Flo77 Geschrieben 13. Dezember 2024 Melden Geschrieben 13. Dezember 2024 vor 59 Minuten schrieb rince: Wer sich nicht schlau macht, hat es nicht besser verdient, genau. Ganz ehrlich: hätte er mit einer Einheimischen geschlafen, c'est la vie. Was mich an der Sache übrigens weitaus mehr ärgert: Das Mädchen hat (wie üblich) keine weiteren Konsequenzen zu fürchten. Bei ein paar Monaten Altersunterschied zu unterstellen, sie wäre nicht entscheidungsfähig gewesen ist lächerlich. 1 Zitieren
rince Geschrieben 13. Dezember 2024 Melden Geschrieben 13. Dezember 2024 vor 14 Minuten schrieb Flo77: Ganz ehrlich: hätte er mit einer Einheimischen geschlafen, c'est la vie. Was mich an der Sache übrigens weitaus mehr ärgert: Das Mädchen hat (wie üblich) keine weiteren Konsequenzen zu fürchten. Bei ein paar Monaten Altersunterschied zu unterstellen, sie wäre nicht entscheidungsfähig gewesen ist lächerlich. Du weisst doch, Frauen sind immer nur die armen Opfer und wollen eigentlicht gar nie was von Männern... Zitieren
rorro Geschrieben 13. Dezember 2024 Melden Geschrieben 13. Dezember 2024 vor einer Stunde schrieb Flo77: Ganz ehrlich: hätte er mit einer Einheimischen geschlafen, c'est la vie. Was mich an der Sache übrigens weitaus mehr ärgert: Das Mädchen hat (wie üblich) keine weiteren Konsequenzen zu fürchten. Bei ein paar Monaten Altersunterschied zu unterstellen, sie wäre nicht entscheidungsfähig gewesen ist lächerlich. Andere Länder, andere Sitten. Lernt man bestenfalls als Kind. Zitieren
Flo77 Geschrieben 13. Dezember 2024 Melden Geschrieben 13. Dezember 2024 Das wird den Mann sicherlich sehr beeindrucken: https://www.welt.de/politik/deutschland/article254860320/Freiheitsstrafe-Er-hatte-zur-Toetung-von-Juden-aufgerufen-Gericht-verurteilt-Islamprediger.html 7 Monate auf Bewährung + 4k€ Geldstrafe. Zitieren
Aristippos Geschrieben 13. Dezember 2024 Melden Geschrieben 13. Dezember 2024 vor 5 Stunden schrieb Flo77: Mir geht es nicht um Dubai und seine Gesetzgebung, sondern darum, daß die Familie des Mädchens BRITISCH ist und die Mutter anscheinend die Entwertung ihrer Tochter zum Anlass für einen privaten Rachefeldzug genommen hat. Ohne Anklägerin kein Verfahren, auch nicht in Dubai. Wir erwarten von dubaischen Touristen in Deutschland auch, dass sie z.B. ihre Kindermädchen nicht verprügeln, obwohl das in Dubai legal ist. Da wird auch kein Verfahren eingestellt mit der Begründung, dass das Kindermädchen die deutschen Gesetze für einen "privaten Rachefeldzug" nutzt. Zitieren
Flo77 Geschrieben 13. Dezember 2024 Melden Geschrieben 13. Dezember 2024 Ist schon recht. (Ich seh schon, warum ich bloß kein Schwiegerkind aus diesen Milieus haben wollte...) Zitieren
Spadafora Geschrieben 13. Dezember 2024 Melden Geschrieben 13. Dezember 2024 vor 15 Minuten schrieb Flo77: Ist schon recht. (Ich seh schon, warum ich bloß kein Schwiegerkind aus diesen Milieus haben wollte...) wollte heißt das jetzt willst du?😉 Zitieren
Dies ist ein beliebter Beitrag. Alfons Geschrieben 13. Dezember 2024 Dies ist ein beliebter Beitrag. Melden Geschrieben 13. Dezember 2024 Am 11.12.2024 um 13:45 schrieb Werner001: Am 11.12.2024 um 13:11 schrieb Flo77: Aus der Reihe "Bärendienste" bzw. wie man für eine im Moment unter Anspannung stehende Bevölkerungsgruppe zusätzliche Unsympathiepunkte in den Ring wirft: https://www.welt.de/vermischtes/article254835978/Brandenburg-Familie-verliert-ihr-in-der-Nazizeit-gekauftes-Grundstueck.html (Gerade im Interesse der Rechtssicherheit sollte man so langsam mal harte Fristen setzen.) Und das Ganze dann ausgerechnet diesem ja nicht unumstrittenen Verein zu schenken ist schon ziemlich krass Werner Möglicherweise liegt hier ein Irrtum vor. Selbstverständlich kann man die Jewish Claims Conference, 1951 gegründet, Sitz New York, umstritten nennen. Aber es ist nun einmal die originäre Aufgabe dieser Organisation, Entschädigungsansprüche jüdischer Opfer der NS-Zeit geltend zu machen. Die Rückgabe eines arisierten Grundstücks, um das es in dem zitierten Fall ging, war also kein "Geschenk" an "ausgerechnet diesen Verein", sondern wurde vor Gericht durchgesetzt. Denn die JCC ist Rechtsnachfolgerin der früheren Eigentümerinnen, die von den Nazis ermordet wurden. Der Rauch aus den Verbrennungsöfen in Auschwitz kann keine juristische Klage erheben. Rückgabe oder Ausgleichzahlung bei arisierten, also zwangsweise zu niedrigen Preisen an arische Neu-Eigentümer verkauften Häusern, Grundstücken und Firmen ist ein normaler Vorgang. In der Bundesrepublik lief das in den 50er und 60er Jahren. Flächendeckend. Ich habe einige solcher Akten eingesehen. Meistens lief es auf eine Nachzahlung der neuen Eigentümer hinaus - was sollen die nach Amerika, Australien oder Palästina/Israel entkommenen Kinder ermordeter Juden mit einem Haus in Wanne-Eickel? Dass die Familie in Brandenburg 85 Jahre lang in ihrem unrechtmäßig erworbenen Eigentum wohnen konnte, dafür kann sie sich bei den Herren Ulbricht, Honecker und Co. bedanken. Die DDR hat sich bis zum Schluss geweigert, jüdische Opfer zu entschädigen. Dass es sich um ein arisiertes Anwesen handelte, hätte den Betroffenen ein einziger Blick ins Grundbuch klar gemacht. Erst nach der Wiedervereinigung konnte die JCC sich um Fälle in den neuen Bundesländern kümmern. Dass es in diesem speziellen Fall dennoch viele weitere Jahre brauchte, lag, wie ich dem verlinkten Zeitungsbericht entnehme, nicht an der Jewish Claims Conference, sondern an der Gegenseite, die sich juristisch - ihr gutes Recht - bis zum Bundesverwaltungsgericht bemühte. Insofern kann es hier nicht um die von Flo vorgeschlagene "harte Frist" gehen. Das Verfahren lief seit vielen Jahren und konnte auch erst nach dem Mauerfall beginnen. Ob die Arbeit der JCC insgesamt betrachtet zu einem Ende kommen sollte, finde ich durchaus diskussionswürdig, Argumente dafür stehen in dem 2001 erschienenen Buch "Die Holocaust-Industrie" von Norman Finkelstein. Was die "Unsympathiepunkte" für eine "im Moment unter Anspannung stehende Bevölkerungsgruppe" angeht - ich nehme einmal an, damit sind die Juden gemeint - nun, die Diskussion gab es schon in den 50-er Jahren. Da hatten "die Juden" doch tatsächlich die Frechheit, für ihr Leid eine Entschädigung zu verlangen - 150 Mark pro Monat KZ, Rückgabe von Grundbesitz! Damals wurde das eher hinter der hohlen Hand beklagt. Aber es gibt auch heute noch oder wieder Leute, die meinen, diese geldgierigen Juden seien ja wohl selber schuld, dass man sie nicht mag. 4 Zitieren
Domingo Geschrieben 13. Dezember 2024 Melden Geschrieben 13. Dezember 2024 vor 5 Stunden schrieb Flo77: Ich sowieso nicht. Ich hab's nicht so mit Baukränen. Werden Bisexuelle da auch von Gebäuden runtergeworfen? Zitieren
Domingo Geschrieben 13. Dezember 2024 Melden Geschrieben 13. Dezember 2024 vor 4 Stunden schrieb Flo77: Ganz ehrlich: hätte er mit einer Einheimischen geschlafen, c'est la vie. Irgendetwas sagt mir, dass Du diesen Spruch anders verwendest, als er normalerweise verstanden wird. Zitieren
Flo77 Geschrieben 13. Dezember 2024 Melden Geschrieben 13. Dezember 2024 vor 32 Minuten schrieb Alfons: Rückgabe oder Ausgleichzahlung bei arisierten, also zwangsweise zu niedrigen Preisen an arische Neu-Eigentümer verkauften Häusern, Grundstücken und Firmen ist ein normaler Vorgang. Was soll das heißen? Kauft nichts, was vor 1948 existierte, es könnte "kontaminiert" sein? Ich hab schon die Rückgabe der Güter im Osten an den neubereicherten Landadel nach der Wende nicht verstanden... Zitieren
Flo77 Geschrieben 13. Dezember 2024 Melden Geschrieben 13. Dezember 2024 vor 4 Minuten schrieb Domingo: Irgendetwas sagt mir, dass Du diesen Spruch anders verwendest, als er normalerweise verstanden wird. 🤷♂️ Zitieren
Alfons Geschrieben 13. Dezember 2024 Melden Geschrieben 13. Dezember 2024 vor 1 Stunde schrieb Flo77: vor 2 Stunden schrieb Alfons: Rückgabe oder Ausgleichzahlung bei arisierten, also zwangsweise zu niedrigen Preisen an arische Neu-Eigentümer verkauften Häusern, Grundstücken und Firmen ist ein normaler Vorgang. Was soll das heißen? Kauft nichts, was vor 1948 existierte, es könnte "kontaminiert" sein? Da kann ich dich beruhigen. Ich habe noch mal nachgelesen: Die Antragsfristen sowohl bei der Rückerstattung (Immobilien, Firmen) als auch bei der Entschädigung (KZ-Aufenthalt, versäumte Berufsausbildung) sind seit vielen Jahren oder gar Jahrzehnten abgelaufen. Insofern ist auch die Forderung nach einem "harten Schnitt" nicht nötig. Den Schnitt hat es längst gegeben. Beides, Rückerstattung und Entschädigung, passierte im Westen in den 50er und 60er Jahren. Aus der Zeit stammen auch die Akten, die ich eingesehen habe. Im Osten ist das Thema inzwischen ebenfalls durch, entnehme ich der Brochüre "Wiedergutmachung" des Bundesfinanzministeriums: "Ansprüche waren jeweils bis Ende 1992 (Immobilien) bzw. bis Ende Juni 1993 (bewegliches Vermögen) anzumelden. Für erbenlose oder nicht angemeldete jüdische Vermögensverluste sieht das Gesetz die Jewish Claims Conference (JCC) als Rechtsnachfolger vor." Die Bearbeitung der Anträge zog sich allerdings bis 2018 hin. Bei dem Fall der betagten Frau aus Brandenburg, die jetzt ihr ererbtes, aber in der NS-Zeit arisiertes Häuschen verlor, muss es sich also um ein Verfahren handeln, bei dem der Antrag von der Jewish Claims Conference bereits vor 1993 gestellt worden war, der dann aber durch lange Bearbeitungszeit und mehrere Gerichtsverfahren verzögert wurde. Was ich nicht weiß - da kann ich deine Frage also nicht beantworten - ist, ob Immobilien auch nach dem Weiterverkauf noch zurück gefordert werden konnten. Dazu habe ich nichts gefunden, und bei den mir bekannten Fällen kam das nicht vor. Aber es ist, wie erwähnt, Schnee von gestern. Auch bei Zwangsarbeitern und Kriegsgefangenen sind die Fristen für die Entschädigung abgelaufen. Was heute noch läuft, sind Zahlungen zum Beispiel an Juden, die aus Ländern wie Russland nach Israel auswandern und die Kinder waren, als ihre Eltern verfolgt wurden. Da gibt es ohne Rechtsanspruch Einmal-Pauschalsummen von etwa 2500 Euro, die von der JCC verteilt werden. Und nach wie vor läuft (meines Wissens unbefristet) die Provenienzforschung, also die Herausgabe geraubter Kunstwerke aus ehemals jüdischem Besitz. 2 Zitieren
Werner001 Geschrieben 13. Dezember 2024 Melden Geschrieben 13. Dezember 2024 vor 3 Stunden schrieb Alfons: Selbstverständlich kann man die Jewish Claims Conference, 1951 gegründet, Sitz New York, umstritten nennen. Ich beziehe mich da auch ausdrücklich auf Kritik von jüdischer Seite. Was ich über die JCC mitbekomme, erinnert mich ein wenig an den ÖRR: ursprünglich aus guten und vollkommen nachvollziehbaren Gründen gegründet, besteht ein guter Teil seiner Arbeit inzwischen in der Beschäftigung mit dem lukrativen Selbsterhalt. Werner 1 1 Zitieren
Alfons Geschrieben 13. Dezember 2024 Melden Geschrieben 13. Dezember 2024 vor 1 Minute schrieb Werner001: Ich beziehe mich da auch ausdrücklich auf Kritik von jüdischer Seite. Was ich über die JCC mitbekomme, erinnert mich ein wenig an den ÖRR: ursprünglich aus guten und vollkommen nachvollziehbaren Gründen gegründet, besteht ein guter Teil seiner Arbeit inzwischen in der Beschäftigung mit dem lukrativen Selbsterhalt. Werner Kein Widerspruch. Zitieren
Flo77 Geschrieben 14. Dezember 2024 Melden Geschrieben 14. Dezember 2024 Ich kenne die Norwegische Gesetzgebung nicht, aber kann es sein, daß sich hier ein "gut gemeint ist nicht immer gut gemacht" andeutet, wenn sich jetzt schon ein (vermeintliches) Opfer dagegen ausspeicht wie ein solches behandelt zu werden? https://www.welt.de/iconist/news/article254866448/Mette-Marits-Sohn-Marius-Borg-H-iby-sorgt-in-Oslo-fuer-neue-Diskussionen.html Daraus: "Doch nun meldete sich einer der Frauen, die Marius der Polizei zufolge sexuell belästigt haben soll. Ihre Anwältin teilte mit, dass ihre Mandantin nicht erlebt habe, vergewaltigt worden zu sein. „Die Polizei definiert den Vorwurf als Vergewaltigung ohne Geschlechtsverkehr“, sagte die Anwältin. Die beiden hätten aber auch nach dieser Nacht Kontakt gehabt und seien Freunde. Die Frau wünsche, dass das Kontaktverbot aufgehoben werde, denn es gebe keinen Grund dafür." Zitieren
Studiosus Geschrieben 14. Dezember 2024 Melden Geschrieben 14. Dezember 2024 (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb Flo77: Daraus: "Doch nun meldete sich einer der Frauen, die Marius der Polizei zufolge sexuell belästigt haben soll. Ihre Anwältin teilte mit, dass ihre Mandantin nicht erlebt habe, vergewaltigt worden zu sein. „Die Polizei definiert den Vorwurf als Vergewaltigung ohne Geschlechtsverkehr“, sagte die Anwältin. Die beiden hätten aber auch nach dieser Nacht Kontakt gehabt und seien Freunde. Die Frau wünsche, dass das Kontaktverbot aufgehoben werde, denn es gebe keinen Grund dafür." Das ist natürlich wahnwitzig. Eine gesunde Mitte müsste es werden, auch hierzulande: Keine Pillepalle-Strafen bei abscheulichen Verbrechen wie tatsächlicher Vergewaltigung und Gruppen-Vergewaltigung (!), aber auch keine hysterischen Übersprungshandlungen, weil - ich polemisiere - jemand einen anderen vielleicht mal unstatthaft am Knie berührt hat. Es kommt zunehmend, leider auch den Juristen, das gesunde Maß abhanden. bearbeitet 14. Dezember 2024 von Studiosus Zitieren
rince Geschrieben 14. Dezember 2024 Melden Geschrieben 14. Dezember 2024 Man fällt halt übermoralisch gern von der anderen Seite vom Pferd Zitieren
rince Geschrieben 19. Dezember 2024 Melden Geschrieben 19. Dezember 2024 (bearbeitet) Der Linksgrünversiffte Propaganda-Clown Böhmermann hat sich vor Gericht eine Klatsche eingefangen. Es geht um die Diffamierungs- und Lügenkampagne gegen Schönbohm. https://www.stern.de/panorama/weltgeschehen/boehmermann-und-das-zdf-erleiden-schlappe-vor-gericht-35325128.html Vielleicht sollte man ihn endlich in die Türkei abschieben. bearbeitet 19. Dezember 2024 von rince Zitieren
Dies ist ein beliebter Beitrag. Aristippos Geschrieben 3. Januar Dies ist ein beliebter Beitrag. Melden Geschrieben 3. Januar (bearbeitet) Der berühmte Correctiv-Bericht macht mal wieder von sich reden. Correctiv hat Beatrix von Storch verklagt, weil sie behauptet hatte, die Deportationsbehauptung im Bericht sei eine "dreckige Lüge". Das Landgericht Berlin II hat die Klage nun abgewiesen. Da Correctiv wirklich gelogen habe, sei die Qualifikation als "dreckige Lüge" eine zulässige Meinungsäußerung. So schießt man Eigentore. bearbeitet 3. Januar von Aristippos 1 5 Zitieren
rince Geschrieben 4. Januar Melden Geschrieben 4. Januar Verlogenes Dreckspack, vom Steuerzahler finanziert... Zitieren
Flo77 Geschrieben 8. Januar Melden Geschrieben 8. Januar 100 € für erzwungenen Oralverkehr. Opfer 12, Täter 15 (und Syrer). Aber Österreich wundert sich über den FPÖ-Erfolg? https://www.welt.de/vermischtes/kriminalitaet/article255064202/Freispruch-in-Wien-Syrer-muss-fuer-Missbrauch-von-zwoelfjaehrigem-Maedchen-100-Euro-Wiedergutmachung-zahlen.html Zitieren
rince Geschrieben 8. Januar Melden Geschrieben 8. Januar Aber der arme Syrer... woher soll er wissen, dass das Mädchen nicht vergewaltigt werden wollte? Bei ihm zuhause ist das doch normal... Zitieren
Flo77 Geschrieben 8. Januar Melden Geschrieben 8. Januar vor 18 Minuten schrieb rince: Aber der arme Syrer... woher soll er wissen, dass das Mädchen nicht vergewaltigt werden wollte? Bei ihm zuhause ist das doch normal... Bei ihm zuhause wäre er nie so nah an ein Mädchen rangekommen und hätte seine Erfahrungen wohl eher mit anderen Jungs aus der Gruppe gemacht... Zitieren
Spadafora Geschrieben 8. Januar Melden Geschrieben 8. Januar vor 19 Minuten schrieb rince: Aber der arme Syrer... woher soll er wissen, dass das Mädchen nicht vergewaltigt werden wollte? Bei ihm zuhause ist das doch normal... es steht Aussage gegen Aussage in dubio pro reo, das gilt auch für Syrer, das sind nämlich auch keine Untermenschen wie Leute wie du offenbar denken Zitieren
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