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Geschrieben
Am 4.1.2025 um 21:19 schrieb rince:

Verlogenes Dreckspack, vom Steuerzahler finanziert...

verlogenes Dreckspach von rechten Wählern gewählt

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Spadafora:

verlogenes Dreckspach von rechten Wählern gewählt

Das Personal bei Correctiv wird Rechten gewählt und bestimmt?

 

Was es nicht alles gibt.

 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Spadafora:

verlogenes Dreckspach von rechten Wählern gewählt

Du faselst wieder wirr. Schlaganfall?

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Flo77:

Das Personal bei Correctiv wird Rechten gewählt und bestimmt?

 

Was es nicht alles gibt.

 

Zumindestens wird Correctiv von rechten Steuerzahlern mitfinanziert.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Soulman:

Zumindestens wird Correctiv von rechten Steuerzahlern mitfinanziert.

Wie übel. Das geht ja mal gar nicht!

Geschrieben

Und von nem Millionär aus den USA, der auch mal gern Wahlempfrhlungrn für die Grünen macht.

 

Aber DAS ist natürlich alles keine Einmischung und Beeinglussung von Aussen.

 

Verlogenes, heuchlerisches Dreckspack.

Geschrieben
17 hours ago, Spadafora said:

es steht Aussage gegen Aussage in dubio pro reo, das gilt auch für Syrer, das sind nämlich auch keine Untermenschen wie Leute wie du offenbar denken 


Hm, man sollte bedenken, dass es hier lt. Bericht aber gar nicht um Zweifel am Tatgeschehen geht, sondern ein zwölfjähriges Opfer schlicht juristisch nicht zustimmungsfähig ist, wenn es um sexuelle Handlungen. 
Solchen Straftaten dürfte im Falle einer allgemeinen Verwahrlosung (hier möglicherweise einer ganzen Gruppe) das Strafrecht sowieso kaum Herr werden, aber von der Sache her sollten doch inzwischen bei Kindesmissbrauch hier weiter sein, als ernsthaft solche Bagatellstrafen zu rechtfertigen.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Stunden schrieb Spadafora:

es steht Aussage gegen Aussage in dubio pro reo, das gilt auch für Syrer, das sind nämlich auch keine Untermenschen wie Leute wie du offenbar denken 

In anderen zvilisierten Ländern in Europa gilt übrigens inzwischen, dass Sex ohne die explizite Zustimmung der Frau eine Vergewaltigung ist. Österreich hinkt da offensichtlich etwas hinterher.

 

Aber für Menschen wie dich ist Täterschutz wohl immer noch wichtiger als Opferschutz.

 

Und Vergewaltiger und Kinderficker sind für mich Untermenschen, egal ob Priester, Rollstuhlfahrer, Syrer oder sonstwer.

bearbeitet von rince
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Shubashi:
vor 19 Stunden schrieb Spadafora:

es steht Aussage gegen Aussage in dubio pro reo, das gilt auch für Syrer, das sind nämlich auch keine Untermenschen wie Leute wie du offenbar denken 


Hm, man sollte bedenken, dass es hier lt. Bericht aber gar nicht um Zweifel am Tatgeschehen geht

Nun musst man bedenken, dass @Spadafora den Bericht wohl gar nicht gelesen oder gar intellektuell verstanden und erfasst hat. Ihm geht es ja nur darum, mir möglichst oft Widerworte geben und mich als pösen räääächten Rassisten hinstellen zu können. Auch auf die Gefahr hin, sich, wie in diesem Fall, mit überführten Vergewaltigern und Kinderfickern gemein zu machen.

bearbeitet von rince
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb rince:

Nun musst man bedenken, dass @Spadafora den Bericht wohl gar nicht gelesen oder gar intellektuell verstanden und erfasst hat. Ihm geht es ja nur darum, mir möglichst oft Widerworte geben und mich als pösen räääächten Rassisten hinstellen zu können. Auch auf die Gefahr hin, sich, wie in diesem Fall, mit überführten Kinderfickern gemein zu machen.

ich verfolge den Fall sehr genau 
das Mädchen behauptet es hat Nein gesagt, der Angeklagte behauptet das Mädchen hat zuerst Nein und dann doch ja gesagt  das reicht nicht für eine Verurteilung punkt
was ich mich frage ist etwas anderes was ist mit der Aufsichtspflicht der Eltern

Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb Spadafora:

ich verfolge den Fall sehr genau 
das Mädchen behauptet es hat Nein gesagt, der Angeklagte behauptet das Mädchen hat zuerst Nein und dann doch ja gesagt  das reicht nicht für eine Verurteilung punkt
was ich mich frage ist etwas anderes was ist mit der Aufsichtspflicht der Eltern

Dann verstehe ich dich erst recht nicht. Und das Urteil auch nicht. Eine 12jährige ist nicht mal eine Jugendliche, sondern ein Kind.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb rince:

Und Vergewaltiger und Kinderficker sind für mich Untermenschen, egal ob Priester, Rollstuhlfahrer, Syrer oder sonstwer.

Im Prinzip ja, aber...

 

Der Täter war zur Tatzeit erst 15. Da ist "Kindesmissbrauch" wohl eher falsch konnotiert. Für den war das "unter Gleichaltrigen".

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb rince:

Dann verstehe ich dich erst recht nicht. Und das Urteil auch nicht. Eine 12jährige ist nicht mal eine Jugendliche, sondern ein Kind.

das ist nicht so einfach bitte hier nachlesen
https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/familie-und-kinderfuersorge/jugendrechte/sexuelle_kontakte.html#:~:text=Folgende Situationen sind möglich%3A,ab 14 Jahren strafbar machen.

 

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Flo77:

Im Prinzip ja, aber...

 

Der Täter war zur Tatzeit erst 15. Da ist "Kindesmissbrauch" wohl eher falsch konnotiert. Für den war das "unter Gleichaltrigen".

siehe hier
https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/familie-und-kinderfuersorge/jugendrechte/sexuelle_kontakte.html#:~:text=Folgende Situationen sind möglich%3A,ab 14 Jahren strafbar machen.

Geschrieben

So ist der Typ freigesprochen worden, musste aber ein Bußgeld zahlen? 

Geschrieben

ich erklär es so er wurde vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen aber er hat sich nicht richtig verhalten sagt das Jugendgericht und verurteilt ihn zu einer Zahlung
das kann aber nicht als klassisches Bußgeld  sehen

Geschrieben
2 hours ago, Domingo said:

So ist der Typ freigesprochen worden, musste aber ein Bußgeld zahlen? 


Soweit ich es verstanden habe, hat der Täter dem Opfer noch im Gerichtssaal 100 EUR als „Wiedergutmachung“ überreicht.

Wie immer man so eine Geschichte beurteilen mag, hier klafft halt der angebliche Anspruch der Gesellschaft auf Schutz von Kindern vor Missbrauch und die angeblich „Sanktion“ dafür weit auseinander.

Ich habe allerdings auch Zweifel, dass solche Vorgänge zwischen Kinder öffentlich vor dem Strafgericht geklärt werden können. Die sozialen Medien und das Internet sorgen dazu, dass hier quasi keine „Verjährung“ für die Beteiligten erfolgt.

 

 

Geschrieben

Es hört sich seltsam an, aber vielleicht ist auch die Terminologie unterschiedlich.

Es hört sich für mich an wie „das Verfahren wurde gegen Auflage einer Zahlung eingestellt“.

 

Was es für eine katastrophale Wirkung hat, wenn bei dem Thema dann 100 Euro überreicht werden, braucht man wohl nicht zu erklären. Obwohl, dem hohen Gericht offenbar schon.

Mir ist jedenfalls, als ich das gelesen habe, direkt der Begriff „Hurenlohn“ in den Sinn gekommen.

Da wären Sozialstunden eindeutig vernünftiger gewesen 

 

Werner

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Werner001:

Es hört sich für mich an wie „das Verfahren wurde gegen Auflage einer Zahlung eingestellt“.

 

Daran hatte ich auch gedacht. Das hört sich aber bei einem (nach dt. Begriffen) Verbrechen doch komisch an. Die Ösi mögen da aber andere Grundsätze haben.

 

Wo @Spadafora recht hat, hat er recht: Wenn der Staat dem Typen die Schuld nciht nachweisen kann, dann muss er freigesprochen werden, ob er nun Syrer ist oder nicht.

 

(Edit: Falls sich in den letzten 15 Jahren nichts geändert hat, ist ein Verbrechen eine Straftat, bei der 1 Jahr Knast im Mindestmaß vorgesehen ist. Ein Vergehen ist eine weniger schwere Straftat. Eine Verfahrsenseinstellung gegen Auflagen findet in D. statt, wenn der Vorwurf etwa auf Ladendiebstahl lautet oder sowas.)

bearbeitet von Domingo
Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Stunden schrieb Spadafora:

ich verfolge den Fall sehr genau 
das Mädchen behauptet es hat Nein gesagt, der Angeklagte behauptet das Mädchen hat zuerst Nein und dann doch ja gesagt  das reicht nicht für eine Verurteilung punkt
was ich mich frage ist etwas anderes was ist mit der Aufsichtspflicht der Eltern

Komische Gesetze habt ihr.

 

Wer in Deutschland einer 12jährigen den Schwanz in den Mund steckt, kriegt min. 1 Jahr Freiheitsstrafe. Egal, was die vorher dazu gesagt hat.

 

Kinder fickt man bei uns nicht, auch dann nicht, wenn sie es angeblich "wollen". In Österreich ist das wohl anders.

bearbeitet von Aristippos

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