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Im Namen des Volkes...


Clown

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Drei Jahre und neun Monate wegen Kindesmissbrauchs

Botropper Ex-Pfarrer muss ins Gefängnis

Ein früherer Pfarrer einer Bottroper Kirchengemeinde muss wegen Kindesmissbrauchs für drei Jahre und neun Monate in Haft. Der Mann hatte sich Mitte der 90er Jahre mehrmals an einem damals zwölfjährigen Jungen vergangen.

 

 

http://www.wdr.de/themen/panorama/kriminal...nstyle=panorama

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Gegen einen heute 70-Jährigen Rentner hat die Staatsanwaltschaft München Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. Ihm wird zur Last gelegt, ein 13-jähriges Mädchen auf das Schienenbett einer Ubahn geschubst zu haben. Das Mädchen überlebte durch Zufall mit wenigen blauen Flecken.

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Gegen einen heute 70-Jährigen Rentner hat die Staatsanwaltschaft München Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. Ihm wird zur Last gelegt, ein 13-jähriges Mädchen auf das Schienenbett einer Ubahn geschubst zu haben. Das Mädchen überlebte durch Zufall mit wenigen blauen Flecken.

Der Opa hat doch 100%ig GTA gespielt ! :angry2:

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Der 2. Strafsenat des OLG Stuttgarts hat beschlossen, den Rest der lebenslangen Freiheitsstrafe, die Christian Klar derzeit verbüßt, auf Bewährung auszusetzen. Die Bewährungszeit beträgt fünf Jahre.

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http://www.lawblog.de/index.php/archives/2...echtsverletzer/

 

Eine Versicherung darf nicht einfach die Fotos, die der gegnerische Gutachter ihnen schickt, fuer eigene Zwecke gebrauchen. Der Gutachter haelt immernoch das Urheberrecht dran.

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Ein katholischer Priester wurde vom Landgericht Frankfurt vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Die Berufungskammer konnte sich keine Gewissheit verschaffen, dass er in den Penis eines Strichjungens, den er in einer Schwulenbar kennengelernt hat, nicht nur deshalb gebissen hat, um den ihm aufgezwungenen Oralverkehr zu beenden, mithin in Ausübung seines Notwehrrechts gehandelt hat.

Der Fall scheint, wie ich hörte, nicht ganz trivial gewesen zu sein, denn der Strichjunge soll dem Priester in der Bar offenbar das Handy entwendet haben und zur Herausgabe nur bereit gewesen sein, wenn der Priester ihn oral befriedigt. Das wirft in der Tat komplizierte Notwehrfragen auf.

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In Ulm ist ein Zahnarzt zu Geldstrafe verurteilt worden, weil er einen Patienten, der die Rechnung nicht bezahlen wollte, wegen Betrugs angezeigt hat.

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Ein katholischer Priester wurde vom Landgericht Frankfurt vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Die Berufungskammer konnte sich keine Gewissheit verschaffen, dass er in den Penis eines Strichjungens, den er in einer Schwulenbar kennengelernt hat, nicht nur deshalb gebissen hat, um den ihm aufgezwungenen Oralverkehr zu beenden, mithin in Ausübung seines Notwehrrechts gehandelt hat.

Der Fall scheint, wie ich hörte, nicht ganz trivial gewesen zu sein, denn der Strichjunge soll dem Priester in der Bar offenbar das Handy entwendet haben und zur Herausgabe nur bereit gewesen sein, wenn der Priester ihn oral befriedigt. Das wirft in der Tat komplizierte Notwehrfragen auf.

 

Der Spiegel "vergaß" zu erwähnen: Ex-Priester.

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Ein katholischer Priester wurde vom Landgericht Frankfurt vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Die Berufungskammer konnte sich keine Gewissheit verschaffen, dass er in den Penis eines Strichjungens, den er in einer Schwulenbar kennengelernt hat, nicht nur deshalb gebissen hat, um den ihm aufgezwungenen Oralverkehr zu beenden, mithin in Ausübung seines Notwehrrechts gehandelt hat.

Der Fall scheint, wie ich hörte, nicht ganz trivial gewesen zu sein, denn der Strichjunge soll dem Priester in der Bar offenbar das Handy entwendet haben und zur Herausgabe nur bereit gewesen sein, wenn der Priester ihn oral befriedigt. Das wirft in der Tat komplizierte Notwehrfragen auf.

 

Der Spiegel "vergaß" zu erwähnen: Ex-Priester.

 

Österreicher, 46 oder 47 Jahre, schonmal strafrechtlich in Erscheinung getreten. Stammt wahrscheinlich nicht aus St. Pölten, sonst wüßten wirs schon. Grüße, KAM

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In Ulm ist ein Zahnarzt zu Geldstrafe verurteilt worden, weil er einen Patienten, der die Rechnung nicht bezahlen wollte, wegen Betrugs angezeigt hat.

 

Geht es vielelicht etwas ausführlicher? Geht man fortan ein unkalkulierbares Risiko ein, wenn man jemanden wegen Betruges anzeigt? Oder wegen was auch immer?

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In Ulm ist ein Zahnarzt zu Geldstrafe verurteilt worden, weil er einen Patienten, der die Rechnung nicht bezahlen wollte, wegen Betrugs angezeigt hat.

 

Geht es vielelicht etwas ausführlicher? Geht man fortan ein unkalkulierbares Risiko ein, wenn man jemanden wegen Betruges anzeigt? Oder wegen was auch immer?

Es stand in der Südwestpresse, ich habs nicht Online. Hier ein Vorbericht, und jetzt erging wohl das Urteil, wie im Vorbericht befürchtet:

 

http://info.kopp-verlag.de/news/deutschlan...t-anzeigen.html

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Das ist tatsächlich absurd. Hoffentlich hat der Kerl Revision eingelegt, das ist nämlich eine Fallkonstellation, die die Rechtsprechung umgehend klären sollte.

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Das ist tatsächlich absurd. Hoffentlich hat der Kerl Revision eingelegt, das ist nämlich eine Fallkonstellation, die die Rechtsprechung umgehend klären sollte.

 

Das kann wirklich nicht wahr sein. Wenn der Zahnarzt sein Honorar zivilrechtlich einklagt (und das Recht hat den Zahnärzten bisher keiner bestritten), muß er den Beklagten und nähere Einzelheiten der Behandlung ja auch nennen. Grüße, KAM

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Das ist tatsächlich absurd. Hoffentlich hat der Kerl Revision eingelegt, das ist nämlich eine Fallkonstellation, die die Rechtsprechung umgehend klären sollte.

 

Das kann wirklich nicht wahr sein. Wenn der Zahnarzt sein Honorar zivilrechtlich einklagt (und das Recht hat den Zahnärzten bisher keiner bestritten), muß er den Beklagten und nähere Einzelheiten der Behandlung ja auch nennen. Grüße, KAM

Genau das ist der Punkt. Der Zahnarzt ist an seine Schweigepflicht nur INSOWEIT nicht gebunden, dass er seine Forderungen einklagen kann - aber eben nicht darüber hinaus. Die Strafanzeige dient nicht der Durchsetzung seiner Forderungen, also ist sie von dem Befreiungstatbestand nicht gedeckt. Die Strafanzeige befriedigt höchstens sein - rechtlich nicht geschütztes - Rachegelüst; im übrigen dient sie nur der Durchsetzung der Strafverfolgungsinteressen der Allgemeinheit. Die rechtfertigen aber nicht die Durchbrechung der Schweigepflicht (sonst müsste das ja bei jeder Straftat gelten; damit wäre die Schweigepflicht wertlos).

 

Übrigens darf der Zahnarzt Details der Behandlung etc. auch bei einer Klage nur insoweit nennen, wie das zur Begründung der Klage erforderlich ist. Er darf also sagen, wen er behandelt hat, welchen Umfang die Behandlung hatte und welche Tatbestände der Gebührenordnung erfüllt wurden. Er darf aber kein Wort verraten, was dazu nicht erforderlich ist, bewegt sich also immer ein bißchen in vermientem Gelände.

 

So ist das nun mal mit der Berufsverschwiegenheit...

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Das ist tatsächlich absurd. Hoffentlich hat der Kerl Revision eingelegt, das ist nämlich eine Fallkonstellation, die die Rechtsprechung umgehend klären sollte.

 

Das kann wirklich nicht wahr sein. Wenn der Zahnarzt sein Honorar zivilrechtlich einklagt (und das Recht hat den Zahnärzten bisher keiner bestritten), muß er den Beklagten und nähere Einzelheiten der Behandlung ja auch nennen. Grüße, KAM

Genau das ist der Punkt. Der Zahnarzt ist an seine Schweigepflicht nur INSOWEIT nicht gebunden, dass er seine Forderungen einklagen kann - aber eben nicht darüber hinaus. Die Strafanzeige dient nicht der Durchsetzung seiner Forderungen, also ist sie von dem Befreiungstatbestand nicht gedeckt. Die Strafanzeige befriedigt höchstens sein - rechtlich nicht geschütztes - Rachegelüst; im übrigen dient sie nur der Durchsetzung der Strafverfolgungsinteressen der Allgemeinheit. Die rechtfertigen aber nicht die Durchbrechung der Schweigepflicht (sonst müsste das ja bei jeder Straftat gelten; damit wäre die Schweigepflicht wertlos).

 

Übrigens darf der Zahnarzt Details der Behandlung etc. auch bei einer Klage nur insoweit nennen, wie das zur Begründung der Klage erforderlich ist. Er darf also sagen, wen er behandelt hat, welchen Umfang die Behandlung hatte und welche Tatbestände der Gebührenordnung erfüllt wurden. Er darf aber kein Wort verraten, was dazu nicht erforderlich ist, bewegt sich also immer ein bißchen in vermientem Gelände.

 

So ist das nun mal mit der Berufsverschwiegenheit...

 

Eine zivilrechtliche Forderung ist aber stärker, wenn sie aus unerlaubter Handlung herrührt, da greift keine Restschuldbefreiung. Also wird man dem Zahnarzt eine entsprechende Darlegung im Zivilprozeß nicht verwehren dürfen. Da Betrug ein Offizialdelikt ist, müßte der Zivilrichter die Akte an die StA geben. - Nein, wenn der Zahnarzt selbst das Opfer der Straftat ist, darf die Schweigepflicht nicht gelten. Stell dir vor, ein Patient vergewaltigt eine Zahnärztin...Grüße, KAM

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Stell dir vor, ein Patient vergewaltigt eine Zahnärztin...Grüße, KAM

Na ja, da gibt es keine Schweigepflicht, weil das nicht Gegenstand der Behandlung ist. Aber wenn ein Sexualstraftäter seine Psychologin vergewaltigt? :angry2:

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Stell dir vor, ein Patient vergewaltigt eine Zahnärztin...Grüße, KAM

Na ja, da gibt es keine Schweigepflicht, weil das nicht Gegenstand der Behandlung ist. Aber wenn ein Sexualstraftäter seine Psychologin vergewaltigt? :angry2:

 

Auch das dürfte nicht zum üblichen Behandlungsumfang zählen.

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Gemach, gemach, vor der Revision kommt erstmal die Verhandlung über seinen Einspruch gegen den Strafbefehl:

 

Er bekam einen Strafbefehl über 20.000 Euro (100 Tagessätze je 200 Euo). Der Staatsanwalt befand, mit der Strafanzeige vom Mai 2008 gegen zwei seiner zahlungsunwilligen Patienten habe der Zahnarzt gegen seine berufliche Schweigepflicht verstoßen. Er hätte der Staatsanwaltschaft die Namen der mutmaßlichen Täter gar nicht nennen dürfen.

 

(...)

 

In wenigen Wochen schon wird der 48 Jahre alte Zahnarzt vor dem Amtsgericht Neu-Ulm stehen. Er will nämlich die 20.000 Euro nicht zahlen.

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Gemach, gemach, vor der Revision kommt erstmal die Verhandlung über seinen Einspruch gegen den Strafbefehl:

Nö, die war schon. Von der hatte ich berichtet; es stand in der Südwestpresse, ich hatte lediglich keinen Online-Bericht dazu gefunden. Das Amtsgericht hat den Strafbefehl bestätigt (ich glaube, bloß den Betrag auf 2000 Euronen reduziert).

 

Inzwischen ist der Bericht Online, ich hoffe, nicht nur für Abonnenten.

bearbeitet von Sokrates
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Gemach, gemach, vor der Revision kommt erstmal die Verhandlung über seinen Einspruch gegen den Strafbefehl:

 

Er bekam einen Strafbefehl über 20.000 Euro (100 Tagessätze je 200 Euo). Der Staatsanwalt befand, mit der Strafanzeige vom Mai 2008 gegen zwei seiner zahlungsunwilligen Patienten habe der Zahnarzt gegen seine berufliche Schweigepflicht verstoßen. Er hätte der Staatsanwaltschaft die Namen der mutmaßlichen Täter gar nicht nennen dürfen.

 

(...)

 

In wenigen Wochen schon wird der 48 Jahre alte Zahnarzt vor dem Amtsgericht Neu-Ulm stehen. Er will nämlich die 20.000 Euro nicht zahlen.

 

Der Artikel ist ein bissle alt, Inge. Die paar Wochen bis zur HV sind schon vergangen.

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Verstehe. Also tatsächlich: Revision!!! *kopfschüttel*

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Verstehe. Also tatsächlich: Revision!!! *kopfschüttel*

Nun ja, der Direktor des Amtsgerichts NU ist ein ****, der hat schon einige seltsame Urteile gefällt. Der Anwalt des Zahnarzts ist ein ***************** (der ist im Golfclub auch so), und der Staatsanwalt ein *********. VOr Gericht soll es infolgedessen auch ganz schön gemenschelt haben. Beste Voraussetzungen für so ein Urteil.

 

Beleidigende Aussage vorsichtshalber geschwärzt. Bitte höflich bleiben!

Chrysologus als Mod

bearbeitet von Chrysologus
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Ein katholischer Priester wurde vom Landgericht Frankfurt vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Die Berufungskammer konnte sich keine Gewissheit verschaffen, dass er in den Penis eines Strichjungens, den er in einer Schwulenbar kennengelernt hat, nicht nur deshalb gebissen hat, um den ihm aufgezwungenen Oralverkehr zu beenden, mithin in Ausübung seines Notwehrrechts gehandelt hat.

Der Fall scheint, wie ich hörte, nicht ganz trivial gewesen zu sein, denn der Strichjunge soll dem Priester in der Bar offenbar das Handy entwendet haben und zur Herausgabe nur bereit gewesen sein, wenn der Priester ihn oral befriedigt. Das wirft in der Tat komplizierte Notwehrfragen auf.

 

Der Spiegel "vergaß" zu erwähnen: Ex-Priester.

 

 

Die Weihe ist ein unauslöschliches Prägemerkmal der Seele. Als solches kann man ihrer nicht verlustig gehen. Nix "ex" also.

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