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Im Namen des Volkes...


Clown

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Verstehe. Also tatsächlich: Revision!!! *kopfschüttel*

Nun ja, der Direktor des Amtsgerichts NU ist ein ****, der hat schon einige seltsame Urteile gefällt. Der Anwalt des Zahnarzts ist ein unqualifizierter ************ (der ist im Golfclub auch so), und der Staatsanwalt ein *************. VOr Gericht soll es infolgedessen auch ganz schön gemenschelt haben. Beste Voraussetzungen für so ein Urteil.

 

 

Legst du es darauf an, auch deinen eigenen Prozess zu bekommen? :angry2:

bearbeitet von Chrysologus
Zitat angepasst. Chrysologus als Mod
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Besten Dank der Moderation für die Fürsorge. Da es sich allerdings um hier im Dorf allgemein bekannte Tatsachen handelt, wäre ich nicht einmal wegen Geheimnisverrat dran.

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Besten Dank der Moderation für die Fürsorge. Da es sich allerdings um hier im Dorf allgemein bekannte Tatsachen handelt, wäre ich nicht einmal wegen Geheimnisverrat dran.

 

Geheimnisverrat war auch nicht meine größte Sorge, aber ob der Veterinär bei einem Gutachten Deine These bestätigt, wage ich zu bezweifeln. Und dann zahlst Du nicht, und er verklagt Dich und dann haben wir den Salat erst recht und benötigen einen Esel, um den Salat aufzuessen.

 

So sind wir Katholiken, sorgen uns auch noch um das Wohlergehen der weglaufenden Schäfchen.... :angry2:

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Das BVerfG hat weite Teile des bayerischen Versammlungsgesetzes per einstweiliger Anordnung außer Kraft gesetzt. Bayern hatte es sich zum Ziel gesetzt, 20 Jahre versammlungsfreundliche Rspr aus Karlsruhe per Gesetz zu kippen, hat gummiartige OWis geschaffen und wie es im Beschluss heißt, "dem VersR neue Akzente verleihen" wollen.

Dafür haben sie nun die verdiente Quittung bekommen. Im Hauptsacheverfahren wird Karlsruhe wahrscheinlich den Rest erledigen.

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Bundesverfassungsgerichtsurteil zu Wahlcomputern: Einsatz 2005 verfassungswidrig.

 

http://www.tageschau.de/inland/wahlcomputer128.html

 

 

Gut so. Solchen Wahl-Blackboxen im derzeitigen Zustand ist nicht weiterzutrauen,

als man sie werfen kann.

 

gruss

peter

bearbeitet von pmn
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jean paul sartre
Bundesverfassungsgerichtsurteil zu Wahlcomputern: Einsatz 2005 verfassungswidrig.

 

http://www.tageschau.de/inland/wahlcomputer128.html

 

 

Gut so. Solchen Wahl-Blackboxen im derzeitigen Zustand ist nicht weiterzutrauen,

als man sie werfen kann.

 

gruss

peter

 

Hallo pmn,

:angry2: find ich gut, hast recht, top

grüße

jps

PS: Ich weiß, sinnloser Beitrag, wollte nur mein Zustimmen ausdrücken

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Das LG Berlin hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft den Haftbefehl gegen zwei Brüder, die eines Einbruchsdiebstahls im KaDeWe verdächtig waren, aufgehoben. Da es sich bei den Brüdern um eineiige Zwillinge handelt, lassen sich die DNA-Spuren nicht eindeutig zuordnen und da die beiden von ihrem Recht zu schweigen Gebrauch machen, gibt es auch keine weiteren Anhaltspunkte, welcher der beiden den Einbruch begangen hat. Die für die Aufrechterhaltung des Haftbefehls nötige hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung (dringender Tatverdacht) besteht daher nicht mehr.

 

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,614066,00.html

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Das LG Berlin hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft den Haftbefehl gegen zwei Brüder, die eines Einbruchsdiebstahls im KaDeWe verdächtig waren, aufgehoben. Da es sich bei den Brüdern um eineiige Zwillinge handelt, lassen sich die DNA-Spuren nicht eindeutig zuordnen und da die beiden von ihrem Recht zu schweigen Gebrauch machen, gibt es auch keine weiteren Anhaltspunkte, welcher der beiden den Einbruch begangen hat. Die für die Aufrechterhaltung des Haftbefehls nötige hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung (dringender Tatverdacht) besteht daher nicht mehr.

 

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,614066,00.html

 

Ist keine Beugehaft möglich?

 

Gruss, Martin

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Das LG Berlin hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft den Haftbefehl gegen zwei Brüder, die eines Einbruchsdiebstahls im KaDeWe verdächtig waren, aufgehoben. Da es sich bei den Brüdern um eineiige Zwillinge handelt, lassen sich die DNA-Spuren nicht eindeutig zuordnen und da die beiden von ihrem Recht zu schweigen Gebrauch machen, gibt es auch keine weiteren Anhaltspunkte, welcher der beiden den Einbruch begangen hat. Die für die Aufrechterhaltung des Haftbefehls nötige hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung (dringender Tatverdacht) besteht daher nicht mehr.

 

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,614066,00.html

 

Ist keine Beugehaft möglich?

 

Gruss, Martin

 

Das würde doch außerdem bedeuten, dass eineiige Zwillinge einen Mord begehen könnten, ohne dafür belangt zu werden.

Dale

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Ist keine Beugehaft möglich?

 

Gruss, Martin

 

Nemo tenetur se ipsum accusare. Natürlich darf man gegen einen Beschuldigten kein Zwangsmittel verhängen, damit er sich selbst überführt. Es ist erschreckend, dass du das in Erwägung ziehst.

 

Das würde doch außerdem bedeuten, dass eineiige Zwillinge einen Mord begehen könnten, ohne dafür belangt zu werden.

 

Nein, es bedeutet, dass niemand für eine Tat belangt werden darf, die ihm nicht jenseits vernünftigen Zweifels nachgewiesen werden kann.

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Es ist erschreckend, dass du das in Erwägung ziehst.

Kannst du vielleicht diese moralinschweren Zusätze mal lassen? :angry2:

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Ist keine Beugehaft möglich?

 

Gruss, Martin

 

Nemo tenetur se ipsum accusare. Natürlich darf man gegen einen Beschuldigten kein Zwangsmittel verhängen, damit er sich selbst überführt. Es ist erschreckend, dass du das in Erwägung ziehst.

Nunja, man könnte schon beide in Beugehaft nehmen ... solange bis einer sagt, daß es der andere war .. würde durchaus konform mit § 70 StPO gehen :angry2:
Das würde doch außerdem bedeuten, dass eineiige Zwillinge einen Mord begehen könnten, ohne dafür belangt zu werden.

 

Nein, es bedeutet, dass niemand für eine Tat belangt werden darf, die ihm nicht jenseits vernünftigen Zweifels nachgewiesen werden kann.

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Es ist erschreckend, dass du das in Erwägung ziehst.

Kannst du vielleicht diese moralinschweren Zusätze mal lassen? :angry2:

 

Ich finde es nunmal erschreckend, dass Sachen, die in Juristenkreisen als schlechterdings unverzichtbare Bestandteile eines Rechtsstaats gehandelt werden, außerhalb ebendieser Kreise nur als zur Disposition des Gesetzgebers oder gar der Gerichte stehende Formvorschriften und formaljuristische Kautelen wahrgenommen werden. Da der Rechtsstaat von Bedingungen lebt, die er nicht garantieren kann, ist das Bewusstsein der Juristen allein, dass "so etwas nicht geht" auf Dauer zuwenig. Erschreckend ist also nicht, das Soulman so verkommen wäre, den nemo-tenetur-Grundsatz zu missachten, sondern dass der Rechtsstaat offenbar ein Kommunikations- und Vermittlungsproblem hat, was seine Fundamente angeht. Anscheinend lassen sich abstrakte Schutzvorschriften wie nemo-tenetur, ne bis in idem etc. nicht in der gleichen Weise aufbereiten und medialisieren wie spektakuläre Einzelfälle, die das Versagen des Rechtsstaats aufzeigen sollen. Und das finde ich schon seit längerem erschreckend und ich werde dem auch weiterhin Ausdruck verleihen. Wenn du das moralinsauer findest, meinetwegen. Deal with it.

 

Nunja, man könnte schon beide in Beugehaft nehmen ... solange bis einer sagt, daß es der andere war .. würde durchaus konform mit § 70 StPO gehen :angry2:

 

Nein, das ist Unsinn. § 70 StPO ist auf Beschuldigte nicht anwendbar. Und die beiden sind eindeutig Beschuldigte (sowohl nach objektiver als auch subjektiver Theorie).

bearbeitet von Clown
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Es ist erschreckend, dass du das in Erwägung ziehst.

Kannst du vielleicht diese moralinschweren Zusätze mal lassen? :angry2:

 

Ich finde es nunmal erschreckend, dass Sachen, die in Juristenkreisen als schlechterdings unverzichtbare Bestandteile eines Rechtsstaats gehandelt werden, außerhalb ebendieser Kreise nur als zur Disposition des Gesetzgebers oder gar der Gerichte stehende Formvorschriften und formaljuristische Kautelen wahrgenommen werden. Da der Rechtsstaat von Bedingungen lebt, die er nicht garantieren kann, ist das Bewusstsein der Juristen allein, dass "so etwas nicht geht" auf Dauer zuwenig. Erschreckend ist also nicht, das Soulman so verkommen wäre, den nemo-tenetur-Grundsatz zu missachten, sondern dass der Rechtsstaat offenbar ein Kommunikations- und Vermittlungsproblem hat, was seine Fundamente angeht. Anscheinend lassen sich abstrakte Schutzvorschriften wie nemo-tenetur, ne bis in idem etc. nicht in der gleichen Weise aufbereiten und medialisieren wie spektakuläre Einzelfälle, die das Versagen des Rechtsstaats aufzeigen sollen. Und das finde ich schon seit längerem erschreckend und ich werde dem auch weiterhin Ausdruck verleihen. Wenn du das moralinsauer findest, meinetwegen. Deal with it.

Was nimmst du denn gleich das Schlimmste an?

 

Soulman hat bestimmt keine Beugehaft gemeint, um sich selbst anzuklagen. Selbstverständlich kennt er den Grundlastz, dass niemand gezwungen werden kann, sich selbst anzuklagen. Ich finde es erschreckend, dass du etwas anders auch nur denken konntest.

bearbeitet von Inge
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Was nimmst du denn gleich das Schlimmste an?

 

Soulman hat bestimmt keine Beugehaft gemeint, um sich selbst anzuklagen. Selbstverständlich kennt er den Grundlastz, dass niemand gezwungen werden kann, sich selbst anzuklagen. Ich finde es erschreckend, dass du etwas anders auch nur denken konntest.

 

Wer gegen beide Beugehaft anordnen lassen will, versucht denknotwendig zu erzwingen, dass einer sich damit selbst belastet. Ich kann natürlich nicht beurteilen, ob Soulman den nemo-tenetur Grundsatz kennt (ich gehe stark davon aus), aber offensichtlich hat er ihm hier keine durchgreifende Bedeutung beigemessen. Auf die Frage, warum nicht, habe ich versucht, eine kleine Begründung zu skizzieren.

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Wer gegen beide Beugehaft anordnen lassen will, versucht denknotwendig zu erzwingen, dass einer sich damit selbst belastet.

Nein, das ist nicht denknotwendig. Im übrigen hatte Soulman von "beide" nichts geschrieben.

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Wer gegen beide Beugehaft anordnen lassen will, versucht denknotwendig zu erzwingen, dass einer sich damit selbst belastet.

Nein, das ist nicht denknotwendig. Im übrigen hatte Soulman von "beide" nichts geschrieben.

 

 

 

Ich schrieb von der Aufhebung des Haftbefehls gegen beide Brüder und Soulman schrieb "Ist keine Beugehaft möglich?". Man wird das so auslegen können, dass er sich auch auf beide bezieht. Ansonsten versucht man halt mit einer 50-%igen Wahrscheinlichkeit, einen Beschuldigten dazu zu bringen, sich selbst zu belasten.

Dein weiterer Einwand erschließt sich mir nicht, wenn entweder X oder Y einen Einbruch begangen haben und sich beide ausschweigen, wer es gewesen sei, und man beide mit Zwangsmitteln zur Aussage über die Täterschaft zu bringen versucht, dann versucht man einen dazu zu bringen, sich selbst zu belasten. :angry2:

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Hi Inge,

 

na Du traust mir ja Sachen zu. :angry2:

 

Hi Clown,

 

Es gibt für mich nach einigem Nachdenken nur einen Grund, dass keine Beugehaft verhängt werden kann, denn beide Brüder sind eben nicht nur Beschuldigte, sondern auch Hauptbelastungszeugen für den jeweils anderen, aber bei der Verwandschaft (Eheleuten) hat der Gesetzgeber ja vor Gericht Einschränkungen bzgl. der Aussagepflicht gemacht. Ich weiss nicht, ob das auch für Brüder gilt.

 

BTW. was es wohl gibt, ist ein Gentest um selbst eineiige Zwillinge auseinanderzudividieren, aber auch da hab ich keine Ahnung wie aufwendig oder gerichtsverwertbar dieser Test ist. Wenn nur Zeit eine Rolle bei diesem Test spielen würde hätte ich bzgl. der Beugehaft keine Hemmungen.

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
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Es gibt für mich nach einigem Nachdenken nur einen Grund, dass keine Beugehaft verhängt werden kann, denn beide Brüder sind eben nicht nur Beschuldigte, sondern auch Hauptbelastungszeugen für den jeweils anderen, aber bei der Verwandschaft hat der Gesetzgeber ja vor Gericht Einschränkungen bzgl. der Aussagepflicht gemacht. Ich weiss nicht, ob das auch für Brüder gilt.

 

Nein, beide sind Beschuldigte und keine Zeugen wie ich schon an Gallowglas schrieb. Beschuldigter wird man nach hM, indem man durch einen Willensakt der Strafverfolgungsbehörden zum Ziel der Strafverfolgung gemacht wird. Hier ist das spätestens durch das Zwangsmittel der Untersuchungshaft geschehen (deren Anordnung gegen Zeugen unzulässig ist). Der Umstand, dass ein Beschuldigter auch sachdienliche Angaben zur Tatbeteiligung eines Mitbeschuldigten machen könnte, macht diesen noch nicht zum Zeugen. Das wäre ja auch absurd, da anderenfalls bei mehreren Tätern die prozessualen Rechte des Beschuldigten immer ins Leere liefen.

Daneben haben die Brüder natürlich auch noch ein Zeugnisverweigerungsrecht aus § 52 StPO. Auf dieses kommt es aber nach alledem überhaupt nicht an, da es ihnen als Beschuldigten frei steht, sich zur Sache zu äußern oder eben nicht.

 

BTW. was es wohl gibt, ist ein Gentest um selbst eineiige Zwillinge auseinanderzudividieren, aber auch da hab ich keine Ahnung wie aufwendig oder gerichtsverwertbar dieser Test ist. Wenn Zeit eine Rolle bei diesem Test spielen würde hätte ich bzgl. der Beugehaft keine Hemmungen.

 

Mögl. sind die Tatortspuren nicht gut genug für einen solchen Test. Deinen letzten Satz versteh ich allerdings nicht.

bearbeitet von Clown
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Wer gegen beide Beugehaft anordnen lassen will, versucht denknotwendig zu erzwingen, dass einer sich damit selbst belastet.

Nein, das ist nicht denknotwendig. Im übrigen hatte Soulman von "beide" nichts geschrieben.

 

 

 

Ich schrieb von der Aufhebung des Haftbefehls gegen beide Brüder und Soulman schrieb "Ist keine Beugehaft möglich?". Man wird das so auslegen können, dass er sich auch auf beide bezieht. Ansonsten versucht man halt mit einer 50-%igen Wahrscheinlichkeit, einen Beschuldigten dazu zu bringen, sich selbst zu belasten.

Dein weiterer Einwand erschließt sich mir nicht, wenn entweder X oder Y einen Einbruch begangen haben und sich beide ausschweigen, wer es gewesen sei, und man beide mit Zwangsmitteln zur Aussage über die Täterschaft zu bringen versucht, dann versucht man einen dazu zu bringen, sich selbst zu belasten. :angry2:

Du drehst die Aussagen, bis sie zu deinen Bedenken passen.

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Du drehst die Aussagen, bis sie zu deinen Bedenken passen.

 

Wie verstehst du denn Soulman?

Er hat laut darüber nachgedacht, ob nicht jeder einzelne für sich gezwungen werden könnte, gegen den anderen auszusagen. Darüber darf laut nachgedacht werden, ohne dass du gleich mit der "ich-bin-entsetzt"-Keule kommst. Auf diese Weise unterbindest du den Diskurs, auf den du gerade zur Weitergabe der in langen, schmerzvollen Erfahrungen gewonnenen Erkenntnisse über Rechtsstaatlichkeit angewiesen bist.

bearbeitet von Inge
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Er hat laut darüber nachgedacht, ob nicht jeder einzelne für sich gezwungen werden könnte, gegen den anderen auszusagen.

 

Dabei müsste der tatsächliche Täter aber auch seine eigene Tatbeteiligung offenbaren.

 

Darüber darf laut nachgedacht werden, ohne dass du gleich mit der "ich-bin-entsetzt"-Keule kommst. Auf diese Weise unterbindest du den Diskurs, auf den du gerade zur Weitergabe der in langen, schmerzvollen Erfahrungen gewonnenen Erkenntnisse über Rechtsstaatlichkeit angewiesen bist.

 

Es mag sein, dass ein "Ich finde erschreckend" als Reaktion unzureichend ist. Dennoch halte ich an meiner Analyse fest und sehe immer noch nicht, wo ich Soulman das "Schlimmstmögliche" unterstellt habe.

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Vielleicht war es nicht besonders clever die beiden von vornherein zu Beschuldigten zu machen. Wenn Brüder jedoch ein spezielles Aussageverweigerungsrecht haben, dann geht auch keine Beugehaft.

 

Gruss, Martin

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Er hat laut darüber nachgedacht, ob nicht jeder einzelne für sich gezwungen werden könnte, gegen den anderen auszusagen.

 

Dabei müsste der tatsächliche Täter aber auch seine eigene Tatbeteiligung offenbaren.

Nein, müsste er nicht.

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