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Im Namen des Volkes...


Clown

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Die Justiz hat offenbar in der Tat ein Rad ab.

 

Da wird ein sechfacher Mörder nach 8 Jahren Untersuchungshaft vom Verfassungsgericht freigelassen, wegen "überlanger Verfahrensdauer". Dann wird der sechsfacher Mörder zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Das Gericht sieht allerdings davon ab, einen Haftbefehl zu erlassen, weil "keine Fluchtgefahr besteht". Das war letztes Jahr im April. Gestern nun hat es der Haftrichter endlich geschafft, den Verurteilten zum Haftantritt zu laden. Der Sträfling ist aus verständlichen Gründen nicht erschienen.

 

Man glaubt das alles nicht. Ich würde den verantwortlichen Richter so lange in den Knast stecken, bis sie den Mörder gefunden haben.

 

Ach ja: Der Link.

 

Die Schuld liegt eher bei der StA, die acht Jahre lang keine Anklage hinbekam. Aber vielleicht durfte sie ja aus politischer Rücksichtnahme oder aus anderen sachfremden Erwägungen nicht anklagen, das würde ich in der heutigen Rechtswirklichkeit auch nicht mehr ausschließen wollen. Grüße, KAM

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Man glaubt das alles nicht. Ich würde den verantwortlichen Richter so lange in den Knast stecken, bis sie den Mörder gefunden haben.

 

Das wird den Verurteilten sicher dazu bewegen, sich zu stellen.

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Die Schuld liegt eher bei der StA, die acht Jahre lang keine Anklage hinbekam. Aber vielleicht durfte sie ja aus politischer Rücksichtnahme oder aus anderen sachfremden Erwägungen nicht anklagen, das würde ich in der heutigen Rechtswirklichkeit auch nicht mehr ausschließen wollen. Grüße, KAM

 

 

Welche Rücksichtsnahmen vermutest du denn? Ich kann hier keine erkennen. Und um zu erkennen, dass 8 Jahre Uhaft ein Unding sind, muss man kein Strafjurist sein.

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Man glaubt das alles nicht. Ich würde den verantwortlichen Richter so lange in den Knast stecken, bis sie den Mörder gefunden haben.

 

Das wird den Verurteilten sicher dazu bewegen, sich zu stellen.

Das nicht. Aber es würde mir persönlich den Gedanken erleichtern, dass er noch frei rumläuft. :angry2:

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Die Schuld liegt eher bei der StA, die acht Jahre lang keine Anklage hinbekam. Aber vielleicht durfte sie ja aus politischer Rücksichtnahme oder aus anderen sachfremden Erwägungen nicht anklagen, das würde ich in der heutigen Rechtswirklichkeit auch nicht mehr ausschließen wollen. Grüße, KAM

Welche Rücksichtsnahmen vermutest du denn? Ich kann hier keine erkennen. Und um zu erkennen, dass 8 Jahre Uhaft ein Unding sind, muss man kein Strafjurist sein.

Da stimme ich zu. Ich vermute als Gründe auch eher Pflichtvergessenheit, Schlamperei und Faulheit. Die Richter und Staatsanwälte in Duisburg scheinen überhaupt allesamt faule Säcke zu sein. Wie sonst kann es sein, dass man bloß für die Ladung zum Haftantritt über ein Jahr braucht?

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Beutelschneider
Die Schuld liegt eher bei der StA, die acht Jahre lang keine Anklage hinbekam. Aber vielleicht durfte sie ja aus politischer Rücksichtnahme oder aus anderen sachfremden Erwägungen nicht anklagen, das würde ich in der heutigen Rechtswirklichkeit auch nicht mehr ausschließen wollen. Grüße, KAM

Welche Rücksichtsnahmen vermutest du denn? Ich kann hier keine erkennen. Und um zu erkennen, dass 8 Jahre Uhaft ein Unding sind, muss man kein Strafjurist sein.

Da stimme ich zu. Ich vermute als Gründe auch eher Pflichtvergessenheit, Schlamperei und Faulheit. Die Richter und Staatsanwälte in Duisburg scheinen überhaupt allesamt faule Säcke zu sein. Wie sonst kann es sein, dass man bloß für die Ladung zum Haftantritt über ein Jahr braucht?

 

Überfüllte JVAs?

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Da stimme ich zu. Ich vermute als Gründe auch eher Pflichtvergessenheit, Schlamperei und Faulheit. Die Richter und Staatsanwälte in Duisburg scheinen überhaupt allesamt faule Säcke zu sein. Wie sonst kann es sein, dass man bloß für die Ladung zum Haftantritt über ein Jahr braucht?

 

Jedenfalls liegt die mW nicht in der Hand des Gerichts, sondern der Vollstreckungsbehörde und damit der StA (vgl. § 457 StPO).

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Da stimme ich zu. Ich vermute als Gründe auch eher Pflichtvergessenheit, Schlamperei und Faulheit. Die Richter und Staatsanwälte in Duisburg scheinen überhaupt allesamt faule Säcke zu sein. Wie sonst kann es sein, dass man bloß für die Ladung zum Haftantritt über ein Jahr braucht?

Jedenfalls liegt die mW nicht in der Hand des Gerichts, sondern der Vollstreckungsbehörde und damit der StA (vgl. § 457 StPO).

Solche Details interessieren mich eigentlich wenig. Meinetwegen kann man statt des Richters auch den Staatsanwalt einsperren.

 

Aber im Ernst: Es gibt keinen Grund, warum das Gericht nicht am Tag der Urteilsverkündung Haftbefehl erlassen hat. Wenn einer zu lebenslänglich verurteilt wird, dann besteht immer Fluchtgefahr.

 

Ach ja: Was glaubst du, dass da eine Rolle gespielt hat?

bearbeitet von Sokrates
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Dazu habe ich vorhin einen Witz gehört:

 

Frage: Wann tritt der Hirntod ein?

Antwort: Mit Vereidigung zum Richter oder Staatsanwalt.

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Ach ja: Was glaubst du, dass da eine Rolle gespielt hat?

 

 

Ich kann mir nichts vorstellen (außer massivem Versagen von Einzelpersonen), aber ich hab ja auch keine Ahnung von der Praxis. Rechtlich steht der Festnahme von jemandem der zu lebenslanger Haft verurteilt worden ist bis zum Strafantritt jedenfalls nichts entgegen.

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Aber im Ernst: Es gibt keinen Grund, warum das Gericht nicht am Tag der Urteilsverkündung Haftbefehl erlassen hat. Wenn einer zu lebenslänglich verurteilt wird, dann besteht immer Fluchtgefahr.

Stimmt. Die wird in der Regel ab einer zu erwartenden Strafe von zwei Jahren aufwärts angenommen.

 

Nur ist nach Verurteilung wohl kein Raum mehr für Untersuchungshaft, nur noch für Strafantritt.

bearbeitet von Inge
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Nur ist nach Verurteilung wohl kein Raum mehr für Untersuchungshaft, nur noch für Strafantritt.

 

Und für Haft zur Sicherung des Strafantritts nach § 457 Abs. 2 StPO.

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Gnädige Richter? (@Inge: hätte das Mädchen nicht gerettet werden müssen?)

http://www.welt.de/vermischtes/article3608...-Jaehriger.html

 

Ich schätze eher Richter, die sich von der erforderlichen Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung keine ausreichende Gewissheit verschaffen konnten. Was will man auch machen, wenn die vermeintliche Geschädigte so aussagt, die Gutachterin entsprechend gutachtet, irgendworauf muss sich das Urteil ja stützen.

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(@Inge: hätte das Mädchen nicht gerettet werden müssen?)

Wieso? Wollte ihr wer die Klitoris abschneiden und die Vagina zusammennähen?

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(@Inge: hätte das Mädchen nicht gerettet werden müssen?)

Wieso? Wollte ihr wer die Klitoris abschneiden und die Vagina zusammennähen?

 

Ach so, es geht nur um die physische Unversehrtheit.

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(@Inge: hätte das Mädchen nicht gerettet werden müssen?)

Wieso? Wollte ihr wer die Klitoris abschneiden und die Vagina zusammennähen?

 

Ach so, es geht nur um die physische Unversehrtheit.

Nein. Es geht um die Fremdeinwirkung. Ansonsten bleibe ich schlicht am Fall.

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Nein. Es geht um die Fremdeinwirkung. Ansonsten bleibe ich schlicht am Fall.

 

ME hätte eine 11-Jährige Prostituierte durchaus gerettet werden müssen. Aber nur weil die 11-Jährige Zwangsprostituierte nicht gerettet wurde, den Freier der 14-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen zu verurteilen, ist auch nicht sonderlich sinnig.

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ME hätte eine 11-Jährige Prostituierte durchaus gerettet werden müssen.

Schon, wobei diese Konstellation eine sehr andere ist als bei einer Zwangsbeschneidung eines fünfjährigen Kindes. Ich halte es für unredlich, das eine mit dem anderen zu be-argumentieren.

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Aber im Ernst: Es gibt keinen Grund, warum das Gericht nicht am Tag der Urteilsverkündung Haftbefehl erlassen hat. Wenn einer zu lebenslänglich verurteilt wird, dann besteht immer Fluchtgefahr.
Stimmt. Die wird in der Regel ab einer zu erwartenden Strafe von zwei Jahren aufwärts angenommen. Nur ist nach Verurteilung wohl kein Raum mehr für Untersuchungshaft, nur noch für Strafantritt.
Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, kann Untersuchungshaft angeordnet werden. Ist der Angeklagte schon in Haft, wird einfach Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. Ich habe es auch schon selber mehrfach erlebt, dass vor Urteilsverkündung einige grüngewandete Männlein im Sitzungssaal erschienen sind und dem Angeklagten die Kinnlade heruntergeklappt hat, weil er sich ausrechnen konnte, dass die ihn anschließend aus dem Saal geleiten würden.
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ME hätte eine 11-Jährige Prostituierte durchaus gerettet werden müssen.
Schon, wobei diese Konstellation eine sehr andere ist als bei einer Zwangsbeschneidung eines fünfjährigen Kindes. Ich halte es für unredlich, das eine mit dem anderen zu be-argumentieren.
Es wäre auch wichtig, zu wissen, ob der Freier davon ausgeht, das Mädchen sei erst 14 Jahre alt gewesen oder ob er sie für älter gehalten hat. Und die Zwangsbeschneidung eines fünfjährigen Mädchens ist ohne wenn und aber ein abscheulicher Rückfall in die Steinzeit und überhaupt nicht damit zu relativieren, dass man sagt, dies entspreche halt den dortigen moralischen Vorstellungen. Jedenfalls für mich und wer anderer Ansicht ist, den kann ich in Zukunft nicht mehr ernst nehmen.
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Rückfall in die Steinzeit

 

Man kann mit guten Gründen die Mädchenbeschneidung für barbarisch halten. Aber "Rückfall in die Steinzeit" ist falsch. Dies unterstellt nämlich, daß die Menschheit seither einen grundsätzlichen moralischen Aufschwung genommen hätte. - Und die Kritik an der Mädchenbeschneidung impliziert die Haltung, daß die Kultur der dies betreibenden Negerstämme eben nicht der unsrigen ebenbürtig ist. Auch dazu muß man sich dann bekennen. (Da kneifen die Liberalen gleich wieder.)

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Rückfall in die Steinzeit

Man kann mit guten Gründen die Mädchenbeschneidung für barbarisch halten. Aber "Rückfall in die Steinzeit" ist falsch. Dies unterstellt nämlich, daß die Menschheit seither einen grundsätzlichen moralischen Aufschwung genommen hätte. - Und die Kritik an der Mädchenbeschneidung impliziert die Haltung, daß die Kultur der dies betreibenden Negerstämme eben nicht der unsrigen ebenbürtig ist. Auch dazu muß man sich dann bekennen. (Da kneifen die Liberalen gleich wieder.)

Ich bekenne, dass ich das nicht für "Kultur" halte. Mehr habe ich dazu nicht mehr zu sagen.
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Und die Kritik an der Mädchenbeschneidung impliziert die Haltung, daß die Kultur der dies betreibenden Negerstämme eben nicht der unsrigen ebenbürtig ist. Auch dazu muß man sich dann bekennen. (Da kneifen die Liberalen gleich wieder.)

Wie gesagt halte ich diese Verdoppelung der Werteebenen für entbehrlich, wenn nicht sogar für irreführend: Es kann ein einzelner Wert einer ansonsten überragend hochwertigen Kultur einfach ganz scheußlich sein.

bearbeitet von Inge
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