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Im Namen des Volkes...


Clown

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Das BVerfG hat in einer Kammerentscheidung die Verfassungsbeschwerde Dr. Naumanns gegen eine Verurteilung des Amtsgerichts Tiergarten wegen Beleidigung und die Verwerfung der Revision durch das Kammergericht zur Entscheidung angenommen.

 

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ent...1bvr227204.html

 

Finde ich überzeugend.

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Das BVerfG hat in einer Kammerentscheidung die Verfassungsbeschwerde Dr. Naumanns gegen eine Verurteilung des Amtsgerichts Tiergarten wegen Beleidigung und die Verwerfung der Revision durch das Kammergericht zur Entscheidung angenommen.

 

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ent...1bvr227204.html

Und nicht nur das. Es hat auch die Verurteilung aufgehoben, also in der Sache entschieden.

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Das BVerfG hat in einer Kammerentscheidung die Verfassungsbeschwerde Dr. Naumanns gegen eine Verurteilung des Amtsgerichts Tiergarten wegen Beleidigung und die Verwerfung der Revision durch das Kammergericht zur Entscheidung angenommen.

 

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ent...1bvr227204.html

Hier das ganze in Normalverständlich für Nicht-Juristen:

 

http://www.netzeitung.de/medien/1388499.html

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Das BVerfG hat in einer Kammerentscheidung die Verfassungsbeschwerde Dr. Naumanns gegen eine Verurteilung des Amtsgerichts Tiergarten wegen Beleidigung und die Verwerfung der Revision durch das Kammergericht zur Entscheidung angenommen.

 

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ent...1bvr227204.html

Und nicht nur das. Es hat auch die Verurteilung aufgehoben, also in der Sache entschieden.

 

Richtig, ich habe mich ungenau ausgedrückt.

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Ich frage mich immer, was man mit solchen archaischen Strafen erreichen will.

 

Den Geschädigten gerecht werden, von denen einige sich bereits aufgrund ihres Totalverlustes umgebracht haben.

 

Gruss, Martin

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Den Geschädigten gerecht werden, von denen einige sich bereits aufgrund ihres Totalverlustes umgebracht haben.

 

Und inwiefern wird eine Strafe, die nicht vollstreckt werden kann, den Geschädigten gerecht?

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Den Geschädigten gerecht werden, von denen einige sich bereits aufgrund ihres Totalverlustes umgebracht haben.

 

Und inwiefern wird eine Strafe, die nicht vollstreckt werden kann, den Geschädigten gerecht?

 

Frag sie. Es wird kein Vergnügen sein in den USA mit 60 kein Geld mehr zu haben. Eine zeitlich begrenzte Strafe mit der Garantie auf Entlassung hätte Herrn Murdoch erheblich besser gestellt als viele seiner Opfer. Das wird sicher durch das Urteil vermieden. Natürlich gäbe es so etwas in Deutschland nicht. Dafür gilt hier "im Dutzend billiger".

 

Gruss, Martin

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Frag sie. Es wird kein Vergnügen sein in den USA mit 60 kein Geld mehr zu haben. Eine zeitlich begrenzte Strafe mit der Garantie auf Entlassung hätte Herrn Murdoch erheblich besser gestellt als viele seiner Opfer. Das wird sicher durch das Urteil vermieden. Natürlich gäbe es so etwas in Deutschland nicht. Dafür gilt hier "im Dutzend billiger".

 

Du solltest sie fragen, denn du hast ihre Interessen zur Rechtfertigung des Strafmaßes vorgeschützt. Wieso jemand, der mittellos hochbetagt aus einem Bundesgefängnis entlassen wird, besser gestellt ist als jemand, der Opfer eines Betrugs wurde, kannst du vielleicht erklären. Ich kanne es nicht.

Richtig ist, dass das deutsche System der Gesamtstrafenbildung tätergünstiger ist als das simple Additionsprinzip. Es führt mE aber auch zu gerechteren und angemesseneren Ergebnissen. Wieso man Madoff zu 150 Jahren und nicht zu 12-15 Jahren (was in Deutschland rausgekommen wäre) verurteilen musste, lässt sich mE rational nicht erklären.

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Frag sie. Es wird kein Vergnügen sein in den USA mit 60 kein Geld mehr zu haben. Eine zeitlich begrenzte Strafe mit der Garantie auf Entlassung hätte Herrn Murdoch erheblich besser gestellt als viele seiner Opfer. Das wird sicher durch das Urteil vermieden. Natürlich gäbe es so etwas in Deutschland nicht. Dafür gilt hier "im Dutzend billiger".

 

Du solltest sie fragen, denn du hast ihre Interessen zur Rechtfertigung des Strafmaßes vorgeschützt. Wieso jemand, der mittellos hochbetagt aus einem Bundesgefängnis entlassen wird, besser gestellt ist als jemand, der Opfer eines Betrugs wurde, kannst du vielleicht erklären. Ich kanne es nicht.

Richtig ist, dass das deutsche System der Gesamtstrafenbildung tätergünstiger ist als das simple Additionsprinzip. Es führt mE aber auch zu gerechteren und angemesseneren Ergebnissen. Wieso man Madoff zu 150 Jahren und nicht zu 12-15 Jahren (was in Deutschland rausgekommen wäre) verurteilen musste, lässt sich mE rational nicht erklären.

Hi Clown,

 

Ich denke Herr Murdoch wird schon das eine oder andere Milliönchen aus seinem Milliardenbetrug irgendwo gebunkert haben. Und genau das werden 99,9% aller Geschädigten auch so sehen. Schliesslich kennen sie das Sparen für schlechte Zeiten ja von sich selber. Also durchaus rational erklärbar der Wunsch, dass er nie wieder an das Geld kommt.

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
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Ich denke Herr Murdoch wird schon das eine oder andere Milliönchen aus seinem Milliardenbetrug irgendwo gebunkert haben. Und genau das werden 99,9% aller Geschädigten auch so sehen. Schliesslich kennen sie das Sparen für schlechte Zeiten ja von sich selber. Also durchaus rational erklärbar.

 

Gruss, Martin

 

Der Mann heißt Madoff, nicht Murdoch. Und du meinst auch, er sei nach einer hypothetischen Haftentlassung keinen Schadensersatzansprüchen ausgesetzt? Eine rationale Erklärung ist das, was du geschrieben hast nicht. Eher eine tatsachenferne spekulative Begründung.

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Ich denke Herr Murdoch wird schon das eine oder andere Milliönchen aus seinem Milliardenbetrug irgendwo gebunkert haben. Und genau das werden 99,9% aller Geschädigten auch so sehen. Schliesslich kennen sie das Sparen für schlechte Zeiten ja von sich selber. Also durchaus rational erklärbar.

 

Gruss, Martin

 

Der Mann heißt Madoff, nicht Murdoch. Und du meinst auch, er sei nach einer hypothetischen Haftentlassung keinen Schadensersatzansprüchen ausgesetzt? Eine rationale Erklärung ist das, was du geschrieben hast nicht. Eher eine tatsachenferne spekulative Begründung.

Hi Clown,

 

Was meinst Du denn, wie lange sich Herr Madoff (ich bitte Herrn Murdoch zu entschuldigen) nach seiner Entlassung noch in den USA aufhalten würde? Und jemanden zu finden, der als Mäzen seine Pina Colada bezahlt, dafür muss er nicht einmal nach Nigeria auswandern.

 

Gruss, Martin

 

Muss jetzt los. Fiiiiiiiinaaaaaale ohh oh

bearbeitet von Soulman
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Was meinst Du denn, wie lange sich Herr Madoff nach seiner Entlassung noch in den USA aufhalten würde? Und jemanden zu finden, der als Mäzen seine Pina Colada bezahlt, dafür muss er nicht einmal nach Nigeria auswandern.

 

In Deutschland ist eine vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung ausgeschlossen, sofern der Verurteilte sich weigert, Angaben über den Verbleib der Beute zu machen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in den USA anders ist. Auch ansonsten halte ich eine Strafschärfung zur Rückgewinnungshilfe für systematisch verfehlt.

bearbeitet von Clown
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Was meinst Du denn, wie lange sich Herr Madoff nach seiner Entlassung noch in den USA aufhalten würde? Und jemanden zu finden, der als Mäzen seine Pina Colada bezahlt, dafür muss er nicht einmal nach Nigeria auswandern.

 

In Deutschland ist eine vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung ausgeschlossen, sofern der Verurteilte sich weigert, Angaben über den Verbleib der Beute zu machen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in den USA anders ist. Auch ansonsten halte ich eine Strafschärfung zur Rückgewinnungshilfe für systematisch verfehlt.

 

Witzbold. Natürlich macht er darüber Angaben. Es ist weg! Und so einen internationalen Konzern auf Abflüsse zu durchsuchen, dafür reicht ein Leben nicht.

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
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Witzbold. Natürlich macht er darüber Angaben. Es ist weg! Und so einen Konzern auf Abflüsse zu durchsuchen, dafür reicht ein Leben nicht.

 

Möchtest du zum zehnfachen deiner ansonsten verwirkten Strafe verurteilt werden, weil dir ein unangemessenes Nachtatverhalten unterstellt wird? Selbst wenn man all das zugesteht, was du hier behauptest (nicht belegst!), rechtfertigt das keine 150-Jährige Gefängnisstrafe.

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Die forsche Praxis von Regierungspraesident Buessow in NRW, schnell mal auf eigene Faust per "Ueberzeugung" von Internetprovidern Webseiten sperren oder Domains dekonnektieren zu lassen, ist von einem Gericht fuer eine Gluecksspielseite gerade unterbunden worden.

 

http://www.gluecksspiel-und-recht.de/urtei...f-20090518.html

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Ich frage mich immer, was man mit solchen archaischen Strafen erreichen will.

 

 

Ein gutes Gefühl bei den Geschädigten?.

 

vermutend...............tribald

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Ich frage mich immer, was man mit solchen archaischen Strafen erreichen will.

 

 

Ein gutes Gefühl bei den Geschädigten?.

 

vermutend...............tribald

 

Verfahrensvereinfachung falls eine der vielen Taten sich als Irrtum erweist.

Übrigens: Bei guter Führung wird die Hälfte erlassen ...

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Im Landowsky-Verfahren vor dem LG Berlin ist die Besetzung des Gerichts möglicherweise fehlerhaft, da die Auslosung der Hilfs-Schöffen aufgrund eines Behördenfehlers nicht öffentlich war. Ich möchte jetzt nicht in der Haut derjenigen stecken, die entscheiden, ob es weitergeht oder ob ausgesetzt wird.

bearbeitet von Clown
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btw.

 

Madoff hat die 150 Jahre bekommen.

 

Gruss, Martin

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Im Landowsky-Verfahren vor dem LG Berlin ist die Besetzung des Gerichts möglicherweise fehlerhaft, da die Auslosung der Hilfs-Schöffen aufgrund eines Behördenfehlers nicht öffentlich war. Ich möchte jetzt nicht in der Haut derjenigen stecken, die entscheiden, ob es weitergeht oder ob ausgesetzt wird.

 

Hat man wieder mal das Licht der Öffentlichkeit dadurch hergestellt, dass jemand zum Dienstzimmer des Vorsitzenden des Landgerichts, in dem die Schöffenwahl stattfand, dadurch Zutritt erlangen konnte, dass er nach Anmeldung in einem daneben liegenden Vorzimmer oder aber nach Klopfen an die (zum Gang hin mit einem Knauf verschlossene) Zimmertür herein kam? (BGH NStZ 2006, 512-513 und BVerfG 2 BvR 998/06).

 

(Der arme Josef K. in Kafka Prozess hätte es nicht schöner vorfinden können...).

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Teilerfolg gegen Klassenjustiz

 

"Emmely", die Kassiererin, die wegen 1,30 Euro entlassen wurde, darf das Urteil anfechten. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Die Berlinerin hatte ihren Job nach 31 Jahren verloren, weil sie zwei Pfandbons unterschlagen haben soll.

 

Es geht darum, ob ihr Verhalten im Prozeß, wo sie ständig gelogen hat und versucht hat, Kollegen die Unterschlagung anzuhängen, als neuer Kündigungsgrund mitzuberücksichtigen ist.

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