Freeman Geschrieben 28. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 28. Juli 2009 (bearbeitet) Es geht darum, ob ihr Verhalten im Prozeß, wo sie ständig gelogen hat und versucht hat, Kollegen die Unterschlagung anzuhängen, als neuer Kündigungsgrund mitzuberücksichtigen ist. Der Fall erregte bundesweites aufsehen, aber das Justizsystem der Klassengesellschaft lässt nicht mit sich spaßen, schon gar nicht in Zeiten der Krise. Nachdem sie aus Verdachtsgründen wegen 1,30 gekündigt wurde, wird sie jetzt persönlich in der Öffentlichkeit niedergemacht und auf ihre Menschenwürde geschissen. bearbeitet 28. Juli 2009 von Freeman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 28. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 28. Juli 2009 Es geht darum, ob ihr Verhalten im Prozeß, wo sie ständig gelogen hat und versucht hat, Kollegen die Unterschlagung anzuhängen, als neuer Kündigungsgrund mitzuberücksichtigen ist. Der Fall erregte bundesweites aufsehen, aber das Justizsystem der Klassengesellschaft lässt nicht mit sich spaßen, schon gar nicht in Zeiten der Krise. Nachdem sie aus Verdachtsgründen wegen 1,30 gekündigt wurde, wird sie jetzt persönlich in der Öffentlichkeit niedergemacht und auf ihre Menschenwürde geschissen. Kassierer dürfen nicht klauen, sie müssen über jeden Verdacht erhaben sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UliWerner Geschrieben 28. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 28. Juli 2009 Es geht darum, ob ihr Verhalten im Prozeß, wo sie ständig gelogen hat und versucht hat, Kollegen die Unterschlagung anzuhängen, als neuer Kündigungsgrund mitzuberücksichtigen ist. Der Fall erregte bundesweites aufsehen, aber das Justizsystem der Klassengesellschaft lässt nicht mit sich spaßen, schon gar nicht in Zeiten der Krise. Nachdem sie aus Verdachtsgründen wegen 1,30 gekündigt wurde, wird sie jetzt persönlich in der Öffentlichkeit niedergemacht und auf ihre Menschenwürde geschissen. Ach Freeman, Du solltest Dich doch eigentlich über den Fall freuen: KLASSENJUSTIZ!!! So was findet man doch sonst kaum noch und endlich gibt es mal einen lupenreinen Fall: 1 Euro 30 Cent! Wenn das mal kein klassisches Klassenmerkmal sein soll, was denn sonst. Und sogar das Bundesarbeitsgericht entscheidet - also die Speerspitzen der herrschenden Klasse in roten Roben mit Barrett oben drauf. Blöderweise entscheiden die jetzt aber so, dass unser Entlarver der Klassenjustiz namens Freeman das als Bestätigung seiner Auffassung empfindet. Sollte unser Freeman gar ein verschwiegener Anhänger der Klassenjustiz von der allerschlimmsten Sorte sein? Ausgeschlossen: es geht ja um 1 Euro 30 Cent, damit ist die Klassenfrage ein für alle Mal entschieden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 29. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 29. Juli 2009 Kassierer dürfen nicht klauen, sie müssen über jeden Verdacht erhaben sein. Ja - und vor allem ist diese extrem rigorose Haltung der Gerichte nicht nur jetzt so, sondern schon lange. Und sorry - erst klauen und dann den Kolleginnen unterschieben - also wenn jemand hätte demonstrieren wollen, für einen Job völlig ungeeignet zu sein - der hätte das nicht besser machen können (auch wenn das nicht unbedingt ein juristisch zu wertendes Verhalten ist, wenn es während einer Gerichtsverhandlung stattfindet). Für die forschende Wissenschaft und zu Dokumentationszwecken wäre es interessant herauszubekommen, warum die Frau anscheinend lange Zeit keine Probleme mit dem Job hatte (vielleicht weil sie früher nicht so war - oder vielleicht auch deswegen, weil es bisher noch niemand gemerkt hat). Wie das Verfahren ausgeht, weiß man nicht - im Falle der Neuverhandlung stellt sich die Frage, ob der Frau auch gekündigt werden kann, wenn sie "nur" geklaut hat (und nicht eine Kollegin angeschwärzt). Und nachdem bereits eine Bäckereiverkäuferin rechtswirksam fristlos gekündigt wurde, weil sie ein 30cent-Brötchen ohne Bezahlung unerlaubt gegessen hat, sehe ich schwarz für "Barbara E.". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 29. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 29. Juli 2009 Das eigentlich Aussehenerregende ist doch, dass sich wohl keiner des Eindrucks erwehren kann, dass die Kündigung wegen der Beteiligung an der Organisation eines Streiks erfolgte, und die 1,30 EUR nur als Vorwand genutzt worden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tribald_old Geschrieben 29. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 29. Juli 2009 Das eigentlich Aussehenerregende ist doch, dass sich wohl keiner des Eindrucks erwehren kann, dass die Kündigung wegen der Beteiligung an der Organisation eines Streiks erfolgte, und die 1,30 EUR nur als Vorwand genutzt worden. DAS dürfte der wesentliche Punkt sein. das auch so sehend..............tribald Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 29. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 29. Juli 2009 Das eigentlich Aussehenerregende ist doch, dass sich wohl keiner des Eindrucks erwehren kann, dass die Kündigung wegen der Beteiligung an der Organisation eines Streiks erfolgte, und die 1,30 EUR nur als Vorwand genutzt worden. Sehr schade, dass sich die Frau so verhalten hat, dass man sich nicht dieses Eindrucks erwehren kann. Auf diese Weise hat die Guteste alle positiven Ansätze, die sie mit dem Streik verfolgt haben mag, mit einem Schlag zunichte gemacht - der Arbeitgeber hat nicht nur eine Klauerin los, sondern auch eine kritische Arbeitnehmerin, die ihm (ganz legal) Probleme bereiten konnte. Oder wollen wir jetzt wirklich so weit gehen, dass die Teilnahme an einer Aktion, die den Arbeitgeber vielleicht verärgert und damit voreingenommen machen könnte, als ausreichender Grund gilt, den (inzwischen wohl unumstrittenenen) Klau nicht mehr zu verfolgen? Eines gilt allerdings natürlich schon: Wenn ich was angestellt habe und dann bei einem Canossagang versuche, mich mit dem Arbeitgeber zu einigen, dann gelingt das im Allgemeinen wesentlich besser, wenn ich diesen nicht vorher geärgert habe. Kulanz - und genau diese brauche ich, da ich keine Rechtsansprüche habe - bekomme ich nur dann, wenn der Arbeitgeber einen Grund dazu hat. Bei Barbara E. hatte er anscheinend - warum auch immer - keinen Grund dazu. Mir will immer noch nicht gelingen, in diesen Fall ein "Gschmäckle" reinzulesen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 29. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 29. Juli 2009 Das eigentlich Aussehenerregende ist doch, dass sich wohl keiner des Eindrucks erwehren kann, dass die Kündigung wegen der Beteiligung an der Organisation eines Streiks erfolgte, und die 1,30 EUR nur als Vorwand genutzt worden. Das ist aber eine Folge der medialen Vermarktung des Falles und von unsäglich dummen Poltikerkommentaren, zB von Herrn Thierse. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 29. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 29. Juli 2009 Hi, Juristerei ist kein System um des Systems willen. Allein die mediale Aufregung, die diese Kündigung hervorruft rechtfertigt die kritische Frage, ob es bei der Abwägung zwischen 1,30€ und 30 Jahren Arbeit für ein Gericht irgendeinen Entscheidungspielraum geben kann. Die Frau ist nicht abgemahnt worden, sondern ausserordentlich gekündigt worden wegen des Verdachtes der Unterschlagung von 1,30€. Kams Forderung nach Prokuristenverhalten einer Kassiererin wirft die Frage nach dem Gehaltsunterschied zwischen einer Kassenkraft und einem Prokuristen auf. Ich denke eher, dass absolut loyales Verhalten nicht "erwartet" werden darf, sondern bezahlt werden muss. Liegt das Einkommen unter einer festzulegenden "Erwartungsgrenze", dann müssen anhand dieses Einkommens auch Bagatellgrenzen festgelegt werden können. Unterhalb dieser Bagatellgrenze wäre nicht die ausserordentliche Kündigung möglich, sondern eine Abmahnung verpflichtend. Gruss, Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 29. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 29. Juli 2009 Hi, Juristerei ist kein System um des Systems willen. Allein die mediale Aufregung, die diese Kündigung hervorruft rechtfertigt die kritische Frage, ob es bei der Abwägung zwischen 1,30€ und 30 Jahren Arbeit für ein Gericht irgendeinen Entscheidungspielraum geben kann. Die Frau ist nicht abgemahnt worden, sondern ausserordentlich gekündigt worden wegen des Verdachtes der Unterschlagung von 1,30€. Kams Forderung nach Prokuristenverhalten einer Kassiererin wirft die Frage nach dem Gehaltsunterschied zwischen einer Kassenkraft und einem Prokuristen auf. Ich denke eher, dass absolut loyales Verhalten nicht "erwartet" werden darf, sondern bezahlt werden muss. Liegt das Einkommen unter einer festzulegenden "Erwartungsgrenze", dann müssen anhand dieses Einkommens auch Bagatellgrenzen festgelegt werden können. Unterhalb dieser Bagatellgrenze wäre nicht die ausserordentliche Kündigung möglich, sondern eine Abmahnung verpflichtend. Gruss, Martin Mediale Aufregung rechtfertigt gar nichts. Und wieviel muß sich der Arbeitgeber deiner Meinung nach stehlen lassen, damit es keine Bagatelle mehr ist? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 29. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 29. Juli 2009 (bearbeitet) Hi, Juristerei ist kein System um des Systems willen. Allein die mediale Aufregung, die diese Kündigung hervorruft rechtfertigt die kritische Frage, ob es bei der Abwägung zwischen 1,30€ und 30 Jahren Arbeit für ein Gericht irgendeinen Entscheidungspielraum geben kann. Die Frau ist nicht abgemahnt worden, sondern ausserordentlich gekündigt worden wegen des Verdachtes der Unterschlagung von 1,30€. Kams Forderung nach Prokuristenverhalten einer Kassiererin wirft die Frage nach dem Gehaltsunterschied zwischen einer Kassenkraft und einem Prokuristen auf. Ich denke eher, dass absolut loyales Verhalten nicht "erwartet" werden darf, sondern bezahlt werden muss. Liegt das Einkommen unter einer festzulegenden "Erwartungsgrenze", dann müssen anhand dieses Einkommens auch Bagatellgrenzen festgelegt werden können. Unterhalb dieser Bagatellgrenze wäre nicht die ausserordentliche Kündigung möglich, sondern eine Abmahnung verpflichtend. Gruss, Martin Mediale Aufregung rechtfertigt gar nichts. Und wieviel muß sich der Arbeitgeber deiner Meinung nach stehlen lassen, damit es keine Bagatelle mehr ist? Gar nichts muss er sich stehlen lassen. Er bekommt mit Sicherheit die 1,30€ erstattet. (falls sich der Verdacht irgendwann einmal bestätigt) Und ganz sicher rechtfertigt mediale Aufregung kritische Fragen. Vor allem danach, ob Juristerei ein Selbstzweck ist, oder ob sie der Gesellschaft zu dienen hat. Vorschlag für die Bagatellgrenze für ausserordentliche Kündigung wegen Unterschlagung wäre z.B. 1% des Bruttogehaltes bis zu einer "Erwartungsgrenze" des durchschnittlichen deutschen Gehaltes. Wer überdurchschnittlich verdient, von dem darf erwartet werden, dass er überdurchschnittlich loyal ist. Natürlich unterliegen Beamte einem besonderen Vertrauensverhältnis aus denen auch besondere Rechte erwachsen und daher gilt das nur für "normale" Angestellte. Gruss, Martin bearbeitet 29. Juli 2009 von Soulman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Freeman Geschrieben 29. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 29. Juli 2009 KLASSENJUSTIZ!!! Hallo Uli, Ein Münchner Jura-Professor äußert sich zum Fall »Emmely«: Sie soll keine Arbeit mehr finden und strafrechtlich verfolgt werden Zunächst zum Kuriosum. Der Professor versteht die Welt nicht: Die Bestätigung der Kündigung der Verkäuferin »Emmely« sei keine Klassenjustiz, sondern: »Ein Beleg dafür, daß die Bürger ihre Justiz nicht verstehen!« Welchen Begriff von Klassenjustiz hat Rieble? Niemals war und ist unter Klassenjustiz etwa reine »Rechtsbeugung« zu verstehen gewesen. Klassenjustiz war und ist sowohl der Form wie dem Inhalt nach eine Rechtsprechung, die im Ergebnis und objektiv im Interesse einer bestimmten (herrschenden) Klasse gesprochen wird und in deren Interesse »funktioniert«. Wenn nun die Mehrzahl der Bürger (hier vor allem: die arbeitende Bevölkerung) diese Justiz nicht inhaltlich akzeptiert, so ist das ein beispielhafter Beleg für »Klassenjustiz«. Die These Riebles widerlegt sich selbst. das klingt ziemlich einleuchtend, finde ich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Freeman Geschrieben 29. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 29. Juli 2009 Kassierer dürfen nicht klauen, sie müssen über jeden Verdacht erhaben sein. Wieso so streng mit den Kassierern? Weil es ihre Arbeit ist, wo sich die Ware wieder zu (mehr) Geld wandelt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Freeman Geschrieben 29. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 29. Juli 2009 Weils grad so schön hierher passt: Zu einigen dieser ProzesseKurt Tucholsky Auf Universitäten forsch gesoffen, in Kaiser-Fackelzügen mitgeloffen, so wuchs das auf zum Referendar. Hinaus aufs Land, wo brave Bauern wohnen. Und auf den ersten Amtsgerichtsstationen krümmt sich, was nie ein Recke war. Sie können alle Paragraphen nennen und lernen Menschen nur aus Akten kennen. Examenspaukerei. Das Stammtisch-Schnitzel. Der Staatsanwalt erzieht zum Herrschaftskitzel. »Was heult die Frau? Ich brauch ein Protokoll! Ich schreibe fleißig meine Akten voll: Im Namen des Königs –!« Auf seinem Armesünderstühlchen droben sitzt das in seidenen, faltenreichen Roben – darunter grauer Spießerrock. Die Herzen schlagen rechts. In den Prozessen, in denen sich ein Freiheitsmann vergessen, zuckt durch den Saal der Büttelstock. Der Staatsanwalt amtiert im selben Hause; man spricht mit ihm, so in der Frühstückspause. Der Rechtsanwalt scheint eine Art Komplice. Der Staatsanwalt monokelt voll Malice. Die Richter kennen ihn, und er kennt sie: Und was er nicht besorgt, besorgen die. Im Namen des Volkes –! So hat die Urteilsformel sich gewandelt. Doch wird im alten Ungeist fortverhandelt, ganz wie in jener Kaiserzeit. Und Vorvernehmung und Geschworenensiebung und Fragestellung und die Strafverschiebung – Wo steckt da die Parteilichkeit? Wo, deutsche Richter? Tief in euern Herzen! Wir kennen euch und eurer Opfer Schmerzen! Wir glauben euch nicht mehr und eurer Waage – Das Ding hängt schief! Das sehn wir alle Tage. Die Binde der Justitia – welch ein Bruch! Steht auf! Und dies sei euer Urteilsspruch: Sehn wir euch an, packt uns ein tiefes Graun – Wir haben zu euch Richtern kein Vertraun! Im Namen des Volkes –! Kurt Tucholksy starb am 21. Dezember 1935, ist also bereits seit mehr als 70 Jahren tot, womit das Urheberrecht erloschen sein dürfte. Nicht, dass mich hier jemand verklagt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 30. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2009 (bearbeitet) Hallo kam, es scheint ja wirklich Spielraum zu geben bis zu welcher Bagatellgrenze sich ein Arbeitgeber "bestehlen" lassen muss. Zu verschrottendes Kinderbett "geklaut" und freigesprochen worden. Und das war noch nichteinmal nur ein Verdacht. Der Kläger habe sich aber nur in geringem Maß etwas zuschulden kommen lassen. Es sei davon auszugehen, dass er das Reisebett hätte an sich nehmen dürfen, wenn er um Erlaubnis gebeten hätte, sagte Richterin Maali-Faagin. Dies sei in dem Betrieb gängige Praxis gewesen. "Ferner hatte das Kinderreisebett für die Beklagte keinen Wert mehr, sondern stand unmittelbar zur Entsorgung an." Natürlich hatte dieses Kinderbett noch einen Wert. Nur liegt der halt ziemlich niedrig. Gruss, Martin bearbeitet 30. Juli 2009 von Soulman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 30. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2009 Hallo kam, es scheint ja wirklich Spielraum zu geben bis zu welcher Bagatellgrenze sich ein Arbeitgeber "bestehlen" lassen muss. Zu verschrottendes Kinderbett "geklaut" und freigesprochen worden. Und das war noch nichteinmal nur ein Verdacht. Der Kläger habe sich aber nur in geringem Maß etwas zuschulden kommen lassen. Es sei davon auszugehen, dass er das Reisebett hätte an sich nehmen dürfen, wenn er um Erlaubnis gebeten hätte, sagte Richterin Maali-Faagin. Dies sei in dem Betrieb gängige Praxis gewesen. "Ferner hatte das Kinderreisebett für die Beklagte keinen Wert mehr, sondern stand unmittelbar zur Entsorgung an." Natürlich hatte dieses Kinderbett noch einen Wert. Nur liegt der halt ziemlich niedrig. Gruss, Martin Zwar erfüllt die Wegnahme des Kinderreisebetts den objektiven Diebstahlstatbestand, weshalb ein grundsätzlich zur Kündigung berechtigender Grund vorliegt. Doch fällt die erforderliche Interessenabwägung zugunsten des Klägers aus Es sei davon auszugehen, dass er das Reisebett hätte an sich nehmen dürfen, wenn er um Erlaubnis gebeten hätte, sagte Richterin Maali-Faggin. Dies sei in dem Betrieb gängige Praxis gewesen. Ich sehe keinen Widerspruch zum 1,30 Eur - Urteil. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 30. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2009 Zwar erfüllt die Wegnahme des Kinderreisebetts den objektiven Diebstahlstatbestand, weshalb ein grundsätzlich zur Kündigung berechtigender Grund vorliegt. Doch fällt die erforderliche Interessenabwägung zugunsten des Klägers aus Ich sehe keinen Widerspruch zum 1,30 Eur - Urteil. Sehr angenehm fällt mir auf, dass trotz des objektiven Diebstahlstatbestandes eine Interessenabwägung als erforderlich gesehen wird. Das setzt dann schonmal die Arbeit von beiden Gehirnhälften voraus, also besteht noch Hoffnung. etwas besser gelaunt, Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Freeman Geschrieben 30. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2009 Bei solchen Geschichten wünschte ich mir manchmal, der gute alte Karl-Eduard von Schnitzler würde noch leben und mit ihm seine Sendung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 30. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2009 Zwar erfüllt die Wegnahme des Kinderreisebetts den objektiven Diebstahlstatbestand, weshalb ein grundsätzlich zur Kündigung berechtigender Grund vorliegt. Doch fällt die erforderliche Interessenabwägung zugunsten des Klägers aus Ich sehe keinen Widerspruch zum 1,30 Eur - Urteil. Sehr angenehm fällt mir auf, dass trotz des objektiven Diebstahlstatbestandes eine Interessenabwägung als erforderlich gesehen wird. Das setzt dann schonmal die Arbeit von beiden Gehirnhälften voraus, also besteht noch Hoffnung. etwas besser gelaunt, Martin Stimmt. Ausschlaggebend dafür ist aber wohl die Annahme, das der Angestellte das Kinderbett auf Nachfrage erhalten hätte, weil das so gängige Praxis war. Vorschlag für die Bagatellgrenze für ausserordentliche Kündigung wegen Unterschlagung wäre z.B. 1% des Bruttogehaltes bis zu einer "Erwartungsgrenze" des durchschnittlichen deutschen Gehaltes. Wer überdurchschnittlich verdient, von dem darf erwartet werden, dass er überdurchschnittlich loyal ist. Natürlich unterliegen Beamte einem besonderen Vertrauensverhältnis aus denen auch besondere Rechte erwachsen und daher gilt das nur für "normale" Angestellte. Wäre es nicht auch praktikabel, wenn ein Unternehmen einfach diese "Bagatellsumme" an seine Angestellten auszahlt und danach Diebstähle wieder uneingeschränkt ahnden darf? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 30. Juli 2009 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2009 (bearbeitet) Vorschlag für die Bagatellgrenze für ausserordentliche Kündigung wegen Unterschlagung wäre z.B. 1% des Bruttogehaltes bis zu einer "Erwartungsgrenze" des durchschnittlichen deutschen Gehaltes. Wer überdurchschnittlich verdient, von dem darf erwartet werden, dass er überdurchschnittlich loyal ist. Natürlich unterliegen Beamte einem besonderen Vertrauensverhältnis aus denen auch besondere Rechte erwachsen und daher gilt das nur für "normale" Angestellte. Wäre es nicht auch praktikabel, wenn ein Unternehmen einfach diese "Bagatellsumme" an seine Angestellten auszahlt und danach Diebstähle wieder uneingeschränkt ahnden darf? Nein, weil diese Grenze ja nur dazu dient idiotische Vorwände und Heiligengetue gegenüber Niedriglohnkräften abzustellen. Sie soll ja nicht zu einem höheren "Einkommen" verhelfen. Das kann weiter mit den Gewerkschaften ausgehandelt werden. Und Diebstahl soll ja auch strafbar bleiben, nur eben nicht automatisch zur ausserordentlichen Kündigung führen. Da ist mir der Missbrauchsanreiz zu hoch. Gruss, Martin bearbeitet 30. Juli 2009 von Soulman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 31. Juli 2009 Autor Melden Share Geschrieben 31. Juli 2009 Sehr angenehm fällt mir auf, dass trotz des objektiven Diebstahlstatbestandes eine Interessenabwägung als erforderlich gesehen wird. Das setzt dann schonmal die Arbeit von beiden Gehirnhälften voraus, also besteht noch Hoffnung. Hier liegt ein Missverständnis vor, das auf der Unkenntnis der deutschen Diebstahlsdogmatik beruht. Im subjektiven Tatbestand des Diebstahltatbestands wird nämlich nach der Zueignungsabsicht die objektive Rechtswidrigkeit der beabsichtigen Zueignung und im Anschluss daran der Vorsatz hierauf geprüft. Zumindest an letzterem hat es dem Mann in diesem Prozess gemangelt, sodass gar keine Straftat zulasten des Arbeitgebers vorlag. Anders im Fall "Emmely". Hier hat die Kassiererin zur Überzeugung des Gerichts einen Bonzettel unterschlagen, eine Mitarbeiterin verleumdet und falsch verdächtigt und durch unrichtigen Sachvortrag einen günstigen Prozessausgang zulasten ihres Arbeitgebers zu erreichen versucht. Jeder einzelne Punkt rechtfertigt schon eine fristlose Kündigung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Freeman Geschrieben 5. August 2009 Melden Share Geschrieben 5. August 2009 Düsseldorf/München (ddp). Der Mindestlohn für Briefträger kann einem Urteil zufolge von öffentlichen Auftraggebern nicht länger genutzt werden, um private Post-Konkurrenten bei Ausschreibungen auszuschließen. Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hat nach einem Bericht der «Wirtschaftswoche» am 29. Juli einer Beschwerde von TNT Post gegen die Stadt Dortmund stattgegeben, die den privaten Konkurrenten der Post von allen Vergabeverfahren ausgeschlossen hatte. In dem Verfahren gegen die Stadt Dortmund beklagten die OLG-Richter laut Bericht, dass der Mindestlohn kein Vergabekriterium bei Ausschreibungen der Behördenpost sein dürfe. Die Entscheidung des OLG stellt laut Magazin die rechtlichen Grundlagen des Mindestlohnes in Frage. Quelle Eine feine Justiz haben wir da. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 5. August 2009 Melden Share Geschrieben 5. August 2009 (bearbeitet) Sehr angenehm fällt mir auf, dass trotz des objektiven Diebstahlstatbestandes eine Interessenabwägung als erforderlich gesehen wird. Das setzt dann schonmal die Arbeit von beiden Gehirnhälften voraus, also besteht noch Hoffnung. Hier liegt ein Missverständnis vor, das auf der Unkenntnis der deutschen Diebstahlsdogmatik beruht. Im subjektiven Tatbestand des Diebstahltatbestands wird nämlich nach der Zueignungsabsicht die objektive Rechtswidrigkeit der beabsichtigen Zueignung und im Anschluss daran der Vorsatz hierauf geprüft. Zumindest an letzterem hat es dem Mann in diesem Prozess gemangelt, sodass gar keine Straftat zulasten des Arbeitgebers vorlag. Anders im Fall "Emmely". Hier hat die Kassiererin zur Überzeugung des Gerichts einen Bonzettel unterschlagen, eine Mitarbeiterin verleumdet und falsch verdächtigt und durch unrichtigen Sachvortrag einen günstigen Prozessausgang zulasten ihres Arbeitgebers zu erreichen versucht. Jeder einzelne Punkt rechtfertigt schon eine fristlose Kündigung. Hi Clown, "Nach Ansicht des Gerichts verstößt die Kündigung gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zwar erfüllt die Wegnahme des Kinderreisebetts den objektiven Diebstahlstatbestand, weshalb ein grundsätzlich zur Kündigung berechtigender Grund vorliegt. Doch fällt die erforderliche Interessenabwägung zugunsten des Klägers aus" Also bezeichnet die erforderliche Interessenabwägung in diesem Fall deiner Meinung nach das Fehlen des Vorsatzes auf Seiten des "Diebes" und nicht die Betriebszugehörigkeit. Wenn Emily sich 1,30€ aus der ihr anvertrauten Kasse genommen hätte, dann könnte ich Dein (Vorsatz-)Argument noch nachvollziehen, aber das war ein Pfandbon, den ein Kunde verloren hatte. Ist es unvorstellbar, dass eine Supermarktkassenkraft diesen auf dem Boden liegenden Pfandbon nicht mit derselben juristischen Schärfe betrachtet wie das Geld in der Registrierkasse oder die Zigaretten in der Auslage? Dass das Reisebett der bestohlenen Firma zuzuordnen ist, halte ich sogar für noch offensichtlicher. Schon weil die Eigentumsverhältnisse in der Firma dem Kläger bekannt sein müssen, seit es eine Abmahnung wegen der Klopapiere gegeben hat. Ob diese gültig ist, spielt keine Rolle. Die Firma hat damit dem Kläger gegenüber ihre Sicht der Eigentumsverhältnisse klargestellt. Gruss, Martin bearbeitet 5. August 2009 von Soulman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 7. August 2009 Melden Share Geschrieben 7. August 2009 (bearbeitet) Mit Sonia Sotomayor wurde die erste Hispano Amerikanerin und erst die dritte Frau als Richerin am höchsten Gericht der USA vom Senat nach 4 wöchigen Anhörungen bestätigt. Sie ist die Nachfolgerin des zurückgetretenen Richters David Souter. Quellen: http://de.wikipedia.org/wiki/Sonia_Sotomayor; http://derstandard.at/1246543912963/Histor...bersten-Gericht bearbeitet 7. August 2009 von wolfgang E. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 11. August 2009 Autor Melden Share Geschrieben 11. August 2009 Josef Scheungraber ist vom LG München I als Schwurgericht wegen Mordes in zehn Fällen und versuchtem Mord zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und die Verteidigung hat Revision angekündigt. http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?se...&from=HP.10 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.