Clown Geschrieben 27. August 2009 Autor Melden Share Geschrieben 27. August 2009 Die Definition des Aufruhrs über Gewalttaten und die unbedingte vorherige Prüfung milderer Massnahmen halte ich für gelungener als die unverholene Drohung im Artikel 2 der zukünftigen europäischen Verfassung. Art. 2 der Grundrechtscharta droht aber niemandem, sondern enthält einfach einen Teil gewachsener europäischer Menschenrechtstradition, der seines Alters wegen in einer etwas antiquierte Form daherkommt. Unberührt bleibt davon einmal das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, das auch Bestandteil europäischen Rechts ist (weil es zu den Verfassungstraditionen aller Mitgliedsländer gehört) und zum anderen der - möglicherweise - weitergehende Menschenrechtsschutz nach innerstaatlichem Recht. Dass du dich davon bedroht fühlst, liegt an dir und nicht an der Grundrechtscharta. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 27. August 2009 Melden Share Geschrieben 27. August 2009 (bearbeitet) Die Definition des Aufruhrs über Gewalttaten und die unbedingte vorherige Prüfung milderer Massnahmen halte ich für gelungener als die unverholene Drohung im Artikel 2 der zukünftigen europäischen Verfassung. Art. 2 der Grundrechtscharta droht aber niemandem, sondern enthält einfach einen Teil gewachsener europäischer Menschenrechtstradition, der seines Alters wegen in einer etwas antiquierte Form daherkommt. Unberührt bleibt davon einmal das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, das auch Bestandteil europäischen Rechts ist (weil es zu den Verfassungstraditionen aller Mitgliedsländer gehört) und zum anderen der - möglicherweise - weitergehende Menschenrechtsschutz nach innerstaatlichem Recht. Dass du dich davon bedroht fühlst, liegt an dir und nicht an der Grundrechtscharta. Hi Clown, Oh ich weiss, sie wird es mir nicht übel nehmen, wenn ich sie ablehne. (Es sei denn, ich bin ein aufrührerisches Subjekt) Gruss, Martin bearbeitet 27. August 2009 von Soulman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 28. August 2009 Autor Melden Share Geschrieben 28. August 2009 Oh ich weiss, sie wird es mir nicht übel nehmen, wenn ich sie ablehne. (Es sei denn, ich bin ein aufrührerisches Subjekt) Gibt es einen nachvollziehbaren Grund, warum du sie ablehnst? Lehnst du auch die EMRK ab? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 13. November 2009 Autor Melden Share Geschrieben 13. November 2009 Zwei berliner Urteile verdienen unsre Aufmerksamkeit: Einmal wurde der ehemalige Polizist Kurras wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zum anderen wurde Alexandra R. vom Vorwurf der Brandstiftung im Zusammenhang mit dem allnächtlichen Autoabfackeln in Berlin freigesprochen. Das Schöffengericht konnte sich keine Überzeugung von der Täterschaft verschaffen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 20. November 2009 Autor Melden Share Geschrieben 20. November 2009 (bearbeitet) Das LG Landshut hat die Wiederaufnahme des Verfahrens in der Causa Rupp abgelehnt. Dieser Beschluss ist eine Schande für die Kammer, für den Freistaat Bayern, ja für die gesamte deutsche Justiz. Es bleibt zu hoffen, dass das OLG diese inakzeptable Fehlentscheidung aufhebt. Ich bin offen gestanden entsetzt, die bayerische Länderkammer sollte einen Untersuchungsausschuss bilden, der sich der Sache annimmt. Die Justiz scheint nicht über genügend Selbstheilungskräfte zu verfügen, ihre eigenen - gravierenden - Fehler zu beseitigen. http://blog.beck.de/2009/11/19/trotz-ueber...schlagsfall-abv bearbeitet 20. November 2009 von Clown Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Siri Geschrieben 20. November 2009 Melden Share Geschrieben 20. November 2009 was meinst du mit "Länderkammer" den Landtag? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 20. November 2009 Autor Melden Share Geschrieben 20. November 2009 was meinst du mit "Länderkammer" den Landtag? Ja. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasB Geschrieben 20. November 2009 Melden Share Geschrieben 20. November 2009 Das LG Landshut hat die Wiederaufnahme des Verfahrens in der Causa Rupp abgelehnt. Dieser Beschluss ist eine Schande für die Kammer, für den Freistaat Bayern, ja für die gesamte deutsche Justiz. Es bleibt zu hoffen, dass das OLG diese inakzeptable Fehlentscheidung aufhebt. Ich bin offen gestanden entsetzt, die bayerische Länderkammer sollte einen Untersuchungsausschuss bilden, der sich der Sache annimmt. Die Justiz scheint nicht über genügend Selbstheilungskräfte zu verfügen, ihre eigenen - gravierenden - Fehler zu beseitigen. http://blog.beck.de/2009/11/19/trotz-ueber...schlagsfall-abv Das LG Landshut hat womöglich mit seiner Entscheidung verkannt, dass auch das Vertrauen in eine unparteiische Polizei und Strafjustiz auf dem Spiel steht. So ist es. Aber " ". Damals in Nürnberg, bei den Auseinandersetzung über das autonome Zentrum "komm" gab es ja auch vom Staatsanwalt ausgestellte Blanko-Durchsuchungsbefehle für die Polizei. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 20. November 2009 Melden Share Geschrieben 20. November 2009 Damals in Nürnberg, bei den Auseinandersetzung über das autonome Zentrum "komm" gab es ja auch vom Staatsanwalt ausgestellte Blanko-Durchsuchungsbefehle für die Polizei. Unsinn. Es ging um 141 Haftbefehle. Damals gabs noch keine Kopierer, die wurden mit einer Wachsmatritze gefertigt und dann vervielfältigt (diese Technik gabs bis ca. 1985), die Namen wurden handschriftlich eingesetzt. Der zugrundeliegende Sachverhalt war ja immer der gleiche. Grüße, KAM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 21. November 2009 Autor Melden Share Geschrieben 21. November 2009 Damals in Nürnberg, bei den Auseinandersetzung über das autonome Zentrum "komm" gab es ja auch vom Staatsanwalt ausgestellte Blanko-Durchsuchungsbefehle für die Polizei. Unsinn. Es ging um 141 Haftbefehle. Damals gabs noch keine Kopierer, die wurden mit einer Wachsmatritze gefertigt und dann vervielfältigt (diese Technik gabs bis ca. 1985), die Namen wurden handschriftlich eingesetzt. Der zugrundeliegende Sachverhalt war ja immer der gleiche. Grüße, KAM Was nicht daran ändert, dass der Staatsanwalt keine Haftbefehle ausstellen darf, es sei denn es liegt Gefahr im Verzug vor. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 24. November 2009 Autor Melden Share Geschrieben 24. November 2009 Das LG Bonn hat als Jugendstrafkammer die 16-Jährige Amokläuferin wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und unbefugten Waffenbesitzes zu einer fünfjährigen Jugendstrafe verurteilt. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,663126,00.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 1. Dezember 2009 Melden Share Geschrieben 1. Dezember 2009 OVG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 21.08.2009, 1 N 90/08: Die Einlassung des Betroffenen, er sei nur deswegen betrunken Fahrrad gefahren, weil ihm ein moslemischer Taxifahrer mittels einer Spritze einen Cocktail aus KO-Tropfen und radioaktiven Stoffen intravenös verabreicht habe, damit er keine Erinnerung mehr an einen Raubversuch des Taxifahrers behalten solle und dieser ihn anschließend, auch unter der Androhung einer Kopfschusswunde gezwungen habe, mittels Fahrrades nach Hause zu fahren, vermag die Rechtmäßigkeit einer MPU-Anordnung nach § 13 Nr. 2c FeV nicht durchgreifend in Frage zu stellen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 1. Dezember 2009 Melden Share Geschrieben 1. Dezember 2009 Gibt es eigentlich ordentliche Rechtsprechung, warum Kindergartenbeiträge nur zu bestimmten Teilen und dort abzunehmende Verpflegung gar nicht steuerlich geltend zu machen ist? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 1. Dezember 2009 Autor Melden Share Geschrieben 1. Dezember 2009 Gibt es eigentlich ordentliche Rechtsprechung, warum Kindergartenbeiträge nur zu bestimmten Teilen und dort abzunehmende Verpflegung gar nicht steuerlich geltend zu machen ist? Warum legst du auf ordentliche Rspr wert? Ist doch ein originaer finanzrechtliches Thema ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 1. Dezember 2009 Melden Share Geschrieben 1. Dezember 2009 Gibt es eigentlich ordentliche Rechtsprechung, warum Kindergartenbeiträge nur zu bestimmten Teilen und dort abzunehmende Verpflegung gar nicht steuerlich geltend zu machen ist?Warum legst du auf ordentliche Rspr wert? Ist doch ein originaer finanzrechtliches Thema ...Und du kannst mir bestimmt erklären, warum Finanzrecht kein ordentliches Recht ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 1. Dezember 2009 Autor Melden Share Geschrieben 1. Dezember 2009 Gibt es eigentlich ordentliche Rechtsprechung, warum Kindergartenbeiträge nur zu bestimmten Teilen und dort abzunehmende Verpflegung gar nicht steuerlich geltend zu machen ist?Warum legst du auf ordentliche Rspr wert? Ist doch ein originaer finanzrechtliches Thema ...Und du kannst mir bestimmt erklären, warum Finanzrecht kein ordentliches Recht ist. Leider nicht, denn ich habe keine Ahnung, was fuer dich ordentliches in Abgrenzung zu unordentlichem Recht ist. Jedenfalls ist die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit den Finanzgerichten und nicht der ordentlichen Gerichten anvertraut. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 1. Dezember 2009 Melden Share Geschrieben 1. Dezember 2009 Man sey nicht so strenge mit den im rechtlichen wenig gebüldeten Laien. Früher waren die Verwaltungsgerichte (und Finanzgerichte sind im weiten Sinne auch Verwaltungsgerichte) Teile der Verwaltung, also keine eigentlichen, ordentlichen Gerichte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 1. Dezember 2009 Melden Share Geschrieben 1. Dezember 2009 (bearbeitet) Aaaahhhh. Ist das auch der Grund, warum man beim Finanzgericht keine Prozesskostenhilfe bekommt? bearbeitet 1. Dezember 2009 von Flo77 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 1. Dezember 2009 Melden Share Geschrieben 1. Dezember 2009 Aaaahhhh. Ist das auch der Grund, warum man beim Finanzgericht keine Prozesskostenhilfe bekommt? Man bekommt beim Finanzgericht durchaus Prozesskostenhilfe, auch bei euch in NRW. Es gibt natürlich generell Gründe, keine Prozesskostenhilfe zu bekommen: Aussichtslosigkeit des Prozesses und fehlende Bedürftigkeit sind die zwei häufigsten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 1. Dezember 2009 Autor Melden Share Geschrieben 1. Dezember 2009 Aaaahhhh. Ist das auch der Grund, warum man beim Finanzgericht keine Prozesskostenhilfe bekommt? Nein, das hat damit nichts zu tun und stimmt auch nicht (vgl. § 142 FGO). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 3. Dezember 2009 Melden Share Geschrieben 3. Dezember 2009 Hi, interessante Einschätzung zur Bagatellkündigungsseuche: Spiegel Online Gruss, Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 3. Dezember 2009 Melden Share Geschrieben 3. Dezember 2009 Hi, interessante Einschätzung zur Bagatellkündigungsseuche: Spiegel Online Gruss, Martin Nix neues. Wer wirft einen fähigen Mitarbeiter wegen einer Lappalie raus? Das Problem ist eher umgekehrt zu lösen: wie kann man rechtssicher Luschen kündigen, ohne solche Tricks zu bemühen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasB Geschrieben 3. Dezember 2009 Melden Share Geschrieben 3. Dezember 2009 Hi, interessante Einschätzung zur Bagatellkündigungsseuche: Spiegel Online Gruss, Martin Nix neues. Wer wirft einen fähigen Mitarbeiter wegen einer Lappalie raus? Das Problem ist eher umgekehrt zu lösen: wie kann man rechtssicher Luschen kündigen, ohne solche Tricks zu bemühen. Wenn mir ein Sesselfurzer Lusche sagt, weil ich mich mit meiner Arbeit auch für ihn gesundheitlich ruiniert habe, kann er u.U. mit einem körperlichen Verweis rechnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 3. Dezember 2009 Melden Share Geschrieben 3. Dezember 2009 Hi, interessante Einschätzung zur Bagatellkündigungsseuche: Spiegel Online Gruss, Martin Nix neues. Wer wirft einen fähigen Mitarbeiter wegen einer Lappalie raus? Das Problem ist eher umgekehrt zu lösen: wie kann man rechtssicher Luschen kündigen, ohne solche Tricks zu bemühen. Wenn mir ein Sesselfurzer Lusche sagt, weil ich mich mit meiner Arbeit auch für ihn gesundheitlich ruiniert habe, kann er u.U. mit einem körperlichen Verweis rechnen. Niemand darf von Arbeitnehmern verlangen, sich gesundheitlich zu ruinieren. Und bei den heutigen Arbeitsschutzbestimmungen ist das kaum möglich. "Körperlicher Verweis" ist mit Sicherheit ein ao. Kündigungsgrund. Grüße, KAM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 3. Dezember 2009 Melden Share Geschrieben 3. Dezember 2009 Hi, interessante Einschätzung zur Bagatellkündigungsseuche: Spiegel Online Gruss, Martin Nix neues. Wer wirft einen fähigen Mitarbeiter wegen einer Lappalie raus? Das Problem ist eher umgekehrt zu lösen: wie kann man rechtssicher Luschen kündigen, ohne solche Tricks zu bemühen. Wenn mir ein Sesselfurzer Lusche sagt, weil ich mich mit meiner Arbeit auch für ihn gesundheitlich ruiniert habe, kann er u.U. mit einem körperlichen Verweis rechnen. Niemand darf von Arbeitnehmern verlangen, sich gesundheitlich zu ruinieren. Aber so geht das Muster, und ich kann dir ehrlich nicht sagen, wie viel daran stimmt und wie viel Legende ist: AN war gesund und kräftig, hat Kisten geschleppt und Rohre verlegt (wahlweise tagein-tagaus Waren auf rückenschädigende Weise übers Band gezogen), ist jetzt über fünfzig, ausgelaugt und angeschlagen, altes Eisen sozusagen, und da reicht jetzt der mindeste Anlass, ihn/sie auszumustern. Und bei den heutigen Arbeitsschutzbestimmungen ist das kaum möglich. Dazu sagt die Legende, dass in genau diesen Firmen natürlich keinerlei Arbeitsschutz eingehalten geschweige denn ein Betriebsrat geduldet wird, der dies überwachen würde. (Ich weiß, dass der Arbeitsschutz eine externe Behörde ist und autonom kommt und prüft und abmahnt, aber weíß das die Legende?). "Körperlicher Verweis" ist mit Sicherheit ein ao. Kündigungsgrund. Grüße, KAM Aber hallo ist er das. Aber der Legende nach kommt es darauf dann auch nicht mehr an, da man ja eh bereits beim alten Eisen ist (s.o.). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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