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Im Namen des Volkes...


Clown

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Die Definition des Aufruhrs über Gewalttaten und die unbedingte vorherige Prüfung milderer Massnahmen halte ich für gelungener als die unverholene Drohung im Artikel 2 der zukünftigen europäischen Verfassung.

 

Art. 2 der Grundrechtscharta droht aber niemandem, sondern enthält einfach einen Teil gewachsener europäischer Menschenrechtstradition, der seines Alters wegen in einer etwas antiquierte Form daherkommt. Unberührt bleibt davon einmal das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, das auch Bestandteil europäischen Rechts ist (weil es zu den Verfassungstraditionen aller Mitgliedsländer gehört) und zum anderen der - möglicherweise - weitergehende Menschenrechtsschutz nach innerstaatlichem Recht.

Dass du dich davon bedroht fühlst, liegt an dir und nicht an der Grundrechtscharta.

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Die Definition des Aufruhrs über Gewalttaten und die unbedingte vorherige Prüfung milderer Massnahmen halte ich für gelungener als die unverholene Drohung im Artikel 2 der zukünftigen europäischen Verfassung.

 

Art. 2 der Grundrechtscharta droht aber niemandem, sondern enthält einfach einen Teil gewachsener europäischer Menschenrechtstradition, der seines Alters wegen in einer etwas antiquierte Form daherkommt. Unberührt bleibt davon einmal das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, das auch Bestandteil europäischen Rechts ist (weil es zu den Verfassungstraditionen aller Mitgliedsländer gehört) und zum anderen der - möglicherweise - weitergehende Menschenrechtsschutz nach innerstaatlichem Recht.

Dass du dich davon bedroht fühlst, liegt an dir und nicht an der Grundrechtscharta.

Hi Clown,

 

Oh ich weiss, sie wird es mir nicht übel nehmen, wenn ich sie ablehne. (Es sei denn, ich bin ein aufrührerisches Subjekt)

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
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Oh ich weiss, sie wird es mir nicht übel nehmen, wenn ich sie ablehne. (Es sei denn, ich bin ein aufrührerisches Subjekt)

Gibt es einen nachvollziehbaren Grund, warum du sie ablehnst? Lehnst du auch die EMRK ab?

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Zwei berliner Urteile verdienen unsre Aufmerksamkeit:

 

Einmal wurde der ehemalige Polizist Kurras wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Zum anderen wurde Alexandra R. vom Vorwurf der Brandstiftung im Zusammenhang mit dem allnächtlichen Autoabfackeln in Berlin freigesprochen. Das Schöffengericht konnte sich keine Überzeugung von der Täterschaft verschaffen.

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Das LG Landshut hat die Wiederaufnahme des Verfahrens in der Causa Rupp abgelehnt. Dieser Beschluss ist eine Schande für die Kammer, für den Freistaat Bayern, ja für die gesamte deutsche Justiz. Es bleibt zu hoffen, dass das OLG diese inakzeptable Fehlentscheidung aufhebt. Ich bin offen gestanden entsetzt, die bayerische Länderkammer sollte einen Untersuchungsausschuss bilden, der sich der Sache annimmt. Die Justiz scheint nicht über genügend Selbstheilungskräfte zu verfügen, ihre eigenen - gravierenden - Fehler zu beseitigen.

 

http://blog.beck.de/2009/11/19/trotz-ueber...schlagsfall-abv

bearbeitet von Clown
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Das LG Landshut hat die Wiederaufnahme des Verfahrens in der Causa Rupp abgelehnt. Dieser Beschluss ist eine Schande für die Kammer, für den Freistaat Bayern, ja für die gesamte deutsche Justiz. Es bleibt zu hoffen, dass das OLG diese inakzeptable Fehlentscheidung aufhebt. Ich bin offen gestanden entsetzt, die bayerische Länderkammer sollte einen Untersuchungsausschuss bilden, der sich der Sache annimmt. Die Justiz scheint nicht über genügend Selbstheilungskräfte zu verfügen, ihre eigenen - gravierenden - Fehler zu beseitigen.

 

http://blog.beck.de/2009/11/19/trotz-ueber...schlagsfall-abv

Das LG Landshut hat womöglich mit seiner Entscheidung verkannt, dass auch das Vertrauen in eine unparteiische Polizei und Strafjustiz auf dem Spiel steht.

So ist es. Aber "

". Damals in Nürnberg, bei den Auseinandersetzung über das autonome Zentrum "komm" gab es ja auch vom Staatsanwalt ausgestellte Blanko-Durchsuchungsbefehle für die Polizei.
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Damals in Nürnberg, bei den Auseinandersetzung über das autonome Zentrum "komm" gab es ja auch vom Staatsanwalt ausgestellte Blanko-Durchsuchungsbefehle für die Polizei.

 

Unsinn. Es ging um 141 Haftbefehle. Damals gabs noch keine Kopierer, die wurden mit einer Wachsmatritze gefertigt und dann vervielfältigt (diese Technik gabs bis ca. 1985), die Namen wurden handschriftlich eingesetzt. Der zugrundeliegende Sachverhalt war ja immer der gleiche. Grüße, KAM

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Damals in Nürnberg, bei den Auseinandersetzung über das autonome Zentrum "komm" gab es ja auch vom Staatsanwalt ausgestellte Blanko-Durchsuchungsbefehle für die Polizei.

 

Unsinn. Es ging um 141 Haftbefehle. Damals gabs noch keine Kopierer, die wurden mit einer Wachsmatritze gefertigt und dann vervielfältigt (diese Technik gabs bis ca. 1985), die Namen wurden handschriftlich eingesetzt. Der zugrundeliegende Sachverhalt war ja immer der gleiche. Grüße, KAM

 

Was nicht daran ändert, dass der Staatsanwalt keine Haftbefehle ausstellen darf, es sei denn es liegt Gefahr im Verzug vor.

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OVG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 21.08.2009, 1 N 90/08:

 

Die Einlassung des Betroffenen, er sei nur deswegen betrunken Fahrrad gefahren, weil ihm ein moslemischer Taxifahrer mittels einer Spritze einen Cocktail aus KO-Tropfen und radioaktiven Stoffen intravenös verabreicht habe, damit er keine Erinnerung mehr an einen Raubversuch des Taxifahrers behalten solle und dieser ihn anschließend, auch unter der Androhung einer Kopfschusswunde gezwungen habe, mittels Fahrrades nach Hause zu fahren, vermag die Rechtmäßigkeit einer MPU-Anordnung nach § 13 Nr. 2c FeV nicht durchgreifend in Frage zu stellen.

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Gibt es eigentlich ordentliche Rechtsprechung, warum Kindergartenbeiträge nur zu bestimmten Teilen und dort abzunehmende Verpflegung gar nicht steuerlich geltend zu machen ist?

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Gibt es eigentlich ordentliche Rechtsprechung, warum Kindergartenbeiträge nur zu bestimmten Teilen und dort abzunehmende Verpflegung gar nicht steuerlich geltend zu machen ist?

 

Warum legst du auf ordentliche Rspr wert? Ist doch ein originaer finanzrechtliches Thema ...

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Gibt es eigentlich ordentliche Rechtsprechung, warum Kindergartenbeiträge nur zu bestimmten Teilen und dort abzunehmende Verpflegung gar nicht steuerlich geltend zu machen ist?
Warum legst du auf ordentliche Rspr wert? Ist doch ein originaer finanzrechtliches Thema ...
Und du kannst mir bestimmt erklären, warum Finanzrecht kein ordentliches Recht ist. :lol:
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Gibt es eigentlich ordentliche Rechtsprechung, warum Kindergartenbeiträge nur zu bestimmten Teilen und dort abzunehmende Verpflegung gar nicht steuerlich geltend zu machen ist?
Warum legst du auf ordentliche Rspr wert? Ist doch ein originaer finanzrechtliches Thema ...
Und du kannst mir bestimmt erklären, warum Finanzrecht kein ordentliches Recht ist. :lol:

 

 

Leider nicht, denn ich habe keine Ahnung, was fuer dich ordentliches in Abgrenzung zu unordentlichem Recht ist. Jedenfalls ist die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit den Finanzgerichten und nicht der ordentlichen Gerichten anvertraut.

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Man sey nicht so strenge mit den im rechtlichen wenig gebüldeten Laien. Früher waren die Verwaltungsgerichte (und Finanzgerichte sind im weiten Sinne auch Verwaltungsgerichte) Teile der Verwaltung, also keine eigentlichen, ordentlichen Gerichte.

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Aaaahhhh.

 

Ist das auch der Grund, warum man beim Finanzgericht keine Prozesskostenhilfe bekommt?

Man bekommt beim Finanzgericht durchaus Prozesskostenhilfe, auch bei euch in NRW.

 

Es gibt natürlich generell Gründe, keine Prozesskostenhilfe zu bekommen: Aussichtslosigkeit des Prozesses und fehlende Bedürftigkeit sind die zwei häufigsten :lol:

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Hi,

 

interessante Einschätzung zur Bagatellkündigungsseuche: Spiegel Online

 

Gruss, Martin

 

Nix neues. Wer wirft einen fähigen Mitarbeiter wegen einer Lappalie raus? Das Problem ist eher umgekehrt zu lösen: wie kann man rechtssicher Luschen kündigen, ohne solche Tricks zu bemühen.

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interessante Einschätzung zur Bagatellkündigungsseuche: Spiegel Online

 

Gruss, Martin

 

Nix neues. Wer wirft einen fähigen Mitarbeiter wegen einer Lappalie raus? Das Problem ist eher umgekehrt zu lösen: wie kann man rechtssicher Luschen kündigen, ohne solche Tricks zu bemühen.

Wenn mir ein Sesselfurzer Lusche sagt, weil ich mich mit meiner Arbeit auch für ihn gesundheitlich ruiniert habe, kann er u.U. mit einem körperlichen Verweis rechnen.

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Hi,

 

interessante Einschätzung zur Bagatellkündigungsseuche: Spiegel Online

 

Gruss, Martin

 

Nix neues. Wer wirft einen fähigen Mitarbeiter wegen einer Lappalie raus? Das Problem ist eher umgekehrt zu lösen: wie kann man rechtssicher Luschen kündigen, ohne solche Tricks zu bemühen.

Wenn mir ein Sesselfurzer Lusche sagt, weil ich mich mit meiner Arbeit auch für ihn gesundheitlich ruiniert habe, kann er u.U. mit einem körperlichen Verweis rechnen.

 

Niemand darf von Arbeitnehmern verlangen, sich gesundheitlich zu ruinieren. Und bei den heutigen Arbeitsschutzbestimmungen ist das kaum möglich. "Körperlicher Verweis" ist mit Sicherheit ein ao. Kündigungsgrund. Grüße, KAM

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Hi,

 

interessante Einschätzung zur Bagatellkündigungsseuche: Spiegel Online

 

Gruss, Martin

 

Nix neues. Wer wirft einen fähigen Mitarbeiter wegen einer Lappalie raus? Das Problem ist eher umgekehrt zu lösen: wie kann man rechtssicher Luschen kündigen, ohne solche Tricks zu bemühen.

Wenn mir ein Sesselfurzer Lusche sagt, weil ich mich mit meiner Arbeit auch für ihn gesundheitlich ruiniert habe, kann er u.U. mit einem körperlichen Verweis rechnen.

 

Niemand darf von Arbeitnehmern verlangen, sich gesundheitlich zu ruinieren.

Aber so geht das Muster, und ich kann dir ehrlich nicht sagen, wie viel daran stimmt und wie viel Legende ist: AN war gesund und kräftig, hat Kisten geschleppt und Rohre verlegt (wahlweise tagein-tagaus Waren auf rückenschädigende Weise übers Band gezogen), ist jetzt über fünfzig, ausgelaugt und angeschlagen, altes Eisen sozusagen, und da reicht jetzt der mindeste Anlass, ihn/sie auszumustern.

 

Und bei den heutigen Arbeitsschutzbestimmungen ist das kaum möglich.

Dazu sagt die Legende, dass in genau diesen Firmen natürlich keinerlei Arbeitsschutz eingehalten geschweige denn ein Betriebsrat geduldet wird, der dies überwachen würde. (Ich weiß, dass der Arbeitsschutz eine externe Behörde ist und autonom kommt und prüft und abmahnt, aber weíß das die Legende?).

 

"Körperlicher Verweis" ist mit Sicherheit ein ao. Kündigungsgrund. Grüße, KAM

 

Aber hallo ist er das. Aber der Legende nach kommt es darauf dann auch nicht mehr an, da man ja eh bereits beim alten Eisen ist (s.o.).

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