Lothar1962 Geschrieben 3. Dezember 2009 Melden Share Geschrieben 3. Dezember 2009 Niemand darf von Arbeitnehmern verlangen, sich gesundheitlich zu ruinieren. Man tut es aber regelmäßig. Bei Lastwagenfahrern, von denen man oft genug selbstverständlich verlangt, in den Ruhezeiten Lageristen zu unterstützen. Bei Lageristen, indem man von ihren selbstverständlich verlangt, Lasten zu tragen, die nicht ohne mechanische Unterstützung getragen werden dürfen. Bei nicht zeitgebundenen Kraftfahrern (z.B. Taxifahrer als Subunternehmer) Fahrzeiten von bis zu 16 Stunden pro Tag mit dem Hinweis, am Taxistand würde man ja "ausruhen" können, wenn mal keine Fahrt ist. Über mittelständige und kleinunternehmerische Buntmetallgießereien lasse ich mich hier auch nicht aus, das wäre uferlos. Ehrlicherweise muss man sagen, dass diese Fälle etwas weniger geworden sind, gegenüber früher. Vor 10 Jahren hätte ich noch die Busfahrer angeführt, denen man keinen Recaro gegönnt hat, weil der ca. 3000 Euro kostet (LKW-Recaros sind teuer). Und auf den Traktoren sitzen heute meistens die Unternehmer selber, da gibt es eh keinen Arbeitsschutz. Wenn ich mir die Patienten meiner Frau (die ist Krankengymnastin in einer Reha-Einrichtung) anschaue, finde ich sie alle: Fliesenleger und Maurer (die allerdings oftmals zugeben, dass sie nebenbei für sich und die Verwandtschaft auch noch ein wenig gebaut haben), Busfahrer, LKW-Fahrer (sind die häufigsten), Traktorfahrer, und vor allem Kranführer. Es ist wohl so, dass die Situation mit dem Arbeitsschutz immer besser wird - aber gerade in Zeiten des gnadenlosen Verdrängungskampfs um zu wenige Arbeitsplätze in den unteren Lohnbereichen wird oftmals von den Arbeitgebern auf den Arbeitsschutz geschi..en und Arbeitnehmer sofort mit Kündigung bedroht, wenn sie gesetzlich vorgegebene (!) Maßnahmen verlangen. Das Problem ist ein anderes: Die Gewerkschaften haben sich - anstatt sich integral um das Wohlergehen ihrer Leute zu kümmern, jahrzehntelang in Lohnforderungen verzettelt. Rahmentarifverträge, Rechtsschutz für Angstellte, alles die Dinge, die vor allem die Gewerkschaften in der Gründerzeit und im angelsächsischen Raum ausgezeichnet haben, das ist gegenüber von Lohnforderungen immer mehr in den Hintergrund geraten. Und jetzt erntet man die Früchte der entstandenen Unglaubwürdigkeit. Und was die häufige Entlassung von "altem Eisen" anbelangt: Es sollte einem zu denken geben, dass trotz mehrmals hochgesetztem Rentenalter in Bayern die Entlassung mit nachfolgender Arbeitslosigkeit bei über 50-jährigen inzwischen der Normalzustand zu sein scheint: Lediglich 30% der über 55-jährigen sind noch in einem unbefristeten Angestelltenverhältnis im Gewerbe. Die Leute werden rausgedrängt und durch billigere und belastbarere Jüngere ersetzt. Es ist peinlich, dass die Bayerische Staatsregierung Programme auflegen muss, in denen den Unternehmen dringend nahe gelegt wird, doch auf "die Erfahrung der älteren Mitarbeiter" nicht zu verzichten, indem man sie aus dem Unternehmen drängt. Da frage ich nicht nur mich, sondern auch Dich, warum das gemacht wird, wenn das nicht ein größeres Problem ist? Momentan bleibt nur die Erkenntnis, dass die Arbeitnehmer vor allem im Niedriglohnbereich aufgrund der schwindenden Arbeitsplätze und der Inkompetenz der Gewerkschaften ziemlich bescheiden da stehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 3. Dezember 2009 Melden Share Geschrieben 3. Dezember 2009 (bearbeitet) Hi, interessante Einschätzung zur Bagatellkündigungsseuche: Spiegel Online Gruss, Martin Nix neues. Wer wirft einen fähigen Mitarbeiter wegen einer Lappalie raus? Das Problem ist eher umgekehrt zu lösen: wie kann man rechtssicher Luschen kündigen, ohne solche Tricks zu bemühen. Wenn mir ein Sesselfurzer Lusche sagt, weil ich mich mit meiner Arbeit auch für ihn gesundheitlich ruiniert habe, kann er u.U. mit einem körperlichen Verweis rechnen. Niemand darf von Arbeitnehmern verlangen, sich gesundheitlich zu ruinieren. Und bei den heutigen Arbeitsschutzbestimmungen ist das kaum möglich. "Körperlicher Verweis" ist mit Sicherheit ein ao. Kündigungsgrund. Grüße, KAM Zitat von nem Freund aus der Baubranche: "Wenn ein Eisenflechter eine Dachlatte in die Hand nimmt, sollte man besser später wiederkommen." Und wenn diese Dachlatte dann das einzige ist, mit dem man Verstand in den Sesselpupser reinbekommt, dann ist das genauso in Ordnung. Ist halt nur ein etwas anderer Trick. Gruss, Martin bearbeitet 3. Dezember 2009 von Soulman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tribald_old Geschrieben 3. Dezember 2009 Melden Share Geschrieben 3. Dezember 2009 Hi, interessante Einschätzung zur Bagatellkündigungsseuche: Spiegel Online Gruss, Martin Nix neues. Wer wirft einen fähigen Mitarbeiter wegen einer Lappalie raus? Das Problem ist eher umgekehrt zu lösen: wie kann man rechtssicher Luschen kündigen, ohne solche Tricks zu bemühen. Wenn mir ein Sesselfurzer Lusche sagt, weil ich mich mit meiner Arbeit auch für ihn gesundheitlich ruiniert habe, kann er u.U. mit einem körperlichen Verweis rechnen. Niemand darf von Arbeitnehmern verlangen, sich gesundheitlich zu ruinieren. Und bei den heutigen Arbeitsschutzbestimmungen ist das kaum möglich. "Körperlicher Verweis" ist mit Sicherheit ein ao. Kündigungsgrund. Grüße, KAM Dieser Satz zeigt deutlich, dass manche Menschen keinerlei Ahnung von der realen Arbeitssituation der Arbeitnehmer haben. Und so jemand ist dann noch womöglich Jurist und soll Streitfälle AN gegen AGb beurteilen. Das erklärt auch die Urteile in der letzten Zeit. mit dieser Realitätsblindheit allerdings schon länger vertraut seiend................tribald Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 3. Dezember 2009 Autor Melden Share Geschrieben 3. Dezember 2009 Dieser Satz zeigt deutlich, dass manche Menschen keinerlei Ahnung von der realen Arbeitssituation der Arbeitnehmer haben. Und so jemand ist dann noch womöglich Jurist und soll Streitfälle AN gegen AGb beurteilen. Das erklärt auch die Urteile in der letzten Zeit. mit dieser Realitätsblindheit allerdings schon länger vertraut seiend................tribald Kam ist weder Arbeitsrichter noch Arbeitsrechtler. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 3. Dezember 2009 Melden Share Geschrieben 3. Dezember 2009 Dieser Satz zeigt deutlich, dass manche Menschen keinerlei Ahnung von der realen Arbeitssituation der Arbeitnehmer haben. Und so jemand ist dann noch womöglich Jurist und soll Streitfälle AN gegen AGb beurteilen. Das erklärt auch die Urteile in der letzten Zeit. mit dieser Realitätsblindheit allerdings schon länger vertraut seiend................tribald Kam ist weder Arbeitsrichter noch Arbeitsrechtler. Ich dachte, VollJuristen könnten alles! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 3. Dezember 2009 Autor Melden Share Geschrieben 3. Dezember 2009 Ich dachte, VollJuristen könnten alles! Klar können sie alles. Aber man kann von ihnen nicht erwarten, auch überall die Praxis zu kennen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 3. Dezember 2009 Melden Share Geschrieben 3. Dezember 2009 Ich dachte, VollJuristen könnten alles! Klar können sie alles. Aber man kann von ihnen nicht erwarten, auch überall die Praxis zu kennen. Hi Clown, aber vorwerfen darf man es ihnen doch, oder? Bei der Relevanz........ Gruss, Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 3. Dezember 2009 Autor Melden Share Geschrieben 3. Dezember 2009 aber vorwerfen darf man es ihnen doch, oder? Bei der Relevanz........ Ich wüsste nicht, wieso man es sich als Nicht-Arbeitsrechtler vorwerfen lassen sollte, eine angebliche Praxis im Arbeitsleben nicht zu kennen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 3. Dezember 2009 Melden Share Geschrieben 3. Dezember 2009 Ich dachte, VollJuristen könnten alles! Kam hat ja recht mit seiner Feststellung - nur ist es gravierend wichtig, dass ein irgendwo ein geschriebenes Recht auch durchgesetzt werden kann. Und bei den Arbeitsschutzbestimmungen, die nicht primär dazu da sind, die Unfallgefahr zu senken, ist momentan dieses Recht oftmals nur sehr zähe durchsetzbar. Unfälle sind teuer und treiben die Versicherungsprämien hoch - aber Langzeitschädigungen fallen nicht auf den Betrieb direkt zurück - vor allem dann nicht, wenn die Schädigung nicht als Berufskrankheit anerkannt wird (nicht jede Schädigung, die man bei der Berufsausübung erhalten hat, ist auch eine Berufskrankheit). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 3. Dezember 2009 Melden Share Geschrieben 3. Dezember 2009 Ich wüsste nicht, wieso man es sich als Nicht-Arbeitsrechtler vorwerfen lassen sollte, eine angebliche Praxis im Arbeitsleben nicht zu kennen. In diesem Fall geht es wohl eher um die Aussage, dass bei den heutigen Arbeitsschutzbestimmungen eine gesundheitliche Schädigung kaum möglich sei. Da hat sich Kam als Nicht-Arbeitsrechtler weit vorgewagt (und seine Aussage stimmt auch nicht). Das darf man ihm schon vorwerfen. Dass man sich nicht schädigen lassen muss, damit hat er natürlich recht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 3. Dezember 2009 Melden Share Geschrieben 3. Dezember 2009 Ich wüsste nicht, wieso man es sich als Nicht-Arbeitsrechtler vorwerfen lassen sollte, eine angebliche Praxis im Arbeitsleben nicht zu kennen. In diesem Fall geht es wohl eher um die Aussage, dass bei den heutigen Arbeitsschutzbestimmungen eine gesundheitliche Schädigung kaum möglich sei. Da hat sich Kam als Nicht-Arbeitsrechtler weit vorgewagt (und seine Aussage stimmt auch nicht). Das darf man ihm schon vorwerfen. Dass man sich nicht schädigen lassen muss, damit hat er natürlich recht. Bei den in letzter Zeit diskutierten Fällen, zB diese Berliner Ladnerin mit dem geklauten Gutschein, hab ich keine Anhaltspunkte für aufgrund langjähriger Arbeit entstandene gesundheitliche Schäden gefunden. Das sind halt so rhetorische Versatzstücke aus 1. Mai-Reden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasB Geschrieben 3. Dezember 2009 Melden Share Geschrieben 3. Dezember 2009 ...Niemand darf von Arbeitnehmern verlangen, sich gesundheitlich zu ruinieren. Und bei den heutigen Arbeitsschutzbestimmungen ist das kaum möglich. "Körperlicher Verweis" ist mit Sicherheit ein ao. Kündigungsgrund. Grüße, KAM Sind wir jetzt hier im Witzethread? Konkret sieht das nämlich so aus: AG verlangt von den Arbeitnehmern, das Dach einer Halle abzudecken, das seinerzeit mit Asbestzementplatten gedeckt wurde (Zulässig bis Mitte der 1980er Jahre). Gerüst? Fehlanzeige. Atemschutz? Pro forma Pappfilter aus dem Baumarkt. Fangnetz? Guter Witz! Beschwerde? Aber klar + Kündigung und Arbeitsverweigerungsnotiz an die ArGe und den Status als Kameradenschwein, denn die Arbeit fällt dann aus, und Geld gibt es dann auch keines. Der AN ruft dennoch auf dem Bauordnungsamt an, um zu erfahren, dass er zur falschen Zeit anruft oder kein Außendienstmitarbeiter zur Verfügung steht. Nur weil Dinge im Gesetzbuch stehen, werden sie noch lange nicht eingehalten, und schon gar nicht, wenn die Chance erwischt zu werden minimal ist. Die Steuerfahndung interessiert sich ohnehin nicht für den Arbeitschutz. Ich selbst bin in 20 Jahren Bauarbeit nicht ein einziges Mal einem Vertreter der Bauaufsichtsbehörde begegnet. Der Inhaber meines Ausbildungsbetriebs hat auch erst dann Gurte und ein vernünftiges Gerüst gekauft, als sein ältester Sohn tödlich verunglückte. Vorher hat da kein Hahn danach gekräht, und eine Bauaufsicht schon gar nicht. Immerhin war mein damaliger Chef ein verdienter Parteifreund und Bürgermeister seines Ortes, ein Schelm usw. Im Verlauf dieser Lehre hatte ich übrigens einen Arbeitstag, an dem ich 13t Ziegel alleine vom Lkw auf den Dachaufzug lud, ein Glück, dass gebrannter Ton die Bandscheiben nicht belastet. Ich möchte unsere Bürohengste und -stuten hier auch mal dran erinnern, dass das Masimalgewicht eines Gebindes (Zementsack, Ziegelpacket, Rohrpaket, usw) bis ca. 1990 50kg betrug (bis ca. 1998 dann 35kg, jetzt 25kg). Und wenn hier Leute, die ganz offenbar während ihrer Arbeitszeit nicht ausgelastet sind (sonst wäre weder Zeit zum Beiträge lesen und schon gar nicht zum Beiträge verfassen), körperliche Verschleißerscheinungen durch körperliche Arbeit ins Reich der Legende verweisen, dann finde ich das eine bodenlose Unverfrorenheit, denn als diese Leute noch gesund waren, haben sie dafür gesorgt, dass so Nullproduktive wie Juristen ein Dach über dem Kopf, Lebensmittel im Supermarktregal, elektrischen Strom, Autos, Computer, fließendes Wasser, Heizung, Kleidung, Schuhe usw. haben. Ich habe jedenfalls noch keinen Geldschein Steine aufeinanderschichten und noch keine Aktie Teig anrühren sehen, das waren immer Menschen. Und wenn ihr die Zeit, die euch diese Menschen schenken, indem sie euch der Mühe entheben, euer Gemüse selbst anzubauen, eure Autos selbst zu reparieren, eure Kleidung selbst zu nähen, eure Fernseher aus einem 300km entfernten Lager zu holen dazu nutzt, im Internet rumzusurfen anstatt das zu tun, wofür ihr bezahlt werdet, dann ist das doch eigentlich schon schmarotzt. Aber wahrscheinlich bin ich mal wieder nur neidisch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 3. Dezember 2009 Melden Share Geschrieben 3. Dezember 2009 Und wenn hier Leute, die ganz offenbar während ihrer Arbeitszeit nicht ausgelastet sind (sonst wäre weder Zeit zum Beiträge lesen und schon gar nicht zum Beiträge verfassen), körperliche Verschleißerscheinungen durch körperliche Arbeit ins Reich der Legende verweisen, dann finde ich das eine bodenlose Unverfrorenheit, denn als diese Leute noch gesund waren, haben sie dafür gesorgt, dass so Nullproduktive wie Juristen ein Dach über dem Kopf, Lebensmittel im Supermarktregal, elektrischen Strom, Autos, Computer, fließendes Wasser, Heizung, Kleidung, Schuhe usw. haben. Ich habe jedenfalls noch keinen Geldschein Steine aufeinanderschichten und noch keine Aktie Teig anrühren sehen, das waren immer Menschen. Und wenn ihr die Zeit, die euch diese Menschen schenken, indem sie euch der Mühe entheben, euer Gemüse selbst anzubauen, eure Autos selbst zu reparieren, eure Kleidung selbst zu nähen, eure Fernseher aus einem 300km entfernten Lager zu holen dazu nutzt, im Internet rumzusurfen anstatt das zu tun, wofür ihr bezahlt werdet, dann ist das doch eigentlich schon schmarotzt. Aber wahrscheinlich bin ich mal wieder nur neidisch. Ich weiß. Ich hatte ja auch ein schlechtes Gewissen, als ich das geschrieben habe. Aber es stimmt andererseits, was kam schreibt: Keiner der jetzt "bagatellgekündigten" AN gehörte zu denen, die sich tatsächlich kaputtgearbeitet hatten. Mein Eindruck ist: Diejeningen, die das betrifft, tauchen in den Gerichtsakten gar nicht auf, weil sie sich gar nicht wehren. Diejenigen, die sich darauf berufen, sind selbst gar nicht betroffen (kaputtgearbeitet), sondern nutzen die Lage der echt Betroffenen für ihre eigenen Legenden. Die Maultaschendiebin z.B. war nicht kaputtgearbeitet, die hat schlicht auf die Wünsche ihres AG gepfiffen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 3. Dezember 2009 Melden Share Geschrieben 3. Dezember 2009 Und wenn hier Leute, die ganz offenbar während ihrer Arbeitszeit nicht ausgelastet sind (sonst wäre weder Zeit zum Beiträge lesen und schon gar nicht zum Beiträge verfassen), körperliche Verschleißerscheinungen durch körperliche Arbeit ins Reich der Legende verweisen, dann finde ich das eine bodenlose Unverfrorenheit, denn als diese Leute noch gesund waren, haben sie dafür gesorgt, dass so Nullproduktive wie Juristen ein Dach über dem Kopf, Lebensmittel im Supermarktregal, elektrischen Strom, Autos, Computer, fließendes Wasser, Heizung, Kleidung, Schuhe usw. haben. Ich habe jedenfalls noch keinen Geldschein Steine aufeinanderschichten und noch keine Aktie Teig anrühren sehen, das waren immer Menschen. Und wenn ihr die Zeit, die euch diese Menschen schenken, indem sie euch der Mühe entheben, euer Gemüse selbst anzubauen, eure Autos selbst zu reparieren, eure Kleidung selbst zu nähen, eure Fernseher aus einem 300km entfernten Lager zu holen dazu nutzt, im Internet rumzusurfen anstatt das zu tun, wofür ihr bezahlt werdet, dann ist das doch eigentlich schon schmarotzt. Aber wahrscheinlich bin ich mal wieder nur neidisch. Ich weiß. Ich hatte ja auch ein schlechtes Gewissen, als ich das geschrieben habe. Aber es stimmt andererseits, was kam schreibt: Keiner der jetzt "bagatellgekündigten" AN gehörte zu denen, die sich tatsächlich kaputtgearbeitet hatten. Mein Eindruck ist: Diejeningen, die das betrifft, tauchen in den Gerichtsakten gar nicht auf, weil sie sich gar nicht wehren. Diejenigen, die sich darauf berufen, sind selbst gar nicht betroffen (kaputtgearbeitet), sondern nutzen die Lage der echt Betroffenen für ihre eigenen Legenden. Die Maultaschendiebin z.B. war nicht kaputtgearbeitet, die hat schlicht auf die Wünsche ihres AG gepfiffen. Hi Inge, Das ist richtig. Mindestens die Hälfte hat sich nur betriebsratstechnisch u.a. für kaputte Kollegen eingesetzt. Und was mich eigentlich noch mehr aufregt ist der Rechtsmissbrauch den Kam mit dem Wort Trick auch noch adelt. Ein Arbeitgeber, der einem langjährigen Arbeitnehmer ein zerrüttetes Arbeitsverhältnis wegen 2,50€ (oder weniger, siehe "Stromdiebstahl") vorhält und dann durch juristische Trickserei loswird ist nicht clever, sondern ein A******** und demzufolge kann man ihn dann legitimerweise genau nach diesem selbstgewählten Massstab behandeln. Es gibt etwas, was über dem Recht steht und das ist der Ausgleich, den es am besten mithilfe des Rechts zu befördern gilt. Wer sich dabei über gezinkte Karten freut, sollte die Alternativen zum Recht als schlichtes Werkzeug des Ausgleichs beachten. Gruss, Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 9. Dezember 2009 Melden Share Geschrieben 9. Dezember 2009 Kein Urteil, aber ein spannender Vorgang: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2...vorabexekution/ Es geht um einen Pizzeria Besitzer, der seine Arbeit mit weniger Personal bewaeltigt als der Zoll erwartet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 9. Dezember 2009 Melden Share Geschrieben 9. Dezember 2009 dann durch juristische Trickserei loswird Das Problem ist eben, daß es keine andere Möglichkeit gibt, Mitarbeiter, die nach längerer Betriebszugehörigkeit beschließen faul oder nachlässig zu sein, loszuwerden So ist leider der Zustand unseres Arbeits"rechts". Übrigens ist die BAG-Rechtsprechung auch Bestandteil dieses Arbeitsrechts, ihre Nutzung ist deshalb nicht verwerflich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasB Geschrieben 9. Dezember 2009 Melden Share Geschrieben 9. Dezember 2009 Sag mal kam, wer bezahlt den eigentlich dein Rumgesurfe während der Arbeitszeit? Kunden oder Steuerzahler? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 9. Dezember 2009 Melden Share Geschrieben 9. Dezember 2009 Sag mal kam, wer bezahlt den eigentlich dein Rumgesurfe während der Arbeitszeit? Kunden oder Steuerzahler? Wer soll das bezahlen? Ich natürlich. Andere gehen golfen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 9. Dezember 2009 Melden Share Geschrieben 9. Dezember 2009 Sag mal kam, wer bezahlt den eigentlich dein Rumgesurfe während der Arbeitszeit? Kunden oder Steuerzahler? Ich vermute mal, kam surft in diesem Sinne unbezahlt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 9. Dezember 2009 Melden Share Geschrieben 9. Dezember 2009 Sag mal kam, wer bezahlt den eigentlich dein Rumgesurfe während der Arbeitszeit? Kunden oder Steuerzahler? Ich vermute mal, kam surft in diesem Sinne unbezahlt. Tja, kam ist einfach unbezahlbar ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 10. Dezember 2009 Melden Share Geschrieben 10. Dezember 2009 Sag mal kam, wer bezahlt den eigentlich dein Rumgesurfe während der Arbeitszeit? Kunden oder Steuerzahler? Wer soll das bezahlen? Ich natürlich. Andere gehen golfen... Könntest du dann die dir dank uns entfallenden Golfclubbeiträge einfach ans anteilig ans Forum überweisen. Alleine schon von der Aufnahmegebühr müssten wir die Servermiete bis mindestens ... wenn nicht länger... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 10. Dezember 2009 Melden Share Geschrieben 10. Dezember 2009 Sag mal kam, wer bezahlt den eigentlich dein Rumgesurfe während der Arbeitszeit? Kunden oder Steuerzahler? Wer soll das bezahlen? Ich natürlich. Andere gehen golfen... Könntest du dann die dir dank uns entfallenden Golfclubbeiträge einfach ans anteilig ans Forum überweisen. Alleine schon von der Aufnahmegebühr müssten wir die Servermiete bis mindestens ... wenn nicht länger... Kam wohnt im Osten. Da gibt's keine Aufnahmegebühren Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 10. Dezember 2009 Melden Share Geschrieben 10. Dezember 2009 Kam wohnt im Osten. Da gibt's keine Aufnahmegebühren? Ist Golf da drüben so günstig? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 10. Dezember 2009 Melden Share Geschrieben 10. Dezember 2009 Kam wohnt im Osten. Da gibt's keine Aufnahmegebühren? Ist Golf da drüben so günstig? Es gibt sicher bessere und schlechtere Plätze...Wir zahlen 2,3 KEUR für eine Partnermitgliedschaft, ohne Aufnahmegebühr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 11. Dezember 2009 Autor Melden Share Geschrieben 11. Dezember 2009 Das BVerfG gibt sich gutbürgerlich: http://www.bundesverfassungsgericht.de/ent...1bvr271708.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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