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Im Namen des Volkes...


Clown

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Das BVerfG gibt sich gutbürgerlich:

 

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ent...1bvr271708.html

 

Du kannst wohl nicht Klavierspielen? Was ist daran gutbürgerlich? Die Gegend, eine Reihenhaussiedlung mit offenbar papierdünnen Wänden zum Nachbarn, scheint mir eher unbürgerlich.

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Du kannst wohl nicht Klavierspielen?

 

Doch, kann ich. In Ermangelung eines eigenen Klaviers bin ich aber etwas aus der Übung. Ich habe aber vor mir, sobald ich eigenes Geld in ausreichender Menge verdiene, mir ein Klavier zu kaufen. Und natürlich werden auch meine Kinder zum regelmäßigen Klavierspielen angehalten.

 

Was ist daran gutbürgerlich?

 

Klavierspielen ist für mich eine bürgerliche Tätigkeit.

 

Die Gegend, eine Reihenhaussiedlung mit offenbar papierdünnen Wänden zum Nachbarn, scheint mir eher unbürgerlich.

 

 

Darum ging's ja auch nicht. Interessant ist übrigens, dass Peine den Beschwerdeführer vertreten hat.

 

Ansonsten: warum so bissig?

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Du kannst wohl nicht Klavierspielen?

 

Doch, kann ich. In Ermangelung eines eigenen Klaviers bin ich aber etwas aus der Übung. Ich habe aber vor mir, sobald ich eigenes Geld in ausreichender Menge verdiene, mir ein Klavier zu kaufen. Und natürlich werden auch meine Kinder zum regelmäßigen Klavierspielen angehalten.

 

Was ist daran gutbürgerlich?

 

Klavierspielen ist für mich eine bürgerliche Tätigkeit.

 

Die Gegend, eine Reihenhaussiedlung mit offenbar papierdünnen Wänden zum Nachbarn, scheint mir eher unbürgerlich.

 

 

Darum ging's ja auch nicht. Interessant ist übrigens, dass Peine den Beschwerdeführer vertreten hat.

 

Ansonsten: warum so bissig?

 

Weil ich heut erst Klaviernoten gekauft habe und auch mal wieder üben müßte....

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Weil ich heut erst Klaviernoten gekauft habe und auch mal wieder üben müßte....

 

Hoffentlich habt ihr gutbürgerliche, dicke massive Wände.

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Weil ich heut erst Klaviernoten gekauft habe und auch mal wieder üben müßte....

 

Hoffentlich habt ihr gutbürgerliche, dicke massive Wände.

 

Wir haben schon mal gute Beziehungen zu den Nachbarn.

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Bei mir steht Brahms, 4. Sinfonie, erste Violinstimme zum Üben an. Ab neunte Lage aufwärts finde ich es da schon ziemlich gut, dass wir keine direkten Nachbarn haben.

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Bei mir steht Brahms, 4. Sinfonie, erste Violinstimme zum Üben an. Ab neunte Lage aufwärts finde ich es da schon ziemlich gut, dass wir keine direkten Nachbarn haben.

 

Geige ist schon kraß. Flöte aber auch. Wir hätten noch E-Gitarre im Angebot. Und einen Opernhörer in voller Lautstärke. Dagegen ist Klavierüben ein sanftes Säuseln. Zumal ich grad gern Satie spiele. Dafür reichts grade.

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Weil ich heut erst Klaviernoten gekauft habe und auch mal wieder üben müßte....

 

Hoffentlich habt ihr gutbürgerliche, dicke massive Wände.

Ich finde die Dinger zwar im Prinzip schrecklich, aber mein Clavinova hat den Vorteil, daß ich Kopfhörer einstöpseln kann (habe nun mal kein alleinstehendes Einfamilienhaus).

Die anderen Instrumente lassen sich allerdings nicht verstöpseln...

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Flöte aber auch.
Hängt vom Grad des Könnens ab...

Immer. Es hängt immer vom Grad des Könnens ab, inwiefern Hausmusik Lärm oder Genuss ist.

 

Nur dass man beim Üben halt meist die Stellen übt, die man noch nicht kann. :lol:

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Aber Flöte tut in meinen Ohren besonders weh, wenn's schief ist. Bei anderen Instrumenten kann man oft leichter drüber weg hören.

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Weil ich heut erst Klaviernoten gekauft habe und auch mal wieder üben müßte....

 

Hoffentlich habt ihr gutbürgerliche, dicke massive Wände.

 

Wir haben schon mal gute Beziehungen zu den Nachbarn.

Noch .... ?

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Weil ich heut erst Klaviernoten gekauft habe und auch mal wieder üben müßte....

 

Hoffentlich habt ihr gutbürgerliche, dicke massive Wände.

 

Wir haben schon mal gute Beziehungen zu den Nachbarn.

Noch .... ?

 

...sie machen auch Musik. Man hörts aber nur im Sommer wenn die Fenster offen sind.

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Der Freispruch für die Polizisten, in deren Gewahrsam Ouri Jallow verbrannt ist, wurde aufgehoben!

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Hi,

 

ein schönes Urteil, welches die Versicherer in ernste Probleme bringen würde.... ja wenn die Massenmedien die Eier hätten es zu publizieren. Aber da liegt die Anzeigenseite doch näher als die "Informationspflicht des unabhängigen Qualitätsjournalismus".

 

Es gibt Geld zurück bis zu 30 Jahre rückwirkend und verzinst, bitteschön, dankeschön.

 

Kann sich noch wer daran erinnern, als vor 6-7 Jahren der BGH die Zillmerungspraxis für Rückkaufwerte kassiert hat? Hat auch kein Schwein berichtet. Wären ja auch nur ein paar Milliärdchen gewesen. Habt ihr euch nicht gewundert, als die Versicherungen plötzlich einseitige stillschweigend gültige rückwirkende Vertragsänderungen rumgeschickt haben, natürlich nur aus formal verwaltungstechnischen Gründen mit 14 Tagen Einspruchsfrist? :lol:

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
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Soll mir das sagen, daß ich jetzt meine längst aufgelösten Versicherungsscheine nochmal bei der VZ prüfen lassen sollte? Wir haben ja immer in Raten gezahlt...

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Soll mir das sagen, daß ich jetzt meine längst aufgelösten Versicherungsscheine nochmal bei der VZ prüfen lassen sollte? Wir haben ja immer in Raten gezahlt...

 

Na klar. Wenn die Verträge älter als 6-7 Jahre waren, macht es sogar Sinn die Rückkaufwerte nochmal neu berechnen zu lassen mit Verweis auf die BGH-Urteile vom 12.10.2005 (Az. IV ZR 162/03, 177/03, 245/03) und das Verfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 26.07.2005 (Az. 1 BvR 80/95).

 

Die bis dahin gängige Praxis alle Gebühren und Provisionen in den ersten 2 Jahren Laufzeit zu veranschlagen ist kassiert worden. Desweiteren wurde entschieden, dass die Formbriefe mit der rückwirkenden stillschweigenden Vertragsänderung ohne Wirkung sind.

 

Auf alle Fälle anmerken, dass für die Kapitalnutzung auch die marktüblichen Zinsen berechnet werden sollen.

 

Hier und hier zum nachlesen.

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
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Das Landgericht Berlin - Schwurgericht - hat zwei Schüler freigesprochen, denen versuchter Mord zum Nachteil zweier Polizisten vorgeworfen wurde. Sie waren über ein halbes Jahr in Untersuchungshaft bis das erkennende Gericht den Haftbefehl aufhob.

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Das Landgericht Berlin - Schwurgericht - hat zwei Schüler freigesprochen, denen versuchter Mord zum Nachteil zweier Polizisten vorgeworfen wurde. Sie waren über ein halbes Jahr in Untersuchungshaft bis das erkennende Gericht den Haftbefehl aufhob.

Und wie kamen sie in den Ruch von Mördern?

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Das Landgericht Berlin - Schwurgericht - hat zwei Schüler freigesprochen, denen versuchter Mord zum Nachteil zweier Polizisten vorgeworfen wurde. Sie waren über ein halbes Jahr in Untersuchungshaft bis das erkennende Gericht den Haftbefehl aufhob.

Und wie kamen sie in den Ruch von Mördern?

 

Zwei Polizisten glaubten, gesehen zu haben, dass sie einen Brandsatz, der eine unbeteiligte Frau schwer verletzt hat, geschmissen haben.

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Und wie kamen sie in den Ruch von Mördern?

 

Zwei Polizisten glaubten, gesehen zu haben, dass sie einen Brandsatz, der eine unbeteiligte Frau schwer verletzt hat, geschmissen haben.

Das war auf einer Demo mit Gewalttaten, nehme ich an. Wie kamen die beiden Schüler denn da raus? Als ich noch auf Demonstrationen ging, auf denen es zu gewalttätigen Ausschreitungen kam (nicht von mir), hieß es noch "mitgefangen, mitgehangen".

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Das Landgericht Berlin - Schwurgericht - hat zwei Schüler freigesprochen, denen versuchter Mord zum Nachteil zweier Polizisten vorgeworfen wurde. Sie waren über ein halbes Jahr in Untersuchungshaft bis das erkennende Gericht den Haftbefehl aufhob.

 

 

Nun hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil eingelegt. Die haben echt einen Knall.

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Nun hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil eingelegt. Die haben echt einen Knall.

 

Nö, Zeitdruck. Und die Frist ist kurz, nachgedacht wird bis zur Begründung. - Ich kenne den Fall bloß aus der Zeitung, so wie ich das sehe hätte es gar nicht zur Hauptverhandlung kommen dürfen. Aber wo gibts noch Richter mit Rückgrat?

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