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Geschrieben

Ich bin schon gespannt auf dieses Urteil hier - hoffentlich gibt das eine schallende Ohrfeige für den Kläger!!

Geschrieben
Ich bin schon gespannt auf dieses Urteil hier - hoffentlich gibt das eine schallende Ohrfeige für den Kläger!!
Ja. Das wäre wünschenswert.
Geschrieben
Ich bin schon gespannt auf dieses Urteil hier - hoffentlich gibt das eine schallende Ohrfeige für den Kläger!!

 

 

Idealiter noch mit Weiterleitung der Akten an die StA wg. des Verdachts einer Straftat nach § 266 StGB.

Geschrieben

Für eine vernünftige Ohrfeige müsste die HRE aber so weit die Hose runterlassen, dass sie u.U. derben Ärger mit Altaktionären heraufbeschwört. Schade an sich.

 

Gruss, Martin

Geschrieben

Da gab es völlig zu Recht eine auf's Haupt. Solche Vigilanten sind nicht nur eine Plage, sie sind auch gefährlich. Ich hätte allerdings schon bei der Forderung von Barem die Polizei gerufen.

Geschrieben
Rückwirkende Sicherungsverwahrung ist Geschichte: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,694395,00.html

Also zumindest einen Vorteil hat Europa: ein ordentliches Gericht für Menschenrechte. Was haben sich die Backpfeifen am BVfG 2004 eigentlich gedacht? Nennt es einfach anders, und schon sind rückwirkende Strafen erlaubt?

 

 

Besser als die Abschaffung der Sicherungsverwahrung waere ja, wenn man sie so ausgestalten wuerde, dass tatsaechlich ein Unterschied zum Strafvollzug besteht. Aber das kostet Geld und man hat die Bild-Zeitung am Hals.

 

@Aristippos: Die ersten Examensklausuren darueber sind schon gelaufen.

Geschrieben
@Aristippos: Die ersten Examensklausuren darueber sind schon gelaufen.

OK, aber was soll mir das sagen?

Geschrieben
@Aristippos: Die ersten Examensklausuren darueber sind schon gelaufen.

OK, aber was soll mir das sagen?

 

 

Nichts, ich hab mich vertan.

Sam_Naseweiss
Geschrieben

Dazu auch noch ein Artikel bei Golem:

Tauss-Anwalt Jan Mönikes sagte Golem.de: "Es gibt die Möglichkeit, wegen der Rechtsfrage vor den Bundesgerichtshof in die Revision zu gehen." Dazu könne aber solange keine Entscheidung getroffen worden, bis die schriftliche Urteilsbegründung vorliege. Das Gericht habe klar festgestellt, dass kein Abgeordneter sich auf den Ausnahmetatbestand berufen könne. "Ein Journalist ja, aber kein Abgeordneter", sagte der Anwalt. Deswegen sei jede Beschäftigung damit eine private, und damit strafbar. Zugleich sei in der mündlichen Urteilsbegründung extra hervorgehoben worden, dass Jörg Tauss kein sexuelles Interesse an den Abbildungen gehabt habe.

http://www.golem.de/1005/75427.html

Geschrieben (bearbeitet)

Weil wir es im Bildzeitungs-Thread gerade von Kampagnen hatten ... Tauss ist ein schoenes Beispiel. Oder weiss jemand, wer Matthias Sehling ist?

 

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/gerich...urteilt-1.40764

 

BTW: Die Tauss Anwaelte haben mal eine Chronologie der Ereignisse verfasst

 

http://www.moenikes.de/ITC/wp-content/uplo...-die-Fakten.pdf

bearbeitet von Elrond
Geschrieben
Weil wir es im Bildzeitungs-Thread gerade von Kampagnen hatten ... Tauss ist ein schoenes Beispiel. Oder weiss jemand, wer Matthias Sehling ist?

 

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/gerich...urteilt-1.40764

 

BTW: Die Tauss Anwaelte haben mal eine Chronologie der Ereignisse verfasst

 

http://www.moenikes.de/ITC/wp-content/uplo...-die-Fakten.pdf

 

Sehling hatte sich ja nicht als medienpolitischer Kämpfer getarnt, normaler Krimineller halt.

Geschrieben
Sehling hatte sich ja nicht als medienpolitischer Kämpfer getarnt, normaler Krimineller halt.

 

Der Punkt ist, dass bei Tauss von Anfang an die Oeffentlichkeit vor ihm selbst wusste, was vorgeht, der andere Kollege ist jedoch sogar noch in seiner Partei.

 

Bei Tauss ist das letzte Wort auch noch nicht gesprochen bzw. so richtig klar ist mir der Fall nicht. Wenn seine Anwaelte die Wahrheit sagen und das Gericht in der muendlichen Begruendung festgestellt hat, dass er das Material nicht aus sexuellem Interesse aufbewahrt hat ... warum hat er es dann ueberhaupt aufbewahrt?

Geschrieben

Ich glaube nicht, dass der BGH das Urteil aufhebt. Und eine Erledigung per Strafbefehl hätte Tauss auch haben können, wenn er gewollt hätte.

Geschrieben

Nein, dass das Urteil aufgehoben wird, glaube ich auch nicht, da es sich rein auf den Besitz solchen Materials bezieht ... und der ist unstrittig. Aber warum sammelt jemand privat (wie das Gericht festgestellt hat) KiPo, wenn es ihn nicht sexuell interessiert?

 

Der Unterschied zwischen Tauss und Sehling ist aber, dass die Medien bei Tauss von Anfang an involviert waren und z.B. schon von der Hausdurchsuchung wussten, waehrend sie noch im Gange war.

Geschrieben
Nein, dass das Urteil aufgehoben wird, glaube ich auch nicht, da es sich rein auf den Besitz solchen Materials bezieht ... und der ist unstrittig. Aber warum sammelt jemand privat (wie das Gericht festgestellt hat) KiPo, wenn es ihn nicht sexuell interessiert?

 

Der Unterschied zwischen Tauss und Sehling ist aber, dass die Medien bei Tauss von Anfang an involviert waren und z.B. schon von der Hausdurchsuchung wussten, waehrend sie noch im Gange war.

 

Der Tatbestand erfordert kein sexuelles Interesse, deshalb hat das Gericht diesen Punkt nicht weiter verfolgt.

Geschrieben
Der Tatbestand erfordert kein sexuelles Interesse, deshalb hat das Gericht diesen Punkt nicht weiter verfolgt.

 

 

Das muss ich nicht verstehen, oder? ;)

Geschrieben (bearbeitet)
Das muss ich nicht verstehen, oder? ;)

 

Der Besitz von KiPo ist strafbar unabhaengig davon, aus welchem Grund er erfolgt.

bearbeitet von Elrond
Geschrieben
Der Tatbestand erfordert kein sexuelles Interesse, deshalb hat das Gericht diesen Punkt nicht weiter verfolgt.

 

Wie gesagt, in der muendlichen Urteilsbegruendung hiess es wohl, dass kein sexuelles Interesse vorliegt ... daher meine Frage, warum sonst jemand solche Bilder sammelt?

Geschrieben
Das muss ich nicht verstehen, oder? ;)

 

Der Besitz von KiPo ist strafbar unabhaengig davon, aus welchem Grund er erfolgt.

 

 

Das habe ich verstanden, danke. Meine Frage ging eher genau in Deine Richtung: Wenn ich weiß, dass der Besitz von solchen Schweinemedien strafbar ist - und ich sammele sie trotzdem - dann tue ich das nicht aus sexuellem Interesse???

 

Entweder ist Herr Tauss extrem blauäugig gewesen oder er ist schlichtweg ein Pädokrimineller, der uns die ganze Zeit an der Nase herumgeführt hat.

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