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Im Namen des Volkes...


Clown

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Ob jemand Kinderpornographie sammelt wie andere Briefmarken oder ob sie ihn erregt, ist völlig egal. Das Landgericht hätte zur Klärung der Schuldfrage diesen Umstand zugunsten Tauss als wahrunterstellen dürfen. M. E. bedurfte er dennoch zur Klärung der Rechtsfolgenfrage der Aufklärung. Ich empfinde das Urteil im Rechtsfolgenausspruch auch als hart, aber mE hat sich das Gericht noch nicht "in der Oktave vergriffen", sodass der Strafausspruch vom BGH hinzunehmen ist. Aber ich habe keine sehr tiefe Verfahrenskenntnis, daher ist mein Urteil nicht viel wert.

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Ich habe mit dem Urteil an sich kein Problem, er hatte das Zeug, er ist dafuer bestraft worden. Auch an eine Verschwoerung glaube ich nicht (irgendjemand hat wohl herausgefunden, dass Schoeffe und Staatsanwalt sich kannten und ueber irgendeine FDP Organisation miteinander verbandelt sind). Seltsam ist nur die Informationsfreude der Staatsanwaltschaft gegenueber der Presse inkl medialer Hinrichtung im Vorfeld und die Frage nach dem Warum des Sammeln.

bearbeitet von Elrond
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Ob jemand Kinderpornographie sammelt wie andere Briefmarken oder ob sie ihn erregt, ist völlig egal. Das Landgericht hätte zur Klärung der Schuldfrage diesen Umstand zugunsten Tauss als wahrunterstellen dürfen. M. E. bedurfte er dennoch zur Klärung der Rechtsfolgenfrage der Aufklärung. Ich empfinde das Urteil im Rechtsfolgenausspruch auch als hart, aber mE hat sich das Gericht noch nicht "in der Oktave vergriffen", sodass der Strafausspruch vom BGH hinzunehmen ist. Aber ich habe keine sehr tiefe Verfahrenskenntnis, daher ist mein Urteil nicht viel wert.

 

 

Ich verstehe nicht viel von Deinem Juristendeutsch.

 

Aber davon mal ganz abgesehen: Bist Du der Meinung, Herr Tauss habe das ganze Material, das ja nicht nur aus einigen wenigen Bildchen bestanden hat, aus rein ermittlungstechnischen Gründen gesammelt - so als Miss Marple der Kinderpornographie, vorbei an Polizei und Justiz? Du meinst, er hat sich wirklich daran nicht aufgegeilt?

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oder er ist schlichtweg ein Pädokrimineller, der uns die ganze Zeit an der Nase herumgeführt hat.

 

Das war wohl der Eindruck des Gerichts.

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oder er ist schlichtweg ein Pädokrimineller, der uns die ganze Zeit an der Nase herumgeführt hat.

 

Das war wohl der Eindruck des Gerichts.

 

Wieso?

 

Laut den Verteidigern hat das Gericht explizit *kein* sexuelles Interesse attestiert:

http://www.moenikes.de/ITC/2010/05/28/pres...des-verfahrens/

 

Das kann man aber wohl auch anders sehen, z.B. hier:

http://www.telemedicus.info/article/1768-T...des-Update.html

 

Es gibt auch eine Pressemeldung des Gerichts

http://www.landgericht-karlsruhe.de/servle...ml?ROOT=1160451

 

Eine Uebersicht gibt es bei Netzpolitik ....

http://www.netzpolitik.org/2010/tauss-urte...auf-bewaehrung/

bearbeitet von Elrond
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Aber davon mal ganz abgesehen: Bist Du der Meinung, Herr Tauss habe das ganze Material, das ja nicht nur aus einigen wenigen Bildchen bestanden hat, aus rein ermittlungstechnischen Gründen gesammelt - so als Miss Marple der Kinderpornographie, vorbei an Polizei und Justiz? Du meinst, er hat sich wirklich daran nicht aufgegeilt?

 

Ich weiß nicht, ob er sich daran aufgegeilt hat oder nicht. Ich weiß aber, dass die Einstufung als Straftat nicht daran hängt. Ich halte Tauss' Verteidigung als sehr schwache Schutzbehauptung und im höchsten Maße unglaubhaft. Die Beweiswürdigung, die das LG Karlsruhe ausweislich seiner Pressemitteilung vorgenommen hat, ist mE nicht zu beanstanden. Dort steht auch nicht, dass das LG Tauss geglaubt habe, er habe das Material nicht aus sexuellen Gründen besessen, sondern dass es überzeugt ist, er habe das Material aus "privaten Gründen" besorgt.

Ich hätte die Gesamstrafe aufgrund des engen situativen Zusammenhangs niedriger bemessen, aber da hat das LG die besseren Erkenntnismöglichkeiten gehabt, und wird sich dabei was gedacht haben.

 

In der PM steht übrigens nicht, dass die Kammer überzeugt war, dass Tauss sich das Material nicht aus sexuellen Gründen besorgt hat, sondern dass dieser Umstand irrelevant war und dass sich das Gericht in Bezug hierauf keine Überzeugung bilden musste und auch nicht gebildet hat.

bearbeitet von Clown
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Aber davon mal ganz abgesehen: Bist Du der Meinung, Herr Tauss habe das ganze Material, das ja nicht nur aus einigen wenigen Bildchen bestanden hat, aus rein ermittlungstechnischen Gründen gesammelt - so als Miss Marple der Kinderpornographie, vorbei an Polizei und Justiz? Du meinst, er hat sich wirklich daran nicht aufgegeilt?

 

Ich weiß nicht, ob er sich daran aufgegeilt hat oder nicht. Ich weiß aber, dass die Einstufung als Straftat nicht daran hängt. Ich halte Tauss' Verteidigung als sehr schwache Schutzbehauptung und im höchsten Maße unglaubhaft. Die Beweiswürdigung, die das LG Karlsruhe ausweislich seiner Pressemitteilung vorgenommen hat, ist mE nicht zu beanstanden. Dort steht auch nicht, dass das LG Tauss geglaubt habe, er habe das Material nicht aus sexuellen Gründen besessen, sondern dass es überzeugt ist, er habe das Material aus "privaten Gründen" besorgt.

Ich hätte die Gesamstrafe aufgrund des engen situativen Zusammenhangs niedriger bemessen, aber da hat das LG die besseren Erkenntnismöglichkeiten gehabt, und wird sich dabei was gedacht haben.

 

Ich halte das für eine vornehme Umschreibung, das Gericht wollte sich halt nicht unnötig auf die Schmuddelebene begeben.

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Ich halte das für eine vornehme Umschreibung, das Gericht wollte sich halt nicht unnötig auf die Schmuddelebene begeben.

 

So sehe ich das auch. Das Landgericht hat sich auf seinen Job beschränkt, nämlich die Wahrheit über einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt zu erforschen und entsprechend abzuurteilen. Die Sexualität des Angeklagten offenzulegen überschreitet die Aufgaben einer Strafkammer.

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Hi,

 

mein Senf:

 

Ich halte das Urteil für tragfähig. Ohne eine vernünftige Absicherung darf sich auch ein MdB kein KiPo, Drogen, Waffen, radioaktives Material o.ä. besorgen. Wenn das Gericht der Verteidigung gefolgt wäre, könnte sich jeder Abgeordnete bei jeder beliebigen Schweinerei auf sein "Ermittlungsrecht" berufen und käme damit davon. Die geringe Menge an gefundenem Material spielt halt keine Rolle.

 

Hätte Tauss wenigstens sein Vorgehen durch eine neutrale Seite dokumentiert oder seine Kontakte nebst Material der Polizei übergeben, dann hätte das anders ausgehen können, doch so schützt Dummheit zu Recht nicht vor Strafe. Er ist jetzt auch aus der Piratenpartei ausgetreten um sie vor dem üblichen Boulevard zu schützen. Das ist wiederum schade, denn damit geht wieder ein Überzeugungstäter.

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
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Das Bundesarbeitsgericht hat die Bagatellkuendigung im Emmely Fall aufgehoben

 

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0...,699966,00.html

 

Find ich gut. Besonders das Thema "Vertrauensverlust" finde ich wichtig. Wer bei 1,30€ das Vertrauen verliert sollte sich mal untersuchen lassen.

 

Gruss, Martin

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Das Bundesarbeitsgericht hat die Bagatellkuendigung im Emmely Fall aufgehoben

 

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0...,699966,00.html

 

Find ich gut. Besonders das Thema "Vertrauensverlust" finde ich wichtig. Wer bei 1,30€ das Vertrauen verliert sollte sich mal untersuchen lassen.

 

Gruss, Martin

 

Wenn meine Sekretärin mir Geld aus dem Geldbeutel mopst, auch wenn es nur ein Euro ist, verlöre ich schon das Vertrauen. Muß ich mich jetzt untersuchen lassen?

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Nonsens, es ging um einen einmaligen Verstoß nach langer Betriebszugehörigkeit, arauf liegt der Schwerpunkt der Begründung. Dass dieser verstoß ZUDEM nur einen geringfügigen Betrag betraf, ist nur Zutat.

Das ist einfach eine Abwägung der Gesamtumstände.

 

 

Nein, kam, Du brauchst Dich nicht untersuchen zu lassen. Reicht, wenn Du die Urteilsbegründung liest. ;)

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Das Bundesarbeitsgericht hat die Bagatellkuendigung im Emmely Fall aufgehoben

 

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0...,699966,00.html

 

Find ich gut. Besonders das Thema "Vertrauensverlust" finde ich wichtig. Wer bei 1,30€ das Vertrauen verliert sollte sich mal untersuchen lassen.

 

Gruss, Martin

 

Wenn meine Sekretärin mir Geld aus dem Geldbeutel mopst, auch wenn es nur ein Euro ist, verlöre ich schon das Vertrauen. Muß ich mich jetzt untersuchen lassen?

Wenn sie 30 Jahre Deine Sekretärin war und du sie deswegen fristlos kündigst, würde ich mir schon Sorgen machen. Vor allem, wenn sie die Spesenabrechnung für Dich erledigt hat. ;)

 

Gruss, Martin

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Das Bundesarbeitsgericht hat die Bagatellkuendigung im Emmely Fall aufgehoben

 

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0...,699966,00.html

 

Find ich gut. Besonders das Thema "Vertrauensverlust" finde ich wichtig. Wer bei 1,30€ das Vertrauen verliert sollte sich mal untersuchen lassen.

 

Gruss, Martin

 

Wenn meine Sekretärin mir Geld aus dem Geldbeutel mopst, auch wenn es nur ein Euro ist, verlöre ich schon das Vertrauen. Muß ich mich jetzt untersuchen lassen?

Du meinst wohl eher:

"Wenn meine Sekretärin eine privaten Brief mit einer Briefmarke der Firma frankiert, verlöre ich schon das Vertrauen. Muß ich mich jetzt untersuchen lassen?"

 

Ist schon ein Unterschied, ob sich jemand an der Kasse oder am Geldbeutel bedient oder ob jemand ein Stück Papier in Geld umwandelt, welches der Firma noch nicht einmal gehört.

Der Schaden für die Firma bestand im Grunde darin, daß die Verkäuferin einen Bon einlöste, den die Firma sonst nicht hätte auszahlen müssen.

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Das Bundesarbeitsgericht hat die Bagatellkuendigung im Emmely Fall aufgehoben

 

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Find ich gut. Besonders das Thema "Vertrauensverlust" finde ich wichtig. Wer bei 1,30€ das Vertrauen verliert sollte sich mal untersuchen lassen.

 

Gruss, Martin

 

Wenn meine Sekretärin mir Geld aus dem Geldbeutel mopst, auch wenn es nur ein Euro ist, verlöre ich schon das Vertrauen. Muß ich mich jetzt untersuchen lassen?

Du meinst wohl eher:

"Wenn meine Sekretärin eine privaten Brief mit einer Briefmarke der Firma frankiert, verlöre ich schon das Vertrauen. Muß ich mich jetzt untersuchen lassen?"

 

Ist schon ein Unterschied, ob sich jemand an der Kasse oder am Geldbeutel bedient oder ob jemand ein Stück Papier in Geld umwandelt, welches der Firma noch nicht einmal gehört.

Der Schaden für die Firma bestand im Grunde darin, daß die Verkäuferin einen Bon einlöste, den die Firma sonst nicht hätte auszahlen müssen.

 

Ich meine, was ich sage. Meistens.

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Ist schon ein Unterschied, ob sich jemand an der Kasse oder am Geldbeutel bedient oder ob jemand ein Stück Papier in Geld umwandelt, welches der Firma noch nicht einmal gehört.

Der Schaden für die Firma bestand im Grunde darin, daß die Verkäuferin einen Bon einlöste, den die Firma sonst nicht hätte auszahlen müssen.

Eben. In diesem Fall wurde die Firma gar nicht beklaut, sondern wenn überhaupt der, der den Bon verloren hat. Und Pfandbons über €1,30 beim Fundbüro abzugeben, dürfte auch keine erfolgversprechende Strategie sein.

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Ist schon ein Unterschied, ob sich jemand an der Kasse oder am Geldbeutel bedient In diesem Fall wurde die Firma gar nicht beklaut, sondern wenn überhaupt der, der den Bon verloren hat.

Das ist falsch.

 

Diebstahl schützt Eigentum und Gewahrsam. Und zum Zeitpunkt dessen, dass die Kassiererin den Bon gefunden hatte, hatte der Supermarkt zumindest Mitgewahrsam an dem Pfandbon (also: von der Verkehrsanschauung getragene tatsächliche Sachherrschaft). Folglich sind sowohl der Eigentümer des Bons als auch der Supermarkt "beklaut" worden.

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Diebstahl schützt Eigentum und Gewahrsam.

 

Strittig.

Aber zutreffend. (So auch bspw Fischer in Fischer StGB, § 242, Rn. habe ich grade keine Zeit nachzuschlagen).

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