Clown Geschrieben 29. Mai 2010 Autor Melden Share Geschrieben 29. Mai 2010 Ob jemand Kinderpornographie sammelt wie andere Briefmarken oder ob sie ihn erregt, ist völlig egal. Das Landgericht hätte zur Klärung der Schuldfrage diesen Umstand zugunsten Tauss als wahrunterstellen dürfen. M. E. bedurfte er dennoch zur Klärung der Rechtsfolgenfrage der Aufklärung. Ich empfinde das Urteil im Rechtsfolgenausspruch auch als hart, aber mE hat sich das Gericht noch nicht "in der Oktave vergriffen", sodass der Strafausspruch vom BGH hinzunehmen ist. Aber ich habe keine sehr tiefe Verfahrenskenntnis, daher ist mein Urteil nicht viel wert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 29. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 29. Mai 2010 (bearbeitet) Ich habe mit dem Urteil an sich kein Problem, er hatte das Zeug, er ist dafuer bestraft worden. Auch an eine Verschwoerung glaube ich nicht (irgendjemand hat wohl herausgefunden, dass Schoeffe und Staatsanwalt sich kannten und ueber irgendeine FDP Organisation miteinander verbandelt sind). Seltsam ist nur die Informationsfreude der Staatsanwaltschaft gegenueber der Presse inkl medialer Hinrichtung im Vorfeld und die Frage nach dem Warum des Sammeln. bearbeitet 29. Mai 2010 von Elrond Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 29. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 29. Mai 2010 Ob jemand Kinderpornographie sammelt wie andere Briefmarken oder ob sie ihn erregt, ist völlig egal. Das Landgericht hätte zur Klärung der Schuldfrage diesen Umstand zugunsten Tauss als wahrunterstellen dürfen. M. E. bedurfte er dennoch zur Klärung der Rechtsfolgenfrage der Aufklärung. Ich empfinde das Urteil im Rechtsfolgenausspruch auch als hart, aber mE hat sich das Gericht noch nicht "in der Oktave vergriffen", sodass der Strafausspruch vom BGH hinzunehmen ist. Aber ich habe keine sehr tiefe Verfahrenskenntnis, daher ist mein Urteil nicht viel wert. Ich verstehe nicht viel von Deinem Juristendeutsch. Aber davon mal ganz abgesehen: Bist Du der Meinung, Herr Tauss habe das ganze Material, das ja nicht nur aus einigen wenigen Bildchen bestanden hat, aus rein ermittlungstechnischen Gründen gesammelt - so als Miss Marple der Kinderpornographie, vorbei an Polizei und Justiz? Du meinst, er hat sich wirklich daran nicht aufgegeilt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 29. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 29. Mai 2010 oder er ist schlichtweg ein Pädokrimineller, der uns die ganze Zeit an der Nase herumgeführt hat. Das war wohl der Eindruck des Gerichts. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 29. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 29. Mai 2010 (bearbeitet) oder er ist schlichtweg ein Pädokrimineller, der uns die ganze Zeit an der Nase herumgeführt hat. Das war wohl der Eindruck des Gerichts. Wieso? Laut den Verteidigern hat das Gericht explizit *kein* sexuelles Interesse attestiert: http://www.moenikes.de/ITC/2010/05/28/pres...des-verfahrens/ Das kann man aber wohl auch anders sehen, z.B. hier: http://www.telemedicus.info/article/1768-T...des-Update.html Es gibt auch eine Pressemeldung des Gerichts http://www.landgericht-karlsruhe.de/servle...ml?ROOT=1160451 Eine Uebersicht gibt es bei Netzpolitik .... http://www.netzpolitik.org/2010/tauss-urte...auf-bewaehrung/ bearbeitet 29. Mai 2010 von Elrond Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 29. Mai 2010 Autor Melden Share Geschrieben 29. Mai 2010 (bearbeitet) Aber davon mal ganz abgesehen: Bist Du der Meinung, Herr Tauss habe das ganze Material, das ja nicht nur aus einigen wenigen Bildchen bestanden hat, aus rein ermittlungstechnischen Gründen gesammelt - so als Miss Marple der Kinderpornographie, vorbei an Polizei und Justiz? Du meinst, er hat sich wirklich daran nicht aufgegeilt? Ich weiß nicht, ob er sich daran aufgegeilt hat oder nicht. Ich weiß aber, dass die Einstufung als Straftat nicht daran hängt. Ich halte Tauss' Verteidigung als sehr schwache Schutzbehauptung und im höchsten Maße unglaubhaft. Die Beweiswürdigung, die das LG Karlsruhe ausweislich seiner Pressemitteilung vorgenommen hat, ist mE nicht zu beanstanden. Dort steht auch nicht, dass das LG Tauss geglaubt habe, er habe das Material nicht aus sexuellen Gründen besessen, sondern dass es überzeugt ist, er habe das Material aus "privaten Gründen" besorgt. Ich hätte die Gesamstrafe aufgrund des engen situativen Zusammenhangs niedriger bemessen, aber da hat das LG die besseren Erkenntnismöglichkeiten gehabt, und wird sich dabei was gedacht haben. In der PM steht übrigens nicht, dass die Kammer überzeugt war, dass Tauss sich das Material nicht aus sexuellen Gründen besorgt hat, sondern dass dieser Umstand irrelevant war und dass sich das Gericht in Bezug hierauf keine Überzeugung bilden musste und auch nicht gebildet hat. bearbeitet 29. Mai 2010 von Clown Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 29. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 29. Mai 2010 Aber davon mal ganz abgesehen: Bist Du der Meinung, Herr Tauss habe das ganze Material, das ja nicht nur aus einigen wenigen Bildchen bestanden hat, aus rein ermittlungstechnischen Gründen gesammelt - so als Miss Marple der Kinderpornographie, vorbei an Polizei und Justiz? Du meinst, er hat sich wirklich daran nicht aufgegeilt? Ich weiß nicht, ob er sich daran aufgegeilt hat oder nicht. Ich weiß aber, dass die Einstufung als Straftat nicht daran hängt. Ich halte Tauss' Verteidigung als sehr schwache Schutzbehauptung und im höchsten Maße unglaubhaft. Die Beweiswürdigung, die das LG Karlsruhe ausweislich seiner Pressemitteilung vorgenommen hat, ist mE nicht zu beanstanden. Dort steht auch nicht, dass das LG Tauss geglaubt habe, er habe das Material nicht aus sexuellen Gründen besessen, sondern dass es überzeugt ist, er habe das Material aus "privaten Gründen" besorgt. Ich hätte die Gesamstrafe aufgrund des engen situativen Zusammenhangs niedriger bemessen, aber da hat das LG die besseren Erkenntnismöglichkeiten gehabt, und wird sich dabei was gedacht haben. Ich halte das für eine vornehme Umschreibung, das Gericht wollte sich halt nicht unnötig auf die Schmuddelebene begeben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 29. Mai 2010 Autor Melden Share Geschrieben 29. Mai 2010 Ich halte das für eine vornehme Umschreibung, das Gericht wollte sich halt nicht unnötig auf die Schmuddelebene begeben. So sehe ich das auch. Das Landgericht hat sich auf seinen Job beschränkt, nämlich die Wahrheit über einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt zu erforschen und entsprechend abzuurteilen. Die Sexualität des Angeklagten offenzulegen überschreitet die Aufgaben einer Strafkammer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 31. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 31. Mai 2010 (bearbeitet) Hi, mein Senf: Ich halte das Urteil für tragfähig. Ohne eine vernünftige Absicherung darf sich auch ein MdB kein KiPo, Drogen, Waffen, radioaktives Material o.ä. besorgen. Wenn das Gericht der Verteidigung gefolgt wäre, könnte sich jeder Abgeordnete bei jeder beliebigen Schweinerei auf sein "Ermittlungsrecht" berufen und käme damit davon. Die geringe Menge an gefundenem Material spielt halt keine Rolle. Hätte Tauss wenigstens sein Vorgehen durch eine neutrale Seite dokumentiert oder seine Kontakte nebst Material der Polizei übergeben, dann hätte das anders ausgehen können, doch so schützt Dummheit zu Recht nicht vor Strafe. Er ist jetzt auch aus der Piratenpartei ausgetreten um sie vor dem üblichen Boulevard zu schützen. Das ist wiederum schade, denn damit geht wieder ein Überzeugungstäter. Gruss, Martin bearbeitet 31. Mai 2010 von Soulman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 1. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 1. Juni 2010 http://www.welt.de/politik/deutschland/art...lage-Recht.html Nur kleiner Teilerfolg für Gaefgen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 10. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 10. Juni 2010 Das Bundesarbeitsgericht hat die Bagatellkuendigung im Emmely Fall aufgehoben http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0...,699966,00.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 10. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 10. Juni 2010 Das Bundesarbeitsgericht hat die Bagatellkuendigung im Emmely Fall aufgehoben http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0...,699966,00.html Find ich gut. Besonders das Thema "Vertrauensverlust" finde ich wichtig. Wer bei 1,30€ das Vertrauen verliert sollte sich mal untersuchen lassen. Gruss, Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 10. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 10. Juni 2010 Das Bundesarbeitsgericht hat die Bagatellkuendigung im Emmely Fall aufgehoben http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0...,699966,00.html Find ich gut. Besonders das Thema "Vertrauensverlust" finde ich wichtig. Wer bei 1,30€ das Vertrauen verliert sollte sich mal untersuchen lassen. Gruss, Martin Wenn meine Sekretärin mir Geld aus dem Geldbeutel mopst, auch wenn es nur ein Euro ist, verlöre ich schon das Vertrauen. Muß ich mich jetzt untersuchen lassen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 10. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 10. Juni 2010 Nonsens, es ging um einen einmaligen Verstoß nach langer Betriebszugehörigkeit, arauf liegt der Schwerpunkt der Begründung. Dass dieser verstoß ZUDEM nur einen geringfügigen Betrag betraf, ist nur Zutat. Das ist einfach eine Abwägung der Gesamtumstände. Nein, kam, Du brauchst Dich nicht untersuchen zu lassen. Reicht, wenn Du die Urteilsbegründung liest. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 11. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2010 Das Bundesarbeitsgericht hat die Bagatellkuendigung im Emmely Fall aufgehoben http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0...,699966,00.html Find ich gut. Besonders das Thema "Vertrauensverlust" finde ich wichtig. Wer bei 1,30€ das Vertrauen verliert sollte sich mal untersuchen lassen. Gruss, Martin Wenn meine Sekretärin mir Geld aus dem Geldbeutel mopst, auch wenn es nur ein Euro ist, verlöre ich schon das Vertrauen. Muß ich mich jetzt untersuchen lassen? Wenn sie 30 Jahre Deine Sekretärin war und du sie deswegen fristlos kündigst, würde ich mir schon Sorgen machen. Vor allem, wenn sie die Spesenabrechnung für Dich erledigt hat. Gruss, Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sam_Naseweiss Geschrieben 11. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2010 Das Bundesarbeitsgericht hat die Bagatellkuendigung im Emmely Fall aufgehoben http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0...,699966,00.html Find ich gut. Besonders das Thema "Vertrauensverlust" finde ich wichtig. Wer bei 1,30€ das Vertrauen verliert sollte sich mal untersuchen lassen. Gruss, Martin Wenn meine Sekretärin mir Geld aus dem Geldbeutel mopst, auch wenn es nur ein Euro ist, verlöre ich schon das Vertrauen. Muß ich mich jetzt untersuchen lassen? Du meinst wohl eher: "Wenn meine Sekretärin eine privaten Brief mit einer Briefmarke der Firma frankiert, verlöre ich schon das Vertrauen. Muß ich mich jetzt untersuchen lassen?" Ist schon ein Unterschied, ob sich jemand an der Kasse oder am Geldbeutel bedient oder ob jemand ein Stück Papier in Geld umwandelt, welches der Firma noch nicht einmal gehört. Der Schaden für die Firma bestand im Grunde darin, daß die Verkäuferin einen Bon einlöste, den die Firma sonst nicht hätte auszahlen müssen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 11. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2010 Das Bundesarbeitsgericht hat die Bagatellkuendigung im Emmely Fall aufgehoben http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0...,699966,00.html Find ich gut. Besonders das Thema "Vertrauensverlust" finde ich wichtig. Wer bei 1,30€ das Vertrauen verliert sollte sich mal untersuchen lassen. Gruss, Martin Wenn meine Sekretärin mir Geld aus dem Geldbeutel mopst, auch wenn es nur ein Euro ist, verlöre ich schon das Vertrauen. Muß ich mich jetzt untersuchen lassen? Du meinst wohl eher: "Wenn meine Sekretärin eine privaten Brief mit einer Briefmarke der Firma frankiert, verlöre ich schon das Vertrauen. Muß ich mich jetzt untersuchen lassen?" Ist schon ein Unterschied, ob sich jemand an der Kasse oder am Geldbeutel bedient oder ob jemand ein Stück Papier in Geld umwandelt, welches der Firma noch nicht einmal gehört. Der Schaden für die Firma bestand im Grunde darin, daß die Verkäuferin einen Bon einlöste, den die Firma sonst nicht hätte auszahlen müssen. Ich meine, was ich sage. Meistens. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanHeretic Geschrieben 11. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2010 Ist schon ein Unterschied, ob sich jemand an der Kasse oder am Geldbeutel bedient oder ob jemand ein Stück Papier in Geld umwandelt, welches der Firma noch nicht einmal gehört.Der Schaden für die Firma bestand im Grunde darin, daß die Verkäuferin einen Bon einlöste, den die Firma sonst nicht hätte auszahlen müssen. Eben. In diesem Fall wurde die Firma gar nicht beklaut, sondern wenn überhaupt der, der den Bon verloren hat. Und Pfandbons über €1,30 beim Fundbüro abzugeben, dürfte auch keine erfolgversprechende Strategie sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xamanoth Geschrieben 11. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2010 Ist schon ein Unterschied, ob sich jemand an der Kasse oder am Geldbeutel bedient In diesem Fall wurde die Firma gar nicht beklaut, sondern wenn überhaupt der, der den Bon verloren hat. Das ist falsch. Diebstahl schützt Eigentum und Gewahrsam. Und zum Zeitpunkt dessen, dass die Kassiererin den Bon gefunden hatte, hatte der Supermarkt zumindest Mitgewahrsam an dem Pfandbon (also: von der Verkehrsanschauung getragene tatsächliche Sachherrschaft). Folglich sind sowohl der Eigentümer des Bons als auch der Supermarkt "beklaut" worden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 15. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 15. Juni 2010 Aus der Rubrik "Gerichtsurteile zum in den Tisch beißen": Deutschland erkennt Ehe zweier kanadischer Männer nicht an Wieder mal so ein Punkt, an dem man an seinem Verstand zu zweifeln beginnt ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 15. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 15. Juni 2010 Kein Urteil, aber ein krasser Vorgang zum Thema Umgang der Stadt mit ihrem Buergern aus Duesseldorf http://www.lawblog.de/index.php/archives/2...mes-eindringen/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
teofilos Geschrieben 15. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 15. Juni 2010 Eine die jetzt heilen kann ... der Bloody Sunday Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 19. Juni 2010 Autor Melden Share Geschrieben 19. Juni 2010 Diebstahl schützt Eigentum und Gewahrsam. Strittig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xamanoth Geschrieben 19. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 19. Juni 2010 Diebstahl schützt Eigentum und Gewahrsam. Strittig. Aber zutreffend. (So auch bspw Fischer in Fischer StGB, § 242, Rn. habe ich grade keine Zeit nachzuschlagen). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 23. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 23. Juni 2010 Im Saarland siegt die Vernunft: http://www.taz.de/1/politik/deutschland/ar...en-an-der-saar/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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