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Im Namen des Volkes...


Clown

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Wieder mal so ein Punkt, an dem man an seinem Verstand zu zweifeln beginnt ...

 

Wenn wir das Instrument der Ehe nur für Mann und Frau in Einehe haben und keine Öffnung für im Ausland geschlossene Ehen haben, kann man andere Eheformen nicht anerkennen. Das ist logisch. Wir erkennen ja auch keine im Ausland legal geschlossene Ehe mit mehreren Partnern an.

 

Warum allerdings die Eintragung als legale Partnerschaft zuerst abgelehnt wurde, ist mir ein Rätsel. Das sollte eigentlich in diesen Fällen Standard sein (und es wird auch z.B. den Personenstandsbehörden in Bayern entsprechend geraten, so zu verfahren).

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Wieder mal so ein Punkt, an dem man an seinem Verstand zu zweifeln beginnt ...

 

Wenn wir das Instrument der Ehe nur für Mann und Frau in Einehe haben und keine Öffnung für im Ausland geschlossene Ehen haben, kann man andere Eheformen nicht anerkennen. Das ist logisch. Wir erkennen ja auch keine im Ausland legal geschlossene Ehe mit mehreren Partnern an.

 

Warum allerdings die Eintragung als legale Partnerschaft zuerst abgelehnt wurde, ist mir ein Rätsel. Das sollte eigentlich in diesen Fällen Standard sein (und es wird auch z.B. den Personenstandsbehörden in Bayern entsprechend geraten, so zu verfahren).

 

 

 

Wenn jetzt noch das Argument von der Ehe mit Haustieren oder Stehlampen kommt, wären wir wieder da, wo wir ganz am Anfang waren.

 

Das einzig Richtige wäre die Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben. Dann wären alle Unklarheiten vom Tisch. Und die Lebenspartnerschaft, die ich mit meinem Mann geschlossen habe, wäre endlich einmal etwas wert. Momentan fühle ich wie ein Almosenempfänger, der von der Regierung ab und zu Brotkrumen hingeworfen bekommt, damit er brav die Schnauze hält.

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Wieder mal so ein Punkt, an dem man an seinem Verstand zu zweifeln beginnt ...

 

Wenn wir das Instrument der Ehe nur für Mann und Frau in Einehe haben und keine Öffnung für im Ausland geschlossene Ehen haben, kann man andere Eheformen nicht anerkennen. Das ist logisch. Wir erkennen ja auch keine im Ausland legal geschlossene Ehe mit mehreren Partnern an.

 

Warum allerdings die Eintragung als legale Partnerschaft zuerst abgelehnt wurde, ist mir ein Rätsel. Das sollte eigentlich in diesen Fällen Standard sein (und es wird auch z.B. den Personenstandsbehörden in Bayern entsprechend geraten, so zu verfahren).

 

 

 

Wenn jetzt noch das Argument von der Ehe mit Haustieren oder Stehlampen kommt, wären wir wieder da, wo wir ganz am Anfang waren.

 

Das einzig Richtige wäre die Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben. Dann wären alle Unklarheiten vom Tisch. Und die Lebenspartnerschaft, die ich mit meinem Mann geschlossen habe, wäre endlich einmal etwas wert. Momentan fühle ich wie ein Almosenempfänger, der von der Regierung ab und zu Brotkrumen hingeworfen bekommt, damit er brav die Schnauze hält.

 

Kannst du nicht für deinen Unterhalt arbeiten statt die Hand beim Staat aufzuhalten? Ich bekomme für meine Frau doch auch kein Geld vom Staat.

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Und die Lebenspartnerschaft, die ich mit meinem Mann geschlossen habe, wäre endlich einmal etwas wert.

 

Peinlich. Einfach nur peinlich.

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Wenn wir das Instrument der Ehe nur für Mann und Frau in Einehe haben und keine Öffnung für im Ausland geschlossene Ehen haben, kann man andere Eheformen nicht anerkennen. Das ist logisch. Wir erkennen ja auch keine im Ausland legal geschlossene Ehe mit mehreren Partnern an.

 

Warum allerdings die Eintragung als legale Partnerschaft zuerst abgelehnt wurde, ist mir ein Rätsel. Das sollte eigentlich in diesen Fällen Standard sein (und es wird auch z.B. den Personenstandsbehörden in Bayern entsprechend geraten, so zu verfahren).

 

 

 

Wenn jetzt noch das Argument von der Ehe mit Haustieren oder Stehlampen kommt, wären wir wieder da, wo wir ganz am Anfang waren.

 

Das einzig Richtige wäre die Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben. Dann wären alle Unklarheiten vom Tisch. Und die Lebenspartnerschaft, die ich mit meinem Mann geschlossen habe, wäre endlich einmal etwas wert. Momentan fühle ich wie ein Almosenempfänger, der von der Regierung ab und zu Brotkrumen hingeworfen bekommt, damit er brav die Schnauze hält.

 

Was soll hier denn dein Recht sein?

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Was soll hier denn dein Recht sein?
Daß seine Beziehung (so jammerig er auch hier rüberkommt) die für den Staat die gleichen Bedingungen erfüllt wie eine kinderlose "normale" Ehe und das Gleiche leistet auch genauso belohnt wird.

 

Man muss ja keine Kinder haben um in den Vorzug von gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer, Mitversicherung in der GKV, Witwenrente, Erbschaftssteuer, etc. zu kommen.

 

Und das ist der Knackpunkt.

 

Die Sache mit dem "endlich was wert" ist allerdings weit jenseits des Erträglichen.

bearbeitet von Flo77
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Wenn beide arbeiten und annähernd gleich verdienen bringt die Zusammenveranlagung allerdings genau gar nichts.

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"das gleiche leistet"

 

 

...

Worauf willst Du hinaus?

 

Was leistet eine kinderlose Hausfrauenehe mehr als eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft (in der wohlmöglich noch Kinder aus früheren Beziehungen versorgt werden)?

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"das gleiche leistet"

 

 

...

Worauf willst Du hinaus?

 

Was leistet eine kinderlose Hausfrauenehe mehr als eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft (in der wohlmöglich noch Kinder aus früheren Beziehungen versorgt werden)?

dann sollte man stattdessen das ehegattensplitting in ein familiensplitting, aber im sinne von familie, umändern.

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dann sollte man stattdessen das ehegattensplitting in ein familiensplitting, aber im sinne von familie, umändern.
Ach guck mal an.

 

Und mit welcher Berechtigung kann man dann Deiner Meinung nach gleichgeschlechtliche Paare, die eigene oder angenommene Kinder großziehen noch davon ausschließen?

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dann sollte man stattdessen das ehegattensplitting in ein familiensplitting, aber im sinne von familie, umändern.
Ach guck mal an.

 

Und mit welcher Berechtigung kann man dann Deiner Meinung nach gleichgeschlechtliche Paare, die eigene oder angenommene Kinder großziehen noch davon ausschließen?

ich sprach von Familie.

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Beutelschneider
dann sollte man stattdessen das ehegattensplitting in ein familiensplitting, aber im sinne von familie, umändern.
Ach guck mal an.

 

Und mit welcher Berechtigung kann man dann Deiner Meinung nach gleichgeschlechtliche Paare, die eigene oder angenommene Kinder großziehen noch davon ausschließen?

ich sprach von Familie.

 

Ja. Flo auch. Elter(n) + Kind(er) = Famile.

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dann sollte man stattdessen das ehegattensplitting in ein familiensplitting, aber im sinne von familie, umändern.
Ach guck mal an.

 

Und mit welcher Berechtigung kann man dann Deiner Meinung nach gleichgeschlechtliche Paare, die eigene oder angenommene Kinder großziehen noch davon ausschließen?

ich sprach von Familie.

 

Ja. Flo auch. Elter(n) + Kind(er) = Famile.

 

Nicht für Kam & Co, das solltest du doch mittlerweile wissen .. wichtig ist für die nicht das Wohl des Kindes, sondern nur, ob die Eltern das "richtige" Geschlecht haben ...

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dann sollte man stattdessen das ehegattensplitting in ein familiensplitting, aber im sinne von familie, umändern.
Ach guck mal an.

 

Und mit welcher Berechtigung kann man dann Deiner Meinung nach gleichgeschlechtliche Paare, die eigene oder angenommene Kinder großziehen noch davon ausschließen?

ich sprach von Familie.

 

Ja. Flo auch. Elter(n) + Kind(er) = Famile.

Nur weil ein zurückgetretener BP das sagte ist es noch lange nicht wahr.

Danke für deinen Einsatz für "das Elter".

bearbeitet von AdG
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Beutelschneider
Nicht für Kam & Co, das solltest du doch mittlerweile wissen .. wichtig ist für die nicht das Wohl des Kindes, sondern nur, ob die Eltern das "richtige" Geschlecht haben ...

 

Ja mei, die einen raffen'*s halt eher, die anderen später.

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Beutelschneider
Danke für deinen Einsatz für "das Elter".

 

Ich war nur zu faul alle denkbaren Kombinationen aufzuzählen, die eine Familie darstellen können.

 

Entscheiden ist eh die innere Bindung in der Familie, nur fürchte ich wenn ich die in's Spiel bringe wird es zu kompliziert.

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Fuer einen Polizisten ist das Anlegen/Ablegen der Uniform Arbeitszeit, d.h. der Arbeitgeber darf nicht verlangen, dass der Polizist in Uniform zum Dienst erscheint. Es geht hier wohlgemerkt nur um die Uniform ("Vorbereitung zur Herstellung der Dienstbereitschaft"), nicht Dienstwaffe oder Schutzweste, das gilt als "Herstellung der Dienstbereitschaft".

 

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2...frusttatigkeit/

 

Weiss noch nicht, was ich davon halten soll.

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