Inge Geschrieben 9. August 2010 Melden Share Geschrieben 9. August 2010 Aber wie soll das praktisch gehen bei all den Fällen, die mal nicht zufällig von der Wittler aus Quotengründen vorgeführt werden? Na ist doch einfach: Jeder Nachbar, der was merkt, muss den Fall zur Anzeige bringen, sonst macht er sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 9. August 2010 Melden Share Geschrieben 9. August 2010 Erforderlich finde ich das Eingreifen, da das Messitum den Betroffenen daran hindert ein menschenwürdiges Leben zu führen. Dabei sind hervorzuheben die gesundheitlichen Risiken, die Gefahr der sozialen Vereinsamung und ggf. sogar die Gefahr der Überschuldung bzw. der Wertminderung bei Mietobjekten d.h. Schäden zu Lasten dritter. Eine allgemeine Gefahr besteht nur dann, wenn die Wohnung geeignet ist, andere zu gefährden (Gesundheit, Statik des Gebäudes). Ansonsten kann sich der Betroffenen selbst gefährden, das darf er auch, solange er anders handeln könnte. Ansonsten müßten wir jeden Raucher zwangsunterbringen, weil er sich selbst gefährdet. Es ist kein Mensch zu Sozialkontakten verpflichtet, und Menschenwürde gegen den Willen des Betroffenen durchzusetzen, ist schwierig. Kurz gesagt: Du darfst Deine Wohnung mir Styroporplatten füllen, wenn du das magst. Oder mit Büchern. Oder mit Aktenordnern. Oder mit Anziehsachen. Du darfst ja auch Dinge anziehen, bei denen Dritte ihre Würde nicht mehr gewahrt sehen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 9. August 2010 Melden Share Geschrieben 9. August 2010 Kurz gesagt: Du darfst Deine Wohnung mir Styroporplatten füllen, wenn du das magst. Oder mit Büchern. Oder mit Aktenordnern. Oder mit Anziehsachen. Du darfst ja auch Dinge anziehen, bei denen Dritte ihre Würde nicht mehr gewahrt sehen.... Noch! Aber warte, bis der Nannystaat sich von den Nichtraucherkneipen zu Deiner Wohnung durchgearbeitet hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
karbummke Geschrieben 9. August 2010 Melden Share Geschrieben 9. August 2010 Mal eine Frage an unsere Juristen: gibt es den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung auch bei Psychiatrischer Indikation? dann gäbe es so einige, um die man sich kümmern müsste. ernst wird es dann, wenn ein unglücksfall droht. ich selber habe einen ratsuchenden händeringend gebeten, einschlägige hilfe in anspruch zu nehmen und sich nichts anzutun, weil sich dieser enstprechend äußerte. hintenrum habe ich kontakt zu dessen familie und einem betreuer hergestellt, um auch andere in die pflicht zu nehmen, die mehr einfluss auf den gefährdeten nehmen können und ihn auch besser einschätzen können. es ist nicht so einfach für einen laien (und für experten?), die ernsthaftigkeit der ankündigung eines suizides beurteilen zu können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 17. August 2010 Melden Share Geschrieben 17. August 2010 Kein Trennungsunterhalt für Ehepartner, der sich noch während des ehelichen Zusammenlebens bei www.p......de als Sexualobjekt anbietet. (OLG Oldenburg, FamRZ 2010, 904) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 17. August 2010 Melden Share Geschrieben 17. August 2010 Kein Trennungsunterhalt für Ehepartner, der sich noch während des ehelichen Zusammenlebens bei www.p......de als Sexualobjekt anbietet. (OLG Oldenburg, FamRZ 2010, 904) Was für ein Blödsinn. Brauche ich also auch keinen Trennungsunterhalt zahlen, wenn meine Frau als Prostituierte arbeitet? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 17. August 2010 Melden Share Geschrieben 17. August 2010 Kein Trennungsunterhalt für Ehepartner, der sich noch während des ehelichen Zusammenlebens bei www.p......de als Sexualobjekt anbietet. (OLG Oldenburg, FamRZ 2010, 904) Was für ein Blödsinn. Brauche ich also auch keinen Trennungsunterhalt zahlen, wenn meine Frau als Prostituierte arbeitet? Kommt darauf an, ob du mit dieser Tätigkeit einverstanden warst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 17. August 2010 Melden Share Geschrieben 17. August 2010 Kein Trennungsunterhalt für Ehepartner, der sich noch während des ehelichen Zusammenlebens bei www.p......de als Sexualobjekt anbietet. (OLG Oldenburg, FamRZ 2010, 904) Was für ein Blödsinn. Brauche ich also auch keinen Trennungsunterhalt zahlen, wenn meine Frau als Prostituierte arbeitet? Kommt darauf an, ob du mit dieser Tätigkeit einverstanden warst. Wenns danach geht werde ich wohl mit überhaupt keiner Tätigkeit im nachhinein einverstanden sein. Unabhängig davon ist das Argument ja wohl überholt, seit eine Ehefrau zum Arbeiten nicht mehr die Zustimmung des Mannes braucht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 17. August 2010 Melden Share Geschrieben 17. August 2010 Höhere Erbschaftssteuer für Homo-Ehen verfassungswidrig Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 9. September 2010 Melden Share Geschrieben 9. September 2010 EU-Resolution gegen Steinigung im Iran Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 29. September 2010 Melden Share Geschrieben 29. September 2010 (bearbeitet) Wieder eine Entscheidung aus der Kategorie: "Gerichtsurteile, die die Welt nicht braucht". QUELLE Da schlägt in Hamburg ein 20-jähriger Halbstarker einen behinderten Mann krankenhausreif (Platzwunde, Schnitte, schwere Prellwunden), weil er ihn für schwul hielt. Das Früchtchen wird von seiner eigenen Tante dank der Fotos einer Überwachungskamera wiedererkannt und von seiner Mutter auf die Wache geschleppt - wohl gegen seinen Willen. Bei der Polizei gesteht er dann doch. Im Prozess fiel dem Schläger dann plötzlich ein, dass er eigentlich gar nicht selbst geschlagen und stattdessen nur zugeguckt habe - seine Freunde hätten angeblich auf den Behinderten eingeprügelt. Erst nach einer Beratung mit seinem Anwalt gibt er dann doch wieder alles zu. Der Staatsanwalt fordert 18 Monate Haft auf Bewährung - der Rechtsanwalt hingegen meint, sein Mandant sei ja eigentlich geistig behindert (!), brauche Betreuung und hätte außerdem zur Tatzeit unter Alkohol gestanden. Auch habe die "Gruppendynamik" eine Rolle gespielt. Immer die gleiche Leier eben ... man kennt das ja. Und der Richter? "Das Gericht drohte Adrian M. als einzige Sanktion eine Strafe an, falls er innerhalb eines Jahres rückfällig wird", ah ja ... also ein bisschen erhobener Zeigefinger, ein bisschen Duzi-Duzi gemacht - und das brutale Schlägerschwein kann grinsend den Saal verlassen. Sind eigentlich jetzt alle bekloppt geworden??? Ich hatte ein einziges Mal in meinem Leben Gerichtskontakt, da war ich 17 und wegen dreimal Schwarzfahren vor Gericht (zweimal davon hatte ich meine Fahrkarte, ein übertragbares Monatsticket, einfach vergessen). Wegen dieser extrem schweren Deliktlage wurde ich tatsächlich zu einem Bußgeld von 300 DM bestraft - zu zahlen an ein Kinderdorf - für dreimal schwarzfahren! Und dieses Hamburger Früchtchen prügelt einen behinderten Menschen im Blutrausch ins Spital - und bekommt dafür ein bisschen richterliches Stirnrunzeln? Nee, sorry, aber das ist echt das Allerletzte ... Was ist das für ein Rechtssystem? -------------------------------------------------------- bearbeitet 29. September 2010 von Epicureus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GodComplexID Geschrieben 29. September 2010 Melden Share Geschrieben 29. September 2010 Wieder eine Entscheidung aus der Kategorie: "Gerichtsurteile, die die Welt nicht braucht". QUELLE Da schlägt in Hamburg ein 20-jähriger Halbstarker einen behinderten Mann krankenhausreif (Platzwunde, Schnitte, schwere Prellwunden), weil er ihn für schwul hielt. Das Früchtchen wird von seiner eigenen Tante dank der Fotos einer Überwachungskamera wiedererkannt und von seiner Mutter auf die Wache geschleppt - wohl gegen seinen Willen. Bei der Polizei gesteht er dann doch. Im Prozess fiel dem Schläger dann plötzlich ein, dass er eigentlich gar nicht selbst geschlagen und stattdessen nur zugeguckt habe - seine Freunde hätten angeblich auf den Behinderten eingeprügelt. Erst nach einer Beratung mit seinem Anwalt gibt er dann doch wieder alles zu. Der Staatsanwalt fordert 18 Monate Haft auf Bewährung - der Rechtsanwalt hingegen meint, sein Mandant sei ja eigentlich geistig behindert (!), brauche Betreuung und hätte außerdem zur Tatzeit unter Alkohol gestanden. Auch habe die "Gruppendynamik" eine Rolle gespielt. Immer die gleiche Leier eben ... man kennt das ja. Und der Richter? "Das Gericht drohte Adrian M. als einzige Sanktion eine Strafe an, falls er innerhalb eines Jahres rückfällig wird", ah ja ... also ein bisschen erhobener Zeigefinger, ein bisschen Duzi-Duzi gemacht - und das brutale Schlägerschwein kann grinsend den Saal verlassen. Sind eigentlich jetzt alle bekloppt geworden??? Ich hatte ein einziges Mal in meinem Leben Gerichtskontakt, da war ich 17 und wegen dreimal Schwarzfahren vor Gericht (zweimal davon hatte ich meine Fahrkarte, ein übertragbares Monatsticket, einfach vergessen). Wegen dieser extrem schweren Deliktlage wurde ich tatsächlich zu einem Bußgeld von 300 DM bestraft - zu zahlen an ein Kinderdorf - für dreimal schwarzfahren! Und dieses Hamburger Früchtchen prügelt einen behinderten Menschen im Blutrausch ins Spital - und bekommt dafür ein bisschen richterliches Stirnrunzeln? Nee, sorry, aber das ist echt das Allerletzte ... Was ist das für ein Rechtssystem? -------------------------------------------------------- ... ein Rechtssystem, in welchem z.B. auch ein Sachschaden gerne mal höher bestraft wird als Körperverletzung. Welcome to hell. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 29. September 2010 Melden Share Geschrieben 29. September 2010 Wieder eine Entscheidung aus der Kategorie: "Gerichtsurteile, die die Welt nicht braucht". QUELLE Da schlägt in Hamburg ein 20-jähriger Halbstarker einen behinderten Mann krankenhausreif (Platzwunde, Schnitte, schwere Prellwunden), weil er ihn für schwul hielt. Das Früchtchen wird von seiner eigenen Tante dank der Fotos einer Überwachungskamera wiedererkannt und von seiner Mutter auf die Wache geschleppt - wohl gegen seinen Willen. Bei der Polizei gesteht er dann doch. Im Prozess fiel dem Schläger dann plötzlich ein, dass er eigentlich gar nicht selbst geschlagen und stattdessen nur zugeguckt habe - seine Freunde hätten angeblich auf den Behinderten eingeprügelt. Erst nach einer Beratung mit seinem Anwalt gibt er dann doch wieder alles zu. Der Staatsanwalt fordert 18 Monate Haft auf Bewährung - der Rechtsanwalt hingegen meint, sein Mandant sei ja eigentlich geistig behindert (!), brauche Betreuung und hätte außerdem zur Tatzeit unter Alkohol gestanden. Auch habe die "Gruppendynamik" eine Rolle gespielt. Immer die gleiche Leier eben ... man kennt das ja. Und der Richter? "Das Gericht drohte Adrian M. als einzige Sanktion eine Strafe an, falls er innerhalb eines Jahres rückfällig wird", ah ja ... also ein bisschen erhobener Zeigefinger, ein bisschen Duzi-Duzi gemacht - und das brutale Schlägerschwein kann grinsend den Saal verlassen. Sind eigentlich jetzt alle bekloppt geworden??? Ich hatte ein einziges Mal in meinem Leben Gerichtskontakt, da war ich 17 und wegen dreimal Schwarzfahren vor Gericht (zweimal davon hatte ich meine Fahrkarte, ein übertragbares Monatsticket, einfach vergessen). Wegen dieser extrem schweren Deliktlage wurde ich tatsächlich zu einem Bußgeld von 300 DM bestraft - zu zahlen an ein Kinderdorf - für dreimal schwarzfahren! Und dieses Hamburger Früchtchen prügelt einen behinderten Menschen im Blutrausch ins Spital - und bekommt dafür ein bisschen richterliches Stirnrunzeln? Nee, sorry, aber das ist echt das Allerletzte ... Was ist das für ein Rechtssystem? -------------------------------------------------------- ... ein Rechtssystem, in welchem z.B. auch ein Sachschaden gerne mal höher bestraft wird als Körperverletzung. Welcome to hell. Jepp. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass zu der Zeit, als ich damals vor Gericht stand, im Osten die ersten Asylbewerberheime gebrannt hatten und die Täter bei Gericht mit sehr milden Strafen davonkamen. Ich wollte das am liebsten meinem Richter mit auf den Weg geben - aber mein Anwalt hat mir geraten, lieber die Klappe zu halten. Als ich mich vor Gericht verteidigen wollte, hat der Richter durchblicken lassen, er könne mir auch gerne ein richtig krasses Strafverfahren aufbrummen, wenn ich nicht langsam alles zugäbe. Immerhin hatte ich ja dreimal meine Monatskarte nicht vorzeigen können. Ein in der Tat beinahe todeswürdiges Verbrechen - kein Vergleich mit ein bisschen harmlosem Herumprügeln. Bei mir ist damals viel von meinem Glauben an unser Rechtssystem kaputtgegangen. Und das Hamburger Urteil trägt nicht gerade dazu bei, mein Vertrauen wiederherzustellen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GodComplexID Geschrieben 29. September 2010 Melden Share Geschrieben 29. September 2010 (bearbeitet) Wieder eine Entscheidung aus der Kategorie: "Gerichtsurteile, die die Welt nicht braucht". QUELLE Da schlägt in Hamburg ein 20-jähriger Halbstarker einen behinderten Mann krankenhausreif (Platzwunde, Schnitte, schwere Prellwunden), weil er ihn für schwul hielt. Das Früchtchen wird von seiner eigenen Tante dank der Fotos einer Überwachungskamera wiedererkannt und von seiner Mutter auf die Wache geschleppt - wohl gegen seinen Willen. Bei der Polizei gesteht er dann doch. Im Prozess fiel dem Schläger dann plötzlich ein, dass er eigentlich gar nicht selbst geschlagen und stattdessen nur zugeguckt habe - seine Freunde hätten angeblich auf den Behinderten eingeprügelt. Erst nach einer Beratung mit seinem Anwalt gibt er dann doch wieder alles zu. Der Staatsanwalt fordert 18 Monate Haft auf Bewährung - der Rechtsanwalt hingegen meint, sein Mandant sei ja eigentlich geistig behindert (!), brauche Betreuung und hätte außerdem zur Tatzeit unter Alkohol gestanden. Auch habe die "Gruppendynamik" eine Rolle gespielt. Immer die gleiche Leier eben ... man kennt das ja. Und der Richter? "Das Gericht drohte Adrian M. als einzige Sanktion eine Strafe an, falls er innerhalb eines Jahres rückfällig wird", ah ja ... also ein bisschen erhobener Zeigefinger, ein bisschen Duzi-Duzi gemacht - und das brutale Schlägerschwein kann grinsend den Saal verlassen. Sind eigentlich jetzt alle bekloppt geworden??? Ich hatte ein einziges Mal in meinem Leben Gerichtskontakt, da war ich 17 und wegen dreimal Schwarzfahren vor Gericht (zweimal davon hatte ich meine Fahrkarte, ein übertragbares Monatsticket, einfach vergessen). Wegen dieser extrem schweren Deliktlage wurde ich tatsächlich zu einem Bußgeld von 300 DM bestraft - zu zahlen an ein Kinderdorf - für dreimal schwarzfahren! Und dieses Hamburger Früchtchen prügelt einen behinderten Menschen im Blutrausch ins Spital - und bekommt dafür ein bisschen richterliches Stirnrunzeln? Nee, sorry, aber das ist echt das Allerletzte ... Was ist das für ein Rechtssystem? -------------------------------------------------------- ... ein Rechtssystem, in welchem z.B. auch ein Sachschaden gerne mal höher bestraft wird als Körperverletzung. Welcome to hell. Jepp. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass zu der Zeit, als ich damals vor Gericht stand, im Osten die ersten Asylbewerberheime gebrannt hatten und die Täter bei Gericht mit sehr milden Strafen davonkamen. Ich wollte das am liebsten meinem Richter mit auf den Weg geben - aber mein Anwalt hat mir geraten, lieber die Klappe zu halten. Als ich mich vor Gericht verteidigen wollte, hat der Richter durchblicken lassen, er könne mir auch gerne ein richtig krasses Strafverfahren aufbrummen, wenn ich nicht langsam alles zugäbe. Immerhin hatte ich ja dreimal meine Monatskarte nicht vorzeigen können. Ein in der Tat beinahe todeswürdiges Verbrechen - kein Vergleich mit ein bisschen harmlosem Herumprügeln. Bei mir ist damals viel von meinem Glauben an unser Rechtssystem kaputtgegangen. Und das Hamburger Urteil trägt nicht gerade dazu bei, mein Vertrauen wiederherzustellen. Es besteht meines Erachtens auch kein Grund (mehr?) dazu, nennenswert viel Vertrauen da hineinzusetzen... Ich habe bisher zum Glück meine Weste mehr oder weniger weiß halten können (sieht man von einer lächerlichen Ordnungswidrigkeit ab - das "Nichtbenutzen der öffentlichen Sitzgelegenheiten", wo im Übrigen gar keine waren). Und besser wird es sein, dabei zu bleiben. bearbeitet 29. September 2010 von GodComplexID Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 29. September 2010 Melden Share Geschrieben 29. September 2010 (bearbeitet) Es besteht meines Erachtens auch kein Grund (mehr?) dazu, nennenswert viel Vertrauen da hineinzusetzen...Ich habe bisher zum Glück meine Weste mehr oder weniger weiß halten können (sieht man von einer lächerlichen Ordnungswidrigkeit ab - das "Nichtbenutzen der öffentlichen Sitzgelegenheiten", wo im Übrigen gar keine waren). Und besser wird es sein, dabei zu bleiben. Nee, ich habe da auch wenig Zuversicht. Man braucht sich hierzulande nur ordentlich einen zu zwitschern, bevor man eine Straftat begeht - und schon gibt's maximal Bewährung, auch für schlimmere Dinge. Ach ja, und die schwere Kindheit bei der gaaanz doll bösen Stiefmutter, die kommt auch immer gut - da fangen die Richter gleich immer an zu greinen. Und schon ist man aus dem Schneider. Viele Straftäter, vor allem junge Schwerkriminelle, wissen das mittlerweile und nutzen das schamlos aus. Und lachen sich eins über unseren "zahnlosen" Rechtstaat. -------------------------------- bearbeitet 29. September 2010 von Epicureus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GodComplexID Geschrieben 29. September 2010 Melden Share Geschrieben 29. September 2010 (bearbeitet) Es besteht meines Erachtens auch kein Grund (mehr?) dazu, nennenswert viel Vertrauen da hineinzusetzen...Ich habe bisher zum Glück meine Weste mehr oder weniger weiß halten können (sieht man von einer lächerlichen Ordnungswidrigkeit ab - das "Nichtbenutzen der öffentlichen Sitzgelegenheiten", wo im Übrigen gar keine waren). Und besser wird es sein, dabei zu bleiben. Nee, ich habe da auch wenig Zuversicht. Man braucht sich hierzulande nur ordentlich einen zu zwitschern, bevor man eine Straftat begeht - und schon gibt's maximal Bewährung, auch für schlimmere Dinge. Ach ja, und die schwere Kindheit bei der gaaanz doll bösen Stiefmutter, die kommt auch immer gut. Und schon ist man aus dem Schneider. Viele Straftäter, vor allem junge Schwerkriminelle, wissen das mittlerweile und nutzen das schamlos aus. Und lachen sich eins über unseren "zahnlosen" Rechtstaat. Ach ja, auch "lustig" ist, wie schnell man in der Geschlossenen landen kann. Ein Kumpel von mir hatte mal morgens auf einem Garagendach bei einem Freund seine Aikidō-Katas (quasi Schwertübungen) gemacht. Hintergrund des Ganzen war, dass die Jungs ordentlich einen über den Durst getrunken hatten, besagter Kumpel aber bereits fit war. Das haben jedenfalls Nachbarn gesehen, welche die Cops gerufen hatten. Kumpel einkassiert, ab zum Plüschologen, der ihm dann eine schizophrene Psychose attestierte v.a. wegen mangelnder Krankheitseinsicht. Das Ende vom Lied war ein längerer Aufenthalt in der geschlossenen Psychatrie. Autschn. bearbeitet 29. September 2010 von GodComplexID Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 29. September 2010 Autor Melden Share Geschrieben 29. September 2010 Viele Straftäter, vor allem junge Schwerkriminelle, wissen das mittlerweile und nutzen das schamlos aus. Und lachen sich eins über unseren "zahnlosen" Rechtstaat. Du hast "unser System" auch "schamlos ausgenutzt", denn als du als Jugendlicher schwarzgefahren bist, hast du offenbar auch darauf gebaut, keine empfindliche Strafe zu bekommen und tatsächlich wurde dein Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt. Du hast als wiederholter Straftäter Lehrer werden können - wieso schimpfst du auf unser vom Resozialisierungsgedanken geleitetes Strafrecht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 30. September 2010 Melden Share Geschrieben 30. September 2010 (bearbeitet) Viele Straftäter, vor allem junge Schwerkriminelle, wissen das mittlerweile und nutzen das schamlos aus. Und lachen sich eins über unseren "zahnlosen" Rechtstaat. Du hast "unser System" auch "schamlos ausgenutzt", denn als du als Jugendlicher schwarzgefahren bist, hast du offenbar auch darauf gebaut, keine empfindliche Strafe zu bekommen und tatsächlich wurde dein Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt. Du hast als wiederholter Straftäter Lehrer werden können - wieso schimpfst du auf unser vom Resozialisierungsgedanken geleitetes Strafrecht? Das dreimalige "Schwarzfahren" resultierte unter anderem aus zweimaligem Vergessen des (übertragbaren) Monatstickets. Das Verkehrsunternehmen erstattet nach drei Vorfällen automatisch Anzeige, egal unter welchen Umständen das "Schwarzfahren" zustandegekommen ist. Im übrigen hatte ich in allen drei Fällen bereits ein Bußgeld für meine Schusseligkeit an das Verkehrsunternehmen entrichtet. Und musste dann im folgenden Prozess nochmal 300 DM Bußgeld extra zahlen. Wenn Du meinen Beitrag richtig gelesen hättest, wüsstest Du, dass ich weder überhaupt kein Bußgeld für mich noch zwanzig Jahre Haft für den Schläger gefordert habe. Einen brutalen Körperverletzer aber straflos davonkommen zu lassen, das finde ich unglaublich. Der Typ hätte eine angemessene Strafe erhalten müssen. Die Chance auf Resozialisierung bleibt ihm unbenommen. Ich weiß, dass Juristen sehr eigene Menschen sein können - nicht zuletzt pflegen sie ja auch seine sehr eigene Fachsprache. Trotzdem sollten sie sich nicht nur in ihren Elfenbeintürmchen bewegen. ---------------------------------------- bearbeitet 30. September 2010 von Epicureus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 30. September 2010 Melden Share Geschrieben 30. September 2010 Wieder eine Entscheidung aus der Kategorie: "Gerichtsurteile, die die Welt nicht braucht". QUELLE Da schlägt in Hamburg ein 20-jähriger Halbstarker einen behinderten Mann krankenhausreif (Platzwunde, Schnitte, schwere Prellwunden), weil er ihn für schwul hielt. Das Früchtchen wird von seiner eigenen Tante dank der Fotos einer Überwachungskamera wiedererkannt und von seiner Mutter auf die Wache geschleppt - wohl gegen seinen Willen. Bei der Polizei gesteht er dann doch. Im Prozess fiel dem Schläger dann plötzlich ein, dass er eigentlich gar nicht selbst geschlagen und stattdessen nur zugeguckt habe - seine Freunde hätten angeblich auf den Behinderten eingeprügelt. Erst nach einer Beratung mit seinem Anwalt gibt er dann doch wieder alles zu. Der Staatsanwalt fordert 18 Monate Haft auf Bewährung - der Rechtsanwalt hingegen meint, sein Mandant sei ja eigentlich geistig behindert (!), brauche Betreuung und hätte außerdem zur Tatzeit unter Alkohol gestanden. Auch habe die "Gruppendynamik" eine Rolle gespielt. Immer die gleiche Leier eben ... man kennt das ja. Und der Richter? "Das Gericht drohte Adrian M. als einzige Sanktion eine Strafe an, falls er innerhalb eines Jahres rückfällig wird", ah ja ... also ein bisschen erhobener Zeigefinger, ein bisschen Duzi-Duzi gemacht - und das brutale Schlägerschwein kann grinsend den Saal verlassen. Sind eigentlich jetzt alle bekloppt geworden??? Der Artikel ist allerdings ziemlich tendenziös geschrieben, und es geht nicht aus ihm hervor, was vor Gericht jetzt eigentlich geschehen ist. Freigesprochen worden kann er ja schlecht sein, also kommt nur eine Einstellung des Verfahrens in Frage. Die gibt es in solchen Fällen aber normalerweise nicht umsonst, sondern nur gegen Auflagen (Spende oder gemeinnützige Arbeit). Die Formulierungen sind schon sehr eigenartig. Die "Androhung einer Strafe, falls er in einem Jahr rückfällig wird" schließt sogar eine Bewährungsstrafe nicht aus. Eine objektive und deutlich formulierende Quelle wäre wünschenswert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 30. September 2010 Melden Share Geschrieben 30. September 2010 Das sieht mir nach § 27 JGG aus: Kann nach Erschöpfung der Ermittlungsmöglichkeiten nicht mit Sicherheit beurteilt werden, ob in der Straftat eines Jugendlichen schädliche Neigungen von einem Umfang hervorgetreten sind, daß eine Jugendstrafe erforderlich ist, so kann der Richter die Schuld des Jugendlichen feststellen, die Entscheidung über die Verhängung der Jugendstrafe aber für eine von ihm zu bestimmende Bewährungszeit aussetzen. Noch eine böse Bemerkung des Juristen, der schon lange nicht mehr an das Gute im Menschen glaubt: Epi musste die 300 DM nicht bezahlen, weil er nur dreimal und nicht öfter schwarzgefahren ist, sondern weil er beim Schwarzfahren gleich dreimal erwischt worden ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 30. September 2010 Melden Share Geschrieben 30. September 2010 Wieder eine Entscheidung aus der Kategorie: "Gerichtsurteile, die die Welt nicht braucht". QUELLE Da schlägt in Hamburg ein 20-jähriger Halbstarker einen behinderten Mann krankenhausreif (Platzwunde, Schnitte, schwere Prellwunden), weil er ihn für schwul hielt. Das Früchtchen wird von seiner eigenen Tante dank der Fotos einer Überwachungskamera wiedererkannt und von seiner Mutter auf die Wache geschleppt - wohl gegen seinen Willen. Bei der Polizei gesteht er dann doch. Im Prozess fiel dem Schläger dann plötzlich ein, dass er eigentlich gar nicht selbst geschlagen und stattdessen nur zugeguckt habe - seine Freunde hätten angeblich auf den Behinderten eingeprügelt. Erst nach einer Beratung mit seinem Anwalt gibt er dann doch wieder alles zu. Der Staatsanwalt fordert 18 Monate Haft auf Bewährung - der Rechtsanwalt hingegen meint, sein Mandant sei ja eigentlich geistig behindert (!), brauche Betreuung und hätte außerdem zur Tatzeit unter Alkohol gestanden. Auch habe die "Gruppendynamik" eine Rolle gespielt. Immer die gleiche Leier eben ... man kennt das ja. Und der Richter? "Das Gericht drohte Adrian M. als einzige Sanktion eine Strafe an, falls er innerhalb eines Jahres rückfällig wird", ah ja ... also ein bisschen erhobener Zeigefinger, ein bisschen Duzi-Duzi gemacht - und das brutale Schlägerschwein kann grinsend den Saal verlassen. Sind eigentlich jetzt alle bekloppt geworden??? Der Artikel ist allerdings ziemlich tendenziös geschrieben, und es geht nicht aus ihm hervor, was vor Gericht jetzt eigentlich geschehen ist. Freigesprochen worden kann er ja schlecht sein, also kommt nur eine Einstellung des Verfahrens in Frage. Die gibt es in solchen Fällen aber normalerweise nicht umsonst, sondern nur gegen Auflagen (Spende oder gemeinnützige Arbeit). Die Formulierungen sind schon sehr eigenartig. Die "Androhung einer Strafe, falls er in einem Jahr rückfällig wird" schließt sogar eine Bewährungsstrafe nicht aus. Eine objektive und deutlich formulierende Quelle wäre wünschenswert. Die Staatsanwaltschaft forderte anderthalb Jahre Haft auf Bewährung. Adrian M.s Anwalt wollte stattdessen eine Betreuung - Adrian M. sei geistig behindert. "Er ist nicht böswillig, die Tat beging er auf einer anderen Ebene", sagte er. Ob er eine Jugendstrafe bekommt, macht das Gericht von Adrian M.s Entwicklung innerhalb des nächsten Jahres abhängig. "Das ist eine Chance für Sie", sagte der Richter. "Aber auch gleichzeitig sehr gefährlich, weil wir eine hohe Strafe verhängen können, wenn Sie wieder Dummheiten machen." QUELLE Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 30. September 2010 Melden Share Geschrieben 30. September 2010 Das sieht mir nach § 27 JGG aus: Kann nach Erschöpfung der Ermittlungsmöglichkeiten nicht mit Sicherheit beurteilt werden, ob in der Straftat eines Jugendlichen schädliche Neigungen von einem Umfang hervorgetreten sind, daß eine Jugendstrafe erforderlich ist, so kann der Richter die Schuld des Jugendlichen feststellen, die Entscheidung über die Verhängung der Jugendstrafe aber für eine von ihm zu bestimmende Bewährungszeit aussetzen. Was wohl das krankenhausreif geschlagene Opfer zu diesem Juristensprech sagen wird? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 30. September 2010 Melden Share Geschrieben 30. September 2010 Das sieht mir nach § 27 JGG aus: Kann nach Erschöpfung der Ermittlungsmöglichkeiten nicht mit Sicherheit beurteilt werden, ob in der Straftat eines Jugendlichen schädliche Neigungen von einem Umfang hervorgetreten sind, daß eine Jugendstrafe erforderlich ist, so kann der Richter die Schuld des Jugendlichen feststellen, die Entscheidung über die Verhängung der Jugendstrafe aber für eine von ihm zu bestimmende Bewährungszeit aussetzen. Was wohl das krankenhausreif geschlagene Opfer zu diesem Juristensprech sagen wird? Das ist ziemlich irrelevant. Ein Gesetzestext ist keine Info-Broschüre für Opfer. @Wunibald: interessant. Das öJGG kennt Vergleichbares überhaupt nicht. Da gibt es nur den "Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe", aber unter genau den gegenteiligen Voraussetzungen: § 13. (1) Der Ausspruch der wegen einer Jugendstraftat zu verhängenden Strafe ist für eine Probezeit von einem bis zu drei Jahren vorzubehalten, wenn anzunehmen ist, daß der Schuldspruch und die Androhung des Strafausspruchs allein oder in Verbindung mit anderen Maßnahmen genügen werden, um den Rechtsbrecher von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten. Die Probezeit beginnt mit Eintritt der Rechtskraft des Urteils. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 30. September 2010 Melden Share Geschrieben 30. September 2010 Kann nach Erschöpfung der Ermittlungsmöglichkeiten nicht mit Sicherheit beurteilt werden, ob in der Straftat eines Jugendlichen schädliche Neigungen von einem Umfang hervorgetreten sind, daß eine Jugendstrafe erforderlich ist, so kann der Richter die Schuld des Jugendlichen feststellen, die Entscheidung über die Verhängung der Jugendstrafe aber für eine von ihm zu bestimmende Bewährungszeit aussetzen. Aber das wird doch auch normalerweise mit irgendwelchen Auflagen getan, oder? Und ist dazu nicht noch irgendeine Art Gutachten über die schädlichen Neigungen notwendig? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 30. September 2010 Melden Share Geschrieben 30. September 2010 Die Staatsanwaltschaft forderte anderthalb Jahre Haft auf Bewährung. Adrian M.s Anwalt wollte stattdessen eine Betreuung - Adrian M. sei geistig behindert. "Er ist nicht böswillig, die Tat beging er auf einer anderen Ebene", sagte er. Ob er eine Jugendstrafe bekommt, macht das Gericht von Adrian M.s Entwicklung innerhalb des nächsten Jahres abhängig. "Das ist eine Chance für Sie", sagte der Richter. "Aber auch gleichzeitig sehr gefährlich, weil wir eine hohe Strafe verhängen können, wenn Sie wieder Dummheiten machen." Ich bin mir sicher, dass der Journalist da etwas überhaupt nicht verstanden hat. Betreuung gibt es im Strafrecht überhaupt nicht, allenfalls einen Bewährungshelfer. Ich gehe auch davon aus, dass sich das Gericht mit der Frage, ob eine geistige Behinderung vorliegt, die die Schuldfähigkeit ausschließt oder zumindest erheblich vermindert, auseinandergesetzt hat. Ich kann mir keinen Richter vorstellen, der ungeprüft eine solche Verteidigerbehauptung akzeptiert und deswegen nur mit dem Zeigefinger wackelt und dutzi-dutzi-du macht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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