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Geschrieben

ob die justiz will oder nicht, urteile und urteilsvergleiche führen zu erkenntnissen. in diesem falle: epi hätte halt irgendwen krankenhausreif prügeln sollen statt schwarzzufahren. damit wär er besser weggekommen. bleibt zu hoffen dass er daraus was lernt. :ninja:

Geschrieben
ob die justiz will oder nicht, urteile und urteilsvergleiche führen zu erkenntnissen. in diesem falle: epi hätte halt irgendwen krankenhausreif prügeln sollen statt schwarzzufahren. damit wär er besser weggekommen. bleibt zu hoffen dass er daraus was lernt. :ninja:

Vielleicht hätte es gereicht, sich vor dem Schwarzfahren zu betrinken?

Geschrieben
ob die justiz will oder nicht, urteile und urteilsvergleiche führen zu erkenntnissen. in diesem falle: epi hätte halt irgendwen krankenhausreif prügeln sollen statt schwarzzufahren. damit wär er besser weggekommen. bleibt zu hoffen dass er daraus was lernt. :ninja:

Vielleicht hätte es gereicht, sich vor dem Schwarzfahren zu betrinken?

 

Epi ist auch nicht grenzdebil. (Ich nutze diesen Thread gerne, um auch über Epi mal was Positives zu sagen.)

Geschrieben
ob die justiz will oder nicht, urteile und urteilsvergleiche führen zu erkenntnissen. in diesem falle: epi hätte halt irgendwen krankenhausreif prügeln sollen statt schwarzzufahren. damit wär er besser weggekommen. bleibt zu hoffen dass er daraus was lernt. :ninja:

Vielleicht hätte es gereicht, sich vor dem Schwarzfahren zu betrinken?

§ 323a StGB

Vollrausch

(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

Geschrieben (bearbeitet)
ob die justiz will oder nicht, urteile und urteilsvergleiche führen zu erkenntnissen. in diesem falle: epi hätte halt irgendwen krankenhausreif prügeln sollen statt schwarzzufahren. damit wär er besser weggekommen. bleibt zu hoffen dass er daraus was lernt. :ninja:

Vielleicht hätte es gereicht, sich vor dem Schwarzfahren zu betrinken?

§ 323a StGB

Vollrausch

(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

Na aber offenbar wird das nicht wirklich konsequent angewendet, oder?

 

Vielleicht bei Schwarzfahrern schon?

bearbeitet von Julian A.
Geschrieben
ob die justiz will oder nicht, urteile und urteilsvergleiche führen zu erkenntnissen. in diesem falle: epi hätte halt irgendwen krankenhausreif prügeln sollen statt schwarzzufahren. damit wär er besser weggekommen. bleibt zu hoffen dass er daraus was lernt. :ninja:

Vielleicht hätte es gereicht, sich vor dem Schwarzfahren zu betrinken?

§ 323a StGB

Vollrausch

(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

Na aber offenbar wird das nicht wirklich konsequent angewendet, oder?

 

Vielleicht bei Schwarzfahrern schon?

Damit auch du es verstehst: Mut antrinken, um Straftaten zu begehen ist strafbar. Nicht strafbar ist die Trunkenheit dann, wenn du im besoffenen Kopf ein Schnapsidee umsetzt, auf die du ohne Suff nicht gekommen wärst.

Geschrieben
ob die justiz will oder nicht, urteile und urteilsvergleiche führen zu erkenntnissen. in diesem falle: epi hätte halt irgendwen krankenhausreif prügeln sollen statt schwarzzufahren. damit wär er besser weggekommen. bleibt zu hoffen dass er daraus was lernt. :ninja:

Vielleicht hätte es gereicht, sich vor dem Schwarzfahren zu betrinken?

§ 323a StGB

Vollrausch

(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

Na aber offenbar wird das nicht wirklich konsequent angewendet, oder?

 

Vielleicht bei Schwarzfahrern schon?

Damit auch du es verstehst: Mut antrinken, um Straftaten zu begehen ist strafbar. Nicht strafbar ist die Trunkenheit dann, wenn du im besoffenen Kopf ein Schnapsidee umsetzt, auf die du ohne Suff nicht gekommen wärst.

Dann verstehe ich nicht die Formulierung "wer sich vorsätzlich oder fahrlässig... in einen Rausch versetzt". Gerade diese Formulierung schließt doch aus, dass es nur um Trunkenheit geht, die gezielt herbeigeführt wird, um eine Straftat zu begehen.

Geschrieben
Na aber offenbar wird das nicht wirklich konsequent angewendet, oder?

Wieso glaubst du das? Besoffenheit führt normalerweise nur zu einer verminderten Schuldfähigkeit, nicht zu einer Schuldunfähigkeit. Man wird also trotzdem verknackt, nur halt zu einer niedrigeren Strafe. Wenn man es schafft, sich tatsächlich schuldunfähig zu saufen, dann wird der Vollrauschparagraph auch angewandt.

Geschrieben

...es besteht grundsätzlich keine Pflicht des Vermieters, den Mieter darauf hinzuweisen, dass mitunter Wohngeräusche, insbesondere mit tiefen Frequenzen - und damit auch Schnarchgeräusche - aus der Nachbarwohnung zu vernehmen sind. - AG Bonn 6 C 598/08

Geschrieben
Na aber offenbar wird das nicht wirklich konsequent angewendet, oder?
Wieso glaubst du das? Besoffenheit führt normalerweise nur zu einer verminderten Schuldfähigkeit, nicht zu einer Schuldunfähigkeit. Man wird also trotzdem verknackt, nur halt zu einer niedrigeren Strafe. Wenn man es schafft, sich tatsächlich schuldunfähig zu saufen, dann wird der Vollrauschparagraph auch angewandt.
wenn man sich weder vorsätzlich noch fahrlässig besäuft bleibt nicht viel raum für anderes, ausser der berühmte sturz ins whiskeyfass. aber nach den urteilen zu schliessen fallen in deutschland die täter andauernd in whiskeyfässer.
Geschrieben
der gesinnungsprozess gegen gert wilders hat begonnen.

http://www.zeit.de/politik/ausland/2010-10/prozess-wilders

herr freisler wird im grab herumhüpfen vor freude.

 

Die Niederlande sind schon ein Rechtsstaat. Angeklagt ist nicht die Gesinnung des Herrn sondern Äußerungen, die den öffentlichen Frieden stören. Das sind halt so Besonderheiten in Europa, dafür werden hier keine grenzdebilen Frauen hingerichtet, wie erst letzte Woche wieder in USA. :ninja:

Geschrieben
ob die justiz will oder nicht, urteile und urteilsvergleiche führen zu erkenntnissen. in diesem falle: epi hätte halt irgendwen krankenhausreif prügeln sollen statt schwarzzufahren. damit wär er besser weggekommen. bleibt zu hoffen dass er daraus was lernt. :ninja:

 

Das ist völliger Blödsinn.

Geschrieben (bearbeitet)

Und schon bastelt Herr Ramsauer bzw sein Ministerium an einem Gesetz, das Winterreifen zwingend vorschreibt. Es soll noch vor Wintereinbruch beschlossen werden. Die Aktien von Michelin, Goodyear und Continental liegen heute deutlich im Plus.

 

Alfons

bearbeitet von Alfons
Beutelschneider
Geschrieben
Die Aktien von Michelin, Goodyear und Continental liegen heute deutlich im Plus.

 

Dafür liegen Daimler, BMW und Teva im Minus.

Geschrieben

Mal eine ganz allgemeine Frage: verbietet das Urheberrecht die Verwendung von Orts- und Straßennamen aus Film und Literatur für reale Orte?

 

Vornamen unterliegen ja offensichtlich keinen Beschränkungen (zumindest wurden in D schon einige Kinder nach Tolkien-Figuren benannt).

 

Aber wäre z.B. die Adresse "Beutelsend 7" denkbar?

 

Oder "Krachmacherstr. 5"?

 

Oder die Benennung eines Neubaugebiets als "Entenhausen"?

 

Für Atlantis, Camelot oder Amauretum dürfte das Urheberrecht wohl abgelaufen sein...

Geschrieben
Mal eine ganz allgemeine Frage: verbietet das Urheberrecht die Verwendung von Orts- und Straßennamen aus Film und Literatur für reale Orte?

 

Vornamen unterliegen ja offensichtlich keinen Beschränkungen (zumindest wurden in D schon einige Kinder nach Tolkien-Figuren benannt).

 

Aber wäre z.B. die Adresse "Beutelsend 7" denkbar?

 

Oder "Krachmacherstr. 5"?

 

Oder die Benennung eines Neubaugebiets als "Entenhausen"?

 

Für Atlantis, Camelot oder Amauretum dürfte das Urheberrecht wohl abgelaufen sein...

 

Geschützt sind die Werke, nicht einzelne Namen oder Wörter. Aber ich glaube nicht, daß sich Bauträger dafür begeistern werden.

Geschrieben (bearbeitet)
Mal eine ganz allgemeine Frage: verbietet das Urheberrecht die Verwendung von Orts- und Straßennamen aus Film und Literatur für reale Orte?

 

Vornamen unterliegen ja offensichtlich keinen Beschränkungen (zumindest wurden in D schon einige Kinder nach Tolkien-Figuren benannt).

 

Aber wäre z.B. die Adresse "Beutelsend 7" denkbar?

 

Oder "Krachmacherstr. 5"?

 

Oder die Benennung eines Neubaugebiets als "Entenhausen"?

 

Für Atlantis, Camelot oder Amauretum dürfte das Urheberrecht wohl abgelaufen sein...

 

Geschützt sind die Werke, nicht einzelne Namen oder Wörter. Aber ich glaube nicht, daß sich Bauträger dafür begeistern werden.

Gut, eine Neubausiedlung "Gotham-City" wäre wohl nicht so der Renner ( obwohl, man könnte sie schon von vornherein als sozialen Brennpunkt konzipieren), aber ein Hotel "Endor" hört sich doch schon fast edel an. Oder wie wäre es mit einem Schnellimbiss "Stepantschikowo"? Eine "Finsterberge-Allee" fände ich sogar charmant.

bearbeitet von AndreasB
Geschrieben
Mal eine ganz allgemeine Frage: verbietet das Urheberrecht die Verwendung von Orts- und Straßennamen aus Film und Literatur für reale Orte?

 

Vornamen unterliegen ja offensichtlich keinen Beschränkungen (zumindest wurden in D schon einige Kinder nach Tolkien-Figuren benannt).

 

Aber wäre z.B. die Adresse "Beutelsend 7" denkbar?

 

Oder "Krachmacherstr. 5"?

 

Oder die Benennung eines Neubaugebiets als "Entenhausen"?

 

Für Atlantis, Camelot oder Amauretum dürfte das Urheberrecht wohl abgelaufen sein...

 

Geschützt sind die Werke, nicht einzelne Namen oder Wörter. Aber ich glaube nicht, daß sich Bauträger dafür begeistern werden.

Gut, eine Neubausiedlung "Gotham-City" wäre wohl nicht so der Renner ( obwohl, man könnte sie schon von vornherein als sozialen Brennpunkt konzipieren), aber ein Hotel "Endor" hört sich doch schon fast edel an. Oder wie wäre es mit einem Schnellimbiss "Stepantschikowo"? Eine "Finsterberge-Allee" fände ich sogar charmant.

Haben nicht in der Vergangenheit diverse Kinder-Einrichtungen mit dem schönen Namen "Villa Kunterbunt" juristischen Ärger bekommen?

Geschrieben
Mal eine ganz allgemeine Frage: verbietet das Urheberrecht die Verwendung von Orts- und Straßennamen aus Film und Literatur für reale Orte?

 

Vornamen unterliegen ja offensichtlich keinen Beschränkungen (zumindest wurden in D schon einige Kinder nach Tolkien-Figuren benannt).

 

Aber wäre z.B. die Adresse "Beutelsend 7" denkbar?

 

Oder "Krachmacherstr. 5"?

 

Oder die Benennung eines Neubaugebiets als "Entenhausen"?

 

Für Atlantis, Camelot oder Amauretum dürfte das Urheberrecht wohl abgelaufen sein...

 

Geschützt sind die Werke, nicht einzelne Namen oder Wörter. Aber ich glaube nicht, daß sich Bauträger dafür begeistern werden.

Gut, eine Neubausiedlung "Gotham-City" wäre wohl nicht so der Renner ( obwohl, man könnte sie schon von vornherein als sozialen Brennpunkt konzipieren), aber ein Hotel "Endor" hört sich doch schon fast edel an. Oder wie wäre es mit einem Schnellimbiss "Stepantschikowo"? Eine "Finsterberge-Allee" fände ich sogar charmant.

Haben nicht in der Vergangenheit diverse Kinder-Einrichtungen mit dem schönen Namen "Villa Kunterbunt" juristischen Ärger bekommen?

 

Mag sein, daß das versucht wurde. Aber gerade "Villa Kunterbunts" gibt es schon viel zu viele.

Geschrieben
Hier ein paar Links dazu:

 

http://www.jurablogs.com/de/so-geht-es-doc...nt-in-bammental

 

http://www.quedit.com/detail/irrer-streit-...nt-3294479.html

 

http://neubrandenblog.blog.de/2009/11/13/a...reitig-7368924/

 

Scheint so, als ob da ein paar Juristen ein sicheres Auskommen haben für die nächsten Jahre...

 

Wenn die Lindgren-Erben an "Villa Kunterbunt" wirklich Markenrechte haben, der Aspekt war mir neu, dann sieht es natürlich anders aus.

Geschrieben (bearbeitet)

Allein die Wortmarke "Villa Kunterbunt" ist fünfmal im Deutschen Markenregister eingetragen, einmal als "Kita Villa Kunterbunt".

 

edit: Oha, ich sehe gerade, vier davon sind wieder gelöscht und nur noch die Astrid-Lindgren-Erben haben die Wortmarke!

bearbeitet von Inge
Geschrieben

Ich möchte hiermit begründete Zweifel anmelden, daß dieser Hickhack wirklich im Sinne der Grande Dame des skandinavischen Kinderbuches sein soll.

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