phyllis Geschrieben 30. September 2010 Melden Share Geschrieben 30. September 2010 ob die justiz will oder nicht, urteile und urteilsvergleiche führen zu erkenntnissen. in diesem falle: epi hätte halt irgendwen krankenhausreif prügeln sollen statt schwarzzufahren. damit wär er besser weggekommen. bleibt zu hoffen dass er daraus was lernt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julian A. Geschrieben 30. September 2010 Melden Share Geschrieben 30. September 2010 ob die justiz will oder nicht, urteile und urteilsvergleiche führen zu erkenntnissen. in diesem falle: epi hätte halt irgendwen krankenhausreif prügeln sollen statt schwarzzufahren. damit wär er besser weggekommen. bleibt zu hoffen dass er daraus was lernt. Vielleicht hätte es gereicht, sich vor dem Schwarzfahren zu betrinken? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 30. September 2010 Melden Share Geschrieben 30. September 2010 ob die justiz will oder nicht, urteile und urteilsvergleiche führen zu erkenntnissen. in diesem falle: epi hätte halt irgendwen krankenhausreif prügeln sollen statt schwarzzufahren. damit wär er besser weggekommen. bleibt zu hoffen dass er daraus was lernt. Vielleicht hätte es gereicht, sich vor dem Schwarzfahren zu betrinken? Epi ist auch nicht grenzdebil. (Ich nutze diesen Thread gerne, um auch über Epi mal was Positives zu sagen.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasB Geschrieben 30. September 2010 Melden Share Geschrieben 30. September 2010 ob die justiz will oder nicht, urteile und urteilsvergleiche führen zu erkenntnissen. in diesem falle: epi hätte halt irgendwen krankenhausreif prügeln sollen statt schwarzzufahren. damit wär er besser weggekommen. bleibt zu hoffen dass er daraus was lernt. Vielleicht hätte es gereicht, sich vor dem Schwarzfahren zu betrinken? § 323a StGB Vollrausch (1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julian A. Geschrieben 30. September 2010 Melden Share Geschrieben 30. September 2010 (bearbeitet) ob die justiz will oder nicht, urteile und urteilsvergleiche führen zu erkenntnissen. in diesem falle: epi hätte halt irgendwen krankenhausreif prügeln sollen statt schwarzzufahren. damit wär er besser weggekommen. bleibt zu hoffen dass er daraus was lernt. Vielleicht hätte es gereicht, sich vor dem Schwarzfahren zu betrinken? § 323a StGB Vollrausch (1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist. Na aber offenbar wird das nicht wirklich konsequent angewendet, oder? Vielleicht bei Schwarzfahrern schon? bearbeitet 30. September 2010 von Julian A. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasB Geschrieben 30. September 2010 Melden Share Geschrieben 30. September 2010 ob die justiz will oder nicht, urteile und urteilsvergleiche führen zu erkenntnissen. in diesem falle: epi hätte halt irgendwen krankenhausreif prügeln sollen statt schwarzzufahren. damit wär er besser weggekommen. bleibt zu hoffen dass er daraus was lernt. Vielleicht hätte es gereicht, sich vor dem Schwarzfahren zu betrinken? § 323a StGB Vollrausch (1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist. Na aber offenbar wird das nicht wirklich konsequent angewendet, oder? Vielleicht bei Schwarzfahrern schon? Damit auch du es verstehst: Mut antrinken, um Straftaten zu begehen ist strafbar. Nicht strafbar ist die Trunkenheit dann, wenn du im besoffenen Kopf ein Schnapsidee umsetzt, auf die du ohne Suff nicht gekommen wärst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julian A. Geschrieben 30. September 2010 Melden Share Geschrieben 30. September 2010 ob die justiz will oder nicht, urteile und urteilsvergleiche führen zu erkenntnissen. in diesem falle: epi hätte halt irgendwen krankenhausreif prügeln sollen statt schwarzzufahren. damit wär er besser weggekommen. bleibt zu hoffen dass er daraus was lernt. Vielleicht hätte es gereicht, sich vor dem Schwarzfahren zu betrinken? § 323a StGB Vollrausch (1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist. Na aber offenbar wird das nicht wirklich konsequent angewendet, oder? Vielleicht bei Schwarzfahrern schon? Damit auch du es verstehst: Mut antrinken, um Straftaten zu begehen ist strafbar. Nicht strafbar ist die Trunkenheit dann, wenn du im besoffenen Kopf ein Schnapsidee umsetzt, auf die du ohne Suff nicht gekommen wärst. Dann verstehe ich nicht die Formulierung "wer sich vorsätzlich oder fahrlässig... in einen Rausch versetzt". Gerade diese Formulierung schließt doch aus, dass es nur um Trunkenheit geht, die gezielt herbeigeführt wird, um eine Straftat zu begehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 1. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2010 Na aber offenbar wird das nicht wirklich konsequent angewendet, oder? Wieso glaubst du das? Besoffenheit führt normalerweise nur zu einer verminderten Schuldfähigkeit, nicht zu einer Schuldunfähigkeit. Man wird also trotzdem verknackt, nur halt zu einer niedrigeren Strafe. Wenn man es schafft, sich tatsächlich schuldunfähig zu saufen, dann wird der Vollrauschparagraph auch angewandt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 1. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2010 ...es besteht grundsätzlich keine Pflicht des Vermieters, den Mieter darauf hinzuweisen, dass mitunter Wohngeräusche, insbesondere mit tiefen Frequenzen - und damit auch Schnarchgeräusche - aus der Nachbarwohnung zu vernehmen sind. - AG Bonn 6 C 598/08 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 1. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2010 Na aber offenbar wird das nicht wirklich konsequent angewendet, oder?Wieso glaubst du das? Besoffenheit führt normalerweise nur zu einer verminderten Schuldfähigkeit, nicht zu einer Schuldunfähigkeit. Man wird also trotzdem verknackt, nur halt zu einer niedrigeren Strafe. Wenn man es schafft, sich tatsächlich schuldunfähig zu saufen, dann wird der Vollrauschparagraph auch angewandt.wenn man sich weder vorsätzlich noch fahrlässig besäuft bleibt nicht viel raum für anderes, ausser der berühmte sturz ins whiskeyfass. aber nach den urteilen zu schliessen fallen in deutschland die täter andauernd in whiskeyfässer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 4. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2010 OLG Oldenburg kassiert aktuelle Fassung des Bußgeldparagraphen bezüglich der Winterreifenpflicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 5. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2010 der gesinnungsprozess gegen gert wilders hat begonnen. http://www.zeit.de/politik/ausland/2010-10/prozess-wilders herr freisler wird im grab herumhüpfen vor freude. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 5. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2010 der gesinnungsprozess gegen gert wilders hat begonnen.http://www.zeit.de/politik/ausland/2010-10/prozess-wilders herr freisler wird im grab herumhüpfen vor freude. Die Niederlande sind schon ein Rechtsstaat. Angeklagt ist nicht die Gesinnung des Herrn sondern Äußerungen, die den öffentlichen Frieden stören. Das sind halt so Besonderheiten in Europa, dafür werden hier keine grenzdebilen Frauen hingerichtet, wie erst letzte Woche wieder in USA. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 6. Oktober 2010 Autor Melden Share Geschrieben 6. Oktober 2010 ob die justiz will oder nicht, urteile und urteilsvergleiche führen zu erkenntnissen. in diesem falle: epi hätte halt irgendwen krankenhausreif prügeln sollen statt schwarzzufahren. damit wär er besser weggekommen. bleibt zu hoffen dass er daraus was lernt. Das ist völliger Blödsinn. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alfons Geschrieben 6. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 6. Oktober 2010 (bearbeitet) OLG Oldenburg kassiert aktuelle Fassung des Bußgeldparagraphen bezüglich der Winterreifenpflicht. Und schon bastelt Herr Ramsauer bzw sein Ministerium an einem Gesetz, das Winterreifen zwingend vorschreibt. Es soll noch vor Wintereinbruch beschlossen werden. Die Aktien von Michelin, Goodyear und Continental liegen heute deutlich im Plus. Alfons bearbeitet 6. Oktober 2010 von Alfons Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 7. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2010 Die Aktien von Michelin, Goodyear und Continental liegen heute deutlich im Plus. Dafür liegen Daimler, BMW und Teva im Minus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 18. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 18. Oktober 2010 Mal eine ganz allgemeine Frage: verbietet das Urheberrecht die Verwendung von Orts- und Straßennamen aus Film und Literatur für reale Orte? Vornamen unterliegen ja offensichtlich keinen Beschränkungen (zumindest wurden in D schon einige Kinder nach Tolkien-Figuren benannt). Aber wäre z.B. die Adresse "Beutelsend 7" denkbar? Oder "Krachmacherstr. 5"? Oder die Benennung eines Neubaugebiets als "Entenhausen"? Für Atlantis, Camelot oder Amauretum dürfte das Urheberrecht wohl abgelaufen sein... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 18. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 18. Oktober 2010 Mal eine ganz allgemeine Frage: verbietet das Urheberrecht die Verwendung von Orts- und Straßennamen aus Film und Literatur für reale Orte? Vornamen unterliegen ja offensichtlich keinen Beschränkungen (zumindest wurden in D schon einige Kinder nach Tolkien-Figuren benannt). Aber wäre z.B. die Adresse "Beutelsend 7" denkbar? Oder "Krachmacherstr. 5"? Oder die Benennung eines Neubaugebiets als "Entenhausen"? Für Atlantis, Camelot oder Amauretum dürfte das Urheberrecht wohl abgelaufen sein... Geschützt sind die Werke, nicht einzelne Namen oder Wörter. Aber ich glaube nicht, daß sich Bauträger dafür begeistern werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasB Geschrieben 18. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 18. Oktober 2010 (bearbeitet) Mal eine ganz allgemeine Frage: verbietet das Urheberrecht die Verwendung von Orts- und Straßennamen aus Film und Literatur für reale Orte? Vornamen unterliegen ja offensichtlich keinen Beschränkungen (zumindest wurden in D schon einige Kinder nach Tolkien-Figuren benannt). Aber wäre z.B. die Adresse "Beutelsend 7" denkbar? Oder "Krachmacherstr. 5"? Oder die Benennung eines Neubaugebiets als "Entenhausen"? Für Atlantis, Camelot oder Amauretum dürfte das Urheberrecht wohl abgelaufen sein... Geschützt sind die Werke, nicht einzelne Namen oder Wörter. Aber ich glaube nicht, daß sich Bauträger dafür begeistern werden. Gut, eine Neubausiedlung "Gotham-City" wäre wohl nicht so der Renner ( obwohl, man könnte sie schon von vornherein als sozialen Brennpunkt konzipieren), aber ein Hotel "Endor" hört sich doch schon fast edel an. Oder wie wäre es mit einem Schnellimbiss "Stepantschikowo"? Eine "Finsterberge-Allee" fände ich sogar charmant. bearbeitet 18. Oktober 2010 von AndreasB Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 19. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 19. Oktober 2010 Mal eine ganz allgemeine Frage: verbietet das Urheberrecht die Verwendung von Orts- und Straßennamen aus Film und Literatur für reale Orte? Vornamen unterliegen ja offensichtlich keinen Beschränkungen (zumindest wurden in D schon einige Kinder nach Tolkien-Figuren benannt). Aber wäre z.B. die Adresse "Beutelsend 7" denkbar? Oder "Krachmacherstr. 5"? Oder die Benennung eines Neubaugebiets als "Entenhausen"? Für Atlantis, Camelot oder Amauretum dürfte das Urheberrecht wohl abgelaufen sein... Geschützt sind die Werke, nicht einzelne Namen oder Wörter. Aber ich glaube nicht, daß sich Bauträger dafür begeistern werden. Gut, eine Neubausiedlung "Gotham-City" wäre wohl nicht so der Renner ( obwohl, man könnte sie schon von vornherein als sozialen Brennpunkt konzipieren), aber ein Hotel "Endor" hört sich doch schon fast edel an. Oder wie wäre es mit einem Schnellimbiss "Stepantschikowo"? Eine "Finsterberge-Allee" fände ich sogar charmant. Haben nicht in der Vergangenheit diverse Kinder-Einrichtungen mit dem schönen Namen "Villa Kunterbunt" juristischen Ärger bekommen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 19. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 19. Oktober 2010 Mal eine ganz allgemeine Frage: verbietet das Urheberrecht die Verwendung von Orts- und Straßennamen aus Film und Literatur für reale Orte? Vornamen unterliegen ja offensichtlich keinen Beschränkungen (zumindest wurden in D schon einige Kinder nach Tolkien-Figuren benannt). Aber wäre z.B. die Adresse "Beutelsend 7" denkbar? Oder "Krachmacherstr. 5"? Oder die Benennung eines Neubaugebiets als "Entenhausen"? Für Atlantis, Camelot oder Amauretum dürfte das Urheberrecht wohl abgelaufen sein... Geschützt sind die Werke, nicht einzelne Namen oder Wörter. Aber ich glaube nicht, daß sich Bauträger dafür begeistern werden. Gut, eine Neubausiedlung "Gotham-City" wäre wohl nicht so der Renner ( obwohl, man könnte sie schon von vornherein als sozialen Brennpunkt konzipieren), aber ein Hotel "Endor" hört sich doch schon fast edel an. Oder wie wäre es mit einem Schnellimbiss "Stepantschikowo"? Eine "Finsterberge-Allee" fände ich sogar charmant. Haben nicht in der Vergangenheit diverse Kinder-Einrichtungen mit dem schönen Namen "Villa Kunterbunt" juristischen Ärger bekommen? Mag sein, daß das versucht wurde. Aber gerade "Villa Kunterbunts" gibt es schon viel zu viele. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 19. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 19. Oktober 2010 Hier ein paar Links dazu: http://www.jurablogs.com/de/so-geht-es-doc...nt-in-bammental http://www.quedit.com/detail/irrer-streit-...nt-3294479.html http://neubrandenblog.blog.de/2009/11/13/a...reitig-7368924/ Scheint so, als ob da ein paar Juristen ein sicheres Auskommen haben für die nächsten Jahre... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 19. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 19. Oktober 2010 Hier ein paar Links dazu: http://www.jurablogs.com/de/so-geht-es-doc...nt-in-bammental http://www.quedit.com/detail/irrer-streit-...nt-3294479.html http://neubrandenblog.blog.de/2009/11/13/a...reitig-7368924/ Scheint so, als ob da ein paar Juristen ein sicheres Auskommen haben für die nächsten Jahre... Wenn die Lindgren-Erben an "Villa Kunterbunt" wirklich Markenrechte haben, der Aspekt war mir neu, dann sieht es natürlich anders aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 19. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 19. Oktober 2010 (bearbeitet) Allein die Wortmarke "Villa Kunterbunt" ist fünfmal im Deutschen Markenregister eingetragen, einmal als "Kita Villa Kunterbunt". edit: Oha, ich sehe gerade, vier davon sind wieder gelöscht und nur noch die Astrid-Lindgren-Erben haben die Wortmarke! bearbeitet 19. Oktober 2010 von Inge Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 19. Oktober 2010 Melden Share Geschrieben 19. Oktober 2010 Ich möchte hiermit begründete Zweifel anmelden, daß dieser Hickhack wirklich im Sinne der Grande Dame des skandinavischen Kinderbuches sein soll. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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