Domingo Geschrieben 20. März 2007 Melden Share Geschrieben 20. März 2007 Kein Kommentar: http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hess...?em_cnt=1098411 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 20. März 2007 Autor Melden Share Geschrieben 20. März 2007 (bearbeitet) Kein Kommentar: http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hess...?em_cnt=1098411 Ich kenn mich im Zivilverfahrensrecht nicht aus, aber eine Sprungrevision erscheint mir angebracht. Objektiv kommt das Rechtsbeugung verdächtig nahe... Edit: Natürlich unter dem Vorbehalt, dass der Artikel zutreffend und umfassend den SV dargestellt hat. bearbeitet 20. März 2007 von Clown99 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 20. März 2007 Melden Share Geschrieben 20. März 2007 eine Sprungrevision erscheint mir angebracht. Hielte ich für unklug. Aus dem Artikel geht hervor, dass auch die Sachverhaltswürdigung wohl zu wünschen übrig ließ, und das ist ein Fall für das Berufungsgericht. Das Revisionsgericht ist an den Urteilstatbestand gebunden, das Berufungsgericht nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 20. März 2007 Autor Melden Share Geschrieben 20. März 2007 eine Sprungrevision erscheint mir angebracht. Hielte ich für unklug. Aus dem Artikel geht hervor, dass auch die Sachverhaltswürdigung wohl zu wünschen übrig ließ, und das ist ein Fall für das Berufungsgericht. Das Revisionsgericht ist an den Urteilstatbestand gebunden, das Berufungsgericht nicht. Gut, da hast du natürlich recht. Aber hier geht es der Antragstellerin ja auch um Zeit, ein neues Erkenntnisverfahren wäre da wohlmöglich noch weiter belastend. Und dass das Gericht die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte über die Generalklauseln so krass missachtet, müsste allein schon ausreichen. Aber ich hab ja (noch) keine Ahnung vom Verfahrensrecht... Dass das Urteil kassiert wird, ist ziemlich sicher, schlimm ist aber, dass die arme Frau wegen einer so stümperhaften und skandalösen Rechtsfindung hingehalten wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 20. März 2007 Melden Share Geschrieben 20. März 2007 eine Sprungrevision erscheint mir angebracht. Ich habe bisher Clown 99 für einen Studenten der Rechtswissenschaft gehalten. Aber nun? Sprungrevision im Zivilrecht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 20. März 2007 Melden Share Geschrieben 20. März 2007 Sprungrevision im Zivilrecht? Ja warum denn nicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 20. März 2007 Autor Melden Share Geschrieben 20. März 2007 (bearbeitet) Kein Kommentar: http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hess...?em_cnt=1098411 Ich kenn mich im Zivilverfahrensrecht nicht aus, aber eine Sprungrevision erscheint mir angebracht. Objektiv kommt das Rechtsbeugung verdächtig nahe... Edit: Natürlich unter dem Vorbehalt, dass der Artikel zutreffend und umfassend den SV dargestellt hat. eine Sprungrevision erscheint mir angebracht. Aber ich hab ja (noch) keine Ahnung vom Verfahrensrecht... Ich habe bisher Clown 99 für einen Studenten der Rechtswissenschaft gehalten. Aber nun? Sprungrevision im Zivilrecht? Bei einer Gesamtwürdigung meines Beitrags... Ist es überhaupt möglich, eine zweite Erkenntnisinstanz im Zivilverfahrensrecht zu haben? Oder richtet sich eine Beschwerde/Berufung/Revision sowieso immer nur gegen die rechtliche Würdigung? Da du dich mokiert hast, kannst du mich ja wenigstens schlau machen... bearbeitet 20. März 2007 von Clown99 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 20. März 2007 Melden Share Geschrieben 20. März 2007 § 566 ZPO sieht die Sprungrevision im Zivilprozess vor, normalerweise hat man (streitwertabhängig) eine zweite Tatsacheninstanz. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Squire Geschrieben 20. März 2007 Melden Share Geschrieben 20. März 2007 Wie sieht es eigentlich aus, wenn man Sprungrevision einlegt, diese nicht zugelassen wird und die Berufungseinlegungsfrist zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung der Sprungrevision inzwischen abgelaufen ist. Hat man dann beide Rechtsmittel verloren? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 21. März 2007 Melden Share Geschrieben 21. März 2007 eine Sprungrevision erscheint mir angebracht. Ich habe bisher Clown 99 für einen Studenten der Rechtswissenschaft gehalten. Aber nun? Sprungrevision im Zivilrecht? Ich danke für den Hinweis auf § 566 ZPO der bisher -mea culpa, mea culpa- spurlos an mir vorübergegangen ist und entschuldige mich bei Clown99 für meine Zweifel an seinen juristischen Fähigkeiten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 21. März 2007 Autor Melden Share Geschrieben 21. März 2007 eine Sprungrevision erscheint mir angebracht. Ich habe bisher Clown 99 für einen Studenten der Rechtswissenschaft gehalten. Aber nun? Sprungrevision im Zivilrecht? Ich danke für den Hinweis auf § 566 ZPO der bisher -mea culpa, mea culpa- spurlos an mir vorübergegangen ist und entschuldige mich bei Clown99 für meine Zweifel an seinen juristischen Fähigkeiten. Die Zweifel sind aber durchaus begründet, ich habe - wie gesagt - keine Ahnung vom Zivilverfahrensrecht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
T0rst3n Geschrieben 27. März 2007 Melden Share Geschrieben 27. März 2007 http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/25/0,3...5257657,00.html Der Betreiber eines Internetforums ist mitverantwortlich für beleidigende Einträge Dritter und muss sie nach Aufforderung des Geschädigten löschen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Demnach besteht diese Pflicht des Forum-Betreibers auch dann, wenn der Autor des ehrverletzenden Beitrags namentlich bekannt ist und der Geschädigte ihn direkt auf Unterlassung verklagen könnte. (AZ: VI ZR 101/06) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 6. April 2007 Autor Melden Share Geschrieben 6. April 2007 Kein Gerichtsbeschluss, aber was für eine Entscheidung der zuständigen Behörde! http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,476035,00.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 16. April 2007 Autor Melden Share Geschrieben 16. April 2007 Das Kammergericht Berlin hat Frau Gerhäuser wegen versuchter Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach einem Deal der Bundesanwaltschaft und der Verteidigung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,477498,00.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Domingo Geschrieben 23. April 2007 Melden Share Geschrieben 23. April 2007 http://www.wilsonappeal.com/index.php Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 24. April 2007 Melden Share Geschrieben 24. April 2007 Jahresfrist für Amazon-Gutscheine gekippt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 21. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 21. Mai 2007 Beleihungswertgutachten dürfen nicht mehr an den Kreditanfrager weitergereicht werden. Kommt für uns leider 6 Monate zu spät. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
benedetto Geschrieben 21. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 21. Mai 2007 Beleihungswertgutachten dürfen nicht mehr an den Kreditanfrager weitergereicht werden. Kommt für uns leider 6 Monate zu spät. Die Gutachten dürfen weitergereicht werden. "Nur" die Gebühren nicht. Wieso zu spät? Der Stern-Artikel empfiehlt doch eine Rückforderung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 21. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 21. Mai 2007 Wieso zu spät? Der Stern-Artikel empfiehlt doch eine Rückforderung.Hatte ich natürlich prompt überlesen. Wenn das Ding rechtskräftig ist werde ich das mal versuchen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 21. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 21. Mai 2007 (bearbeitet) Wenn das Ding rechtskräftig ist werde ich das mal versuchen. Das musst Du gleich machen, Du Esel! Sonst könnte es sein, dass Deine Ansprüche verjähren. PS. Entschuldige bitte das harte Wort "Ansprüche". bearbeitet 21. Mai 2007 von Sokrates Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 21. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 21. Mai 2007 Wäre folgender Mustertext geeignet? Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrem Schreiben vom XX.XX.XXXX wurden uns X€ als Gebühr für die Erstellung eines Wertermittlungsgutachten in Rechnung gestellt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Landgerichts Stuttgart AZ: 20 O 9/07 fordern wir diese hiermit zurück und bitten um Überweisung des Betrags X auf unser Konto xxxxxx, Bank XY, BLZ XXXXXXXXX oder um Stellungnahme. Mit freundlichem Rhabarber XY Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
benedetto Geschrieben 21. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 21. Mai 2007 Wäre folgender Mustertext geeignet? Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrem Schreiben vom XX.XX.XXXX wurden uns X€ als Gebühr für die Erstellung eines Wertermittlungsgutachten in Rechnung gestellt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Landgerichts Stuttgart AZ: 20 O 9/07 fordern wir diese hiermit zurück und bitten um Überweisung des Betrags X auf unser Konto xxxxxx, Bank XY, BLZ XXXXXXXXX oder um Stellungnahme. Mit freundlichem Rhabarber XY Nö, die Alternative einer Stellungnahme würde ich dem KI erst garnicht aktiv anbieten: Was würdest Du antworten, wenn Dir einer schreibt, gib mir Geld zurück oder schreib mir einen netten Brief - vielleicht wird das sogar noch als Verzichgt interpretiert ;-) Die Stellungnahme geben die Dir sowieso, wahrscheinlich mit der Begründung, bei dem in Rede stehenden Urteil handele es sich um einen Einzelfall, nämlich die BSK Wüstenrot, der mit der geübten Praxis in der XYZ-Bank nicht vergleichbar wäre... oder man wartet ein höchstrichterliches Urteil ab. Vernünftige Mustertexte stellt bestimmt in Kürze Stiftung Warentest/Finanztest zur Verfügung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 21. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 21. Mai 2007 Wäre folgender Mustertext geeignet? Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrem Schreiben vom XX.XX.XXXX wurden uns X€ als Gebühr für die Erstellung eines Wertermittlungsgutachten in Rechnung gestellt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Landgerichts Stuttgart AZ: 20 O 9/07 fordern wir diese hiermit zurück und bitten um Überweisung des Betrags X auf unser Konto xxxxxx, Bank XY, BLZ XXXXXXXXX oder um Stellungnahme. Mit freundlichem Rhabarber XY Abgesehen davon, daß man es auch freundlicher formulieren könnte...(bitte ich zu prüfen, ob Sie eine Rückerstattung vornehmen können) Grüße, KAM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
benedetto Geschrieben 21. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 21. Mai 2007 Abgesehen davon, daß man es auch freundlicher formulieren könnte...(bitte ich zu prüfen, ob Sie eine Rückerstattung vornehmen können) Grüße, KAM Bloß nicht! Wieso können - wenn es keinen Rechtsgrund für die Belastung gibt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 21. Mai 2007 Melden Share Geschrieben 21. Mai 2007 Abgesehen davon, daß man es auch freundlicher formulieren könnte...(bitte ich zu prüfen, ob Sie eine Rückerstattung vornehmen können) Grüße, KAM Bloß nicht! Wieso können - wenn es keinen Rechtsgrund für die Belastung gibt. Zunächst mal gibt es einen Rechtsgrund, nämlich einen Vertrag. Möglicherweise ist darin eine Klausel unwirksam. Der Sachbearbeiter kann dafür nichts. Höflich und freundlich kommt man immer weiter im Leben. Du scheinst zu übersehen, daß das Vertragsverhältnis über das Bauspardarlehen ziemlich lange läuft und es könnte ja gut sein, daß man irgendwann diesen Sachbearbeiter mal als verständnisvollen Partner braucht. Grüße, KAM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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