Flo77 Geschrieben 18. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 18. Januar 2011 Wie schön. Und wie handlungsfähig ist eine Regierung ohne Haushalt?Eine Regierung muss handlungsfähig sein? Habe ich was verpasst? In Berlin tut man doch auch nichts... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 18. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 18. Januar 2011 (bearbeitet) Wie schön. Und wie handlungsfähig ist eine Regierung ohne Haushalt?Eine Regierung muss handlungsfähig sein? Habe ich was verpasst?In Berlin tut man doch auch nichts... Genauso ist es. Die uckermärkische Knopfleiste hat die Oggersheimer Birne in punkto Nicht-Regieren durch Aussitzen bereits um Längen geschlagen. EDIT: Beinahe hätte ich das Wachstumsbeschleunigungsgesetz und das Milleniumsprojekt der Koalition, die Gesundheitsreform, vergessen! Das darf man nicht außer acht lassen. Die Wirtschaft brummt, Deutschland blüht förmlich auf, die Wirtschaftskrise ist Geschichte. Eigentlich müsste man den lieben langen Tag vor Glück Halleluja singen. ------------------------------------- bearbeitet 18. Januar 2011 von Epicureus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 18. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 18. Januar 2011 Und nebenbei: die Zahl der Kommunen mit Nothaushalt wird ja auch nicht kleiner. Handlungsfähig sind die auch nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 18. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 18. Januar 2011 Und nebenbei: die Zahl der Kommunen mit Nothaushalt wird ja auch nicht kleiner. Handlungsfähig sind die auch nicht. Musst Du denn alles madig machen! Die Schar der neoliberalen Halleluja-Sänger hatte sich doch gerade erst zum feierlichen Choralgesang formiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 19. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2011 Ei gugg. Im Jahre des HERRN 2011 wird bei Berufungen auf philosophische Lehrstühle nach der Konfession gefragt. Das VG Ansbach, das dies zunächst nicht für möglich hielt und den Antrag auf Eilrechtsschutz u.a. daher ablehnte, musste sich nun eines Besseren belehren lassen und hat daher ein Berufungsverfahren auf einen sogenannten Konkordatslehrstuhl gestoppt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 19. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2011 Ei gugg. Im Jahre des HERRN 2011 wird bei Berufungen auf philosophische Lehrstühle nach der Konfession gefragt. Ach, das ist doch bestimmt wieder nur pöse atheistisch gelenkte Propaganda. Wir lesen doch immer wieder, dass in D niemand wegen seiner Konfession benachteiligt wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 19. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2011 hm, ein katholik kann nicht ev. pfarrer werden. ist das eine benachteiligung wegen der konfession? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 19. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2011 Also bitte. Es geht um einen philosophischen Lehrstuhl an einer weltlichen Hochschule. Warum sollten nur Katholiken den bekommen können? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 19. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2011 Ei gugg. Im Jahre des HERRN 2011 wird bei Berufungen auf philosophische Lehrstühle nach der Konfession gefragt.Ach, das ist doch bestimmt wieder nur pöse atheistisch gelenkte Propaganda. Wir lesen doch immer wieder, dass in D niemand wegen seiner Konfession benachteiligt wird. Wirklich interessant wäre das nur, wenn die beiden letztlich Berufenen tatsächlich katholisch wären. Sofern einer davon evangelisch, andersgläubig oder konfessionslos sein sollte, sehe ich hier wohl eher ein aufgekratztes Huhn, daß sich einen Job erklagen statt erarbeiten will. Leider ist ja weder der Inhalt der Gutachten noch etwas über die Qualifikationen der Klägerin und der Berufenen erwähnt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 19. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2011 hm, ein katholik kann nicht ev. pfarrer werden. ist das eine benachteiligung wegen der konfession? Das hat nun wirklich NICHTS mit dem Thema zu tun ... es handelt sich bei den Konkordatslehrstühlen um Lehrstühle an staatlichen Universitäten für Fächer, welcher absolut nichts mit Theologie oder Kirche zu tun haben ... sie dienen ausschließlich dazu, den Einfluss der Kirche zu stärken ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 19. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2011 hm, ein katholik kann nicht ev. pfarrer werden. ist das eine benachteiligung wegen der konfession? Das hat nun wirklich NICHTS mit dem Thema zu tun ... es handelt sich bei den Konkordatslehrstühlen um Lehrstühle an staatlichen Universitäten für Fächer, welcher absolut nichts mit Theologie oder Kirche zu tun haben ... sie dienen ausschließlich dazu, den Einfluss der Kirche zu stärken ... das wäre nun noch im detail zu prüfen. immerhin ist philosophie ein wesentlicher teil des theologiestudiums, insofern können durchaus berechtigte interessen der jeweiligen kirchen vorliegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 19. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2011 (bearbeitet) Nebenbei ist die Klägerin eine Ulla Wessels, ihres Zeichen Professorin an der Uni des Saarlandes und Beirätin der Giordano-Bruno-Stiftung. Sowas würde ich nun auch nicht in meinem Kollegium haben wollen... bearbeitet 19. Januar 2011 von Flo77 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 19. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2011 hm, ein katholik kann nicht ev. pfarrer werden. ist das eine benachteiligung wegen der konfession? Das hat nun wirklich NICHTS mit dem Thema zu tun ... es handelt sich bei den Konkordatslehrstühlen um Lehrstühle an staatlichen Universitäten für Fächer, welcher absolut nichts mit Theologie oder Kirche zu tun haben ... sie dienen ausschließlich dazu, den Einfluss der Kirche zu stärken ... das wäre nun noch im detail zu prüfen. immerhin ist philosophie ein wesentlicher teil des theologiestudiums, insofern können durchaus berechtigte interessen der jeweiligen kirchen vorliegen. Konkordatslehrstühle erstrecken sich auch Philosophie, Politikwissenschaft, Pädagogik, Soziologe und noch einige Artverwandte Bereiche und natürlich liegen "berechtigte Interessen" der Kirchen vor ... ihre Lehren sollen verbreitet werden, auch dort, wo man sich vor ihnen eigentlich sicher fühlen können sollte ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 19. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2011 Sowas *Augenbraueheb* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
asia Geschrieben 19. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2011 Also bitte. Es geht um einen philosophischen Lehrstuhl an einer weltlichen Hochschule. Warum sollten nur Katholiken den bekommen können?Wieso ist es in einem Kindergarten oder einem Krankenhaus relevant, ob die Schwester oder der Pfleger katholisch ist? Das ist doch das alte Lied... was es natürlich nicht besser macht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 19. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2011 hm, ein katholik kann nicht ev. pfarrer werden. ist das eine benachteiligung wegen der konfession? Das hat nun wirklich NICHTS mit dem Thema zu tun ... es handelt sich bei den Konkordatslehrstühlen um Lehrstühle an staatlichen Universitäten für Fächer, welcher absolut nichts mit Theologie oder Kirche zu tun haben ... sie dienen ausschließlich dazu, den Einfluss der Kirche zu stärken ... das wäre nun noch im detail zu prüfen. immerhin ist philosophie ein wesentlicher teil des theologiestudiums, insofern können durchaus berechtigte interessen der jeweiligen kirchen vorliegen. Wenn Kirchen ihren Nachwuchs nach eigenen Regeln ausbilden wollen, dann sollen sie dafür eigene Schulen einrichten, und solange sie die selbst bezahlen, können sie auch selbstverständlich bestimmen wer da lehrt und was (im Rahmen der allgemeinen Gesetze) da gelehrt wird. Und wenn ihnen daran liegt, mögen sie solche Schulen auch Universitäten nennen. Aber die Besetzung von Lehrstühlen zu bestimmen, die sie nicht nur nicht selbst bezahlen, sondern die auch noch nicht einmal theologische Lehrstühle sind, ist einfach ein Unding. Punkt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stepp Geschrieben 19. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2011 Was haltet ihr eigentlich von diesem Vorgang: http://www.fr-online.de/politik/meinung/au...80/-/index.html ? Ich finde, das hat ein ganz übles Geschmäckle, wenn jemand die Verfassungskonformität von Gesetzen prüfen soll, die er vorher noch im Bundesrat mitbeschlossen hat. Und eine Frage an die Juristenhier: Ist Müller in der Vergangenheit irgendwann mal als nennenswerter Verfassungsrechtler aufgefallen, sodass diese Ernennung wenigstens von seiner juristischen Qualifikation her zu rechtfertigen wäre? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 19. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2011 (bearbeitet) Also bitte. Es geht um einen philosophischen Lehrstuhl an einer weltlichen Hochschule. Warum sollten nur Katholiken den bekommen können?Wieso ist es in einem Kindergarten oder einem Krankenhaus relevant, ob die Schwester oder der Pfleger katholisch ist? Das ist doch das alte Lied... was es natürlich nicht besser macht. Hier wurde halt die Besetzung der Stelle genau aus dem Grund gestoppt. Sollte sich rausstellen, dass Ulla Wessels schlicht mangels katholischer Konfession raussortiert wurde, bekommt die Hochschule m.E. ein Problem, denn: Es spricht daher viel dafür, auf der Stufe des hochschulinternen Auswahlverfahrens eine Bindung der beteiligten Gremien und Organe der Hochschule durch Art. 33 Abs. 3 GG mit dem dortenthaltenen Diskriminierungsverbot anzunehmen. Das Gericht ist in seinem antragsablehnenden Beschluss vom 11. Dezember 2008 auf Grund der damaligen Aktenlage sowie dem Vortrag der Vertreter der Hochschule in der mündlichen Verhandlung dezidiert davon ausgegangen, dass die Frage der Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer bestimmten Konfession für die Hochschule nicht entscheidungserheblich gewesen ist und dass die Hochschule auch nicht - gewissermaßen vorauseilend - geprüft hat, ob eventuell mit einer Erinnerung der katholischen Kirche zu rechnen sei. Diese Annahme ist durch den antragstellerseitigen Sachvortrag, insbesondere die Vorlage eines Schreibens des Dekans an einen in die engere Auswahl genommenen Bewerber, in dem um die konkrete Angabe der Konfession gebeten wurde, substantiiert in Zweifel gezogen worden. http://www.vgh.bayern.de/VGAnsbach/documents/10a01011b.pdf bearbeitet 19. Januar 2011 von Inge Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stepp Geschrieben 19. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2011 hm, ein katholik kann nicht ev. pfarrer werden. ist das eine benachteiligung wegen der konfession? Das hat nun wirklich NICHTS mit dem Thema zu tun ... es handelt sich bei den Konkordatslehrstühlen um Lehrstühle an staatlichen Universitäten für Fächer, welcher absolut nichts mit Theologie oder Kirche zu tun haben ... sie dienen ausschließlich dazu, den Einfluss der Kirche zu stärken ... Niemand hindert den Staat daran, in Verhandlungen einzutreten, um das entsprechende Konkordat zu ändern. Bis dahin gilt dann normalerweise: Pacta sunt servanda. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stepp Geschrieben 19. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2011 hm, ein katholik kann nicht ev. pfarrer werden. ist das eine benachteiligung wegen der konfession? Das hat nun wirklich NICHTS mit dem Thema zu tun ... es handelt sich bei den Konkordatslehrstühlen um Lehrstühle an staatlichen Universitäten für Fächer, welcher absolut nichts mit Theologie oder Kirche zu tun haben ... sie dienen ausschließlich dazu, den Einfluss der Kirche zu stärken ... Niemand hindert den Staat daran, in Verhandlungen einzutreten, um das entsprechende Konkordat zu ändern. Bis dahin gilt dann normalerweise: Pacta sunt servanda. Im konkreten Fall kommt noch hinzu, dass die Kirche sich gar nicht in das Verfahren eingemischt hat, also der Konkordatsfall nicht eingetreten ist, sondern die Uni intern schon bei der Auswahl nach der Konfession gefragt hat. Insofern verstehe ich das Urteil schon. Die Uni ist nicht dafür da, im internen Verfahren schon mal vorauseilend zu erahnen, was der Bischof will oder nicht. Wenn es nämlich ein kluger Bischof ist, würde er sicher bei der Berufung einer qualifizierten nichtkatholischen Person kein Veto einlegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 19. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2011 Wenn es nämlich ein kluger Bischof ist, würde er sicher bei der Berufung einer qualifizierten nichtkatholischen Person kein Veto einlegen.Weshalb die Diskussion Schlagseite haben wird, bis die Namen der Berufenen und deren Konfession und Qualifikation raus sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 19. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2011 Es gibt noch ein paar weitere Merkwürdigkeiten: Auf den ersten Platz wurde einer berufen, der bereits eine C4-Professur hatte und denn auch den Ruf abgelehnt hat (also eine Bewerbung mit dem Ziel, an der Herkunftsuni lukrative Bleibeverhandlungen zu führen), dann gibt es einen Platz zwei und der dritte wurde unbesetzt gelassen, obwohl das gar nicht zulässig ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 19. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2011 Du meinst, dass Rot-Grün keinen verfassungsmäßigen Haushalt hinkriegt, ist den NRWlern egal? Dann habt ihr es echt nicht besser verdient! Der nächste nichtverfassungsmäßige Haushalt wird ja auch wieder kassiert werden. Wie schön. Und wie handlungsfähig ist eine Regierung ohne Haushalt? Ein paar solcher Urteile und die Politiker aller Parteien werden es schon lernen, ohne Schulden auszukommen. Von richtig radikalen Sparmaßnahmen ist das Land ja noch weit entfernt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 19. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2011 Niemand hindert den Staat daran, in Verhandlungen einzutreten, um das entsprechende Konkordat zu ändern. Bis dahin gilt dann normalerweise: Pacta sunt servanda. Du hast eigentümliche Vorstellung vom Völkerrecht. Wenn das deutsche Verfassungsgericht einen Vertrag für verfassungswidrig erklärt, dann muss die deutsche Regierung diesen kündigen. So funktioniert deutsches Recht. Wenn das dem Vatikan nicht passt, dann kann er den deutschen Staat ja verklagen (wo auch immer ) Falls er dort Recht bekommt, müsste er das immer noch durchsetzen. So funktioniert Völkerrecht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 19. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2011 Wenn das dem Vatikan nicht passt, dann kann er den deutschen Staat ja verklagen (wo auch immer ) Vor dem Jüngsten Gericht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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