Stepp Geschrieben 19. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2011 Niemand hindert den Staat daran, in Verhandlungen einzutreten, um das entsprechende Konkordat zu ändern. Bis dahin gilt dann normalerweise: Pacta sunt servanda. Du hast eigentümliche Vorstellung vom Völkerrecht. Wenn das deutsche Verfassungsgericht einen Vertrag für verfassungswidrig erklärt, dann muss die deutsche Regierung diesen kündigen. So funktioniert deutsches Recht. Wenn das dem Vatikan nicht passt, dann kann er den deutschen Staat ja verklagen (wo auch immer ) Falls er dort Recht bekommt, müsste er das immer noch durchsetzen. So funktioniert Völkerrecht. Dass Vertragsbruch passieren kann, hat Frankreich 1905 ja glorios vorgemacht. Die Frage ist eher, ob Vertragsbruch wünschenswert ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 19. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2011 Niemand hindert den Staat daran, in Verhandlungen einzutreten, um das entsprechende Konkordat zu ändern. Bis dahin gilt dann normalerweise: Pacta sunt servanda. Du hast eigentümliche Vorstellung vom Völkerrecht. Wenn das deutsche Verfassungsgericht einen Vertrag für verfassungswidrig erklärt, dann muss die deutsche Regierung diesen kündigen. So funktioniert deutsches Recht. Wenn das dem Vatikan nicht passt, dann kann er den deutschen Staat ja verklagen (wo auch immer ) Falls er dort Recht bekommt, müsste er das immer noch durchsetzen. So funktioniert Völkerrecht. Wo nimmst du hier die Verwerfungskompetenz des BVerfG her? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 19. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2011 Niemand hindert den Staat daran, in Verhandlungen einzutreten, um das entsprechende Konkordat zu ändern. Bis dahin gilt dann normalerweise: Pacta sunt servanda. Du hast eigentümliche Vorstellung vom Völkerrecht. Wenn das deutsche Verfassungsgericht einen Vertrag für verfassungswidrig erklärt, dann muss die deutsche Regierung diesen kündigen. So funktioniert deutsches Recht. Wenn das dem Vatikan nicht passt, dann kann er den deutschen Staat ja verklagen (wo auch immer ) Falls er dort Recht bekommt, müsste er das immer noch durchsetzen. So funktioniert Völkerrecht. Nein. Dann hat der deutsche Staat ein Problem, denn der Vertrag bleibt bindend. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 19. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2011 Niemand hindert den Staat daran, in Verhandlungen einzutreten, um das entsprechende Konkordat zu ändern. Bis dahin gilt dann normalerweise: Pacta sunt servanda. Du hast eigentümliche Vorstellung vom Völkerrecht. Wenn das deutsche Verfassungsgericht einen Vertrag für verfassungswidrig erklärt, dann muss die deutsche Regierung diesen kündigen. So funktioniert deutsches Recht. Wenn das dem Vatikan nicht passt, dann kann er den deutschen Staat ja verklagen (wo auch immer ) Falls er dort Recht bekommt, müsste er das immer noch durchsetzen. So funktioniert Völkerrecht. Nein. Dann hat der deutsche Staat ein Problem, denn der Vertrag bleibt bindend. Ich denke nicht, daß die RKK große Lust hat, in einer finanziellen Frage die deutsche Öffentlichkeit gegen sich aufzubringen. Das könnte sehr teuer kommen. Nokia hat das ausprobiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 19. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2011 Niemand hindert den Staat daran, in Verhandlungen einzutreten, um das entsprechende Konkordat zu ändern. Bis dahin gilt dann normalerweise: Pacta sunt servanda. Du hast eigentümliche Vorstellung vom Völkerrecht. Wenn das deutsche Verfassungsgericht einen Vertrag für verfassungswidrig erklärt, dann muss die deutsche Regierung diesen kündigen. So funktioniert deutsches Recht. Wenn das dem Vatikan nicht passt, dann kann er den deutschen Staat ja verklagen (wo auch immer ) Falls er dort Recht bekommt, müsste er das immer noch durchsetzen. So funktioniert Völkerrecht. Nein. Dann hat der deutsche Staat ein Problem, denn der Vertrag bleibt bindend. Ich denke nicht, daß die RKK große Lust hat, in einer finanziellen Frage die deutsche Öffentlichkeit gegen sich aufzubringen. Das könnte sehr teuer kommen. Nokia hat das ausprobiert. Das wäre ein Problem - wenn ein Staat sagte, Verträge könne er einfach so kündigen oder abändern, dann wäre das ein Problem, weil Zusagen dieses Staates mit einem Male unter Vorbehalt stünden - versuche doch alleine mal, unter solchen Bedingungen Geld zu leihen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 19. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2011 Das wäre ein Problem - wenn ein Staat sagte, Verträge könne er einfach so kündigen oder abändern, dann wäre das ein Problem, weil Zusagen dieses Staates mit einem Male unter Vorbehalt stünden - versuche doch alleine mal, unter solchen Bedingungen Geld zu leihen. Das geht doch locker. Griechenland macht das vor. Zahlt man halt ein bisschen mehr Zinsen. Selbstverständlich kann man jeden Vertrag kündigen. Oder ihn ohne Kündigung nicht einhalten. Oder oder. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 19. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2011 Das wäre ein Problem - wenn ein Staat sagte, Verträge könne er einfach so kündigen oder abändern, dann wäre das ein Problem, weil Zusagen dieses Staates mit einem Male unter Vorbehalt stünden - versuche doch alleine mal, unter solchen Bedingungen Geld zu leihen. Das geht doch locker. Griechenland macht das vor. Zahlt man halt ein bisschen mehr Zinsen. Selbstverständlich kann man jeden Vertrag kündigen. Oder ihn ohne Kündigung nicht einhalten. Oder oder. Keine besonders aufregende Erkenntnis, daß vieles Verhandlungssache ist. Ein wichtiger Kunde ruft seinen Lieferanten an und teilt im mit, daß er entweder einen substanziellen Abschlag auf die ausstehenden Rechnungen braucht oder die Geschäftsbeziehung "leider" beenden muß. Was tut der Lieferant? "Selbstverständlich" kommt er seinem Kunden entgegen. Besser weniger Geld als einen Kunden verloren. Recht hin, Recht her. Solche Fragen sind Machtfragen. Beim Aufstieg profitiert man, beim Abstieg leidet man. So ist das eben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 20. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 20. Januar 2011 Das wäre ein Problem - wenn ein Staat sagte, Verträge könne er einfach so kündigen oder abändern, dann wäre das ein Problem, weil Zusagen dieses Staates mit einem Male unter Vorbehalt stünden - versuche doch alleine mal, unter solchen Bedingungen Geld zu leihen. Ich bezweifle stark, dass die Kreditwürdigkeit der Bundesrepublik oder Bayerns durch die einseitige Aufkündigung der Konkordate auch nur im geringsten leiden würde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 20. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 20. Januar 2011 Das Konkordat ist von 1924, seit 1949 haben wir aber ein Grundgesetz. Man muss das Konkordat mindestens verfassungskonform auslegen, wenn man es schon nicht kündigen mag. Denn der Bischof darf den Freistaat Bayern selbstverständlich nicht zu einem verfassungswidrigen Verhalten nötigen, sprich: Er darf nicht aus Gründen der Konfession sein Veto gegen eine Berufung einlegen, denn eine Nicht-Berufung aus Gründen der Konfession das verstieße gegen Art. 33 Abs. 2 GG. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 20. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 20. Januar 2011 Das Konkordat ist von 1924, seit 1949 haben wir aber ein Grundgesetz. Man muss das Konkordat mindestens verfassungskonform auslegen, wenn man es schon nicht kündigen mag. Denn der Bischof darf den Freistaat Bayern selbstverständlich nicht zu einem verfassungswidrigen Verhalten nötigen, sprich: Er darf nicht aus Gründen der Konfession sein Veto gegen eine Berufung einlegen, denn eine Nicht-Berufung aus Gründen der Konfession das verstieße gegen Art. 33 Abs. 2 GG. Würdest Du dieser Formulierung zustimmen: Eine deutschen Regierung darf in keinem Falle gegen das Grundgesetz verstoßen. Auch nicht mit Verweis auf internationale Verträge und Verpflichtungen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 20. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 20. Januar 2011 Das Konkordat ist von 1924, seit 1949 haben wir aber ein Grundgesetz. Man muss das Konkordat mindestens verfassungskonform auslegen, wenn man es schon nicht kündigen mag. Denn der Bischof darf den Freistaat Bayern selbstverständlich nicht zu einem verfassungswidrigen Verhalten nötigen, sprich: Er darf nicht aus Gründen der Konfession sein Veto gegen eine Berufung einlegen, denn eine Nicht-Berufung aus Gründen der Konfession das verstieße gegen Art. 33 Abs. 2 GG.Würdest Du dieser Formulierung zustimmen: Eine deutschen Regierung darf in keinem Falle gegen das Grundgesetz verstoßen. Auch nicht mit Verweis auf internationale Verträge und Verpflichtungen. Diesen Satz mit Ewigkeitsklausel in der Verfassung würde Brüssel wohl nicht besonders gutheißen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 20. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 20. Januar 2011 Diesen Satz mit Ewigkeitsklausel in der Verfassung würde Brüssel wohl nicht besonders gutheißen... Das mag sein. Dieser Satz ist natürlich auch ein Schutz gegen Brüssel. Falls der EU-Vertrag übrigens gegen das Grundgesetz verstoßen hätte, hätte das Verfassungsgericht dessen Ratifizierung selbstverständlich verhindern können. Wurde es nicht sogar angerufen deshalb? Ich erinnere mich nicht mehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 20. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 20. Januar 2011 Eine deutschen Regierung darf in keinem Falle gegen das Grundgesetz verstoßen. Auch nicht mit Verweis auf internationale Verträge und Verpflichtungen. Wie sollte es auch sonst gehen? Wenn es nicht so wäre, könnte man jeden Verfassungsverstoß ins Deckmäntelchen eines internationalen Vertrages kleiden. Z.B. wäre es möglich, mit Uganda einen Vertrag zu schließen, nach dem alle Rothaarigen in Deutschland zur Zwangsarbeit verpflichtet sind. Ein entsprechendes Gesetz wäre zwar verfassungswidrig, aber leider leider nicht aufzuheben, denn schließlich haben wir es Uganda ja versprochen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 20. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 20. Januar 2011 Das Konkordat ist von 1924, seit 1949 haben wir aber ein Grundgesetz. Man muss das Konkordat mindestens verfassungskonform auslegen, wenn man es schon nicht kündigen mag. Denn der Bischof darf den Freistaat Bayern selbstverständlich nicht zu einem verfassungswidrigen Verhalten nötigen, sprich: Er darf nicht aus Gründen der Konfession sein Veto gegen eine Berufung einlegen, denn eine Nicht-Berufung aus Gründen der Konfession das verstieße gegen Art. 33 Abs. 2 GG. Umgekehrt darf die Bundesrepublik aber auch nicht auf dem Wege des Verfassungrechts geltende Verträge verändern - oder sehe ich das falsch? Zur Historie: Die Konkordatslehrstühle sind ein Hlifskonstrukt, mit dem das Land Bayern Geld gespart hat. Statt an der theologischen Fakultät einen Philosophen zu beschäftigen, hat man den Lehrstuhl einfach an der Philosophischen Fakultät angesiedelt, ihn aber besetzungstechnisch den Theologen angepasst. Dies könnte nur zu Recht neu verhandelt werden, weil es in Bamberg und Erlangen keine entsprechenden Ausbildungen mehr gibt. Ich halte dieses Geschichte in der Tat für überholt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 20. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 20. Januar 2011 In der Verfassung steht das doch längst drin: Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 20. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 20. Januar 2011 Das Konkordat ist von 1924, seit 1949 haben wir aber ein Grundgesetz. Man muss das Konkordat mindestens verfassungskonform auslegen, wenn man es schon nicht kündigen mag. Denn der Bischof darf den Freistaat Bayern selbstverständlich nicht zu einem verfassungswidrigen Verhalten nötigen, sprich: Er darf nicht aus Gründen der Konfession sein Veto gegen eine Berufung einlegen, denn eine Nicht-Berufung aus Gründen der Konfession das verstieße gegen Art. 33 Abs. 2 GG. Umgekehrt darf die Bundesrepublik aber auch nicht auf dem Wege des Verfassungrechts geltende Verträge verändern - oder sehe ich das falsch? Zur Historie: Die Konkordatslehrstühle sind ein Hlifskonstrukt, mit dem das Land Bayern Geld gespart hat. Statt an der theologischen Fakultät einen Philosophen zu beschäftigen, hat man den Lehrstuhl einfach an der Philosophischen Fakultät angesiedelt, ihn aber besetzungstechnisch den Theologen angepasst. Dies könnte nur zu Recht neu verhandelt werden, weil es in Bamberg und Erlangen keine entsprechenden Ausbildungen mehr gibt. Ich halte dieses Geschichte in der Tat für überholt. Der Vertrag darf eben nicht so interpretiert werden, dass er ein in verfassungswidriger Weise ausgeübtes Vetorecht ermöglicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 24. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 24. Januar 2011 (bearbeitet) Moin, Buskeismus in Hamburg. Spiegel Bericht zensiert. Sehr schön ist dieser Absatz, bei dem mir die Nackenhaare hochgehen: Die Klägerin wendet sich gegen den in der Berichterstattung enthaltenen Vorwurf, sie habe durch die Vermittlung der Geldzahlung des Kaplans an die Missbrauchsopfer erreichen wollen, dass der Vorfall nicht angezeigt werde oder sonst an die Öffentlichkeit gelange. Dies wird in dem Bericht der Beklagten zwar nicht offen behauptet. Aufgrund der gewählten Formulierungen und der Art der Darstellung gewinnt der Leser aber auch nach der Überzeugung des Gerichts zwingend einen entsprechenden Eindruck. Nach dieser Begründung dürfte die Bild-Zeitung nur noch weisse Blätter veröffentlichen. Das wiederum ist aber nur mein Eindruck und ich rede selten in der 3.Person von mir. Gruss, Martin bearbeitet 24. Januar 2011 von Soulman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 24. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 24. Januar 2011 (bearbeitet) Soviel zu der - offenbar unzutreffenden - Behauptung, gegen den Spiegel ginge die Diözese Regensburg nicht vor, sondern nur gegen einen kleinen Blogger. Schön, dass man die Schweigevereinbarung weiterhin "Schweigevereinbarung" nennen darf! Nur das Schmerzensgeld muss korrekt "Schmerzensgeld" heißen und darf nicht "Schweigegeld" genannt werden. Je nun ... bearbeitet 24. Januar 2011 von Inge Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 28. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Januar 2011 Hi, mal etwas ganz seltsames: Peter Müller und die Karriere ich weiss nicht, was ich davon halten soll. Es ist schon richtig, dass die Legislative entscheided, wer da sitzt und wer nicht, aber werde trotzdem ein diffuses Unbehagen nicht los. Es ist auch nicht unbedingt die fachliche Qualifikation, die ich eh nicht beurteilen kann und anscheinend auch kein festgeschriebenes Kriterium ist, aber so um die 20 Jahre praktische Tätigkeit als Richter oder Professor wäre schon hilfreich für diesen Job. Ich finde keine griffige Formulierung für mein Unbehagen. Auf der einen Seite möchte ich in Karlsruhe Menschen sitzen sehen, die eine maximale Integrität ausstrahlen, auf der anderen Seite muss ja irgendwer die Richter dort ernennen. Gruss, Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 28. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Januar 2011 Laut Wikipedia errang Müller im Jahr 1990 ein Landtagsmandat und ist seitdem vom Justizdienst beurlaubt. Für die letzten 20 Jahre finden sich in der Wikipedia auch keine Hinweise auf eine Tätigkeit mit juristischem Bezug. Stattdessen war Müller offenbar in den letzten 20 Jahren Berufspolitiker und CDU-Parteisoldat. So etwas macht mir schon Sorgen. Richtig verstehen tue ich den Wandel Müllers vom Politiker zum Richter nicht. Okay, er ist vielleicht amtsmüde - aber er könnte aufhören mit der Politik und sich von seiner MP-Pension ein schönes Leben machen. Warum er stattdessen als Verfassungsrichter Karriere machen will? Okay, das steigert natürlich die Pension nachhaltig ... Andererseits fände ich es auch komisch, wenn ein Arzt, der 20 Jahre nicht praktiziert hat, plötzlich Operationen am offenen Herzen vornehmen möchte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 28. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Januar 2011 sich von seiner MP-PensionEin Feld an das ich ja mal gerne heranginge... aber das ist hier OT. Die Wahl Müllers erinnert mich an Wulff. Kaum einer wollte ihn, geeignet ist er auch nur bedingt und geworden ist er's aus politischen Gründen. Nachdem Biene Maja das Amt des BP beschädigt hat kommt jetzt halt das BVerfG dran... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 28. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Januar 2011 sich von seiner MP-PensionEin Feld an das ich ja mal gerne heranginge... aber das ist hier OT. Die Wahl Müllers erinnert mich an Wulff. Kaum einer wollte ihn, geeignet ist er auch nur bedingt und geworden ist er's aus politischen Gründen. Nachdem Biene Maja das Amt des BP beschädigt hat kommt jetzt halt das BVerfG dran... Ich wäre Dir gerne dabei behilflich, wenn es um das Beschneiden der Abgeordneten- und Ministerpensionen geht. So erhält Uschi von der Leine nach nur 2 Jahren im Amt als Bundesministerin eine Pension von 1960 EUR. Gleiches dürfte für Westerwelle gelten - was für mich einer der Gründe ist, warum er immer noch am Sessel des Außenministers klebt. QUELLE In NRW müssen die Landtagsabgeordneten mittlerweile selber für ihre Altersvorsorge aufkommen - im Bund sind sie längst noch nicht so weit. Aber ich darf mich ja nicht mehr aufregen, von wegen "Wutbürger" und so. Das hat man hier ja erklärtermaßen nicht so gerne ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 28. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Januar 2011 Ich erinnere daran, dass z.B. Ernst Benda Bundesverfassungsrichter (und sogar Präsident des Bundesverfassungsgerichts) war, ohne vorher je die Richterbank gedrückt zu haben. Desgleichen Jutta Limbach. Sie war vorher Professorin und Justizsenatorin (in Berlin), Benda war Rechtsanwalt, Bundesinnenminister und Honorarprofessor. Damit will ich erstmal nur sagen, das hier durchaus nicht im Prinzip Ungewöhnliches passiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 28. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Januar 2011 Hi, unterbezahlt und überpensioniert. Ich hätte gerne Ackermann als Finanzminister. Gruss, Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 28. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Januar 2011 Hi, unterbezahlt und überpensioniert. Hier könnte man ansetzen: Man erhöhrt die Diäten der Abgeordneten und die Ministergehälter entsprechend - dafür müssen sie aber für ihre Altersvorsorge komplett selber aufkommen. Zumindest, wenn sie am Ende mehr haben wollen, als ihnen qua gesetzlicher Rentenversicherung aus der Zeit zustünde. Aber da im Parlament ja ohnehin viele Beamte sitzen, kann man sich ungefähr ausrechnen, an welchem Tag dieser Beschluss fallen dürfte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.