Epicureus Geschrieben 28. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Januar 2011 (bearbeitet) Ich erinnere daran, dass z.B. Ernst Benda Bundesverfassungsrichter (und sogar Präsident des Bundesverfassungsgerichts) war, ohne vorher je die Richterbank gedrückt zu haben. Desgleichen Jutta Limbach. Sie war vorher Professorin und Justizsenatorin (in Berlin), Benda war Rechtsanwalt, Bundesinnenminister und Honorarprofessor. Damit will ich erstmal nur sagen, das hier durchaus nicht im Prinzip Ungewöhnliches passiert. Ja, aber Momentchen: Frau Limbach war ja Professorin der Juristerei - und das für immerhin 17 Jahre. Und Herr Benda hat immerhin 11 Jahre als Anwalt praktiziert, bevor er in die Politik wechselte. Herr Müller hingegen war gerade mal 4 Jahre in der Juristerei, bevor er in die Politik ging (und das auf einem sehr subordinierten Posten). Mich würde einfach mal interessieren, welche besondere juristische Qualifikation Müller für das Amt eines Verfassungsrichters mitbringt. Wenn es dafür reicht, Jura studiert zu haben, ohne dass man sich in irgendeiner Weise danach juristisch-fachlich hervorgetan hätte (etwa durch Publikationen oder intensive Fachpraxis), dann hat das ein ziemliches Geschmäckle. --------------------------------------------------------- bearbeitet 28. Januar 2011 von Epicureus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 28. Januar 2011 Autor Melden Share Geschrieben 28. Januar 2011 Herr Müller hingegen war gerade mal 4 Jahre in der Juristerei, bevor er in die Politik ging (und das auf einem sehr subordinierten Posten). Mich würde einfach mal interessieren, welche besondere juristische Qualifikation Müller für das Amt eines Verfassungsrichters mitbringt. Wenn es dafür reicht, Jura studiert zu haben, ohne dass man sich in irgendeiner Weise danach juristisch-fachlich hervorgetan hätte (etwa durch Publikationen oder intensive Fachpraxis), dann hat das ein ziemliches Geschmäckle. Den Bestimmungen über die Wahl von Richtern des BVerfG (Art. 94 I GG, §§ 3ff. BVerfGG) liegt als selbstverständlich, sogar als erwünscht, zugrunde, daß auch solche Personen, die als Repräsentanten von Parteien politische Funktionen in den Parlamenten ausgeübt oder politische Ämter in den Regierungen bekleidet haben, zu Mitgliedern des BVerfG gewählt und ernannt werden können, um ihre politischen Erfahrungen für die Verfassungsrechtsprechung fruchtbar zu machen. BVerfG NJW 1999, 132 ff. Das Bundesverfassungsgericht ist ein Gericht, aber wie kein anderes deutsches Gericht befindet es über Fragen, die oft genuin politisch sind. Es kann nicht schaden, einen Juristen unter den Richtern zu haben, der nicht nur theoretische Kenntnisse der Staatsleitung hat. Ich bin der Auffassung, dass Deutschland von einem heterogenen Verfassungsgericht nur profitieren kann. Deshalb finde ich es gut, wenn ein eingefleischter Politiker, neben einem ergrauten Heidelberger Staatsrechtler und der wiederum neben einer der führenden Gender-Forscherinnen sitzt. So findet die offene Gesellschaft der Verfassungsinterpreten, um ein Wort Häberles aufzugreifen, ihre Entsprechung auf der Richterbank. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jos1 Geschrieben 28. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Januar 2011 Herr Müller hingegen war gerade mal 4 Jahre in der Juristerei, bevor er in die Politik ging (und das auf einem sehr subordinierten Posten). Mich würde einfach mal interessieren, welche besondere juristische Qualifikation Müller für das Amt eines Verfassungsrichters mitbringt. Wenn es dafür reicht, Jura studiert zu haben, ohne dass man sich in irgendeiner Weise danach juristisch-fachlich hervorgetan hätte (etwa durch Publikationen oder intensive Fachpraxis), dann hat das ein ziemliches Geschmäckle. Den Bestimmungen über die Wahl von Richtern des BVerfG (Art. 94 I GG, §§ 3ff. BVerfGG) liegt als selbstverständlich, sogar als erwünscht, zugrunde, daß auch solche Personen, die als Repräsentanten von Parteien politische Funktionen in den Parlamenten ausgeübt oder politische Ämter in den Regierungen bekleidet haben, zu Mitgliedern des BVerfG gewählt und ernannt werden können, um ihre politischen Erfahrungen für die Verfassungsrechtsprechung fruchtbar zu machen. BVerfG NJW 1999, 132 ff. Das Bundesverfassungsgericht ist ein Gericht, aber wie kein anderes deutsches Gericht befindet es über Fragen, die oft genuin politisch sind. Es kann nicht schaden, einen Juristen unter den Richtern zu haben, der nicht nur theoretische Kenntnisse der Staatsleitung hat. Ich bin der Auffassung, dass Deutschland von einem heterogenen Verfassungsgericht nur profitieren kann. Deshalb finde ich es gut, wenn ein eingefleischter Politiker, neben einem ergrauten Heidelberger Staatsrechtler und der wiederum neben einer der führenden Gender-Forscherinnen sitzt. So findet die offene Gesellschaft der Verfassungsinterpreten, um ein Wort Häberles aufzugreifen, ihre Entsprechung auf der Richterbank. Völlig einverstanden clown. Schön etwas von dir zu lesen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 28. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Januar 2011 (bearbeitet) Herr Müller hingegen war gerade mal 4 Jahre in der Juristerei, bevor er in die Politik ging (und das auf einem sehr subordinierten Posten). Mich würde einfach mal interessieren, welche besondere juristische Qualifikation Müller für das Amt eines Verfassungsrichters mitbringt. Wenn es dafür reicht, Jura studiert zu haben, ohne dass man sich in irgendeiner Weise danach juristisch-fachlich hervorgetan hätte (etwa durch Publikationen oder intensive Fachpraxis), dann hat das ein ziemliches Geschmäckle. Den Bestimmungen über die Wahl von Richtern des BVerfG (Art. 94 I GG, §§ 3ff. BVerfGG) liegt als selbstverständlich, sogar als erwünscht, zugrunde, daß auch solche Personen, die als Repräsentanten von Parteien politische Funktionen in den Parlamenten ausgeübt oder politische Ämter in den Regierungen bekleidet haben, zu Mitgliedern des BVerfG gewählt und ernannt werden können, um ihre politischen Erfahrungen für die Verfassungsrechtsprechung fruchtbar zu machen. BVerfG NJW 1999, 132 ff. Das Bundesverfassungsgericht ist ein Gericht, aber wie kein anderes deutsches Gericht befindet es über Fragen, die oft genuin politisch sind. Es kann nicht schaden, einen Juristen unter den Richtern zu haben, der nicht nur theoretische Kenntnisse der Staatsleitung hat. Ich bin der Auffassung, dass Deutschland von einem heterogenen Verfassungsgericht nur profitieren kann. Deshalb finde ich es gut, wenn ein eingefleischter Politiker, neben einem ergrauten Heidelberger Staatsrechtler und der wiederum neben einer der führenden Gender-Forscherinnen sitzt. So findet die offene Gesellschaft der Verfassungsinterpreten, um ein Wort Häberles aufzugreifen, ihre Entsprechung auf der Richterbank. Hi Clown, Das BverfG befasst sich nur dann mit politischen Fragen, wenn sie ein Gesetz sind. Zur Integrität gehört meiner Meinung nach dazu eben keine politische Brille aufzusetzen wenn darüber befunden wird ob ein Gesetz verfassungsgemäss ist. Heterogen wäre das Gericht aus politischer Sicht nur dann, wenn jede im Bundestag vertretene Partei einen Richter stellen würde und selbst dann bliebe es je nach Koalition problematisch. Desweiteren sehe ich den Mehrwert nicht, der hier mit "politischer Erfahrung" gepriesen wird. Was soll das konkret sein ausser Kontakte und freie Rede und ein ausgewiesener Hang zur Macht? Gruss, Martin bearbeitet 28. Januar 2011 von Soulman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 28. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Januar 2011 Herr Müller hingegen war gerade mal 4 Jahre in der Juristerei, bevor er in die Politik ging (und das auf einem sehr subordinierten Posten). Mich würde einfach mal interessieren, welche besondere juristische Qualifikation Müller für das Amt eines Verfassungsrichters mitbringt. Wenn es dafür reicht, Jura studiert zu haben, ohne dass man sich in irgendeiner Weise danach juristisch-fachlich hervorgetan hätte (etwa durch Publikationen oder intensive Fachpraxis), dann hat das ein ziemliches Geschmäckle. Den Bestimmungen über die Wahl von Richtern des BVerfG (Art. 94 I GG, §§ 3ff. BVerfGG) liegt als selbstverständlich, sogar als erwünscht, zugrunde, daß auch solche Personen, die als Repräsentanten von Parteien politische Funktionen in den Parlamenten ausgeübt oder politische Ämter in den Regierungen bekleidet haben, zu Mitgliedern des BVerfG gewählt und ernannt werden können, um ihre politischen Erfahrungen für die Verfassungsrechtsprechung fruchtbar zu machen. BVerfG NJW 1999, 132 ff. Das Bundesverfassungsgericht ist ein Gericht, aber wie kein anderes deutsches Gericht befindet es über Fragen, die oft genuin politisch sind. Es kann nicht schaden, einen Juristen unter den Richtern zu haben, der nicht nur theoretische Kenntnisse der Staatsleitung hat. Ich bin der Auffassung, dass Deutschland von einem heterogenen Verfassungsgericht nur profitieren kann. Deshalb finde ich es gut, wenn ein eingefleischter Politiker, neben einem ergrauten Heidelberger Staatsrechtler und der wiederum neben einer der führenden Gender-Forscherinnen sitzt. So findet die offene Gesellschaft der Verfassungsinterpreten, um ein Wort Häberles aufzugreifen, ihre Entsprechung auf der Richterbank. Ja, so passt es. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 28. Januar 2011 Melden Share Geschrieben 28. Januar 2011 Schön etwas von dir zu lesen! Ja!! *Michanschließe* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 1. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2011 (bearbeitet) Ein Lehrer wird mit KiPo auf dem PC erwischt und entlassen. Gegen diese Entscheidung hat er beim OVG geklagt und gewonnen. Er wird weiter beschaeftigt, jedoch nicht mehr im direkten Kontakt mit Kindern und er bekommt 3 Jahre lang 20% weniger Gehalt. http://www.lawblog.de/index.php/archives/2...skurzung-davon/ Daraus In seinem Urteil kritisiert das Oberverwaltungsgericht, der Beamte habe bis heute sein Verhalten nicht bedauert bearbeitet 1. Februar 2011 von Elrond Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
asia Geschrieben 1. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2011 Ein Lehrer wird mit KiPo auf dem PC erwischt und entlassen. Gegen diese Entscheidung hat er beim OVG geklagt und gewonnen. Er wird weiter beschaeftigt, jedoch nicht mehr im direkten Kontakt mit Kindern und er bekommt 3 Jahre lang 20% weniger Gehalt. http://www.lawblog.de/index.php/archives/2...skurzung-davon/ Daraus In seinem Urteil kritisiert das Oberverwaltungsgericht, der Beamte habe bis heute sein Verhalten nicht bedauert Wie arbeitet ein Lehrer nicht mehr im direkten Kontakt mit Kindern? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 1. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2011 Wie arbeitet ein Lehrer nicht mehr im direkten Kontakt mit Kindern? In erster Linie ist der Mann ja offenbar Landesbeamter. Da gibt es eine Menge Bürojobs und mit dem PC kann der Exlehrer ja offenbar umgehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
asia Geschrieben 1. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2011 Wie arbeitet ein Lehrer nicht mehr im direkten Kontakt mit Kindern? In erster Linie ist der Mann ja offenbar Landesbeamter. Da gibt es eine Menge Bürojobs und mit dem PC kann der Exlehrer ja offenbar umgehen. Aha. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 1. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2011 (bearbeitet) Das ist wieder so ein Urteil, wo ich kotzen gehen möchte. Einem normalen Arbeitnehmer darf man wegen jedem Furz den Stuhl vor die Tür setzen - und bei einem Beamten macht das Land als Arbeitgeber kurz Du-du-du und kürzt ihm das Gehalt um 20 % (nur über drei Jahre hinweg!). Wohlgemerkt: Als Beamter bekommt er seine Pension gerechnet vom letzten Gehalt vor dem Aufhören - bis dahin hat er also längst wieder seine 100%. Rein finanziell wird ihn dieses Urteil überhaupt nicht jucken. Und es kommt noch besser: Er kriegt nach den 3 Jahren wieder sein volles Gehalt - und muss dafür überhaupt nicht mehr unterrichten. Seine Bürotätigkeit ist also deutlich entspannender, als sich wöchentlich 28 Stunden von den Schülern nerven zu lassen - und doch wird er genauso bezahlt wie seine Kollegen in der Schule, die sich kaputtschuften. Ist das gerecht??? Ich kann so etwas nicht nachvollziehen. Aber ich bin ja auch nur ein kleiner dummer juristischer Laie. ------------------------------------------------------------------ bearbeitet 1. Februar 2011 von Epicureus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 1. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2011 Ein kleiner Schritt, aber zumindest ein Anfang : http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,15...00.html#ref=rss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 1. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2011 Das ist wieder so ein Urteil, wo ich kotzen gehen möchte. Einem normalen Arbeitnehmer darf man wegen jedem Furz den Stuhl vor die Tür setzen - und bei einem Beamten macht das Land als Arbeitgeber kurz Du-du-du und kürzt ihm das Gehalt um 20 % (nur über drei Jahre hinweg!). Wohlgemerkt: Als Beamter bekommt er seine Pension gerechnet vom letzten Gehalt vor dem Aufhören - bis dahin hat er also längst wieder seine 100%. Rein finanziell wird ihn dieses Urteil überhaupt nicht jucken. Und es kommt noch besser: Er kriegt nach den 3 Jahren wieder sein volles Gehalt - und muss dafür überhaupt nicht mehr unterrichten. Seine Bürotätigkeit ist also deutlich entspannender, als sich wöchentlich 28 Stunden von den Schülern nerven zu lassen - und doch wird er genauso bezahlt wie seine Kollegen in der Schule, die sich kaputtschuften. Ist das gerecht??? Ich kann so etwas nicht nachvollziehen. Aber ich bin ja auch nur ein kleiner dummer juristischer Laie. ------------------------------------------------------------------ Soweit ich das verstanden habe, war die Pornographie auf seinem privaten Rechner daheim. In diesem Fall hätte es bei normalen Arbeitnehmern keine weiteren Maßnahmen gegeben außer der etwaigen Kriminalstrafe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 1. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2011 Das ist wieder so ein Urteil, wo ich kotzen gehen möchte. Einem normalen Arbeitnehmer darf man wegen jedem Furz den Stuhl vor die Tür setzen - und bei einem Beamten macht das Land als Arbeitgeber kurz Du-du-du und kürzt ihm das Gehalt um 20 % (nur über drei Jahre hinweg!). Wohlgemerkt: Als Beamter bekommt er seine Pension gerechnet vom letzten Gehalt vor dem Aufhören - bis dahin hat er also längst wieder seine 100%. Rein finanziell wird ihn dieses Urteil überhaupt nicht jucken. Und es kommt noch besser: Er kriegt nach den 3 Jahren wieder sein volles Gehalt - und muss dafür überhaupt nicht mehr unterrichten. Seine Bürotätigkeit ist also deutlich entspannender, als sich wöchentlich 28 Stunden von den Schülern nerven zu lassen - und doch wird er genauso bezahlt wie seine Kollegen in der Schule, die sich kaputtschuften. Ist das gerecht??? Ich kann so etwas nicht nachvollziehen. Aber ich bin ja auch nur ein kleiner dummer juristischer Laie. ------------------------------------------------------------------ Soweit ich das verstanden habe, war die Pornographie auf seinem privaten Rechner daheim. In diesem Fall hätte es bei normalen Arbeitnehmern keine weiteren Maßnahmen gegeben außer der etwaigen Kriminalstrafe. Beamte sind aber eben keine "normalen" Arbeitnehmer. Immerhin verpflichten sie sich per Eid - und genießen eine ganze Reihe von Privilegien. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 1. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2011 Ein kleiner Schritt, aber zumindest ein Anfang : http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,15...00.html#ref=rss Das ist kein Anfang, das war schon immer so. Eine Kündigung wegen kirchenspezifischer Gründe kommt nur in betracht, wenn während des Dienstverhältnisses sich entweder objektiv beim Dienstnehmer was ändert oder Wenn er wesentliches vor der Einstellung verschwiegen oder falsch dargestellt hat, was der Kirche dann später bekannt wird. Und natürlich spielt die Funktion der Person eine gewisse Rolle. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 1. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2011 Das ist wieder so ein Urteil, wo ich kotzen gehen möchte. Einem normalen Arbeitnehmer darf man wegen jedem Furz den Stuhl vor die Tür setzen - und bei einem Beamten macht das Land als Arbeitgeber kurz Du-du-du und kürzt ihm das Gehalt um 20 % (nur über drei Jahre hinweg!). Wohlgemerkt: Als Beamter bekommt er seine Pension gerechnet vom letzten Gehalt vor dem Aufhören - bis dahin hat er also längst wieder seine 100%. Rein finanziell wird ihn dieses Urteil überhaupt nicht jucken. Und es kommt noch besser: Er kriegt nach den 3 Jahren wieder sein volles Gehalt - und muss dafür überhaupt nicht mehr unterrichten. Seine Bürotätigkeit ist also deutlich entspannender, als sich wöchentlich 28 Stunden von den Schülern nerven zu lassen - und doch wird er genauso bezahlt wie seine Kollegen in der Schule, die sich kaputtschuften. Ist das gerecht??? Ich kann so etwas nicht nachvollziehen. Aber ich bin ja auch nur ein kleiner dummer juristischer Laie. ------------------------------------------------------------------ Soweit ich das verstanden habe, war die Pornographie auf seinem privaten Rechner daheim. In diesem Fall hätte es bei normalen Arbeitnehmern keine weiteren Maßnahmen gegeben außer der etwaigen Kriminalstrafe. Beamte sind aber eben keine "normalen" Arbeitnehmer. Immerhin verpflichten sie sich per Eid - und genießen eine ganze Reihe von Privilegien. Deshalb bekommt er ja zusätzlich zur Kriminalstrafe noch eine Disziplinarmaßnahme. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 1. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2011 Ein kleiner Schritt, aber zumindest ein Anfang : http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,15...00.html#ref=rss Das ist eine Null-Meldung. Die Religion war bei Abschluss des Vertrages bekannt und kann für sich allein daher keinen Grund zur Auflösung darstellen. Sonst geht aus dem Artikel nichts hervor. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 1. Februar 2011 Autor Melden Share Geschrieben 1. Februar 2011 Ein kleiner Schritt, aber zumindest ein Anfang : http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,15...00.html#ref=rss Das ist eine Null-Meldung. Die Religion war bei Abschluss des Vertrages bekannt und kann für sich allein daher keinen Grund zur Auflösung darstellen. Sonst geht aus dem Artikel nichts hervor. Es geht insofern in die richtige Richtung, als dass das Schleifen des kirchlichen Arbeitsrechts eine wichtige Aufgabe der deutschen und europäischen Grundrechtslehre ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 1. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2011 Ein kleiner Schritt, aber zumindest ein Anfang : http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,15...00.html#ref=rss Das ist eine Null-Meldung. Die Religion war bei Abschluss des Vertrages bekannt und kann für sich allein daher keinen Grund zur Auflösung darstellen. Sonst geht aus dem Artikel nichts hervor. Es geht insofern in die richtige Richtung, als dass das Schleifen des kirchlichen Arbeitsrechts eine wichtige Aufgabe der deutschen und europäischen Grundrechtslehre ist. Nur dass hier keinerlei kirchliches Arbeitsrecht geschliffen wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 1. Februar 2011 Autor Melden Share Geschrieben 1. Februar 2011 Nur dass hier keinerlei kirchliches Arbeitsrecht geschliffen wird. Hier nicht. EGMR EuGRZ 2010, 560 ff. könnte allerdings der Auftakt zum Sturm auf die Feste des kirchlichen Arbeitsrechts sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chrk Geschrieben 1. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2011 Soweit ich das verstanden habe, war die Pornographie auf seinem privaten Rechner daheim. In diesem Fall hätte es bei normalen Arbeitnehmern keine weiteren Maßnahmen gegeben außer der etwaigen Kriminalstrafe. Nur mal so als Zwischenfrage: wie ist das eigentlich, wenn ein Arbeitnehmer (Nicht-Beamter) verurteilt wird? Darf das irgendwelche Konsequenzen haben für sein Arbeitsverhältnis oder nur, wenn es dieses direkt tangiert (Untreue->Buchhalter, Kinderpornos->Kindergärtner etc.)? Muss eine Verurteilung dem Arbeitgeber mitgeteilt werden? Und wie sieht das aus bei Haftstrafen? Wenn ich für ein Jahr ins Gefängnis gehe, wird mir doch der Arbeitnehmer sicher nicht den Arbeitsplatz frei halten, selbst wenn mein Vergehen keines ist, das das Arbeitsverhältnis direkt tangiert. Das nur mal so als Laien-Frage, ist mir grade so aufgefallen (und nein, ist keine Rechtsberatung - bin kein Arbeitnehmer...) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 1. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2011 Nur dass hier keinerlei kirchliches Arbeitsrecht geschliffen wird. Hier nicht. EGMR EuGRZ 2010, 560 ff. könnte allerdings der Auftakt zum Sturm auf die Feste des kirchlichen Arbeitsrechts sein. der Artikel hat nichts mit Arbeitrecht zu tun, und den "Sturm auf die Feste des krichlichen Arbeitsrechtes" finde ich zum Kotzen, inhaltlich wie sprachlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 1. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2011 Soweit ich das verstanden habe, war die Pornographie auf seinem privaten Rechner daheim. In diesem Fall hätte es bei normalen Arbeitnehmern keine weiteren Maßnahmen gegeben außer der etwaigen Kriminalstrafe. Nur mal so als Zwischenfrage: wie ist das eigentlich, wenn ein Arbeitnehmer (Nicht-Beamter) verurteilt wird? Darf das irgendwelche Konsequenzen haben für sein Arbeitsverhältnis oder nur, wenn es dieses direkt tangiert (Untreue->Buchhalter, Kinderpornos->Kindergärtner etc.)? Muss eine Verurteilung dem Arbeitgeber mitgeteilt werden? Und wie sieht das aus bei Haftstrafen? Wenn ich für ein Jahr ins Gefängnis gehe, wird mir doch der Arbeitnehmer sicher nicht den Arbeitsplatz frei halten, selbst wenn mein Vergehen keines ist, das das Arbeitsverhältnis direkt tangiert. Das nur mal so als Laien-Frage, ist mir grade so aufgefallen (und nein, ist keine Rechtsberatung - bin kein Arbeitnehmer...) Wie du so vermutest, liegst du richtig. Mitteilung: naja, nur wenn es sich nicht vermeiden läßt. Bei einer Strafhaft wird der Arbeitgeber idR kündigen, da der ArbNehmer ja nicht mehr zur Arbeit kommen kann. Ich kenne aber Beispiele, wo der Ex-Häftling wieder eingestellt wurde. Es gibt Branchen und Chefs, wo ein Strafurteil nicht so ehrenrührig ist. (Kommt natürlich darauf an, was passiert ist.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 2. Februar 2011 Autor Melden Share Geschrieben 2. Februar 2011 der Artikel hat nichts mit Arbeitrecht zu tun, und den "Sturm auf die Feste des krichlichen Arbeitsrechtes" finde ich zum Kotzen, inhaltlich wie sprachlich. Welcher Artikel hat nichts mit Arbeitsrecht zu tun? Du magst es zum Kotzen finden, wenn das kirchliche Arbeitsrecht geschleift wird, ich finde es zum Kotzen, wenn sich die Kirchen mit staatlicher Subventionierung in die Intimssphäre ihrer Arbeitnehmer drängen und diese in einem Maße rechtlos gestellt werden, wie es außerhalb der Kirche nicht denkbar wäre. Es ist eine Neubesinnung in den kirchlichen Privilegien im Arbeitsrecht vonnöten und diese sind nicht weiter zu ziehen als Art. 4 Abs. 1 GG es erfordert, d. h. sie sind auf das kirchliche Kernpersonal zu beschränken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 2. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2011 der Artikel hat nichts mit Arbeitrecht zu tun, und den "Sturm auf die Feste des krichlichen Arbeitsrechtes" finde ich zum Kotzen, inhaltlich wie sprachlich. Welcher Artikel hat nichts mit Arbeitsrecht zu tun? Du magst es zum Kotzen finden, wenn das kirchliche Arbeitsrecht geschleift wird, ich finde es zum Kotzen, wenn sich die Kirchen mit staatlicher Subventionierung in die Intimssphäre ihrer Arbeitnehmer drängen und diese in einem Maße rechtlos gestellt werden, wie es außerhalb der Kirche nicht denkbar wäre. Es ist eine Neubesinnung in den kirchlichen Privilegien im Arbeitsrecht vonnöten und diese sind nicht weiter zu ziehen als Art. 4 Abs. 1 GG es erfordert, d. h. sie sind auf das kirchliche Kernpersonal zu beschränken. Welche Berufe würdest Du als "Kernpersonal" bezeichnen? Nur Priester und Diakone? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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