Gallowglas Geschrieben 2. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2011 der Artikel hat nichts mit Arbeitrecht zu tun, und den "Sturm auf die Feste des krichlichen Arbeitsrechtes" finde ich zum Kotzen, inhaltlich wie sprachlich. Welcher Artikel hat nichts mit Arbeitsrecht zu tun? Du magst es zum Kotzen finden, wenn das kirchliche Arbeitsrecht geschleift wird, ich finde es zum Kotzen, wenn sich die Kirchen mit staatlicher Subventionierung in die Intimssphäre ihrer Arbeitnehmer drängen und diese in einem Maße rechtlos gestellt werden, wie es außerhalb der Kirche nicht denkbar wäre. Es ist eine Neubesinnung in den kirchlichen Privilegien im Arbeitsrecht vonnöten und diese sind nicht weiter zu ziehen als Art. 4 Abs. 1 GG es erfordert, d. h. sie sind auf das kirchliche Kernpersonal zu beschränken. Welche Berufe würdest Du als "Kernpersonal" bezeichnen? Nur Priester und Diakone? Ich würde vielleicht noch Religionslehrer mit einbeziehen, aber das dürfte es dann auch schon gewesen sein ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 2. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2011 (bearbeitet) Ich würde vielleicht noch Religionslehrer mit einbeziehen, aber das dürfte es dann auch schon gewesen sein ... Klar. Gemeinde- oder Pastoralreferent(inn)en müssen doch nicht katholisch sein... Dürfen wir, bitte, darum ersuchen, dass Gemeindereferentinnen während des Gottesdienstes keine Burka tragen dürfen? *indentischbeiß* bearbeitet 2. Februar 2011 von ThomasB. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jos1 Geschrieben 2. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2011 Ich würde vielleicht noch Religionslehrer mit einbeziehen, aber das dürfte es dann auch schon gewesen sein ... Klar. Gemeinde- oder Pastoralreferent(inn)en müssen doch nicht katholisch sein... Dürfen wir, bitte, darum ersuchen, dass Gemeindereferentinnen während des Gottesdienstes keine Burka tragen dürfen? *indentischbeiß* trägt auch der Tisch eine Burka? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 2. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2011 Ich würde vielleicht noch Religionslehrer mit einbeziehen, aber das dürfte es dann auch schon gewesen sein ... Klar. Gemeinde- oder Pastoralreferent(inn)en müssen doch nicht katholisch sein... Dürfen wir, bitte, darum ersuchen, dass Gemeindereferentinnen während des Gottesdienstes keine Burka tragen dürfen? *indentischbeiß* von mir aus, aber dann der Religionsunterricht neutral übergreifend. Gruss, Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 2. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2011 von mir aus, aber dann der Religionsunterricht neutral übergreifend. Also bei nicht übergreifendem Reli-Unterricht dürfen die Burka tragen? Na ja - solange sie es nicht müssen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 2. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2011 der Artikel hat nichts mit Arbeitrecht zu tun, und den "Sturm auf die Feste des krichlichen Arbeitsrechtes" finde ich zum Kotzen, inhaltlich wie sprachlich. Welcher Artikel hat nichts mit Arbeitsrecht zu tun? Du magst es zum Kotzen finden, wenn das kirchliche Arbeitsrecht geschleift wird, ich finde es zum Kotzen, wenn sich die Kirchen mit staatlicher Subventionierung in die Intimssphäre ihrer Arbeitnehmer drängen und diese in einem Maße rechtlos gestellt werden, wie es außerhalb der Kirche nicht denkbar wäre. Es ist eine Neubesinnung in den kirchlichen Privilegien im Arbeitsrecht vonnöten und diese sind nicht weiter zu ziehen als Art. 4 Abs. 1 GG es erfordert, d. h. sie sind auf das kirchliche Kernpersonal zu beschränken. Vielleicht wäre auch einmal eine Neubesinnung auf individuelle Rechte vonnöten, ehe wir in der Planwirtschaft landen. Wenn ich als Konsument wünsche, in einem katholischen Krankenhaus von katholischen Ärzten behandelt zu werden, dann muss der Betreiber das Recht haben, zum Islam übertretende Ärzte zu kündigen. Wenn er nicht genügend Kunden findet, die diesen Wunsch haben, ist das sein Problem. Dasselbe gilt für Schulen, Kindergärten etc.pp. Es ist eine unsägliche Bevormundung, dass auf dem Umweg über das Arbeitsrecht jedem - ob er will oder nicht - jene Indifferenz aufgezwungen wird, die offenbar der pseudo-liberalen Weisheit letzter Schluss ist. Dasselbe gilt, wenn ich mein Kind - gesetzt ich hätte eines - in einen katholischen Privatkindergarten oder eine katholische Privatschule geben möchte. Ich verstehe langsam Leute, die in die USA auswandern - erst recht in einem Land, das auch noch eine Schulpflicht aufzwingt - weil sie sich diesem permanenten Staats-Diktat nicht mehr unterwerfen wollen. Der Artikel hat deswegen nichts mit Arbeitsrecht zu tun, weil Du auch keinen Kaufvertrag über einen Opel schließen und dann rückgängig machen kannst, weil es ein Opel ist. Ebensowenig kann man eine Moslemin anstellen und dann kündigen, weil sie Moslemin ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Niklas Geschrieben 2. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2011 Vielleicht wäre auch einmal eine Neubesinnung auf individuelle Rechte vonnöten, ehe wir in der Planwirtschaft landen.Wenn ich als Konsument wünsche, in einem katholischen Krankenhaus von katholischen Ärzten behandelt zu werden, dann muss der Betreiber das Recht haben, zum Islam übertretende Ärzte zu kündigen. Wenn er nicht genügend Kunden findet, die diesen Wunsch haben, ist das sein Problem. Dasselbe gilt für Schulen, Kindergärten etc.pp. Es ist eine unsägliche Bevormundung, dass auf dem Umweg über das Arbeitsrecht jedem - ob er will oder nicht - jene Indifferenz aufgezwungen wird, die offenbar der pseudo-liberalen Weisheit letzter Schluss ist. Dasselbe gilt, wenn ich mein Kind - gesetzt ich hätte eines - in einen katholischen Privatkindergarten oder eine katholische Privatschule geben möchte. Ich verstehe langsam Leute, die in die USA auswandern - erst recht in einem Land, das auch noch eine Schulpflicht aufzwingt - weil sie sich diesem permanenten Staats-Diktat nicht mehr unterwerfen wollen. Der Artikel hat deswegen nichts mit Arbeitsrecht zu tun, weil Du auch keinen Kaufvertrag über einen Opel schließen und dann rückgängig machen kannst, weil es ein Opel ist. Ebensowenig kann man eine Moslemin anstellen und dann kündigen, weil sie Moslemin ist. Gibt es Deines Erachtens Grenzen dessen? Oder sollten Unternehmen völlig uneingeschränkt darüber befinden können, wen sie einstellen und wen nicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 2. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2011 (bearbeitet) Vielleicht wäre auch einmal eine Neubesinnung auf individuelle Rechte vonnöten, ehe wir in der Planwirtschaft landen.Wenn ich als Konsument wünsche, in einem katholischen Krankenhaus von katholischen Ärzten behandelt zu werden, dann muss der Betreiber das Recht haben, zum Islam übertretende Ärzte zu kündigen. Wenn er nicht genügend Kunden findet, die diesen Wunsch haben, ist das sein Problem. Dasselbe gilt für Schulen, Kindergärten etc.pp. Es ist eine unsägliche Bevormundung, dass auf dem Umweg über das Arbeitsrecht jedem - ob er will oder nicht - jene Indifferenz aufgezwungen wird, die offenbar der pseudo-liberalen Weisheit letzter Schluss ist. Dasselbe gilt, wenn ich mein Kind - gesetzt ich hätte eines - in einen katholischen Privatkindergarten oder eine katholische Privatschule geben möchte. Ich verstehe langsam Leute, die in die USA auswandern - erst recht in einem Land, das auch noch eine Schulpflicht aufzwingt - weil sie sich diesem permanenten Staats-Diktat nicht mehr unterwerfen wollen. Der Artikel hat deswegen nichts mit Arbeitsrecht zu tun, weil Du auch keinen Kaufvertrag über einen Opel schließen und dann rückgängig machen kannst, weil es ein Opel ist. Ebensowenig kann man eine Moslemin anstellen und dann kündigen, weil sie Moslemin ist. Gibt es Deines Erachtens Grenzen dessen? Oder sollten Unternehmen völlig uneingeschränkt darüber befinden können, wen sie einstellen und wen nicht? Privatunternehmen - also solche, deren Träger keine Gebietskörperschaft ist und die ein verfassungsrechtlich zulässiges Unternehmensprofil anstreben, sollen diesem Profil bei der Auswahl des Personals ebenso Rechnung tragen dürfen, wie bei der Festlegung sonstiger Betriebsumstände. Solche, die Gebietskörperschaften als Träger haben - also etwa städtische Verkehrsbetriebe - grundsätzlich nicht. (Sachliche Ausnahmen kann es bei Letzterem geben. Wenn der "Städtische Integrationskindergarten der deutschen-türkischen Freundschaft" unter zehn Kindergärtnerinnen bisher nur Deutsche hat, dann soll er bei den weiteren Einstellungen Türkinnen bzw. Deutsche mit türkischem Migrationshintergrund bevorzugen dürfen, damit er nicht lächerlich wird.) (Prinzipiell wäre ich dafür, dass sich ein Privatunternehmer auch frei aussuchen darf, ob er nur Männer, Moslems, Schwule oder Blondinen einstellen möchte. Grenze wäre das de-facto-Monopol eines Privaten, aber selbst das nur eingeschränkt.) bearbeitet 2. Februar 2011 von Edith1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Niklas Geschrieben 2. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2011 Privatunternehmen - also solche, deren Träger keine Gebietskörperschaft ist und die ein verfassungsrechtlich zulässiges Unternehmensprofil anstreben, sollen diesem Profil bei der Auswahl des Personals ebenso Rechnung tragen dürfen, wie bei der Festlegung sonstiger Betriebsumstände. Solche, die Gebietskörperschaften als Träger haben - also etwa städtische Verkehrsbetriebe - grundsätzlich nicht. (Sachliche Ausnahmen kann es bei Letzterem geben. Wenn der "Städtische Integrationskindergarten der deutschen-türkischen Freundschaft" unter zehn Kindergärtnerinnen bisher nur Deutsche hat, dann soll er bei den weiteren Einstellungen Türkinnen bzw. Deutsche mit türkischem Migrationshintergrund bevorzugen dürfen, damit er nicht lächerlich wird.) (Prinzipiell wäre ich dafür, dass sich ein Privatunternehmer auch frei aussuchen darf, ob er nur Männer, Moslems, Schwule oder Blondinen einstellen möchte. Grenze wäre das de-facto-Monopol eines Privaten, aber selbst das nur eingeschränkt.) Und wie wäre es, wenn das Unternehmen staatliche Subventionen bezieht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 2. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2011 Privatunternehmen - also solche, deren Träger keine Gebietskörperschaft ist und die ein verfassungsrechtlich zulässiges Unternehmensprofil anstreben, sollen diesem Profil bei der Auswahl des Personals ebenso Rechnung tragen dürfen, wie bei der Festlegung sonstiger Betriebsumstände. Solche, die Gebietskörperschaften als Träger haben - also etwa städtische Verkehrsbetriebe - grundsätzlich nicht. (Sachliche Ausnahmen kann es bei Letzterem geben. Wenn der "Städtische Integrationskindergarten der deutschen-türkischen Freundschaft" unter zehn Kindergärtnerinnen bisher nur Deutsche hat, dann soll er bei den weiteren Einstellungen Türkinnen bzw. Deutsche mit türkischem Migrationshintergrund bevorzugen dürfen, damit er nicht lächerlich wird.) (Prinzipiell wäre ich dafür, dass sich ein Privatunternehmer auch frei aussuchen darf, ob er nur Männer, Moslems, Schwule oder Blondinen einstellen möchte. Grenze wäre das de-facto-Monopol eines Privaten, aber selbst das nur eingeschränkt.) Und wie wäre es, wenn das Unternehmen staatliche Subventionen bezieht? Welche und wofür? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 2. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2011 Privatunternehmen - also solche, deren Träger keine Gebietskörperschaft ist und die ein verfassungsrechtlich zulässiges Unternehmensprofil anstreben, sollen diesem Profil bei der Auswahl des Personals ebenso Rechnung tragen dürfen, wie bei der Festlegung sonstiger Betriebsumstände. Solche, die Gebietskörperschaften als Träger haben - also etwa städtische Verkehrsbetriebe - grundsätzlich nicht. (Sachliche Ausnahmen kann es bei Letzterem geben. Wenn der "Städtische Integrationskindergarten der deutschen-türkischen Freundschaft" unter zehn Kindergärtnerinnen bisher nur Deutsche hat, dann soll er bei den weiteren Einstellungen Türkinnen bzw. Deutsche mit türkischem Migrationshintergrund bevorzugen dürfen, damit er nicht lächerlich wird.) (Prinzipiell wäre ich dafür, dass sich ein Privatunternehmer auch frei aussuchen darf, ob er nur Männer, Moslems, Schwule der Blondinen einstellen möchte. Grenze wäre das de-facto-Monopol eines Privaten, aber selbst das nur eingeschränkt.) Und wie wäre es, wenn das Unternehmen staatliche Subventionen bezieht?Welche und wofür?Und wo ist die Grenze zwischen "nicht-Besteuerung" und "Subvention"? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 2. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2011 Privatunternehmen - also solche, deren Träger keine Gebietskörperschaft ist und die ein verfassungsrechtlich zulässiges Unternehmensprofil anstreben, sollen diesem Profil bei der Auswahl des Personals ebenso Rechnung tragen dürfen, wie bei der Festlegung sonstiger Betriebsumstände. Solche, die Gebietskörperschaften als Träger haben - also etwa städtische Verkehrsbetriebe - grundsätzlich nicht. (Sachliche Ausnahmen kann es bei Letzterem geben. Wenn der "Städtische Integrationskindergarten der deutschen-türkischen Freundschaft" unter zehn Kindergärtnerinnen bisher nur Deutsche hat, dann soll er bei den weiteren Einstellungen Türkinnen bzw. Deutsche mit türkischem Migrationshintergrund bevorzugen dürfen, damit er nicht lächerlich wird.) (Prinzipiell wäre ich dafür, dass sich ein Privatunternehmer auch frei aussuchen darf, ob er nur Männer, Moslems, Schwule der Blondinen einstellen möchte. Grenze wäre das de-facto-Monopol eines Privaten, aber selbst das nur eingeschränkt.) Und wie wäre es, wenn das Unternehmen staatliche Subventionen bezieht?Welche und wofür?Und wo ist die Grenze zwischen "nicht-Besteuerung" und "Subvention"? Dieselbe. Welche Steuer wird warum nicht erhoben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Niklas Geschrieben 2. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2011 Privatunternehmen - also solche, deren Träger keine Gebietskörperschaft ist und die ein verfassungsrechtlich zulässiges Unternehmensprofil anstreben, sollen diesem Profil bei der Auswahl des Personals ebenso Rechnung tragen dürfen, wie bei der Festlegung sonstiger Betriebsumstände. Solche, die Gebietskörperschaften als Träger haben - also etwa städtische Verkehrsbetriebe - grundsätzlich nicht. (Sachliche Ausnahmen kann es bei Letzterem geben. Wenn der "Städtische Integrationskindergarten der deutschen-türkischen Freundschaft" unter zehn Kindergärtnerinnen bisher nur Deutsche hat, dann soll er bei den weiteren Einstellungen Türkinnen bzw. Deutsche mit türkischem Migrationshintergrund bevorzugen dürfen, damit er nicht lächerlich wird.) (Prinzipiell wäre ich dafür, dass sich ein Privatunternehmer auch frei aussuchen darf, ob er nur Männer, Moslems, Schwule oder Blondinen einstellen möchte. Grenze wäre das de-facto-Monopol eines Privaten, aber selbst das nur eingeschränkt.) Und wie wäre es, wenn das Unternehmen staatliche Subventionen bezieht? Welche und wofür? Spielt das eine Rolle? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Merkur Geschrieben 2. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2011 Und wo ist die Grenze zwischen "nicht-Besteuerung" und "Subvention"? Gibts keine. Eine Nicht-Besteuerung kann eine Subvention sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 2. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2011 Dieselbe. Welche Steuer wird warum nicht erhoben? Zum Beispiel senkt die Kommune die Gewerbesteuer von 20% auf 13%. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 2. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2011 Dieselbe. Welche Steuer wird warum nicht erhoben? Zum Beispiel senkt die Kommune die Gewerbesteuer von 20% auf 13%. Warum? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Niklas Geschrieben 2. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2011 Dieselbe. Welche Steuer wird warum nicht erhoben? Zum Beispiel senkt die Kommune die Gewerbesteuer von 20% auf 13%. Warum? Worauf willst Du hinaus? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 2. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2011 Privatunternehmen - also solche, deren Träger keine Gebietskörperschaft ist und die ein verfassungsrechtlich zulässiges Unternehmensprofil anstreben, sollen diesem Profil bei der Auswahl des Personals ebenso Rechnung tragen dürfen, wie bei der Festlegung sonstiger Betriebsumstände. Solche, die Gebietskörperschaften als Träger haben - also etwa städtische Verkehrsbetriebe - grundsätzlich nicht. (Sachliche Ausnahmen kann es bei Letzterem geben. Wenn der "Städtische Integrationskindergarten der deutschen-türkischen Freundschaft" unter zehn Kindergärtnerinnen bisher nur Deutsche hat, dann soll er bei den weiteren Einstellungen Türkinnen bzw. Deutsche mit türkischem Migrationshintergrund bevorzugen dürfen, damit er nicht lächerlich wird.) (Prinzipiell wäre ich dafür, dass sich ein Privatunternehmer auch frei aussuchen darf, ob er nur Männer, Moslems, Schwule oder Blondinen einstellen möchte. Grenze wäre das de-facto-Monopol eines Privaten, aber selbst das nur eingeschränkt.) Und wie wäre es, wenn das Unternehmen staatliche Subventionen bezieht? Welche und wofür? Spielt das eine Rolle? Na sicher. Wenn ich Arbeitsplätze für die Einwohner von Blunzendorf schaffen will und deswegen das Blunzendorfer Zementwerk subventioniere, dann kann dieses nicht beschließen nur Kotzbacher anzustellen. Wenn ich nur will, dass in der Region Blunzendorf genug Zement produziert wird, dann kann mir das egal sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 2. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2011 Dieselbe. Welche Steuer wird warum nicht erhoben? Zum Beispiel senkt die Kommune die Gewerbesteuer von 20% auf 13%. Warum? Worauf willst Du hinaus? Na genau darauf. Was soll erreicht werden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 2. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2011 Und wo ist die Grenze zwischen "nicht-Besteuerung" und "Subvention"? Gibts keine. Eine Nicht-Besteuerung kann eine Subvention sein. Das ist der Neu-Sprech sogenannt linker Politiker. Die Prämisse dieses Satzes ist letztlich, daß dem Staat eigentlich alles gehört. Für Menschen, die in üblichen Kategorien denken, ist zwischen nehmen und geben schon ein Unterschied. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 2. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2011 Und wo ist die Grenze zwischen "nicht-Besteuerung" und "Subvention"? Gibts keine. Eine Nicht-Besteuerung kann eine Subvention sein. Das ist der Neu-Sprech sogenannt linker Politiker. Die Prämisse dieses Satzes ist letztlich, daß dem Staat eigentlich alles gehört. Für Menschen, die in üblichen Kategorien denken, ist zwischen nehmen und geben schon ein Unterschied. Die Ansiedlung des Maschinenherstellers "Revolutionärer Mähdrescher" wird mit 10 Jahren Steuerfreiheit belohnt. Das würde ich als Subvention bezeichnen. Du nicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Niklas Geschrieben 2. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2011 Na sicher. Wenn ich Arbeitsplätze für die Einwohner von Blunzendorf schaffen will und deswegen das Blunzendorfer Zementwerk subventioniere, dann kann dieses nicht beschließen nur Kotzbacher anzustellen. Wenn ich nur will, dass in der Region Blunzendorf genug Zement produziert wird, dann kann mir das egal sein. Ok, wenn ich also will, dass in meinem Staat keine Blondinen und keine Männer diskriminiert werden, dann gibt es keine Subventionen für diskriminierende Unternehmen. Oder wie? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Merkur Geschrieben 2. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2011 Das ist der Neu-Sprech sogenannt linker Politiker. Die Prämisse dieses Satzes ist letztlich, daß dem Staat eigentlich alles gehört. Für Menschen, die in üblichen Kategorien denken, ist zwischen nehmen und geben schon ein Unterschied. Beides, mehr geben oder weniger nehmen, kann eine Subvention sein. Es kommt nur darauf an, dass der Subventionempfänger mit Subvention mehr hat als ohne. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 2. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2011 (bearbeitet) Na sicher. Wenn ich Arbeitsplätze für die Einwohner von Blunzendorf schaffen will und deswegen das Blunzendorfer Zementwerk subventioniere, dann kann dieses nicht beschließen nur Kotzbacher anzustellen. Wenn ich nur will, dass in der Region Blunzendorf genug Zement produziert wird, dann kann mir das egal sein. Ok, wenn ich also will, dass in meinem Staat keine Blondinen und keine Männer diskriminiert werden, dann gibt es keine Subventionen für diskriminierende Unternehmen. Oder wie? Von mir aus. Wenn der Staat zum Zwecke der Blondinen-Beschäftigung subventioniert. bearbeitet 2. Februar 2011 von Edith1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Niklas Geschrieben 2. Februar 2011 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2011 Na sicher. Wenn ich Arbeitsplätze für die Einwohner von Blunzendorf schaffen will und deswegen das Blunzendorfer Zementwerk subventioniere, dann kann dieses nicht beschließen nur Kotzbacher anzustellen. Wenn ich nur will, dass in der Region Blunzendorf genug Zement produziert wird, dann kann mir das egal sein. Ok, wenn ich also will, dass in meinem Staat keine Blondinen und keine Männer diskriminiert werden, dann gibt es keine Subventionen für diskriminierende Unternehmen. Oder wie? Von mir aus. Wenn der Staat zum Zwecke der Blondinen-Beschäftigung subventioniert. OK, da würde ich wohl einen Schritt weitergehen und gar keine Blondinen-diskriminierenden Unternehmen subventionieren wollen. Wie begründest Du denn, dass ein Staat solche Unternehmen subventionieren muss? Ist das nicht irgendwie selbstwidersprüchlich, wenn ein Staat das muss, obwohl er eine Verfassung und/oder Gesetze hat, die Diskriminierung verbieten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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