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Im Namen des Volkes...


Clown

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Vielleicht wäre auch einmal eine Neubesinnung auf individuelle Rechte vonnöten, ehe wir in der Planwirtschaft landen.

Wenn ich als Konsument wünsche, in einem katholischen Krankenhaus von katholischen Ärzten behandelt zu werden, dann muss der Betreiber das Recht haben, zum Islam übertretende Ärzte zu kündigen. Wenn er nicht genügend Kunden findet, die diesen Wunsch haben, ist das sein Problem.

 

Dein Verständnis des wichtigen Grundes finde ich beängstigend.

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Heute eine Entscheidung für das kirchliche Arbeitsrecht: http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbe...aid_596259.html

Und die finde ich richtig (man staune!)

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Bastian Sick klagt gegen Google. Es geht darum, dass eine auf der Originalseite als Satire gekennzeichnete Rezension eines Auftritts (hier) in den Suchergebnissen (bzw. dem Anrisstext unter dem Treffer) zu Bastian Sick nicht als solche erkennbar ist und aus Sicht des Klaegers damit zu einer unwahren Tatsachenbehauptung wird, die seine Ehre verletzt.

 

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2...krankten-autor/

bearbeitet von Elrond
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Heute eine Entscheidung für das kirchliche Arbeitsrecht: http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbe...aid_596259.html

Und die finde ich richtig (man staune!)

staun ich auch nicht. Finde ich in dem Fall auch ok. Als Arbeitgeber kann ich Tätigkeiten die ich für Privatvergnügen halte jederzeit vom Arbeitsplatz verbannen. Eine Abmahnung muss es aber vorher schon geben.

 

Gruss, Martin

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Bundesverfassungsgericht stellt Unterhaltsanspruch der ersten Ehefrau besser: http://www.fr-online.de/politik/ex-partner...28/-/index.html

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Hi,

 

hier kann man sich einen Eindruck verschaffen, was mit Vorratsdatenspeicherung eigentlich gemeint ist. Der Abgeordnete der Grünen Malte Spitz hat sich "seine" Vorratsdaten von der Tlekom erklagt und die Zeit hat die Daten aufbereitet.

 

Herausgekommen ist eine ziemlich coole Animation. Einfach auf den Playknopf links unten an der Karte drücken und los geht die Reise.

 

Und das gab es bis zum Verfassungsurteil von jedem Handybesitzer.

 

Gruss, Martin

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Hi,

 

im lawblog gefunden:

 

Anklage wegen der Weigerung zur Abgabe der DNA.

 

Ich möchte mal wissen, was Richter dazu bewegt ihre Unterschrift unter so einen Durchsuchungsbeschluss zu setzen. Haben die keinerlei Konsequenzen zu befürchten, wenn sie auf diese Weise Grundrechte verletzen (lassen)?

 

Gruss, Martin

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Herausgekommen ist eine ziemlich coole Animation. Einfach auf den Playknopf links unten an der Karte drücken und los geht die Reise.

 

Und das gab es bis zum Verfassungsurteil von jedem Handybesitzer.

Das ist nicht lustig.

 

Da freue ich mich nochmal, dass ich mich der Sammelklage angeschlossen habe.

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Das mag ja sein, aber wie ich schon an anderer Stelle schrieb ist eine Eheschließung primär die notwendige Formalität um [...]in der Außenwirkung als BGB-Gesellschaft auftreten zu können. Details kann man immer noch via Ehevertrag regeln.

 

Auslassung von mir.

 

Das ist falsch. (nur so nebenbei...) Eine GbR ist auch im Rahmen einer nelG möglich.

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Das mag ja sein, aber wie ich schon an anderer Stelle schrieb ist eine Eheschließung primär die notwendige Formalität um [...]in der Außenwirkung als BGB-Gesellschaft auftreten zu können. Details kann man immer noch via Ehevertrag regeln.
Auslassung von mir.

 

Das ist falsch. (nur so nebenbei...) Eine GbR ist auch im Rahmen einer nelG möglich.

GBR ohne (wenigstens mündlichen) Vertrag?
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Ich möchte mal wissen, was Richter dazu bewegt ihre Unterschrift unter so einen Durchsuchungsbeschluss zu setzen. Haben die keinerlei Konsequenzen zu befürchten, wenn sie auf diese Weise Grundrechte verletzen (lassen)?

 

Ich habe mal etwas weiter nach diesem Fall gesucht. Anfang 2011 wurde von der StA ein Verfahren gegen Schöpf eröffnet wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Begründet wurde das damit, dass die Polizisten und der anordnende Richter bei ihrer Aktion am 30.07.2010 nicht wissen konnten, dass das Vorgehen rechtswidrig war - das Urteil erfolgte tatsächlich erst später.

 

Das wunderte mich ein wenig - hier in Bayern gibt es keine Abwehrrechte gegen formell rechtswidrige Aktionen, die durch das Polizeiaufgabengesetz gedeckt sind, sondern nur einen Entschädigungsanspruch danach (der teilweise richtig teuer für den Staat werden kann - siehe "Münchner Einkesselung" sowie die Diskussionen um Blutentnahmen bei Verkehrsteilnehmern). Hier wäre eine Strafbarkeit des Widerstandes auch dann gegeben, wenn die Aktion nicht rechtlich gedeckt gewesen wäre. Das scheint in Niedersachsen anders zu sein.

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Hi Lothar,

 

In diesem Fall war der Verdacht die Weigerung an einem Massengentest teilzunehmen. Das wiederum ist auch ein Grundrecht und kann doch nicht allen ernstes zu einem Verdacht führen, wenn es wahrgenommen wird. Ich krieg in meinen Schädel nicht rein, wie ein Richter so etwas unterschreiben kann und ich meine, dass es über diese Art von Verdachtskonstruktion auch ein Urteil gibt, das den Widerstand straffrei bewertet. Wenn ich zum Beispiel per Zwangsmassnahme zur Wahlurne geschleift werden soll, darf ich mich auch wehren.

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
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Hi Lothar,

 

In diesem Fall war der Verdacht die Weigerung an einem Massengentest teilzunehmen. Das wiederum ist auch ein Grundrecht und kann doch nicht allen ernstes zu einem Verdacht führen, wenn es wahrgenommen wird. Ich krieg in meinen Schädel nicht rein, wie ein Richter so etwas unterschreiben kann und ich meine, dass es über diese Art von Verdachtskonstruktion auch ein Urteil gibt, das den Widerstand straffrei bewertet.

Laut Lothar ist genau das in Bayern nicht so. Du darfst dich nachher beschweren und kriegst Schadenersatz. Und der Richter vermutlich ordentlich eins auf den Deckel von seinem Vorgesetzten. Aber du darfst dich nicht wehren.

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Ich krieg in meinen Schädel nicht rein, wie ein Richter so etwas unterschreiben kann

 

Das frage ich mich allerdings auch. So etwas sollte nicht passieren. Zumindest dann nicht, wenn es wirklich nur eine Reihenuntersuchung war und kein konkreter Verdacht bestand.

 

und ich meine, dass es über diese Art von Verdachtskonstruktion auch ein Urteil gibt, das den Widerstand straffrei bewertet.

 

Das mag in anderen Bundesländern so sein - in Bayern (und m.W. in Baden-Württemberg) wäre es nicht so. Es gibt gegen Maßnahmen von Vollstreckungsbeamte keine Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung und jeder aktive Widerstand ist strafbar - völlig unabhängig davon, ob die Polizeiaktion rechtlich einwandfrei ist oder nicht. Bei einem von einem Richter unterschriebener Durchsuchungsbescheid muss auch die Polizei nicht mehr prüfen, ob Rechtsverletzungen vorliegen. Somit ist jeder Widerstand strafbar.

 

Und ich würde nicht mal im Traum daran denken, auch nur passiv Widerstand zu leisten, sobald man mir einen richterlichen Bescheid vorlegt. Nicht in Bayern, nicht in anderen Bundesländern. Klagen kann man nachher immer noch. Und zwar gegen das Bundesland. Dann tut es nämlich weh - wegen Schadenersatz - und niemand kann mir Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorhalten.

 

Es wurden in Bayern rechtskräftig Leute wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt, weil sie sich gegen eine nicht richterlich angeordnete und damit gesetzlich nicht verbindliche Blutabnahme gewehrt haben. Andererseits wurden auch schon mehrmals Verfahren gegen besoffene Autofahrer eingestellt, weil die Blutprobe ungesetzlich war und deswegen nicht als Beweismittel herangezogen werden durfte. Und gleichzeitig kriegt der Süffel dann auch noch eine Entschädigung von ein paar Euro. Sowas tut weh und erzieht die Polizei und die Gerichte.

 

Widerstand gegen Polizei oder Zoll im Vollzugsdienst ist ein absolutes No-Go. Auch wenn die Polizei im Unrecht ist.

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Widerstand gegen Polizei oder Zoll im Vollzugsdienst ist ein absolutes No-Go. Auch wenn die Polizei im Unrecht ist.
Das werden sich Mubarak, Gaddafi und Konsorten wohl auch wünschen...
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Widerstand gegen Polizei oder Zoll im Vollzugsdienst ist ein absolutes No-Go. Auch wenn die Polizei im Unrecht ist.

 

Man könnte hier bald ein Lexikon der Rechtsirrtümer bereichern...

 

§ 113 (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) StGB, Abs. 3:

Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.

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Widerstand gegen Polizei oder Zoll im Vollzugsdienst ist ein absolutes No-Go. Auch wenn die Polizei im Unrecht ist.
Man könnte hier bald ein Lexikon der Rechtsirrtümer bereichern...§ 113 (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) StGB, Abs. 3:<br />Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.

 

Es ist aber unredlich an dieser Stelle nicht die strafrechtliche Rechtmäßigkeitstheorie der Rspr und hM anzuführen, nach der es im Rahmen des § 113 StGB gerade nicht auf die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme nach den Vorschriften des jeweiligen Fachgebietes (ZPO, StPO, VwVG) ankommt, sondern nur darauf, ob der sachlich und örtlich zuständige Amtswalter unter Beachtung aller wesentlichen Förmlichkeiten gehandelt hat. Das nähert sich Lothars Einschätzung an.

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Das Bundesverfassungsgericht mit einem für die Praxis sehr brisanten Urteil zum Strafvollzug. Danach müssen Strafgefangene notfalls freigelassen werden, wenn der Staat keine menschenwürdigen Haftbedingungen bieten kann: http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2707999

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Beutelschneider
Das Bundesverfassungsgericht mit einem für die Praxis sehr brisanten Urteil zum Strafvollzug. Danach müssen Strafgefangene notfalls freigelassen werden, wenn der Staat keine menschenwürdigen Haftbedingungen bieten kann: http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2707999

 

Ist der Begriff "Menschenwürdige Haftbedingung" nicht ein Widerspruch in sich?

Aber erst dieser Tage stand in der Leipziger Volkszeitung, dass in Thüringen Gefängnisbetten leer stehen. Also keine Hoffnung für Knackis.

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Das Bundesverfassungsgericht mit einem für die Praxis sehr brisanten Urteil zum Strafvollzug. Danach müssen Strafgefangene notfalls freigelassen werden, wenn der Staat keine menschenwürdigen Haftbedingungen bieten kann: http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2707999

 

Ist der Begriff "Menschenwürdige Haftbedingung" nicht ein Widerspruch in sich?

Aber erst dieser Tage stand in der Leipziger Volkszeitung, dass in Thüringen Gefängnisbetten leer stehen. Also keine Hoffnung für Knackis.

 

Zur angeblich leerstehenden Zellen: http://www.stz-online.de/nachrichten/thuer...art2935,1310389

bearbeitet von kam
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