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Im Namen des Volkes...


Clown

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Rot-grüner NRW-Haushalt nicht vollziehbar, da möglicherweise verfassungswidrig :ninja:

 

Edit: Hier die Presseerklärung des Verfassungsgerichts: http://www.vgh.nrw.de/presse/2011/p110118.htm

 

... und weg isser.

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Nachdem das neu gegründete schleswig-holsteinische Verfassungsgericht die Wahlperiode gekappt hat, erhebt sich nun der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof. Wir erleben eine Emanzipation der Landesverfassungsgerichtsbarkeit, die offenbar nicht länger gewillt ist, ein Schattendasein zu fristen.

 

Der hessische Staatsgerichtshof hat diese Chance in seinem servilen Studiengebührenurteil verspielt.

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RA Gaßner ist der Auffassung, die Klage RWEs gegen die Stilllegung von Biblis sei politische Schaumschlägerei ohne juristische Substanz. Ich bin bereit, einen Kasten Bier gegen ihn zu wetten.

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RA Gaßner ist der Auffassung, die Klage RWEs gegen die Stilllegung von Biblis sei politische Schaumschlägerei ohne juristische Substanz. Ich bin bereit, einen Kasten Bier gegen ihn zu wetten.

 

Wer ist dieser Gaßner?

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RA Gaßner ist der Auffassung, die Klage RWEs gegen die Stilllegung von Biblis sei politische Schaumschlägerei ohne juristische Substanz. Ich bin bereit, einen Kasten Bier gegen ihn zu wetten.

 

Wer ist dieser Gaßner?

 

Vertreter der SPD-Länder im Normenkontrollverfahren zur Laufzeitverlängerung.

 

http://www.ggsc.de/team/anwaelte/hartmut_gassner.shtml

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RA Gaßner ist der Auffassung, die Klage RWEs gegen die Stilllegung von Biblis sei politische Schaumschlägerei ohne juristische Substanz. Ich bin bereit, einen Kasten Bier gegen ihn zu wetten.

 

Ich halte nicht dagegen - die Klage ist sehr trickreich: Biblis A ist ein Kraftwerk mit eher geringen Chancen, die Prüfungen zu überstehen - der Prozess wird vermutlich verloren gehen. ABER in der Urteilsbegründung muss das Gericht zumindest indirekt darlegen, wie weit der Gesetzgeber das Atomrecht auslegen kann. Und damit kann man dann in der Frage der übrigen und der neueren Kraftwerke gut arbeiten und letzten Endes über die Abschlagssumme verhandeln, die der Staat nun zahlen soll.

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RA Gaßner ist der Auffassung, die Klage RWEs gegen die Stilllegung von Biblis sei politische Schaumschlägerei ohne juristische Substanz. Ich bin bereit, einen Kasten Bier gegen ihn zu wetten.

 

Ich halte nicht dagegen - die Klage ist sehr trickreich: Biblis A ist ein Kraftwerk mit eher geringen Chancen, die Prüfungen zu überstehen - der Prozess wird vermutlich verloren gehen. ABER in der Urteilsbegründung muss das Gericht zumindest indirekt darlegen, wie weit der Gesetzgeber das Atomrecht auslegen kann. Und damit kann man dann in der Frage der übrigen und der neueren Kraftwerke gut arbeiten und letzten Endes über die Abschlagssumme verhandeln, die der Staat nun zahlen soll.

 

Muß man gegen einen Verwaltungsakt nicht fristgebunden klagen? Und die jetzt angekündigten Prüfungen unterminieren mE jede Begründung für die Entscheidung zur Sofortabschaltung. Die Anlagen sind genehmigt, da müßte man wohl erst prüfen und erst dann stillegen. Wann man beim Betrieb einer laufenden Anlage mit verschärften Vorschriften kommen kann, ist auch ein weites Feld der juristischen Auseinandersetzung. Der AKW-Betreiber kann sich mE auf Bestands- und Vertrauensschutz berufen.

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M. W. ist Ermächtigungsgrundlage für den Widerruf der Betriebserlaubnis § 17 Abs. 5 AtG. Soweit dessen tatbestandliche Voraussetzungen vorliegen, tritt der Vertrauens- und Bestandsschutz des Betreibers zurück und kann allenfalls auf der Sekundärebene berücksichtigt werden.

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Zu etwas anderem: der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Auslegung des OLG Hamburgs, dass schon das Betrachten von Kinderpornographie im Internet das Unternehmen des Sich-Verschaffens ist, ausdrücklich gebilligt (5 StR 581/10 Rz. 8).

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Zu etwas anderem: der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Auslegung des OLG Hamburgs, dass schon das Betrachten von Kinderpornographie im Internet das Unternehmen des Sich-Verschaffens ist, ausdrücklich gebilligt (5 StR 581/10 Rz. 8).

Hi,

 

liegt da nicht ein winziges Logikproblem vor? In etwa vergleichbar mit "dem sündigen Gedanken"? (Die Thematik KiPo mal aussen vor)

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
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Zu etwas anderem: der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Auslegung des OLG Hamburgs, dass schon das Betrachten von Kinderpornographie im Internet das Unternehmen des Sich-Verschaffens ist, ausdrücklich gebilligt (5 StR 581/10 Rz. 8).

Hi,

 

liegt da nicht ein winziges Logikproblem vor? In etwa vergleichbar mit "dem sündigen Gedanken"? (Die Thematik KiPo mal aussen vor)

 

Gruss, Martin

 

Es geht um Verdachtsstrafrecht, weil der Beweis im Einzelfall schwer zu erbringen ist. Das ist bei anderen Delikten ähnlich, die häufiger vorkommen, zB Verkehrsunfallflucht. Da kann man alle schöne Theorie vergessen.

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Zu etwas anderem: der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Auslegung des OLG Hamburgs, dass schon das Betrachten von Kinderpornographie im Internet das Unternehmen des Sich-Verschaffens ist, ausdrücklich gebilligt (5 StR 581/10 Rz. 8).

Hi,

 

liegt da nicht ein winziges Logikproblem vor? In etwa vergleichbar mit "dem sündigen Gedanken"? (Die Thematik KiPo mal aussen vor)

 

Gruss, Martin

 

Es geht um Verdachtsstrafrecht, weil der Beweis im Einzelfall schwer zu erbringen ist. Das ist bei anderen Delikten ähnlich, die häufiger vorkommen, zB Verkehrsunfallflucht. Da kann man alle schöne Theorie vergessen.

Zusammen mit der Rechtsprechung zum Thema "Scheinminderjährige" wird das zur vermuteten Unfallflucht bei einem Scheinunfall. Ein wenig hysterisch das ganze, gerade weil es den "Milliardenmarkt" für KiPo im Inet nachweislich nicht gibt. Eine besser ausgestaltete Prävention und Aufklärung halte ich für zielführender.

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
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Eine besser ausgestaltete Prävention halte ich für zielführender.

 

Gruss, Martin

 

Nicht nur du. Das kostet aber. Und ein paar Schauprozesse im Jahr lassen sich als Beleg dafür verkaufen, daß unsere Herrscherkaste das Problem erkannt hat.

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Nicht nur du. Das kostet aber. Und ein paar Schauprozesse im Jahr lassen sich als Beleg dafür verkaufen, daß unsere Herrscherkaste das Problem erkannt hat.

 

Du hast offenbar das Vertrauen in den bürgerlichen Rechtsstaat verloren. Was ist deine Vision?

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Nicht nur du. Das kostet aber. Und ein paar Schauprozesse im Jahr lassen sich als Beleg dafür verkaufen, daß unsere Herrscherkaste das Problem erkannt hat.

 

Du hast offenbar das Vertrauen in den bürgerlichen Rechtsstaat verloren. Was ist deine Vision?

 

Erfahrungssache. Vision: keine.

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Nicht anders, als wenn ich dir kinderpornographische Fotos unter der Tür durchschöbe.

 

 

D.h.: Danach ist der Wohnungsbewohner im Besitz der Fotos, und wenn er sich deren nicht schleunigst entledigt, macht er sich strafbar. Also sofort auf zur Polizei damit!

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Nicht anders, als wenn ich dir kinderpornographische Fotos unter der Tür durchschöbe.

 

 

D.h.: Danach ist der Wohnungsbewohner im Besitz der Fotos, und wenn er sich deren nicht schleunigst entledigt, macht er sich strafbar. Also sofort auf zur Polizei damit!

 

Und was ist in der halben Stunde, die ich auf dem Weg zur Polizei bin? Ist das nicht das Problem, dass ich mich da schon strafbar mache, allein durch das Beimirführen (so hatte ich den Link zu dem Urteil verstanden). Und wie könnte ich dann beweisen, dass die Fotos wirklich unter meiner Tür lagen? Ich bin doch dann in der Beweispflicht, oder?

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Nicht anders, als wenn ich dir kinderpornographische Fotos unter der Tür durchschöbe.

 

 

D.h.: Danach ist der Wohnungsbewohner im Besitz der Fotos, und wenn er sich deren nicht schleunigst entledigt, macht er sich strafbar. Also sofort auf zur Polizei damit!

Wie soll er das tun ohne draufzuschauen? Eigentlich gibt es nur eine Möglichkeit diese bekloppte Rechtsunsicherheit zu eliminieren. Pornoseiten abklappern bis man den Eindruck hat man hat eine strafbare Abbildung gefunden und dann Selbstanzeige stellen und durchbröseln bis zum BVerfG. Nur hat wohl niemand wirklich Lust so tief im Dreck zu wühlen.

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
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Die Probleme werden aber durchaus gesehen, hier ein sehr differenzierendes Urteil dazu, mit Anmerkung: http://www.scharf-un...-184b-Abs-4.pdf

Hi Inge,

 

Es gibt bereits ein technisches Problem. Aus technischer Sicht befinden sich gestreamte Inhalte nur im Cache des Rechners. Also ist es technisch konsequent bereits bei diesen Verfahren von Inbesitznahme zu sprechen. Die Seuche ist ja, dass nicht bei dem Konsum eine Grenze gezogen wird. Eine den Drogengesetzen folgende Differenzierung zwischen Konsum und stochastischer (Porno-)Beilage (analog zu Drogen- Handel/Konsum) anhand der Menge des Materials wäre auch in diesem Kontext sinnvoll. So eine Beurteilung ist aber konservativen Kräften sehr sehr schwer zu vermitteln. Genauso schwer wie Projekte zur Prävention von realem Kindesmissbrauch die über das Niveau von "Schwanz ab" hinausgehen.

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
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http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/04/15/generelles-hausverbot-fr-gez-mitarbeiter-mglich/

 

Hausbesitzer und Mieter können gegenüber der GEZ erklären, dass jeder Besuch von “Gebührenbeauftragten” untersagt ist. Halten sich die die Eintreiber nicht an dieses Hausverbot, kann die hinter der GEZ stehende zuständige Landesrundfunkanstalt auf Unterlassung verklagt werden. Das hat das Amtsgericht Bremen entschieden.

 

Die GEZ hat sogar ins Feld gefuehrt, dass sie keine Software hat, die Beauftragten auf das Hausverbot aufmerksam zu machen und sie sich deshalb nicht dran halten kann. Fand das Gericht nicht ueberzeugend

 

Es liegt im Verantwortungsbereich der Beklagten, durch eine hinreichende innerbetriebliche Organisation durch sie veranlasste Rechtsverletzungen zu verhindern.
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