rince Geschrieben 20. April 2011 Melden Share Geschrieben 20. April 2011 Die Bahn hat mal wieder den Kürzeren gezogen... http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/31/0,3672,8233919,00.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 20. April 2011 Autor Melden Share Geschrieben 20. April 2011 Die Bahn hat mal wieder den Kürzeren gezogen... http://www.heute.de/...8233919,00.html Da wird das OLG Frankfurt das letzte Wort haben. Nach dem Pyrrhus-Sieg vor dem BVerwG im letzten Jahr hinsichtlich der Busfernreisen ist man am Potsdamer Platz wohl etwas nervös. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 20. April 2011 Melden Share Geschrieben 20. April 2011 (bearbeitet) Die Bahn hat mal wieder den Kürzeren gezogen... http://www.heute.de/...8233919,00.html Da wird das OLG Frankfurt das letzte Wort haben. Nach dem Pyrrhus-Sieg vor dem BVerwG im letzten Jahr hinsichtlich der Busfernreisen ist man am Potsdamer Platz wohl etwas nervös. Na ja, ich finde die Klagen der DB auch ein bisschen lächerlich. Immerhin betreibt sie ja selber Busverkehr. Sie hat daher wohl eher Angst, dass die privaten Busbetreiber den Busreisen der Bahn Kunden wegnehmen. Dass die Bahn im Zugverkehr darunter leiden wird, glaube ich kaum. Falls doch ein paar Prozentpunkte an Zugreisenden an den Bus verloren gehen sollten, könnte die DB ja mal ihr Preissystem überdenken. Was mir allerdings an der neuen Buskonkurrenz nicht gefällt: Sie könnte dafür sorgen, dass es zu einem verstärkten Abbau von Schienenstrecken kommt, gerade in "unrentablen" Gegenden. Und das fände ich - auch unter umweltpolitischen Gründen schade. Aber auch unter verkehrspolitischen, denn die Autobahnen sind eigentlich schon heute voll genug. Da müssen nicht noch hunderte von Bussen mehr drauf. Ich persönlich würde in einen solchen Bus keinen Fuß setzen - ich hasse Busreisen, seit ich denken kann. bearbeitet 20. April 2011 von Epicureus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 20. April 2011 Autor Melden Share Geschrieben 20. April 2011 Naja, das PBefG schützt ja auch den bereits etablierten Unternehmer vor neuer Konkurrenz. Man mag diese Wertung nicht teilen, aber sie liegt dem Gesetz u. a. zugrunde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 20. April 2011 Melden Share Geschrieben 20. April 2011 Ein Callcenter-Agent darf seine Gespraeche nicht regulaer mit dem Satz "Jesus hat Sie lieb" beenden, wenn er seinen Job mag. http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,758244,00.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Felician Geschrieben 20. April 2011 Melden Share Geschrieben 20. April 2011 Wahlprüfungsbeschwerde des Bundesvorsitzenden der PARTEI unzulässig Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasB Geschrieben 20. April 2011 Melden Share Geschrieben 20. April 2011 Ein Callcenter-Agent darf seine Gespraeche nicht regulaer mit dem Satz "Jesus hat Sie lieb" beenden, wenn er seinen Job mag. http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,758244,00.html Das eia-popeia-hafte des Satzes ist in der Tat ein Kündigungsgrund. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julian A. Geschrieben 20. April 2011 Melden Share Geschrieben 20. April 2011 Ein Callcenter-Agent darf seine Gespraeche nicht regulaer mit dem Satz "Jesus hat Sie lieb" beenden, wenn er seinen Job mag. http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,758244,00.html Das eia-popeia-hafte des Satzes ist in der Tat ein Kündigungsgrund. Also "Fürchten Sie Gottes Zorn!" wäre für mich auch ein Kündigungsgrund gewesen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 20. April 2011 Melden Share Geschrieben 20. April 2011 Ich stelle mir gerade FitundHeil als Call-Center Agent vor ... mit einem Liedchen auf den Lippen am Ende jedes Anrufs Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stepp Geschrieben 31. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 31. Mai 2011 http://www.sueddeutsche.de/politik/europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-strassburg-weist-chodorkowskis-klage-ab-1.1103553 Ein denkwürdiges Urteil. Wenn der Prozess gegen Chodorkowskij nicht politisch war, dann gibt es keine politischen Prozesse. Schade, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein derart serviles Urteil nötig zu haben scheint. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 31. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 31. Mai 2011 http://www.sueddeutsche.de/politik/europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-strassburg-weist-chodorkowskis-klage-ab-1.1103553 Ein denkwürdiges Urteil. Wenn der Prozess gegen Chodorkowskij nicht politisch war, dann gibt es keine politischen Prozesse. Schade, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein derart serviles Urteil nötig zu haben scheint. Ich bin da zwiegespalten. Irgendwie können diese ganzen Ölmagnaten doch nicht anders als durch Diebstahl und Unterschlagung zu ihren immensen Reichtümern gekommen sein. Chodorkowskij hat wohl den Fehler gemacht, den Mächtigen zu wenig davon abgegeben zu haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 2. August 2011 Melden Share Geschrieben 2. August 2011 Ist das nun frauenfeindlich oder frauenfreundlich? http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,777959,00.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 2. August 2011 Melden Share Geschrieben 2. August 2011 Ist das nun frauenfeindlich oder frauenfreundlich?http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,777959,00.html In erster Linie ist es väterfreundlich, was ich aufgrund der bisherigen Rechtsprechung ausgesprochen begrüße. Meine Hoffnungen sind nun dreierlei: 1. Eine vermehrte Zahl von Sorgerechtsübertragungen an willige Väter. 2. Eine vermehrte Zahl von getrenntlebenden aber gemeinsam erziehenden Eltern (es ist meiner Meinung nach einfacher sich zusammenzureißen, wenn nicht ein Elternteil mit Hilfe der Gerichte erpresst werden kann). 3. Die Reduktion der Stundenzahl für eine "volle" Stelle auf 30 und damit verbunden eine größere Flexibilität auch auf Seiten der Arbeitgeber und zwar für Männer UND Frauen. 4. Der qualitätvolle Ausbau der Tagesbetreuungsmöglichkeiten an unseren Schulen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 2. August 2011 Melden Share Geschrieben 2. August 2011 Kommt mir geschlechtsneutral vor. Für einen alleinerziehenden Vater würde doch das Gleiche gelten: Das OLG habe "keine durchgreifenden individuellen Einzelumstände angeführt", warum das Kind am Nachmittag von der Mutter persönlich betreut werden müsse, so die Karlsruher Richter. Es sei auch nicht begründet worden, warum eine Vollzeiterwerbstätigkeit zu einer "überobligatorischen Belastung" der Mutter führen könnte. Denn das könne "nicht pauschal, sondern nur auf der Grundlage der individuellen Verhältnisse" begründet werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 2. August 2011 Melden Share Geschrieben 2. August 2011 Ist das nun frauenfeindlich oder frauenfreundlich?http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,777959,00.html In erster Linie ist es väterfreundlich, was ich aufgrund der bisherigen Rechtsprechung ausgesprochen begrüße. Meine Hoffnungen sind nun dreierlei: 1. Eine vermehrte Zahl von Sorgerechtsübertragungen an willige Väter. 2. Eine vermehrte Zahl von getrenntlebenden aber gemeinsam erziehenden Eltern (es ist meiner Meinung nach einfacher sich zusammenzureißen, wenn nicht ein Elternteil mit Hilfe der Gerichte erpresst werden kann). 3. Die Reduktion der Stundenzahl für eine "volle" Stelle auf 30 und damit verbunden eine größere Flexibilität auch auf Seiten der Arbeitgeber und zwar für Männer UND Frauen. 4. Der qualitätvolle Ausbau der Tagesbetreuungsmöglichkeiten an unseren Schulen. Hast du bei deiner speziellen Freundin abgeschrieben? http://www.tagesspiegel.de/politik/mit-der-sehnsucht-habe-ich-so-nicht-gerechnet/4446670.html?p4446670=2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 2. August 2011 Melden Share Geschrieben 2. August 2011 Ist das nun frauenfeindlich oder frauenfreundlich? http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,777959,00.html Weder - noch, für mich hier verblüffend. Eigentlich geht es nämlich nicht um die Eltern. Ausschlaggebend ist doch wohl das Kindeswohl. Dem entspricht in aller Regel eher die Betreuung zu Hause als die Ganztagsunterbringung anderswo. Wenn der Unterhalt das Kind so stellen soll, wie es in einer intakten Familie stünde, ist nicht unbedingt gesagt, dass der betreuuende Elternteil Vollzeit arbeiten muss, wenn er das nicht auch dann täte, wenn er nicht Alleinerzieher wäre. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 2. August 2011 Melden Share Geschrieben 2. August 2011 Hast du bei deiner speziellen Freundin abgeschrieben?Wieso meine spezielle Freundin? Ich hatte das Interview vorher nicht gelesen, aber ist doch schön wenn sie meiner Meinung ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 2. August 2011 Melden Share Geschrieben 2. August 2011 Ausschlaggebend ist doch wohl das Kindeswohl.Nach meinem Eindruck ist das Kindeswohl in Sorgerechtsprozessen wohl eher am Rande von Interesse. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 2. August 2011 Melden Share Geschrieben 2. August 2011 Ausschlaggebend ist doch wohl das Kindeswohl.Nach meinem Eindruck ist das Kindeswohl in Sorgerechtsprozessen wohl eher am Rande von Interesse. Nun, da ist mein Eindruck ein anderer. Außerdem geht es hier nur um einen Unterhaltsprozess. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 2. August 2011 Melden Share Geschrieben 2. August 2011 Außerdem geht es hier nur um einen Unterhaltsprozess.Schon, aber der eine wirkt in den anderen. Wenn die Aussichten gut stehen, daß man den Ehegegner auf Unterhalt verklagen kann, dürfte die Versuchung größer sein, den Sorgerechtsprozess gewinnen zu wollen um den Unterhalt auch mitnehmen zu können. Zumal es um den Mütterlichen Unterhalt geht und nicht um den des Kindes. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 2. August 2011 Melden Share Geschrieben 2. August 2011 Sorry, hast Recht. Habe ich übersehen. Da geht es um Ehehgattenunterhalt. Da fehlt mir dann aber etwas Wesentliches: seit wann ist die Frau geschieden, wie alt ist sie und was hat sie in der Vergangenheit getan. Da geht es nämlich dann darum, was ihr zumutbar ist. Wenn die während aufrechter Ehe (vorwiegend) im Haushalt war, dann muss sie das uU nicht einmal mehr ändern, wenn keine Kinder da sind. Das dümmste, was eine Frau machen kann, ist kurz vor oder nach der Scheidung zu arbeiten beginnen, wenn sie es während der Ehe nicht tat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 2. August 2011 Melden Share Geschrieben 2. August 2011 seit wann ist die Frau geschieden, wie alt ist sie und was hat sie in der Vergangenheit getan.Da geht es nämlich dann darum, was ihr zumutbar ist. Also nach 25 Jahren Hausfrauendasein zu verlangen, daß Madame sich selbst um Ihren Lebensunterhalt kümmert (gehen wir mal davon aus, daß keine schulpflichtigen Kinder mehr da sind) ist auch nicht unbedingt zumutbar? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 2. August 2011 Melden Share Geschrieben 2. August 2011 seit wann ist die Frau geschieden, wie alt ist sie und was hat sie in der Vergangenheit getan.Da geht es nämlich dann darum, was ihr zumutbar ist. Also nach 25 Jahren Hausfrauendasein zu verlangen, daß Madame sich selbst um Ihren Lebensunterhalt kümmert (gehen wir mal davon aus, daß keine schulpflichtigen Kinder mehr da sind) ist auch nicht unbedingt zumutbar? Das wäre es ganz sicher nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 3. August 2011 Melden Share Geschrieben 3. August 2011 Also nach 25 Jahren Hausfrauendasein zu verlangen, daß Madame sich selbst um Ihren Lebensunterhalt kümmert (gehen wir mal davon aus, daß keine schulpflichtigen Kinder mehr da sind) ist auch nicht unbedingt zumutbar? Ich persönlich halte das für kaum zumutbar - wie das die deutsche Rechtssprechung sieht, weiß ich nicht. Ich glaube, die sehen das heute üblicherweise als zumutbar an (was mich dazu bringt, mal wieder über das Thema "Eheverträge" nachzudenken). Wobei ich keinen Unterschied machen würde, ob Mann oder Frau 25 Jahre lang subventioniert wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 3. August 2011 Melden Share Geschrieben 3. August 2011 (bearbeitet) seit wann ist die Frau geschieden, wie alt ist sie und was hat sie in der Vergangenheit getan.Da geht es nämlich dann darum, was ihr zumutbar ist. Also nach 25 Jahren Hausfrauendasein zu verlangen, daß Madame sich selbst um Ihren Lebensunterhalt kümmert (gehen wir mal davon aus, daß keine schulpflichtigen Kinder mehr da sind) ist auch nicht unbedingt zumutbar?Das wäre es ganz sicher nicht.Mit anderen Worten man(n) sollte seine Angetraute so rasch wie möglich wieder ins Erwerbsleben jagen und Acht haben auf Eheverträge... bearbeitet 3. August 2011 von Flo77 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.