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Im Namen des Volkes...


Clown

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Die Bahn hat mal wieder den Kürzeren gezogen...

 

http://www.heute.de/...8233919,00.html

 

Da wird das OLG Frankfurt das letzte Wort haben. Nach dem Pyrrhus-Sieg vor dem BVerwG im letzten Jahr hinsichtlich der Busfernreisen ist man am Potsdamer Platz wohl etwas nervös.

 

 

 

Na ja, ich finde die Klagen der DB auch ein bisschen lächerlich. Immerhin betreibt sie ja selber Busverkehr. Sie hat daher wohl eher Angst, dass die privaten Busbetreiber den Busreisen der Bahn Kunden wegnehmen.

 

Dass die Bahn im Zugverkehr darunter leiden wird, glaube ich kaum. Falls doch ein paar Prozentpunkte an Zugreisenden an den Bus verloren gehen sollten, könnte die DB ja mal ihr Preissystem überdenken.

 

Was mir allerdings an der neuen Buskonkurrenz nicht gefällt: Sie könnte dafür sorgen, dass es zu einem verstärkten Abbau von Schienenstrecken kommt, gerade in "unrentablen" Gegenden. Und das fände ich - auch unter umweltpolitischen Gründen schade. Aber auch unter verkehrspolitischen, denn die Autobahnen sind eigentlich schon heute voll genug. Da müssen nicht noch hunderte von Bussen mehr drauf.

 

 

Ich persönlich würde in einen solchen Bus keinen Fuß setzen - ich hasse Busreisen, seit ich denken kann.

bearbeitet von Epicureus
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Naja, das PBefG schützt ja auch den bereits etablierten Unternehmer vor neuer Konkurrenz. Man mag diese Wertung nicht teilen, aber sie liegt dem Gesetz u. a. zugrunde.

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Ein Callcenter-Agent darf seine Gespraeche nicht regulaer mit dem Satz "Jesus hat Sie lieb" beenden, wenn er seinen Job mag.

 

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,758244,00.html

Das eia-popeia-hafte des Satzes ist in der Tat ein Kündigungsgrund.

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Ein Callcenter-Agent darf seine Gespraeche nicht regulaer mit dem Satz "Jesus hat Sie lieb" beenden, wenn er seinen Job mag.

 

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,758244,00.html

Das eia-popeia-hafte des Satzes ist in der Tat ein Kündigungsgrund.

Also "Fürchten Sie Gottes Zorn!" wäre für mich auch ein Kündigungsgrund gewesen.

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Ich stelle mir gerade FitundHeil als Call-Center Agent vor ... mit einem Liedchen auf den Lippen am Ende jedes Anrufs :)

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http://www.sueddeutsche.de/politik/europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-strassburg-weist-chodorkowskis-klage-ab-1.1103553 Ein denkwürdiges Urteil. Wenn der Prozess gegen Chodorkowskij nicht politisch war, dann gibt es keine politischen Prozesse. Schade, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein derart serviles Urteil nötig zu haben scheint.
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http://www.sueddeutsche.de/politik/europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-strassburg-weist-chodorkowskis-klage-ab-1.1103553 Ein denkwürdiges Urteil. Wenn der Prozess gegen Chodorkowskij nicht politisch war, dann gibt es keine politischen Prozesse. Schade, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein derart serviles Urteil nötig zu haben scheint.

Ich bin da zwiegespalten. Irgendwie können diese ganzen Ölmagnaten doch nicht anders als durch Diebstahl und Unterschlagung zu ihren immensen Reichtümern gekommen sein. Chodorkowskij hat wohl den Fehler gemacht, den Mächtigen zu wenig davon abgegeben zu haben.

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Ist das nun frauenfeindlich oder frauenfreundlich?

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,777959,00.html

In erster Linie ist es väterfreundlich, was ich aufgrund der bisherigen Rechtsprechung ausgesprochen begrüße.

 

Meine Hoffnungen sind nun dreierlei:

 

1. Eine vermehrte Zahl von Sorgerechtsübertragungen an willige Väter.

2. Eine vermehrte Zahl von getrenntlebenden aber gemeinsam erziehenden Eltern (es ist meiner Meinung nach einfacher sich zusammenzureißen, wenn nicht ein Elternteil mit Hilfe der Gerichte erpresst werden kann).

3. Die Reduktion der Stundenzahl für eine "volle" Stelle auf 30 und damit verbunden eine größere Flexibilität auch auf Seiten der Arbeitgeber und zwar für Männer UND Frauen.

4. Der qualitätvolle Ausbau der Tagesbetreuungsmöglichkeiten an unseren Schulen.

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Kommt mir geschlechtsneutral vor. Für einen alleinerziehenden Vater würde doch das Gleiche gelten:

 

Das OLG habe "keine durchgreifenden individuellen Einzelumstände angeführt", warum das Kind am Nachmittag von der Mutter persönlich betreut werden müsse, so die Karlsruher Richter. Es sei auch nicht begründet worden, warum eine Vollzeiterwerbstätigkeit zu einer "überobligatorischen Belastung" der Mutter führen könnte. Denn das könne "nicht pauschal, sondern nur auf der Grundlage der individuellen Verhältnisse" begründet werden.
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Ist das nun frauenfeindlich oder frauenfreundlich?

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,777959,00.html

In erster Linie ist es väterfreundlich, was ich aufgrund der bisherigen Rechtsprechung ausgesprochen begrüße.

 

Meine Hoffnungen sind nun dreierlei:

 

1. Eine vermehrte Zahl von Sorgerechtsübertragungen an willige Väter.

2. Eine vermehrte Zahl von getrenntlebenden aber gemeinsam erziehenden Eltern (es ist meiner Meinung nach einfacher sich zusammenzureißen, wenn nicht ein Elternteil mit Hilfe der Gerichte erpresst werden kann).

3. Die Reduktion der Stundenzahl für eine "volle" Stelle auf 30 und damit verbunden eine größere Flexibilität auch auf Seiten der Arbeitgeber und zwar für Männer UND Frauen.

4. Der qualitätvolle Ausbau der Tagesbetreuungsmöglichkeiten an unseren Schulen.

 

Hast du bei deiner speziellen Freundin abgeschrieben? http://www.tagesspiegel.de/politik/mit-der-sehnsucht-habe-ich-so-nicht-gerechnet/4446670.html?p4446670=2

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Ist das nun frauenfeindlich oder frauenfreundlich?

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,777959,00.html

Weder - noch, für mich hier verblüffend.

Eigentlich geht es nämlich nicht um die Eltern.

Ausschlaggebend ist doch wohl das Kindeswohl.

Dem entspricht in aller Regel eher die Betreuung zu Hause als die Ganztagsunterbringung anderswo.

Wenn der Unterhalt das Kind so stellen soll, wie es in einer intakten Familie stünde, ist nicht unbedingt gesagt, dass der betreuuende Elternteil Vollzeit arbeiten muss, wenn er das nicht auch dann täte, wenn er nicht Alleinerzieher wäre.

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Hast du bei deiner speziellen Freundin abgeschrieben?
Wieso meine spezielle Freundin?

 

Ich hatte das Interview vorher nicht gelesen, aber ist doch schön wenn sie meiner Meinung ist.

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Ausschlaggebend ist doch wohl das Kindeswohl.
Nach meinem Eindruck ist das Kindeswohl in Sorgerechtsprozessen wohl eher am Rande von Interesse.

Nun, da ist mein Eindruck ein anderer.

Außerdem geht es hier nur um einen Unterhaltsprozess.

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Außerdem geht es hier nur um einen Unterhaltsprozess.
Schon, aber der eine wirkt in den anderen.

 

Wenn die Aussichten gut stehen, daß man den Ehegegner auf Unterhalt verklagen kann, dürfte die Versuchung größer sein, den Sorgerechtsprozess gewinnen zu wollen um den Unterhalt auch mitnehmen zu können.

 

Zumal es um den Mütterlichen Unterhalt geht und nicht um den des Kindes.

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Sorry, hast Recht. Habe ich übersehen.

Da geht es um Ehehgattenunterhalt.

Da fehlt mir dann aber etwas Wesentliches: seit wann ist die Frau geschieden, wie alt ist sie und was hat sie in der Vergangenheit getan.

Da geht es nämlich dann darum, was ihr zumutbar ist.

Wenn die während aufrechter Ehe (vorwiegend) im Haushalt war, dann muss sie das uU nicht einmal mehr ändern, wenn keine Kinder da sind.

Das dümmste, was eine Frau machen kann, ist kurz vor oder nach der Scheidung zu arbeiten beginnen, wenn sie es während der Ehe nicht tat.

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seit wann ist die Frau geschieden, wie alt ist sie und was hat sie in der Vergangenheit getan.

Da geht es nämlich dann darum, was ihr zumutbar ist.

Also nach 25 Jahren Hausfrauendasein zu verlangen, daß Madame sich selbst um Ihren Lebensunterhalt kümmert (gehen wir mal davon aus, daß keine schulpflichtigen Kinder mehr da sind) ist auch nicht unbedingt zumutbar?
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seit wann ist die Frau geschieden, wie alt ist sie und was hat sie in der Vergangenheit getan.

Da geht es nämlich dann darum, was ihr zumutbar ist.

Also nach 25 Jahren Hausfrauendasein zu verlangen, daß Madame sich selbst um Ihren Lebensunterhalt kümmert (gehen wir mal davon aus, daß keine schulpflichtigen Kinder mehr da sind) ist auch nicht unbedingt zumutbar?

Das wäre es ganz sicher nicht.

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Also nach 25 Jahren Hausfrauendasein zu verlangen, daß Madame sich selbst um Ihren Lebensunterhalt kümmert (gehen wir mal davon aus, daß keine schulpflichtigen Kinder mehr da sind) ist auch nicht unbedingt zumutbar?

 

Ich persönlich halte das für kaum zumutbar - wie das die deutsche Rechtssprechung sieht, weiß ich nicht. Ich glaube, die sehen das heute üblicherweise als zumutbar an (was mich dazu bringt, mal wieder über das Thema "Eheverträge" nachzudenken).

 

Wobei ich keinen Unterschied machen würde, ob Mann oder Frau 25 Jahre lang subventioniert wird.

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seit wann ist die Frau geschieden, wie alt ist sie und was hat sie in der Vergangenheit getan.

Da geht es nämlich dann darum, was ihr zumutbar ist.

Also nach 25 Jahren Hausfrauendasein zu verlangen, daß Madame sich selbst um Ihren Lebensunterhalt kümmert (gehen wir mal davon aus, daß keine schulpflichtigen Kinder mehr da sind) ist auch nicht unbedingt zumutbar?
Das wäre es ganz sicher nicht.
Mit anderen Worten man(n) sollte seine Angetraute so rasch wie möglich wieder ins Erwerbsleben jagen und Acht haben auf Eheverträge... bearbeitet von Flo77
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