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Im Namen des Volkes...


Clown

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(was mich dazu bringt, mal wieder über das Thema "Eheverträge" nachzudenken
Seit der grandiosen Aktion von Barbara Becker habe ich wenig Vertrauen in Eheverträge.

 

Zwar bin ich grundsätzlich der Meinung, daß es eigentlich Pflicht sein sollte, vor einer Eheschließung einen solchen abzuschließen und im Rahmen dessen seine wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse offenzulegen, aber was nützt der beste Ehevertrag, wenn die Gerichte ihn mehr oder weniger ignorieren?

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seit wann ist die Frau geschieden, wie alt ist sie und was hat sie in der Vergangenheit getan.

Da geht es nämlich dann darum, was ihr zumutbar ist.

Also nach 25 Jahren Hausfrauendasein zu verlangen, daß Madame sich selbst um Ihren Lebensunterhalt kümmert (gehen wir mal davon aus, daß keine schulpflichtigen Kinder mehr da sind) ist auch nicht unbedingt zumutbar?
Das wäre es ganz sicher nicht.
Mit anderen Worten man(n) sollte seine Angetraute so rasch wie möglich wieder ins Erwerbsleben jagen und Acht haben auf Eheverträge...

und umgekehrt natürlich auch.

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Mit anderen Worten man(n) sollte seine Angetraute so rasch wie möglich wieder ins Erwerbsleben jagen und Acht haben auf Eheverträge...

 

Das kommt darauf an, was man will. Für mich ist es selbstverständlich, dass beide Ehepartner einer Erwerbsarbeit nachgehen (für meine Frau auch). Es sind aber auch andere Konstellationen denkbar - nur muss man dann halt wissen, was man tut. Wenn man (wie Bekannte von uns) 7 Kinder hat, ist die Erwerbsarbeit beider Partner nicht so ganz einfach. Es können auch andere Hindernisse bestehen - z.B. keine Arbeitsplätze vor Ort oder schlicht eine erfolglose Arbeitssuche. In einem anderen Fall hat eine Frau ihre Erwerbsarbeit schon in jungen Jahren aufgegeben, um die ab ihrem 45. Lebensjahr durch einen Unfall schwerstbehinderte und voll pflegebedürftige Mutter zu Hause zu pflegen, nachdem die professionellen Einrichtungen enttäuschend waren (die Pflege dauerte 30 Jahre, dann ist die Mutter mit 75 Jahren gestorben).

 

Ich will darüber nicht richten - jeder hat die volle Freiheit, sein Leben zu gestalten. Mir ist es auch gleichgültig, wenn ein Ehepaar aus einem Mann - Typ "russischer Oligarch" und eine Frau - Typ "blonde, teure Schönheit - nicht zur Arbeit geschaffen" - besteht.

 

Nur muss man halt wissen, worauf man sich einlässt. Und es gibt so etwas wie eine Besitzstandswahrung - auch heute noch. Wobei in Deutschland der Ehegattenunterhalt rechtlich inzwischen wohl stark eingeschränkt wird. Allerdings kann man ja als Frau auf einem Ehevertrag mit nachehelichen Unterhaltspflichten bestehen - dann weiß auch jeder, was auf ihn oder sie zukommen kann (Eheverträge werden üblicherweise nur dann angezweifelt, wenn man bestimmte Rechte ausschließt).

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Daß es diese Fälle gibt, steht wohl außer Frage.

 

Und daß eine Frau Anspruch auf ein solides Wittum (um mal das historische Vorbild heranzuziehen) hat sollte auch unstreitig sein.

 

Ich pers. neige eher zu einem Modell, daß während der Ehe bzw. vor der Ehe ein entsprechender Kapitalstock (Bankguthaben, Rentenverträge, Versicherungen, Sachwerte) angespart wird, der in einem Ehevertrag festgelegt wird und der im Falle einer Trennung entsprechend übergeben wird.

 

Durch dauerhafte Leistungen über den Bestand des gemeinsamen Haushaltes hinaus noch aneinander gebunden zu sein erscheint mir für den bürgerlichen Vertrag nicht wirklich passend.

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Ich pers. neige eher zu einem Modell, daß während der Ehe bzw. vor der Ehe ein entsprechender Kapitalstock (Bankguthaben, Rentenverträge, Versicherungen, Sachwerte) angespart wird, der in einem Ehevertrag festgelegt wird und der im Falle einer Trennung entsprechend übergeben wird.

 

 

Ach. Und wie sollte sowas schon bei mittlerem Einkommen funktionieren, geschweige denn bei niedrigem?

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Ich pers. neige eher zu einem Modell, daß während der Ehe bzw. vor der Ehe ein entsprechender Kapitalstock (Bankguthaben, Rentenverträge, Versicherungen, Sachwerte) angespart wird, der in einem Ehevertrag festgelegt wird und der im Falle einer Trennung entsprechend übergeben wird.

 

 

Ach. Und wie sollte sowas schon bei mittlerem Einkommen funktionieren, geschweige denn bei niedrigem?

Die Frage wollte ich auch stellen. Und was, wenn das nicht getan wird? Unterhalt verwirkt?
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Ich pers. neige eher zu einem Modell, daß während der Ehe bzw. vor der Ehe ein entsprechender Kapitalstock (Bankguthaben, Rentenverträge, Versicherungen, Sachwerte) angespart wird, der in einem Ehevertrag festgelegt wird und der im Falle einer Trennung entsprechend übergeben wird.
Ach. Und wie sollte sowas schon bei mittlerem Einkommen funktionieren, geschweige denn bei niedrigem?
Die Frage wollte ich auch stellen. Und was, wenn das nicht getan wird? Unterhalt verwirkt?
Sich bei einem kleinen bzw. mittleren Einkommen den Luxus eines nicht arbeitenden Ehepartners zu leisten halte ich schon für gewagt.

 

Und wie sagt Inge immer: man kann immer mit 10% weniger auskommen...

 

Ich halte ein eigenes Sparkonto (ob Tagesgeld, Bausparvertrag, Sparbuch, was auch immer) für jeden Beteiligten eigentlich für unerlässlich genauso wie den ja mittlerweile ebenso unvermeidlichen privaten Rentenvertrag (ohne Riester geht ja schon mal gar nichts).

 

Genauso wie ich es für unabdingbar halte, daß frau stets den Überblick über ihre Finanzen behält und nicht im Scheidungs- oder Witwenfall vor viel Papier steht und keine Ahnung hat.

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Ich pers. neige eher zu einem Modell, daß während der Ehe bzw. vor der Ehe ein entsprechender Kapitalstock (Bankguthaben, Rentenverträge, Versicherungen, Sachwerte) angespart wird, der in einem Ehevertrag festgelegt wird und der im Falle einer Trennung entsprechend übergeben wird.
Ach. Und wie sollte sowas schon bei mittlerem Einkommen funktionieren, geschweige denn bei niedrigem?
Die Frage wollte ich auch stellen. Und was, wenn das nicht getan wird? Unterhalt verwirkt?
Sich bei einem kleinen bzw. mittleren Einkommen den Luxus eines nicht arbeitenden Ehepartners zu leisten halte ich schon für gewagt.

 

Und wie sagt Inge immer: man kann immer mit 10% weniger auskommen...

 

Ich halte ein eigenes Sparkonto (ob Tagesgeld, Bausparvertrag, Sparbuch, was auch immer) für jeden Beteiligten eigentlich für unerlässlich genauso wie den ja mittlerweile ebenso unvermeidlichen privaten Rentenvertrag (ohne Riester geht ja schon mal gar nichts).

 

Genauso wie ich es für unabdingbar halte, daß frau stets den Überblick über ihre Finanzen behält und nicht im Scheidungs- oder Witwenfall vor viel Papier steht und keine Ahnung hat.

Da gebe ich dir grundsätzlich recht (vor allem bei dem, was ich "fettiert" habe!) Aber ist es nicht in der Realität so, dass ein Partner eben eine Weile bei den Kindern bleibt und allein dadurch beruflich nicht so weit kommt ,wie der Partner, der weiterarbeitet. Diesen Nachteil ,wenn auch während der Ehe einvernehmlich beschlossen, gleicht doch dann nichts aus, oder?
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Sich bei einem kleinen bzw. mittleren Einkommen den Luxus eines nicht arbeitenden Ehepartners zu leisten halte ich schon für gewagt.

 

 

Luxus? - Meine Großeltern haben das so gehalten, meine Eltern auch und meine Frau blieb auch sieben Jahre daheim, solange die Kinder klein waren. Scheidung ist bei uns in der Familie ein Fremdwort. Ich finde es auch pervers, wenn man beim Eingehen einer Ehe den Fall einer Scheidung schon einkalkuliert.

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Sich bei einem kleinen bzw. mittleren Einkommen den Luxus eines nicht arbeitenden Ehepartners zu leisten halte ich schon für gewagt.

 

 

Luxus? - Meine Großeltern haben das so gehalten, meine Eltern auch und meine Frau blieb auch sieben Jahre daheim, solange die Kinder klein waren. Scheidung ist bei uns in der Familie ein Fremdwort. Ich finde es auch pervers, wenn man beim Eingehen einer Ehe den Fall einer Scheidung schon einkalkuliert.

Einkalkulieren ja nicht unbedingt, es ignorieren ist jedoch m.E. etwas welfremd. Zumal die Leidtragende meist die Frau ist.
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Sich bei einem kleinen bzw. mittleren Einkommen den Luxus eines nicht arbeitenden Ehepartners zu leisten halte ich schon für gewagt.

 

 

Luxus? - Meine Großeltern haben das so gehalten, meine Eltern auch und meine Frau blieb auch sieben Jahre daheim, solange die Kinder klein waren. Scheidung ist bei uns in der Familie ein Fremdwort. Ich finde es auch pervers, wenn man beim Eingehen einer Ehe den Fall einer Scheidung schon einkalkuliert.

Einkalkulieren ja nicht unbedingt, es ignorieren ist jedoch m.E. etwas welfremd. Zumal die Leidtragende meist die Frau ist.

 

Nach der früheren Rechtsprechung des BGH war sie es nicht.

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Nach der früheren Rechtsprechung des BGH war sie es nicht.

Schon, da war es aber eben auch oft der Mann, weil es ja durchaus Damen gibt, die sich auf Lebenszeit in dem Beruf Ehefrau auf hohem Niveau ausruhen wollen. Ich finde durchaus, dass jeder einer Arbeit nachgehen sollte, zumindest, wenn die Kinder ein gewisses Alter erreicht haben. Aber es müsste eben eine Möglichkeit geben, den Verlust, den der Ehepartner macht, der wegen Kindern oder eben auch wegen der Karriere des Partner zurücksteckt, auszugleichen.
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Nach der früheren Rechtsprechung des BGH war sie es nicht.

Schon, da war es aber eben auch oft der Mann, weil es ja durchaus Damen gibt, die sich auf Lebenszeit in dem Beruf Ehefrau auf hohem Niveau ausruhen wollen. Ich finde durchaus, dass jeder einer Arbeit nachgehen sollte, zumindest, wenn die Kinder ein gewisses Alter erreicht haben. Aber es müsste eben eine Möglichkeit geben, den Verlust, den der Ehepartner macht, der wegen Kindern oder eben auch wegen der Karriere des Partner zurücksteckt, auszugleichen.

 

Eine wirksame Maßnahme (die auch noch andere Probleme löste) wäre, daß Frauen, die während der ersten drei Jahre des Kindeslebens daheim blieben, anschließend eine vernünftige Ausbildung/Weiterqualifikation/Aufbaustudium bezahlt bekämen anstelle des Elterngelds. - Das während der Ehezeit etwa angesammelte Vermögen wird ja bei Scheidung geteilt, daran hat sich bisher nichts geändert.

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Luxus? - Meine Großeltern haben das so gehalten, meine Eltern auch und meine Frau blieb auch sieben Jahre daheim, solange die Kinder klein waren. Scheidung ist bei uns in der Familie ein Fremdwort. Ich finde es auch pervers, wenn man beim Eingehen einer Ehe den Fall einer Scheidung schon einkalkuliert.

Es ist ein Luxus, den man sich nur leisten kann, wenn ein Ehepartner sehr gut verdient.

 

In meiner Familie gab und gibt es das Konzept "Hausfrauenehe" nur in den seltensten Fällen und aktuell ist meine Frau die einzige (und das auch nur aufgrund der Kinder).

 

Entweder die Frauen hatten eigene Erwerbsarbeit oder haben mit ihren Männern gemeinsam ein Geschäft geführt.

 

Ich kenne zwar die ganzen Personenstandsurkunden aus der Zeit zwischen 1800 und 1900 wo bei den Frauen häufig "ohne Beruf" stand, aber mit unseren heutigen Hausfrauen würde ich den Alltag einer Ackererfrau, der Frau eines Tagelöhners mit kleinem Grundbesitz oder eines Gastwirts kaum vergleichen wollen.

 

Unter den geschiedenen Ehen die mir näher bekannt sind ist übrigens keine, von der ich glaube, daß sie ohne Schaden für Leib und Seele der Beteiligten hätte aufrecht erhalten werden können.

 

Nebenbei: Ist dir der Begriff Ketuba bekannt? Mitgift? Wittum?

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Eine wirksame Maßnahme (die auch noch andere Probleme löste) wäre, daß Frauen, die während der ersten drei Jahre des Kindeslebens daheim blieben, anschließend eine vernünftige Ausbildung/Weiterqualifikation/Aufbaustudium bezahlt bekämen anstelle des Elterngelds. - Das während der Ehezeit etwa angesammelte Vermögen wird ja bei Scheidung geteilt, daran hat sich bisher nichts geändert.

Was machen die ohne Kinder? Es ist ja nicht so, dass grundsätzlich beide an allen Standorten immer auf gleiche Chanchen treffen, auch bei gleicher Ausbildung.
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Eine wirksame Maßnahme (die auch noch andere Probleme löste) wäre, daß Frauen, die während der ersten drei Jahre des Kindeslebens daheim blieben, anschließend eine vernünftige Ausbildung/Weiterqualifikation/Aufbaustudium bezahlt bekämen anstelle des Elterngelds.
Dürfte für so manche hochqualifizierte Mutter uninteressant sein, solange die Arbeitgeber die 60 Stunden-Woche bei völliger Flexibilität als eigentlich zu vereinbarendes Arbeitszeitmodell halten.

 

Meine Frau hatte bei Ihrem AG extra nach den unbeliebtesten Schichten (später Abend, Samstags) angefragt, was kategorisch abgelehnt wurde. Flexible Wechselschichten zwischen 6:00 und 22:00 wären gegangen. Die Kinder könnten doch zur Omma...

 

Das während der Ehezeit etwa angesammelte Vermögen wird ja bei Scheidung geteilt, daran hat sich bisher nichts geändert.
Außer es wird Gütertrennung vereinbart und Zugewinn ausgeschlossen.
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Gäfgen bekommt Schmerzensgeld.

 

Gibt es da nicht einen Schmerzensgeldanspruch der Eltern des ermordeten Kindes, so dass diese die Kohle wegpfänden können? :angry:

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Du bist Juristin und fragst das im Ernst?

Ja, stell dir vor: Ich vergleiche doch tatsächlich den Schmerz der Eltern mit dem Schmerz von Gäfgen. Mir wäre nicht bekannt, was daran unjuristisch sein sollte.

 

Dass es dieses Urteil gibt, ist ja ok. Dass er Kohle für seinen Schmerz bekommt und die Eltern nicht, das wäre nicht ok.

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Gibt es da nicht einen Schmerzensgeldanspruch der Eltern des ermordeten Kindes, so dass diese die Kohle wegpfänden können? :angry:

 

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Wenn man Gesetze nicht hält, dann hat das halt Konsequenzen. Das trifft auf Gäfgen und auf den hier durch Daschner handelnden Staat zu. Ich denke, dass man Gäfgen nicht vorwerfen kann, zu gut wegzukommen - 20 Jahre wird er mindestens sitzen und brummen (besondere Schwere der Schuld). Und vom Schmerzensgeld hat er auch nichts, denn die Wohlverhaltensphase seiner Verbraucherinsolvenz läuft frühestens 2012 aus - wenn er bis dahin das Geld bekommt, dann ist es es gleich wieder weg.

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Dass es dieses Urteil gibt, ist ja ok. Dass er Kohle für seinen Schmerz bekommt und die Eltern nicht, das wäre nicht ok.

 

Ah - OK.

 

Ich vermute, dass der Schmerzensgeldanspruch der Eltern des getöteten Kindes in der Verbraucherinsolvenz drinsteckt.

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Du bist Juristin und fragst das im Ernst?

Ja, stell dir vor: Ich vergleiche doch tatsächlich den Schmerz der Eltern mit dem Schmerz von Gäfgen. Mir wäre nicht bekannt, was daran unjuristisch sein sollte.

 

Dass es dieses Urteil gibt, ist ja ok. Dass er Kohle für seinen Schmerz bekommt und die Eltern nicht, das wäre nicht ok.

Du weißt aber schon, dass es Schmerzensgeld beim Tode naher Angehöriger nur bei nachweißbaren physischen beeinträchtigungen gibt, und dies typischerweise nur bei so genannten "Schockschäden"?

Hierzu wurde soweit ersichtlich nichts vorgetragen. Der nach allgemeiner Lebenserfahrung wahrscheinliche Allgemeintrauer ist kein hinreichender Körperschaden, um Schmerzensgeld gemäß §§ 823, 253 BGB beanspruchen zu könnne.

Die Frage eines Amtshaftungsanspruchs von Gäfgen, den ich für ziemlich wahrscheinlich als gegeben bezeichne, und als Unterstreichung der in Daschners Verurteilung liegenden staatlichen definitiven Folterablehnung sowie der Rechtsakzeptanz auch hinsichtlich Extremverbrechern begrüße, ist davon völlig unabhängig.

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Bei SPON liest es sich anders als bei faz.net: Danach wurde ein Schmerzensgeldanspruch abgelehnt, es gab "nur" Entschädigung (meinen die "Schadensersatz"?)

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Gäfgen bekommt Schmerzensgeld.

 

Gibt es da nicht einen Schmerzensgeldanspruch der Eltern des ermordeten Kindes, so dass diese die Kohle wegpfänden können? :angry:

 

Welchen Schmerzensgeldanspruch der Eltern? Die Beerdigungskosten können die Eltern von Gäfgen selbstredend verlangen und - soweit sie einen Vollstreckungstitel haben (falls sie keinen haben, ist der Anspruch mittlerweile eh verjährt) - den Anspruch gegen den Staat pfänden und sich überweisen lassen. Das bleibt auch vom Insolvenzverfahren unberührt, denn es handelt sich um einen Anspruch aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung.

 

SpON ist bei juristischen Themen unzuverlässig. Das LG Frankfurt a. M. hat Schadensersatz für immateriellen Schaden (=Schmerzensgeld) zugesprochen, den Schadensersatz wegen der angeblichen psychischen Beeinträchtigung abgelehnt, weil sich die psychische Beeinträchtigung des G nicht auf die Polizeifolter zurückführen ließ bzw. er hierfür beweisfällig geblieben ist.

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Gäfgen bekommt Schmerzensgeld.

 

Gibt es da nicht einen Schmerzensgeldanspruch der Eltern des ermordeten Kindes, so dass diese die Kohle wegpfänden können? :angry:

 

 

Das Schmerzensgeld ist auch richtig. Folter (auch nur die Androhung)geht eben nicht. Und ich kann von der Polzie in einem Rechtsstaat schon verlangen, das sie sich an geltende Gesetze hält.

Wenn ich in einem Rechtsstaat leben will, dann gehört so etwas dazu.

bearbeitet von mn1217
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