Inge Geschrieben 24. August 2011 Melden Share Geschrieben 24. August 2011 Abgesehen davon, dass eine solche Entscheidung sehr zu begrüßen wäre, finde ich auf der homepage des BVerwG nichts dazu. Eigentlich kann es auch kein Urteil sein, sondern ein Beschluss, mit dem die Zulassung der Revision abgelehnt wurde. Dass in einem solchen Beschluss inhaltlich argumentiert würde, wäre zumindest ungewöhnlich. Hast du den Wortlaut der Entscheidung oder eine Pressemitteilung des Gerichts dazu? Sorry, ich habe nur das. Dale Hier ist der Beschluss inzwischen eingestellt. In der Tat führt er zum Verhältnis von Persönlichkeitsrecht und Religionsfreiheit aus, interessant. Er tut das unter dem Aspekt, ob es eine klärungsfähige Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung gibt, so etwas wäre nämlich ein Grund gewesen, die Revision zuzulassen. Und die wunderschöne Ohrwatschn ist: Nein. Es ist längst geklärt, dass ihr das nicht dürft! Und was mich besonders freut: Der von mir sehr geschätzte Richter Sailer - der seinerzeit mein AG-Leiter im öffentlichen Recht war - hat an der Entscheidung mitgewirkt :D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 24. August 2011 Melden Share Geschrieben 24. August 2011 Und wesentliche Entscheiungen gehen an Euch vorbei - Currywurst und Mehrwertsteuer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanHeretic Geschrieben 24. August 2011 Melden Share Geschrieben 24. August 2011 Und wesentliche Entscheiungen gehen an Euch vorbei - Currywurst und Mehrwertsteuer Kommt mir eine geile Geschäftsidee: Pommesfutterschalen aus Pappe mit Aufdruck: "Darf aus steuerrechtlichen Gründen nur im Stehen verzehrt werden." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 24. August 2011 Melden Share Geschrieben 24. August 2011 Und wesentliche Entscheiungen gehen an Euch vorbei - Currywurst und Mehrwertsteuer Kommt mir eine geile Geschäftsidee: Pommesfutterschalen aus Pappe mit Aufdruck: "Darf aus steuerrechtlichen Gründen nur im Stehen verzehrt werden." und ich werde Schnüffler fürs Finanzamt, der Sitzesser aufspürt und Imbissbudenbesitzer ans Messer liefert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Monika Geschrieben 24. August 2011 Melden Share Geschrieben 24. August 2011 Die 3.000 Euro wandern in die Gerichtskasse und werden auf die 71.000 Euro, die Gäfgen dem Gericht noch aus dem Mordprozess schuldet angerechnet... Das Land Hessen legt Berufung ein. hier: http://www.focus.de/panorama/welt/urteil-gegen-magnus-gaefgen-land-hessen-will-keine-entschaedigung-zahlen_aid_657938.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dale Earnhardt Geschrieben 24. August 2011 Melden Share Geschrieben 24. August 2011 Hallo Inge, hiermit äußere ich mich zum ersten Mal zu MSS: http://hpd.de/node/11227 eingestellt von: Dale Vollzitat durch Link ersetzt, der GH-Mod Danke GH! Ich dachte, bei einer Pressemitteilung wäre ein Vollzitat in Ordnung! Sorry! Dale Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Felician Geschrieben 27. August 2011 Melden Share Geschrieben 27. August 2011 (bearbeitet) Extorting $90,000 from priest earns jail time for Niagara man Traurig, dass die Vorgehensweise dieses Mannes überhaupt möglich ist. bearbeitet 27. August 2011 von Felician Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 19. September 2011 Melden Share Geschrieben 19. September 2011 Erben eines Selbstmörders können Schmerzensgeld erklagen. Und demnächst pfänden die Herrschaften vom Kriminallabor die Wertgegenstände der Opfer um ihre Unkosten für den Einsatz und die Reinigungskräfte zu decken? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 19. September 2011 Melden Share Geschrieben 19. September 2011 Erben eines Selbstmörders können Schmerzensgeld erklagen. Und demnächst pfänden die Herrschaften vom Kriminallabor die Wertgegenstände der Opfer um ihre Unkosten für den Einsatz und die Reinigungskräfte zu decken? Wieso der Opfer? Der Täter wäre wohl der entsprechende Fall. Wenn sich auf diese Weise andere, weniger fremdschädigende Selbstmordmethoden rumsprächen, wäre das doch gar nicht so verkehrt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 19. September 2011 Melden Share Geschrieben 19. September 2011 (bearbeitet) Erben eines Selbstmörders können Schmerzensgeld erklagen. Und demnächst pfänden die Herrschaften vom Kriminallabor die Wertgegenstände der Opfer um ihre Unkosten für den Einsatz und die Reinigungskräfte zu decken? Wieso der Opfer? Der Täter wäre wohl der entsprechende Fall.Die Opfer sind ja ggü. dem Täter schadenersatzberechtigt, aber die Behörde hat ja wohl vorrangige Ansprüche... Wenn sich auf diese Weise andere, weniger fremdschädigende Selbstmordmethoden rumsprächen, wäre das doch gar nicht so verkehrt?Ich habe meine Zweifel, daß ein Suizidaler immer so weit denkt. Auch wenn es auf eine sehr groteske Weise schon von Stil zeugt, wenn man sich statt vor einen Zug in den Ätna oder sonst einen aktiven Vulkan stürzt. (Wie hoch ist eigentlich die Selbstmordrate auf Hawaii?) bearbeitet 19. September 2011 von Flo77 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 19. September 2011 Melden Share Geschrieben 19. September 2011 Erben eines Selbstmörders können Schmerzensgeld erklagen. Und demnächst pfänden die Herrschaften vom Kriminallabor die Wertgegenstände der Opfer um ihre Unkosten für den Einsatz und die Reinigungskräfte zu decken? Wieso der Opfer? Der Täter wäre wohl der entsprechende Fall.Die Opfer sind ja ggü. dem Täter schadenersatzberechtigt, aber die Behörde hat ja wohl vorrangige Ansprüche... Ich kann den Gedankengang trotzdem nicht nachvollziehen. Meinst du, das Opfer bekommt die goldene Uhr des Täters als Schmerzensgeld, aber die Behörde pfändet sie weg? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 19. September 2011 Melden Share Geschrieben 19. September 2011 Erben eines Selbstmörders können Schmerzensgeld erklagen. Hä?? Die Erben können das Schmerzensgeld nicht erklagen, sie müssen es bezahlen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 19. September 2011 Melden Share Geschrieben 19. September 2011 Kann mir jemand sagen, ob diese Einschätzung des Spiegels nachvollziehbar ist? Kann es wirklich sein, dass der Typ den Knast nie von innen sieht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tribald_old Geschrieben 19. September 2011 Melden Share Geschrieben 19. September 2011 Kann mir jemand sagen, ob diese Einschätzung des Spiegels nachvollziehbar ist? Kann es wirklich sein, dass der Typ den Knast nie von innen sieht? Wundern täte mich das nicht. haben wir doch eine Justiz, die sich in erster Linie der Täter annimmt. Das Opfer kann ja froh sein, dass es nicht noch in Regress genommen wird für all das Ungemach( Untersuchungshaft, Gerichtsverhandlung, etc ) das der arme Täter erleiden musste. ganz bewusst polemisch argumentierend..........tribald Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 19. September 2011 Melden Share Geschrieben 19. September 2011 Mich kotzt dieses Urteil an. Aber klar: Es war ja Alkohol im Spiel, das enthemmt nunmal, vor allem solche unbescholtenen und zarten Jüngelchen wie diesen Torben. Dafür muss man doch bitteschön Verständnis haben. Dass er dann ein kleines bisschen ausgerastet ist, mein Gott, das kann doch jedem mal passieren. Scheiß auf das Opfer ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 19. September 2011 Melden Share Geschrieben 19. September 2011 Kann mir jemand sagen, ob diese Einschätzung des Spiegels nachvollziehbar ist? Kann es wirklich sein, dass der Typ den Knast nie von innen sieht? Offener Vollzug ist doch was anderes als "Knast nie von innen sehen" ??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 19. September 2011 Melden Share Geschrieben 19. September 2011 Kann mir jemand sagen, ob diese Einschätzung des Spiegels nachvollziehbar ist? Kann es wirklich sein, dass der Typ den Knast nie von innen sieht? Offener Vollzug ist doch was anderes als "Knast nie von innen sehen" ??? Es regelt jedes Bundesland selbst, wie offener Vollzug aussieht. In dem Artikel steht, dass er sich einmal pro Woche würde bei der Polizei melden müssen. Wundern würde mich das nicht. Wieso sollte Berlin ausgerechnet für den Justizvollzug Geld haben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 20. September 2011 Autor Melden Share Geschrieben 20. September 2011 Das Urteil des Landgerichts Berlin ist m. E. angemessen und setzt die Vorgabe von §§ 17 und 18 JGG gut um. Auch wenn das hier einigen Krakeelern nicht gefällt: der offene Vollzug ist in Berlin im Jugendstrafvollzug der Regelvollzug (§ 13 JStVollzG Bln). Das ist auch sinnvoll, denn nach den zwingenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ( - 2 BvR 1673/04 u. a. - Tz. 50) gilt hier: 4. a) Die Ausgangsbedingungen und Folgen strafrechtlicher Zurechnung sind bei Jugendlichen in wesentlichen Hinsichten andere als bei Erwachsenen (vgl. Böhm/Feuerhelm, Einführung in das Jugendstrafrecht, 4. Aufl. 2004, §§ 1 - 4; Schaffstein/Beulke, Jugendstrafrecht, 14. Aufl. 2002, § 1; Eisenberg, JGG, 11. Aufl. 2006, Einl. Rn. 5, jew. m.w.N.). Jugendliche befinden sich biologisch, psychisch und sozial in einem Stadium des Übergangs, das typischerweise mit Spannungen, Unsicherheiten und Anpassungsschwierigkeiten, häufig auch in der Aneignung von Verhaltensnormen, verbunden ist. Zudem steht der Jugendliche noch in einem Alter, in dem nicht nur er selbst, sondern auch andere für seine Entwicklung verantwortlich sind. Die Fehlentwicklung, die sich in gravierenden Straftaten eines Jugendlichen äußert, steht in besonders dichtem und oft auch besonders offensichtlichem Zusammenhang mit einem Umfeld und Umständen, die ihn geprägt haben. Für das Jugendstrafrecht und den Jugendstrafvollzug gewinnt daher der Grundsatz, dass Strafe nur als letztes Mittel (vgl. BVerfGE 90, 145 <201>) und nur als ein in seinen negativen Auswirkungen auf die Persönlichkeit des Betroffenen nach Möglichkeit zu minimierendes Übel (vgl. BVerfGE 45, 187 <238>; 64, 261 <272 f.>) verhängt und vollzogen werden darf, eine besondere Bedeutung. Dass hier einige User meinen, ein offener Vollzug werde von einem Jugendlichen nicht als Strafübel empfunden, kann ich mir nur mit völliger Unkenntnis von den Gegebenheiten des (Jugend-)Strafvollzugs und fehlendem Einfühlungsvermögen in die Situation eines Jugendlichen erklären. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 20. September 2011 Autor Melden Share Geschrieben 20. September 2011 Kann mir jemand sagen, ob diese Einschätzung des Spiegels nachvollziehbar ist? Kann es wirklich sein, dass der Typ den Knast nie von innen sieht? Offener Vollzug ist doch was anderes als "Knast nie von innen sehen" ??? Es regelt jedes Bundesland selbst, wie offener Vollzug aussieht. In dem Artikel steht, dass er sich einmal pro Woche würde bei der Polizei melden müssen. Wundern würde mich das nicht. Wieso sollte Berlin ausgerechnet für den Justizvollzug Geld haben? Eine Strafe ist erst dann vollstreckungsfähig, wenn sie rechtskräftig ist (§ 449 StPO). Das Urteil gegen P. ist aber erst rechtsfähig, nachdem die Revisionseinlegungsfrist verstrichen ist oder - da die Verteidigung bereits Revision angekündigt hat -, sofern der BGH die Revision verwirft. Bis dahin gilt P. als unschuldig und muss sich nur solchen Maßnahmen unterwerfen, die sicherstellen sollen, dass er sich der Strafvollstreckung nicht entzieht. Da - wie der Haftrichter zuvor schon entschieden hat - Fluchtgefahr eher fernliegt, bleibt er bis zur Rechtskraft des Urteils auf freiem Fuß. Das hat aber nichts damit zu tun wie später die Jugendstrafe vollzogen wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 20. September 2011 Autor Melden Share Geschrieben 20. September 2011 Wundern täte mich das nicht. haben wir doch eine Justiz, die sich in erster Linie der Täter annimmt. Das Opfer kann ja froh sein, dass es nicht noch in Regress genommen wird für all das Ungemach( Untersuchungshaft, Gerichtsverhandlung, etc ) das der arme Täter erleiden musste. ganz bewusst polemisch argumentierend..........tribald Polemik ist das eine. Dummheit das andere. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanHeretic Geschrieben 20. September 2011 Melden Share Geschrieben 20. September 2011 Mich kotzt dieses Urteil an. Aber klar: Es war ja Alkohol im Spiel, das enthemmt nunmal, vor allem solche unbescholtenen und zarten Jüngelchen wie diesen Torben. Dafür muss man doch bitteschön Verständnis haben. Dass er dann ein kleines bisschen ausgerastet ist, mein Gott, das kann doch jedem mal passieren. Scheiß auf das Opfer ... Ich kann die generelle Argumentation, daß der Alkohol irgendetwas entschuldige, auch nicht nachvollziehen. Schließlich hat sich jeder, der besoffen etwas falsches tut, sich ganz bewußt in diesen Zustand gebracht. Drogengenuß sollte kein Strafmilderungsgrund sein, egal wofür. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 20. September 2011 Melden Share Geschrieben 20. September 2011 Die Erben können das Schmerzensgeld nicht erklagen, sie müssen es bezahlen! Das ist aber schon lange so - wobei wohl ausschließlich die Erbmasse dazu benutzt werden muss, nicht aber das sonstige Privatvermögen des Erben. Das erinnert mich an einen gruseligen Fall von vor ca. 20 Jahren in Südbayern. In der Nähe von München wurde ein minderjähriger Schüler von einer S-Bahn tödlich überfahren, als er auf freier Strecke über die Gleise gegangen ist. Die Bahn hat den Eltern des Getöteten eine Rechnung mit der Bitte zur Weiterleitung an die (der Bahn bereits bekannten) Haftpflichtversicherung geschickt, auf der neben diversen Schadensbeseitigungen am Triebwagen auch der Posten "Zuschlag für besonders ekelerregende Arbeiten - Entfernung von Leichenteilen" erwähnt war. Nicht, dass solche Abrechnungen unüblich oder unmoralisch wären - das kommt leider öfters vor, als man denkt - aber man hätte sie ja auch direkt der Haftpflichtversicherung schicken können (was sonst auch üblich ist). Die Bahn hat sich zwar entschuldigt, aber dennoch... So macht man es wirklich nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 20. September 2011 Melden Share Geschrieben 20. September 2011 haben wir doch eine Justiz, die sich in erster Linie der Täter annimmt. Das ist auch genau richtig so! Im Strafprozess geht es um den (mutmaßlichen) Täter, nicht um das Opfer. Deswegen steht der Täter im Strafprozess im Mittelpunkt. Das Opfer ist allenfalls Zeuge. Im Zivilprozess (Entschädigung) steht dann das Opfer im Mittelpunkt. Da ist die Situation des Täters ziemlich egal. Da interessiert es z.B. nicht wirklich, ob der Täter die Entschädigung aufbringen kann oder ob sie ihn ruiniert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tribald_old Geschrieben 20. September 2011 Melden Share Geschrieben 20. September 2011 Wundern täte mich das nicht. haben wir doch eine Justiz, die sich in erster Linie der Täter annimmt. Das Opfer kann ja froh sein, dass es nicht noch in Regress genommen wird für all das Ungemach( Untersuchungshaft, Gerichtsverhandlung, etc ) das der arme Täter erleiden musste. ganz bewusst polemisch argumentierend..........tribald Polemik ist das eine. Dummheit das andere. Ich kann nur hoffen, dass du nie Richter wirst. Deine Dreistigkeit im Umgang mit Usern hier passt in das negative Bild, das du hier abgibst. Ungezogenes Benehmen ist eines Juristen nicht würdig. So jemanden als Richter auf die Menscheit losgelassen....... Ich kann nur wiederholen, was ich schon mal vor längerer Zeit hier geschrieben habe: du bist deinen Beiträgen nach zu urteilen ein vorlautes Bürschchen, das im Schutze des Forums herumpöpelt. Eine Schande für deine Ausbildung als Jurist. Ich kenne einige Juristen aus allen Sparten persönlich. So eine unangenehme Nummer wie du ist da ist da nicht dabei. Dein Nick passt wirklich genau auf dich. damit das Kapitel Clown für sich abschließend.....tribald Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 20. September 2011 Melden Share Geschrieben 20. September 2011 Wundern täte mich das nicht. haben wir doch eine Justiz, die sich in erster Linie der Täter annimmt. Das Opfer kann ja froh sein, dass es nicht noch in Regress genommen wird für all das Ungemach( Untersuchungshaft, Gerichtsverhandlung, etc ) das der arme Täter erleiden musste. ganz bewusst polemisch argumentierend..........tribald Polemik ist das eine. Dummheit das andere. Ich kann nur hoffen, dass du nie Richter wirst. Deine Dreistigkeit im Umgang mit Usern hier passt in das negative Bild, das du hier abgibst. Ungezogenes Benehmen ist eines Juristen nicht würdig. So jemanden als Richter auf die Menscheit losgelassen....... Ich kann nur wiederholen, was ich schon mal vor längerer Zeit hier geschrieben habe: du bist deinen Beiträgen nach zu urteilen ein vorlautes Bürschchen, das im Schutze des Forums herumpöpelt. Eine Schande für deine Ausbildung als Jurist. Ich kenne einige Juristen aus allen Sparten persönlich. So eine unangenehme Nummer wie du ist da ist da nicht dabei. Dein Nick passt wirklich genau auf dich. damit das Kapitel Clown für sich abschließend.....tribald Clown ist ein sehr besonnen, sachkundig und ausgewogen argumentierender Mensch, der deinen Stammtischparolen hier eine ausgesprochen sanfte These entgegengesetzt hat. Dass und wie du dich darüber echauffierst, spricht Bände, gegen dich. Mal für den Clown eine Lanze brechend - Inge Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.