Inge Geschrieben 27. Juli 2012 Melden Geschrieben 27. Juli 2012 Geldvermögen ist Teil der Bausubstanz? Seit wann das denn?? Zitieren
kam Geschrieben 27. Juli 2012 Melden Geschrieben 27. Juli 2012 Seit wann ist Geldvermögen nicht mehr Teil der Bausubstanz? Ich dachte immer man kauft und verkauft wie besehen. Vom Eigentumserwerb waren die Geldkassetten eindeutig nicht erfaßt. Ich verstehe allerdings nicht, wie der Anspruchsteller von der Geschichte überhaupt erfahren hat. Schweigen wäre eben Gold gewesen. Zitieren
Edith1 Geschrieben 21. August 2012 Melden Geschrieben 21. August 2012 Nicht rechtskräftig, aber völlig logisch, im Einklang mit den bisherigen Entscheidungen in den USA: Vatikan (oder ist eher der Heilige Stuhl gemeint?) haftet nicht als "Dienstgeber" von Priestern Zitieren
Flo77 Geschrieben 14. September 2012 Melden Geschrieben 14. September 2012 Zur Vergewaltigung gehört Gegenwehr... Zitieren
kam Geschrieben 14. September 2012 Melden Geschrieben 14. September 2012 Zur Vergewaltigung gehört Gegenwehr... Unsinn. Vergewaltigung ist ein qualifierter Nötigungstatbestand. D.h. der Täter muß einen Widerstand des Opfers mit Zwang, Drohung u.ä. brechen, um sein Ziel zu erreichen. Das muß vom Vorsatz umfaßt sein. Und dann muß das bewiesen werden. Übrigens hat selbst der Anwalt des Mädchens eingeräumt, daß der Freispruch juristisch in Ordnung ist. - Man kann nun mal niemand bestrafen, wenn außer der bestrittenen Behauptung des Opfers nichts für eine Nötigung spricht. Zitieren
Flo77 Geschrieben 14. September 2012 Melden Geschrieben 14. September 2012 Übrigens hat selbst der Anwalt des Mädchens eingeräumt, daß der Freispruch juristisch in Ordnung ist.Was ich durchaus auch nachvollziehen kann - also den Freispruch. Nur wenn ich das Gericht richtig verstanden habe, wäre unter anderem die deutliche Gegenwehr des Mädchens nötig gewesen um überhaupt einen Anhaltspunkt für den Versuch des Mannes Zwang auszuüben zu haben. Zitieren
Gingganz Geschrieben 15. September 2012 Melden Geschrieben 15. September 2012 Übrigens hat selbst der Anwalt des Mädchens eingeräumt, daß der Freispruch juristisch in Ordnung ist.Was ich durchaus auch nachvollziehen kann - also den Freispruch. Nur wenn ich das Gericht richtig verstanden habe, wäre unter anderem die deutliche Gegenwehr des Mädchens nötig gewesen um überhaupt einen Anhaltspunkt für den Versuch des Mannes Zwang auszuüben zu haben. Nein, Sie hätte sich auch lautstark bemerkbar machen können, das ganze fand nicht irgendwo im Wald statt. Zitieren
Gallowglas Geschrieben 16. September 2012 Melden Geschrieben 16. September 2012 Übrigens hat selbst der Anwalt des Mädchens eingeräumt, daß der Freispruch juristisch in Ordnung ist.Was ich durchaus auch nachvollziehen kann - also den Freispruch. Nur wenn ich das Gericht richtig verstanden habe, wäre unter anderem die deutliche Gegenwehr des Mädchens nötig gewesen um überhaupt einen Anhaltspunkt für den Versuch des Mannes Zwang auszuüben zu haben. Nein, Sie hätte sich auch lautstark bemerkbar machen können, das ganze fand nicht irgendwo im Wald statt. Erinnert mich dann schon SEHR (eigentlich fast wörtlich) an biblisches Recht ... und das gefällt mir irgendwie nicht ... Zitieren
kam Geschrieben 16. September 2012 Melden Geschrieben 16. September 2012 Übrigens hat selbst der Anwalt des Mädchens eingeräumt, daß der Freispruch juristisch in Ordnung ist.Was ich durchaus auch nachvollziehen kann - also den Freispruch. Nur wenn ich das Gericht richtig verstanden habe, wäre unter anderem die deutliche Gegenwehr des Mädchens nötig gewesen um überhaupt einen Anhaltspunkt für den Versuch des Mannes Zwang auszuüben zu haben. Nein, Sie hätte sich auch lautstark bemerkbar machen können, das ganze fand nicht irgendwo im Wald statt. Erinnert mich dann schon SEHR (eigentlich fast wörtlich) an biblisches Recht ... und das gefällt mir irgendwie nicht ... Was wäre die Alternative? Geschlechtsverkehr ist strafbar, wenn nicht der weibliche Teil vorher notariell beurkundet einverstanden zu sein? Zitieren
Gallowglas Geschrieben 16. September 2012 Melden Geschrieben 16. September 2012 Übrigens hat selbst der Anwalt des Mädchens eingeräumt, daß der Freispruch juristisch in Ordnung ist.Was ich durchaus auch nachvollziehen kann - also den Freispruch. Nur wenn ich das Gericht richtig verstanden habe, wäre unter anderem die deutliche Gegenwehr des Mädchens nötig gewesen um überhaupt einen Anhaltspunkt für den Versuch des Mannes Zwang auszuüben zu haben. Nein, Sie hätte sich auch lautstark bemerkbar machen können, das ganze fand nicht irgendwo im Wald statt. Erinnert mich dann schon SEHR (eigentlich fast wörtlich) an biblisches Recht ... und das gefällt mir irgendwie nicht ... Was wäre die Alternative? Geschlechtsverkehr ist strafbar, wenn nicht der weibliche Teil vorher notariell beurkundet einverstanden zu sein? Das wären dann schwedische Verhältnisse ... wobei, dort hat man den Eindruck, dass es reicht, wenn Frau, trotz Einverständnis, mit der Leistung des Herren nicht zufrieden ist, um das ganze als Vergewaltigung durchgehen zu lassen ... Zitieren
Gingganz Geschrieben 16. September 2012 Melden Geschrieben 16. September 2012 Was wäre die Alternative? Geschlechtsverkehr ist strafbar, wenn nicht der weibliche Teil vorher notariell beurkundet einverstanden zu sein? Willst du Wasser auf deine Mühlen lenken? Zitieren
kam Geschrieben 18. Oktober 2012 Melden Geschrieben 18. Oktober 2012 Ein Berliner Arbeitsgericht verurteilt Zahnarzt wegen Diskriminierung nach dem AGG. Er hatte eine Arzthelferin nicht eingestellt, weil sie Kopftuch trug: http://www.tagesspiegel.de/politik/kopf-hoch-mit-kopftuch/7267392.html Zitieren
Flo77 Geschrieben 18. Oktober 2012 Melden Geschrieben 18. Oktober 2012 Ein Berliner Arbeitsgericht verurteilt Zahnarzt wegen Diskriminierung nach dem AGG. Er hatte eine Arzthelferin nicht eingestellt, weil sie Kopftuch trug: http://www.tagesspiegel.de/politik/kopf-hoch-mit-kopftuch/7267392.html Blöd genug, wenn er die Begründung so offen von sich gibt... Zitieren
kam Geschrieben 18. Oktober 2012 Melden Geschrieben 18. Oktober 2012 Ein Berliner Arbeitsgericht verurteilt Zahnarzt wegen Diskriminierung nach dem AGG. Er hatte eine Arzthelferin nicht eingestellt, weil sie Kopftuch trug: http://www.tagesspiegel.de/politik/kopf-hoch-mit-kopftuch/7267392.html Blöd genug, wenn er die Begründung so offen von sich gibt... Da fehlte halt das Risikobewußtsein. Das ist oft so, wenn man sich im Recht fühlt. Absagen auf Bewerbungen auf Arbeitstellen oder Wohnungen dürfen nur ohne Begründung gemacht werden. Zitieren
Flo77 Geschrieben 31. Oktober 2012 Melden Geschrieben 31. Oktober 2012 Ich weiß nicht in wessen Namen dieses Urteil ergangen ist, ber nicht in meinem... http://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article110462229/Frau-bekommt-Knoellchen-fuer-pinkfarbene-Parkscheibe.html Kann man dieses Knöllchen eigentlich an den Hersteller der Parkscheibe weiterbelasten, wenn auf dem Objekt der Vermerk "Diese Parkscheibe entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Die Verwendung im Straßenverkehr erfolgt auf eigene Gefahr." fehlt? Zitieren
Flo77 Geschrieben 2. November 2012 Melden Geschrieben 2. November 2012 Mal eine Frage an unsere historisch interessierten Juristen: Was muss jemand verbrochen haben, der 1912 wg. §269, 271 und 273 R.St.G.B zu 6 Wochen Gefängnis verurteilt wurde??? Zitieren
Inge Geschrieben 2. November 2012 Melden Geschrieben 2. November 2012 Irgendwas mit Urkundenfälschung. Zitieren
Flo77 Geschrieben 2. November 2012 Melden Geschrieben 2. November 2012 Irgendwas mit Urkundenfälschung.Gab es damals schon fälschbare Ausweispapiere? Der Delinquent war noch keine 18 und hat wie gesagt 6 Wochen kassiert. Zitieren
Inge Geschrieben 2. November 2012 Melden Geschrieben 2. November 2012 (bearbeitet) Wie kommst du auf Ausweispapiere? Sind das die einzigen Urkunden, die man fälschen kann? Ich hatte halt die Vorschriften im RStGB nachgesehen, und die lauten: § 269 Der fälschlichen Anfertigung einer Urkunde wird es gleich geachtet, wenn Jemand einem mit der Unterschrift eines Anderen versehenen Papiere ohne dessen Willen oder dessen Anordnungen zuwider durch Ausfüllung einen urkundlichen Inhalt gibt. § 271 Wer vorsätzlich bewirkt, daß Erklärungen, Verhandlungen oder Thatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Gefängniß bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu Einhundert Thalern bestraft. § 273 Wer wissentlich von einer falschen Beurkundung der im § 271 bezeichneten Art zum Zwecke einer Täuschung Gebrauch macht, wird nach Vorschrift jenes Paragraphen und, wenn die Absicht dahin gerichtet war, sich oder einem Anderen einen Vermögensvortheil zu verschaffen oder einem Anderen Schaden zuzufügen, nach Vorschrift des § 272 bestraft. bearbeitet 2. November 2012 von Inge Zitieren
Wunibald Geschrieben 2. November 2012 Melden Geschrieben 2. November 2012 Wie kommst du auf Ausweispapiere? Sind das die einzigen Urkunden, die man fälschen kann?... Auch der Bierdeckel mit den Strichen, die deinen Verbrauch anzeigen ist eine Urkunde, die gefälscht werden kann. Zitieren
Flo77 Geschrieben 2. November 2012 Melden Geschrieben 2. November 2012 Wie kommst du auf Ausweispapiere? Sind das die einzigen Urkunden, die man fälschen kann?... Auch der Bierdeckel mit den Strichen, die deinen Verbrauch anzeigen ist eine Urkunde, die gefälscht werden kann. Gab's dafür 6 Wochen? Zitieren
Wunibald Geschrieben 3. November 2012 Melden Geschrieben 3. November 2012 Wie kommst du auf Ausweispapiere? Sind das die einzigen Urkunden, die man fälschen kann?... Auch der Bierdeckel mit den Strichen, die deinen Verbrauch anzeigen ist eine Urkunde, die gefälscht werden kann.Gab's dafür 6 Wochen? Für 1912 mag ich so etwas nicht ausschließen. Es käme wohl darauf an, welche Urkunde er gefälscht hat und welchen Nutzen er sich damit verschaffen wollte. Zitieren
kam Geschrieben 12. November 2012 Melden Geschrieben 12. November 2012 Ein Kind, das durch anonyme Samenspende erzeugt wurde, hat gegen den Staat keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuß nach § 1 UVG, so VGH Mannheim Urt. v. 3.5.2012 - 12 S 2935/11. Aus den Gründen: " der alleinstehende Elternteil - will er einen Anspruch des Kindes nach § 1 UVG nicht vereiteln - sich nicht willentlich in eine Situation begeben darf, in der von vornherein eine Feststellung des anderen Elternteils unmöglich ist. Zitieren
rince Geschrieben 16. November 2012 Melden Geschrieben 16. November 2012 http://www.focus.de/digital/internet/urteil-des-bgh-zum-internet-musiktausch-eltern-haften-nicht-fuer-illegale-downloads-des-kindes_aid_861702.html Eltern haften nicht immer für das, was ihre kinder treiben. Sie sind nicht verpflichtet, zuhause eine Stasi-Überwachungsmaschinerie zu errichten. Erfreuliches Urteil Zitieren
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