Jump to content

Recommended Posts

Geschrieben

Geldvermögen ist Teil der Bausubstanz? Seit wann das denn??

Geschrieben

Seit wann ist Geldvermögen nicht mehr Teil der Bausubstanz?

 

Ich dachte immer man kauft und verkauft wie besehen.

 

Vom Eigentumserwerb waren die Geldkassetten eindeutig nicht erfaßt. Ich verstehe allerdings nicht, wie der Anspruchsteller von der Geschichte überhaupt erfahren hat. Schweigen wäre eben Gold gewesen.

Geschrieben

 

Unsinn. Vergewaltigung ist ein qualifierter Nötigungstatbestand. D.h. der Täter muß einen Widerstand des Opfers mit Zwang, Drohung u.ä. brechen, um sein Ziel zu erreichen. Das muß vom Vorsatz umfaßt sein. Und dann muß das bewiesen werden. Übrigens hat selbst der Anwalt des Mädchens eingeräumt, daß der Freispruch juristisch in Ordnung ist. - Man kann nun mal niemand bestrafen, wenn außer der bestrittenen Behauptung des Opfers nichts für eine Nötigung spricht.

Geschrieben
Übrigens hat selbst der Anwalt des Mädchens eingeräumt, daß der Freispruch juristisch in Ordnung ist.
Was ich durchaus auch nachvollziehen kann - also den Freispruch.

 

Nur wenn ich das Gericht richtig verstanden habe, wäre unter anderem die deutliche Gegenwehr des Mädchens nötig gewesen um überhaupt einen Anhaltspunkt für den Versuch des Mannes Zwang auszuüben zu haben.

Geschrieben
Übrigens hat selbst der Anwalt des Mädchens eingeräumt, daß der Freispruch juristisch in Ordnung ist.
Was ich durchaus auch nachvollziehen kann - also den Freispruch.

 

Nur wenn ich das Gericht richtig verstanden habe, wäre unter anderem die deutliche Gegenwehr des Mädchens nötig gewesen um überhaupt einen Anhaltspunkt für den Versuch des Mannes Zwang auszuüben zu haben.

Nein, Sie hätte sich auch lautstark bemerkbar machen können, das ganze fand nicht irgendwo im Wald statt.

Geschrieben
Übrigens hat selbst der Anwalt des Mädchens eingeräumt, daß der Freispruch juristisch in Ordnung ist.
Was ich durchaus auch nachvollziehen kann - also den Freispruch.

 

Nur wenn ich das Gericht richtig verstanden habe, wäre unter anderem die deutliche Gegenwehr des Mädchens nötig gewesen um überhaupt einen Anhaltspunkt für den Versuch des Mannes Zwang auszuüben zu haben.

Nein, Sie hätte sich auch lautstark bemerkbar machen können, das ganze fand nicht irgendwo im Wald statt.

 

Erinnert mich dann schon SEHR (eigentlich fast wörtlich) an biblisches Recht ... und das gefällt mir irgendwie nicht ...

Geschrieben
Übrigens hat selbst der Anwalt des Mädchens eingeräumt, daß der Freispruch juristisch in Ordnung ist.
Was ich durchaus auch nachvollziehen kann - also den Freispruch.

 

Nur wenn ich das Gericht richtig verstanden habe, wäre unter anderem die deutliche Gegenwehr des Mädchens nötig gewesen um überhaupt einen Anhaltspunkt für den Versuch des Mannes Zwang auszuüben zu haben.

Nein, Sie hätte sich auch lautstark bemerkbar machen können, das ganze fand nicht irgendwo im Wald statt.

 

Erinnert mich dann schon SEHR (eigentlich fast wörtlich) an biblisches Recht ... und das gefällt mir irgendwie nicht ...

 

Was wäre die Alternative? Geschlechtsverkehr ist strafbar, wenn nicht der weibliche Teil vorher notariell beurkundet einverstanden zu sein?

Geschrieben
Übrigens hat selbst der Anwalt des Mädchens eingeräumt, daß der Freispruch juristisch in Ordnung ist.
Was ich durchaus auch nachvollziehen kann - also den Freispruch.

 

Nur wenn ich das Gericht richtig verstanden habe, wäre unter anderem die deutliche Gegenwehr des Mädchens nötig gewesen um überhaupt einen Anhaltspunkt für den Versuch des Mannes Zwang auszuüben zu haben.

Nein, Sie hätte sich auch lautstark bemerkbar machen können, das ganze fand nicht irgendwo im Wald statt.

 

Erinnert mich dann schon SEHR (eigentlich fast wörtlich) an biblisches Recht ... und das gefällt mir irgendwie nicht ...

 

Was wäre die Alternative? Geschlechtsverkehr ist strafbar, wenn nicht der weibliche Teil vorher notariell beurkundet einverstanden zu sein?

 

Das wären dann schwedische Verhältnisse ... wobei, dort hat man den Eindruck, dass es reicht, wenn Frau, trotz Einverständnis, mit der Leistung des Herren nicht zufrieden ist, um das ganze als Vergewaltigung durchgehen zu lassen ...

Geschrieben

Was wäre die Alternative? Geschlechtsverkehr ist strafbar, wenn nicht der weibliche Teil vorher notariell beurkundet einverstanden zu sein?

Willst du Wasser auf deine Mühlen lenken? :D

Geschrieben

Ein Berliner Arbeitsgericht verurteilt Zahnarzt wegen Diskriminierung nach dem AGG. Er hatte eine Arzthelferin nicht eingestellt, weil sie Kopftuch trug: http://www.tagesspiegel.de/politik/kopf-hoch-mit-kopftuch/7267392.html

Geschrieben
Ein Berliner Arbeitsgericht verurteilt Zahnarzt wegen Diskriminierung nach dem AGG. Er hatte eine Arzthelferin nicht eingestellt, weil sie Kopftuch trug: http://www.tagesspiegel.de/politik/kopf-hoch-mit-kopftuch/7267392.html
Blöd genug, wenn er die Begründung so offen von sich gibt...

 

Da fehlte halt das Risikobewußtsein. Das ist oft so, wenn man sich im Recht fühlt. Absagen auf Bewerbungen auf Arbeitstellen oder Wohnungen dürfen nur ohne Begründung gemacht werden.

Geschrieben

Ich weiß nicht in wessen Namen dieses Urteil ergangen ist, ber nicht in meinem...

 

http://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article110462229/Frau-bekommt-Knoellchen-fuer-pinkfarbene-Parkscheibe.html

 

Kann man dieses Knöllchen eigentlich an den Hersteller der Parkscheibe weiterbelasten, wenn auf dem Objekt der Vermerk "Diese Parkscheibe entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Die Verwendung im Straßenverkehr erfolgt auf eigene Gefahr." fehlt?

Geschrieben

Mal eine Frage an unsere historisch interessierten Juristen:

 

Was muss jemand verbrochen haben, der 1912 wg. §269, 271 und 273 R.St.G.B zu 6 Wochen Gefängnis verurteilt wurde???

Geschrieben

Irgendwas mit Urkundenfälschung.

Geschrieben
Irgendwas mit Urkundenfälschung.
Gab es damals schon fälschbare Ausweispapiere?

 

Der Delinquent war noch keine 18 und hat wie gesagt 6 Wochen kassiert.

Geschrieben (bearbeitet)

Wie kommst du auf Ausweispapiere? Sind das die einzigen Urkunden, die man fälschen kann?

 

Ich hatte halt die Vorschriften im RStGB nachgesehen, und die lauten:

 

 

§ 269 Der fälschlichen Anfertigung einer Urkunde wird es gleich geachtet, wenn Jemand einem mit der Unterschrift eines Anderen versehenen Papiere ohne dessen Willen oder dessen Anordnungen zuwider durch Ausfüllung einen urkundlichen Inhalt gibt.

 

§ 271 Wer vorsätzlich bewirkt, daß Erklärungen, Verhandlungen oder Thatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Gefängniß bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu Einhundert Thalern bestraft.

 

§ 273 Wer wissentlich von einer falschen Beurkundung der im § 271 bezeichneten Art zum Zwecke einer Täuschung Gebrauch macht, wird nach Vorschrift jenes Paragraphen und, wenn die Absicht dahin gerichtet war, sich oder einem Anderen einen Vermögensvortheil zu verschaffen oder einem Anderen Schaden zuzufügen, nach Vorschrift des § 272 bestraft.

bearbeitet von Inge
Geschrieben

Wie kommst du auf Ausweispapiere? Sind das die einzigen Urkunden, die man fälschen kann?...

Auch der Bierdeckel mit den Strichen, die deinen Verbrauch anzeigen ist eine Urkunde, die gefälscht werden kann.

Geschrieben
Geschrieben

Wie kommst du auf Ausweispapiere? Sind das die einzigen Urkunden, die man fälschen kann?...

Auch der Bierdeckel mit den Strichen, die deinen Verbrauch anzeigen ist eine Urkunde, die gefälscht werden kann.

Gab's dafür 6 Wochen?

Geschrieben

Wie kommst du auf Ausweispapiere? Sind das die einzigen Urkunden, die man fälschen kann?...

Auch der Bierdeckel mit den Strichen, die deinen Verbrauch anzeigen ist eine Urkunde, die gefälscht werden kann.
Gab's dafür 6 Wochen?

 

Für 1912 mag ich so etwas nicht ausschließen. Es käme wohl darauf an, welche Urkunde er gefälscht hat und welchen Nutzen er sich damit verschaffen wollte.

Geschrieben

Ein Kind, das durch anonyme Samenspende erzeugt wurde, hat gegen den Staat keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuß nach § 1 UVG, so VGH Mannheim Urt. v. 3.5.2012 - 12 S 2935/11. Aus den Gründen: " der alleinstehende Elternteil - will er einen Anspruch des Kindes nach § 1 UVG nicht vereiteln - sich nicht willentlich in eine Situation begeben darf, in der von vornherein eine Feststellung des anderen Elternteils unmöglich ist.

 

 

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Neu erstellen...