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Im Namen des Volkes...


Clown

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so sehr habe ich Bauchdrücken durch die immer stärkere staatliche Regelung auch in privatrechtlichen Angelegenheiten.

 

 

Die Konsequenz ist ja schon sichtbar: kleinere Anleger kaufen keine Wohnungen zum Vermieten mehr, "übrige" Wohnungen werden an weitgehend problemfreie Studenten-WGs vermietet oder möbliert oder als FeWo angeboten. Bei uns um die Ecke wohnt eine alte Dame, die läßt Wohnungen lieber leer stehen, als sich auf Mieter einzulassen. Die Großvermieter hier screenen Mietinteressenten sehr gründlich, Problemfälle haben keine Chance. Diesen Aufwand kann ein Kleinvermieter nicht leisten, deshalb sammeln sich da die schlechten Risiken.

Naja, der Trend läuft dahin, dass es irgendwann nur noch industrielle Großvermieter gibt. Die Gesetzgebung greift dem halt schon mal vor, um die Privatvermieter, die es noch gibt, zur Aufgabe zu drängen.

 

Werner

 

Kleine Selbständige und Mittelständler wie überhaupt alle, die keine Sozialsubventionen brauchen, sind den neuen Eliten ein Dorn im Auge.

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Die Süddeutsche schreibt:

 

Das mieterfreundliche Urteil bedeutet ein Happy End für einen kleinen kranken Jungen, für den die Eltern auf ärztliches Anraten einen Hund angeschafft hatten. Obwohl der nur 20 Zentimeter hohe Mischlingshund in dem Mietshaus laut BGH "allseits wohl gelitten war", forderte die Vermieterin, eine Wohnungsgenossenschaft in Gelsenkirchen, dass der Hund binnen vier Wochen wieder ausziehen sollte.

 

 

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Also mal ehrlich: Wundert es einen da noch, dass gegen die Genossenschaft geklagt wurde? Ich dachte, es ginge um die Haltung von 5 deutschen Doggen in einer 2-Zimmer-Wohnung.

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Ich dachte, es ginge um die Haltung von 5 deutschen Doggen in einer 2-Zimmer-Wohnung.

Gegen was Erna Krause in ihrer vermieteten Wohnung im Untergeschoss nun halt auch nichts mehr unternehmen kann (ok, sie kann es mal mit dem Tierschutzverein versuchen)

 

Werner

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Kleine Selbständige und Mittelständler wie überhaupt alle, die keine Sozialsubventionen brauchen, sind den neuen Eliten ein Dorn im Auge.

Ich wollte schon 'ne Perle klicken, aber dann rauschte mir die Frage durch's Hirnstüberl: was meint kam wohl mit "neue Eliten"?

Dale

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Ich dachte, es ginge um die Haltung von 5 deutschen Doggen in einer 2-Zimmer-Wohnung.

Gegen was Erna Krause in ihrer vermieteten Wohnung im Untergeschoss nun halt auch nichts mehr unternehmen kann (ok, sie kann es mal mit dem Tierschutzverein versuchen)

 

Werner

 

 

 

 

Solange die Tiere nicht bellen und ihr Besitzer dafür sorgt, dass die Häufchen nicht im Garten liegenbleiben, dürfte auch da der Vermieter nichts tun können.

 

Die Frage lautet für mich eher: Warum sollte überhaupt Hundehaltung in einer Mietwohnung untersagt werden, wenn der Hund keinen Mucks macht und quasi unsichtbar ist? Das Thema Hundehaare und Tapeten kaputtmachen wird eh über die Kaution oder die Haftpflicht erledigt. Aber das wäre ja auch bei Katzen und Kaninchen der Fall, die frei herumlaufen.

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Kleine Selbständige und Mittelständler wie überhaupt alle, die keine Sozialsubventionen brauchen, sind den neuen Eliten ein Dorn im Auge.

Ich wollte schon 'ne Perle klicken, aber dann rauschte mir die Frage durch's Hirnstüberl: was meint kam wohl mit "neue Eliten"?

Dale

 

Die ganze Mischpoke, die meint, den anderen sagen zu dürfen, wo es lang geht, also hochdotierte Manager, Politiker, Medienfuzzis.

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Ich dachte, es ginge um die Haltung von 5 deutschen Doggen in einer 2-Zimmer-Wohnung.

Gegen was Erna Krause in ihrer vermieteten Wohnung im Untergeschoss nun halt auch nichts mehr unternehmen kann (ok, sie kann es mal mit dem Tierschutzverein versuchen)

 

Werner

 

 

 

 

Solange die Tiere nicht bellen und ihr Besitzer dafür sorgt, dass die Häufchen nicht im Garten liegenbleiben, dürfte auch da der Vermieter nichts tun können.

 

Die Frage lautet für mich eher: Warum sollte überhaupt Hundehaltung in einer Mietwohnung untersagt werden, wenn der Hund keinen Mucks macht und quasi unsichtbar ist? Das Thema Hundehaare und Tapeten kaputtmachen wird eh über die Kaution oder die Haftpflicht erledigt. Aber das wäre ja auch bei Katzen und Kaninchen der Fall, die frei herumlaufen.

Vertragsfreiheit. Wäre ich vermieter, würde ich mir meine Mieter selbst aussuchen wollen und wenn ich keine Hunde mag, auch deren Haltung untersagen könenn wollen.

 

Werner

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Vertragsfreiheit. Wäre ich vermieter, würde ich mir meine Mieter selbst aussuchen wollen und wenn ich keine Hunde mag, auch deren Haltung untersagen könenn wollen.

 

Werner

 

 

 

Okay. Dann also auch keine Neger in meiner Wohnung. Keine Juden und keine Spaghettifresser. Das wäre die logische Konsequenz aus "Vertragsfreiheit".

 

Finde ich sehr schwierig, da abzuwägen. Denn Eigentum verpflichtet eben laut Grundgesetz auch.

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Wir wurden von einer Vermieterin abgelehnt, weil wir eine Katze haben und im Haus bereits ein Allergiker wohnte... Die Dame hat uns dann halt in der eigenen Verwandtschaft weitervermittelt.

 

Gerade bei kleineren Objekten finde ich es gut und nützlich, daß die Vermieter ein wenig darauf achten, daß die Parteien ansatzweise zusammenpassen.

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Wir wurden von einer Vermieterin abgelehnt, weil wir eine Katze haben und im Haus bereits ein Allergiker wohnte... Die Dame hat uns dann halt in der eigenen Verwandtschaft weitervermittelt.

 

Gerade bei kleineren Objekten finde ich es gut und nützlich, daß die Vermieter ein wenig darauf achten, daß die Parteien ansatzweise zusammenpassen.

 

 

 

 

Ich verstehe aber auch nicht, wo hier überhaupt das Problem liegen soll. Im Falle des Hundes des kleinen Jungen, der ihm von der Wohnungsgenossenschaft verboten worden war, hatte sich doch offensichtlich die gesamte Hausgemeinschaft zusammengetan, um ihn moralisch zu unterstützen.

 

Einen besseren Fall von "gut zusammenpassen" kann ich mir kaum vorstellen. Da sollte der Vermieter eigentlich gottfroh sein.

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Wir wurden von einer Vermieterin abgelehnt, weil wir eine Katze haben und im Haus bereits ein Allergiker wohnte... Die Dame hat uns dann halt in der eigenen Verwandtschaft weitervermittelt.

 

Gerade bei kleineren Objekten finde ich es gut und nützlich, daß die Vermieter ein wenig darauf achten, daß die Parteien ansatzweise zusammenpassen.

Wenn andere Parteien gesundheitlich beeinträchtigt werden, kann der Vermieter ohnehin einschreiten. Das ist nicht der Punkt. Es geht darum, dass der Vermieter nicht bestimmen kann, was du in der angemieteten Wohnung tust oder lässt, solange der Zustand der Wohnung darunter nicht leidet und die Nachbarn nicht übermäßig beeinträchtigt werden. Wenn du also nach ein paar Jahren in einer Wohnung auf die Idee kommst, Klavierspielen zu lernen, kann dir der Vermieter das nicht grundsätzlich verbieten. Er kann dir aber verbieten, während der Ruhezeit an einem mechanischen Klavier üben und die Nachbarn vom Schlaf abzuhalten.

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Wir wurden von einer Vermieterin abgelehnt, weil wir eine Katze haben und im Haus bereits ein Allergiker wohnte... Die Dame hat uns dann halt in der eigenen Verwandtschaft weitervermittelt.

 

Gerade bei kleineren Objekten finde ich es gut und nützlich, daß die Vermieter ein wenig darauf achten, daß die Parteien ansatzweise zusammenpassen.

 

 

 

 

Ich verstehe aber auch nicht, wo hier überhaupt das Problem liegen soll. Im Falle des Hundes des kleinen Jungen, der ihm von der Wohnungsgenossenschaft verboten worden war, hatte sich doch offensichtlich die gesamte Hausgemeinschaft zusammengetan, um ihn moralisch zu unterstützen.

 

Einen besseren Fall von "gut zusammenpassen" kann ich mir kaum vorstellen. Da sollte der Vermieter eigentlich gottfroh sein.

Ich möchte auch den privaten Vermieter sehen, der etwas gegen das Hundle gehabt hätte.

Aber das Mietrecht geht inzwischen nur noch von herz-und gesichtslosen Vermit-Firmen bzw. Miethaien aus. Das ist traurig, aber wohl nicht zu ändern

 

Werner

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Der BGH:

 

Auf die Berufung des Beklagten hat das Landgericht das erstinstanzliche Urteil aufgehoben. Zur Begründung hat es ausgeführt, dass die im Mietvertrag enthaltene „zusätzliche Vereinbarung“ als Allgemeine Geschäftsbedingung gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB* unwirksam sei, da sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren sei. Danach sei eine umfassende Abwägung der beiderseitigen Interessen im Einzelfall vorzunehmen, um die Zulässigkeit der Tierhaltung zu klären. Die Klausel im Mietvertrag diene aber dazu, diese Interessenabwägung zu vermeiden. Denn die Klägerin wolle dadurch verhindern, dass zahlreiche Mieter mit dem Wunsch nach Hunde- oder Katzenhaltung an sie heranträten und sie damit zu dem mit einer Interessenabwägung verbundenen Verwaltungsaufwand nötigten.

 

Das Urteil ist wohl noch nicht online.

 

Meiner unmaßgeblichen Meinung nach ist damit für den Kleinvermieter, der das Verbot nicht in Allgemeine Geschäftsbedingungen, sondern in eine frei ausgehandelte (und als solche auch dokumentierte) Einzelvereinbarung packt, ein solches Hundeverbot auch durchsetzbar.

 

Wunibald, der als Hundefreund unter dem krankheits- und altersbedingten Heimgang seiner Hunde immer gelitten hat, der als Mietrichter aber auch gesehen hat, wie manche Hundebesitzer die Wohnung bei ihrem Auszug hinterlassen haben.

bearbeitet von Wunibald
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Beutelschneider

Wir wurden von einer Vermieterin abgelehnt, weil wir eine Katze haben und im Haus bereits ein Allergiker wohnte... Die Dame hat uns dann halt in der eigenen Verwandtschaft weitervermittelt.

 

Gerade bei kleineren Objekten finde ich es gut und nützlich, daß die Vermieter ein wenig darauf achten, daß die Parteien ansatzweise zusammenpassen.

 

 

 

 

Ich verstehe aber auch nicht, wo hier überhaupt das Problem liegen soll. Im Falle des Hundes des kleinen Jungen, der ihm von der Wohnungsgenossenschaft verboten worden war, hatte sich doch offensichtlich die gesamte Hausgemeinschaft zusammengetan, um ihn moralisch zu unterstützen.

 

Einen besseren Fall von "gut zusammenpassen" kann ich mir kaum vorstellen. Da sollte der Vermieter eigentlich gottfroh sein.

 

Das Problem zu großer Strukturen. Da entscheiden Sachbearbeiter im Akkord im Rahmen ihrer eingeschränkten Zuständigkeit über Sachverhalte, die sie aus Unterlagen kennen.

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Als Vermieter - der ich auch bin - freue ich mich gar nicht über die immer weiter gehende Einschränkung meiner Eigentumsrechte bzw. des Rechtes, (Miet)verträge frei zu gestalten. Nach meiner Vorstellung sollte es möglich sein, weitgehend frei Mietverträge zu formulieren - ...

Du verkennst dabei, daß eine Wohnung nicht "irgendein" Handelsobjekt ist. Sie ist der Lebensmittelpunkt des Mieters und als solche sogar im Grundgesetzt ausdrücklich geschützt ('Unverletzlichkeit der Wohnung'). Deswegen haben Mieter im üblichen Interessenkonflikt zweier Parteien zu Recht eine starke Position.

 

 

Ich darf nicht beispielsweise 6 Monatsmieten als Kaution verlagen - beispielsweise um Mietnomaden nachhaltig zu vergrämen (denn diese haben selten das Geld bzw. bekommen selten ein Avaldarlehen von der Bank in dieser Höhe).

Dabei verkennst Du, daß die Kaution nicht die Aufgabe hat, dich vor unliebsamen Mietern zu schützen, sondern es dir einfacher machen soll, mögliche Schäden, die sich nach Auszug der Mieter herauszustellen, ersetzt zu bekommen. Bisher scheinen sich dafür die maximal drei Kaltmieten wohl bewährt zu haben, sonst wäre das längst geändert worden.

 

Das Mietrecht ist eine schwierige Sache...

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Als Vermieter - der ich auch bin - freue ich mich gar nicht über die immer weiter gehende Einschränkung meiner Eigentumsrechte bzw. des Rechtes, (Miet)verträge frei zu gestalten. Nach meiner Vorstellung sollte es möglich sein, weitgehend frei Mietverträge zu formulieren - beispielsweise auch mit einem Verbot, in der angemieteten Wohnung (und natürlich in den Gemeinschaftsräumen) zu rauchen und einen Verstoß als Grund für die Auflösung des Mietvertrags zu sehen. Dies ist nicht möglich. Ich kann auch nicht verhindern, dass eine Wohnung, die ich an eine Person vermiete und die groß genug ist für zwei Personen, durch das minderjährige Kind des Mieters (was beispielsweise vorher beim anderen Elternteil gelebt hat) mitbezogen wird - auch dadurch nicht, dass ich dies kategorisch ausschließe. Ich muss - selbst in diesem ausschließlich privatrechtlichen Bereich - darauf achten, wie ich eine Ablehnung begründe (bzw. ich begründe überhaupt nicht mehr) - es könnte als Diskriminierung ausgelegt werden. Ich darf nicht beispielsweise 6 Monatsmieten als Kaution verlagen - beispielsweise um Mietnomaden nachhaltig zu vergrämen (denn diese haben selten das Geld bzw. bekommen selten ein Avaldarlehen von der Bank in dieser Höhe).

 

Schön, dass du die Grundrechte erkennst, die auf deiner Seite betroffen sind. Noch schöner wäre es, wenn du auch die andere Seite erkennst. Oder um es in den Worten des BVerfG zu sagen:

 

Die durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete Privatautonomie setzt voraus, dass die Bedingungen der Selbstbestimmung des Einzelnen auch tatsächlich gegeben sind (vgl. BVerfGE 81, 242 [254 f.]). Maßgebliches Instrument zur Verwirklichung freien und eigenverantwortlichen Handelns in Beziehung zu anderen ist der Vertrag, mit dem die Vertragspartner selbst bestimmen, wie ihre individuellen Interessen zueinander in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden. Wechselseitige Bindung und Freiheitsausübung finden so ihre Konkretisierung. Der zum Ausdruck gebrachte übereinstimmende Wille der Vertragsparteien lässt deshalb in der Regel auf einen durch den Vertrag hergestellten sachgerechten Interessenausgleich schließen, den der Staat grundsätzlich zu respektieren hat (vgl. BVerfGE 81, 242 [254]). Ist jedoch auf Grund einer besonders einseitigen Aufbürdung von vertraglichen Lasten und einer erheblich ungleichen Verhandlungsposition der Vertragspartner ersichtlich, dass in einem Vertragsverhältnis ein Partner ein solches Gewicht hat, dass er den Vertragsinhalt faktisch einseitig bestimmen kann, ist es Aufgabe des Rechts, auf die Wahrung der Grundrechtspositionen beider Vertragspartner hinzuwirken, um zu verhindern, dass sich für einen Vertragsteil die Selbstbestimmung in eine Fremdbestimmung verkehrt (vgl. BVerfGE 89, 214 [232]).

 

BVerfGE 103, 89 (100 f.).

 

 

Wie auch immer: So sehr ich Gründe sehe, warum man irgend etwas irgendwie regelt und irgend eine "Gerechtigkeit" schafft, so sehr habe ich Bauchdrücken durch die immer stärkere staatliche Regelung auch in privatrechtlichen Angelegenheiten.

 

Allein das Ansinnen, sechs Monatsmieten Kaution verlangen zu wollen, und andere evidente von dir geplante Missbräuche deiner Verhandlungsposition lassen ein rigides soziales Mietrecht auf lange Sicht unabdingbar erscheinen. Dein Beitrag macht überdeutlich, wozu wir ein strenges AGB-Recht und Wohnungsmietrecht benötigen.

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Allein das Ansinnen, sechs Monatsmieten Kaution verlangen zu wollen, und andere evidente von dir geplante Missbräuche deiner Verhandlungsposition lassen ein rigides soziales Mietrecht auf lange Sicht unabdingbar erscheinen. Dein Beitrag macht überdeutlich, wozu wir ein strenges AGB-Recht und Wohnungsmietrecht benötigen.

:D

Der Lothar! schauschau...

Dale

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Allein das Ansinnen, sechs Monatsmieten Kaution verlangen zu wollen, und andere evidente von dir geplante Missbräuche deiner Verhandlungsposition lassen ein rigides soziales Mietrecht auf lange Sicht unabdingbar erscheinen. Dein Beitrag macht überdeutlich, wozu wir ein strenges AGB-Recht und Wohnungsmietrecht benötigen.

:D

Der Lothar! schauschau...

Dale

 

Ich finde es wirklich bezeichnend, wenn ein Mitglied, das mir bislang als sozialer, fairer und netter Mensch erschien, solche Pläne hegt. Was würden dann erst die ganzen Vermieter machen wollen, die A********* sind?

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Kann es sein, dass euer Strafrecht da etwas unzureichend ist? In Deutschland ist so ein Verhalten regelmäßig ein (versuchter) Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr mit einer Höchststrafe von zehn Jahren Freiheitsstrafe. Nun habt ihr insgesamt niedrigere Strafrahmen, aber dennoch kommen mir drei Monate Freiheitsstrafe als Höchststrafe arg wenig vor.

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Allein das Ansinnen, sechs Monatsmieten Kaution verlangen zu wollen, und andere evidente von dir geplante Missbräuche deiner Verhandlungsposition lassen ein rigides soziales Mietrecht auf lange Sicht unabdingbar erscheinen. Dein Beitrag macht überdeutlich, wozu wir ein strenges AGB-Recht und Wohnungsmietrecht benötigen.

 

Mag sein, dass wir das brauchen - ich schließe es nicht aus. Ich muss es aber doch nicht für gut halten.

 

Ich habe - ehrenamtlich - nicht so sehr selten mit Messies und Mietnomadentum zu tun. Es ist mir bekannt, dass das nicht so häufig ist, wie z.B. der Haus- und Grundbesitzerverein manchmal das aufbläst. Es ist mir auch bekannt, dass man - ich bleibe bei diesem Extremfall - zwischen den fundamentalen Menschenrechten von Messies und Mietnomaden einerseits und den Vermietern andererseits ausgleichen muss.

 

Es stört mich aber dennoch, nicht frei entscheiden zu können, aus welchem Grund ich mit wem einen Vertrag schließe - und welche Klauseln ich in den Vertrag vor Abschluss reinsetze. Und nein - ich sehe das ausdrücklich nicht als Missbrauch an. Wäre das Missbrauch, gäbe es in der Mehrzahl der EU-Länder Missbrauch der Verhandlungsposition des Vermieters.

 

Was meine soziale Seite anbelangt: Ich bin nicht sozial zu Menschen, die sich mir gegenüber asozial verhalten. Ich bin nicht fair gegenüber unfairen Menschen. Kein Mieter, der seine Wohnung in Ordnung hält und z.B. aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Ehescheidung ein finanzielles Problem hätte, müsste befürchten, von mir rausgeschmissen zu werden - wahrscheinlich würde ich sogar noch versuchen, weitere Lösungsmöglichkeiten anzubieten, wenn ich welche sehen würde. Keine alte Dame, die ihren Hund oder ihre Katze in die Mietwohnung nehmen würde, hätte Probleme, so lange das Tier nicht wirklich stört. Genau deswegen würde ich Einzelverträge bevorzugen. Mietnomaden SIND asozial. Messies sind krank und bedürfen einer Behandlung und nicht einer Wohnung, die man dann anschließend nur warm abreißen kann. Partystudenten-WG's (sind hier in BT eine Plage), bei denen jedes Wochenende Lärm und Krach in der Nacht auftritt, SIND asozial. Und das Rausschmeißen ist schwierig, wenn sofort mit Rechtsanwaltssschreiben geantwortet wird. Ich will nicht erst klagen müssen, um eine Sanktion durchzusetzen, die bereits im Vertrag anerkannt wurde.

 

Übrigens lebe ich in einer Gegend, in der der Mietmarkt nachfragegesteuert ist - es gibt mehr (leerstehende) Wohnungen als Mietinteressenten. Ich weiß, was es bedeutet, wenn man zu enge Vorgaben macht - man kriegt eben keinen Mieter. Dennoch empfinde ich ein immer strengeres Mietrecht als teilweise ungerechtfertigte Einschränkung der Nutzung meines Privatvermögens.

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Scheint so.

 

Die (nur vorsätzliche!) "Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt" gibt es zwar (mit gleicher Strafandrohung wie ihr sie habt), aber die verlangt Gewalt oder Drohung mit Gewalt gegen (irgendeine) Person an Bord, Beschädigung des Flugzeuges oder einer Einrichtung des Luftverkehrs.

 

Ob die Anwendung eines Laserpointers gegen den Piloten als "Gewalt" aufgefasst werden kann? Müsste die Staatsanwaltschaft halt einmal versuchen.

 

Sorry, ging an Clown, Loddar ist dazwischen geraten ;)

bearbeitet von Edith1
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['Unverletzlichkeit der Wohnung').

 

 

Das ist ein Grundrecht gegen staatliche Eingriffe. Das heißt nicht, daß man mit fremdem Eigentum nach Belieben verfahren darf.

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Ich habe - ehrenamtlich - nicht so sehr selten mit Messies und Mietnomadentum zu tun. Es ist mir bekannt, dass das nicht so häufig ist, wie z.B. der Haus- und Grundbesitzerverein manchmal das aufbläst. Es ist mir auch bekannt, dass man - ich bleibe bei diesem Extremfall - zwischen den fundamentalen Menschenrechten von Messies und Mietnomaden einerseits und den Vermietern andererseits ausgleichen muss.

 

Es stört mich aber dennoch, nicht frei entscheiden zu können, aus welchem Grund ich mit wem einen Vertrag schließe - und welche Klauseln ich in den Vertrag vor Abschluss reinsetze. Und nein - ich sehe das ausdrücklich nicht als Missbrauch an. Wäre das Missbrauch, gäbe es in der Mehrzahl der EU-Länder Missbrauch der Verhandlungsposition des Vermieters.

 

Das ist eine sehr dürftige Argumentation, handelt es sich doch um einen unverhüllten Schluss vom Sein (anderswo) auf das Sollen (hier). Du solltest zur Kenntnis nehmen, dass das Verständnis unserer Werteordnung von Vertragsfreiheit ein anderes ist. Es geht nicht um die formale Freiheit der übermächtigen Vertragspartei das dispositive Recht zu ihrem Vorteil voll auszunutzen (ein solches Verständnis lag bspw. der Lochner-Rechtsprechung in den USA zugrunde). Damit der Vertrag als Werkzeug der Freiheit dient, ist es erforderlich, dass beide Parteien die Möglichkeit haben, mit ihren Vorstellungen durchzudringen. Dass du also deine übergriffigen und missbräuchlichen Klauseln nicht einseitig durchsetzen kannst, mag dich stören; andere Leute stört es, dass sie innerorts nur fünfzig km/h fahren dürfen. Die Rechtsordnung kann auf einen solchen Egoismus keine Rücksicht nehmen.

 

Was meine soziale Seite anbelangt: Ich bin nicht sozial zu Menschen, die sich mir gegenüber asozial verhalten. Ich bin nicht fair gegenüber unfairen Menschen. Kein Mieter, der seine Wohnung in Ordnung hält und z.B. aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Ehescheidung ein finanzielles Problem hätte, müsste befürchten, von mir rausgeschmissen zu werden - wahrscheinlich würde ich sogar noch versuchen, weitere Lösungsmöglichkeiten anzubieten, wenn ich welche sehen würde. Keine alte Dame, die ihren Hund oder ihre Katze in die Mietwohnung nehmen würde, hätte Probleme, so lange das Tier nicht wirklich stört. Genau deswegen würde ich Einzelverträge bevorzugen. Mietnomaden SIND asozial. Messies sind krank und bedürfen einer Behandlung und nicht einer Wohnung, die man dann anschließend nur warm abreißen kann. Partystudenten-WG's (sind hier in BT eine Plage), bei denen jedes Wochenende Lärm und Krach in der Nacht auftritt, SIND asozial.

 

Schau, das soziale Mietrecht dient eben dazu, dass der Mieter nicht der Willkür seines Vermieters nach Gutsherrenart ausgeliefert ist. Zwischen dir und deinen Mietern soll das Recht herrschen und nicht deine Vorstellung, was "asozial" ist.

 

Ich will nicht erst klagen müssen, um eine Sanktion durchzusetzen, die bereits im Vertrag anerkannt wurde.

 

Erstens sind die Sanktionen, die du meinst zu "vereinbaren", eben nicht im Vertrag vereinbart, weil dieser insoweit nichtig ist. Zweitens ist es notwendige Konsequenz einer rechtlich geordneten Gemeinschaft, dass die Rechtsdurchsetzung den Gerichten und seinen Vollstreckungsorganen anvertraut ist.

 

 

Dennoch empfinde ich ein immer strengeres Mietrecht als teilweise ungerechtfertigte Einschränkung der Nutzung meines Privatvermögens.

 

Ich empfinde es als notwendig, um dich an ebendieser Nutzung zu hindern.

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Das ist ein Grundrecht gegen staatliche Eingriffe.

 

Das ist eine verkürzende Aussage. Art. 13 GG ist eine Wertentscheidung des Verfassungsgebers, die auch auf das Privatrecht einwirkt (vgl. schon BVerfGE 18, 121, (131 f.)). Jedenfalls ist seit BVerfGE 89, 1 anerkannt, dass das Besitzrecht des Mieters gleichfalls Eigentumsrang im Sinne des Art. 14 GG genießt.

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