Clown Geschrieben 27. März 2013 Autor Melden Share Geschrieben 27. März 2013 Inwieweit wird meine persönliche Sicht als Vermieter berücksichtigt? Warum sollte das Recht persönliche Spirenzchen berücksichtigen? Versuch mal, einen deliktischen Schadensersatzanspruch durchzusetzen; da wird das, was du dir als schönen Schadensersatz vorstellst, und das, was das Recht dir gibt, schnell auseinanderfallen. Ich sehe nicht ein, wieso wir die Rechtsordnung an deiner "persönlichen Sicht" ausrichten lassen sollten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 27. März 2013 Melden Share Geschrieben 27. März 2013 Als meine selbstgenutzte Wohnung abgezahlt war, versuchte mich "die Bank" zu überzeugen, dass ich unbedingt noch eine Wohnung zum Vermieten kaufen sollte (entweder in einer Universitätsstadt oder in Sachsen). Ich war froh, den einen Klotz am Bein (meine Schulden) los zu sein, und lehnte energisch ab. Bei den "Freuden" als Vermieter, die mir im Freundes- und Bekanntenkreis geschildert wurden, war es das Beste, was ich tun konnte (wenn man nicht "vor Ort" ist als Vermieter, ist das schon überhaupt nichts). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 27. März 2013 Melden Share Geschrieben 27. März 2013 Ich sehe nicht ein, wieso wir die Rechtsordnung an deiner "persönlichen Sicht" ausrichten lassen sollten. Ich ging immer davon aus, dass Verträge Kompromisse der Vertragspartner sind und dass darin in gewisser Weise "die persönliche Sicht" auch abgebildet sein sollte. Ja, ich weiß, dass es ein Fehler war, sich auf Vertragsfreiheit zu berufen. Und ich weiß auch, dass es ein Fehler ist, davon auszugehen, dass das Recht dazu da ist, die Interessen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen so gut wie möglich auszugleichen. Und inzwischen ist mir auch klar geworden, dass man als Vermieter mit der Unterschrift unter einen Mietvertrag einen Großteil der Gestaltungsmöglichkeiten aus der Hand gibt, weil ja allemal das nicht gilt, was man frei vereinbart und was der Mieter auch unterschreibt, sondern im Zweifelsfalls immer das, was der Gesetzgeber und dann die Gerichte als zulässige AGB-Klauseln definieren. Aber Du solltest mir nicht das Recht absprechen, das in dem Umfang, wie es in DE läuft, als erheblich kritikwürdig zu sehen. Ich spreche Dir dann auch nicht das Recht ab, meine Vorstellungen zu ignorieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 27. März 2013 Autor Melden Share Geschrieben 27. März 2013 Als meine selbstgenutzte Wohnung abgezahlt war, versuchte mich "die Bank" zu überzeugen, dass ich unbedingt noch eine Wohnung zum Vermieten kaufen sollte (entweder in einer Universitätsstadt oder in Sachsen). Ich war froh, den einen Klotz am Bein (meine Schulden) los zu sein, und lehnte energisch ab. Bei den "Freuden" als Vermieter, die mir im Freundes- und Bekanntenkreis geschildert wurden, war es das Beste, was ich tun konnte (wenn man nicht "vor Ort" ist als Vermieter, ist das schon überhaupt nichts). Vermieterärger war bei solchen Angeboten noch das Beste, was einem passieren kann. Oftmals handelte es sich bei diesen Angeboten um nahezu betrügerische Modelle, an denen von allen Seiten kräftig verdient wurde, nur nicht auf Seiten des Erwerbers. Schrottimmobilie ist da eine sehr griffige Bezeichnung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 27. März 2013 Melden Share Geschrieben 27. März 2013 Warum sollte das Recht persönliche Spirenzchen berücksichtigen? Siehst Du, damit widerlegst Du selber sehr deutlich Deine Aussage, ich könne durch die Verpflichtung zur Schönheitsreparatur das Problem von Rauchern in den Griff bekommen. Danke. So deutlich hätte ich es nicht hinbekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 27. März 2013 Melden Share Geschrieben 27. März 2013 (bearbeitet) Als meine selbstgenutzte Wohnung abgezahlt war, versuchte mich "die Bank" zu überzeugen, dass ich unbedingt noch eine Wohnung zum Vermieten kaufen sollte (entweder in einer Universitätsstadt oder in Sachsen). Ich war froh, den einen Klotz am Bein (meine Schulden) los zu sein, und lehnte energisch ab. Bei den "Freuden" als Vermieter, die mir im Freundes- und Bekanntenkreis geschildert wurden, war es das Beste, was ich tun konnte (wenn man nicht "vor Ort" ist als Vermieter, ist das schon überhaupt nichts). Vermieterärger war bei solchen Angeboten noch das Beste, was einem passieren kann. Oftmals handelte es sich bei diesen Angeboten um nahezu betrügerische Modelle, an denen von allen Seiten kräftig verdient wurde, nur nicht auf Seiten des Erwerbers. Schrottimmobilie ist da eine sehr griffige Bezeichnung. Die Studentenappartements waren wohl schon solide Neubauten, aber die Erfahrungen meiner Bekannten mit den Mietern waren überwiegend negativ. Was mir da in Sachsen angeboten wurde, konnte ich mir als "alte Dresdenbesucherin" gut vorstellen, darauf wäre ich nie reingefallen. Es gibt sicher massenhaft ehrliche, ordentliche Studenten, die sorgfältig mit der Mietsache umgehen und pünktlich zahlen, mir war das Risiko einfach zu groß. bearbeitet 27. März 2013 von Elima Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 27. März 2013 Autor Melden Share Geschrieben 27. März 2013 Ich ging immer davon aus, dass Verträge Kompromisse der Vertragspartner sind und dass darin in gewisser Weise "die persönliche Sicht" auch abgebildet sein sollte. Ja, ich weiß, dass es ein Fehler war, sich auf Vertragsfreiheit zu berufen. Und ich weiß auch, dass es ein Fehler ist, davon auszugehen, dass das Recht dazu da ist, die Interessen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen so gut wie möglich auszugleichen. Und inzwischen ist mir auch klar geworden, dass man als Vermieter mit der Unterschrift unter einen Mietvertrag einen Großteil der Gestaltungsmöglichkeiten aus der Hand gibt, weil ja allemal das nicht gilt, was man frei vereinbart und was der Mieter auch unterschreibt, sondern im Zweifelsfalls immer das, was der Gesetzgeber und dann die Gerichte als zulässige AGB-Klauseln definieren. Den leidenden Tonfall kann ich nicht ganz nachvollziehen. Ich habe ja schon auf eine Fundstelle des BVerfG verwiesen, in der schön herausgearbeitet wird, dass die Vertragsfreiheit um ihrer selbst Willen nicht schrankenlos gewährleistet sein kann. Erst eine Rechtsordnung, die Allgemeine Geschäftsbedingungen kontrolliert und einhegt, verschafft den sozial und wirtschaftlich schwächeren Vertragspartner die Möglichkeit, so etwas wie Vertragsfreiheit zu genießen. Der Gesetzgeber hat übrigens im Mietrecht eine dispositive Rechtsordnung geschaffen, die er - demokratisch legitimiert - als angemessenen Interessenausgleich zwischen Mieter und Vermieter ansieht. Ich finde es keinesfalls verwerflich, wenn sich die Justiz, legitimiert ihrerseits durch die §§ 305 ff. BGB, bei Abweichungen von diesem Modell genauer anschaut, ob dies auch angemessen ist. Aber Du solltest mir nicht das Recht absprechen, das in dem Umfang, wie es in DE läuft, als erheblich kritikwürdig zu sehen. Ich spreche Dir dann auch nicht das Recht ab, meine Vorstellungen zu ignorieren. Dergleichen habe ich nie getan. Ich habe dir widersprochen. Das ist alles. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 27. März 2013 Melden Share Geschrieben 27. März 2013 Der übliche Vorgang ist ja, dass der Vermieter einen Formularvertrag von Haus und Grund übersendet und "Friss oder Stirb" sagt. Die Rechtspraxis wird so aussehen, dass der Raucher schon keinen Mietvertragstext übersandt bekommt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 27. März 2013 Autor Melden Share Geschrieben 27. März 2013 Warum sollte das Recht persönliche Spirenzchen berücksichtigen? Siehst Du, damit widerlegst Du selber sehr deutlich Deine Aussage, ich könne durch die Verpflichtung zur Schönheitsreparatur das Problem von Rauchern in den Griff bekommen. Danke. So deutlich hätte ich es nicht hinbekommen. Nein, bin nur deiner Auffassung entgegen getreten, das Mietrecht müsse die von dir gefühlt notwendig gewordenen Schönheitsreparatur dem Mieter überbürden, ohne dass diese objektiv notwendig wäre. Solche Spirenzchen erkennt das Recht auch sonst nicht an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 27. März 2013 Autor Melden Share Geschrieben 27. März 2013 (bearbeitet) Der übliche Vorgang ist ja, dass der Vermieter einen Formularvertrag von Haus und Grund übersendet und "Friss oder Stirb" sagt. Die Rechtspraxis wird so aussehen, dass der Raucher schon keinen Mietvertragstext übersandt bekommt Oder dass es beim Anmieten einer Wohnung auffällig viele Nichtraucher gibt. Denn eine Anfechtung nach §§ 142, 123 BGB wegen Täuschung über den eigenen Tabakkonsum hat die Rechtsprechung (wenn auch untergerichtlich) abgelehnt ... Edit: ich kenne es aber auch nicht, dass das ein so großes Thema ist. Jedenfalls professionellen Vermietern scheint das egal zu sein. Es dürfte also eher um Vermieter gehen, die auch sonst sehr gerne sehr genau wissen, was in ihren Räumen so vor sich geht (und vor denen sollte man sich eh hüten) und um Nichtrauchaktivisten, die ein weiteres Agitationsfeld eröffnet sehen. bearbeitet 27. März 2013 von Clown Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 27. März 2013 Melden Share Geschrieben 27. März 2013 Ich wüsste schon, wie ich in einem langen persönlichen Gespräch rausbekomme, ob der andere Raucher ist. Hier können sich die Makler doch mal wirklich nützlich machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 27. März 2013 Melden Share Geschrieben 27. März 2013 Die Studentenappartements waren wohl schon solide Neubauten, aber die Erfahrungen mit den Mietern waren überwiegend negativ. Ich kenne kaum jemanden hier in Bayreuth, der freiwillig Wohnungen an Studenten vermietet, wenn er das nicht muss. Die Fluktuation ist üblicherweise hoch, die Anzahl der öffentlich bzw. gewerblich vermieteten Studentenwohnungen ist nicht deutlich zu niedrig, man muss mit deren Miethöhe konkurrieren und immer mal wieder kriegt man ein Exemplar in die Wohnung, das einen schlecht schlafen lässt. Entweder man ekelt dann durch (teilweise durchaus illegalen) Druck raus oder man stellt sich auf einen Schrecken ohne Ende ein. Sorry. Da verkaufe ich lieber an die Deutsche Annington, auch wenn die nur wirklich wenig zahlt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 27. März 2013 Melden Share Geschrieben 27. März 2013 (bearbeitet) Gerade beim Rauchen sehe ich das Problem nicht. Wer die Schönheitsreparaturen überwälzt, dem kann es doch gleichgültig sein, ob der Mieter raucht. Das geht jetzt meiner Meinung nach an der Wirklichkeit vorbei. Da muss man dann notfalls in einem langwierigen Prozess mit häufigen Beweisproblemen den Schadensumfang und die Schadenshöhe nachweisen und notfalls versuchen, sein Geld durch den Gerichtsvollzieher beitreiben zu lassen und dann möglicherweise auch noch seinem schönen Geld nachtrauern müssen. Wurde alles schon in meinem Referat ad nauseam durchexerziert. Auch das bloße Anstreichen der nikotingilben Wände und Decken lässt den geruchsempfindlichen Nachmieter immer noch bemerken, dass man ihm eine ehemalige Rauchewrwohnung unterjubeln will. bearbeitet 27. März 2013 von Wunibald Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dale Earnhardt Geschrieben 27. März 2013 Melden Share Geschrieben 27. März 2013 Ich wüsste schon, wie ich in einem langen persönlichen Gespräch rausbekomme, ob der andere Raucher ist. Hier können sich die Makler doch mal wirklich nützlich machen. Raucher stinken aus dem Hals! Dale Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 27. März 2013 Melden Share Geschrieben 27. März 2013 Ich wüsste schon, wie ich in einem langen persönlichen Gespräch rausbekomme, ob der andere Raucher ist. Hier können sich die Makler doch mal wirklich nützlich machen. Die drei Makler, mit denen ich in Bayreuth zu tun hatte, waren alle drei Kettenraucher und schreckten nicht davor zurück, bei Besichtigungen in den leeren Wohnungen in Anwesenheit von nichtrauchenden Wohnungssuchern zu qualmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 27. März 2013 Melden Share Geschrieben 27. März 2013 Die Öffentlichkeit ist ja auch dann gewahrt, wenn aus Platzgründen eine Beschränkung erfolgen muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 27. März 2013 Melden Share Geschrieben 27. März 2013 (bearbeitet) Ich wüsste schon, wie ich in einem langen persönlichen Gespräch rausbekomme, ob der andere Raucher ist. Hier können sich die Makler doch mal wirklich nützlich machen. Ich habe eigentlich noch nicht erlebt, dass jemand da geschummelt haette. Es steht schliesslich (unsere hiesigen Verhaeltnisse jetzt natuerlich wieder zu Grund gelegt)in der Anzeige darin und ich denke, ab einem gewissen Niveau von Wohnraum ist es den meisten potentiellen Mietern selbst sehr lieb zu wissen, dass der Wohnraum bis jetzt nikotinfrei war und auch bleibt und dass das auch im Haus insgesamt so ist (auch Eltern mit Kindern moechten nicht unbedingt vom Balkon oben zugequalmt werden, viele Leute schaetzen es nicht, wenn Nachbarn den Garten oder die Terrasse verstaenkern). Das ist eine Frage, wo man selbst einziehen moechte und was man erwartet. Fuer eine Reihe Menschen bedeutet ein nikotinfreies Umfeld Lebensqualitaet. Wenn jemand in eine Wohnung einziehen will, wo der Vormieter einen Jahresabonnement mit Febreze hatte und der Gestank trotzdem im Gebaelk und den Schraenken und Waenden und Moebeln, Teppichboden und Holz und Parkett haengt, soll er das tun, mit mir kaeme er dann nicht ins Geschaeft, da gibt es anderen Wohnraum, der fuer ihn geeigneter ist. Viele Menschen moechten allerdings gepflegt wohnen und nikotinfrei gehoert fuer sie dazu. Wie gesagt, eigentlich gab es da noch nie Probleme. @Inge :-)) Raucher riechen nach Nikotin, allerdings ahnen sie nicht, wie sehr. Man riecht es auch, wenn sie die Autotueren aufmachen, bei manchen riechen die Unterlagen nach Nikotin. Jemand, der Jahrzehnte im Geschaeft ist wie mein Verwalter, hat eine ganz gute Menschenkenntnis. bearbeitet 27. März 2013 von Long John Silver Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 10. April 2013 Melden Share Geschrieben 10. April 2013 Also, ich vermiete nicht an Leute, die in den Wohnungen rauchen. Die Wohnungen sind teilmoebliert oder ganz, evtl. spaetere Mieter haben auch ein Recht auf gestank freie Moebel und Wohnraum und ich habe keine Lust, Kosten fuer Renovierungen zu tragen, die ueber das normale Mass von Abnutzung hinaus gehen. Wie steht es im deutschen Recht damit? Im deutschen Recht werden möblierte Wohnungen gänzlich anders behandelt als unmöblierte. Z.B. sind da Kündigungsfristen von nur einer Woche möglich. Das könnte daran liegen, daß möblierte Vermietung in Deutschland ziemlich unüblich ist und sich eher an Leute mit einem "zeitlich begrenzten Zweitwohnungsbedarf" richtet. Wenn jemand z.B. beruflich nur für ein paar Wochen oder Monate in einer Stadt ist. Auch Studenten haben ihren Hauptwohnsitz häufig noch bei ihren Eltern . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 22. April 2013 Melden Share Geschrieben 22. April 2013 Zum NSU-Prozess geht es jetzt hier lang. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 26. April 2013 Melden Share Geschrieben 26. April 2013 Wer aus der KIrche austritt, kann von ihr gekündigt werden: http://www.sueddeutsche.de/karriere/urteil-des-bundesarbeitsgerichts-kirchenaustritt-rechtfertigt-kuendigung-1.1658956 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 8. Mai 2013 Melden Share Geschrieben 8. Mai 2013 (bearbeitet) http://www.heise.de/...le-1859349.html Ein amerikanischer Richter mit Star-Trek Vorliebe hat sich mal eine Abmahnkanzlei vorgenommen und ist "auf Gefechtsstation" gegangen, um das Recht gegen ein "Kollektiv von Porno-Trollen" zu verteidigen, das den "Nexus aus veraltetem Urheberrecht, lähmendem sozialen Stigma und unbezahlbaren Anwaltskosten gefunden" haben. bearbeitet 8. Mai 2013 von Elrond Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 8. Mai 2013 Autor Melden Share Geschrieben 8. Mai 2013 (bearbeitet) Ein Mailändisches Gericht hat das Urteil gegen Berlusconi in der Berufungsinstanz bestätigt. http://www.spiegel.d...i-a-898899.html Ich stehe der italienischen Justiz immer etwas fassungslos gegenüber, daher erwarte ich, dass sich die zweite Berufung nun gebührende Zeit in Anspruch nehmen und die Sache im Sande verlaufen wird. bearbeitet 8. Mai 2013 von Clown Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Caveman Geschrieben 11. Mai 2013 Melden Share Geschrieben 11. Mai 2013 http://www.heise.de/...le-1859349.html Ein amerikanischer Richter mit Star-Trek Vorliebe hat sich mal eine Abmahnkanzlei vorgenommen und ist "auf Gefechtsstation" gegangen, um das Recht gegen ein "Kollektiv von Porno-Trollen" zu verteidigen, das den "Nexus aus veraltetem Urheberrecht, lähmendem sozialen Stigma und unbezahlbaren Anwaltskosten gefunden" haben. Klasse! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 29. Mai 2013 Autor Melden Share Geschrieben 29. Mai 2013 In Sachen Fischer ./. Tolksdorf scheint Fischer gewonnen zu haben: er soll jetzt Vorsitzender des 2. Strafsenats werden. Glückwunsch! http://www.fr-online.de/politik/streit-um-thomas-fischer--richterstreit-am-bgh-endet-,1472596,22887992.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 29. Mai 2013 Melden Share Geschrieben 29. Mai 2013 In Sachen Fischer ./. Tolksdorf scheint Fischer gewonnen zu haben: er soll jetzt Vorsitzender des 2. Strafsenats werden. Glückwunsch! http://www.fr-online...6,22887992.html Eigentlich sollte Tolksdorf konsequenterweise jetzt in den Ruhestand treten. Aufräumen wird man müssen im BGH, und das wird mit Tolksdorf wohl kaum sehr leicht gehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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