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Im Namen des Volkes...


Clown

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Und warum konnten sich gleich drei BGH-Richter nicht vorstellen, mit Fischer zusammenzuarbeiten? Weiß da jemand Näheres??

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Und warum konnten sich gleich drei BGH-Richter nicht vorstellen, mit Fischer zusammenzuarbeiten? Weiß da jemand Näheres??

 

Der Artikel in der FR ist ziemlich mies, wie die gesamte FR mittlerweile. Die ominösen drei Richter hat Tolksdorf ins Spiel gebracht, das hat sich aber als wenig belastbar erwiesen. Das VG Karlsruhe hat hierzu festgestellt:

 

Zum anderen erscheint aber auch die von der Antragsgegnerin wohl zugrunde gelegte Ausgangslage, der Antragsteller habe den Wechselwunsch mit verursacht, mit Blick darauf, dass der Antragsteller bestreitet, sein Verhalten sei für die Wechsel seiner ehemaligen Senatskollegen kausal gewesen, nicht von hinreichenden Feststellungen getragen. Im Rahmen der Erstellung der Beurteilung ist demgegenüber keine weitere Abklärung erfolgt. Insoweit hat der Antragsteller vorgetragen, dass es mit Richter am Bundesgerichtshof ... keine Auseinandersetzungen gegeben habe; auch der Streit, der Anfang Januar 2009 mit Richterin am Bundesgerichtshof ... stattgefunden habe, sei auf sein Betreiben anlässlich eines gemeinsamen Gesprächs bei der Vorsitzenden bereinigt worden und es seien seitdem keine Unstimmigkeiten aufgetreten. Hierzu hat er im vorliegenden Verfahren u.a. eine seine Ausführungen bestätigende eidesstattliche Versicherung der zum 31.01.2011 in den Ruhestand getretenen Senatsvorsitzenden vom 08.09.2011 vorgelegt.

 

VG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Oktober 2011, Az. 4 K 2146/11, open-jur-Rn. 28.

 

 

http://openjur.de/u/357486.html

 

 

Es gibt ein böses Wort dafür, wenn man Dinge über jemanden behauptet, die sich in Luft auflösen, wenn man ihnen nachgeht ...

bearbeitet von Clown
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Dale Earnhardt

Noch so eine Justizposse.

Meine amateurhafte Frage: Warum entscheidet der Richter nicht einfach; Geht alle nach Hause, Fall erledigt.

Warum wird für so eine Schlamperei nicht auch mal ein Staatsanwalt oder Staatsanwältin für eine paar Tage zu Besinnung in den Knast gesteckt?

Jaja, alberne, naive Fragen, aber ich kann den Pfarrer verstehen, er soll für ein paar Jahre weggesperrt werden und die Staatsanwältin grinst blöde...

Boah, regt mich das auf...

Dale

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die Staatsanwältin grinst blöde...

 

Die ist nicht unbekannt. Sie hat schon mal dezidierten Nazigegnern, die mit durchgestrichenen NS-Symbolen ihre Gegnerschaft ausdrückten, den Gebrauch verfassungsfeindlicher Symbole unterstellt mit der Begründung, das sei eben verboten, egal, mit welchem Hintergrund man diese Symbole benutze. Soweit ich weiß, ist diese Auffassung aber obsolet.

 

Ich unterstelle hier bei der Staatsanwältin Absicht.

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Es gibt ein böses Wort dafür, wenn man Dinge über jemanden behauptet, die sich in Luft auflösen, wenn man ihnen nachgeht ...

 

"Lügen". Oder auch "Du sollst nicht falsch Zeugnis geben".

 

Tolksdorff? Wie ist der so geworden? Der war doch wirklich mal ein echt guter Richter. Aber irgendwie scheint er nicht mehr arg beliebt zu sein.

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Meine amateurhafte Frage: Warum entscheidet der Richter nicht einfach; Geht alle nach Hause, Fall erledigt.

 

Es steht nicht in der Macht eines Gerichts, die Beweisaufnahme abzubrechen, solange noch Beweisanträge offen sind, nur weil es sich schon eine Meinung gebildet hat.

 

 

Warum wird für so eine Schlamperei nicht auch mal ein Staatsanwalt oder Staatsanwältin für eine paar Tage zu Besinnung in den Knast gesteckt?

 

Der Rechtsstaat kann schon nerven ...

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Und warum konnten sich gleich drei BGH-Richter nicht vorstellen, mit Fischer zusammenzuarbeiten? Weiß da jemand Näheres??

...

Wo Menschen sind, da menschelt es. Ich habe, es ist zwar über dreißig Jahre her, mitbekommen, dass der Direktor eines Amtsgericht mit einem seiner Kollegen nur schriftlich verkehrt hat, sich zu dessen Kontrolle in dessen Verhandlungen gesetzt hat und dann den Leitenden Oberstaatsanwalt aufgefordert hat, gegen das Urteil Berufung einlegen zu lassen. Wohlgemerkt: Der Direktor des Amtsgerichts ist nicht der Dienstvorgesetzte des Richters am Amtsgericht.

 

Aber das sind Ausnahmen.

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Dale Earnhardt

Meine amateurhafte Frage: Warum entscheidet der Richter nicht einfach; Geht alle nach Hause, Fall erledigt.

 

Es steht nicht in der Macht eines Gerichts, die Beweisaufnahme abzubrechen, solange noch Beweisanträge offen sind, nur weil es sich schon eine Meinung gebildet hat.

 

 

Warum wird für so eine Schlamperei nicht auch mal ein Staatsanwalt oder Staatsanwältin für eine paar Tage zu Besinnung in den Knast gesteckt?

 

Der Rechtsstaat kann schon nerven ...

Neee, der Rechtsstaat ist schon voll supi! Meistens. Aber man wird in einem Forum ja noch hin und wieder mal seine finsteren Gedanken schweifen lassen dürfen...

Dale

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Neee, der Rechtsstaat ist schon voll supi! Meistens.

 

Ja. Er nervt aber trotzdem des öfteren. Und dann muss man sich klar machen, was wäre, wenn es nicht so wäre. Wenn ein Gericht einfach die Beweisaufnahme nach eigenem Gusto beenden dürfte (das gab es bis in die 1960er z.B. in der Schweiz). Und wenn man das dann durchdacht hat, lässt man es lieber fallen und lässt sich nerven.

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cool!!

 

Ehegattensplitting für Verpartnerte, und zwar rückwirkend ab 2001!

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cool!!

 

Ehegattensplitting für Verpartnerte, und zwar rückwirkend ab 2001!

 

Das wird teuer ... aber das hätte sich die Regierung auch ersparen können ...

 

 

Wieviele Steuerbescheide aus der Zeit sind denn noch nicht bestandskräftig?

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cool!!

 

Ehegattensplitting für Verpartnerte, und zwar rückwirkend ab 2001!

 

Das wird teuer ... aber das hätte sich die Regierung auch ersparen können ...

 

 

Wieviele Steuerbescheide aus der Zeit sind denn noch nicht bestandskräftig?

StBs (und wohl auch Lohnsteuerhilfevereine) haben standardmäßig seit es die ELPs gibt, Einspruch gegen die Verweigerung des Splittingstarifs eingelegt und das Ruhen lassen nach § 363 Abs. 2 AO beantragt.

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Beutelschneider
Interessant ist die Frage, ob diese Mitschuld auch gilt, wenn man aus religiösen Gründen keinen Helm trägt wie die Sikhs...

 

Helmpflicht ohne Gurtpflicht ist mal wieder eine halbe Sache.

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Nun, dann haben wir ja auch schon in D ein allgemeines Tempolimit von 130kmh durch die Hintertür. http://www.acv-presse.de/detail_recht/urteil_richtgeschwindigkeit.php

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Es ist wohl an der Zeit, die sogenannte "Betriebsgefahr" zu erwähnen: Schon die schlichte Tatsache, dass man mit einem Automobil am Straßenverkehr teilnimmt, begründet in der Regel eine 25%ige Mithaftung, wenn was passiert

 

Und dennoch ist Autofahren nicht verboten, und Fahrradfahren ohne Helm nicht, und Fahren schneller als 130 kmh nicht..

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Es ist wohl an der Zeit, die sogenannte "Betriebsgefahr" zu erwähnen: Schon die schlichte Tatsache, dass man mit einem Automobil am Straßenverkehr teilnimmt, begründet in der Regel eine 25%ige Mithaftung, wenn was passiert

 

Kennst Du Dich im KFZ-Versicherungsrecht aus? Vor einigen Jahren bedauerte der ADAC, dass bei sehr hohen Geschwindigkeiten (konkret ging es um mehr als 190 km/h) grundsätzlich eine Beweisumkehr stattfinden würde - d.h. bei jedem Unfall müsse derjenige, der so schnell gefahren ist, nachweisen, dass es auch bei weniger Geschwindigkeit (konkret: Bei unter 130 km/h) zu einem unvermeidbaren Unfall gekommen wäre, mit der (angeblich vom Verkehrsjuristentag übernommenen) Begründung, ein KFZ sei normalerweise über 190 km/h nicht mehr kontrollierbar.

 

Weiterhin wurde damals vom ADAC beanstandet, dass zwischen 130 und 190 km/h automatisch eine Mitschuld analog der Geschwindigkeit festgesetzt würde - eben bis hin zu 100% bei 190 km/h und darüber.

 

Ist das heute auch so?

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Interessant ist die Frage, ob diese Mitschuld auch gilt, wenn man aus religiösen Gründen keinen Helm trägt wie die Sikhs...

 

Ja, beispielsweise der Pizza-Inder in Bad Säckingen mit seinem Antik-Motorrad.

 

Bei Motorrädern gibt es da wohl schon seit längerer Zeit Urteile. Zumindest von der Helmpflicht gibt es Ausnahmen (§46 Abs. 1 Satz 5b, STVO), die von der Straßenverkehrsbehörde erteilt werden, auf die besteht ein Rechtsanspruch bei Sikhs.

 

Soweit ich weiß, wird aber von den Versicherungen dennoch eine Mitschuld eingeräumt, wenn es denn kracht.Die Ausnahme an sich greift ja nicht ins Versicherungsrecht ein.

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Es ist wohl an der Zeit, die sogenannte "Betriebsgefahr" zu erwähnen: Schon die schlichte Tatsache, dass man mit einem Automobil am Straßenverkehr teilnimmt, begründet in der Regel eine 25%ige Mithaftung, wenn was passiert

 

Kennst Du Dich im KFZ-Versicherungsrecht aus? Vor einigen Jahren bedauerte der ADAC, dass bei sehr hohen Geschwindigkeiten (konkret ging es um mehr als 190 km/h) grundsätzlich eine Beweisumkehr stattfinden würde - d.h. bei jedem Unfall müsse derjenige, der so schnell gefahren ist, nachweisen, dass es auch bei weniger Geschwindigkeit (konkret: Bei unter 130 km/h) zu einem unvermeidbaren Unfall gekommen wäre, mit der (angeblich vom Verkehrsjuristentag übernommenen) Begründung, ein KFZ sei normalerweise über 190 km/h nicht mehr kontrollierbar.

 

Weiterhin wurde damals vom ADAC beanstandet, dass zwischen 130 und 190 km/h automatisch eine Mitschuld analog der Geschwindigkeit festgesetzt würde - eben bis hin zu 100% bei 190 km/h und darüber.

 

Ist das heute auch so?

(Jetzt erst gesehen...)

 

Ich kenne mich nicht sonderlich mit KfZ-Versicherungsrecht aus, habe mir nur mal diese Sache mit der Betriebsgefahr gemerkt, aber eher im Zusammenhang mit Mitverschulden bei der Berechnung des zivilrechtlich zu ersetzenden Schadens.

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Die Zeiten, in denen der Supreme Court an der Bekämpfung des Rassismus in den USA mitgewirkt hat, sind vorbei. Eine Ära, die mit Brown v. Board of Education begann, endete heute:

 

http://www.supremecourt.gov/opinions/12pdf/12-96_6k47.pdf

 

Den langen Riemen konnte ich mir bisher nicht durchlesen, bin aber auf das hier gestoßen, das wahrscheinlich das Gleiche meint? http://www.spiegel.de/politik/ausland/supreme-court-hoehlt-wahlrecht-fuer-schwarze-aus-a-907835.html

 

Das ist wirklich ungeheuerlich...

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Den langen Riemen konnte ich mir bisher nicht durchlesen, bin aber auf das hier gestoßen, das wahrscheinlich das Gleiche meint? http://www.spiegel.d...s-a-907835.html

 

Das ist wirklich ungeheuerlich...

 

Naja, es ist mit Ankündigung. Ich würde mich hierzu übrigens nicht aus dem Spiegel, sondern hier:

 

http://www.scotusblog.com/2013/06/we-gave-you-a-chance-todays-shelby-county-decision-in-plain-english/

 

informieren. Großartige Website.

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