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Im Namen des Volkes...


Clown

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Ansonsten ist eine Diskussion, in der der Ruf nach härteren Strafen sich mit dem Wunsch nach einem Züchtigungsrecht gegenüber straffälligen Kindern mischt, wenig zielführend.

Stimmt. Wo es doch so einfache legale Möglichkeiten gibt einen Jungenkörper dauerhaft zu bestrafen.

 

... ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

:lol:

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Ich war mal zwecks Beratung bei der Kriminalpolizei, wegen Maßnahmen zum Einbruchsschutz.

Auf die Frage, was ich denn am besten tue, wenn ich merke das ein Einbrecher in meine Wohnung einsteigt: Im Zimmer verbarrikadieren und die Polizei rufen. Den Dieb am Arm festhalten geht nicht. Den Dieb im Klo einsperren bis die Polizei kommt ist Freiheitsberaubung, Den Dieb mit Pfefferspray beglücken ist Körperverletzung.

 

Da hat dir die Kriminalpolizei großen Unsinn erzählt. Selbstverständlich darf man einen Einbrecher einsperren bis die Polizei kommt oder zu diesem Behufe festhalten. Man hat allerdings kein Recht darauf, Straftäter zu verprügeln wie rince sich das aus irgendwelchen Gründen wünscht.

Es ist der gleiche Wunsch in abgemildeter Form, auf Grund dessen in den USA Eindringlige auf dem eigenen Grund und Boden abgeknallt werden dürfen. Der Wunsch, dass kein Dreckspack sich an meinem Eigentum zu schaffen macht.

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Es ist der gleiche Wunsch in abgemildeter Form, auf Grund dessen in den USA Eindringlige auf dem eigenen Grund und Boden abgeknallt werden dürfen. Der Wunsch, dass kein Dreckspack sich an meinem Eigentum zu schaffen macht.

 

Deine Einschätzung des Notwehrrechts "in den USA" (das deutlich komplexer ist als das bei dir durchscheint) ist recht verquer. Tatsache ist, dass wir in Deutschland eines der schärfsten Regelungen zur Notwehr weltweit haben. Es ist aber ein Unterschied, ob ich Gewalt anwende, um einen Angriff auf meine Rechtsgüter (oder die von Dritten) abzuwenden oder ob ich jemanden misshandle, um ihn für ein begangenes Delikt zu züchtigen. Das eine nennt sich Notwehr, das andere ist Lynchjustiz - und die ist in jedem zivilisierten Land verboten.

bearbeitet von Clown
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Mir erschließt sich nicht so ganz der Sinn, zum Schutz der Heimkino-Anlage und Muttis Schmuck im Wert von vielleicht 30.000 Euro einen Menschen töten zu wollen.

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Mir erschließt sich nicht so ganz der Sinn, zum Schutz der Heimkino-Anlage und Muttis Schmuck im Wert von vielleicht 30.000 Euro einen Menschen töten zu wollen.

 

Niemand zwingt dich dazu. Ich finde es aber gut, dass man (nötigenfalls) das Recht dazu hat. Auch wenn diese Rechtsauffassung zunehmend unter Beschuss gerät.

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Mir erschließt sich nicht so ganz der Sinn, zum Schutz der Heimkino-Anlage und Muttis Schmuck im Wert von vielleicht 30.000 Euro einen Menschen töten zu wollen.

Ganz einfach. Du weißt nicht, ob er sich damit zufrieden geben wird, wenn er erst Muttis Schmuck hat. Mir erschließt sich nicht, warum du es verteidigst, daß jemand in fremder Leute Wohnung eindringt und sie bedroht. Ob er ihr Leben "nur" bedroht, oder am Ende auch beendet, ist kein prinzipieller Unterschied, nur ein gradueller. Er tut ihnen Gewalt an.

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Rauch ins Gesicht zu blasen ist Körperverletzung....

 

http://web.de/magazi....html#.A1000311

 

Ich möchte die Kompetenz von web.de nicht in Frage stellen (das wäre überflüssig), aber der gesamte Artikel ist Unfug, weil er auf der Prämisse beruht, dass für die Annahme von Notwehr festgestellt werden müsste, dass und welche Straftat mit dem rechtswidrige Angriff, gegen den sich der Angeklagte verteidigt hat, verwirklicht ist. Das ist unrichtig. Man darf sich auch gegen Angriffe verteidigen, die keinen Straftatbestand verwirklichen.

Hast du mal ein Beispiel für einen rechtswidrigen Angriff, der kein Straftatbestand ist?

Wenn sich jemand z.B."nur mal kurz" dein Fahrrad "ausleihen" will, in der festen Absicht, es dir nach dem Zigarettenholen sofort unversehrt wiederzubringen.

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Ich war mal zwecks Beratung bei der Kriminalpolizei, wegen Maßnahmen zum Einbruchsschutz.

Auf die Frage, was ich denn am besten tue, wenn ich merke das ein Einbrecher in meine Wohnung einsteigt: Im Zimmer verbarrikadieren und die Polizei rufen. Den Dieb am Arm festhalten geht nicht. Den Dieb im Klo einsperren bis die Polizei kommt ist Freiheitsberaubung, Den Dieb mit Pfefferspray beglücken ist Körperverletzung.

 

Da hat dir die Kriminalpolizei großen Unsinn erzählt. Selbstverständlich darf man einen Einbrecher einsperren bis die Polizei kommt oder zu diesem Behufe festhalten.

 

Sehr richtig, und das steht sogar extra im Gesetz: http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html

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Wenn sich jemand z.B."nur mal kurz" dein Fahrrad "ausleihen" will, in der festen Absicht, es dir nach dem Zigarettenholen sofort unversehrt wiederzubringen.

Das ist ein strafbarer unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs, § 248b StGB. Das hab ich noch so dunkel in Erinnerung.

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Oh, stimmt. Dann eben "Ausleihe" eines anderen Dings, das weder Auto noch Fahrrad ist, z.B. Tretroller.

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Ich war mal zwecks Beratung bei der Kriminalpolizei, wegen Maßnahmen zum Einbruchsschutz.

Auf die Frage, was ich denn am besten tue, wenn ich merke das ein Einbrecher in meine Wohnung einsteigt: Im Zimmer verbarrikadieren und die Polizei rufen. Den Dieb am Arm festhalten geht nicht. Den Dieb im Klo einsperren bis die Polizei kommt ist Freiheitsberaubung, Den Dieb mit Pfefferspray beglücken ist Körperverletzung.

 

Da hat dir die Kriminalpolizei großen Unsinn erzählt. Selbstverständlich darf man einen Einbrecher einsperren bis die Polizei kommt oder zu diesem Behufe festhalten.

 

Sehr richtig, und das steht sogar extra im Gesetz: http://dejure.org/ge...e/StPO/127.html

 

Allerdings muss man dann sofort die Polizei rufen - nicht drei Tage später.

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Bahn haftet für Pünktlichkeit auch bei höherer Gewalt: http://www.spiegel.de/reise/aktuell/bahn-muss-fuer-verspaetung-bei-unwetter-zahlen-a-924584.html

Offenbar ist der EU da aus Versehen die Einführung einer Garantiehaftung gelungen. Das kann es nicht sein, zumal andere öffentliche Verkehrsmittel dieser Regel nicht unterliegen.

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Bahn haftet für Pünktlichkeit auch bei höherer Gewalt: http://www.spiegel.de/reise/aktuell/bahn-muss-fuer-verspaetung-bei-unwetter-zahlen-a-924584.html

Offenbar ist der EU da aus Versehen die Einführung einer Garantiehaftung gelungen.

Wieso das? Bei höherer Gewalt gibt es keinen Schadensersatz, sondern nur eine Minderung des Fahrpreises für die mangelhafte Gegenleistung. Wieso sollte die Bahn Anspruch auf einen vollen Fahrpreis haben, wenn sie tatsächlich die verabredete Leistung nicht erbringt (aus welchen Grund auch immer)?

 

Wenn du mir ein mangelhaftes Auto verkaufst, kann ich auch den Kaufpreis mindern, auch wenn du am Mangel keine Schuld trägst.

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Bahn haftet für Pünktlichkeit auch bei höherer Gewalt: http://www.spiegel.d...n-a-924584.html

Offenbar ist der EU da aus Versehen die Einführung einer Garantiehaftung gelungen.

Wieso das? Bei höherer Gewalt gibt es keinen Schadensersatz, sondern nur eine Minderung des Fahrpreises für die mangelhafte Gegenleistung. Wieso sollte die Bahn Anspruch auf einen vollen Fahrpreis haben, wenn sie tatsächlich die verabredete Leistung nicht erbringt (aus welchen Grund auch immer)?

 

Wenn du mir ein mangelhaftes Auto verkaufst, kann ich auch den Kaufpreis mindern, auch wenn du am Mangel keine Schuld trägst.

 

Im Kaufrecht gibt es eine Gewährleistungspflicht, die sich auf den Zustand der Sache bezieht, aber auch hier gilt im Übrigen, daß Höhere Gewalt Schadensersatzverpflichtungen ausschließt, z.B. wenn die Ware deshalb verspätet geliefert wird. Die Vergesellschaftung aller möglichen Kleinschäden und Lästigkeiten im Namen des Verbraucherschutzes macht Waren und Dienstleistungen für alle teurer und trägt zur Entmündigung des Bürgers ("Verbrauchers") bei.

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Bahn haftet für Pünktlichkeit auch bei höherer Gewalt: http://www.spiegel.d...n-a-924584.html

Offenbar ist der EU da aus Versehen die Einführung einer Garantiehaftung gelungen.

Wieso das? Bei höherer Gewalt gibt es keinen Schadensersatz, sondern nur eine Minderung des Fahrpreises für die mangelhafte Gegenleistung. Wieso sollte die Bahn Anspruch auf einen vollen Fahrpreis haben, wenn sie tatsächlich die verabredete Leistung nicht erbringt (aus welchen Grund auch immer)?

 

Wenn du mir ein mangelhaftes Auto verkaufst, kann ich auch den Kaufpreis mindern, auch wenn du am Mangel keine Schuld trägst.

 

Im Kaufrecht gibt es eine Gewährleistungspflicht, die sich auf den Zustand der Sache bezieht, aber auch hier gilt im Übrigen, daß Höhere Gewalt Schadensersatzverpflichtungen ausschließt, z.B. wenn die Ware deshalb verspätet geliefert wird. Die Vergesellschaftung aller möglichen Kleinschäden und Lästigkeiten im Namen des Verbraucherschutzes macht Waren und Dienstleistungen für alle teurer und trägt zur Entmündigung des Bürgers ("Verbrauchers") bei.

 

Ich bin erschüttert. Du als Jurist kennst den Unterschied zwischen Schadensersatz (= Ersatz des Erfüllungsinteresses) und Minderung nicht!

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Bahn haftet für Pünktlichkeit auch bei höherer Gewalt: http://www.spiegel.d...n-a-924584.html

Offenbar ist der EU da aus Versehen die Einführung einer Garantiehaftung gelungen.

Wieso das? Bei höherer Gewalt gibt es keinen Schadensersatz, sondern nur eine Minderung des Fahrpreises für die mangelhafte Gegenleistung. Wieso sollte die Bahn Anspruch auf einen vollen Fahrpreis haben, wenn sie tatsächlich die verabredete Leistung nicht erbringt (aus welchen Grund auch immer)?

 

Wenn du mir ein mangelhaftes Auto verkaufst, kann ich auch den Kaufpreis mindern, auch wenn du am Mangel keine Schuld trägst.

 

Im Kaufrecht gibt es eine Gewährleistungspflicht, die sich auf den Zustand der Sache bezieht, aber auch hier gilt im Übrigen, daß Höhere Gewalt Schadensersatzverpflichtungen ausschließt, z.B. wenn die Ware deshalb verspätet geliefert wird. Die Vergesellschaftung aller möglichen Kleinschäden und Lästigkeiten im Namen des Verbraucherschutzes macht Waren und Dienstleistungen für alle teurer und trägt zur Entmündigung des Bürgers ("Verbrauchers") bei.

Das Recht, Nacherfüllung zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern hat nichts mit Schadensersatz zu tun und besteht verschuldensunabhängig, auch bei höherer Gewalt.

 

Bei einer Beförderungsdienstleistung, wo der Zeitpunkt der Dienstleistung wesentlich ist, macht "Nacherfüllung" keinen Sinn. Bleibt Minderung. Nichts davon ist Schadensersatz.

 

Du solltest dich vielleicht ein bisschen mehr mit dem BGB beschäftigen.

 

P.S.: Und was es mit "Vergesellschaftung" zu tun hat, wenn ein Transportunternehmen für mangelhaft erbrachte Dienstleistungen nicht den vollen Preis fordern kann, ist mir ehrlich gesagt auch schleierhaft.

bearbeitet von Aristippos
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Bahn haftet für Pünktlichkeit auch bei höherer Gewalt: http://www.spiegel.d...n-a-924584.html

Offenbar ist der EU da aus Versehen die Einführung einer Garantiehaftung gelungen.

Wieso das? Bei höherer Gewalt gibt es keinen Schadensersatz, sondern nur eine Minderung des Fahrpreises für die mangelhafte Gegenleistung. Wieso sollte die Bahn Anspruch auf einen vollen Fahrpreis haben, wenn sie tatsächlich die verabredete Leistung nicht erbringt (aus welchen Grund auch immer)?

 

Wenn du mir ein mangelhaftes Auto verkaufst, kann ich auch den Kaufpreis mindern, auch wenn du am Mangel keine Schuld trägst.

 

Im Kaufrecht gibt es eine Gewährleistungspflicht, die sich auf den Zustand der Sache bezieht, aber auch hier gilt im Übrigen, daß Höhere Gewalt Schadensersatzverpflichtungen ausschließt, z.B. wenn die Ware deshalb verspätet geliefert wird. Die Vergesellschaftung aller möglichen Kleinschäden und Lästigkeiten im Namen des Verbraucherschutzes macht Waren und Dienstleistungen für alle teurer und trägt zur Entmündigung des Bürgers ("Verbrauchers") bei.

 

Ich bin erschüttert. Du als Jurist kennst den Unterschied zwischen Schadensersatz (= Ersatz des Erfüllungsinteresses) und Minderung nicht!

 

Doch doch, vor der letzten "Reform" gabs da eine klare Trennung, aber ich hatte auf zB Verspätungsschaden abgestellt.

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Das Recht, Nacherfüllung zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern hat nichts mit Schadensersatz zu tun und besteht verschuldensunabhängig, auch bei höherer Gewalt.

 

Bei einer Beförderungsdienstleistung, wo der Zeitpunkt der Dienstleistung wesentlich ist, macht "Nacherfüllung" keinen Sinn. Bleibt Minderung. Nichts davon ist Schadensersatz.

 

Du solltest dich vielleicht ein bisschen mehr mit dem BGB beschäftigen.

 

P.S.: Und was es mit "Vergesellschaftung" zu tun hat, wenn ein Transportunternehmen für mangelhaft erbrachte Dienstleistungen nicht den vollen Preis fordern kann, ist mir ehrlich gesagt auch schleierhaft.

 

Minderung gibts im Dienstvertragsrecht nicht, oder steht das in deinem BGB? - Wenn die Bahn jetzt eine Garantiehaftung für Höhere Gewalt einkalkulieren muß, wird es für alle Bahnkunden höhere Tarife geben. Ist das dann gerechter?

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Bahn haftet für Pünktlichkeit auch bei höherer Gewalt: http://www.spiegel.d...n-a-924584.html

Offenbar ist der EU da aus Versehen die Einführung einer Garantiehaftung gelungen.

Wieso das? Bei höherer Gewalt gibt es keinen Schadensersatz, sondern nur eine Minderung des Fahrpreises für die mangelhafte Gegenleistung. Wieso sollte die Bahn Anspruch auf einen vollen Fahrpreis haben, wenn sie tatsächlich die verabredete Leistung nicht erbringt (aus welchen Grund auch immer)?

 

Wenn du mir ein mangelhaftes Auto verkaufst, kann ich auch den Kaufpreis mindern, auch wenn du am Mangel keine Schuld trägst.

 

Im Kaufrecht gibt es eine Gewährleistungspflicht, die sich auf den Zustand der Sache bezieht, aber auch hier gilt im Übrigen, daß Höhere Gewalt Schadensersatzverpflichtungen ausschließt, z.B. wenn die Ware deshalb verspätet geliefert wird. Die Vergesellschaftung aller möglichen Kleinschäden und Lästigkeiten im Namen des Verbraucherschutzes macht Waren und Dienstleistungen für alle teurer und trägt zur Entmündigung des Bürgers ("Verbrauchers") bei.

 

Ich bin erschüttert. Du als Jurist kennst den Unterschied zwischen Schadensersatz (= Ersatz des Erfüllungsinteresses) und Minderung nicht!

 

Doch doch, vor der letzten "Reform" gabs da eine klare Trennung, aber ich hatte auf zB Verspätungsschaden abgestellt.

 

Der wird aber nicht ersetzt, es gibt nur eine teilweise Fahrpreisrückerstattung.

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Das Recht, Nacherfüllung zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern hat nichts mit Schadensersatz zu tun und besteht verschuldensunabhängig, auch bei höherer Gewalt.

 

Bei einer Beförderungsdienstleistung, wo der Zeitpunkt der Dienstleistung wesentlich ist, macht "Nacherfüllung" keinen Sinn. Bleibt Minderung. Nichts davon ist Schadensersatz.

 

Du solltest dich vielleicht ein bisschen mehr mit dem BGB beschäftigen.

 

P.S.: Und was es mit "Vergesellschaftung" zu tun hat, wenn ein Transportunternehmen für mangelhaft erbrachte Dienstleistungen nicht den vollen Preis fordern kann, ist mir ehrlich gesagt auch schleierhaft.

 

Minderung gibts im Dienstvertragsrecht nicht, oder steht das in deinem BGB? - Wenn die Bahn jetzt eine Garantiehaftung für Höhere Gewalt einkalkulieren muß, wird es für alle Bahnkunden höhere Tarife geben. Ist das dann gerechter?

Wenn der Erfolg (Transport von A nach B) geschuldet ist, liegt kein Dienst- sondern ein Werkvertrag vor (§ 631 I, II Alt.2 BGB: „durch Dienstleistung herbeizuführender Erfolg“).

 

Die Minderung im Werkvertragsrecht ist zumindest in meinem BGB in § 638 geregelt.

bearbeitet von Inge
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Das Recht, Nacherfüllung zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern hat nichts mit Schadensersatz zu tun und besteht verschuldensunabhängig, auch bei höherer Gewalt.

 

Bei einer Beförderungsdienstleistung, wo der Zeitpunkt der Dienstleistung wesentlich ist, macht "Nacherfüllung" keinen Sinn. Bleibt Minderung. Nichts davon ist Schadensersatz.

 

Du solltest dich vielleicht ein bisschen mehr mit dem BGB beschäftigen.

 

P.S.: Und was es mit "Vergesellschaftung" zu tun hat, wenn ein Transportunternehmen für mangelhaft erbrachte Dienstleistungen nicht den vollen Preis fordern kann, ist mir ehrlich gesagt auch schleierhaft.

 

Minderung gibts im Dienstvertragsrecht nicht, oder steht das in deinem BGB? - Wenn die Bahn jetzt eine Garantiehaftung für Höhere Gewalt einkalkulieren muß, wird es für alle Bahnkunden höhere Tarife geben. Ist das dann gerechter?

Selbstverständlich ist es gerechter, dass diejenigen Kunden der Bahn die Kosten zu tragen haben, die die verabredete Dienstleistung erhalten, und nicht die, die sie nicht erhalten. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wenn Menschen, die schlecht befördert werden, trotzdem zu zahlen haben, damit die gut Beförderten billiger reisen, eine Vergesellschaftung von Kosten vorliegt, die du ja ablehnst.

bearbeitet von Aristippos
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Kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuß für Samenbankert. BVerwG Urt. v. 16.5.2013 - 5 C 28/12 - Die Mutter wollte vom Sozialhilfeträger Unterhaltsvorschuß, konnte aber den pflichtigen Kindsvater nicht benennen, weil es sich um ein Kind aus einer dänischen anonymen Samenspende handeln soll.

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Samenbankert

 

Wenn du schon provozieren willst, dann sei doch bitte konsequent und sprich auch von Samenbankertausträgerin, Samenbankertzeuger und vor allem nicht im gleichen Satz noch mal von Kind...

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