Shubashi Geschrieben 19. September 2013 Melden Share Geschrieben 19. September 2013 Ansonsten ist eine Diskussion, in der der Ruf nach härteren Strafen sich mit dem Wunsch nach einem Züchtigungsrecht gegenüber straffälligen Kindern mischt, wenig zielführend. Stimmt. Wo es doch so einfache legale Möglichkeiten gibt einen Jungenkörper dauerhaft zu bestrafen. ... ceterum censeo Carthaginem esse delendam. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 19. September 2013 Melden Share Geschrieben 19. September 2013 Das wird Dir die Oberschicht von Tunis vermutlich übelnehmen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sharona Geschrieben 19. September 2013 Melden Share Geschrieben 19. September 2013 Ich denke, die haben momentan andere Sorgen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 19. September 2013 Melden Share Geschrieben 19. September 2013 Ich war mal zwecks Beratung bei der Kriminalpolizei, wegen Maßnahmen zum Einbruchsschutz. Auf die Frage, was ich denn am besten tue, wenn ich merke das ein Einbrecher in meine Wohnung einsteigt: Im Zimmer verbarrikadieren und die Polizei rufen. Den Dieb am Arm festhalten geht nicht. Den Dieb im Klo einsperren bis die Polizei kommt ist Freiheitsberaubung, Den Dieb mit Pfefferspray beglücken ist Körperverletzung. Da hat dir die Kriminalpolizei großen Unsinn erzählt. Selbstverständlich darf man einen Einbrecher einsperren bis die Polizei kommt oder zu diesem Behufe festhalten. Man hat allerdings kein Recht darauf, Straftäter zu verprügeln wie rince sich das aus irgendwelchen Gründen wünscht. Es ist der gleiche Wunsch in abgemildeter Form, auf Grund dessen in den USA Eindringlige auf dem eigenen Grund und Boden abgeknallt werden dürfen. Der Wunsch, dass kein Dreckspack sich an meinem Eigentum zu schaffen macht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 19. September 2013 Autor Melden Share Geschrieben 19. September 2013 (bearbeitet) Es ist der gleiche Wunsch in abgemildeter Form, auf Grund dessen in den USA Eindringlige auf dem eigenen Grund und Boden abgeknallt werden dürfen. Der Wunsch, dass kein Dreckspack sich an meinem Eigentum zu schaffen macht. Deine Einschätzung des Notwehrrechts "in den USA" (das deutlich komplexer ist als das bei dir durchscheint) ist recht verquer. Tatsache ist, dass wir in Deutschland eines der schärfsten Regelungen zur Notwehr weltweit haben. Es ist aber ein Unterschied, ob ich Gewalt anwende, um einen Angriff auf meine Rechtsgüter (oder die von Dritten) abzuwenden oder ob ich jemanden misshandle, um ihn für ein begangenes Delikt zu züchtigen. Das eine nennt sich Notwehr, das andere ist Lynchjustiz - und die ist in jedem zivilisierten Land verboten. bearbeitet 19. September 2013 von Clown Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 19. September 2013 Melden Share Geschrieben 19. September 2013 Mir erschließt sich nicht so ganz der Sinn, zum Schutz der Heimkino-Anlage und Muttis Schmuck im Wert von vielleicht 30.000 Euro einen Menschen töten zu wollen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 19. September 2013 Autor Melden Share Geschrieben 19. September 2013 Mir erschließt sich nicht so ganz der Sinn, zum Schutz der Heimkino-Anlage und Muttis Schmuck im Wert von vielleicht 30.000 Euro einen Menschen töten zu wollen. Niemand zwingt dich dazu. Ich finde es aber gut, dass man (nötigenfalls) das Recht dazu hat. Auch wenn diese Rechtsauffassung zunehmend unter Beschuss gerät. 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 19. September 2013 Melden Share Geschrieben 19. September 2013 Mir erschließt sich nicht so ganz der Sinn, zum Schutz der Heimkino-Anlage und Muttis Schmuck im Wert von vielleicht 30.000 Euro einen Menschen töten zu wollen. Ganz einfach. Du weißt nicht, ob er sich damit zufrieden geben wird, wenn er erst Muttis Schmuck hat. Mir erschließt sich nicht, warum du es verteidigst, daß jemand in fremder Leute Wohnung eindringt und sie bedroht. Ob er ihr Leben "nur" bedroht, oder am Ende auch beendet, ist kein prinzipieller Unterschied, nur ein gradueller. Er tut ihnen Gewalt an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 19. September 2013 Melden Share Geschrieben 19. September 2013 Rauch ins Gesicht zu blasen ist Körperverletzung.... http://web.de/magazi....html#.A1000311 Ich möchte die Kompetenz von web.de nicht in Frage stellen (das wäre überflüssig), aber der gesamte Artikel ist Unfug, weil er auf der Prämisse beruht, dass für die Annahme von Notwehr festgestellt werden müsste, dass und welche Straftat mit dem rechtswidrige Angriff, gegen den sich der Angeklagte verteidigt hat, verwirklicht ist. Das ist unrichtig. Man darf sich auch gegen Angriffe verteidigen, die keinen Straftatbestand verwirklichen. Hast du mal ein Beispiel für einen rechtswidrigen Angriff, der kein Straftatbestand ist? Wenn sich jemand z.B."nur mal kurz" dein Fahrrad "ausleihen" will, in der festen Absicht, es dir nach dem Zigarettenholen sofort unversehrt wiederzubringen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 19. September 2013 Melden Share Geschrieben 19. September 2013 Ich war mal zwecks Beratung bei der Kriminalpolizei, wegen Maßnahmen zum Einbruchsschutz. Auf die Frage, was ich denn am besten tue, wenn ich merke das ein Einbrecher in meine Wohnung einsteigt: Im Zimmer verbarrikadieren und die Polizei rufen. Den Dieb am Arm festhalten geht nicht. Den Dieb im Klo einsperren bis die Polizei kommt ist Freiheitsberaubung, Den Dieb mit Pfefferspray beglücken ist Körperverletzung. Da hat dir die Kriminalpolizei großen Unsinn erzählt. Selbstverständlich darf man einen Einbrecher einsperren bis die Polizei kommt oder zu diesem Behufe festhalten. Sehr richtig, und das steht sogar extra im Gesetz: http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Merkur Geschrieben 19. September 2013 Melden Share Geschrieben 19. September 2013 Wenn sich jemand z.B."nur mal kurz" dein Fahrrad "ausleihen" will, in der festen Absicht, es dir nach dem Zigarettenholen sofort unversehrt wiederzubringen. Das ist ein strafbarer unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs, § 248b StGB. Das hab ich noch so dunkel in Erinnerung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 19. September 2013 Melden Share Geschrieben 19. September 2013 Oh, stimmt. Dann eben "Ausleihe" eines anderen Dings, das weder Auto noch Fahrrad ist, z.B. Tretroller. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 19. September 2013 Melden Share Geschrieben 19. September 2013 Ich war mal zwecks Beratung bei der Kriminalpolizei, wegen Maßnahmen zum Einbruchsschutz. Auf die Frage, was ich denn am besten tue, wenn ich merke das ein Einbrecher in meine Wohnung einsteigt: Im Zimmer verbarrikadieren und die Polizei rufen. Den Dieb am Arm festhalten geht nicht. Den Dieb im Klo einsperren bis die Polizei kommt ist Freiheitsberaubung, Den Dieb mit Pfefferspray beglücken ist Körperverletzung. Da hat dir die Kriminalpolizei großen Unsinn erzählt. Selbstverständlich darf man einen Einbrecher einsperren bis die Polizei kommt oder zu diesem Behufe festhalten. Sehr richtig, und das steht sogar extra im Gesetz: http://dejure.org/ge...e/StPO/127.html Allerdings muss man dann sofort die Polizei rufen - nicht drei Tage später. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 26. September 2013 Melden Share Geschrieben 26. September 2013 Bahn haftet für Pünktlichkeit auch bei höherer Gewalt: http://www.spiegel.de/reise/aktuell/bahn-muss-fuer-verspaetung-bei-unwetter-zahlen-a-924584.html Offenbar ist der EU da aus Versehen die Einführung einer Garantiehaftung gelungen. Das kann es nicht sein, zumal andere öffentliche Verkehrsmittel dieser Regel nicht unterliegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 26. September 2013 Melden Share Geschrieben 26. September 2013 Bahn haftet für Pünktlichkeit auch bei höherer Gewalt: http://www.spiegel.de/reise/aktuell/bahn-muss-fuer-verspaetung-bei-unwetter-zahlen-a-924584.html Offenbar ist der EU da aus Versehen die Einführung einer Garantiehaftung gelungen. Wieso das? Bei höherer Gewalt gibt es keinen Schadensersatz, sondern nur eine Minderung des Fahrpreises für die mangelhafte Gegenleistung. Wieso sollte die Bahn Anspruch auf einen vollen Fahrpreis haben, wenn sie tatsächlich die verabredete Leistung nicht erbringt (aus welchen Grund auch immer)? Wenn du mir ein mangelhaftes Auto verkaufst, kann ich auch den Kaufpreis mindern, auch wenn du am Mangel keine Schuld trägst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 26. September 2013 Melden Share Geschrieben 26. September 2013 Bahn haftet für Pünktlichkeit auch bei höherer Gewalt: http://www.spiegel.d...n-a-924584.html Offenbar ist der EU da aus Versehen die Einführung einer Garantiehaftung gelungen. Wieso das? Bei höherer Gewalt gibt es keinen Schadensersatz, sondern nur eine Minderung des Fahrpreises für die mangelhafte Gegenleistung. Wieso sollte die Bahn Anspruch auf einen vollen Fahrpreis haben, wenn sie tatsächlich die verabredete Leistung nicht erbringt (aus welchen Grund auch immer)? Wenn du mir ein mangelhaftes Auto verkaufst, kann ich auch den Kaufpreis mindern, auch wenn du am Mangel keine Schuld trägst. Im Kaufrecht gibt es eine Gewährleistungspflicht, die sich auf den Zustand der Sache bezieht, aber auch hier gilt im Übrigen, daß Höhere Gewalt Schadensersatzverpflichtungen ausschließt, z.B. wenn die Ware deshalb verspätet geliefert wird. Die Vergesellschaftung aller möglichen Kleinschäden und Lästigkeiten im Namen des Verbraucherschutzes macht Waren und Dienstleistungen für alle teurer und trägt zur Entmündigung des Bürgers ("Verbrauchers") bei. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 26. September 2013 Melden Share Geschrieben 26. September 2013 Bahn haftet für Pünktlichkeit auch bei höherer Gewalt: http://www.spiegel.d...n-a-924584.html Offenbar ist der EU da aus Versehen die Einführung einer Garantiehaftung gelungen. Wieso das? Bei höherer Gewalt gibt es keinen Schadensersatz, sondern nur eine Minderung des Fahrpreises für die mangelhafte Gegenleistung. Wieso sollte die Bahn Anspruch auf einen vollen Fahrpreis haben, wenn sie tatsächlich die verabredete Leistung nicht erbringt (aus welchen Grund auch immer)? Wenn du mir ein mangelhaftes Auto verkaufst, kann ich auch den Kaufpreis mindern, auch wenn du am Mangel keine Schuld trägst. Im Kaufrecht gibt es eine Gewährleistungspflicht, die sich auf den Zustand der Sache bezieht, aber auch hier gilt im Übrigen, daß Höhere Gewalt Schadensersatzverpflichtungen ausschließt, z.B. wenn die Ware deshalb verspätet geliefert wird. Die Vergesellschaftung aller möglichen Kleinschäden und Lästigkeiten im Namen des Verbraucherschutzes macht Waren und Dienstleistungen für alle teurer und trägt zur Entmündigung des Bürgers ("Verbrauchers") bei. Ich bin erschüttert. Du als Jurist kennst den Unterschied zwischen Schadensersatz (= Ersatz des Erfüllungsinteresses) und Minderung nicht! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 26. September 2013 Melden Share Geschrieben 26. September 2013 (bearbeitet) Bahn haftet für Pünktlichkeit auch bei höherer Gewalt: http://www.spiegel.d...n-a-924584.html Offenbar ist der EU da aus Versehen die Einführung einer Garantiehaftung gelungen. Wieso das? Bei höherer Gewalt gibt es keinen Schadensersatz, sondern nur eine Minderung des Fahrpreises für die mangelhafte Gegenleistung. Wieso sollte die Bahn Anspruch auf einen vollen Fahrpreis haben, wenn sie tatsächlich die verabredete Leistung nicht erbringt (aus welchen Grund auch immer)? Wenn du mir ein mangelhaftes Auto verkaufst, kann ich auch den Kaufpreis mindern, auch wenn du am Mangel keine Schuld trägst. Im Kaufrecht gibt es eine Gewährleistungspflicht, die sich auf den Zustand der Sache bezieht, aber auch hier gilt im Übrigen, daß Höhere Gewalt Schadensersatzverpflichtungen ausschließt, z.B. wenn die Ware deshalb verspätet geliefert wird. Die Vergesellschaftung aller möglichen Kleinschäden und Lästigkeiten im Namen des Verbraucherschutzes macht Waren und Dienstleistungen für alle teurer und trägt zur Entmündigung des Bürgers ("Verbrauchers") bei. Das Recht, Nacherfüllung zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern hat nichts mit Schadensersatz zu tun und besteht verschuldensunabhängig, auch bei höherer Gewalt. Bei einer Beförderungsdienstleistung, wo der Zeitpunkt der Dienstleistung wesentlich ist, macht "Nacherfüllung" keinen Sinn. Bleibt Minderung. Nichts davon ist Schadensersatz. Du solltest dich vielleicht ein bisschen mehr mit dem BGB beschäftigen. P.S.: Und was es mit "Vergesellschaftung" zu tun hat, wenn ein Transportunternehmen für mangelhaft erbrachte Dienstleistungen nicht den vollen Preis fordern kann, ist mir ehrlich gesagt auch schleierhaft. bearbeitet 26. September 2013 von Aristippos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 26. September 2013 Melden Share Geschrieben 26. September 2013 Bahn haftet für Pünktlichkeit auch bei höherer Gewalt: http://www.spiegel.d...n-a-924584.html Offenbar ist der EU da aus Versehen die Einführung einer Garantiehaftung gelungen. Wieso das? Bei höherer Gewalt gibt es keinen Schadensersatz, sondern nur eine Minderung des Fahrpreises für die mangelhafte Gegenleistung. Wieso sollte die Bahn Anspruch auf einen vollen Fahrpreis haben, wenn sie tatsächlich die verabredete Leistung nicht erbringt (aus welchen Grund auch immer)? Wenn du mir ein mangelhaftes Auto verkaufst, kann ich auch den Kaufpreis mindern, auch wenn du am Mangel keine Schuld trägst. Im Kaufrecht gibt es eine Gewährleistungspflicht, die sich auf den Zustand der Sache bezieht, aber auch hier gilt im Übrigen, daß Höhere Gewalt Schadensersatzverpflichtungen ausschließt, z.B. wenn die Ware deshalb verspätet geliefert wird. Die Vergesellschaftung aller möglichen Kleinschäden und Lästigkeiten im Namen des Verbraucherschutzes macht Waren und Dienstleistungen für alle teurer und trägt zur Entmündigung des Bürgers ("Verbrauchers") bei. Ich bin erschüttert. Du als Jurist kennst den Unterschied zwischen Schadensersatz (= Ersatz des Erfüllungsinteresses) und Minderung nicht! Doch doch, vor der letzten "Reform" gabs da eine klare Trennung, aber ich hatte auf zB Verspätungsschaden abgestellt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 26. September 2013 Melden Share Geschrieben 26. September 2013 Das Recht, Nacherfüllung zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern hat nichts mit Schadensersatz zu tun und besteht verschuldensunabhängig, auch bei höherer Gewalt. Bei einer Beförderungsdienstleistung, wo der Zeitpunkt der Dienstleistung wesentlich ist, macht "Nacherfüllung" keinen Sinn. Bleibt Minderung. Nichts davon ist Schadensersatz. Du solltest dich vielleicht ein bisschen mehr mit dem BGB beschäftigen. P.S.: Und was es mit "Vergesellschaftung" zu tun hat, wenn ein Transportunternehmen für mangelhaft erbrachte Dienstleistungen nicht den vollen Preis fordern kann, ist mir ehrlich gesagt auch schleierhaft. Minderung gibts im Dienstvertragsrecht nicht, oder steht das in deinem BGB? - Wenn die Bahn jetzt eine Garantiehaftung für Höhere Gewalt einkalkulieren muß, wird es für alle Bahnkunden höhere Tarife geben. Ist das dann gerechter? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 26. September 2013 Melden Share Geschrieben 26. September 2013 Bahn haftet für Pünktlichkeit auch bei höherer Gewalt: http://www.spiegel.d...n-a-924584.html Offenbar ist der EU da aus Versehen die Einführung einer Garantiehaftung gelungen. Wieso das? Bei höherer Gewalt gibt es keinen Schadensersatz, sondern nur eine Minderung des Fahrpreises für die mangelhafte Gegenleistung. Wieso sollte die Bahn Anspruch auf einen vollen Fahrpreis haben, wenn sie tatsächlich die verabredete Leistung nicht erbringt (aus welchen Grund auch immer)? Wenn du mir ein mangelhaftes Auto verkaufst, kann ich auch den Kaufpreis mindern, auch wenn du am Mangel keine Schuld trägst. Im Kaufrecht gibt es eine Gewährleistungspflicht, die sich auf den Zustand der Sache bezieht, aber auch hier gilt im Übrigen, daß Höhere Gewalt Schadensersatzverpflichtungen ausschließt, z.B. wenn die Ware deshalb verspätet geliefert wird. Die Vergesellschaftung aller möglichen Kleinschäden und Lästigkeiten im Namen des Verbraucherschutzes macht Waren und Dienstleistungen für alle teurer und trägt zur Entmündigung des Bürgers ("Verbrauchers") bei. Ich bin erschüttert. Du als Jurist kennst den Unterschied zwischen Schadensersatz (= Ersatz des Erfüllungsinteresses) und Minderung nicht! Doch doch, vor der letzten "Reform" gabs da eine klare Trennung, aber ich hatte auf zB Verspätungsschaden abgestellt. Der wird aber nicht ersetzt, es gibt nur eine teilweise Fahrpreisrückerstattung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 26. September 2013 Melden Share Geschrieben 26. September 2013 (bearbeitet) Das Recht, Nacherfüllung zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern hat nichts mit Schadensersatz zu tun und besteht verschuldensunabhängig, auch bei höherer Gewalt. Bei einer Beförderungsdienstleistung, wo der Zeitpunkt der Dienstleistung wesentlich ist, macht "Nacherfüllung" keinen Sinn. Bleibt Minderung. Nichts davon ist Schadensersatz. Du solltest dich vielleicht ein bisschen mehr mit dem BGB beschäftigen. P.S.: Und was es mit "Vergesellschaftung" zu tun hat, wenn ein Transportunternehmen für mangelhaft erbrachte Dienstleistungen nicht den vollen Preis fordern kann, ist mir ehrlich gesagt auch schleierhaft. Minderung gibts im Dienstvertragsrecht nicht, oder steht das in deinem BGB? - Wenn die Bahn jetzt eine Garantiehaftung für Höhere Gewalt einkalkulieren muß, wird es für alle Bahnkunden höhere Tarife geben. Ist das dann gerechter? Wenn der Erfolg (Transport von A nach geschuldet ist, liegt kein Dienst- sondern ein Werkvertrag vor (§ 631 I, II Alt.2 BGB: „durch Dienstleistung herbeizuführender Erfolg“). Die Minderung im Werkvertragsrecht ist zumindest in meinem BGB in § 638 geregelt. bearbeitet 26. September 2013 von Inge Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 26. September 2013 Melden Share Geschrieben 26. September 2013 (bearbeitet) Das Recht, Nacherfüllung zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern hat nichts mit Schadensersatz zu tun und besteht verschuldensunabhängig, auch bei höherer Gewalt. Bei einer Beförderungsdienstleistung, wo der Zeitpunkt der Dienstleistung wesentlich ist, macht "Nacherfüllung" keinen Sinn. Bleibt Minderung. Nichts davon ist Schadensersatz. Du solltest dich vielleicht ein bisschen mehr mit dem BGB beschäftigen. P.S.: Und was es mit "Vergesellschaftung" zu tun hat, wenn ein Transportunternehmen für mangelhaft erbrachte Dienstleistungen nicht den vollen Preis fordern kann, ist mir ehrlich gesagt auch schleierhaft. Minderung gibts im Dienstvertragsrecht nicht, oder steht das in deinem BGB? - Wenn die Bahn jetzt eine Garantiehaftung für Höhere Gewalt einkalkulieren muß, wird es für alle Bahnkunden höhere Tarife geben. Ist das dann gerechter? Selbstverständlich ist es gerechter, dass diejenigen Kunden der Bahn die Kosten zu tragen haben, die die verabredete Dienstleistung erhalten, und nicht die, die sie nicht erhalten. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wenn Menschen, die schlecht befördert werden, trotzdem zu zahlen haben, damit die gut Beförderten billiger reisen, eine Vergesellschaftung von Kosten vorliegt, die du ja ablehnst. bearbeitet 26. September 2013 von Aristippos 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 1. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2013 Kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuß für Samenbankert. BVerwG Urt. v. 16.5.2013 - 5 C 28/12 - Die Mutter wollte vom Sozialhilfeträger Unterhaltsvorschuß, konnte aber den pflichtigen Kindsvater nicht benennen, weil es sich um ein Kind aus einer dänischen anonymen Samenspende handeln soll. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chrk Geschrieben 1. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2013 Samenbankert Wenn du schon provozieren willst, dann sei doch bitte konsequent und sprich auch von Samenbankertausträgerin, Samenbankertzeuger und vor allem nicht im gleichen Satz noch mal von Kind... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.