kam Geschrieben 1. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2013 Samenbankert Wenn du schon provozieren willst, dann sei doch bitte konsequent und sprich auch von Samenbankertausträgerin, Samenbankertzeuger und vor allem nicht im gleichen Satz noch mal von Kind... Das ist keine Provokation, sondern die Wiederaufnahme eines beinah untergegangenen Wortes, Sprachdenkmalpflege sozusagen. Die von dir vorgeschlagenen Erweiterungen sind dagegen nicht durchdacht und klingen nach Bürokratendeutsch. Ein Bankert ist der Spezialfall eines Kindes, der Rückgriff auf die allgemeinere Bezeichnung darum statthaft. - Da du nur OT beitrugst, blieb mir nichts Anderes übrig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 1. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2013 (bearbeitet) Außer Kritik an dieser deiner Wortwahl habe auch ich hier nichts beizutragen und schweige daher. bearbeitet 2. Oktober 2013 von Inge Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 1. Oktober 2013 Autor Melden Share Geschrieben 1. Oktober 2013 Samenbankert Wenn du schon provozieren willst, dann sei doch bitte konsequent und sprich auch von Samenbankertausträgerin, Samenbankertzeuger und vor allem nicht im gleichen Satz noch mal von Kind... Ich würde es gleich Samenbankbastard nennen. Das klingt doch viel lebendiger, man kann die Verachtung so besser spüren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 2. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 2. Oktober 2013 Samenbankert Wenn du schon provozieren willst, dann sei doch bitte konsequent und sprich auch von Samenbankertausträgerin, Samenbankertzeuger und vor allem nicht im gleichen Satz noch mal von Kind... Ich würde es gleich Samenbankbastard nennen. Das klingt doch viel lebendiger, man kann die Verachtung so besser spüren. Das wäre der Sache nach was anderes. - Aber vielleicht möchte ja jemand was zum Urteil sagen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 2. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 2. Oktober 2013 Du warst etwas sehr sparsam mit Informationen. Wie einem Link zum Beispiel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 2. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 2. Oktober 2013 Mit meinen Angaben gut zu finden: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=160513U5C28.12.0 Man muß sich das mal vorstellen: Da läßt sich eine Frau unter Verstoß gegen hiesiges Recht im Ausland anonym schwängern und will dann tatsächlich hier Geld vom Staat. Damit nicht wieder nur Sprachkritik kommt, verzichte ich auf das schöne Wort mittelhochdeutschen Ursprungs, das solche Handlungsweisen gut bezeichnet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 2. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 2. Oktober 2013 Samenbankert Wenn du schon provozieren willst, dann sei doch bitte konsequent und sprich auch von Samenbankertausträgerin, Samenbankertzeuger und vor allem nicht im gleichen Satz noch mal von Kind... Ich würde es gleich Samenbankbastard nennen. Das klingt doch viel lebendiger, man kann die Verachtung so besser spüren. Dann ist aber das Wortspiel kaputt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 1. November 2013 Autor Melden Share Geschrieben 1. November 2013 (bearbeitet) Nachdem das LG Bremen keine Möglichkeit mehr gesehen hat, den Bremer Brechmittelarzt gegen Recht und Gesetz (zum dritten Mal) freizusprechen hat es nun in offener Verachtung zweier Entscheidungen des Bundesgerichtshofs das Verfahren gem. § 153a StPO eingestellt. http://www.landgeric...g%20beendet.pdf Eine Frechheit. bearbeitet 1. November 2013 von Clown Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 1. November 2013 Melden Share Geschrieben 1. November 2013 Nachdem das LG Bremen keine Möglichkeit mehr gesehen hat, den Bremer Brechmittelarzt gegen Recht und Gesetz (zum dritten Mal) freizusprechen hat es nun in offener Verachtung zweier Entscheidungen des Bundesgerichtshofs das Verfahren gem. § 153a StPO eingestellt. http://www.landgeric...g%20beendet.pdf Eine Frechheit. Naja. Neun Jahre Dauer des Strafverfahrens und drohende Verhandlungsunfähigkeit es Angeklagten machen so ein Ende schon plausibel. Und es soll ja ein tw. neuer Sachverhalt sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 2. November 2013 Melden Share Geschrieben 2. November 2013 Nachdem das LG Bremen keine Möglichkeit mehr gesehen hat, den Bremer Brechmittelarzt gegen Recht und Gesetz (zum dritten Mal) freizusprechen hat es nun in offener Verachtung zweier Entscheidungen des Bundesgerichtshofs das Verfahren gem. § 153a StPO eingestellt. http://www.landgeric...g%20beendet.pdf Eine Frechheit. Naja. Neun Jahre Dauer des Strafverfahrens und drohende Verhandlungsunfähigkeit es Angeklagten machen so ein Ende schon plausibel. Und es soll ja ein tw. neuer Sachverhalt sein. Die so eingesparte Zeit kann man dann ja hervorragend nutzen, um noch mal ein paar alte Akten von NS-Tätern auszugraben, bevor diese endgültig der weltlichen Justiz entzogen werden... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 2. November 2013 Autor Melden Share Geschrieben 2. November 2013 Naja. Neun Jahre Dauer des Strafverfahrens und drohende Verhandlungsunfähigkeit es Angeklagten machen so ein Ende schon plausibel. Und es soll ja ein tw. neuer Sachverhalt sein. Die neun Jahre sind ja dadurch zustande gekommen, dass das LG Bremen den Angeklagten zweimal gesetzeswidrig freigesprochen hat. Und die neue Erkenntnis des Verfahrens war wohl, dass auch ein dritter Freispruch vom BGH kassiert worden wäre. Daher musste der Sachverhalt auf ein Vergehen umgebogen werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 2. November 2013 Melden Share Geschrieben 2. November 2013 Naja. Neun Jahre Dauer des Strafverfahrens und drohende Verhandlungsunfähigkeit es Angeklagten machen so ein Ende schon plausibel. Und es soll ja ein tw. neuer Sachverhalt sein. Die neun Jahre sind ja dadurch zustande gekommen, dass das LG Bremen den Angeklagten zweimal gesetzeswidrig freigesprochen hat. Und die neue Erkenntnis des Verfahrens war wohl, dass auch ein dritter Freispruch vom BGH kassiert worden wäre. Daher musste der Sachverhalt auf ein Vergehen umgebogen werden. Es waren unterschiedliche Kammern des LG Bremen mit der Sache befaßt. Daß Tatrichter Dinge anders sehen als der BGH ist nicht ungewöhnlich. Bremen ist überdies ein Land, das nicht im Verdacht steht, nationalkonservative Staatsideologie zu fördern, die Richter dort dürften eher linksliberal sein. Warum also dein Mißtrauen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 3. November 2013 Autor Melden Share Geschrieben 3. November 2013 Es waren unterschiedliche Kammern des LG Bremen mit der Sache befaßt. Daß Tatrichter Dinge anders sehen als der BGH ist nicht ungewöhnlich. Dass sie sich beharrlich weigern, revisionsrichterliche Urteile umzusetzen, ist es umso mehr. Lies doch mal die BGH-Urteile. Bremen ist überdies ein Land, das nicht im Verdacht steht, nationalkonservative Staatsideologie zu fördern, die Richter dort dürften eher linksliberal sein. Warum also dein Mißtrauen? Wenn der damalige Bürgermeister Bremens die Folterpraxis noch im Gerichtssaal quasi verteidigt (obwohl er selbst wegen Konnivenz vor Gericht gehört hätte), dann ist der Unwille der bremischen Behörden und Justiz das Unrecht aufzuarbeiten mit Händen zu greifen. In Bremen konnte kein fairer Prozess stattfinden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 4. November 2013 Melden Share Geschrieben 4. November 2013 Nachdem das LG Bremen keine Möglichkeit mehr gesehen hat, den Bremer Brechmittelarzt gegen Recht und Gesetz (zum dritten Mal) freizusprechen hat es nun in offener Verachtung zweier Entscheidungen des Bundesgerichtshofs das Verfahren gem. § 153a StPO eingestellt. http://www.landgeric...g%20beendet.pdf Eine Frechheit. Wie kann man denn eine fahrlässige Tötung in Tateinheit mit Körperverletzung begehen, ohne zugleich den Tatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge zu verwirklichen? Wohlgemerkt, am selben Opfer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Iring Geschrieben 4. November 2013 Melden Share Geschrieben 4. November 2013 Manche haben es wohl nicht so mit dem Rechtsstaat oder dessen Urteile zu Aktzepieren. Es ist nunmal nicht der Einzelneder hier befinden kann was Recht ist und was nicht - es sind die Gerichte die solches Tun. Wem das zu Unerträglich ist der kann ja mal woanderst hinfahren..... Es findet auch keine Folter in Deutschland statt. Die ist hier VERBOTEN. Bedauerliche Einzelfälle sind nunmal Bedauerliche Einzelfälle. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 4. November 2013 Autor Melden Share Geschrieben 4. November 2013 (bearbeitet) Wie kann man denn eine fahrlässige Tötung in Tateinheit mit Körperverletzung begehen, ohne zugleich den Tatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge zu verwirklichen? Wohlgemerkt, am selben Opfer. Das ist schon denkbar, es hängt davon ab, welche Anforderungen man an den Pflichtwidrigkeitszusammenhang zwischen Grunddelikt und schwerer Folge bei § 227 StGB stellt. Manche haben es wohl nicht so mit dem Rechtsstaat oder dessen Urteile zu Aktzepieren. Es ist nunmal nicht der Einzelneder hier befinden kann was Recht ist und was nicht - es sind die Gerichte die solches Tun. Wem das zu Unerträglich ist der kann ja mal woanderst hinfahren..... Ganz abgesehen davon, dass hier überhaupt kein Urteil gesprochen wurde, ist es kein rechtsstaatliches Gebot, gerichtliche Entscheidungen nicht zu kritisieren. Im Gegenteil, der Rechtsstaat bedarf sogar einer robusten juristischen Diskussion. Es findet auch keine Folter in Deutschland statt. Die ist hier VERBOTEN. Diebstahl ist auch verboten - gibt es deshalb keine Diebe? Ich fände es schön, wenn du deinen in gebrochenem Deutsch verfassten Unsinn aus diesem Thread fernhieltest, ok? bearbeitet 4. November 2013 von Clown Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katharer Geschrieben 8. November 2013 Melden Share Geschrieben 8. November 2013 (bearbeitet) Essen. Erstmals verbot Polizeipräsidentin Stephania Fischer-Weinsziehr eine NPD-Demo am Jahrestag der Pogromnacht. Allein ihre Argumente reichten dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen nicht. Es gab dem Antrag des NPD-Kreisverbandes Essen statt. Nun geht es vors Oberverwaltungsgericht. Grundrecht schützt auch rechtsextreme Aussagen Die Kammer führte mit Blick auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus, dass eine von der NPD durchgeführte Versammlung am 9. November, der in Deutschland seit Langem mit den Verbrechen des Nationalsozialismus und insbesondere den Ereignissen, die am 9. November 1938 gerade auch in Essen stattgefunden haben, in Verbindung gebracht wird, von der Öffentlichkeit als nicht veranlasst und unangemessen oder gar als moralisch verwerflich angesehen werden mag. Hierdurch verliere die Versammlung aber nicht den Schutz der grundrechtlich gewährleisteten Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Quelle; http://www.derwesten.de/staedte/essen/verwaltungsgericht-erlaubt-npd-demo-in-essen-id8647279.html Ohne Kommentar! bearbeitet 8. November 2013 von Katharer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 8. November 2013 Melden Share Geschrieben 8. November 2013 Ohne Kommentar! Wo bliebe denn das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit, wenn eine Behörde nach dem Inhalt zensieren dürfte? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 8. November 2013 Melden Share Geschrieben 8. November 2013 (bearbeitet) Ohne Kommentar! Wo bliebe denn das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit, wenn eine Behörde nach dem Inhalt zensieren dürfte? Ich kann das nicht ganz so abgeklärt sehen. Du hast Grundsätzlich recht. Grundrecht ist Grundrecht. Und auch wenns schmerzt: Das Grundrecht steht auch den Nazis zu. Aber NPD-Demo am Jahrestag der Reichspogromnacht? Ich tu mir schwer damit. bearbeitet 8. November 2013 von Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 8. November 2013 Melden Share Geschrieben 8. November 2013 Ohne Kommentar! Wo bliebe denn das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit, wenn eine Behörde nach dem Inhalt zensieren dürfte? Ich kann das nicht ganz so abgeklärt sehen. Du hast Grundsätzlich recht. Grundrecht ist Grundrecht. Und auch wenns schmerzt: Das Grundrecht steht auch den Nazis zu. Aber NPD-Demo am Jahrestag der Reichsprogromnacht? Ich tu mir schwer damit. Es muß ja niemand gefallen. Aber es gibt im Demonstrationsrecht keine prinzipiell geschützten Zeiten und nur in sehr begrenztem Umfang geschützte Orte. Sieh es mal positiv: Die Bedeutung des 9. November wird so viel populärer als ohne Nazi-Demos. Sonst weiß bald keiner mehr, was ein Pogrom war (und wie man es schreibt). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 8. November 2013 Melden Share Geschrieben 8. November 2013 (bearbeitet) Ohne Kommentar! Wo bliebe denn das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit, wenn eine Behörde nach dem Inhalt zensieren dürfte? Ich kann das nicht ganz so abgeklärt sehen. Du hast Grundsätzlich recht. Grundrecht ist Grundrecht. Und auch wenns schmerzt: Das Grundrecht steht auch den Nazis zu. Aber NPD-Demo am Jahrestag der Reichsprogromnacht? Ich tu mir schwer damit. Es muß ja niemand gefallen. Aber es gibt im Demonstrationsrecht keine prinzipiell geschützten Zeiten und nur in sehr begrenztem Umfang geschützte Orte. Sieh es mal positiv: Die Bedeutung des 9. November wird so viel populärer als ohne Nazi-Demos. Sonst weiß bald keiner mehr, was ein Pogrom war (und wie man es schreibt). Dem hab ich nichts hinzuzufügen. Trotz meiner Bauchschmerzen geb ich dir da ja vollkommen recht. Was ich nicht so recht verstehe, aber nichts mit dem Demonstrationsrecht im allgemeinen und dem am 9.11 im besonderen zu tun hat: Der 3.10 ist, als Tag der deutschen Einheit. Dabei kumulieren sich etliche Daten, deutscher Geschichte am 9.11. Reichspogromnacht und Fall der Mauer sind nur zwei Punkte die mir spontan einfallen. Warum verabschiedet man sich nicht vom "Tag der deutschen Einheit" und feiert einen Nationalfeiertag. Eben den 9.11. Ich könnte mir vorstellen das beides an einem Tag geht. Das Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus und das stolze feiern die Lehren eben aus dieser Zeit gezogen zu haben; Den Opfern der DDR zu gedenken und Einheitsparty feiern. Wir haben nun mal eine komplizierte Geschichte. Da dürfen wir uns auch einen komplizierten Nationalfeiertag gönnen. bearbeitet 8. November 2013 von Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 8. November 2013 Melden Share Geschrieben 8. November 2013 Was ich nicht so recht verstehe, aber nichts mit dem Demonstrationsrecht im allgemeinen und dem am 9.11 im besonderen zu tun hat: Der 3.10 ist, als Tag der deutschen Einheit. Dabei kumulieren sich etliche Daten, deutscher Geschichte am 9.11. Reichsprogromnacht und Fall der Mauer sind nur zwei Punkte die mir spontan einfallen. Warum verabschiedet man sich nicht vom "Tag der deutschen Einheit" und feiert einen Nationalfeiertag. Eben den 9.11. Ich könnte mir vorstellen das beides an einem Tag geht. Das Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus und das stolze feiern die Lehren eben aus dieser Zeit gezogen zu haben; Den Opfern der DDR zu gedenken und Einheitsparty feiern. Wir haben nunmal eine komplizierte Geschichte. Da dürfen wir uns auch einen komplizierten Nationalfeiertag gönnen. Wegen mir brauchte es keinen Nationalfeiertag. Aber Kohl wollte wohl dem Land was Gutes tun und einen unproblematischen Tag stiften, weil das ganze deutsche Gegrübel die Sache ja nicht besser (eher schlechter) macht. Man stelle sich vor, wie deutsche Intellektuelle sowas wie den französischen Feiertag problematisieren und zerreden würden. Darüberhinaus muß ein Nationalfeiertag ja geeignet sein, allen Staatsangehörigen eine gewisse Identifikation anzubieten. Wie sollten sich die vielen Eingebürgerten denn mit deutscher Geschichte vor 45 identifizieren? Das wurde ja keinem bei seiner Einbürgerung abverlangt. (Und manche - scheint es - finden da gewisse Ereignisse gut, die gut zu finden unserer Staatsdoktrin widerspricht.) Von daher wäre - wenn schon - der beste Tag für einen Nationalfeiertag der Deutschen der 4. Juli. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 8. November 2013 Melden Share Geschrieben 8. November 2013 Was ich nicht so recht verstehe, aber nichts mit dem Demonstrationsrecht im allgemeinen und dem am 9.11 im besonderen zu tun hat: Der 3.10 ist, als Tag der deutschen Einheit. Dabei kumulieren sich etliche Daten, deutscher Geschichte am 9.11. Reichsprogromnacht und Fall der Mauer sind nur zwei Punkte die mir spontan einfallen. Warum verabschiedet man sich nicht vom "Tag der deutschen Einheit" und feiert einen Nationalfeiertag. Eben den 9.11. Ich könnte mir vorstellen das beides an einem Tag geht. Das Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus und das stolze feiern die Lehren eben aus dieser Zeit gezogen zu haben; Den Opfern der DDR zu gedenken und Einheitsparty feiern. Wir haben nunmal eine komplizierte Geschichte. Da dürfen wir uns auch einen komplizierten Nationalfeiertag gönnen. Wegen mir brauchte es keinen Nationalfeiertag. Aber Kohl wollte wohl dem Land was Gutes tun und einen unproblematischen Tag stiften, weil das ganze deutsche Gegrübel die Sache ja nicht besser (eher schlechter) macht. Man stelle sich vor, wie deutsche Intellektuelle sowas wie den französischen Feiertag problematisieren und zerreden würden. Darüberhinaus muß ein Nationalfeiertag ja geeignet sein, allen Staatsangehörigen eine gewisse Identifikation anzubieten. Wie sollten sich die vielen Eingebürgerten denn mit deutscher Geschichte vor 45 identifizieren? Das wurde ja keinem bei seiner Einbürgerung abverlangt. (Und manche - scheint es - finden da gewisse Ereignisse gut, die gut zu finden unserer Staatsdoktrin widerspricht.) Von daher wäre - wenn schon - der beste Tag für einen Nationalfeiertag der Deutschen der 4. Juli. 4. Juli? Fällt mir grad nichts zu ein. Hab auch mit Hilfe von google (womit hatr man seine Wissenslücken vor dem Internetzeitalter gefüllt?) nichts gefunden. Was ich gefunden hab: 23.5. Am 23.5.1949 Tag an dem das deutsche Grundgesetz in Kraft getreten ist. Wenn ich deine Argumentation richtig verstanden hab käm das auch den Migranten entgegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 8. November 2013 Melden Share Geschrieben 8. November 2013 Was ich gefunden hab: 23.5. Am 23.5.1949 Tag an dem das deutsche Grundgesetz in Kraft getreten ist. Wenn ich deine Argumentation richtig verstanden hab käm das auch den Migranten entgegen. Ja, das wäre auch gegangen. Aber der 4. Juli wäre emotionaler. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 8. November 2013 Melden Share Geschrieben 8. November 2013 Was ich gefunden hab: 23.5. Am 23.5.1949 Tag an dem das deutsche Grundgesetz in Kraft getreten ist. Wenn ich deine Argumentation richtig verstanden hab käm das auch den Migranten entgegen. Ja, das wäre auch gegangen. Aber der 4. Juli wäre emotionaler. Kläre mich auf. Was ist am 4.Juli? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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