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Im Namen des Volkes...


Clown

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"Anfang 2002 gab die „Soko Peggy“ bekannt, dass Kulac für den Tag des Verschwindens ein Alibi habe."

 

Ohne Worte.

Versteh ich das richtig? Seit 2002 ist amtlich bekannt, dass der Angeklagte ein Alibi hat, trotzdem sitzt er immer noch im Knast?

 

Werner

 

Nein. Seit 2002 ist amtlich bekannt, dass der Beschuldigte ein Alibi hat, und trotzdem wurde er angeklagt und verurteilt.

 

"Der geistig behinderte Gastwirtssohn aus Lichtenberg in Oberfranken war im April 2004 vom Landgericht Hof in einem Indizienprozess wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden."

Das erschüttert mein Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat allerdings ziemlich.

Sowas hätte ich in Mississippi 1960 erwartet, oder in Kasachstan, aber nicht in Deutschland.

 

Werner

[zynismus an]Bei 13.747 Seiten Gerichtsakten kann so ein Blatt mit dem Alibi schnell mal untergehen.[/zynismus aus]

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"Anfang 2002 gab die „Soko Peggy“ bekannt, dass Kulac für den Tag des Verschwindens ein Alibi habe."

 

Ohne Worte.

Versteh ich das richtig? Seit 2002 ist amtlich bekannt, dass der Angeklagte ein Alibi hat, trotzdem sitzt er immer noch im Knast?

 

Werner

 

Nein. Seit 2002 ist amtlich bekannt, dass der Beschuldigte ein Alibi hat, und trotzdem wurde er angeklagt und verurteilt.

 

"Der geistig behinderte Gastwirtssohn aus Lichtenberg in Oberfranken war im April 2004 vom Landgericht Hof in einem Indizienprozess wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden."

Das erschüttert mein Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat allerdings ziemlich.

Sowas hätte ich in Mississippi 1960 erwartet, oder in Kasachstan, aber nicht in Deutschland.

 

Werner

[zynismus an]Bei 13.747 Seiten Gerichtsakten kann so ein Blatt mit dem Alibi schnell mal untergehen.[/zynismus aus]

Ich hätte erwartet, dass sein Anwalt darauf hingewiesen hat.

 

Werner

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Na, da könnte ein gewisser Pius-Bischof ja den europäischen Gerichtshof anrufen, weil man ihm sein Recht auf freie Meinungsäusserung streitig macht:

 

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/RassismusUrteil-traegt-Schweiz-Ruege-ein--Armenier-enttaeuscht/story/14982227

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Das Bezirksgericht für Washington hat eine einstweilige Verfügung erlassen, die es der NSA wegen Verfassungswidrigkeit untersagt, die Telefon-Metadaten des Beschwerdeführers Larry Klayman aufzuzeichnen. Bereits gespeicherte Daten sind zu löschen.

 

Pikant daran ist, dass sowohl der Richter Richard Leon als auch Klayman als erzkonservativ und Tea-Party-nah gelten. Obama wird also quasi von Rechts-Republikanern wegen der Verletzung liberaler Verfassungsgrundsätze vorgeführt.

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Das Bezirksgericht für Washington hat eine einstweilige Verfügung erlassen, die es der NSA wegen Verfassungswidrigkeit untersagt, die Telefon-Metadaten des Beschwerdeführers Larry Klayman aufzuzeichnen. Bereits gespeicherte Daten sind zu löschen.

 

Pikant daran ist, dass sowohl der Richter Richard Leon als auch Klayman als erzkonservativ und Tea-Party-nah gelten. Obama wird also quasi von Rechts-Republikanern wegen der Verletzung liberaler Verfassungsgrundsätze vorgeführt.

Also doch wieder nur Wahlkampf ... hätt mich auch gewundert, wenns anders gewesen wär ...

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Das Bezirksgericht für Washington hat eine einstweilige Verfügung erlassen, die es der NSA wegen Verfassungswidrigkeit untersagt, die Telefon-Metadaten des Beschwerdeführers Larry Klayman aufzuzeichnen. Bereits gespeicherte Daten sind zu löschen.

 

Pikant daran ist, dass sowohl der Richter Richard Leon als auch Klayman als erzkonservativ und Tea-Party-nah gelten. Obama wird also quasi von Rechts-Republikanern wegen der Verletzung liberaler Verfassungsgrundsätze vorgeführt.

Hm, was dieses Thema angeht, sind die Republikaner schon immer sehr liberal. Zumindest wenn es um US-Bürger geht.

 

Werner

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Wieso hältst du dieses Urteil für diesen Thread relevant?

 

Weil ich es für Irrsinnig halte. Lies es nochmal.

 

 

Es handelt sich um eine fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, da gibt es regelmäßig Bewährung. Daß die beiden auch sonst einiges auf dem Kerbholz haben, wirkt nicht notwendig strafschärfend, da es ja um andere Rechtsgüter geht.

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Weil ich es für Irrsinnig halte. Lies es nochmal.

 

Dass du es für irrsinnig hältst, liegt an deiner rassistischen Grundhaltung und deinen nicht vorhandenen Rechtskenntnissen. Den beiden Angeklagten wurde als fahrlässigkeitsbegründende Sorgfaltsnorm eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 12 km/h vorgeworfen. Ein solches Verhalten liegt am unteren Rand des tatbestandsmäßigen Verhaltens. Dass bei einer leicht fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr eine nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe verhängt werden müsste, erschließt sich mir nicht.

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Ähm, die sind rechts neben dem haltenden Taxi vorbei über den Radweg gebrettert, das halte ich für mehr als nur "am unteren Rand".

 

Die verhältnismäßig milde Strafe ist nur mit dem letztlich doch noch erfolgten Geständnis zu erklären.

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Ähm, die sind rechts neben dem haltenden Taxi vorbei über den Radweg gebrettert, das halte ich für mehr als nur "am unteren Rand".

 

Die verhältnismäßig milde Strafe ist nur mit dem letztlich doch noch erfolgten Geständnis zu erklären.

 

Nach dem etwas weniger tendenziösen Tagesspiegelbericht hat das Berufungsgericht festgestellt, dass das Taxi die beiden angeklagten abrupt "ausgebremst" hat, woraufhin diese verkehrswidrig nach rechts zogen. Fahrlässigkeitsvorwurf war daher - so lese ich jedenfalls die verschiedenen Berichte - nicht das "Brettern" auf dem Radweg, sondern die unangepasste Geschwindigkeit zuvor. Man mag das gerichtliche Vorgehen bemängeln, sich mit einem solchen - vermutlich - fiktiven Geschehen als Tatsachengrundlage im Rahmen eines Deals zufriedenzugeben. Aber wenn das Gericht das tut, dann muss es das auch seiner Rechtsfolgenbemessung zugrunde legen.

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Was meinst du mit dem "etwas weniger tendenziösen Tagesspiegelbericht"? Ich habe meine Informationen aus dem Tagesspiegel. Dass es da einen tendeziösen und einen "etwas weniger tendenziösen" Bericht gegeben haben sollte, ist mir bisher entgangen.

 

In der Sache war mir bisher nicht bekannt, dass ich ein Auto rechts auf dem Radweg überholen darf, das vor mir scharf bremst. Bist du dir da auch ganz sicher?

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Was meinst du mit dem "etwas weniger tendenziösen Tagesspiegelbericht"? Ich habe meine Informationen aus dem Tagesspiegel. Dass es da einen tendeziösen und einen "etwas weniger tendenziösen" Bericht gegeben haben sollte, ist mir bisher entgangen.

 

In der Sache war mir bisher nicht bekannt, dass ich ein Auto rechts auf dem Radweg überholen darf, das vor mir scharf bremst. Bist du dir da auch ganz sicher?

 

 

Auch bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit bleibt es trotzdem eine fahrlässige Tötung. Und die verhängten Strafen liegen doch deutlich über der Mindeststrafe. Da nicht klar war, wer gefahren ist, hätte es ohne Geständnis wohl Freisprüche gegeben.

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Was meinst du mit dem "etwas weniger tendenziösen Tagesspiegelbericht"? Ich habe meine Informationen aus dem Tagesspiegel. Dass es da einen tendeziösen und einen "etwas weniger tendenziösen" Bericht gegeben haben sollte, ist mir bisher entgangen.

 

Ich meinte den Junge-Freiheit-Bericht, auf den Iring verlinkt hat.

In der Sache war mir bisher nicht bekannt, dass ich ein Auto rechts auf dem Radweg überholen darf, das vor mir scharf bremst. Bist du dir da auch ganz sicher?

 

Wenn vor dir ein Fahrzeug scharf bremst, dann ist es nicht zwingend verkehrswidrig, wenn du auf den Radweg ausweichst, um in höchster Not eine Kollision zu vermeiden. Eben das hat - so mein Verständnis der Zeitungsberichte - das Landgericht zugunsten der Angeklagten unterstellt.

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Was meinst du mit dem "etwas weniger tendenziösen Tagesspiegelbericht"? Ich habe meine Informationen aus dem Tagesspiegel. Dass es da einen tendeziösen und einen "etwas weniger tendenziösen" Bericht gegeben haben sollte, ist mir bisher entgangen.

 

In der Sache war mir bisher nicht bekannt, dass ich ein Auto rechts auf dem Radweg überholen darf, das vor mir scharf bremst. Bist du dir da auch ganz sicher?

 

 

Auch bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit bleibt es trotzdem eine fahrlässige Tötung. Und die verhängten Strafen liegen doch deutlich über der Mindeststrafe. Da nicht klar war, wer gefahren ist, hätte es ohne Geständnis wohl Freisprüche gegeben.

 

Sehe ich genauso. Ich wollte nur Clowns Reduktion auf 12 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung geraderücken.

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Sehe ich genauso. Ich wollte nur Clowns Reduktion auf 12 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung geraderücken.

 

Das ist nicht meine Reduktion, sondern offenbar die des LG Berlins.

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Sehe ich genauso. Ich wollte nur Clowns Reduktion auf 12 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung geraderücken.

 

Das ist nicht meine Reduktion, sondern offenbar die des LG Berlins.

 

Wo nimmst du das her?

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Wo nimmst du das her?

 

Aus folgenden Passagen des Tagesspiegel-Artikels:

 

Wie schnell sich das von Anabell S. herangewunkene Taxi nach rechts auf die Spur des Transporters bewegte, sei jedoch nicht eindeutig zu klären gewesen, so das Gericht. Zugunsten von Miriton C. sei davon auszugehen, dass der Taxifahrer „abrupt nach rechts zog und abbremste, um die Personen aufzunehmen". Dadurch habe sich auch Miriton C. veranlasst gesehen, nach rechts zu ziehen.

 

und

 

„Bei angepasster Geschwindigkeit wäre es nicht zum Unfall gekommen", sagte Richter Carsten Wolke.

 

http://www.tagesspie...fe/9303394.html

 

Daraus schließe ich, dass das Gericht zugunsten der Angeklagten unterstellt hat, dass das Taxi seinerseits verkehrswidrig den Lkw zum Herüberziehen auf den Gehweg genötigt hat und dass Anknüpfungspunkt des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung nicht das Fahrmanöver an sich, sondern die unangepasste Geschwindigkeit zuvor, die dazu führte, dass es überhaupt zum Ausweichmanöver kam und die Angeklagten nicht mehr bremsen konnten.

Eine andere Lesart des Artikels ist freilich möglich, in Unkenntnis der schriftlichen Urteilsgründe (so sie denn nicht zu arg abgekürzt sind), lässt sich Definitives hierzu nicht sagen. Ich finde meine Deutung jedoch ganz plausibel.

bearbeitet von Clown
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Danke für den Link, sowas hatte ich gesucht. In dem dort verlinkten früheren Tagesspiegel-Artikel steht auch, dass es am Stralauer Platz passiert ist. Also war es gar kein richtig abgetrennter, rot gepflasterter Radweg, sondern einfach nur ein durch weiße Linie gekennzeichneter Radstreifen, der ansonsten, also "baulich" Teil der Straße war.

 

Da hatte ich die ganze Zeit einfach ein anderes Bild im Kopf. Auf so einen Streifen kann man schon mal ziehen, um einen Unfall zu vermeiden.

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Danke für den Link, sowas hatte ich gesucht. In dem dort verlinkten früheren Tagesspiegel-Artikel steht auch, dass es am Stralauer Platz passiert ist. Also war es gar kein richtig abgetrennter, rot gepflasterter Radweg, sondern einfach nur ein durch weiße Linie gekennzeichneter Radstreifen, der ansonsten, also "baulich" Teil der Straße war.

 

Da hatte ich die ganze Zeit einfach ein anderes Bild im Kopf. Auf so einen Streifen kann man schon mal ziehen, um einen Unfall zu vermeiden.

 

Angesichts dessen ist gegen die Rechtsfolgenbemessung des Landgerichts m.E. nichts zu erinnern. Zwar ist zuzugeben, dass die strafrechtlichen Vorbelastungen und Teile des Nachtatverhaltens (soweit sie verwertet werden können) nicht günstig für die Angeklagten sind. Aber aus diesen folgt nicht zwingend ein erhöhter Erziehungsbedarf, der eine unbedingte Jugendstrafe nötig macht.

Menschlich ist die nicht oder kaum zutage getretene Reue der Angeklagten, die die Tragik des von ihnen verschuldeten Unfalls offenbar nicht eingestehen möchten, bedauerlich. Fehlende Reue ist jedoch weder ein Strafschärfungsgrund, noch kann das Recht solche nur sittlich gebotenen Verhaltensweisen erzwingen.

 

Ich finde es ehrlich gesagt auch abstoßend, dass Iring diesen schrecklichen Unfall missbraucht, um wieder einmal in diesem Forum seine fremdenfeindlichen Überzeugungen zu paradieren.

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