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Im Namen des Volkes...


Clown

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Teil der Religionsfreiheit ist auch ein Selbstbestimmungsrecht in eigenen Angelegenheiten, Religionsgemeinschaften müssen nicht demokratisch organisiert sein! Auch ist allein schon dadurch, dass die Organisation der Religionsgemeinschaft der Pflege und Ausübung des Glaubens ihrer Mitglieder dient, ihre Grundrechtsträgerschaft eine Verstärkung der Grundrechte ihrer Mitglieder.

M.E. kann es nur in dem Maße eine Verstärkung sein, in dem die Mitglieder auch Mitspracherechte haben.

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Es widerstrebt mir dies in diesem Thread zu posten, denn mit Recht und Gerechtigkeit hat das nichts mehr zu tun, aber ein Gericht hat das "Urteil" gesprochen:

 

Ein Mann und eine Frau sollen im Iran gesteinigt werden, da sie Ehebruch begangen haben sollen. Der Ehemann der Frau hat diese wohl zur Prostitution gezwungen und war auch drogensüchtig, dies interessierte die oder den "Richter" nicht.

 

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,489628,00.html

 

:angry:

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http://www.heise.de/newsticker/meldung/93376

 

Hier ist die Musik-Industrie mal baden gegangen.

Sehr erfreulich.

 

Ein eigener Auskunftsanspruch gegen die Provider auf Offenlegung der Nutzerdaten stehe der Musikindustrie eben nicht zu. In dem sie "den Strafverfolgungsbehörden mehrere 10.000 Strafanzeigen beschert", strebe sie folglich Auskünfte an, die ihr "der Gesetzgeber bewusst versagt hat

 

Unter der Hand war zu erfahren, dass mehrere Staatsanwälte versuchen werden, einen ähnlichen Beschluss ihres ortsansässigen Amtsgericht zu erwirken.
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Ein tragischer, aber auch juristisch etwas merkwürdiger Fall, der hier entschieden wurde:

 

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,507108,00.html

 

Das erste, was mich verwundert ist, dass die StA nur eine Verurteilung wegen eines besonders schweren Fall des Totschlags beantragt hat und nicht wegen Mordes, das zweite dass das Tatgericht das Mordmerkmal der Grausamkeit bestätigt hat, wo doch der BGH bei einem ähnlich gelagerten Fall letztens recht hohe Hürden für die tatrichterliche Feststellung, die eine solche Verurteilung tragen, aufgestellt hat (mal sehen, ob das revisionsfest ist). Das dritte, wieso das Tatgericht von der fakultativen Strafmilderung des § 13 II StGB überhaupt Gebrauch gemacht hat.

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Das OLG Saarbrücken hat die staatsanwaltliche Revision gegen einen amtsgerichtlichen Freispruch vom Vorwurf des Betruges eines Rechtsreferendar, der sich gleichzeitig in Hessen und im Saarland in den Vorbereitungsdienst begeben hat, zurückgewiesen.

 

Aus den Gründen:

§ 22 IV 1 SaarlJAG postuliert zwar die Verpflichtung des Referendars, sich während des juristischen Vorbereitungsdienstes mit vollem Einsatz der Arbeitskraft der Ausbildung zu widmen. Es erscheint jedoch bereits fraglich, ob der Angekl. gegen diese Verpflichtung durch die Aufnahme einer Parallelausbildung in einem anderen Bundesland verstoßen hat. Mit guten Gründen ließe sich ebenso vertreten, dass er sich seiner Ausbildung besonders, nämlich mit doppeltem Einsatz gewidmet hat.

 

OLG Saarbrücken NJW 2007, 2868, 2869. :angry:

bearbeitet von Clown
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Das OLG Saarbrücken hat die staatsanwaltliche Revision gegen einen amtsgerichtlichen Freispruch vom Vorwurf des Betruges eines Rechtsreferendar, der sich gleichzeitig in Hessen und im Saarland in den Vorbereitungsdienst begeben hat, zurückgewiesen.

 

Aus den Gründen:

§ 22 IV 1 SaarlJAG postuliert zwar die Verpflichtung des Referends, sich während des juristischen Vorbereitungsdienstes mit vollem Einsatz der Arbeitskraft der Ausbildung zu widmen. Es erscheint jedoch bereits fraglich, ob der Angekl. gegen diese Verpflichtung durch die Aufnahme einer Parallelausbildung in einem anderen Bundesland verstoßen hat. Mit guten Gründen ließe sich ebenso vertreten, dass er sich seiner Ausbildung besonders, nämlich mit doppeltem Einsatz gewidmet hat.

 

OLG Saarbrücken NJW 2007, 2868, 2869. :angry:

 

Zustände bei diesen Juristen!

 

In der Refendarausbildung für das Lehramt (zumindest in Bayern) ist soviel persönliche Anwesenheit gefragt, dass man schon über die Gabe der Bilokation verfügen müsste, um das in zwei Bundesländern gleichzeitig zu machen. :D

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Das OLG Saarbrücken hat die staatsanwaltliche Revision gegen einen amtsgerichtlichen Freispruch vom Vorwurf des Betruges eines Rechtsreferendar, der sich gleichzeitig in Hessen und im Saarland in den Vorbereitungsdienst begeben hat, zurückgewiesen.

 

Aus den Gründen:

§ 22 IV 1 SaarlJAG postuliert zwar die Verpflichtung des Referends, sich während des juristischen Vorbereitungsdienstes mit vollem Einsatz der Arbeitskraft der Ausbildung zu widmen. Es erscheint jedoch bereits fraglich, ob der Angekl. gegen diese Verpflichtung durch die Aufnahme einer Parallelausbildung in einem anderen Bundesland verstoßen hat. Mit guten Gründen ließe sich ebenso vertreten, dass er sich seiner Ausbildung besonders, nämlich mit doppeltem Einsatz gewidmet hat.

 

OLG Saarbrücken NJW 2007, 2868, 2869. :D

 

Zustände bei diesen Juristen!

 

In der Refendarausbildung für das Lehramt (zumindest in Bayern) ist soviel persönliche Anwesenheit gefragt, dass man schon über die Gabe der Bilokation verfügen müsste, um das in zwei Bundesländern gleichzeitig zu machen. ;)

 

Ein Fall für Pater Pio :angry:

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Es kann (leider) noch laecherlicher und trauriger werden: "Three boys, 8 and 9, charged with raping 11-year-old girl", hier ist der Link. Damit allen die richtige Uebersetzung klar ist: "Drei Jungen, 8 und 9 Jahre alt, wird vorgeworfen, ein 11-jaehriges Maedchen vergewaltigt zu haben". Die Jungens sind (noch?) nicht strafrechtlich angeklagt, und auch nicht verurteilt. Dieser Fall ist sehr merkwuerdig.

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http://www.law-podcasting.de/das-damokless...-fuer-jedermann

 

Ein Freiberufler beauftragt einen Maler mit der Zeichnung von kundenindividuellen Weihnachtskarten und zahlt dafuer einen Betrag von 1000 Euro. Kurze Zeit spaeter meldet sich die Kuenstlersozialkasse bei ihm und fordert 5% Kuenstlerabgabe auf den Rechnungsbetrag.

 

Der Freiberufler geht vor Gericht und verliert, der Bescheid ist rechtskraeftig.

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Ein Ermittlungsrichter in Altötting hat einen Durchsuchungsbefehl gegen einen 40-Jährigen Familienvater erlassen. Er war offenbar der Sachbeschädigung am Geburtshaus des Papstes deshalb verdächtig, weil er sich in einer Arztpraxis kritisch über den Papstbesuch geäußert hat.

Die Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft führten die Durchsuchung dann mittels eines Sondereinsatzkommandos durch, anscheinend befürchteten sie gewalttätigen Widerstand und außerdem, so wird ein Beamter zitiert, gestünden die Verdächtigen häufiger, wenn man martialischer auftrete.

 

http://www.mdr.de/fakt/5039319.html

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http://www.law-podcasting.de/das-damokless...-fuer-jedermann

 

Ein Freiberufler beauftragt einen Maler mit der Zeichnung von kundenindividuellen Weihnachtskarten und zahlt dafuer einen Betrag von 1000 Euro. Kurze Zeit spaeter meldet sich die Kuenstlersozialkasse bei ihm und fordert 5% Kuenstlerabgabe auf den Rechnungsbetrag.

 

Der Freiberufler geht vor Gericht und verliert, der Bescheid ist rechtskraeftig.

Irrsinn. Hat ein Künstler denn nicht sowas wie eine Hinweispflicht, wenn solche Gesetze existieren?

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Ein Ermittlungsrichter in Altötting hat einen Durchsuchungsbefehl gegen einen 40-Jährigen Familienvater erlassen. Er war offenbar der Sachbeschädigung am Geburtshaus des Papstes deshalb verdächtig, weil er sich in einer Arztpraxis kritisch über den Papstbesuch geäußert hat.

Die Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft führten die Durchsuchung dann mittels eines Sondereinsatzkommandos durch, anscheinend befürchteten sie gewalttätigen Widerstand und außerdem, so wird ein Beamter zitiert, gestünden die Verdächtigen häufiger, wenn man martialischer auftrete.

 

http://www.mdr.de/fakt/5039319.html

Ganz toll. Und wenn deine eigene Wand besprüht von Graffiti künstlerisch aufgewertet wird, schert das die Gesetzeshüter einen Dreck. "Na, dann werd ich das mal auf meiner unsichtbaren Schreibmaschine notieren..."

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http://www.law-podcasting.de/das-damokless...-fuer-jedermann

 

Ein Freiberufler beauftragt einen Maler mit der Zeichnung von kundenindividuellen Weihnachtskarten und zahlt dafuer einen Betrag von 1000 Euro. Kurze Zeit spaeter meldet sich die Kuenstlersozialkasse bei ihm und fordert 5% Kuenstlerabgabe auf den Rechnungsbetrag.

 

Der Freiberufler geht vor Gericht und verliert, der Bescheid ist rechtskraeftig.

Irrsinn. Hat ein Künstler denn nicht sowas wie eine Hinweispflicht, wenn solche Gesetze existieren?

Vielleicht hatte der Künstler noch nie regelmässige Aufträge;

und wußte es daher nicht.

bearbeitet von pmn
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Irrsinn. Hat ein Künstler denn nicht sowas wie eine Hinweispflicht, wenn solche Gesetze existieren?

Vielleicht hatte der Künstler noch nie regelmässige Aufträge;

und wußte es daher nicht.

Und wer hat die KSK über das Geschäft informiert?

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(KSK:

"KSK ist in Teilen den Eingreifkräften der deutschen Bundeswehr zugeordnet."

siehe:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kommando_Spezialkr%C3%A4fte)

 

 

 

 

Im Ernst, ich hab keine Ahnung.

Vielleicht ein Steuerberater, bzw. derjenige, der die Steuererklärung abgegeben hat.

Keine Ahnung!

bearbeitet von pmn
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Ein Ermittlungsrichter in Altötting hat einen Durchsuchungsbefehl gegen einen 40-Jährigen Familienvater erlassen. Er war offenbar der Sachbeschädigung am Geburtshaus des Papstes deshalb verdächtig, weil er sich in einer Arztpraxis kritisch über den Papstbesuch geäußert hat.

Die Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft führten die Durchsuchung dann mittels eines Sondereinsatzkommandos durch, anscheinend befürchteten sie gewalttätigen Widerstand und außerdem, so wird ein Beamter zitiert, gestünden die Verdächtigen häufiger, wenn man martialischer auftrete.

 

http://www.mdr.de/fakt/5039319.html

Ganz toll. Und wenn deine eigene Wand besprüht von Graffiti künstlerisch aufgewertet wird, schert das die Gesetzeshüter einen Dreck. "Na, dann werd ich das mal auf meiner unsichtbaren Schreibmaschine notieren..."

 

In Berlin wird zur Verhütung und Verfolgung simpler Sachbeschädigungen schonmal ein Polizeihubschrauber abgeordnet. Wenn du der Ansicht bist, dass in einer Strafsache, bei der du verletzt bist, vorschnell wg. mangelnden Tatverdachts eingestellt wurde (§ 170 II) kannst du ein Klageerzwingungsverfahren einleiten.

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In Berlin wird zur Verhütung und Verfolgung simpler Sachbeschädigungen schonmal ein Polizeihubschrauber abgeordnet.

Jedwede simple Sachbeschädigung oder nur solche an öffentlichen Gebäuden, Palais von Abgeordneten etc. ?

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In Berlin wird zur Verhütung und Verfolgung simpler Sachbeschädigungen schonmal ein Polizeihubschrauber abgeordnet.

Jedwede simple Sachbeschädigung oder nur solche an öffentlichen Gebäuden, Palais von Abgeordneten etc. ?

 

In Berlin bekommt man bei der Anmeldung beim Bürgeramt Bescheid, ob man als Bonze gelistet wird (ein entsprechender Aktenvermerk wird dann angefertigt). Selbstverständlich findet Strafverfolgung und Verbrechensverhütung nur bei Vergehen und Verbrechen gegen Bonzen statt.

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