mbo Geschrieben 17. Februar 2014 Melden Share Geschrieben 17. Februar 2014 Finanzgericht Köln: Spende an den Papst ist nicht absetzbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 18. Februar 2014 Melden Share Geschrieben 18. Februar 2014 Stütze für alle und zwar sofort: http://www.bild.de/politik/inland/hartz-4/hartz-iv-fuer-arbeitslose-eu-auslaender-34733848.bild.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 18. Februar 2014 Melden Share Geschrieben 18. Februar 2014 Stütze für alle und zwar sofort: http://www.bild.de/politik/inland/hartz-4/hartz-iv-fuer-arbeitslose-eu-auslaender-34733848.bild.html Wenn das Bildzeitung berichtet muss es ja stimmen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 19. Februar 2014 Autor Melden Share Geschrieben 19. Februar 2014 Stütze für alle und zwar sofort: http://www.bild.de/p...33848.bild.html Vielleicht hättest du das ganze besser in der FAZ lesen sollen. Dort wissen sie (hoffentlich) zwischen Äußerungen einer Richterin bei der Jahrespressekonferenz des BSG und gerichtlichen Entscheidungen besser zu unterscheiden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 19. Februar 2014 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2014 Prof. Kreiter darf in Bremen an Makaken forschen. Nachdem die rot-grüne Landesregierung das Thema Tierquälerei für den Wahlkampf 2007 entdeckt hatte und Kreiter ohne jede Rechtsgrundlage die Zulassung für seine Experimente entzogen hat, haben sie ihn auch noch 6 Jahre lang durch alle Instanzen klagen lassen (Kreiter hat jede Instanz gewonnen). Diese Frechheit muss man erstmal aufbringen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
teofilos Geschrieben 19. Februar 2014 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2014 (bearbeitet) Prof. Kreiter darf in Bremen an Makaken forschen. Nachdem die rot-grüne Landesregierung das Thema Tierquälerei für den Wahlkampf 2007 entdeckt hatte und Kreiter ohne jede Rechtsgrundlage die Zulassung für seine Experimente entzogen hat, haben sie ihn auch noch 6 Jahre lang durch alle Instanzen klagen lassen (Kreiter hat jede Instanz gewonnen). Diese Frechheit muss man erstmal aufbringen. Du würdest natürlich auf deine Optionen verzichten und nur um der Wissenschaft willen deine Wiederwahl in Gefahr bringen. Lieber ein brennender Campus als Verrat an der Wahrheit ... Dieser Artikel beschreibt, worum es geht. Ähnliche Konflikte hatten wir hier ja schon mit den Grundrechten "Kinderschutz" und "Religionsfreiheit": Es geht nicht bloß um Tierschutz: Es geht darum, ein Auseinanderdriften zu verhindern: das Auseinanderdriften von Forschung – und der Gesellschaft, die sie trägt. bearbeitet 19. Februar 2014 von teofilos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 19. Februar 2014 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2014 Du würdest natürlich auf deine Optionen verzichten Welche Optionen? Beschlüsse ohne Rechtsgrundlage wären für mich keine "Option". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 19. Februar 2014 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2014 Prof. Kreiter darf in Bremen an Makaken forschen. Nachdem die rot-grüne Landesregierung das Thema Tierquälerei für den Wahlkampf 2007 entdeckt hatte und Kreiter ohne jede Rechtsgrundlage die Zulassung für seine Experimente entzogen hat, haben sie ihn auch noch 6 Jahre lang durch alle Instanzen klagen lassen (Kreiter hat jede Instanz gewonnen). Diese Frechheit muss man erstmal aufbringen. Du würdest natürlich auf deine Optionen verzichten und nur um der Wissenschaft willen deine Wiederwahl in Gefahr bringen. Lieber ein brennender Campus als Verrat an der Wahrheit ... Dieser Artikel beschreibt, worum es geht. Ähnliche Konflikte hatten wir hier ja schon mit den Grundrechten "Kinderschutz" und "Religionsfreiheit": Es geht nicht bloß um Tierschutz: Es geht darum, ein Auseinanderdriften zu verhindern: das Auseinanderdriften von Forschung – und der Gesellschaft, die sie trägt. Dass ist die gleiche Gesellschaft, die entsetzt darüber ist, dass Löwen Giraffen fressen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
teofilos Geschrieben 19. Februar 2014 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2014 Prof. Kreiter darf in Bremen an Makaken forschen. Nachdem die rot-grüne Landesregierung das Thema Tierquälerei für den Wahlkampf 2007 entdeckt hatte und Kreiter ohne jede Rechtsgrundlage die Zulassung für seine Experimente entzogen hat, haben sie ihn auch noch 6 Jahre lang durch alle Instanzen klagen lassen (Kreiter hat jede Instanz gewonnen). Diese Frechheit muss man erstmal aufbringen. Du würdest natürlich auf deine Optionen verzichten und nur um der Wissenschaft willen deine Wiederwahl in Gefahr bringen. Lieber ein brennender Campus als Verrat an der Wahrheit ... Dieser Artikel beschreibt, worum es geht. Ähnliche Konflikte hatten wir hier ja schon mit den Grundrechten "Kinderschutz" und "Religionsfreiheit": Es geht nicht bloß um Tierschutz: Es geht darum, ein Auseinanderdriften zu verhindern: das Auseinanderdriften von Forschung – und der Gesellschaft, die sie trägt. Dass ist die gleiche Gesellschaft, die entsetzt darüber ist, dass Löwen Giraffen fressen? Das ist doch Quatsch. Aber was soll's. Ein Hoch auf Polemik und Vorurteile. Und es gibt hier natürlich keine Zweifel, dass Kreiter Opfer ist und von edlem Gemüt. Aber das ist nicht die Frage. Es geht um einen Wertekonflikt. Tierschutz als Staatsziel und Freiheit der Wissenschaft. Jedem bleibt es unbenommen die Versuchebeschreibungen bei der Uni Bremen anzufordern und sich selbst ein Bild zu machen. Ich sehe diese Versuche aus veterinärmedizinischer Sicht als vertretbar an aber schön sind sie nicht. Ich sag's mal so, kein Löwe würde eine Giraffe durch Verdurstenlassen töten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 21. Februar 2014 Melden Share Geschrieben 21. Februar 2014 "Drecksasylant" ist laut einem Schweizer Gericht keine rassistische Aeusserung http://www.sueddeutsche.de/politik/urteil-zu-beschimpfung-schweizer-gericht-haelt-dreckasylant-nicht-fuer-rassistisch-1.1895071 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 26. Februar 2014 Melden Share Geschrieben 26. Februar 2014 Bundesverfassungsgericht kippt "3-Prozent-Hürde" Laut dem Bericht wären wohl 2009 u.a auch die REPUBLIKANER ins Europaparlament gekommen, wenn es damals keine 3-Prozent-Hürde gegeben hätte. Für Juristen mag das kein Argument sein, aber das ausgerechnet Deutschland Leute vom rechten Rand ins Europäische Parlament schickt, mag mir nicht schmecken. Ums in Facebook-Deutsch zu formulieren: Definitiv Dislike! 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 26. Februar 2014 Melden Share Geschrieben 26. Februar 2014 Bundesverfassungsgericht kippt "3-Prozent-Hürde" Laut dem Bericht wären wohl 2009 u.a auch die REPUBLIKANER ins Europaparlament gekommen, wenn es damals keine 3-Prozent-Hürde gegeben hätte. Für Juristen mag das kein Argument sein, aber das ausgerechnet Deutschland Leute vom rechten Rand ins Europäische Parlament schickt, mag mir nicht schmecken. Ums in Facebook-Deutsch zu formulieren: Definitiv Dislike! Es ist so oder so kein Argument ... 1. gibt es so einige EU-Länder ohne eine Sperrklausel 2. sitzen bereits einige "rechtsaußen" Parteien im EU-Parlament ... halt nur aus anderen Ländern., es gab sogar eine Zeit lang eine explizit rechte Fraktion ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 26. Februar 2014 Melden Share Geschrieben 26. Februar 2014 Bundesverfassungsgericht kippt "3-Prozent-Hürde" Laut dem Bericht wären wohl 2009 u.a auch die REPUBLIKANER ins Europaparlament gekommen, wenn es damals keine 3-Prozent-Hürde gegeben hätte. Für Juristen mag das kein Argument sein, aber das ausgerechnet Deutschland Leute vom rechten Rand ins Europäische Parlament schickt, mag mir nicht schmecken. Ums in Facebook-Deutsch zu formulieren: Definitiv Dislike! Es ist so oder so kein Argument ... 1. gibt es so einige EU-Länder ohne eine Sperrklausel 2. sitzen bereits einige "rechtsaußen" Parteien im EU-Parlament ... halt nur aus anderen Ländern., es gab sogar eine Zeit lang eine explizit rechte Fraktion ... Mal abgesehen davon das ich gar keine "explizit rechte Fraktion" im EU-Parlament haben will, will ich (in anbetracht der Geschichte) dort keine deutschen rechten haben. In dem was ich zwischen den Zeilen deines Postes lese geb ich dir allerdings recht: Vielleicht muss man das als Demokrat aushalten und sie mit demokratischen Mitteln, also Entlarven, guter Politik und, auf diese Weise, mit Überzeugung schlagen als mit Tricks des Wahlrechtes... Und trotzdem: NPD im EU-Parlament? Mir wird schlecht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 26. Februar 2014 Melden Share Geschrieben 26. Februar 2014 Und trotzdem: NPD im EU-Parlament? Es sei denn, sie wird verboten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 26. Februar 2014 Melden Share Geschrieben 26. Februar 2014 Bundesverfassungsgericht kippt "3-Prozent-Hürde" Laut dem Bericht wären wohl 2009 u.a auch die REPUBLIKANER ins Europaparlament gekommen, wenn es damals keine 3-Prozent-Hürde gegeben hätte. Für Juristen mag das kein Argument sein, aber das ausgerechnet Deutschland Leute vom rechten Rand ins Europäische Parlament schickt, mag mir nicht schmecken. Ums in Facebook-Deutsch zu formulieren: Definitiv Dislike! Wahlrecht ist nun mal politisch neutral, sonst wäre es nicht demokratisch. De facto braucht es jetzt 1,01 % der Stimmen um ein Mandat zu erhalten. Beim letzten Mal hätten so die Republikaner, die Tierschützer und die Freien Wähler je 1 Sitz erhalten. Freilich dürfte der Wegfall der Hürde die Wahl kleiner Parteien eher begünstigen. Da der Zugang zu politischen Ämtern derzeit nur über eine Karriere in einer der vier bis fünf Großparteien läuft, ist die Öffnung begrüßenswert. Die Kleinparteien bestehen ja nicht nur aus Radikalen, da gibt es sehr vernünftige Leute, zB in der ÖDP, bei den Freien Wählern... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 26. Februar 2014 Melden Share Geschrieben 26. Februar 2014 Und trotzdem: NPD im EU-Parlament? Es sei denn, sie wird verboten. Beim letzten Mal ist sie gar nicht angetreten, sie verzichtete zugunsten der DVU, die dann auf 0,4 % kam. Die NPD wird weit überschätzt, sie ist unerfreulich, es geht aber von ihr keine Gefahr für die FDGO aus. Freilich, was würde aus den Antifaschisten ohne ihr Feindbild? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 26. Februar 2014 Melden Share Geschrieben 26. Februar 2014 Bundesverfassungsgericht kippt "3-Prozent-Hürde" Laut dem Bericht wären wohl 2009 u.a auch die REPUBLIKANER ins Europaparlament gekommen, wenn es damals keine 3-Prozent-Hürde gegeben hätte. Für Juristen mag das kein Argument sein, aber das ausgerechnet Deutschland Leute vom rechten Rand ins Europäische Parlament schickt, mag mir nicht schmecken. Ums in Facebook-Deutsch zu formulieren: Definitiv Dislike! Es ist so oder so kein Argument ... 1. gibt es so einige EU-Länder ohne eine Sperrklausel 2. sitzen bereits einige "rechtsaußen" Parteien im EU-Parlament ... halt nur aus anderen Ländern., es gab sogar eine Zeit lang eine explizit rechte Fraktion ... Mal abgesehen davon das ich gar keine "explizit rechte Fraktion" im EU-Parlament haben will, will ich (in anbetracht der Geschichte) dort keine deutschen rechten haben. Nun, ob deutsche oder andere Rechte macht nun wirklich keinen Unterschied, auch mit Blick auf die Geschichte ... "Gleichgesinnte" gab es auch damals nicht nur in Deutschland, allerdings ist rechtes Gedankengut nur in D und, mit Einschränkungen, in A ein Quasi-Tabu, in anderen Ländern nicht, im Gegenteil ... und DAS finde ich noch schlimmer. Im Parlament haben WILL die sicher kaum einer, egal in welchem ... Allerdings haben wir in D die Situation, das grundsätzlich mal nur linke Parteien schlecht sind, bei Rechten wird erstmal immer ein Auge zu gedrückt. In dem was ich zwischen den Zeilen deines Postes lese geb ich dir allerdings recht: Vielleicht muss man das als Demokrat aushalten und sie mit demokratischen Mitteln, also Entlarven, guter Politik und, auf diese Weise, mit Überzeugung schlagen als mit Tricks des Wahlrechtes... Und trotzdem: NPD im EU-Parlament? Mir wird schlecht Ja, die Begeisterung hält sich sehr in Grenzen. Sie den Vorteil daran : Rechtsausleger tendieren dazu, sich schon innerhalb der eigenen Partei gegenseitig zu zerfleischen, erst recht in Gruppen angeblich gleichgesinnter Parteien. Im EU-Parlament wird jede "Koalition" früher oder später scheitern, weil im Endeffekt jede nationale Partei nur den Vorteil der eigenen "Volksgenossen" im Auge hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 26. Februar 2014 Melden Share Geschrieben 26. Februar 2014 Und trotzdem: NPD im EU-Parlament? Es sei denn, sie wird verboten. Vor oder nach der Eröffnung des Hauptstadtflughafens? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 26. Februar 2014 Melden Share Geschrieben 26. Februar 2014 Nicht zu vergessen: Justizopfer. - http://www.sz-online.de/sachsen/freistaat-zahlt-fast-100-000-euro-an-justizopfer--2783579.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 12. März 2014 Melden Share Geschrieben 12. März 2014 (bearbeitet) Auch wenns hier OT ist. Aber die Frage passt hier am besten rein, will ich doch keinen eigenen Threat dafür eröffnen. Ich hab die Vorschrift dafür nicht gefunden, aber soweit ich weis sind Gerichtsprozesse grundsätzlich öffentlich, es sei denn der Richter sagt etwas anderes. TV-Übertragungen sind jedoch grundsätzlich nicht zu gelassen. Eine Ausnahme stellt die Urteilsverkündung beim Bundesverfassungsgericht dar, die schon mal im Fernsehen übertragen werden können. Was spräche dagegen Gerichtsprozesse mit größerem öffentlichen Interesse TV-Öffentlich zu machen, also dort Fernsehübertragungen der Verhandlung zuzulassen. Ich denke da an Gerichtsprozesse aus der Liga eines NSU-Prozesses oder an die Verhandlungen vor den Verfassungsgerichtshöfe (unabhängig ob Bund oder Land) oder vorm BGH wo Grundsatzentscheidungen zu erwarten sind, beim "Fall Höness" bin ich mir da unschlüssig. Ein ernst zu nehmendes Argument gegen solche Fernsehübertragungen: Versteht denn der Zuschauer was er da sieht. Nun, auch wenn der Vergleich hinken mag, ich versteh auch nicht sonderlich viel von Fussball und bin auf die Erklärungen der sog. Experten am Rande der Fußballspiel-Übertragung angewiesen. Diese Erklärungen am Rande von Gerichtsprozessen wäre Job von (Fach-)Journalisten. bearbeitet 12. März 2014 von Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 12. März 2014 Melden Share Geschrieben 12. März 2014 Ich denke die Persönlichkeitsrechte der Beklagten sind Grund genug keine TV-Übertragungen zu erlauben. Weder als Bühne für eine Frau Tschäpe noch als Pranger für einen Sexualstraftäter oder einen Taschendieb. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 12. März 2014 Melden Share Geschrieben 12. März 2014 Ich denke die Persönlichkeitsrechte der Beklagten sind Grund genug keine TV-Übertragungen zu erlauben. Weder als Bühne für eine Frau Tschäpe noch als Pranger für einen Sexualstraftäter oder einen Taschendieb. Aber macht es denn, für die Persönlichkeitsrechte, z.b. einer Frau Tschäpe, einen Unterschied ob ich als Zuschauer im Gerichtssaal oder am TV dem Prozess beiwohne? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 12. März 2014 Autor Melden Share Geschrieben 12. März 2014 Ich hab die Vorschrift dafür nicht gefunden, aber soweit ich weis sind Gerichtsprozesse grundsätzlich öffentlich, es sei denn der Richter sagt etwas anderes. Wobei es nicht im Belieben des Richters steht, die Öffentlichkeit auszuschließen, es braucht einen gesetzlichen Ausschließungsgrund. Was spräche dagegen Gerichtsprozesse mit größerem öffentlichen Interesse TV-Öffentlich zu machen, also dort Fernsehübertragungen der Verhandlung zuzulassen. Ich denke da an Gerichtsprozesse aus der Liga eines NSU-Prozesses oder an die Verhandlungen vor den Verfassungsgerichtshöfe (unabhängig ob Bund oder Land) oder vorm BGH wo Grundsatzentscheidungen zu erwarten sind, beim "Fall Höness" bin ich mir da unschlüssig. Dagegen spräche eine Menge. Wenn wir über die Verhandlungen vor Tatgerichten reden, dann besteht die massive Gefahr der Vorverurteilung und Beeinflussung des Verfahrens. Der Angeklagte müsste sich gefallen lassen, dass sein Bildnis live im Fernsehen ist, im Fall eines Freispruchs wäre sein ramponierter Ruf kaum wiederherzustellen. Weiterhin würden die Zeugen nicht mehr unbefangen aussagen können, weil sie sich jederzeit bewusst wären, das Gericht nicht nur vor sich zu haben, sondern das Gericht der öffentlichen Meinung unsichtbar hinter sich stehen zu haben. Alle Beteiligten würden ihr Verhalten auf die Medienöffentlichkeit ausrichten, ein geordnetes Verfahren würde darunter immens leiden. Wenn wir über die Ebene der obersten Bundesgerichte reden, dann wäre das schon eher denkbar, aber erstens gibt es kaum mündliche Verhandlungen dort (in Relation zur Gesamtzahl der Verfahren) und zweitens sind die sehr häufig stinklangweilig. Einzig könnte ich mir vorstellen, dass das BVerfG in bestimmten, sehr bedeutenden Verfahren (etwa Lissabonvertrag) fernsehöffentlich verhandelt. Aber macht es denn, für die Persönlichkeitsrechte, z.b. einer Frau Tschäpe, einen Unterschied ob ich als Zuschauer im Gerichtssaal oder am TV dem Prozess beiwohne? Es wäre dir wirklich gleichgültig, ob deiner Verhandlung zwanzig Menschen beiwohnen oder zwanzig Millionen und jeder danach dein Gesicht kennt? Der Unterschied ist doch sonnenklar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xamanoth Geschrieben 12. März 2014 Melden Share Geschrieben 12. März 2014 Ich denke die Persönlichkeitsrechte der Beklagten sind Grund genug keine TV-Übertragungen zu erlauben. Weder als Bühne für eine Frau Tschäpe noch als Pranger für einen Sexualstraftäter oder einen Taschendieb. Aber macht es denn, für die Persönlichkeitsrechte, z.b. einer Frau Tschäpe, einen Unterschied ob ich als Zuschauer im Gerichtssaal oder am TV dem Prozess beiwohne? Es geht bei der Öffentlichkeit nicht um Informationsinteresse der Öffentlichkeit, sondern um Kontrolle der Justiz, das Verhindern von "Geheimurteilen". Das ist mit der Gerichtsöffentlichkeit hinreichend gegeben. Ich denke, es dürfte die Arbeit eines Richters beeinträchtigen, wenn er sich im Fernsehen weiß. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Felician Geschrieben 13. März 2014 Melden Share Geschrieben 13. März 2014 (bearbeitet) In meiner Facebooktimeline ist es normalerweise eher ruhig was so etwas angeht gerade aber hat eine Freundin von mir einen Beitrag geteilt in dem die Frage gestellt wurde, ob das Urteil zu Hoeneß angemessen ist, indem es in Verhältnis zum Strafmaß eines Missbrauchs eines Babys gesetzt wurde, wo der Täter auf Bewährung nach drei Wochen Monaten U-Haft frei kam. Ich bin kein Mensch, der gerne populistische Positionen ins Strafrecht bringen möchte, aber kann nur jemand sagen, wie man Nichtjuristen die Gründe für solch unterschiedliche Urteile erklärt? bearbeitet 13. März 2014 von Felician Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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