Gallowglas Geschrieben 19. Januar 2015 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2015 ... vor allem, wenn sie das Rauchen auch da verbieten lassen, wo es sie nicht stören kann ..zB wo? z.b in Raucherclubs oder Raucherkneipen, welche u.a als Kompromisse vorgeschlagen wurden ... aber nein, das darf nicht sein, denn ein Nichtraucher könnte ja mal genau in einen solchen gehen wollen und sich dann durch den Rauch gestört fühlen. Da hat Becker schon recht " Man kann nicht in den Puff gehen und sich dann beschweren, das die Damen nackt rumlaufen" Deutsche können auch aufs Land ziehen und dann gegen Kuhglocken und Misthaufen klagen, oder eine Wohnung direkt neben einer Kirche mieten um sich dann über Kirchenglocken aufzuregen. Geht alles... Nur halt seltsam, daß sich die Leute aufregen, wenn wer gegen Kirchenglocken klagt, nachdem er neben die Kirche gezogen ist, wenn ein Nichtraucher klagt, weil in der Raucherkneipe, in die er sich eingebildet hat, gehen zu müssen, geraucht wird, dann wird das bejubelt ... meist von den gleichen Leuten ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 19. Januar 2015 Melden Share Geschrieben 19. Januar 2015 ... vor allem, wenn sie das Rauchen auch da verbieten lassen, wo es sie nicht stören kann ..zB wo? z.b in Raucherclubs oder Raucherkneipen, welche u.a als Kompromisse vorgeschlagen wurden ... a Bei uns (Niedersachsen) gibt es Raucherkneipen. Ich weiß nicht, wo du wohnst. Bei "uns" in Bayern gehen Shishabars/Zigarrenclubs pleite, weil man dort nicht mehr rauchen darf... Nun gut, man hätte ja, bei uns in Bayern, die Möglichkeit gehabt im Bürgerentscheid dagegen zu stimmen. Bei einer extremst niedrigen Wahlbeteiligung ging es halt so aus wie es aus ging Wer, wie ich, seine "Nein-Stimme" abgeben wollte, dieses aber verpeilt hatte und am Abend verwundert gedacht hatte "Da war doch was!?": Heul net, wärsd halt hingangen!!! Wer grundsätzlich nicht zu Wahlen und Abstimmungen geht weil Demokratie verboten wären wenn sie was bringen würde: Heul net, wärsd halt hingangen!!! Wer Abstimmen gegangen ist aber die Abstimmung verloren hat: Scheiss Demokratie halt, gell? Mir schmeckts ja auch nicht wenn ich meine Stimme den Unterlegenen gegeben hab, bei Wahlen und Abstimmungen. Aber so sind halt die Regeln. Mehrheit entscheidet. Also gilt auch hier: Heul net!!! 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 20. Januar 2015 Autor Melden Share Geschrieben 20. Januar 2015 Demokratie ist nicht alles. Demokratie wird zur Tyrannei, wenn die Minderheit keine robusten Abwehrrechte gegen den Mehrheitswillen hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 20. Januar 2015 Melden Share Geschrieben 20. Januar 2015 Demokratie ist nicht alles. Demokratie wird zur Tyrannei, wenn die Minderheit keine robusten Abwehrrechte gegen den Mehrheitswillen hat. Grundsätzlich hast du ja recht ... Ich denke da, als Beispiel, an Abschaffung der Religionsfreiheit... Sollte ein Volksbegehren durchsetzen den Islam in Deutschland zu verbieten (das dies schon allein wegen den fehlenden Plebisziten auf Bundesebene technisch unmöglich ist ignorieren wir mal, sonst ist das schöne Beispiel kaputt), würde dies zu Recht vom BVG kassiert. Wenn ich mir allerdings ansehe das beim Nichtraucherschutz-Volksentscheid nicht mal jeder zweite Wahlberechtigte zur Abstimmung gegangen sind... Bei einer Demokratiegefährdenden Wahlbeteiligung von 37% (lt. Wiki) muss sich jeder (zumindest jeder Raucher) gefallen lassen wenn man ihm sagt: "Warst damals wählen? Wenn nicht, dann heul net!" Über alles andere kann man dann ab dem zweiten Satz sprechen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 20. Januar 2015 Melden Share Geschrieben 20. Januar 2015 Bei einer Demokratiegefährdenden Wahlbeteiligung von 37% Wäre eine niedrige Wahlbeteiligung demokratiegefährdend, dann wären die USA, das UK und Tschechien keine Demokratien mehr und Polen hätte sich nie zu einer Demokratie entwickelt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 28. Januar 2015 Melden Share Geschrieben 28. Januar 2015 BGH gibt Reagenzglaskindern Recht auf Kenntnis des biologischen Vaters: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/samenspende-urteil-das-geheimnis-der-anderen-haelfte-13395632.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 28. Januar 2015 Melden Share Geschrieben 28. Januar 2015 Na endlich. Mal sehen, wann das Erbrecht sich auch noch bewegt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 29. Januar 2015 Melden Share Geschrieben 29. Januar 2015 Wieso das denn? Adoptivkinder sind gegenüber den leiblichen Eltern ja auch nicht erbberechtigt. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 29. Januar 2015 Melden Share Geschrieben 29. Januar 2015 (bearbeitet) Einer der Juristen hat das gestern schön formuliert: Wenn in einem solchen Fall die soziale Vaterschaft zur Debatte steht (d.h. der soziale Vater nicht mehr als Vater gilt), tritt stattdessen die biologische Vaterschaft ein. Mitsamt den entsprechenden Folgen für Unterhalt und Erbe. bearbeitet 29. Januar 2015 von Flo77 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 29. Januar 2015 Melden Share Geschrieben 29. Januar 2015 Ist das bei adoptierten Kindern auch so? Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dies ist ein beliebter Beitrag. Werner001 Geschrieben 29. Januar 2015 Dies ist ein beliebter Beitrag. Melden Share Geschrieben 29. Januar 2015 So oder so, damit dürfte sich das Thema Samenspende in D erledigt haben. Naja, besser ein Kind wird gar nicht erst geboren, als dass es seinen biologischen Vater nicht kennenlernen kann. Werner 5 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 29. Januar 2015 Melden Share Geschrieben 29. Januar 2015 Na endlich. Mal sehen, wann das Erbrecht sich auch noch bewegt. Was soll sich da bewegen? Gesetzlicher Erbe nach dem natürlichen Vater kann nur werden, wer nicht rechtlich in einem anderen Vaterschaftsverhältnis steht infolge nichtangefochtener Vaterschaft des mütterlichen Ehemanns oder nach Adoption. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
asia Geschrieben 29. Januar 2015 Melden Share Geschrieben 29. Januar 2015 Wer ist nach diesem Urteil noch so dämlich, Samen zu spenden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
krähe Geschrieben 29. Januar 2015 Melden Share Geschrieben 29. Januar 2015 Wer ist nach diesem Urteil noch so dämlich, Samen zu spenden? bzw.: Wer möchte Samen von so einem dämlichen Samenspender? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 29. Januar 2015 Melden Share Geschrieben 29. Januar 2015 Wer ist nach diesem Urteil noch so dämlich, Samen zu spenden?bzw.: Wer möchte Samen von so einem dämlichen Samenspender? Du meinst, die, die als Samenspender geeignet wären, werden ist nun lassen. Den anderen sollte man es aus eugenischen Gründen untersagen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dale Earnhardt Geschrieben 29. Januar 2015 Melden Share Geschrieben 29. Januar 2015 Wer ist nach diesem Urteil noch so dämlich, Samen zu spenden? bzw.: Wer möchte Samen von so einem dämlichen Samenspender? Mich erinnert diese Catch 22-Situation an das amerikanische Geschworenensystem, bei dem immer nur die zu Geschworenen werden, die zu doof sind, sich dieser Verpflichtung zu entziehen. Dale Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 29. Januar 2015 Melden Share Geschrieben 29. Januar 2015 Wer ist nach diesem Urteil noch so dämlich, Samen zu spenden? Es waren schon immer die Dämlichen, die sowas gemacht haben. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
krähe Geschrieben 29. Januar 2015 Melden Share Geschrieben 29. Januar 2015 Ich hatte immer angenommen, dass der soziale Vater der wichtigste und einzige Bezugspunkt sein würde. Dass jetzt die Blutlinie à la Adelsgeschlechter in den Vordergrund rücken könnte, das hat mich schwer enttäuscht.Dass rückwirkend Verträge unwirksam werden, so dass Geheimhaltung des Namens des Spenders unrechtens wird, rückwirkend Unterhaltsansprüche und Erbansprüche an den Spender möglich sein werden, kommt noch dazu.Ist vielleicht ganz gut, dass die daraus entstandenen Kinder dafür sorgen, dass es keine weiteren geben wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 29. Januar 2015 Melden Share Geschrieben 29. Januar 2015 Was soll sich da bewegen? Gesetzlicher Erbe nach dem natürlichen Vater kann nur werden, wer nicht rechtlich in einem anderen Vaterschaftsverhältnis steht infolge nichtangefochtener Vaterschaft des mütterlichen Ehemanns oder nach Adoption.zuviele negationen in dem satz. ich verstehs schon aber irgendwie kommt es mir wacklig vor wenn die nichtanfechtung eine rolle spielt. wenn jemandem klar ist der adoptivvater oder neue ehemann der mutter ist nicht der biologische vater, hat diese person dann erbansprüche gegenüber dem biologischen vater? oder muss sie erst die (soziale) vaterschaft anfechten? warum denn? danke, phyllis Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 29. Januar 2015 Autor Melden Share Geschrieben 29. Januar 2015 Die biologische Vaterschaft ist für sich genommen bedeutungslos. Rechtlicher Vater, mit allen Konsequenzen, ist, wer eine der in § 1592 BGB genannten Voraussetzungen erfüllt, nämlich Ehemann der Mutter zu sein, die Vaterschaft anerkannt zu haben oder im Vaterschaftsfeststellungsverfahren rechtskräftig als Vater festgestellt worden zu sein. Doppelte Vaterschaften gibt es nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 29. Januar 2015 Melden Share Geschrieben 29. Januar 2015 Die biologische Vaterschaft ist für sich genommen bedeutungslos. Rechtlicher Vater, mit allen Konsequenzen, ist, wer eine der in § 1592 BGB genannten Voraussetzungen erfüllt, nämlich Ehemann der Mutter zu sein, die Vaterschaft anerkannt zu haben oder im Vaterschaftsfeststellungsverfahren rechtskräftig als Vater festgestellt worden zu sein. Doppelte Vaterschaften gibt es nicht. Da schauts wieder alle blöd, aber das besagt das gleiche, was ich oben schon gesagt hatte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 29. Januar 2015 Melden Share Geschrieben 29. Januar 2015 Wieso das denn? Adoptivkinder sind gegenüber den leiblichen Eltern ja auch nicht erbberechtigt. Werner Bist Du sicher? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 30. Januar 2015 Melden Share Geschrieben 30. Januar 2015 (bearbeitet) Wieso das denn? Adoptivkinder sind gegenüber den leiblichen Eltern ja auch nicht erbberechtigt. Werner Bist Du sicher? § 1755 BGB lässt das vermuten. Lediglich im Steuerrecht gibt es eine Ausnahme: Wenn die leiblichen Eltern dem Kind etwas vermachen, unterliegt es nicht dem Steuersatz für Fremde (§ 15 Abs. 1a ErbStG) Werner bearbeitet 30. Januar 2015 von Werner001 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 30. Januar 2015 Autor Melden Share Geschrieben 30. Januar 2015 Die biologische Vaterschaft ist für sich genommen bedeutungslos. Rechtlicher Vater, mit allen Konsequenzen, ist, wer eine der in § 1592 BGB genannten Voraussetzungen erfüllt, nämlich Ehemann der Mutter zu sein, die Vaterschaft anerkannt zu haben oder im Vaterschaftsfeststellungsverfahren rechtskräftig als Vater festgestellt worden zu sein. Doppelte Vaterschaften gibt es nicht. Da schauts wieder alle blöd, aber das besagt das gleiche, was ich oben schon gesagt hatte. Hat das wer in Abrede gestellt? Ich habe dir hier sekundiert, nicht mehr. Wieso das denn? Adoptivkinder sind gegenüber den leiblichen Eltern ja auch nicht erbberechtigt. Werner Bist Du sicher? Das deutsche Recht folgt dem Grundsatz der Volladoption und sieht die Zerschneidung der bisherigen Familienbanden des Angenommen vor. Jedenfalls bei der Kindsadoption. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 30. Januar 2015 Melden Share Geschrieben 30. Januar 2015 @Clown, Hat das wer in Abrede gestellt? Ich habe dir hier sekundiert, nicht mehr. Ebendas wollte ich zum Ausdruck bringen, lieber Herr Kollege. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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