Frank Geschrieben 19. Februar 2015 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2015 (bearbeitet) Eher ein Nichturteil. Ich wollte es schon vor einiger Zeit hier schreiben... aber man kommt ja zu nix Staatsanwaltschaft zieht Strafbefehl gegen einen Notarzt aus Neuburg zurück bearbeitet 19. Februar 2015 von Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 23. Februar 2015 Melden Share Geschrieben 23. Februar 2015 Säkularisierungsorder von ganz obenDie Türkei muss Islamunterricht als Pflichtfach an staatlichen Schulen abschaffen. Der Europäische Menschengerichtshof hat das Land dazu verpflichtet. http://www.taz.de/Religion-in-der-Tuerkei/!155012/ Gilt leider nur für die Türkei, bei uns wird der Islamunterricht gerade eingeführt ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 23. Februar 2015 Melden Share Geschrieben 23. Februar 2015 Säkularisierungsorder von ganz obenDie Türkei muss Islamunterricht als Pflichtfach an staatlichen Schulen abschaffen. Der Europäische Menschengerichtshof hat das Land dazu verpflichtet. http://www.taz.de/Religion-in-der-Tuerkei/!155012/ Gilt leider nur für die Türkei, bei uns wird der Islamunterricht gerade eingeführt ... Wo gibt es bei uns denn Zwangsreligionsunterricht? Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 23. Februar 2015 Melden Share Geschrieben 23. Februar 2015 Säkularisierungsorder von ganz obenDie Türkei muss Islamunterricht als Pflichtfach an staatlichen Schulen abschaffen. Der Europäische Menschengerichtshof hat das Land dazu verpflichtet. http://www.taz.de/Religion-in-der-Tuerkei/!155012/ Gilt leider nur für die Türkei, bei uns wird der Islamunterricht gerade eingeführt ... Wo gibt es bei uns denn Zwangsreligionsunterricht? Werner 1. gibt es bei uns bald Islamunterricht und 2. außer in Berlin ist Religionsunterricht ordentliches Unterrichtsfach, die Teilnahme ist Pflicht, man kann höchstens die Art der Folter wählen, und das können auch nur die Eltern. (in Bayern sogar bis zum 18. Geburtstag) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Geist Geschrieben 23. Februar 2015 Melden Share Geschrieben 23. Februar 2015 Säkularisierungsorder von ganz obenDie Türkei muss Islamunterricht als Pflichtfach an staatlichen Schulen abschaffen. Der Europäische Menschengerichtshof hat das Land dazu verpflichtet. http://www.taz.de/Religion-in-der-Tuerkei/!155012/ Gilt leider nur für die Türkei, bei uns wird der Islamunterricht gerade eingeführt ... Wo gibt es bei uns denn Zwangsreligionsunterricht? Werner 1. gibt es bei uns bald Islamunterricht und 2. außer in Berlin ist Religionsunterricht ordentliches Unterrichtsfach, die Teilnahme ist Pflicht, man kann höchstens die Art der Folter wählen, und das können auch nur die Eltern. (in Bayern sogar bis zum 18. Geburtstag) :facepalm: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 23. Februar 2015 Melden Share Geschrieben 23. Februar 2015 Säkularisierungsorder von ganz obenDie Türkei muss Islamunterricht als Pflichtfach an staatlichen Schulen abschaffen. Der Europäische Menschengerichtshof hat das Land dazu verpflichtet. http://www.taz.de/Religion-in-der-Tuerkei/!155012/ Gilt leider nur für die Türkei, bei uns wird der Islamunterricht gerade eingeführt ... Wo gibt es bei uns denn Zwangsreligionsunterricht? Werner 1. gibt es bei uns bald Islamunterricht und 2. außer in Berlin ist Religionsunterricht ordentliches Unterrichtsfach, die Teilnahme ist Pflicht, man kann höchstens die Art der Folter wählen, und das können auch nur die Eltern. (in Bayern sogar bis zum 18. Geburtstag) :facepalm: Ja, das ist auch eine Schweinerei die bestenfalls ein Facepalm wert ist ... aber daran wird sich in unserem religiös-indoktrinierten Land leider so schnell nichts ändern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 23. Februar 2015 Melden Share Geschrieben 23. Februar 2015 Ja, das ist auch eine Schweinerei die bestenfalls ein Facepalm wert ist ... aber daran wird sich in unserem religiös-indoktrinierten Land leider so schnell nichts ändern.Natürlich gibt es den Ethikunterricht nur, um die armen Kinder in Klauen der religiösen Indoktrination des Religionsunterrichtes zu treiben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 23. Februar 2015 Melden Share Geschrieben 23. Februar 2015 (bearbeitet) Säkularisierungsorder von ganz obenDie Türkei muss Islamunterricht als Pflichtfach an staatlichen Schulen abschaffen. Der Europäische Menschengerichtshof hat das Land dazu verpflichtet. http://www.taz.de/Religion-in-der-Tuerkei/!155012/ Gilt leider nur für die Türkei, bei uns wird der Islamunterricht gerade eingeführt ... Wo gibt es bei uns denn Zwangsreligionsunterricht? Werner 1. gibt es bei uns bald Islamunterricht und 2. außer in Berlin ist Religionsunterricht ordentliches Unterrichtsfach, die Teilnahme ist Pflicht, man kann höchstens die Art der Folter wählen, und das können auch nur die Eltern. (in Bayern sogar bis zum 18. Geburtstag) :facepalm: Ja, das ist auch eine Schweinerei die bestenfalls ein Facepalm wert ist ... aber daran wird sich in unserem religiös-indoktrinierten Land leider so schnell nichts ändern. Ich kann dir die Mail-Addy eines Christen geben, der schwer unter der Christenverfolgung leidet, die darin besteht, dass seine Ansichten nicht allgemeine gesellschaftliche Zustimmung finden. Dann könnt ihr mal Kontakt aufnehmen, euch treffen, einen Mate-Tee zusammen trinken und gemeinsam über die böse Welt klagen. Geteiltes Leid ist halbes Leid, es wird euch sicher gut tun, euer Schicksal besser zu ertragen. Werner bearbeitet 23. Februar 2015 von Werner001 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Geist Geschrieben 23. Februar 2015 Melden Share Geschrieben 23. Februar 2015 Säkularisierungsorder von ganz obenDie Türkei muss Islamunterricht als Pflichtfach an staatlichen Schulen abschaffen. Der Europäische Menschengerichtshof hat das Land dazu verpflichtet. http://www.taz.de/Religion-in-der-Tuerkei/!155012/ Gilt leider nur für die Türkei, bei uns wird der Islamunterricht gerade eingeführt ... Wo gibt es bei uns denn Zwangsreligionsunterricht? Werner 1. gibt es bei uns bald Islamunterricht und 2. außer in Berlin ist Religionsunterricht ordentliches Unterrichtsfach, die Teilnahme ist Pflicht, man kann höchstens die Art der Folter wählen, und das können auch nur die Eltern. (in Bayern sogar bis zum 18. Geburtstag) :facepalm: Ja, das ist auch eine Schweinerei die bestenfalls ein Facepalm wert ist ... aber daran wird sich in unserem religiös-indoktrinierten Land leider so schnell nichts ändern. Der Facepalm gilt der Unverfrorenheit mit der Du Halbwahrheiten verbreitest. Aber eigentlich müsste man sich dabei ansGesäß greifen, der Kopf ist angesichts solcher Kampagnen zu schade. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 23. Februar 2015 Melden Share Geschrieben 23. Februar 2015 Ja, das ist auch eine Schweinerei die bestenfalls ein Facepalm wert ist ... aber daran wird sich in unserem religiös-indoktrinierten Land leider so schnell nichts ändern.Natürlich gibt es den Ethikunterricht nur, um die armen Kinder in Klauen der religiösen Indoktrination des Religionsunterrichtes zu treibt Nein, aber der Ethikunterricht wird auch heute noch gerne so gelegt, daß die Schüler, welche ihn besuchen, gegenüber den RU-Besuchern benachteiligt werden. (z.B. Ethik in Randstunden etc) Außerdem, wie ich schon geschrieben habe, bestimmen die Eltern, nicht die Schüler, ob sie in Ethik oder RU gehen müssen, eben in Bayern bis zum 18. Lebensjahr .. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 23. Februar 2015 Melden Share Geschrieben 23. Februar 2015 Säkularisierungsorder von ganz obenDie Türkei muss Islamunterricht als Pflichtfach an staatlichen Schulen abschaffen. Der Europäische Menschengerichtshof hat das Land dazu verpflichtet. http://www.taz.de/Religion-in-der-Tuerkei/!155012/ Gilt leider nur für die Türkei, bei uns wird der Islamunterricht gerade eingeführt ... Wo gibt es bei uns denn Zwangsreligionsunterricht? Werner 1. gibt es bei uns bald Islamunterricht und 2. außer in Berlin ist Religionsunterricht ordentliches Unterrichtsfach, die Teilnahme ist Pflicht, man kann höchstens die Art der Folter wählen, und das können auch nur die Eltern. (in Bayern sogar bis zum 18. Geburtstag) :facepalm: Ja, das ist auch eine Schweinerei die bestenfalls ein Facepalm wert ist ... aber daran wird sich in unserem religiös-indoktrinierten Land leider so schnell nichts ändern. Der Facepalm gilt der Unverfrorenheit mit der Du Halbwahrheiten verbreitest. Aber eigentlich müsste man sich dabei ansGesäß greifen, der Kopf ist angesichts solcher Kampagnen zu schade. Halbwahrheiten ? Als da wären ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 23. Februar 2015 Melden Share Geschrieben 23. Februar 2015 Außerdem, wie ich schon geschrieben habe, bestimmen die Eltern, nicht die Schüler, ob sie in Ethik oder RU gehen müssen, eben in Bayern bis zum 18. Lebensjahr ..Böse Welt. Nicht nur in Bayern bestimmen die Eltern sogar, wo die Schüler schlafen, was sie kaufen und was sie lesen dürfen und (!) ob sie am Sonntag in die Kirche gehen müssen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 23. Februar 2015 Melden Share Geschrieben 23. Februar 2015 (bearbeitet) Außerdem, wie ich schon geschrieben habe, bestimmen die Eltern, nicht die Schüler, ob sie in Ethik oder RU gehen müssen, eben in Bayern bis zum 18. Lebensjahr ..Böse Welt. Nicht nur in Bayern bestimmen die Eltern sogar, wo die Schüler schlafen, was sie kaufen und was sie lesen dürfen und (!) ob sie am Sonntag in die Kirche gehen müssen. Nunja, Wenn ich §5 RelKErzG ("Nach der Vollendung des vierzehnten Lebensjahrs steht dem Kind die Entscheidung darüber zu, zu welchem religiösen Bekenntnis es sich halten will. Hat das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, so kann es nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.") richtig lese darf das Kind mit 14 aus der Kirche austreten. Aber ohne Mama und Papa zu fragen soll es den Religionsunterricht nicht abwählen können? Das dis nicht so ganz einzusehen ist, da hat Gallowglas schon recht. Was an Reliogionsunterricht, mit seinem weltanschaulich neutralen Pendant "Ethik" als ordentlichem Unterrichtsfach so schlimm sein soll vermag ich trotzdem nicht zu verstehen. Im Gegenteil. Wenn Schule auch eine Erziehungsauftrag hat dann ist es ihr Job den Kindern auch ein Ethischen Rüstzeug mit an die Hand zu geben, Charakter- und Gewissensbildung mit zu geben. Soll Schule nur "nützliches" Wissen vermitteln müsste man auch den Sozialkundeunterricht hinterfragen bearbeitet 23. Februar 2015 von Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 23. Februar 2015 Melden Share Geschrieben 23. Februar 2015 Böse Welt. Nicht nur in Bayern bestimmen die Eltern sogar, wo die Schüler schlafen, was sie kaufen und was sie lesen dürfen und (!) ob sie am Sonntag in die Kirche gehen müssen. Die Welt ist sogar noch böser, denn die Eltern bestimmen auch noch, welche Schule besucht wird, um das arme Kind der Folter des Relgionsunterrichts auszusetzen. Die Eltern, die ihren Kindern das pausenbrot schmieren, bestimmen unter Umständen sogar, was drauf ist. Deshalb werden Eltern ja auch „Bestimmer” genannt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 23. Februar 2015 Melden Share Geschrieben 23. Februar 2015 Nein, aber der Ethikunterricht wird auch heute noch gerne so gelegt, daß die Schüler, welche ihn besuchen, gegenüber den RU-Besuchern benachteiligt werden. (z.B. Ethik in Randstunden etc) Da gibt es manchmal Sachzwänge. Wenn man nur zwei Ethik-Schüler pro Klasse hat (derzeit noch nicht unrealistisch), dann muß man entweder eine Ethiklehrer aufbringen, um mit vier bis acht Schülern Ethikunterricht parallel zum Religionsunterricht zu machen - oder man wählt eine (in der Tat unbeliebte!) Randstunde, in der man die Ethik-Schüler von zwei Jahrgängen bequem zusammenfassen kann. Wenn ich mich so an meinen eigenen Religionsunterricht erinnere, dann wäre allerdings der Unterschied zwischen Religion und Ethik marginal gewesen. Von daher ist das Problem inhaltlich nicht so groß wie du es darstellst. 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 26. Februar 2015 Melden Share Geschrieben 26. Februar 2015 Bayerische Verwandtenaffäre: Rechtskräftiger Strafbefehl gegen Frau "Schüttelschorsch" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 12. März 2015 Melden Share Geschrieben 12. März 2015 Impfgegner verliert in der ersten Instanz http://www.derwesten.de/panorama/impfgegner-muss-preisgeld-fuer-masern-beweis-zahlen-id10448878.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
teofilos Geschrieben 12. März 2015 Melden Share Geschrieben 12. März 2015 (bearbeitet) Impfgegner verliert in der ersten Instanz http://www.derwesten.de/panorama/impfgegner-muss-preisgeld-fuer-masern-beweis-zahlen-id10448878.html Dieser Biologe (Dr. Lanka) bestreitet so ziemlich alles in Richtung Existenz von Viren. bearbeitet 12. März 2015 von teofilos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 13. März 2015 Melden Share Geschrieben 13. März 2015 (bearbeitet) Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ist mit der Verfassung nicht vereinbar. Sagt das Bundesverfassungsgericht. Zustimmung! Wenn gläubige Juden mit Kippa, wenn Nonnen im Habit unterrichten dürfen, dann auch die Muslima mit Kopftuch. In einem pluralistischen, säkularen Staat haben den Staat die Inhalte, die die Lehrkraft vermittelt zu interessieren und nicht die Kleidung in der sie es tut. bearbeitet 13. März 2015 von Frank 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 13. März 2015 Melden Share Geschrieben 13. März 2015 Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ist mit der Verfassung nicht vereinbar. Sagt das Bundesverfassungsgericht. Zustimmung! Wenn gläubige Juden mit Kippa, wenn Nonnen im Habit unterrichten dürfen, dann auch die Muslima mit Kopftuch. In einem pluralistischen, säkularen Staat haben den Staat die Inhalte, die die Lehrkraft vermittelt zu interessieren und nicht die Kleidung in der sie es tut. Eine Ohrfeige für rot-grüne Symbolpolitik in NRW. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 13. März 2015 Melden Share Geschrieben 13. März 2015 Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ist mit der Verfassung nicht vereinbar. Sagt das Bundesverfassungsgericht. Zustimmung! Wenn gläubige Juden mit Kippa, wenn Nonnen im Habit unterrichten dürfen, dann auch die Muslima mit Kopftuch. In einem pluralistischen, säkularen Staat haben den Staat die Inhalte, die die Lehrkraft vermittelt zu interessieren und nicht die Kleidung in der sie es tut. Eine Ohrfeige für rot-grüne Symbolpolitik in NRW. Was steht im Bayrischen Schulgesetz? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 13. März 2015 Melden Share Geschrieben 13. März 2015 (bearbeitet) Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ist mit der Verfassung nicht vereinbar. Sagt das Bundesverfassungsgericht. Zustimmung! Wenn gläubige Juden mit Kippa, wenn Nonnen im Habit unterrichten dürfen, dann auch die Muslima mit Kopftuch. In einem pluralistischen, säkularen Staat haben den Staat die Inhalte, die die Lehrkraft vermittelt zu interessieren und nicht die Kleidung in der sie es tut. Eine Ohrfeige für rot-grüne Symbolpolitik in NRW. Was steht im Bayrischen Schulgesetz? Art. 59 Abs. 2 Satz 3 BayEUG : "3 Äußere Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken, dürfen von Lehrkräften im Unterricht nicht getragen werden, sofern die Symbole oder Kleidungsstücke bei den Schülerinnen und Schülern oder den Eltern auch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden können, die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich den christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten nicht vereinbar ist." Verständnisfrage: Warum "Artikel" und nicht "Paragraf"? bearbeitet 13. März 2015 von Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 13. März 2015 Melden Share Geschrieben 13. März 2015 (bearbeitet) Schulverbot bei fehlender Masernimpfung bestätigt: http://www.sueddeutsche.de/panorama/gerichtsentscheidung-in-berlin-bei-fehlender-masernimpfung-droht-schulverbot-1.2392335 bearbeitet 13. März 2015 von rince Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 13. März 2015 Melden Share Geschrieben 13. März 2015 Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ist mit der Verfassung nicht vereinbar. Sagt das Bundesverfassungsgericht. Zustimmung! Wenn gläubige Juden mit Kippa, wenn Nonnen im Habit unterrichten dürfen, dann auch die Muslima mit Kopftuch. In einem pluralistischen, säkularen Staat haben den Staat die Inhalte, die die Lehrkraft vermittelt zu interessieren und nicht die Kleidung in der sie es tut. Eine Ohrfeige für rot-grüne Symbolpolitik in NRW. Was steht im Bayrischen Schulgesetz? Art. 59 Abs. 2 Satz 3 BayEUG : "3 Äußere Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken, dürfen von Lehrkräften im Unterricht nicht getragen werden, sofern die Symbole oder Kleidungsstücke bei den Schülerinnen und Schülern oder den Eltern auch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden können, die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich den christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten nicht vereinbar ist." Verständnisfrage: Warum "Artikel" und nicht "Paragraf"? Ist in Bayern so üblich, daß Gesetze in Artikel gegliedert werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 13. März 2015 Melden Share Geschrieben 13. März 2015 Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ist mit der Verfassung nicht vereinbar. Sagt das Bundesverfassungsgericht. Zustimmung! Wenn gläubige Juden mit Kippa, wenn Nonnen im Habit unterrichten dürfen, dann auch die Muslima mit Kopftuch. In einem pluralistischen, säkularen Staat haben den Staat die Inhalte, die die Lehrkraft vermittelt zu interessieren und nicht die Kleidung in der sie es tut. Eine Ohrfeige für rot-grüne Symbolpolitik in NRW. Was steht im Bayrischen Schulgesetz? Nichts was dem verbotenen Satz aus dem NRW-Gesetz entspricht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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