Elima Geschrieben 13. März 2015 Melden Share Geschrieben 13. März 2015 Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ist mit der Verfassung nicht vereinbar. Sagt das Bundesverfassungsgericht. Zustimmung! Wenn gläubige Juden mit Kippa, wenn Nonnen im Habit unterrichten dürfen, dann auch die Muslima mit Kopftuch. In einem pluralistischen, säkularen Staat haben den Staat die Inhalte, die die Lehrkraft vermittelt zu interessieren und nicht die Kleidung in der sie es tut. Eine Ohrfeige für rot-grüne Symbolpolitik in NRW. Was steht im Bayrischen Schulgesetz? Art. 59 Abs. 2 Satz 3 BayEUG : "3 Äußere Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken, dürfen von Lehrkräften im Unterricht nicht getragen werden, sofern die Symbole oder Kleidungsstücke bei den Schülerinnen und Schülern oder den Eltern auch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden können, die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich den christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten nicht vereinbar ist." Verständnisfrage: Warum "Artikel" und nicht "Paragraf"? Ist in Bayern so üblich, daß Gesetze in Artikel gegliedert werden. Dagegen sind die Verordnungen (Schulordnung ist eine Verordnung) meiner Erinnerung nach in §§ gegliedert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 13. März 2015 Melden Share Geschrieben 13. März 2015 Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ist mit der Verfassung nicht vereinbar. Sagt das Bundesverfassungsgericht. Zustimmung! Wenn gläubige Juden mit Kippa, wenn Nonnen im Habit unterrichten dürfen, dann auch die Muslima mit Kopftuch. In einem pluralistischen, säkularen Staat haben den Staat die Inhalte, die die Lehrkraft vermittelt zu interessieren und nicht die Kleidung in der sie es tut. Eine Ohrfeige für rot-grüne Symbolpolitik in NRW. Was steht im Bayrischen Schulgesetz? Art. 59 Abs. 2 Satz 3 BayEUG : "3 Äußere Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken, dürfen von Lehrkräften im Unterricht nicht getragen werden, sofern die Symbole oder Kleidungsstücke bei den Schülerinnen und Schülern oder den Eltern auch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden können, die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich den christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten nicht vereinbar ist." Verständnisfrage: Warum "Artikel" und nicht "Paragraf"? Ist in Bayern so üblich, daß Gesetze in Artikel gegliedert werden. Dagegen sind die Verordnungen (Schulordnung ist eine Verordnung) meiner Erinnerung nach in §§ gegliedert. Das ist jetzt aber nichts was juristisch-wissenschaftlich einen Unterschied macht, oder? Oder Anders gefragt: Macht es ein Unterschied, für Bedeutung und Gültigkeit des Gesetzes, ob der Gesetzgeber jetzt in Artikel, Paragraph oder Hühnerei gliedert? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 13. März 2015 Melden Share Geschrieben 13. März 2015 Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ist mit der Verfassung nicht vereinbar. Sagt das Bundesverfassungsgericht. Zustimmung! Wenn gläubige Juden mit Kippa, wenn Nonnen im Habit unterrichten dürfen, dann auch die Muslima mit Kopftuch. In einem pluralistischen, säkularen Staat haben den Staat die Inhalte, die die Lehrkraft vermittelt zu interessieren und nicht die Kleidung in der sie es tut. Eine Ohrfeige für rot-grüne Symbolpolitik in NRW. Was steht im Bayrischen Schulgesetz? Art. 59 Abs. 2 Satz 3 BayEUG : "3 Äußere Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken, dürfen von Lehrkräften im Unterricht nicht getragen werden, sofern die Symbole oder Kleidungsstücke bei den Schülerinnen und Schülern oder den Eltern auch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden können, die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich den christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten nicht vereinbar ist." Verständnisfrage: Warum "Artikel" und nicht "Paragraf"? Ist in Bayern so üblich, daß Gesetze in Artikel gegliedert werden. Dagegen sind die Verordnungen (Schulordnung ist eine Verordnung) meiner Erinnerung nach in §§ gegliedert. Das ist jetzt aber nichts was juristisch-wissenschaftlich einen Unterschied macht, oder? Oder Anders gefragt: Macht es ein Unterschied, für Bedeutung und Gültigkeit des Gesetzes, ob der Gesetzgeber jetzt in Artikel, Paragraph oder Hühnerei gliedert? Man muss halt wissen, ob es sich um ein Gesetz oder nur um eine Verordnung handelt. In bestimmten Fällen reichen Verordnungen (die ja nicht vom Gesetzgeber beschlossen, sondern nur vom entsprechenden Ministerium erlassen werden) nicht aus (deshalb habe ich da auch in der Dienstzeit einiges an neuen Regelungen erlebt). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 13. März 2015 Melden Share Geschrieben 13. März 2015 Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ist mit der Verfassung nicht vereinbar. Sagt das Bundesverfassungsgericht. Zustimmung! Wenn gläubige Juden mit Kippa, wenn Nonnen im Habit unterrichten dürfen, dann auch die Muslima mit Kopftuch. In einem pluralistischen, säkularen Staat haben den Staat die Inhalte, die die Lehrkraft vermittelt zu interessieren und nicht die Kleidung in der sie es tut. Eine Ohrfeige für rot-grüne Symbolpolitik in NRW. Was steht im Bayrischen Schulgesetz? Art. 59 Abs. 2 Satz 3 BayEUG : "3 Äußere Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken, dürfen von Lehrkräften im Unterricht nicht getragen werden, sofern die Symbole oder Kleidungsstücke bei den Schülerinnen und Schülern oder den Eltern auch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden können, die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich den christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten nicht vereinbar ist." Verständnisfrage: Warum "Artikel" und nicht "Paragraf"? Ist in Bayern so üblich, daß Gesetze in Artikel gegliedert werden. Dagegen sind die Verordnungen (Schulordnung ist eine Verordnung) meiner Erinnerung nach in §§ gegliedert. Das ist jetzt aber nichts was juristisch-wissenschaftlich einen Unterschied macht, oder? Oder Anders gefragt: Macht es ein Unterschied, für Bedeutung und Gültigkeit des Gesetzes, ob der Gesetzgeber jetzt in Artikel, Paragraph oder Hühnerei gliedert? Man muss halt wissen, ob es sich um ein Gesetz oder nur um eine Verordnung handelt. In bestimmten Fällen reichen Verordnungen (die ja nicht vom Gesetzgeber beschlossen, sondern nur vom entsprechenden Ministerium erlassen werden) nicht aus (deshalb habe ich da auch in der Dienstzeit einiges an neuen Regelungen erlebt). Dann ist die Überschrift (Gesetz über... /Verordnung zu...) und der "Autor" (Gesetzgeber/Minister) über den Text wichtiger als die darunterliegende Gliederung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 13. März 2015 Melden Share Geschrieben 13. März 2015 wenn Nonnen im Habit unterrichten dürfen Ich warte ja immer noch drauf, dass mir jemand zeigt, wo Nonnen an einer öffentlichen Schule irgendwas unterrichten (Religion ausgenommen) Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 13. März 2015 Melden Share Geschrieben 13. März 2015 wenn Nonnen im Habit unterrichten dürfen Ich warte ja immer noch drauf, dass mir jemand zeigt, wo Nonnen an einer öffentlichen Schule irgendwas unterrichten (Religion ausgenommen) Werner Darum gehts nicht. Auch im Religionsunterricht hat den Staat nicht zu interessieren ob die Lehrerin in Jeans und T-Shirt oder im Habit aufschlägt sondern ob der Stoff, den sie unterrichtet, mit der FDG vereinbar ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 13. März 2015 Melden Share Geschrieben 13. März 2015 wenn Nonnen im Habit unterrichten dürfen Ich warte ja immer noch drauf, dass mir jemand zeigt, wo Nonnen an einer öffentlichen Schule irgendwas unterrichten (Religion ausgenommen) Werner Darum gehts nicht. Auch im Religionsunterricht hat den Staat nicht zu interessieren ob die Lehrerin in Jeans und T-Shirt oder im Habit aufschlägt sondern ob der Stoff, den sie unterrichtet, mit der FDG vereinbar ist. Wenn's nicht darum geht, warum heißt es dann immer "Nonnen dürfen auch"? Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 13. März 2015 Melden Share Geschrieben 13. März 2015 wenn Nonnen im Habit unterrichten dürfen Ich warte ja immer noch drauf, dass mir jemand zeigt, wo Nonnen an einer öffentlichen Schule irgendwas unterrichten (Religion ausgenommen) Werner Darum gehts nicht. Auch im Religionsunterricht hat den Staat nicht zu interessieren ob die Lehrerin in Jeans und T-Shirt oder im Habit aufschlägt sondern ob der Stoff, den sie unterrichtet, mit der FDG vereinbar ist. Wenn's nicht darum geht, warum heißt es dann immer "Nonnen dürfen auch"? Werner Entweder reden wir aneinander vorbei oder die Sache ist für einen von uns beide zu hoch. Es ist ja nicht ausgeschlossen das eine Nonne statt Religion, Deutsch, Mathematik oder Biologie unterrichtet. Aber du hast recht das wahrscheinlichste ist das diese Nonne Religion unterrichtet. Aber wie gesagt, um das Fach das sie unterrichtet geht es nicht. Wenn die Nonne, im Habit, Religion unterrichten darf, so lange sie sich an ihr Fach und die FDG hält, dann muss die Muslima im Kopftuch Deutsch/ Mathe/ Bio unterrichten dürfen, so lange sie sich an ihr Fach und die FDG hält. Drum geht es, um nichts anderes Ich hätte beinahe geschrieben "und wenn beide ihr Fach nackt unterrichten hat dies dem Staat auch nicht zu interessieren"... aber das dürfte dann doch zu weit gehen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 13. März 2015 Melden Share Geschrieben 13. März 2015 Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ist mit der Verfassung nicht vereinbar. Sagt das Bundesverfassungsgericht. Zustimmung! Wenn gläubige Juden mit Kippa, wenn Nonnen im Habit unterrichten dürfen, dann auch die Muslima mit Kopftuch. In einem pluralistischen, säkularen Staat haben den Staat die Inhalte, die die Lehrkraft vermittelt zu interessieren und nicht die Kleidung in der sie es tut. Eine Ohrfeige für rot-grüne Symbolpolitik in NRW. Was steht im Bayrischen Schulgesetz? Art. 59 Abs. 2 Satz 3 BayEUG : "3 Äußere Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken, dürfen von Lehrkräften im Unterricht nicht getragen werden, sofern die Symbole oder Kleidungsstücke bei den Schülerinnen und Schülern oder den Eltern auch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden können, die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich den christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten nicht vereinbar ist." Verständnisfrage: Warum "Artikel" und nicht "Paragraf"? Ist in Bayern so üblich, daß Gesetze in Artikel gegliedert werden. Dagegen sind die Verordnungen (Schulordnung ist eine Verordnung) meiner Erinnerung nach in §§ gegliedert. Das ist jetzt aber nichts was juristisch-wissenschaftlich einen Unterschied macht, oder? Oder Anders gefragt: Macht es ein Unterschied, für Bedeutung und Gültigkeit des Gesetzes, ob der Gesetzgeber jetzt in Artikel, Paragraph oder Hühnerei gliedert? Nein, das ist nur eine andere Bezeichnung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 13. März 2015 Melden Share Geschrieben 13. März 2015 (bearbeitet) Es ist ja nicht ausgeschlossen das eine Nonne statt Religion, Deutsch, Mathematik oder Biologie unterrichtet. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass die kleinen grünen Männchen vom Alpha Centauri die 15-Stunden-Woche haben. Trotzdem ist es Unsinn, zu sagen "wenn die kleinen grünen Männchen das haben, dass muss ich das der Gerechtigkeit halber auch haben.". Ich würde gerne die Mathematik oder Deutsch unterrichtende Nonne an der öffentlichen Schule sehen. Ich behaupte, die gibt es nicht. Und deshalb ist es kein Argument, unter Berufung auf hypothetische Nonnen die Zulassung des Kopftuchs zu verlangen. Da gibt es andere Argumente. Werner bearbeitet 13. März 2015 von Werner001 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 13. März 2015 Melden Share Geschrieben 13. März 2015 Ich würde gerne die Mathematik oder Deutsch unterrichtende Nonne an der öffentlichen Schule sehen. Ich behaupte, die gibt es nicht. Und deshalb ist es kein Argument, unter Berufung auf hypothetische Nonnen die Zulassung des Kopftuchs zu verlangen. Da gibt es andere Argumente. Werner Bis zum Beweis des Gegenteils denke ich auch das es die, im Habit, Deutsch oder Mathe unterrichtende Nonne nicht gibt. Aber darum geht es nicht. Es geht darum das es sie geben darf, dann muss es aber auch die, mit Kopftuch, Deutsch oder Mathe unterrichtende Muslima geben dürfen. Religiöse Tracht ist religiöse Tracht ob mir die eine Religion näher steht als die andere hat den Staat erstmal nicht zu interessieren. Man kann es auf ne einfache Formel bringen: Gleiches recht für alle Dem hast du, wenn ich dich richtig lese, auch nicht widersprochen. Und es mag ja sein das es da noch bessere Argumente gibt. Aber das ist mir persönlich, von einer Lust auf Wissensvermehrung abgesehen, auch erst mal egal. Ich muss kein Gerichtsurteil oder eine juristische Seminararbeit schreiben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Baumfaeller Geschrieben 13. März 2015 Melden Share Geschrieben 13. März 2015 Wir könnten hier eigentlich nochmal diskutieren, warum im bayrischen Schulgesetz über christlich-abendlaendische Kulturwerte geredet wird, und dass diese Formulierung der Diskriminierung von Andersdenkenden Tor und Tür öffnet (z.B. juedisch-abendlaendische, islamisch-abendlaendische, ... Kulturwerte). Haben die Mendelssohns (der Philosoph under Komponist) keine Kultur, und keinen Wert? Oder Stefan Zweig oder Albert Einstein? Oder die Ungarisch-staemmigen Paschas, die vor ein paar hundert Jahren das osmanische Reich mitregiert haben? Oder die sehr alte islamische Minderheit in Nordgriechenland? Soweit ich mich erinnere, sind Ungarn und Griechenland Teil des Abendlandes, nicht des Morgenlandes, und das Judentum Teil der deutschen Kultur, aber das scheint der bayrischen Geographie und Geschichtsforschung entgangen zu sein. Es lohnt sich aber nicht, das zu diskutieren, da wir das schon mehrmals probiert haben, und uns nicht einigen werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 13. März 2015 Melden Share Geschrieben 13. März 2015 Man kann es auf ne einfache Formel bringen: Gleiches recht für alle Richtig! Und der Neutralitätspflicht von Schulen, Gerichtssälen oder Rathäusern entspricht dabei am ehesten: keine Tracht für alle! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Baumfaeller Geschrieben 13. März 2015 Melden Share Geschrieben 13. März 2015 Bis zum Beweis des Gegenteils denke ich auch das es die, im Habit, Deutsch oder Mathe unterrichtende Nonne nicht gibt. Aber darum geht es nicht. Bei Nonnen kenne ich nicht aus. Auf der katholischen Schule, wo unser Sohn eigentlich hinwollte, gibt es einen Jesuiten, der Mathe unterrichtet, und Trainer des Rugby-Teams ist. Er trägt natürlich keinen Habit, sondern Jeans, und ein schwarzes Hemd mit römischem Kragen. Bei Rugby-Spielen habe ich ihn nicht gesehen, da trägt er wahrscheinlich Trainingsanzug, oder Windjacke mit dem Abzeichen der Schule drauf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 13. März 2015 Melden Share Geschrieben 13. März 2015 Man kann es auf ne einfache Formel bringen: Gleiches recht für alle Richtig! Und der Neutralitätspflicht von Schulen, Gerichtssälen oder Rathäusern entspricht dabei am ehesten: keine Tracht für alle! Das dies die Position des BfG ist weis ich... Man kann es aber auch anders sehen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 13. März 2015 Melden Share Geschrieben 13. März 2015 klar die passive religionsfreiheit steht wieder mal hinten an. zum glück kann es mir egal sein. aber sollte mal eine tussi im kopftuch meine kleine unterrichten wollen, ist der schulfriede garantiert gestört, und zwar massiv. in dem fall dürfte dann ein verbot erlassen werden. kann man eigentlich noch dümmer urteilen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Baumfaeller Geschrieben 13. März 2015 Melden Share Geschrieben 13. März 2015 Richtig! Und der Neutralitätspflicht von Schulen, Gerichtssälen oder Rathäusern entspricht dabei am ehesten: keine Tracht für alle! Oder genausogut: Alle koennen Tracht anhaben, wenn sie wollen. Ob das jetzt Kopftuch, Nonnen-Habit, Römischer Kragen, Kippa oder Fellhut, oder Lederhosen sind, solange es nicht unanständig (d.h. nackt) oder gefährlich (wie in Texas, mit einem geladenen Six-Shooter im Holster am Gürtel) ist, sollte das alles erlaubt sein. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 13. März 2015 Melden Share Geschrieben 13. März 2015 klar die passive religionsfreiheit steht wieder mal hinten an. zum glück kann es mir egal sein. aber sollte mal eine tussi im kopftuch meine kleine unterrichten wollen, ist der schulfriede garantiert gestört, und zwar massiv. in dem fall dürfte dann ein verbot erlassen werden. kann man eigentlich noch dümmer urteilen? Passive Religionsfreiheit = das recht von anderen Religionen so sehr unbehelligt zu sein das man nicht einmal erfährt das es sie gibt? Gut, reißen wir also auch alle Kirchen ab, alle Synagogen, die Moscheen sowieso... in Deutschland soll es auch vereinzelte hinduistische oder buddhistische Tempel geben. Auch weg damit! Religion raus aus dem öffentlichen Raum. Das schränkt nur die passive Religionsfreiheit ein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 13. März 2015 Melden Share Geschrieben 13. März 2015 Man kann es auf ne einfache Formel bringen: Gleiches recht für alleRichtig! Und der Neutralitätspflicht von Schulen, Gerichtssälen oder Rathäusern entspricht dabei am ehesten: keine Tracht für alle! Das dies die Position des BfG ist weis ich... Ganz ehrlich, das reicht mir! Oder genausogut: Alle koennen Tracht anhaben, wenn sie wollen. Ob das jetzt Kopftuch, Nonnen-Habit, Römischer Kragen, Kippa oder Fellhut, oder Lederhosen sind, solange es nicht unanständig (d.h. nackt) oder gefährlich (wie in Texas, mit einem geladenen Six-Shooter im Holster am Gürtel) ist, sollte das alles erlaubt sein. Und wo machst du dann die Grenze? Kopftuch ja, Burka nein? Ode gar keine Grenze? Es sollte sich rumgesprochen haben, daß das nicht gut funktioniert. Warum denkst du, gibt es gerade an den teuersten Schulen Schuluniformen, und zwar für Lehrer wie für Schüler? (bei Lehrern heißt da nur anders) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 13. März 2015 Melden Share Geschrieben 13. März 2015 (bearbeitet) Passive Religionsfreiheit = das recht von anderen Religionen so sehr unbehelligt zu sein das man nicht einmal erfährt das es sie gibt? Gut, reißen wir also auch alle Kirchen ab, alle Synagogen, die Moscheen sowieso... in Deutschland soll es auch vereinzelte hinduistische oder buddhistische Tempel geben. Auch weg damit! Religion raus aus dem öffentlichen Raum. Das schränkt nur die passive Religionsfreiheit ein Oh, gehen dir jetzt schon die Argumente aus, daß du solch einen Strohmann konstruierst? Obwohl, warum eigentlich nicht? Haben die Christen und Moslems schließlich auch gemacht, wo sie konnten. Da sollten sie jetzt Verständnis zeigen. P.S.: @Frank Religionsfreiheit war und ist immer Freiheit VON der jeweils herrschenden Religion, einschließlich dem Recht, gar keine zu haben. Das muß für alles staatliche Handeln gelten. Was Religiöse dagegen in ihren Tempeln tun, ist mir ziemlich egal, solange sie mich in Ruhe lassen, denn Religionsfreiheit ist KEIN Recht auf Belästigung anderer. bearbeitet 13. März 2015 von Marcellinus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 13. März 2015 Melden Share Geschrieben 13. März 2015 Man kann es auf ne einfache Formel bringen: Gleiches recht für alleRichtig! Und der Neutralitätspflicht von Schulen, Gerichtssälen oder Rathäusern entspricht dabei am ehesten: keine Tracht für alle! Das dies die Position des BfG ist weis ich... Ganz ehrlich, das reicht mir! Jetzt ist der BfG nicht das Mass aller Dinge... genau so wenig die großen Religionsgemeinschaften Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 13. März 2015 Melden Share Geschrieben 13. März 2015 Jetzt ist der BfG nicht das Mass aller Dinge... Für die Regeln unseres Zusammenleben haben wir kein besseres. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 13. März 2015 Melden Share Geschrieben 13. März 2015 Passive Religionsfreiheit = das recht von anderen Religionen so sehr unbehelligt zu sein das man nicht einmal erfährt das es sie gibt? Gut, reißen wir also auch alle Kirchen ab, alle Synagogen, die Moscheen sowieso... in Deutschland soll es auch vereinzelte hinduistische oder buddhistische Tempel geben. Auch weg damit! Religion raus aus dem öffentlichen Raum. Das schränkt nur die passive Religionsfreiheit ein Oh, gehen dir jetzt schon die Argumente aus, daß du solch einen Strohmann konstruierst? Obwohl, warum eigentlich nicht? Haben die Christen und Moslems schließlich auch gemacht, wo sie konnten. Da sollten sie jetzt Verständnis zeigen. Den Strohmann hab nicht ich sonder Phyllis konstruiert... ich hab ihn nur ordentlich abgewatscht... Phyllis kann ich nicht abwatschen. Erstens ist sie physisch nicht anwesend und zweiten ist körperliche Gewaltanwendung, im öffentlichen Diskurs, aus der Mode gekommen (dehalb und weil ich ein so friedlicher Mensch bin würde ich sie auch nicht abwatschen wenn sie körperlich anwesend wäre) also nehme ich ihre Strohmänner. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 13. März 2015 Melden Share Geschrieben 13. März 2015 (bearbeitet) Jetzt ist der BfG nicht das Mass aller Dinge... Für die Regeln unseres Zusammenleben haben wir kein besseres. Reden wie aneinander vorbei? Ich meintemit BfG den Bund für "Geistesfreiheit" bearbeitet 13. März 2015 von Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Baumfaeller Geschrieben 13. März 2015 Melden Share Geschrieben 13. März 2015 (bearbeitet) Und wo machst du dann die Grenze? Kopftuch ja, Burka nein? Ode gar keine Grenze? Dort, wo die Rechte der anderen berührt. Und es gibt kein Recht darauf, Dinge die man nicht mag nicht sehen zu müssen. Da wir alle (leider? glücklicherweise!) sexuelle Wesen sind, bedeutet das: Geschlechtsteile sollten nicht sichtbar sein, weil sich die Schüler sonst nicht konzentrieren können. Und die Kleidung sollte nicht die Sicherheit gefährden, daher keine langen Messer, keine Schusswaffen, keine mit Benzin getränkten Gewänder, kein Sprengstoff. Für Lehrer, bei denen Bewegung nötig ist (Sport!) sollte die Kleidung angebracht sein ... ich glaube man kann in Burka schlecht Fussball unterrichten (weil man den Ball nicht aus den Augenwinkeln sieht), allerdings in Cowboy-Stiefeln auch nicht, weil die Sporen immer Löcher im Ball machen. Ansonsten sollte alles gehen. Die Freiheit des einzelnen ist *NUR* dort eingeschränkt, wo sie die Freiheit der anderen berührt. Warum denkst du, gibt es gerade an den teuersten Schulen Schuluniformen, und zwar für Lehrer wie für Schüler? (bei Lehrern heißt da nur anders)Wenn die Schule Uniformen vorschreiben will, dann kann sie das ruhig tun. Aber dann auch für alle. Und zwar ohne Diskriminierung. In dem Augenblick, in dem man eine Ausnahme von der Uniformpflicht für Nonnen-Habit und jüdische Kippa macht, muss man die Ausnahme allgemein für alle religiöse Tracht machen. Es gibt natürlich Leute, die den Islam immer und im allgemeinen für schädlich halten, und seine Tracht deswegen einfach verbieten wollen. Das ist aber genau auf dem gleichen Niveau wie der Rassismus, der eigentlich in Deutschland nicht mehr existieren sollte. bearbeitet 13. März 2015 von Baumfaeller 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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