Werner001 Geschrieben 16. März 2015 Melden Share Geschrieben 16. März 2015 Nein nein, in Wahrheit hat dieses Gericht den Koran diktiert. Das lässt sich leicht nachweisen, denn es steht im Koran geschrieben. Und was da steht ist wahr, weil es von diesem Gericht diktiert ist. Wie gesagt, es gibt massenweise Instanzen, und alle behaupten, sie allein seien von dem Gericht autorisiert. Aber keiner hat je eine Vollmacht des Gerichts gesehen. Aber das ist doch auch schön, so kann jeder glauben, was er will. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 21. April 2015 Melden Share Geschrieben 21. April 2015 Diakonie wirft Pornodarstellerin 'raus. LArbG weist Kündigungsschutzklage ab: http://www.bild.de/regional/muenchen/kuendigung/porno-erzieherin-verliert-vor-gericht-40635522.bild.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 28. April 2015 Melden Share Geschrieben 28. April 2015 (bearbeitet) "Jokowi" lässt sich nicht beirren. http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/indonesien-acht-drogenschmuggler-hingerichtet-13564771.html die urteile sind ohne zweifel im namen (der grossen mehrheit) des volkes, egal wie man zur strafe steht. und wieso komm ich nicht in den chat? mit 2 browsern versucht, beide stürzen ab. bearbeitet 28. April 2015 von phyllis Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marram Geschrieben 29. April 2015 Melden Share Geschrieben 29. April 2015 Gut geerbt, aber nix für die Grabpflege übrig:Ausgangssituation:http://www.rp-online.de/nrw/vatikan-wegen-grabpflege-verklagt-aid-1.4773393Und nun hat der "Vatikan" verloren:http://www.radioduisburg.de/duisburg/lokalnachrichten/lokalnachrichten/archive/2015/04/27/article/-b2f5fe38f8.htmlWie peinlich ist das denn Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 29. April 2015 Melden Share Geschrieben 29. April 2015 Und nun hat der "Vatikan" verloren: Peinlich höchstens für die Presse. Der Hl. Stuhl ist nicht der Vatikan. Und das Erbe ist offenbar dort noch nicht angekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 29. April 2015 Melden Share Geschrieben 29. April 2015 Kein "Recht" auf Blutspende: http://www.derwesten.de/panorama/eu-urteil-schwulen-darf-blutspenden-verweigert-werden-id10618719.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marram Geschrieben 29. April 2015 Melden Share Geschrieben 29. April 2015 Und nun hat der "Vatikan" verloren: Peinlich höchstens für die Presse. Der Hl. Stuhl ist nicht der Vatikan. Und das Erbe ist offenbar dort noch nicht angekommen. Wieso peinlich für die Presse? Die Frau hat über 400.000,00 Euro (!) diversen kirchlichen katholischen Einrichtungen vermacht. Und nur weil die untereinander das nicht hinkriegen mit der Zuständigkeit und Aufteilung lassen die die Grabpflege von schlichten gut 400,00 nicht machen, sondern das Grab vergammeln? Da ist es egal ob "die Presse" da nun zwischen den diversen katholischen Erbbegünstigten nun den/die richtigen benennt. Letztlich hat hier die katholische Kirche aber sowas von versagt. Was ist das für ein Dilettantenhaufen, der anscheinend innerkirchlich so zerstritten oder unfähig ist, dass er das nicht anständig aufgeteilt bekommt und gleichzeitig die paar Peanuts für die Grabpflege aufbringt :-((( Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 29. April 2015 Melden Share Geschrieben 29. April 2015 Und nun hat der "Vatikan" verloren: Peinlich höchstens für die Presse. Der Hl. Stuhl ist nicht der Vatikan. Und das Erbe ist offenbar dort noch nicht angekommen. Wieso peinlich für die Presse? Die Frau hat über 400.000,00 Euro (!) diversen kirchlichen katholischen Einrichtungen vermacht. Und nur weil die untereinander das nicht hinkriegen mit der Zuständigkeit und Aufteilung lassen die die Grabpflege von schlichten gut 400,00 nicht machen, sondern das Grab vergammeln? Da ist es egal ob "die Presse" da nun zwischen den diversen katholischen Erbbegünstigten nun den/die richtigen benennt. Letztlich hat hier die katholische Kirche aber sowas von versagt. Was ist das für ein Dilettantenhaufen, der anscheinend innerkirchlich so zerstritten oder unfähig ist, dass er das nicht anständig aufgeteilt bekommt und gleichzeitig die paar Peanuts für die Grabpflege aufbringt :-((( Da agieren subalterne Kirchenbeamten, die ja nicht über eigenes Geld entscheiden. Leider keine Hierarchie sondern Bürokratie. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 29. April 2015 Melden Share Geschrieben 29. April 2015 Und nun hat der "Vatikan" verloren: Peinlich höchstens für die Presse. Der Hl. Stuhl ist nicht der Vatikan. Und das Erbe ist offenbar dort noch nicht angekommen. Wieso peinlich für die Presse? Die Frau hat über 400.000,00 Euro (!) diversen kirchlichen katholischen Einrichtungen vermacht. Und nur weil die untereinander das nicht hinkriegen mit der Zuständigkeit und Aufteilung lassen die die Grabpflege von schlichten gut 400,00 nicht machen, sondern das Grab vergammeln? Da ist es egal ob "die Presse" da nun zwischen den diversen katholischen Erbbegünstigten nun den/die richtigen benennt. Letztlich hat hier die katholische Kirche aber sowas von versagt. Was ist das für ein Dilettantenhaufen, der anscheinend innerkirchlich so zerstritten oder unfähig ist, dass er das nicht anständig aufgeteilt bekommt und gleichzeitig die paar Peanuts für die Grabpflege aufbringt :-((( Nun, sie nennt drei unterschiedliche katholische Einrichtungen, die geerbt haben. Dann ist es wieder "die" katholische Kirche. Dann klagt die Dame "den Papst". Das Verfahren verliert "der Vatikan". Zahlen muss "der Kirchenstaat". Also irgendwann sollte man sich über die Passivlegitimation in dem Verfahren ja wohl klar geworden sein. Aber man muss ja nicht verstehen, worüber man schreibt. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marram Geschrieben 29. April 2015 Melden Share Geschrieben 29. April 2015 Und nun hat der "Vatikan" verloren: Peinlich höchstens für die Presse. Der Hl. Stuhl ist nicht der Vatikan. Und das Erbe ist offenbar dort noch nicht angekommen. Wieso peinlich für die Presse? Die Frau hat über 400.000,00 Euro (!) diversen kirchlichen katholischen Einrichtungen vermacht. Und nur weil die untereinander das nicht hinkriegen mit der Zuständigkeit und Aufteilung lassen die die Grabpflege von schlichten gut 400,00 nicht machen, sondern das Grab vergammeln? Da ist es egal ob "die Presse" da nun zwischen den diversen katholischen Erbbegünstigten nun den/die richtigen benennt. Letztlich hat hier die katholische Kirche aber sowas von versagt. Was ist das für ein Dilettantenhaufen, der anscheinend innerkirchlich so zerstritten oder unfähig ist, dass er das nicht anständig aufgeteilt bekommt und gleichzeitig die paar Peanuts für die Grabpflege aufbringt :-((( Nun, sie nennt drei unterschiedliche katholische Einrichtungen, die geerbt haben. Dann ist es wieder "die" katholische Kirche. Dann klagt die Dame "den Papst". Das Verfahren verliert "der Vatikan". Zahlen muss "der Kirchenstaat". Also irgendwann sollte man sich über die Passivlegitimation in dem Verfahren ja wohl klar geworden sein. Aber man muss ja nicht verstehen, worüber man schreibt. Die Dame hat drei katholische Einrichtungen ne Menge Geld vermacht. Natürlich sind die Bestandteil der katholischen Kirche. Die Dame hat niemalsnienicht gegen "den Papst" geklagt. Die war tot und hatte ein vergammeltes Grab. Das Verfahren hat die katholische Kirche mit ihren diversen Unterorganisationen verfahren. Kein Schwein in irgendeiner der begünstigen katholischen Organisationen hat auch nur mal nen Moment innegehalten und sich überlegt die Grabpflege für schlichte gut 400,00 Euro zu zahlen/vorzuschießen. Ne, da wurde innerkirchlich hin- und hergeschoben und das Grab der Spenderin wurde zum Gammelgrab. Da muss man nichts mehr verstehen. Da schüttel ich nur noch den Kopf. Da ist mir die korrekte Bezeichnung irgendwie wurscht. Letzlich ist es die katholische Kirche, die da aber sowas von versagt hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 29. April 2015 Melden Share Geschrieben 29. April 2015 Letzlich ist es die katholische Kirche, die da aber sowas von versagt hat. Diese Kirche hat eine Menge Geld eingesackt, ohne dafür etwas tun zu müssen. Aus ihrer Sicht hat sie ganz und gar nicht "versagt". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 29. April 2015 Melden Share Geschrieben 29. April 2015 (bearbeitet) Und nun hat der "Vatikan" verloren: Peinlich höchstens für die Presse. Der Hl. Stuhl ist nicht der Vatikan. Und das Erbe ist offenbar dort noch nicht angekommen. Wieso peinlich für die Presse? Die Frau hat über 400.000,00 Euro (!) diversen kirchlichen katholischen Einrichtungen vermacht. Und nur weil die untereinander das nicht hinkriegen mit der Zuständigkeit und Aufteilung lassen die die Grabpflege von schlichten gut 400,00 nicht machen, sondern das Grab vergammeln? Da ist es egal ob "die Presse" da nun zwischen den diversen katholischen Erbbegünstigten nun den/die richtigen benennt. Letztlich hat hier die katholische Kirche aber sowas von versagt. Was ist das für ein Dilettantenhaufen, der anscheinend innerkirchlich so zerstritten oder unfähig ist, dass er das nicht anständig aufgeteilt bekommt und gleichzeitig die paar Peanuts für die Grabpflege aufbringt :-((( Nun, sie nennt drei unterschiedliche katholische Einrichtungen, die geerbt haben. Dann ist es wieder "die" katholische Kirche. Dann klagt die Dame "den Papst". Das Verfahren verliert "der Vatikan". Zahlen muss "der Kirchenstaat". Also irgendwann sollte man sich über die Passivlegitimation in dem Verfahren ja wohl klar geworden sein. Aber man muss ja nicht verstehen, worüber man schreibt. Die Dame hat drei katholische Einrichtungen ne Menge Geld vermacht. Natürlich sind die Bestandteil der katholischen Kirche. Die Dame hat niemalsnienicht gegen "den Papst" geklagt. Die war tot und hatte ein vergammeltes Grab. Das Verfahren hat die katholische Kirche mit ihren diversen Unterorganisationen verfahren. Kein Schwein in irgendeiner der begünstigen katholischen Organisationen hat auch nur mal nen Moment innegehalten und sich überlegt die Grabpflege für schlichte gut 400,00 Euro zu zahlen/vorzuschießen. Ne, da wurde innerkirchlich hin- und hergeschoben und das Grab der Spenderin wurde zum Gammelgrab. Da muss man nichts mehr verstehen. Da schüttel ich nur noch den Kopf. Da ist mir die korrekte Bezeichnung irgendwie wurscht. Letzlich ist es die katholische Kirche, die da aber sowas von versagt hat. Ich habe die sackdämlichen Artikel nicht geschrieben. Und mir ist es nicht "wurscht", wenn jemand meint, über einen Prozess berichten zu können und die primitivsten Informationen nicht richtig hinbekommt. Und das Primitivste an einem Prozess ist die Bezeichnung der Parteien. Es handelt sich um drei konkrete juristische Personen. "Bestandteile" kann man nicht klagen. Und wenn man es könnte, dann wären die immer noch keine "Bestandteile" des "Vatikan". Der Rest ist mir wurscht, dazu hat man ja das Gericht. Ist das Urteil eigentlich rechtskräftig? Oder war das die erste Instanz? Oder wurde auf Rechtsmittel verzichtet? Oder was? Darüber kann ich aus der Schreibe auch nichts entnehmen. bearbeitet 29. April 2015 von Edith1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marram Geschrieben 29. April 2015 Melden Share Geschrieben 29. April 2015 Und nun hat der "Vatikan" verloren: Peinlich höchstens für die Presse. Der Hl. Stuhl ist nicht der Vatikan. Und das Erbe ist offenbar dort noch nicht angekommen. Wieso peinlich für die Presse? Die Frau hat über 400.000,00 Euro (!) diversen kirchlichen katholischen Einrichtungen vermacht. Und nur weil die untereinander das nicht hinkriegen mit der Zuständigkeit und Aufteilung lassen die die Grabpflege von schlichten gut 400,00 nicht machen, sondern das Grab vergammeln? Da ist es egal ob "die Presse" da nun zwischen den diversen katholischen Erbbegünstigten nun den/die richtigen benennt. Letztlich hat hier die katholische Kirche aber sowas von versagt. Was ist das für ein Dilettantenhaufen, der anscheinend innerkirchlich so zerstritten oder unfähig ist, dass er das nicht anständig aufgeteilt bekommt und gleichzeitig die paar Peanuts für die Grabpflege aufbringt :-((( Nun, sie nennt drei unterschiedliche katholische Einrichtungen, die geerbt haben. Dann ist es wieder "die" katholische Kirche. Dann klagt die Dame "den Papst". Das Verfahren verliert "der Vatikan". Zahlen muss "der Kirchenstaat". Also irgendwann sollte man sich über die Passivlegitimation in dem Verfahren ja wohl klar geworden sein. Aber man muss ja nicht verstehen, worüber man schreibt. Die Dame hat drei katholische Einrichtungen ne Menge Geld vermacht. Natürlich sind die Bestandteil der katholischen Kirche. Die Dame hat niemalsnienicht gegen "den Papst" geklagt. Die war tot und hatte ein vergammeltes Grab. Das Verfahren hat die katholische Kirche mit ihren diversen Unterorganisationen verfahren. Kein Schwein in irgendeiner der begünstigen katholischen Organisationen hat auch nur mal nen Moment innegehalten und sich überlegt die Grabpflege für schlichte gut 400,00 Euro zu zahlen/vorzuschießen. Ne, da wurde innerkirchlich hin- und hergeschoben und das Grab der Spenderin wurde zum Gammelgrab. Da muss man nichts mehr verstehen. Da schüttel ich nur noch den Kopf. Da ist mir die korrekte Bezeichnung irgendwie wurscht. Letzlich ist es die katholische Kirche, die da aber sowas von versagt hat. Ich habe die sackdämlichen Artikel nicht geschrieben. Und mir ist es nicht "wurscht", wenn jemand meint, über einen Prozess berichten zu können und die primitivsten Informationen nicht richtig hinbekommt. Und das Primitivste an einem Prozess ist die Bezeichnung der Parteien. Es handelt sich um drei konkrete juristische Personen. "Bestandteile" kann man nicht klagen. Und wenn man es könnte, dann wären die immer noch keine "Bestandteile" des "Vatikan". Der Rest ist mir wurscht, dazu hat man ja das Gericht. Ist das Urteil eigentlich rechtskräftig? Oder war das die erste Instanz? Oder wurde auf Rechtsmittel verzichtet? Oder was? Darüber kann ich aus der Schreibe auch nichts entnehmen. Denk was du willst. Das primitivste an dem ganzen Fall ist in meinen Augen ein vergammeltes Grab. Jucken da wirklich noch irgendwelche korrekten Bezeichnungen? Da lässt die Kirche sich nen Haufen Geld schenken und gleichzeitig ein Grab vergammeln. Wie pietätvoll :-((( Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 30. April 2015 Melden Share Geschrieben 30. April 2015 Jucken da wirklich noch irgendwelche korrekten Bezeichnungen? Es geht um enen Zivilprozeß. Da muß man schon den Richtigen verklagen, das ist keine Frage der Bezeichnung. Aber wenn es um Kirche geht, schalten halt deren Gegner gern das Hirn ab. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 30. April 2015 Melden Share Geschrieben 30. April 2015 Gut geerbt, aber nix für die Grabpflege übrig: Ausgangssituation: http://www.rp-online.de/nrw/vatikan-wegen-grabpflege-verklagt-aid-1.4773393 Und nun hat der "Vatikan" verloren: http://www.radioduisburg.de/duisburg/lokalnachrichten/lokalnachrichten/archive/2015/04/27/article/-b2f5fe38f8.html Wie peinlich ist das denn Laut Testament 15.000 Euro für Beerdigung und Grabpflege. Wer ist als Testamentsvollstrecker bestimmt? Ich bin mir nicht sicher, in wie weit man institutionelle Erben mit Aufgaben wie Grabpflege etc. beschäftigen kann. Und ob man als (institutioneller) Erbe schon in der Pflicht ist, bevor man selbiges antreten konnte. Das Geld scheint ja noch nicht geflossen zu sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 30. April 2015 Melden Share Geschrieben 30. April 2015 Jucken da wirklich noch irgendwelche korrekten Bezeichnungen? Es geht um enen Zivilprozeß. Da muß man schon den Richtigen verklagen, das ist keine Frage der Bezeichnung. Aber wenn es um Kirche geht, schalten halt deren Gegner gern das Hirn ab. Die katholische Kirche besteht - juristisch gesehen - neben den ca. 1,2 Milliarden 'natürlichen' Mitgliedern aus einer Unzahl 'juristischer Personen'. Bistümer, Pfarreien, Stiftungen, Klöstern,... Es gibt sogar mindstens zwei Völkerrechtssubjekte ('Heilige Stuhl', 'Malteserorden') 'Die' Katholische Kirche als juristische Person, die man verklagen könnte, gibt es also nicht. Aber einem ausgebildeten Juristen sollte es eigentlich möglich sein, da die jeweils zuständige Stelle zu finden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marram Geschrieben 1. Mai 2015 Melden Share Geschrieben 1. Mai 2015 Jucken da wirklich noch irgendwelche korrekten Bezeichnungen? Es geht um enen Zivilprozeß. Da muß man schon den Richtigen verklagen, das ist keine Frage der Bezeichnung. Aber wenn es um Kirche geht, schalten halt deren Gegner gern das Hirn ab. Ne ne, die Anwälte der Hinterbliebenen, die nix erben aber zahlen durften, haben schon die richtigen verklagt. Lediglich das von mir verlinkte Medium hat da nicht so ganz differenziert. Für die war "katholische Kirchenorganisation namens Sowieso" halt eben nur "katholische Kirche" bzw. "Vatikan". Mag natürlich unverzeihbar sein, dass da so ein Provinzmoderator nicht genauestens differenziert hat welche Teile der katholischen Kirche das nun genau betrifft. Finde ich aber in dem Zusammenhang nicht besonders wichtig. Wichtiger finde ich, dass eine alte Frau testamentarisch diversen "Untermitgliedern" der katholischen Kirchen nenn Sauhaufen Geld vermacht hat und dabei auch festgelegt hat, dass die Erbbegünstigten halt auch die Grabpflege zu zahlen haben. Was die Erbbegünstigten nicht daran gehindert hat, das Erbe anzunehmen aber sich um die Grabpflege nicht zu kümmern (die liegt im Promillebereich!), sondern es auf einen Prozess ankommen zu lassen. Und soas finde ich rein menschlich gesehen einfach unheimlich schäbig! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 1. Mai 2015 Melden Share Geschrieben 1. Mai 2015 Was die Erbbegünstigten nicht daran gehindert hat, das Erbe anzunehmen aber sich um die Grabpflege nicht zu kümmern (die liegt im Promillebereich!), sondern es auf einen Prozess ankommen zu lassen. Und soas finde ich rein menschlich gesehen einfach unheimlich schäbig! Dass sie sich darum nicht gekümmert haben, das ist schäbig. Keine Frage. Dass man allerdings keinen Testamentsvollstrecker eingesetzt hat, das verwundert mich erst recht, denn es scheint ja ausdrücklich Geld für die Grabpflege bestimmt zu sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Baumfaeller Geschrieben 1. Mai 2015 Melden Share Geschrieben 1. Mai 2015 Mein Kommentar zu diesen Fall: "Don't ascribe to malice what can be explained by incompetence." Auf Deutsch ist es nicht so prägnant: Bemüh nicht bösen Willen, wenn Inkompetenz als Erklärung ausreicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marram Geschrieben 1. Mai 2015 Melden Share Geschrieben 1. Mai 2015 Was die Erbbegünstigten nicht daran gehindert hat, das Erbe anzunehmen aber sich um die Grabpflege nicht zu kümmern (die liegt im Promillebereich!), sondern es auf einen Prozess ankommen zu lassen. Und soas finde ich rein menschlich gesehen einfach unheimlich schäbig! Dass sie sich darum nicht gekümmert haben, das ist schäbig. Keine Frage. Dass man allerdings keinen Testamentsvollstrecker eingesetzt hat, das verwundert mich erst recht, denn es scheint ja ausdrücklich Geld für die Grabpflege bestimmt zu sein. Ich geh jetzt mal davon aus, dass die alte Dame halt nicht unbedingt juristisch vorgebildet war. Die war einfach nur gläubig und hat ihr Geld halt der "Kirche" zukommen lassen wollen und wollte gleichzeitig, dass "Die Kirche" sich um ihre Grabpflege kümmert. So wie es sich für mich darstellt hat die das ganze Testament eben nicht bei einem kirchenrchtlich versierten Notar, sondern halt bei einem normalen Kleinstadt-Dorf-Und-Wiesenwald-Notar hinterlegt. Ich geh davon aus, dass sich da keiner (weder Erblasserin noch Notar) vorstellen konnte, dass da innerhalb "kirchens" derartige Meinungsverschiedenheiten und Zuständigkeitsdifferenzen zu Tage treten, die eine Grabpflege verhindern. Ich denke, dass kann man aber weder der alten Dame noch dem Notar zur Last legen. Ich gebe ehrlich zu, dass ich - selbst als sehr kirchenkritisch - niemalsnienicht davon ausgehen würde, dass bei einer insgesamten Erbsumme von über 400.000,00 Euro ein Problem wegen schlichter gut 400,00 Euro Grabpflege ergeben könnte. Was den Testamentsvollstrecker anbelangt. Sowas braucht man eigentlich nur, wenn man davon ausgeht, dass es auf Grund des Testamentes Streitereien bzw. Auseinandersetzungen gibt. Die kosten auch richtig Geld ;-), das den Begünstigten dann fehlt. Wer geht als alte gläubige Dame schon davon aus, dass es da innerhalb der kirchlichen Erben Streit geben würde? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 1. Mai 2015 Melden Share Geschrieben 1. Mai 2015 Jucken da wirklich noch irgendwelche korrekten Bezeichnungen? Es geht um enen Zivilprozeß. Da muß man schon den Richtigen verklagen, das ist keine Frage der Bezeichnung. Aber wenn es um Kirche geht, schalten halt deren Gegner gern das Hirn ab. Ne ne, die Anwälte der Hinterbliebenen, die nix erben aber zahlen durften, haben schon die richtigen verklagt. Lediglich das von mir verlinkte Medium hat da nicht so ganz differenziert. Für die war "katholische Kirchenorganisation namens Sowieso" halt eben nur "katholische Kirche" bzw. "Vatikan". Mag natürlich unverzeihbar sein, dass da so ein Provinzmoderator nicht genauestens differenziert hat welche Teile der katholischen Kirche das nun genau betrifft. Finde ich aber in dem Zusammenhang nicht besonders wichtig. Wichtiger finde ich, dass eine alte Frau testamentarisch diversen "Untermitgliedern" der katholischen Kirchen nenn Sauhaufen Geld vermacht hat und dabei auch festgelegt hat, dass die Erbbegünstigten halt auch die Grabpflege zu zahlen haben. Was die Erbbegünstigten nicht daran gehindert hat, das Erbe anzunehmen aber sich um die Grabpflege nicht zu kümmern (die liegt im Promillebereich!), sondern es auf einen Prozess ankommen zu lassen. Und soas finde ich rein menschlich gesehen einfach unheimlich schäbig! Wer wurde denn jetzt verklagt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shubashi Geschrieben 11. Mai 2015 Melden Share Geschrieben 11. Mai 2015 Was Staatsanwalt und Gericht so aufrufen, wenn Biedermann sich als Brandstifter betätigt und Flüchtlingsunterkünfte anzündet. 2 Jahre auf Bewährung. Dann wollen wir mal sehr hoffen, dass das Nachfolgetäter wirklich abhält... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 11. Mai 2015 Melden Share Geschrieben 11. Mai 2015 Was Staatsanwalt und Gericht so aufrufen, wenn Biedermann sich als Brandstifter betätigt und Flüchtlingsunterkünfte anzündet. 2 Jahre auf Bewährung. Dann wollen wir mal sehr hoffen, dass das Nachfolgetäter wirklich abhält... Ich weiß nicht, ob ein Jurastudium helfen würde, so manche Gerichtsentscheidung zu verstehen, der gesunde Menschenverstand hilft jedenfalls sicher nicht dabei. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xamanoth Geschrieben 11. Mai 2015 Melden Share Geschrieben 11. Mai 2015 Was Staatsanwalt und Gericht so aufrufen, wenn Biedermann sich als Brandstifter betätigt und Flüchtlingsunterkünfte anzündet. 2 Jahre auf Bewährung. Dann wollen wir mal sehr hoffen, dass das Nachfolgetäter wirklich abhält... Ich weiß nicht, ob ein Jurastudium helfen würde, so manche Gerichtsentscheidung zu verstehen, der gesunde Menschenverstand hilft jedenfalls sicher nicht dabei. Werner Ich halte dies bei einem "einfachen" Fall des 306a StGB bei einem Nichtvorbestraften nicht für zu niedrig und kann hier keinen Skandal erkennen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 11. Mai 2015 Melden Share Geschrieben 11. Mai 2015 Was Staatsanwalt und Gericht so aufrufen, wenn Biedermann sich als Brandstifter betätigt und Flüchtlingsunterkünfte anzündet. 2 Jahre auf Bewährung. Dann wollen wir mal sehr hoffen, dass das Nachfolgetäter wirklich abhält... Ich weiß nicht, ob ein Jurastudium helfen würde, so manche Gerichtsentscheidung zu verstehen, der gesunde Menschenverstand hilft jedenfalls sicher nicht dabei. Werner Ich halte dies bei einem "einfachen" Fall des 306a StGB bei einem Nichtvorbestraften nicht für zu niedrig und kann hier keinen Skandal erkennen. Was Staatsanwalt und Gericht so aufrufen, wenn Biedermann sich als Brandstifter betätigt und Flüchtlingsunterkünfte anzündet. 2 Jahre auf Bewährung. Dann wollen wir mal sehr hoffen, dass das Nachfolgetäter wirklich abhält... Ich weiß nicht, ob ein Jurastudium helfen würde, so manche Gerichtsentscheidung zu verstehen, der gesunde Menschenverstand hilft jedenfalls sicher nicht dabei. Werner Ich halte dies bei einem "einfachen" Fall des 306a StGB bei einem Nichtvorbestraften nicht für zu niedrig und kann hier keinen Skandal erkennen. Stimme Dir zu. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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