Jump to content

Im Namen des Volkes...


Clown

Recommended Posts

Und wenn man sich in Erinnerung ruft, wie wir z.T. angefeindet wurden, als wir in Regensburg für Presse- und Meinungsfreiheit auf die Straße gegangen sind, freut einen das Urteil jetzt gleich doppelt B)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Alle Drohungen und Gekeife von der Kanzel haben nichts geholfen.

Der Zensurversuch des Bistums Regensburg gegen die Presse ist gescheitert. B)

 

Keine Revision zugelassen! Urteilsbegründung im Rechtsstreit mit Diözese Regensburg

 

Guter Tenor, aber ein ziemlich dahingesudelter Tatbestand. Man darf auch in Urteilen die Lesbarkeit durch Formatierung erhöhen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Alle Drohungen und Gekeife von der Kanzel haben nichts geholfen.

Der Zensurversuch des Bistums Regensburg gegen die Presse ist gescheitert. B)

 

Keine Revision zugelassen! Urteilsbegründung im Rechtsstreit mit Diözese Regensburg

 

Guter Tenor, aber ein ziemlich dahingesudelter Tatbestand. Man darf auch in Urteilen die Lesbarkeit durch Formatierung erhöhen.

 

Du findest doch immer was zu quengeln ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei diesem Urteil verwirrt halt, dass der Tatbestand unvermittelt mit einem langen Zitat der umstrittenen Formulierungen anfängt, das man überhaupt erst versteht, wenn man den einen Absatz später geschilderten Sachverhalt kennt. Muss ein Urteil in Äußerungsangelegenheiten eigentlich zwingend am Anfang die streitige Äußerung wiedergeben?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Alle Drohungen und Gekeife von der Kanzel haben nichts geholfen.

Der Zensurversuch des Bistums Regensburg gegen die Presse ist gescheitert. B)

 

Keine Revision zugelassen! Urteilsbegründung im Rechtsstreit mit Diözese Regensburg

 

Guter Tenor, aber ein ziemlich dahingesudelter Tatbestand. Man darf auch in Urteilen die Lesbarkeit durch Formatierung erhöhen.

 

Aber ist man dazu verpflichtet? Es war schwierig genug, das Urteil zu fällen, warum sollte es leicht sein, es zu verstehen. Da verliert der Bürger ja den Respekt vor dem Gericht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das OLG Koblenz hat auf die Revision eines Lehrer (u. a. für katholische Religion) diesen vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen freigesprochen. Das Gericht sah anders als das Berufungsgericht kein Obhutsverhältnis im Sinne des § 174 StGB, da der Lehrer lediglich im Vorfeld der angeklagten Taten einmal Vertretungslehrer der betroffenen Schülerin war.

 

http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,808611,00.html

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das OLG Koblenz hat auf die Revision eines Lehrer (u. a. für katholische Religion) diesen vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen freigesprochen. Das Gericht sah anders als das Berufungsgericht kein Obhutsverhältnis im Sinne des § 174 StGB, da der Lehrer lediglich im Vorfeld der angeklagten Taten einmal Vertretungslehrer der betroffenen Schülerin war.

 

http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,808611,00.html

 

Die Voraussetzungen, die das OLG für das Bestehen eines Obhutsverhältnisses aufstellt, scheinen mir nicht auf die Schulwirklichkeit zu passen. Das Lehrerkollegium hat doch insgesamt eine pädagogische Verantwortung, es kommt nicht darauf an, ob man gerade aktuell einen Schüler in seiner Klasse hat. Zumal sich das ja idR von Schuljahr zu Schuljahr ändert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Voraussetzungen, die das OLG für das Bestehen eines Obhutsverhältnisses aufstellt, scheinen mir nicht auf die Schulwirklichkeit zu passen. Das Lehrerkollegium hat doch insgesamt eine pädagogische Verantwortung, es kommt nicht darauf an, ob man gerade aktuell einen Schüler in seiner Klasse hat. Zumal sich das ja idR von Schuljahr zu Schuljahr ändert.

 

Das hieße dann ja, dass einem Lehrer an großen Schulen mehrere tausende Personen "anvertraut" wären. Das wäre eine sehr weitgehende Auslegung. Die jetzige - potenziell weite - Fassung des Tatbestands, die auf die Strafrechtsangleichungsverordnung von 1943 zurückgeht, ist mE restriktiv auszulegen, ansonsten drohen zB in Großbetrieben unübersehbare "Obhutsverhältnisse" im Sinne dieser Norm.

Auch dein Argument, dass sich die Lehrer einer Klasse laufend ändern würden, ist mE kein Gegenargument, denn das Obhutsverhältnis ist ja nichts notwendig auf Dauer angelegtes.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Voraussetzungen, die das OLG für das Bestehen eines Obhutsverhältnisses aufstellt, scheinen mir nicht auf die Schulwirklichkeit zu passen. Das Lehrerkollegium hat doch insgesamt eine pädagogische Verantwortung, es kommt nicht darauf an, ob man gerade aktuell einen Schüler in seiner Klasse hat. Zumal sich das ja idR von Schuljahr zu Schuljahr ändert.

 

Das hieße dann ja, dass einem Lehrer an großen Schulen mehrere tausende Personen "anvertraut" wären. Das wäre eine sehr weitgehende Auslegung. Die jetzige - potenziell weite - Fassung des Tatbestands, die auf die Strafrechtsangleichungsverordnung von 1943 zurückgeht, ist mE restriktiv auszulegen, ansonsten drohen zB in Großbetrieben unübersehbare "Obhutsverhältnisse" im Sinne dieser Norm.

Auch dein Argument, dass sich die Lehrer einer Klasse laufend ändern würden, ist mE kein Gegenargument, denn das Obhutsverhältnis ist ja nichts notwendig auf Dauer angelegtes.

 

Das ist sicher ein Problem. (Ich halte Schulen von über 1.000 Schülern deshalb auch pädagogisch für ein Unding.) Nur hier gab es ja zusätzlich den Umstand, daß der Lehrer das Kind auf einer Klassenfahrt, die er betreute, anbaggerte und es dann später poppte. Pädagogisch ist er jedenfalls ungeeignet, ich kann aber mit einer bloßen Entlassung auch leben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist sicher ein Problem. (Ich halte Schulen von über 1.000 Schülern deshalb auch pädagogisch für ein Unding.) Nur hier gab es ja zusätzlich den Umstand, daß der Lehrer das Kind auf einer Klassenfahrt, die er betreute, anbaggerte und es dann später poppte. Pädagogisch ist er jedenfalls ungeeignet, ich kann aber mit einer bloßen Entlassung auch leben.

 

Nach den Feststellungen lagen die sexuellen Handlungen aber mehrere Monate nach der Klassenfahrt (auf der war die Schülerin dem Lehrer auch anvertraut iSd § 174 StGB). § 174 I Nr. 1 StGB verlangt aber, dass die sexuellen Handlungen während der Dauer des Obhutsverhältnisses vorgenommen werden. Eine erweiternde Deutung dahingehend, dass schon das Anbahnen eines sexuellen Kontaktes während des Obhutsverhältnisses ausreiche, wäre m. E. mit dem Analogieverbot unvereinbar.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine erweiternde Deutung dahingehend, dass schon das Anbahnen eines sexuellen Kontaktes während des Obhutsverhältnisses ausreiche, wäre m. E. mit dem Analogieverbot unvereinbar.

 

Ja, strafrechtlich argumentiert hast du völlig recht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

in kanada sind das heute die schlagzeilen.

bitterer sieg für die gerechtigkeit.

 

3 schandmörder(Innen!) wurden schuldig gesprochen und kriegten für ihren 4-fachen 1st degree mord lebenslang. das verbrechen wurde als unfall vorgetäuscht aber leider wurde in der berichterstattung mmn viel zu wenig auf die belastenden indizien und viel zu stark auf den patriarchisch-islamischen kulturhintergrund fokussiert. das mörderpack stammt aus afghanistan und lebte an meinem wohnort Montreal. :facepalm:

 

es waren etliche jedoch ansich nicht-zwingende indizien die in der summe den ausschlag gaben. zudem lügten die angeklagten sobald sie den mund aufmachten (pardon PC heisst es wohl “sie verwickelten sich in widersprüche”). aber es gab keinen “killerbeweis” oder wie es hier heisst, keinen “smoking gun”. was mir dabei nicht ganz klar ist (hallo juristen :winke: ) - kulturzugehörigkeit ist doch kein indiz und darf nicht zu einer vorverurteilung führen. aber in kombination mit anderen belastenden indizien darf es berücksichtigt werden? also weil ein gewisses mordmotiv in meiner sozialen gruppe verbreitet ist mach ich mich stärker verdächtig als wenn nicht? (alle übrigen indizien gleichbleibend). ist dieses abwägen zulässig? das versteh ich nicht ganz.

 

 

über die motivation von schandmördern (guter artikel!)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

kulturzugehörigkeit ist doch kein indiz und darf nicht zu einer vorverurteilung führen. aber in kombination mit anderen belastenden indizien darf es berücksichtigt werden? also weil ein gewisses mordmotiv in meiner sozialen gruppe verbreitet ist mach ich mich stärker verdächtig als wenn nicht? (alle übrigen indizien gleichbleibend). ist dieses abwägen zulässig? das versteh ich nicht ganz.

 

Du wirst hier keine detaillierte Kenntnis des kanadischen Beweisrechts erwarten können. Dennoch wäre die Kulturzugehörigkeit m. E. nicht verwertbar und das nicht aus ethischen oder menschenrechtlichen Gründen, sondern aus statistischen. Denn es mag sein, dass Ehrenmorde im Kulturkreis der Angeklagten häufiger vorkommen. Aber was soll dieser statistische Umstand zur Frage beitragen, ob drei Menschen ermordet wurden oder bei einem Autounfall starben?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

EGMR: BILD erhält 50.000 Euro Schadensersatz wegen Behinderung der Berichterstattung durch deutsche Gerichte: http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/promis-und-pressefreiheit-prinzessin-caroline-wollte-ihre-freiheit-vor-paparazzi-erkaempfen-und-hat-verloren/6178642.html

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Man kann einer entgangenen Story einen Wert zumessen? Wie ermittelt man den?

bearbeitet von Elrond
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Professorengericht ist der Auffassung, dass die W-Besoldung mit dem Prinzip der amtsangemessenen Besoldung unvereinbar ist.

Wie war das mit der Befangenheit? :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Neu erstellen...