Jump to content

Recommended Posts

Geschrieben

Und warum sich wohl HOSI gerade die katholische Urfamilie vorgenommen hat? Kein Wunder, ausgerechnet eine Kirche, die eine Vorbild- und Anbetungsfamilie hat, bei der so ziemlich alles im Argen ist, was sie sonst einfordert (gültige Ehe zum Zeugungszeitpunkt, ehelicher Akt mit paarzugehörigen Geschlechtsorganen als Zeugungsmethode, anwesender Erziehungsvater, der mit dem Zeugungsvater identisch ist), bekämpft die Rechte von Familien, die in diesen Punkten viel mehr gemeinsam haben mit homosexuellen Familien als mit den durchschnittlichen heterosexuellen. Das ist auf jeden Fall lustig und lächerlich zugleich.

Geschrieben
Mein lieber Flo,

auch wenn ich persönlich das genauso sehe,

bleibt die Frage: Soll dies als Maßstab für ALLE gelten?

Warum nicht?

 

Bislang konnte mir noch niemand schlüssig darlegen, wieso eine künstliche Befruchtung objektiv sinnvoll ist. Dagegen habe ich viele Gründe sie abzulehnen - und da brauche ich nicht unbedingt bis auf die Einheit von Zeugungs- und Liebesakt hinunterzuklettern.

 

Allerdings sehe ich hier, wie übrigens in der gesamten (Prä-)Natalmedizin einen Trend, der mich eigentlich ziemlich überrascht.

 

Am ehesten könnte man es mit Kontrollzwang umschreiben. Nichts dem Zufall überlassen, jederzeit Herr der Lage sein, bloß keine Experimente.

 

Das merkt man an den steigenden Zahlen für Wunschkaiserschnitte, das gipfelt darin, daß in Großbritannien die Zahl der Lebendgeborenen mit Down-Syndrom um 30% zurückgegangen ist (der Rest wird abgetrieben), aber das kommt auch in ganz "normalen" Schwangerschaften durch.

 

Meine Frau hat ja nun situationsbedingt viel Kontakt zu Schwangeren, aber so gelassen bzw. so fatalistisch wie meine Frau sind da die wenigsten. Was andere an Pränataluntersuchungen machen lassen um wenigstens die Illusion zu haben sie hätten da irgendwas unter Kontrolle ist faszinierend.

 

Nicht-Wunsch-Situationen einfach mal anzunehmen (und da gehört Unfruchtbarkeit mMn zu) ist anscheinend völlig aus der Mode.

Geschrieben
Ich fände es ja schön (und auch im Sinne des Kindeswohls) wenn katholischen Paaren das recht auf Adoption und künstliche Befruchtung untersagt wäre. Momentan sind aber nur homosexuelle Paare hier benachteiligt. Logischerweise sind sie auch die einzigen, die dieses Recht einklagen.

Was für ein Recht denn nun schon wieder?

Geschrieben

Gibt es ein Recht auf Kinder? Oder ein Recht auf erfüllte Sexualität? Oder ein Recht auf Attraktivität? Bei wem kann man es einklagen, wenn man ein Quasimodo ist oder impotent? Bei Gott?

Geschrieben
Gibt es ein Recht auf Kinder? Oder ein Recht auf erfüllte Sexualität? Oder ein Recht auf Attraktivität? Bei wem kann man es einklagen, wenn man ein Quasimodo ist oder impotent? Bei Gott?

Jetzt hast du homosexuelle mit behinderten Menschen verglichen. Dafür wird dich gleich der Zorn des Forums treffen <_<

Geschrieben

Das war überhaupt nicht meine Absicht. Ich dachte nur an die bedauernswerten Menschen, die keine Sexualität haben können.

Geschrieben
Das war überhaupt nicht meine Absicht. Ich dachte nur an die bedauernswerten Menschen, die keine Sexualität haben können.

 

Nochmal: Unter ein Recht auf Kinder, Sexualität etc verstehen wir hier keineswegs ein Recht in dem Sinne, dass die Erfüllung einklagbar wäre, sondern "nur", dass niemand darin behindert werden darf, nach der Erfüllung seiner Wünsche zu streben.

Geschrieben

Das war überhaupt nicht meine Absicht. Ich dachte nur an die bedauernswerten Menschen, die keine Sexualität haben können.

 

Nochmal: Unter ein Recht auf Kinder, Sexualität etc verstehen wir hier keineswegs ein Recht in dem Sinne, dass die Erfüllung einklagbar wäre, sondern "nur", dass niemand darin behindert werden darf, nach der Erfüllung seiner Wünsche zu streben.

Also wenn auf dem Plakat stünde, dass die Kriterien angepasst werden sollten, nach denen ein Adoptionsantrag bzw. Antrag auf künstliche Befruchtung geprüft wird - dann gäbe es das Problem mit dem "Recht" nicht mehr.

Geschrieben
Also wenn auf dem Plakat stünde, dass die Kriterien angepasst werden sollten, nach denen ein Adoptionsantrag bzw. Antrag auf künstliche Befruchtung geprüft wird - dann gäbe es das Problem mit dem "Recht" nicht mehr.

 

Eben. Und genau so habe ich es verstanden.

Geschrieben
Also wenn auf dem Plakat stünde, dass die Kriterien angepasst werden sollten, nach denen ein Adoptionsantrag bzw. Antrag auf künstliche Befruchtung geprüft wird - dann gäbe es das Problem mit dem "Recht" nicht mehr.

 

Werden dann normale Heteropaare demnächst auch vor der Befruchtung geprüft, ob sie als Eltern in Frage kommen? (Bitte nicht Claudia wecken!! <_< )

Geschrieben
Werden dann normale Heteropaare demnächst auch vor der Befruchtung geprüft, ob sie als Eltern in Frage kommen? (Bitte nicht Claudia wecken!! <_< )

Da hätte ich ja sowas von nichts dagegen. Wenn ich da an eine gewisse Dame denke esse ich schneller einen Massivholztisch als ThomasB. Pappplaktekleberehefrauenberatungsstelle sagen kann. *tieferseufzer*

 

Aber meiner meinung nach gibt es doch bei Adoptionsanträgen Prüfungskriterien? (wenn denn dann einige wegfallen würden wären alle zufrieden)

 

Bei künstlichen Befruchtungen glaube ich wenn überhaupt nur an eine eher unzureichende Prüfung *nochmalseufz* *ingummiknüppelbeiß*

Geschrieben

Bei Adoptionen ist es so, dass der Ehepartner die Kinder des anderen Ehpartners bei der Heirat einfach so (relativ formlos) adoptieren kann, wenn er möchte, hier geht es darum, dass das auch für Homosexuelle ermöglicht wird.

Zum anderen ist es heterosexuellen Ehepaaren möglich, jede Möglichkeit der künstlichen Befruchtung durchführen zu lassen, ohne dass das den Gesezgeber auch nur interessiert, bei homosexuellen Paaren geht das aber nicht.

 

Werner

Geschrieben
Zum anderen ist es heterosexuellen Ehepaaren möglich, jede Möglichkeit der künstlichen Befruchtung durchführen zu lassen, ohne dass das den Gesezgeber auch nur interessiert.

Werner

Nicht nur das - manchmal gibt der Gesetzgeber auch noch was dabei *eichenwaldabfräs* *kleinegrünepillenschluck*

Geschrieben

Es ist doch klar, daß nichts anderes gemeint war von HOSI, als daß Homosexualität genausowenig wie Heterosexualität ein Ausschlußgrund ist, um für Adoptionen und künstliche Befruchtung nicht in Frage zu kommen.

Das alles betrifft übrigens nur Österreich. In Deutschland sind Adoptionen für Homosexuelle möglich, wenn auch nur als Einzelperson und einige Samenbanken sind für lesbische Paare auch offen, allerdings nur für ELP- verheiratete. Künstliche Befruchtung (also alles, was außerhalb des Körpers der Frau passiert) ist für unverheiratete Hetero-Paare nur unter Schwierigkeiten und für Alleinstehende (egal welcher sexuellen Identität) und homosexuelle Paare gar nicht möglich. Das sind völlig veraltete Richtlinien und sie passen von hinten und vorne nicht zusammen. <_<

Geschrieben
Bei Adoptionen ist es so, dass der Ehepartner die Kinder des anderen Ehpartners bei der Heirat einfach so (relativ formlos) adoptieren kann, wenn er möchte, hier geht es darum, dass das auch für Homosexuelle ermöglicht wird.
In Deutschland ist das auch so.
Geschrieben
Bei Adoptionen ist es so, dass der Ehepartner die Kinder des anderen Ehpartners bei der Heirat einfach so (relativ formlos) adoptieren kann, wenn er möchte, hier geht es darum, dass das auch für Homosexuelle ermöglicht wird.

Zum anderen ist es heterosexuellen Ehepaaren möglich, jede Möglichkeit der künstlichen Befruchtung durchführen zu lassen, ohne dass das den Gesezgeber auch nur interessiert, bei homosexuellen Paaren geht das aber nicht.

Wobei ich jetzt "aus dem Bauch heraus" wenig Hemmungen hätte ersteren Fall zu unterstützen (adoption leiblicher Kinder des einen durch einen gleichgeschlechtlichen Partner) wogegen ich noch weniger Hemmungen hätte letzteres ziemlich radikal zu ändern (zu "Ungunsten" von beiden Konstellationen).
Geschrieben
Bei Adoptionen ist es so, dass der Ehepartner die Kinder des anderen Ehpartners bei der Heirat einfach so (relativ formlos) adoptieren kann, wenn er möchte, hier geht es darum, dass das auch für Homosexuelle ermöglicht wird.

Zum anderen ist es heterosexuellen Ehepaaren möglich, jede Möglichkeit der künstlichen Befruchtung durchführen zu lassen, ohne dass das den Gesezgeber auch nur interessiert, bei homosexuellen Paaren geht das aber nicht.

Wobei ich jetzt "aus dem Bauch heraus" wenig Hemmungen hätte ersteren Fall zu unterstützen (adoption leiblicher Kinder des einen durch einen gleichgeschlechtlichen Partner) wogegen ich noch weniger Hemmungen hätte letzteres ziemlich radikal zu ändern (zu "Ungunsten" von beiden Konstellationen).

 

Was rechtfertigt einen solchen Eingriff in die persönliche Freiheit?

Geschrieben
Was rechtfertigt einen solchen Eingriff in die persönliche Freiheit?
Was hat künstliche Befruchtung mit persönlicher Freiheit zu tun?
Geschrieben
Was rechtfertigt einen solchen Eingriff in die persönliche Freiheit?
Was hat künstliche Befruchtung mit persönlicher Freiheit zu tun?

 

Weil es ein Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 I GG) und die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) wäre. Solche Eingriffe müssen gerechtfertigt werden.

Geschrieben
Was rechtfertigt einen solchen Eingriff in die persönliche Freiheit?
Was hat künstliche Befruchtung mit persönlicher Freiheit zu tun?
Weil es ein Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 I GG) und die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) wäre. Solche Eingriffe müssen gerechtfertigt werden.
Immer wieder falle ich darauf herein anzunehmen, daß es auch in der Rechtsprechung so etwas wie einen Ethos gibt.

 

Nicht alles was möglich ist, ist auch ethisch vertretbar. Und nein, ich glaube nicht, daß wir hier ein Feld betreten, auf dem ausschließlich die Individualethik greift.

Geschrieben (bearbeitet)
Was rechtfertigt einen solchen Eingriff in die persönliche Freiheit?
Was hat künstliche Befruchtung mit persönlicher Freiheit zu tun?

Künstliche Befruchtung (sofern keine medizinisch schädliche Ausbeutung von Armen involviert ist) ist nichts anderes als jeder andere Zeugungsakt auch, der mit dem Ziel durchgeführt wird, ein Kind zu bekommen. Das zu unterbinden, wenn sich zwei dazu bereite Seiten finden, ist ein erheblicher Eingriff in die persönliche Freiheit. bearbeitet von Lissie
Geschrieben (bearbeitet)
Was rechtfertigt einen solchen Eingriff in die persönliche Freiheit?
Was hat künstliche Befruchtung mit persönlicher Freiheit zu tun?
Weil es ein Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 I GG) und die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) wäre. Solche Eingriffe müssen gerechtfertigt werden.
Immer wieder falle ich darauf herein anzunehmen, daß es auch in der Rechtsprechung so etwas wie einen Ethos gibt.

 

Du urteilst viel zu vorschnell. Bisher sind wir nur dabei, festgestellt zu haben, dass ein Eingriff vorliegt. Ein Eingriff in deine Handlungsfreiheit liegt aber auch schon dann vor, wenn du über die Straße willst und die Ampel rot zeigst, soll heißen, es wird dauernd in deine Handlungsfreiheit eingegriffen. Nur benötigt jeder Eingriff eine Rechtfertigung. Der erste Schritt dieser Rechtfertigung ist die Frage nach der Legitimität des Zwecks, der mit dem Eingriff verfolgt wird. Daher nun meine Frage an dich: welcher Zweck, also wieso sollte die künstliche Befruchtung verboten werden, welches Interesse steht der Handlungs- und Berufsfreiheit gegenüber?

bearbeitet von Clown99
Geschrieben

Die Ausgrenzung von den Methoden der künstlichen Befruchtung ist aber doch eigentlich gar kein so wichtiges Thema für Homosexuelle, oder? Das ist doch vielmehr ein Thema, das unfruchtbare alleinstehende Frauen und unverheiratete Paare betrifft, bei denen die Frau unfruchtbar ist.

Geschrieben
Die Ausgrenzung von den Methoden der künstlichen Befruchtung ist aber doch eigentlich gar kein so wichtiges Thema für Homosexuelle, oder? Das ist doch vielmehr ein Thema, das unfruchtbare alleinstehende Frauen und unverheiratete Paare betrifft, bei denen die Frau unfruchtbar ist.

Nun jaaa - wenn das Gleichgeschlechtliche Paar eine KB in Betracht zieht, dann wird das Thema wieder interessant.

Geschrieben
Was rechtfertigt einen solchen Eingriff in die persönliche Freiheit?
Was hat künstliche Befruchtung mit persönlicher Freiheit zu tun?
Weil es ein Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 I GG) und die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) wäre. Solche Eingriffe müssen gerechtfertigt werden.
Immer wieder falle ich darauf herein anzunehmen, daß es auch in der Rechtsprechung so etwas wie einen Ethos gibt.

 

Du urteilst viel zu vorschnell. Bisher sind wir nur dabei, festgestellt zu haben, dass ein Eingriff vorliegt. Ein Eingriff in deine Handlungsfreiheit liegt aber auch schon dann vor, wenn du über die Straße willst und die Ampel rot zeigst, soll heißen, es wird dauernd in deine Handlungsfreiheit eingegriffen. Nur benötigt jeder Eingriff eine Rechtfertigung. Der erste Schritt dieser Rechtfertigung ist die Frage nach der Legitimität des Zwecks, der mit dem Eingriff verfolgt wird. Daher nun meine Frage an dich: welcher Zweck, also wieso sollte die künstliche Befruchtung verboten werden, welches Interesse steht der Handlungs- und Berufsfreiheit gegenüber?

Das Interesse aller Embryonen zu leben. (Wenn bei der KB ganz klar Embryonen sterben ist das ein Unterschied zur NB)

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Neu erstellen...