Thofrock Geschrieben 24. Februar 2007 Melden Geschrieben 24. Februar 2007 Eigentlich EMERSON, LAKE & PALMER. Hier aber EINGETRAGENE LEBENSPARTNERSCHAFT Zitieren
sophia Geschrieben 24. Februar 2007 Melden Geschrieben 24. Februar 2007 Eigentlich EMERSON, LAKE & PALMER.Hier aber EINGETRAGENE LEBENSPARTNERSCHAFT Danke. Wiki kannte auch nur die Emerson Lake & Palmer (Pitures of an Exhibition *schwärm*) Zitieren
sophia Geschrieben 25. Februar 2007 Melden Geschrieben 25. Februar 2007 Stell Dir folgendes Szenario vor, Olli: Wir gehen in eine Kneipe, Du und ich, Du bestellst Dir einen Rotwein, ich mir ein Weißbier. Als ich es erhalte, beschwerst Du Dich laustark beim Wirt: Mein Weißbier sei ein teuflischer Angriff auf Deinen Rotwein, würde den Rotwein zersetzen. Man beschwichtigt Dich und versichert Dir, daß niemand Dir Deinen Rotwein nehmen möchte. Ich bestehe natürlich trotzdem (intolerant, wie ich bin ) entschieden weiter auf mein Weißbier, schließlich will ich Dir Deinen Rotwein ja nicht streitig machen. Im Verlauf der Diskussion fallen Argumente für und gegen das Weißbier und unter anderem kommt von Dir der Vorwurf, es handle sich immerhin um Alkohol. Nun wird es einigen anderen Gästen zu bunt und sie verweisen Dich darauf, daß es sich bei Deinem Rotwein schließlich auch nur um Alkohol handle. Das führt dazu, daß Du Dich als hochgradig verletzt erklärst, da man Deinen "heiligen" Rotwein in den Dreck gezogen habe. Hand aufs Herz: Wer ist hier erwachsener, sozialverträglicher, wen wünscht man sich in einem demokratischen Umfeld eher: Den Weißbiertrinker, der einfach nur in Ruhe sein Weißbier trinken möchte, ohne einem anderen die Getränkeordnung vorzuschreiben oder den Rotweintrinker, der seinen Rotwein als Norm für alle erklärt und sich und seinen Wein (den er sich ungehindert literweise kippen kann, wenn er will) schon als verfolgt erachtet, wenn ein anderer ein Recht auf andere Getränke hat? Der unleidliche, selbstmitleidige Weintrinker ist die Kirche. Und nein, nicht nur was das ach so unwichtige Minderheitenthema "Homo-Ehe-und-Familie" angeht (btw: der Bevölkerungsanteil Homosexueller entspricht in etwa dem Bevölkerungsanteil von Afroamerikanern in den USA), sondern so gebärdet sie sich immer. Als die Ehe staatlich wurde, als die staatliche Ehe scheidbar wurde, als es Verhütungsmittel gab und als die Religionsfreiheit eingeführt wurde. Wäre ich der Wirt aus meinem Beispiel, würde ich so einen Gast vor die Tür setzen oder ihm seinen Wein entziehen, in der Hoffnung, daß er ohne diese Sinnesverneblung wieder zur Vernunft kommt und aufhört, andere Gäste zu belästigen. Aber so ein Wirt wäre natürlich intolerant und nicht pc. Also lassen wir dem wehleidigen Gast seinen Rotwein, beschwichtigen ihn, indem wir die Weißweintrinker ins Nebenzimmer packen und ihnen eine magerere Speisekarte mit höheren Preisen anbieten (genannt ELP) und werden dafür auch noch weiterhin beschimpft und benörgelt. Vermutlich dier Macht der Gewohnheit: Die Kirche ist ja seit die Menschheit nicht mehr bereit ist, Liebe, Sex, Famliengründung und das Recht auf Ehe (-beginn und -beendigung) künstlich voneinander zu trennen, dauermißstimmt. Solche Typen kennt man in jeder Kneipe. Ein oder zwei davon kann man verkraften. Aber wenn sich alle Gäste so benehmen würden, könnte man dichtmachen. Dazu gerade höchst interessant das Philosophische Quartett. In Gottes Namen Zitieren
Lissie Geschrieben 8. April 2007 Melden Geschrieben 8. April 2007 Bischöf Küngs Klage gegen das geistreiche HOSI-Inserat erfolglos. Zitieren
wolfgang E. Geschrieben 8. April 2007 Melden Geschrieben 8. April 2007 Bischöf Küngs Klage gegen das geistreiche HOSI-Inserat erfolglos. Gott ist gerecht Zitieren
Inge Geschrieben 8. April 2007 Melden Geschrieben 8. April 2007 Herrlich. In Österreich werden Klagen "mangels Substrat zurückgelegt". Zitieren
wolfgang E. Geschrieben 8. April 2007 Melden Geschrieben 8. April 2007 Herrlich. In Österreich werden Klagen "mangels Substrat zurückgelegt". Es ging natürlich nicht um eine Klage, sondern um einen Strafanzeige. Zitieren
Clown Geschrieben 8. April 2007 Melden Geschrieben 8. April 2007 Ich find das österreichische Rechtsdeutsch aber auch drollig, allein schon die Exekutionen ... Zitieren
Maple Geschrieben 8. April 2007 Melden Geschrieben 8. April 2007 In Österreich heißt der Vorstand einer Aktiengesellschaft auch immer noch "Führer". Zitieren
wolfgang E. Geschrieben 8. April 2007 Melden Geschrieben 8. April 2007 In Österreich heißt der Vorstand einer Aktiengesellschaft auch immer noch "Führer". Wo hast du den diesen Unsinn her. Er hieß nie so und heißt natürlich nicht so Richtig ist, dass in Ö länger als in D das an sich deutsche Aktiengesetz 1937 galt das 1945 im Rechtsüberleitungsgesetz übernommen wurde. Und von diesem Aktiengesetz sagte man auf Grund der starken Stellung des Vorstandsvorsitzenden, dass es das Füherprinzip verwirklicht habe. Inzwischen gilt in Ö das Aktiengesetz 1965. Zitieren
Maple Geschrieben 8. April 2007 Melden Geschrieben 8. April 2007 In Österreich heißt der Vorstand einer Aktiengesellschaft auch immer noch "Führer". Wo hast du den diesen Unsinn her. Er hieß nie so und heißt natürlich nicht so Von meinem Rechtsprof. Naja, die sind wohl noch nicht auf dem Laufenden. Zitieren
Clown Geschrieben 8. April 2007 Melden Geschrieben 8. April 2007 In Österreich heißt der Vorstand einer Aktiengesellschaft auch immer noch "Führer". Wo hast du den diesen Unsinn her. Er hieß nie so und heißt natürlich nicht so Richtig ist, dass in Ö länger als in D das an sich deutsche Aktiengesetz 1937 galt das 1945 im Rechtsüberleitungsgesetz übernommen wurde. Und von diesem Aktiengesetz sagte man auf Grund der starken Stellung des Vorstandsvorsitzenden, dass es das Füherprinzip verwirklicht habe. Inzwischen gilt in Ö das Aktiengesetz 1965. Haben die Österreicher nicht auch das HGB übernommen (und lassen daher die BGHZ-Rspr dazu in ihre eigene einfließen)? Zitieren
wolfgang E. Geschrieben 8. April 2007 Melden Geschrieben 8. April 2007 In Österreich heißt der Vorstand einer Aktiengesellschaft auch immer noch "Führer". Wo hast du den diesen Unsinn her. Er hieß nie so und heißt natürlich nicht so Richtig ist, dass in Ö länger als in D das an sich deutsche Aktiengesetz 1937 galt das 1945 im Rechtsüberleitungsgesetz übernommen wurde. Und von diesem Aktiengesetz sagte man auf Grund der starken Stellung des Vorstandsvorsitzenden, dass es das Füherprinzip verwirklicht habe. Inzwischen gilt in Ö das Aktiengesetz 1965. Haben die Österreicher nicht auch das HGB übernommen (und lassen daher die BGHZ-Rspr dazu in ihre eigene einfließen)? Auch das ist Rechtsgeschichte. Es ist zuerst zu umfangreichen Novellen gekommen, insbesondere auf Grund der europäischen Rechnungslegungsvorschriften und seit Juni 2006 ist das HGB überhaupot durch ein UGB (Unternehmensgesetzbuch) abgelöst worden. Zitieren
Clown Geschrieben 8. April 2007 Melden Geschrieben 8. April 2007 In Österreich heißt der Vorstand einer Aktiengesellschaft auch immer noch "Führer". Wo hast du den diesen Unsinn her. Er hieß nie so und heißt natürlich nicht so Richtig ist, dass in Ö länger als in D das an sich deutsche Aktiengesetz 1937 galt das 1945 im Rechtsüberleitungsgesetz übernommen wurde. Und von diesem Aktiengesetz sagte man auf Grund der starken Stellung des Vorstandsvorsitzenden, dass es das Füherprinzip verwirklicht habe. Inzwischen gilt in Ö das Aktiengesetz 1965. Haben die Österreicher nicht auch das HGB übernommen (und lassen daher die BGHZ-Rspr dazu in ihre eigene einfließen)? Auch das ist Rechtsgeschichte. Es ist zuerst zu umfangreichen Novellen gekommen, insbesondere auf Grund der europäischen Rechnungslegungsvorschriften und seit Juni 2006 ist das HGB überhaupot durch ein UGB (Unternehmensgesetzbuch) abgelöst worden. Danke, gut zu wissen. Zitieren
urdu Geschrieben 8. April 2007 Melden Geschrieben 8. April 2007 In Österreich heißt der Vorstand einer Aktiengesellschaft auch immer noch "Führer". Häh? Hab ich noch nie gehört. Hast du mal ein Beispiel? Zitieren
platon Geschrieben 8. April 2007 Melden Geschrieben 8. April 2007 Angeblich soll die EU Russland zu einer Geldstrafe verurteilt haben, weil sie die Psychosekte Scientology nicht als Kirche anerkennen will. Ich meine, in einem solchen Falle schaden Richter sich selbst und bringen staatliche Recht und Ordnung in Verruf. Und in Hessen hatte eine Richterin geurteilt, ein musslimischer Mann darf seine Frau verprügeln. Zitieren
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