Elrond Geschrieben 8. März 2007 Melden Share Geschrieben 8. März 2007 http://www.golem.de/0703/50937.html Da verfolgt eine Staatsanwaltschaft 280 Kunden, die Werkzeug ueber EBay ersteigert haben. Der Verkaeufer hat die Waren bei seinem Arbeitgeber geklaut und bei EBay fuer 1 Euro Startpreis angeboten. Die Leute haben geboten und die meisten Werkzeuge sind fuer fast Ladenpreis weggegangen. Trotzdem beharrt der Staatsanwalt darauf, dass der niedrige Startpreis die Bieter haette misstrauisch machen muessen und will sie wegen Helerei belangen. Seltsame Sache das. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 8. März 2007 Melden Share Geschrieben 8. März 2007 Na dann kann ich ja sicher sein, daß die Teile von meinem Porzellan nach denen ich gestern gesucht habe, definitiv nicht von einem Laster gefallen sind - die Startgebote waren doch hart an der Grenze zum Wucher. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tomlo Geschrieben 8. März 2007 Melden Share Geschrieben 8. März 2007 http://www.golem.de/0703/50937.html Da verfolgt eine Staatsanwaltschaft 280 Kunden, die Werkzeug ueber EBay ersteigert haben. Der Verkaeufer hat die Waren bei seinem Arbeitgeber geklaut und bei EBay fuer 1 Euro Startpreis angeboten. Die Leute haben geboten und die meisten Werkzeuge sind fuer fast Ladenpreis weggegangen. Trotzdem beharrt der Staatsanwalt darauf, dass der niedrige Startpreis die Bieter haette misstrauisch machen muessen und will sie wegen Helerei belangen. Seltsame Sache das. Da will sich anscheinend ein neuer Staatsanwalt profilieren. Das Verfahren wird bestimmt eingestellt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sylle Geschrieben 8. März 2007 Melden Share Geschrieben 8. März 2007 Das ist doch lächerlich. Wenn ich mich recht entsinne, sind die von Ebay erhobenen Gebühren bei einem niedrigen Startpreis doch auch entsprechend niedriger, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tomlo Geschrieben 8. März 2007 Melden Share Geschrieben 8. März 2007 Das ist doch lächerlich. Wenn ich mich recht entsinne, sind die von Ebay erhobenen Gebühren bei einem niedrigen Startpreis doch auch entsprechend niedriger, oder? Richtig, aus diesen Grunde werden viele Waren mit einen 1 Euro Startpreis angeboten, natürlich auch mit der Gefahr, dass man den Wunschpreis nicht erzielen kann. Und sehr oft machen gewerbliche Ebay-Seller, 1 Euro - Lockangebote. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tine74 Geschrieben 8. März 2007 Melden Share Geschrieben 8. März 2007 yupp, je niedriger der Startpreis, desto niedriger die ebay-Gebühren, desto bietfreudiger die Bieter... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tomlo Geschrieben 8. März 2007 Melden Share Geschrieben 8. März 2007 (bearbeitet) http://www.golem.de/0703/50937.html Da verfolgt eine Staatsanwaltschaft 280 Kunden, die Werkzeug ueber EBay ersteigert haben. Der Verkaeufer hat die Waren bei seinem Arbeitgeber geklaut und bei EBay fuer 1 Euro Startpreis angeboten. Die Leute haben geboten und die meisten Werkzeuge sind fuer fast Ladenpreis weggegangen. Trotzdem beharrt der Staatsanwalt darauf, dass der niedrige Startpreis die Bieter haette misstrauisch machen muessen und will sie wegen Helerei belangen. Seltsame Sache das. Hi Elrond, noch was. Der Beweggrund der Staatsanwaltschaft könnte folgende sein: Man muss jetzt bei Ebay sein Account entweder als privat oder gewerblich kennzeichnen. Der Verkäufer mit der Hehler-Ware hatte bestimmt ein privaten Account. Also müsste ein Käufer bei neuen Waren, die für einen Startpreis von einenn Euro angeboten wird, hellhörig werden. Daher kann die Argumentation des Staatanwaltes durchaus korrekt sein. bearbeitet 8. März 2007 von tomlo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 8. März 2007 Autor Melden Share Geschrieben 8. März 2007 Man koennte misstrauisch werden ob dieser Inkonsistenz, aber daraus zu schliessen, dass es sich um gestohlene Ware handelt, finde ich ein bisschen optimistisch. Der Verkaeufer koennte auch "nur" versuchen, die MwSt. einzubehalten und das ist fuer mich als Kaeufer nicht strafbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 8. März 2007 Melden Share Geschrieben 8. März 2007 Ich wette mit jedem, der wetten will, dass der StA, der das so sieht entweder eine Weisung bekommt, das anders zu sehen, oder dass ein derartiges Urteil gegen einen Käufer nicht rechtskräftig wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 8. März 2007 Melden Share Geschrieben 8. März 2007 Man koennte misstrauisch werden ob dieser Inkonsistenz, aber daraus zu schliessen, dass es sich um gestohlene Ware handelt, finde ich ein bisschen optimistisch. Der Verkaeufer koennte auch "nur" versuchen, die MwSt. einzubehalten und das ist fuer mich als Kaeufer nicht strafbar. Der Großteil der gewerblichen Anbieter bei Ebay sind als Kleingewerbebetreiber sowieso mit einem Umsatzsteuerwahlrecht ausgestattet. Naja, und im niedrigen STARTPREIS eine AUKTION den Guten Glauben in Frage zu stellen ist ja absurd. Der Mann hat die gesamte Konzeption einer Auktion nicht verstanden. Anders wäre es bei FESTPREISANGEBOTEN, die sich bei Ebay ja seuchenmäßig ausbreiten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
utah-r Geschrieben 9. März 2007 Melden Share Geschrieben 9. März 2007 Man setzt doch so niedrig an, um dem Kunden das Gefühl zu vermitteln, er macht ein Schnäppchen. Wir haben das mal ausprobiert. Setzte ich ein Blatt Grafik aus dem 19. Jh. für 1€ rein, dann kann ich mit einem Verkauf von ca. 10 € rechnen. Setze ich das gleiche Blatt für 9,90 € ein, geht nichts. Der liebe Staatsanwalt hat hier wohl ein Argument, dass in der Realität nicht nachvollziehbar ist. Generell rate ich aber ab, Neuwahre ohne Rechnung zu kaufen, denn die ist tatsächlich meistens vom LKW gefallen. Man kann vorab klären, ob eine Rechnung noch vorhanden ist. In E-bay wird sehr viel geklautes Zeug ge- und verkauft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
utah-r Geschrieben 9. März 2007 Melden Share Geschrieben 9. März 2007 Man koennte misstrauisch werden ob dieser Inkonsistenz, aber daraus zu schliessen, dass es sich um gestohlene Ware handelt, finde ich ein bisschen optimistisch. Der Verkaeufer koennte auch "nur" versuchen, die MwSt. einzubehalten und das ist fuer mich als Kaeufer nicht strafbar. Der Großteil der gewerblichen Anbieter bei Ebay sind als Kleingewerbebetreiber sowieso mit einem Umsatzsteuerwahlrecht ausgestattet. Naja, und im niedrigen STARTPREIS eine AUKTION den Guten Glauben in Frage zu stellen ist ja absurd. Der Mann hat die gesamte Konzeption einer Auktion nicht verstanden. Anders wäre es bei FESTPREISANGEBOTEN, die sich bei Ebay ja seuchenmäßig ausbreiten. Gott sei Dank. So kann der am Boden liegende Markt sich wieder erholen. Schließlich können die Händler nicht alles verschenken und verschleudern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 9. März 2007 Autor Melden Share Geschrieben 9. März 2007 Jemand, der alles "verschenkt und verschleudert" ist kein Kaufmann, sondern ein Nikolaus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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