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Kirchenrechte verlieren bei ev. Trauung


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Geschrieben

Und nun zu Deiner Frage Angelina92: Als Wiederverheiratet Geschiedener wäre Dein Partner nicht exkommuniziert, aber er ist gehalten, die Eucharistie nicht mehr zu empfangen. Dass die Praxis hier vielfältig ist, weiß ich auch. Weitere Rechtsminderungen sehe ich nicht.

Was bedeutet das konkret? Liegt die Vielfältigkeit der Praxis am jeweiligen Pfarrer, d.h. wie er damit umgeht?

 

Könnte dies ein Beispiel für Vielfältigkeit sein?

Vor der Wahl in den PGR mußte eine Geschiedene (nicht wiederverheiratet oder liiert) ihre Kandidatur wieder zurückziehen (ist aber anderes Bistum und ich kenne deren Satzung nicht) und woanders gibt es Geschiedene (s.o. oder standesamtl. Wiederverheiratete) im PGR. Was bedeutet eigentlich "in den kirchl. Gliedschaftsrechten nicht behindert" (wo wir schon mal Iudex als Experten hier haben)?

 

Was den PGR betrifft, gibt es in den deutschen Bistümern offenbar unterschiedliche Regelungen. M.E. dürfte die Scheidung allein kein Grund sein, nicht kandidieren zu dürfen.

 

Habe schnell mal die Regensburger Satzung angeschaut. Hier heißt es: "Bei gravierenden Verfehlungen gegen die Glaubens- und Sittenlehre der Kirche (z. B. Leugnung fundamentaler Glaubenswahrheiten, nicht-eheliche Lebensgemeinschaften etc.) muss wegen des öffentlichen Zeugnischarakters des Pfarrgemeinderates das betroffene Ratsmitglied vom Pfarrer als dem Leiter der Pfarrei nach Beratung mit dem Pfarrgemeinderat aus diesem ausgeschlossen werden."

 

Andere Satzungen sprechen davon, dass der Betreffende nicht in den kirchlichen Gliedschaftsrechten behindert sein darf. Das scheint mir zumindest ein interpretationsfähiger und -bedürftiger Satz zu sein... Eine letztverbindliche Antwort kann ich da im Moment nicht geben...

Danke. Dann war das ja ein reales Beispiel für Vielfältigkeit. Kirchenrecht scheint die komplizierteste Variante der einzelnen Rechtsfelder zu sein, aber durchaus spannend.

Geschrieben
@Petrus: Danke für Dein Vertrauen.
danke Dir.
Hoffe, dass sich das Warten auf meine Antwort auch gelohnt hat <_<
ja, sehr. danke.
Geschrieben
Kirchenrecht scheint die komplizierteste Variante der einzelnen Rechtsfelder zu sein, aber durchaus spannend.

 

Wenn man im Kirchenrecht promoviert, kann man als Intendant von RTL kaum etwas falsch machen, wie Helmut Thoma schon bewiesen hat.

Geschrieben

Die Kommunion ist viel wichtiger als eine katholische Beerdigung.

 

Werner

 

ob das wirklich für alle Katholiken gilt?

 

ich meine, daß das Begräbis auch sehr wichtig ist. für die Verstorbenen ein bißchen wohl, und für die Angehörigen auch,

 

 

 

meint

 

 

 

Peter,

 

 

 

(Ex-Kreuzträger vom Dienst auf dem Stadtfriedhof zu Bayreuth),

 

 

 

 

 

in der sicheren und gewissen Hoffnung auf eine fröhliche Auferstehung :-)

Geschrieben
Als Wiederverheiratet Geschiedener wäre Dein Partner nicht exkommuniziert, aber er ist gehalten, die Eucharistie nicht mehr zu empfangen.
hmm ...

 

 

 

ich versuche mal, das zu verstehen. ich versteh das nicht, ich versteh das nicht, ich versteh das nicht, SORRY, tut mir leid ... heißt das am Ende sogar, daß man diese vielleicht Unklarheiten ab-wälzen will auf den Menschen, der wirklich Hunger hat, nach dem Leib Christi?

 

 

 

nicht exkommuniziert, aber gehalten nicht ... ???

 

 

 

 

 

... schade, daß uns Klaus Mörsdorf schon vorausgegangen ist, auf dem Weg. sonst hätte ich den gleich morgen vormittag gefragt. jetzt muß ich selber denken. naja.

Geschrieben
Gott hält sich da an die Entscheidung des kirchlichen Gerichts.
iuxta modum.

 

 

 

1) es gibt da eine gute Unterscheidung zwischen ecclesia militans und ecclesia triumphans.

 

 

 

2) Lehre der Kirche ist: ALLE Kirchenstrafen enden mit dem Tod (ergibt sich aus (1).

Geschrieben
da uns der Segen Gottes für unsere Ehe sehr wichtig ist.
Euch beiden alles, alles Gute!

 

 

 

liebe Grüße, Peter.

Geschrieben
Als Wiederverheiratet Geschiedener wäre Dein Partner nicht exkommuniziert, aber er ist gehalten, die Eucharistie nicht mehr zu empfangen.
hmm ...

 

 

 

ich versuche mal, das zu verstehen. ich versteh das nicht, ich versteh das nicht, ich versteh das nicht, SORRY, tut mir leid ... heißt das am Ende sogar, daß man diese vielleicht Unklarheiten ab-wälzen will auf den Menschen, der wirklich Hunger hat, nach dem Leib Christi?

 

 

 

nicht exkommuniziert, aber gehalten nicht ... ???

Wo ist dein Problem Mann, Gottes Gebote und der CIC sind eindeutig. Wiederverheiratene sind vom Sakrament ausgeschlossen. Im übrigen stimme ich Werner zu, das Geheuchel mit dem Ehegericht, nur um nochmal legitim heiraten zu dürfen, ist einfach unerträglich. Besonders gilt dies für einige Fürstenhäuser wie z.B. in Monaco.

Geschrieben
Gottes Gebote und der CIC sind eindeutig.
welcher CIC, bitte, 1917? 1983?
Geschrieben
.....Gottes Gebote und der CIC sind eindeutig.

Man beachte die Gleichsetzung :k035::k035::k035:

Geschrieben
Wiederverheiratene sind vom Sakrament ausgeschlossen.
jou, noch'n schöner Satz. wir müssen den tomlo endlich mal aufklären: wir Katholiken haben nicht nur ein Sakrament!
Geschrieben (bearbeitet)

.....Gottes Gebote und der CIC sind eindeutig.

Man beachte die Gleichsetzung
schon, aber ich wollte doch erstmal höflich nachfragen, welche Version (des CIC) tomlo meint. bevor ich loslege. falls ich überhaupt dazu Lust habe <_< bearbeitet von Petrus
Geschrieben
Wiederverheiratene sind vom Sakrament ausgeschlossen.
jou, noch'n schöner Satz. wir müssen den tomlo endlich mal aufklären: wir Katholiken haben nicht nur ein Sakrament!

 

@Petrus. Ich bin mit der Argumentation von tomlo auch nicht einverstanden, da sie zum einen einen selektiven Umgang mit Recht verrät. Es kann nicht sein, dass das Kirchenrecht als "Keule" willkommen ist, um wiederverheiratete Geschiedene vom Eucharistieempfang auszuschließen, gleichzeitig aber Ehenichtigkeitsverfahren unter den Generalverdacht der Heuchelei gestellt werden. Zum anderen ist die Sache nicht so einfach, wie es klingt, wenn er schreibt: Gottes Gebote und der CIC sind eindeutig. Da bitte ich doch einmal um ein Zitat aus dem CIC, in dem wortwörtlich steht, wiederverheiratet Geschiedene sind vom Sakramentenempfang ausgeschlossen.

 

In einem Punkt muss ich ihm dann aber doch Recht geben. Natürlich haben wir nicht nur ein Sakrament. Aber ich sehe z.B. nicht, dass ein wiederverheiratet Geschiedener nicht die Krankensalbung empfangen dürfte. Um es nochmal zu sagen: Sie gelten nicht als exkommuniziert. Exkommunikation ist viel weitreichender als ein Ausschluss vom Empfang der Eucharistie.

Geschrieben
Wiederverheiratene sind vom Sakrament ausgeschlossen.
jou, noch'n schöner Satz. wir müssen den tomlo endlich mal aufklären: wir Katholiken haben nicht nur ein Sakrament!

Ihr wisst ganz genau, welchen Eid ich meine <_<

Geschrieben

.....Gottes Gebote und der CIC sind eindeutig.

Man beachte die Gleichsetzung :k035::k035::k035:

Nöö, man kann vieles interpretieren, aber deine Vermutung sicherlich nicht.

Geschrieben
Als Wiederverheiratet Geschiedener wäre Dein Partner nicht exkommuniziert, aber er ist gehalten, die Eucharistie nicht mehr zu empfangen.
hmm ...

 

 

 

ich versuche mal, das zu verstehen. ich versteh das nicht, ich versteh das nicht, ich versteh das nicht, SORRY, tut mir leid ... heißt das am Ende sogar, daß man diese vielleicht Unklarheiten ab-wälzen will auf den Menschen, der wirklich Hunger hat, nach dem Leib Christi?

 

 

 

nicht exkommuniziert, aber gehalten nicht ... ???

Wo ist dein Problem Mann, Gottes Gebote und der CIC sind eindeutig. Wiederverheiratene sind vom Sakrament ausgeschlossen. Im übrigen stimme ich Werner zu, das Geheuchel mit dem Ehegericht, nur um nochmal legitim heiraten zu dürfen, ist einfach unerträglich. Besonders gilt dies für einige Fürstenhäuser wie z.B. in Monaco.

 

 

 

Einige Fürstenhäuser????? Welche sind denn da außer in Monaco noch katholisch? Die Belgier! Da kann ich mich an nichts derartiges erinnern.

Geschrieben
Da bitte ich doch einmal um ein Zitat aus dem CIC, in dem wortwörtlich steht, wiederverheiratet Geschiedene sind vom Sakramentenempfang ausgeschlossen.

Oder ein diesbezügliches Gebot Gottes....

 

Werner

Geschrieben
Aber ich sehe z.B. nicht, dass ein wiederverheiratet Geschiedener nicht die Krankensalbung empfangen dürfte. Um es nochmal zu sagen: Sie gelten nicht als exkommuniziert. Exkommunikation ist viel weitreichender als ein Ausschluss vom Empfang der Eucharistie.
danke, Iudex.
Geschrieben
@Petrus. Ich bin mit der Argumentation von tomlo auch nicht einverstanden, da sie zum einen einen selektiven Umgang mit Recht verrät.

Och, da wird nicht viel verraten, was uns nicht schon vorher klar gewesen wäre.

Es kann nicht sein, dass das Kirchenrecht als "Keule" willkommen ist, um wiederverheiratete Geschiedene vom Eucharistieempfang auszuschließen, gleichzeitig aber Ehenichtigkeitsverfahren unter den Generalverdacht der Heuchelei gestellt werden.

Das hast Du schön gesagt. <_<

Zum anderen ist die Sache nicht so einfach, wie es klingt, wenn er schreibt: Gottes Gebote und der CIC sind eindeutig. Da bitte ich doch einmal um ein Zitat aus dem CIC, in dem wortwörtlich steht, wiederverheiratet Geschiedene sind vom Sakramentenempfang ausgeschlossen.

Er schreibt halt gerne Dinge, die einfach klingen.

Geschrieben
Als Wiederverheiratet Geschiedener wäre Dein Partner nicht exkommuniziert, aber er ist gehalten, die Eucharistie nicht mehr zu empfangen.
hmm ...

 

 

 

ich versuche mal, das zu verstehen. ich versteh das nicht, ich versteh das nicht, ich versteh das nicht, SORRY, tut mir leid ... heißt das am Ende sogar, daß man diese vielleicht Unklarheiten ab-wälzen will auf den Menschen, der wirklich Hunger hat, nach dem Leib Christi?

 

 

 

nicht exkommuniziert, aber gehalten nicht ... ???

Wo ist dein Problem Mann, Gottes Gebote und der CIC sind eindeutig. Wiederverheiratene sind vom Sakrament ausgeschlossen. Im übrigen stimme ich Werner zu, das Geheuchel mit dem Ehegericht, nur um nochmal legitim heiraten zu dürfen, ist einfach unerträglich. Besonders gilt dies für einige Fürstenhäuser wie z.B. in Monaco.

 

 

 

Einige Fürstenhäuser????? Welche sind denn da außer in Monaco noch katholisch? Die Belgier! Da kann ich mich an nichts derartiges erinnern.

 

 

Der spanische Thronfolger ist auch mit einer schon mal geschiedenen Frau verheiratet. Ob die kirchlich verheiratet war, weiß ich allerdings nicht.

 

Oh, jetzt habe ich mich wohl als Klatschblattleserin geoutet - Mist. Löschen? Nein, ich stehe dazu,

Geschrieben
Als Wiederverheiratet Geschiedener wäre Dein Partner nicht exkommuniziert, aber er ist gehalten, die Eucharistie nicht mehr zu empfangen.
hmm ...

 

 

 

ich versuche mal, das zu verstehen. ich versteh das nicht, ich versteh das nicht, ich versteh das nicht, SORRY, tut mir leid ... heißt das am Ende sogar, daß man diese vielleicht Unklarheiten ab-wälzen will auf den Menschen, der wirklich Hunger hat, nach dem Leib Christi?

 

 

 

nicht exkommuniziert, aber gehalten nicht ... ???

Wo ist dein Problem Mann, Gottes Gebote und der CIC sind eindeutig. Wiederverheiratene sind vom Sakrament ausgeschlossen. Im übrigen stimme ich Werner zu, das Geheuchel mit dem Ehegericht, nur um nochmal legitim heiraten zu dürfen, ist einfach unerträglich. Besonders gilt dies für einige Fürstenhäuser wie z.B. in Monaco.

 

 

 

Einige Fürstenhäuser????? Welche sind denn da außer in Monaco noch katholisch? Die Belgier! Da kann ich mich an nichts derartiges erinnern.

 

 

Der spanische Thronfolger ist auch mit einer schon mal geschiedenen Frau verheiratet. Ob die kirchlich verheiratet war, weiß ich allerdings nicht.

 

Oh, jetzt habe ich mich wohl als Klatschblattleserin geoutet - Mist. Löschen? Nein, ich stehe dazu,

 

Jetzt wo du das sagst!

 

Ich weiß eben nur, dass der Nichtigkeitsprozess bei Monacos "ewig" durch die Presse (nicht nur "yellow") gezogen wurde. Im Falle Spanien wäre das sicher ähnlich gewesen.

Geschrieben
Als Wiederverheiratet Geschiedener wäre Dein Partner nicht exkommuniziert, aber er ist gehalten, die Eucharistie nicht mehr zu empfangen.
hmm ...

 

 

 

ich versuche mal, das zu verstehen. ich versteh das nicht, ich versteh das nicht, ich versteh das nicht, SORRY, tut mir leid ... heißt das am Ende sogar, daß man diese vielleicht Unklarheiten ab-wälzen will auf den Menschen, der wirklich Hunger hat, nach dem Leib Christi?

 

 

 

nicht exkommuniziert, aber gehalten nicht ... ???

Wo ist dein Problem Mann, Gottes Gebote und der CIC sind eindeutig. Wiederverheiratene sind vom Sakrament ausgeschlossen. Im übrigen stimme ich Werner zu, das Geheuchel mit dem Ehegericht, nur um nochmal legitim heiraten zu dürfen, ist einfach unerträglich. Besonders gilt dies für einige Fürstenhäuser wie z.B. in Monaco.

 

 

 

Einige Fürstenhäuser????? Welche sind denn da außer in Monaco noch katholisch? Die Belgier! Da kann ich mich an nichts derartiges erinnern.

 

 

Der spanische Thronfolger ist auch mit einer schon mal geschiedenen Frau verheiratet. Ob die kirchlich verheiratet war, weiß ich allerdings nicht.

 

Oh, jetzt habe ich mich wohl als Klatschblattleserin geoutet - Mist. Löschen? Nein, ich stehe dazu,

 

Jetzt wo du das sagst!

 

Ich weiß eben nur, dass der Nichtigkeitsprozess bei Monacos "ewig" durch die Presse (nicht nur "yellow") gezogen wurde. Im Falle Spanien wäre das sicher ähnlich gewesen.

Hab mal gegoogelt. Die erste Ehe war nur standesamtlich, daher konnte leicht wegen Formfehler anulliert werden.

 

Werner

Geschrieben (bearbeitet)
Im übrigen stimme ich Werner zu, das Geheuchel mit dem Ehegericht, nur um nochmal legitim heiraten zu dürfen, ist einfach unerträglich. Besonders gilt dies für einige Fürstenhäuser wie z.B. in Monaco.

 

Da muss ich mal was zu schreiben, weil der Fall immer wieder erwähnt und niedergemacht wird. Ich lese zwar keine Klatschblätter, aber im Panoramateil vom Kölner Stadtanzeiger stand da auch einiges drüber. Und wenn davon auch nur die Hälfte wahr war, ist der einzige Skandal an der Geschichte der, dass die arme Frau, nur weil sie als Prinzessin in der Öffentlichkeit steht, 10 Jahre auf die Annulierung warten musste.

 

Dem erwähnten Kölner Stadtanzeiger zufolge hat ihr Ex-Mann sie aufgrund einer Wette mit seinen Kumpels geheiratet, er werde die Prinzessin schon ´rumkriegen. Und er hat vor, während und nach der Ehe ein Verhältnis mit einer anderen Frau gehabt. Da kann man von einer in irgend einem Sinne gültigen katholischen Ehe ja wohl nicht sprechen.

bearbeitet von Franziskaner
Geschrieben
Einige Fürstenhäuser????? Welche sind denn da außer in Monaco noch katholisch? Die Belgier! Da kann ich mich an nichts derartiges erinnern.
Liechtenstein.

Spanien hat keinen Fürst, sondern einen König.

Luxenburg? Ist das auch katholisch? Keine Ahnung.

Geschrieben

Einige Fürstenhäuser????? Welche sind denn da außer in Monaco noch katholisch? Die Belgier! Da kann ich mich an nichts derartiges erinnern.

Liechtenstein.

Spanien hat keinen Fürst, sondern einen König.

Luxenburg? Ist das auch katholisch? Keine Ahnung.

 

Doch die Luxemburger (Großherzogtum!) sind auch katholisch.

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