Maple Geschrieben 15. März 2007 Melden Share Geschrieben 15. März 2007 Und nun zu Deiner Frage Angelina92: Als Wiederverheiratet Geschiedener wäre Dein Partner nicht exkommuniziert, aber er ist gehalten, die Eucharistie nicht mehr zu empfangen. Dass die Praxis hier vielfältig ist, weiß ich auch. Weitere Rechtsminderungen sehe ich nicht. Was bedeutet das konkret? Liegt die Vielfältigkeit der Praxis am jeweiligen Pfarrer, d.h. wie er damit umgeht? Könnte dies ein Beispiel für Vielfältigkeit sein? Vor der Wahl in den PGR mußte eine Geschiedene (nicht wiederverheiratet oder liiert) ihre Kandidatur wieder zurückziehen (ist aber anderes Bistum und ich kenne deren Satzung nicht) und woanders gibt es Geschiedene (s.o. oder standesamtl. Wiederverheiratete) im PGR. Was bedeutet eigentlich "in den kirchl. Gliedschaftsrechten nicht behindert" (wo wir schon mal Iudex als Experten hier haben)? Was den PGR betrifft, gibt es in den deutschen Bistümern offenbar unterschiedliche Regelungen. M.E. dürfte die Scheidung allein kein Grund sein, nicht kandidieren zu dürfen. Habe schnell mal die Regensburger Satzung angeschaut. Hier heißt es: "Bei gravierenden Verfehlungen gegen die Glaubens- und Sittenlehre der Kirche (z. B. Leugnung fundamentaler Glaubenswahrheiten, nicht-eheliche Lebensgemeinschaften etc.) muss wegen des öffentlichen Zeugnischarakters des Pfarrgemeinderates das betroffene Ratsmitglied vom Pfarrer als dem Leiter der Pfarrei nach Beratung mit dem Pfarrgemeinderat aus diesem ausgeschlossen werden." Andere Satzungen sprechen davon, dass der Betreffende nicht in den kirchlichen Gliedschaftsrechten behindert sein darf. Das scheint mir zumindest ein interpretationsfähiger und -bedürftiger Satz zu sein... Eine letztverbindliche Antwort kann ich da im Moment nicht geben... Danke. Dann war das ja ein reales Beispiel für Vielfältigkeit. Kirchenrecht scheint die komplizierteste Variante der einzelnen Rechtsfelder zu sein, aber durchaus spannend. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 15. März 2007 Melden Share Geschrieben 15. März 2007 @Petrus: Danke für Dein Vertrauen. danke Dir. Hoffe, dass sich das Warten auf meine Antwort auch gelohnt hat ja, sehr. danke. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jouaux Geschrieben 15. März 2007 Melden Share Geschrieben 15. März 2007 Kirchenrecht scheint die komplizierteste Variante der einzelnen Rechtsfelder zu sein, aber durchaus spannend. Wenn man im Kirchenrecht promoviert, kann man als Intendant von RTL kaum etwas falsch machen, wie Helmut Thoma schon bewiesen hat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 15. März 2007 Melden Share Geschrieben 15. März 2007 Die Kommunion ist viel wichtiger als eine katholische Beerdigung. Werner ob das wirklich für alle Katholiken gilt? ich meine, daß das Begräbis auch sehr wichtig ist. für die Verstorbenen ein bißchen wohl, und für die Angehörigen auch, meint Peter, (Ex-Kreuzträger vom Dienst auf dem Stadtfriedhof zu Bayreuth), in der sicheren und gewissen Hoffnung auf eine fröhliche Auferstehung :-) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 15. März 2007 Melden Share Geschrieben 15. März 2007 Als Wiederverheiratet Geschiedener wäre Dein Partner nicht exkommuniziert, aber er ist gehalten, die Eucharistie nicht mehr zu empfangen. hmm ... ich versuche mal, das zu verstehen. ich versteh das nicht, ich versteh das nicht, ich versteh das nicht, SORRY, tut mir leid ... heißt das am Ende sogar, daß man diese vielleicht Unklarheiten ab-wälzen will auf den Menschen, der wirklich Hunger hat, nach dem Leib Christi? nicht exkommuniziert, aber gehalten nicht ... ??? ... schade, daß uns Klaus Mörsdorf schon vorausgegangen ist, auf dem Weg. sonst hätte ich den gleich morgen vormittag gefragt. jetzt muß ich selber denken. naja. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 15. März 2007 Melden Share Geschrieben 15. März 2007 Gott hält sich da an die Entscheidung des kirchlichen Gerichts. iuxta modum. 1) es gibt da eine gute Unterscheidung zwischen ecclesia militans und ecclesia triumphans. 2) Lehre der Kirche ist: ALLE Kirchenstrafen enden mit dem Tod (ergibt sich aus (1). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 15. März 2007 Melden Share Geschrieben 15. März 2007 da uns der Segen Gottes für unsere Ehe sehr wichtig ist. Euch beiden alles, alles Gute! liebe Grüße, Peter. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tomlo Geschrieben 15. März 2007 Melden Share Geschrieben 15. März 2007 Als Wiederverheiratet Geschiedener wäre Dein Partner nicht exkommuniziert, aber er ist gehalten, die Eucharistie nicht mehr zu empfangen. hmm ... ich versuche mal, das zu verstehen. ich versteh das nicht, ich versteh das nicht, ich versteh das nicht, SORRY, tut mir leid ... heißt das am Ende sogar, daß man diese vielleicht Unklarheiten ab-wälzen will auf den Menschen, der wirklich Hunger hat, nach dem Leib Christi? nicht exkommuniziert, aber gehalten nicht ... ??? Wo ist dein Problem Mann, Gottes Gebote und der CIC sind eindeutig. Wiederverheiratene sind vom Sakrament ausgeschlossen. Im übrigen stimme ich Werner zu, das Geheuchel mit dem Ehegericht, nur um nochmal legitim heiraten zu dürfen, ist einfach unerträglich. Besonders gilt dies für einige Fürstenhäuser wie z.B. in Monaco. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 15. März 2007 Melden Share Geschrieben 15. März 2007 Gottes Gebote und der CIC sind eindeutig. welcher CIC, bitte, 1917? 1983? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 15. März 2007 Melden Share Geschrieben 15. März 2007 .....Gottes Gebote und der CIC sind eindeutig. Man beachte die Gleichsetzung Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 15. März 2007 Melden Share Geschrieben 15. März 2007 Wiederverheiratene sind vom Sakrament ausgeschlossen. jou, noch'n schöner Satz. wir müssen den tomlo endlich mal aufklären: wir Katholiken haben nicht nur ein Sakrament! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 15. März 2007 Melden Share Geschrieben 15. März 2007 (bearbeitet) .....Gottes Gebote und der CIC sind eindeutig.Man beachte die Gleichsetzung schon, aber ich wollte doch erstmal höflich nachfragen, welche Version (des CIC) tomlo meint. bevor ich loslege. falls ich überhaupt dazu Lust habe bearbeitet 15. März 2007 von Petrus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Iudex Geschrieben 16. März 2007 Melden Share Geschrieben 16. März 2007 Wiederverheiratene sind vom Sakrament ausgeschlossen. jou, noch'n schöner Satz. wir müssen den tomlo endlich mal aufklären: wir Katholiken haben nicht nur ein Sakrament! @Petrus. Ich bin mit der Argumentation von tomlo auch nicht einverstanden, da sie zum einen einen selektiven Umgang mit Recht verrät. Es kann nicht sein, dass das Kirchenrecht als "Keule" willkommen ist, um wiederverheiratete Geschiedene vom Eucharistieempfang auszuschließen, gleichzeitig aber Ehenichtigkeitsverfahren unter den Generalverdacht der Heuchelei gestellt werden. Zum anderen ist die Sache nicht so einfach, wie es klingt, wenn er schreibt: Gottes Gebote und der CIC sind eindeutig. Da bitte ich doch einmal um ein Zitat aus dem CIC, in dem wortwörtlich steht, wiederverheiratet Geschiedene sind vom Sakramentenempfang ausgeschlossen. In einem Punkt muss ich ihm dann aber doch Recht geben. Natürlich haben wir nicht nur ein Sakrament. Aber ich sehe z.B. nicht, dass ein wiederverheiratet Geschiedener nicht die Krankensalbung empfangen dürfte. Um es nochmal zu sagen: Sie gelten nicht als exkommuniziert. Exkommunikation ist viel weitreichender als ein Ausschluss vom Empfang der Eucharistie. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tomlo Geschrieben 16. März 2007 Melden Share Geschrieben 16. März 2007 Wiederverheiratene sind vom Sakrament ausgeschlossen. jou, noch'n schöner Satz. wir müssen den tomlo endlich mal aufklären: wir Katholiken haben nicht nur ein Sakrament! Ihr wisst ganz genau, welchen Eid ich meine Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tomlo Geschrieben 16. März 2007 Melden Share Geschrieben 16. März 2007 .....Gottes Gebote und der CIC sind eindeutig. Man beachte die Gleichsetzung Nöö, man kann vieles interpretieren, aber deine Vermutung sicherlich nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 16. März 2007 Melden Share Geschrieben 16. März 2007 Als Wiederverheiratet Geschiedener wäre Dein Partner nicht exkommuniziert, aber er ist gehalten, die Eucharistie nicht mehr zu empfangen. hmm ... ich versuche mal, das zu verstehen. ich versteh das nicht, ich versteh das nicht, ich versteh das nicht, SORRY, tut mir leid ... heißt das am Ende sogar, daß man diese vielleicht Unklarheiten ab-wälzen will auf den Menschen, der wirklich Hunger hat, nach dem Leib Christi? nicht exkommuniziert, aber gehalten nicht ... ??? Wo ist dein Problem Mann, Gottes Gebote und der CIC sind eindeutig. Wiederverheiratene sind vom Sakrament ausgeschlossen. Im übrigen stimme ich Werner zu, das Geheuchel mit dem Ehegericht, nur um nochmal legitim heiraten zu dürfen, ist einfach unerträglich. Besonders gilt dies für einige Fürstenhäuser wie z.B. in Monaco. Einige Fürstenhäuser????? Welche sind denn da außer in Monaco noch katholisch? Die Belgier! Da kann ich mich an nichts derartiges erinnern. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 16. März 2007 Melden Share Geschrieben 16. März 2007 Da bitte ich doch einmal um ein Zitat aus dem CIC, in dem wortwörtlich steht, wiederverheiratet Geschiedene sind vom Sakramentenempfang ausgeschlossen. Oder ein diesbezügliches Gebot Gottes.... Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 16. März 2007 Melden Share Geschrieben 16. März 2007 Aber ich sehe z.B. nicht, dass ein wiederverheiratet Geschiedener nicht die Krankensalbung empfangen dürfte. Um es nochmal zu sagen: Sie gelten nicht als exkommuniziert. Exkommunikation ist viel weitreichender als ein Ausschluss vom Empfang der Eucharistie. danke, Iudex. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 16. März 2007 Melden Share Geschrieben 16. März 2007 @Petrus. Ich bin mit der Argumentation von tomlo auch nicht einverstanden, da sie zum einen einen selektiven Umgang mit Recht verrät. Och, da wird nicht viel verraten, was uns nicht schon vorher klar gewesen wäre. Es kann nicht sein, dass das Kirchenrecht als "Keule" willkommen ist, um wiederverheiratete Geschiedene vom Eucharistieempfang auszuschließen, gleichzeitig aber Ehenichtigkeitsverfahren unter den Generalverdacht der Heuchelei gestellt werden. Das hast Du schön gesagt. Zum anderen ist die Sache nicht so einfach, wie es klingt, wenn er schreibt: Gottes Gebote und der CIC sind eindeutig. Da bitte ich doch einmal um ein Zitat aus dem CIC, in dem wortwörtlich steht, wiederverheiratet Geschiedene sind vom Sakramentenempfang ausgeschlossen. Er schreibt halt gerne Dinge, die einfach klingen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lucie Geschrieben 16. März 2007 Melden Share Geschrieben 16. März 2007 Als Wiederverheiratet Geschiedener wäre Dein Partner nicht exkommuniziert, aber er ist gehalten, die Eucharistie nicht mehr zu empfangen. hmm ... ich versuche mal, das zu verstehen. ich versteh das nicht, ich versteh das nicht, ich versteh das nicht, SORRY, tut mir leid ... heißt das am Ende sogar, daß man diese vielleicht Unklarheiten ab-wälzen will auf den Menschen, der wirklich Hunger hat, nach dem Leib Christi? nicht exkommuniziert, aber gehalten nicht ... ??? Wo ist dein Problem Mann, Gottes Gebote und der CIC sind eindeutig. Wiederverheiratene sind vom Sakrament ausgeschlossen. Im übrigen stimme ich Werner zu, das Geheuchel mit dem Ehegericht, nur um nochmal legitim heiraten zu dürfen, ist einfach unerträglich. Besonders gilt dies für einige Fürstenhäuser wie z.B. in Monaco. Einige Fürstenhäuser????? Welche sind denn da außer in Monaco noch katholisch? Die Belgier! Da kann ich mich an nichts derartiges erinnern. Der spanische Thronfolger ist auch mit einer schon mal geschiedenen Frau verheiratet. Ob die kirchlich verheiratet war, weiß ich allerdings nicht. Oh, jetzt habe ich mich wohl als Klatschblattleserin geoutet - Mist. Löschen? Nein, ich stehe dazu, Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 16. März 2007 Melden Share Geschrieben 16. März 2007 Als Wiederverheiratet Geschiedener wäre Dein Partner nicht exkommuniziert, aber er ist gehalten, die Eucharistie nicht mehr zu empfangen. hmm ... ich versuche mal, das zu verstehen. ich versteh das nicht, ich versteh das nicht, ich versteh das nicht, SORRY, tut mir leid ... heißt das am Ende sogar, daß man diese vielleicht Unklarheiten ab-wälzen will auf den Menschen, der wirklich Hunger hat, nach dem Leib Christi? nicht exkommuniziert, aber gehalten nicht ... ??? Wo ist dein Problem Mann, Gottes Gebote und der CIC sind eindeutig. Wiederverheiratene sind vom Sakrament ausgeschlossen. Im übrigen stimme ich Werner zu, das Geheuchel mit dem Ehegericht, nur um nochmal legitim heiraten zu dürfen, ist einfach unerträglich. Besonders gilt dies für einige Fürstenhäuser wie z.B. in Monaco. Einige Fürstenhäuser????? Welche sind denn da außer in Monaco noch katholisch? Die Belgier! Da kann ich mich an nichts derartiges erinnern. Der spanische Thronfolger ist auch mit einer schon mal geschiedenen Frau verheiratet. Ob die kirchlich verheiratet war, weiß ich allerdings nicht. Oh, jetzt habe ich mich wohl als Klatschblattleserin geoutet - Mist. Löschen? Nein, ich stehe dazu, Jetzt wo du das sagst! Ich weiß eben nur, dass der Nichtigkeitsprozess bei Monacos "ewig" durch die Presse (nicht nur "yellow") gezogen wurde. Im Falle Spanien wäre das sicher ähnlich gewesen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 16. März 2007 Melden Share Geschrieben 16. März 2007 Als Wiederverheiratet Geschiedener wäre Dein Partner nicht exkommuniziert, aber er ist gehalten, die Eucharistie nicht mehr zu empfangen. hmm ... ich versuche mal, das zu verstehen. ich versteh das nicht, ich versteh das nicht, ich versteh das nicht, SORRY, tut mir leid ... heißt das am Ende sogar, daß man diese vielleicht Unklarheiten ab-wälzen will auf den Menschen, der wirklich Hunger hat, nach dem Leib Christi? nicht exkommuniziert, aber gehalten nicht ... ??? Wo ist dein Problem Mann, Gottes Gebote und der CIC sind eindeutig. Wiederverheiratene sind vom Sakrament ausgeschlossen. Im übrigen stimme ich Werner zu, das Geheuchel mit dem Ehegericht, nur um nochmal legitim heiraten zu dürfen, ist einfach unerträglich. Besonders gilt dies für einige Fürstenhäuser wie z.B. in Monaco. Einige Fürstenhäuser????? Welche sind denn da außer in Monaco noch katholisch? Die Belgier! Da kann ich mich an nichts derartiges erinnern. Der spanische Thronfolger ist auch mit einer schon mal geschiedenen Frau verheiratet. Ob die kirchlich verheiratet war, weiß ich allerdings nicht. Oh, jetzt habe ich mich wohl als Klatschblattleserin geoutet - Mist. Löschen? Nein, ich stehe dazu, Jetzt wo du das sagst! Ich weiß eben nur, dass der Nichtigkeitsprozess bei Monacos "ewig" durch die Presse (nicht nur "yellow") gezogen wurde. Im Falle Spanien wäre das sicher ähnlich gewesen. Hab mal gegoogelt. Die erste Ehe war nur standesamtlich, daher konnte leicht wegen Formfehler anulliert werden. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franziskaner Geschrieben 16. März 2007 Melden Share Geschrieben 16. März 2007 (bearbeitet) Im übrigen stimme ich Werner zu, das Geheuchel mit dem Ehegericht, nur um nochmal legitim heiraten zu dürfen, ist einfach unerträglich. Besonders gilt dies für einige Fürstenhäuser wie z.B. in Monaco. Da muss ich mal was zu schreiben, weil der Fall immer wieder erwähnt und niedergemacht wird. Ich lese zwar keine Klatschblätter, aber im Panoramateil vom Kölner Stadtanzeiger stand da auch einiges drüber. Und wenn davon auch nur die Hälfte wahr war, ist der einzige Skandal an der Geschichte der, dass die arme Frau, nur weil sie als Prinzessin in der Öffentlichkeit steht, 10 Jahre auf die Annulierung warten musste. Dem erwähnten Kölner Stadtanzeiger zufolge hat ihr Ex-Mann sie aufgrund einer Wette mit seinen Kumpels geheiratet, er werde die Prinzessin schon ´rumkriegen. Und er hat vor, während und nach der Ehe ein Verhältnis mit einer anderen Frau gehabt. Da kann man von einer in irgend einem Sinne gültigen katholischen Ehe ja wohl nicht sprechen. bearbeitet 16. März 2007 von Franziskaner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Magdalene Geschrieben 17. März 2007 Melden Share Geschrieben 17. März 2007 Einige Fürstenhäuser????? Welche sind denn da außer in Monaco noch katholisch? Die Belgier! Da kann ich mich an nichts derartiges erinnern.Liechtenstein.Spanien hat keinen Fürst, sondern einen König. Luxenburg? Ist das auch katholisch? Keine Ahnung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 17. März 2007 Melden Share Geschrieben 17. März 2007 Einige Fürstenhäuser????? Welche sind denn da außer in Monaco noch katholisch? Die Belgier! Da kann ich mich an nichts derartiges erinnern.Liechtenstein.Spanien hat keinen Fürst, sondern einen König. Luxenburg? Ist das auch katholisch? Keine Ahnung. Doch die Luxemburger (Großherzogtum!) sind auch katholisch. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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