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Kirchenrechte verlieren bei ev. Trauung


Angelina92

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Mal die interessierte Frage eines Laien:

 

Macht die kirchliche Nichtigkeitserklärung eine Ehe nichtig oder hat sie lediglich deklaratorischen Charakter, dass diese Ehe von vorneherein nichtig ist? Und falls letzteres, was ist, wenn das kirchliche Gericht irrt und die Ehe tatsächlich gültig war? Sündigen dann die betroffenen Personen oder unterliegen sie einem entschuldigenden Irrtum?

Letzteres, und das kirchliche gericht kann da nicht irren. Gott hält sich da an die Entscheidung des kirchlichen Gerichts. Werner

Hallo allerseits,

 

eine gültig geschlossene und vollzogene Ehe kann und darf keine irdische Macht lösen. Selbst der Papst kann und darf das nicht. Das ist so Bestandteil des CIC's. Eine Entscheidung eines kirchlichen Gerichts hat nur deklaratorischen Charakter, und selbstverständlich kann sich das Gericht auch irren, genauso wie es bei weltlichen Gerichten der Fall ist. Philosophisch: Der kirchliche Richterentscheidungsspruch ist in Bezug auf das Wesen über die Gültigkeit der Ehe kein performativer Akt.

 

Eine kirchliche Nichtigkeitserklärung soll den Betroffenen vor fremden Zeigefingern schützen, soll dazu helfen den Glauben anzunehmen, da es mindestens eine kirchliche Kompetenzperson gibt, die den Fall geprüft hat, daß man dabei keine Sünde begeht. Eine Zweitehe ohne eine kirchliche Nichtigkeitserklärung wird in jedem Fall als Sünde gewertet und von daher darf derjenige solange nicht zur Kommunion gehen, solange die Beziehung besteht, und das unabhängig davon, ob jemand sich erneut hat trauen lassen.

 

Für mich persönlich verhält es sich so, daß ich sehr rechtschaffene kirchliche Richter kenne, aber auch bin ich vom Verhalten einiger Kirchenleute so sehr enttäuscht, daß ich mittlerweile den Glauben an kirchliche Autoritäten verloren habe. Ich halte Diskretion bezüglich konkreter Fälle. Kirchliche Richter haben das Amt, aber die Wahrheit kann genauso wie beim Märchen "Des Kaisers neues Kleid" im Munde des Kindes sein. Die Wahrheit genauso wie das Gute ist ein Spiegel der Herrlichkeit Gottes, und die können wir (meistens) nicht nach unserem Belieben ändern.

 

Grüße, Carlos

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Er schreibt halt gerne Dinge, die einfach klingen.
schon, aber das finde ich ganz normal.

 

ich meine, das ist bei uns Konvertiten, in der ersten Zeit nach der Konversion, oft so.

 

schau, Gabriele, bei mir war das wohl auch so. hab' ich nix, garnix mitbekommen davon. erst viele Jahre später, hat mir jemand gesagt: "Wir haben Angst um Dich gehabt. Wir hatten schon befürchtet, daß Du bei diesen Levebfre-Leuten gelandet wärst".

bearbeitet von Petrus
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Für mich persönlich verhält es sich so, daß ich sehr rechtschaffene kirchliche Richter kenne
für mich persönlich verhält es sich auch so.
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Einige Fürstenhäuser????? Welche sind denn da außer in Monaco noch katholisch? Die Belgier! Da kann ich mich an nichts derartiges erinnern.

Liechtenstein.

Spanien hat keinen Fürst, sondern einen König.

Luxenburg? Ist das auch katholisch? Keine Ahnung.

 

Doch die Luxemburger (Großherzogtum!) sind auch katholisch.

 

Und das ergibt sich aus ganz seriösen Publikationen. Übrigens ist ein König auch ein Mitglied eines Fürstenhauses, Fürst ist nicht nur Titel des Hochadels sondern auch Sammelbegriff für den Hochadel schlechthin. Nach Kirchenrecht haben Mitglieder herrschender Häuser das zweifelhafte Privileg, daß ihr Fall in Rom verhandelt wird. Sinn ist, daß mögliche Einflußnahmen auf den Ortsklerus keine Rolle spielen sollten. Grüße, KAM

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Einige Fürstenhäuser????? Welche sind denn da außer in Monaco noch katholisch? Die Belgier! Da kann ich mich an nichts derartiges erinnern.

Liechtenstein.

Spanien hat keinen Fürst, sondern einen König.

Luxenburg? Ist das auch katholisch? Keine Ahnung.

 

Doch die Luxemburger (Großherzogtum!) sind auch katholisch.

 

Und das ergibt sich aus ganz seriösen Publikationen. Übrigens ist ein König auch ein Mitglied eines Fürstenhauses, Fürst ist nicht nur Titel des Hochadels sondern auch Sammelbegriff für den Hochadel schlechthin. Nach Kirchenrecht haben Mitglieder herrschender Häuser das zweifelhafte Privileg, daß ihr Fall in Rom verhandelt wird. Sinn ist, daß mögliche Einflußnahmen auf den Ortsklerus keine Rolle spielen sollten. Grüße, KAM

 

Richtig!

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Als Wiederverheiratet Geschiedener wäre Dein Partner nicht exkommuniziert, aber er ist gehalten, die Eucharistie nicht mehr zu empfangen.
hmm ...

 

 

 

ich versuche mal, das zu verstehen. ich versteh das nicht, ich versteh das nicht, ich versteh das nicht, SORRY, tut mir leid ... heißt das am Ende sogar, daß man diese vielleicht Unklarheiten ab-wälzen will auf den Menschen, der wirklich Hunger hat, nach dem Leib Christi?

 

 

 

nicht exkommuniziert, aber gehalten nicht ... ???

Wo ist dein Problem Mann, Gottes Gebote und der CIC sind eindeutig. Wiederverheiratene sind vom Sakrament ausgeschlossen. Im übrigen stimme ich Werner zu, das Geheuchel mit dem Ehegericht, nur um nochmal legitim heiraten zu dürfen, ist einfach unerträglich. Besonders gilt dies für einige Fürstenhäuser wie z.B. in Monaco.

 

 

 

Einige Fürstenhäuser????? Welche sind denn da außer in Monaco noch katholisch? Die Belgier! Da kann ich mich an nichts derartiges erinnern.

 

 

Der spanische Thronfolger ist auch mit einer schon mal geschiedenen Frau verheiratet. Ob die kirchlich verheiratet war, weiß ich allerdings nicht.

 

Oh, jetzt habe ich mich wohl als Klatschblattleserin geoutet - Mist. Löschen? Nein, ich stehe dazu,

Der spanische Thronfolger Felipe und seine FRau Leticia haben kirchlich geheiratet. Die Frau war zwar schon mal verheiratet, aber nur standesamtlich. Hab ich aber nicht in Klatschspalten gelesen, sondern wurde bei der Übertragung im FErnsehen gesagt.

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