Karl Geschrieben 12. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 12. Juni 2010 Es gibt ja so "3 Kategorien" a) Präfekte der Kongregationen / Kurien-Kardinäle Herausragende Bischofssitze in der Welt (wie in Deutschland: Köln, Berlin, München-Freising) c) Ehrentitel für Theologen, die nichtmal Bischof sein müssen bzw. sonstige Bischöfe die den Titel ehrenhalber bekommen, ohne dass Sie auf einem besonderen Bischofssitz sitzen. In der Tat gibt es diese 3 Kategorien. "Vorsitzender einer BK" ist allerdings nicht darunter, deswegen aber nicht ausgeschlossen. Letztlich ernennt der Papst frei, wenn er mag, dann kann er auch Udal oder sogar mich zum Kardinal ernennen und Marx "übergehen"... Muß ein Kardinal nicht Priester sein? Diakon "reicht" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Explorer Geschrieben 12. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 12. Juni 2010 Muß ein Kardinal nicht Priester sein? Diakon "reicht" Nein. Can. 351, § 1. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Karl Geschrieben 14. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2010 (bearbeitet) Muß ein Kardinal nicht Priester sein? Diakon "reicht" Nein. Can. 351, § 1. Richtig. Danke. Ich hätte natürlich schon Chrysologus vertrauen müssen bearbeitet 14. Juni 2010 von Karl Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 14. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2010 wobei das meiner erinnerung früher eben schon anders war. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aquisgranum Geschrieben 14. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2010 Die These, es könnte und sollte weibliche Kardinäle geben, ist nicht neu. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Karl Geschrieben 14. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2010 wobei das meiner erinnerung früher eben schon anders war. Der letzte Laienkardinal starb 1899 - ob im CIC von 1917 die Kardinalswürde schon mit Priesterweihe verbunden war, weiß ich nicht. Frauen kamen aber auch damals nicht in Frage Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 14. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2010 wobei das meiner erinnerung früher eben schon anders war. Der letzte Laienkardinal starb 1899 - ob im CIC von 1917 die Kardinalswürde schon mit Priesterweihe verbunden war, weiß ich nicht. Frauen kamen aber auch damals nicht in Frage C. 232 CIC 1917 bestimmt, dass sie Priester sein müssen - allerdings hätte dies auch damals der Papst übergehen können. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Explorer Geschrieben 14. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2010 wobei das meiner erinnerung früher eben schon anders war. Der letzte Laienkardinal starb 1899 - ob im CIC von 1917 die Kardinalswürde schon mit Priesterweihe verbunden war, weiß ich nicht. Frauen kamen aber auch damals nicht in Frage Auch Mertel war kein Laienkardinal, da er nach seiner Wahl die niederen Weihen erhalten hat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aquisgranum Geschrieben 14. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2010 Warum sollen Frauen denn nicht in Frage kommen? Ich sehe die Probleme beim passiven Papstwahlrecht; von der Bischofsweihe kann aber bekanntermaßen dispensiert werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 14. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2010 Warum sollen Frauen denn nicht in Frage kommen? Ich sehe die Probleme beim passiven Papstwahlrecht; von der Bischofsweihe kann aber bekanntermaßen dispensiert werden. Das wird wohl in ein paar Generationen das Einfallstor werden. Diakoninnen zu Kardinälinnen. Aber erst, wenn der letzte Piusbruder ausgestorben ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ramibo Geschrieben 14. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2010 (bearbeitet) Warum sollen Frauen denn nicht in Frage kommen? Ich sehe die Probleme beim passiven Papstwahlrecht; von der Bischofsweihe kann aber bekanntermaßen dispensiert werden. Das wird wohl in ein paar Generationen das Einfallstor werden. Diakoninnen zu Kardinälinnen. Aber erst, wenn der letzte Piusbruder ausgestorben ist. Doch schon so früh????? bearbeitet 14. Juni 2010 von ramibo Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Karl Geschrieben 14. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2010 wobei das meiner erinnerung früher eben schon anders war. Der letzte Laienkardinal starb 1899 - ob im CIC von 1917 die Kardinalswürde schon mit Priesterweihe verbunden war, weiß ich nicht. Frauen kamen aber auch damals nicht in Frage Auch Mertel war kein Laienkardinal, da er nach seiner Wahl die niederen Weihen erhalten hat. Ja, also der als Laie zum Kardinal ernannt wurde... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 14. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2010 Warum sollen Frauen denn nicht in Frage kommen? Ich sehe die Probleme beim passiven Papstwahlrecht; von der Bischofsweihe kann aber bekanntermaßen dispensiert werden. Ich nicht. Das passive Papstwahlrecht haben Männer, nicht Kardinäle. Ein Kardinal hat nicht mehr passives Papstwahlrecht, als jeder andere katholische Mann. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 14. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2010 warum fiel mir bei euerer Sprachdebatte nur gerade "aliud in pectore aliud in linguis" ein... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ramibo Geschrieben 14. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2010 warum fiel mir bei euerer Sprachdebatte nur gerade "aliud in pectore aliud in linguis" ein... ... ali... was fürn ali????? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 14. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2010 Ein Kardinal hat nicht mehr passives Papstwahlrecht, als jeder andere katholische Mann. Als jeder andere unverheiratete katholische Mann. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 14. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2010 Ein Kardinal hat nicht mehr passives Papstwahlrecht, als jeder andere katholische Mann. Als jeder andere unverheiratete katholische Mann. Wo steht das? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 14. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2010 Ein Kardinal hat nicht mehr passives Papstwahlrecht, als jeder andere katholische Mann. Als jeder andere unverheiratete katholische Mann. Wo steht das? Der Papst kann sich ja dispensieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 14. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2010 Ein Kardinal hat nicht mehr passives Papstwahlrecht, als jeder andere katholische Mann. Als jeder andere unverheiratete katholische Mann. Wo steht das? Der Papst kann sich ja dispensieren. eben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Karl Geschrieben 15. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 15. Juni 2010 Ein Kardinal hat nicht mehr passives Papstwahlrecht, als jeder andere katholische Mann. Als jeder andere unverheiratete katholische Mann. Wo steht das? Der Papst kann sich ja dispensieren. Wenn er z.B. - was aber äußerst ungewöhnlich wäre - einen verheirateten unierten oder ehemals evangelischen oder anglikanen Priester zum Kardinal ernennen würde. Da hätte der natürlich keinen Anspruch auf Bischofsweihe. Gesetzt den Fall, er hätte es auch nicht gebraucht, da er schon vor seiner Konversion als anglikanischer Bischof (High Church) tätig gewesen wäre. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Siri Geschrieben 15. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 15. Juni 2010 (bearbeitet) Die anglikanischen Weihen sind doch ungültig siehe Apostolicae Curae Das wurde ja auch in der Apostolischen Konstitution ANGLICANORUM COETIBUS Artikel VI §1 bestätigt bearbeitet 15. Juni 2010 von Siri Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 15. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 15. Juni 2010 Das wurde ja auch in der Apostolischen Konstitution ANGLICANORUM COETIBUS Artikel VI §1Und wie geht der Satz weiter? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Siri Geschrieben 15. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 15. Juni 2010 Das wurde ja auch in der Apostolischen Konstitution ANGLICANORUM COETIBUS Artikel VI §1Und wie geht der Satz weiter? danke ich war abgelenkt mein nachbar war aus dem Rollstuhlgefallen und ich mußte Hilfe organisieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Karl Geschrieben 15. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 15. Juni 2010 Die anglikanischen Weihen sind doch ungültigsiehe Apostolicae Curae Das wurde ja auch in der Apostolischen Konstitution ANGLICANORUM COETIBUS Artikel VI §1 bestätigt Sie werden als ungültig betrachtet. Aber ob das in jedem Fall so ist, kann man nicht wissen. Es gibt nämlich Gruppen, die sehr wohl auf die Sukzession aufpassen. Man darf aber - anders aber als bei den Reformierten - die Weihen mit der Bemerkung vornehmen. Für den Fall, dass sie nicht schon eh gültig vorhanden wäre. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mbo Geschrieben 15. Juni 2010 Melden Share Geschrieben 15. Juni 2010 wobei das meiner erinnerung früher eben schon anders war. Der letzte Laienkardinal starb 1899 - ob im CIC von 1917 die Kardinalswürde schon mit Priesterweihe verbunden war, weiß ich nicht. Frauen kamen aber auch damals nicht in Frage C. 232 CIC 1917 bestimmt, dass sie Priester sein müssen - allerdings hätte dies auch damals der Papst übergehen können. Habe ich das jetzt richtig verstanden? Das Kirchenrecht schreibt zwar vor, dass ein Kardinal ein Priester sein muss, aber der Papst könnte sich aber darüber hinwegsetzen und bspw. Laien zu Kardinälen ernennen. Mit gleicher Logik, könnte er doch auch verheiratete Männer oder Frauen zu Priestern weihen, oder? Oder ist das bei Kardinalsernennungen anders gelagert? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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