Edith Geschrieben 27. März 2003 Melden Share Geschrieben 27. März 2003 Weiß jemand, ob es eine kanonische Vorschrift gibt, die das Eintrittsalter für einen Orden regelt? Danke! (PS: nein, es geht nicht um mich - ich wäre wohl eher zu alt ) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mat Geschrieben 27. März 2003 Melden Share Geschrieben 27. März 2003 Hallo Edith, normalerweise regeln das die Orden selbst in ihren Konstitutionen. Von den Benediktinern kenne ich die Vorschrift, mindestens 18 Jahre alt, abgeschlossene Berufsausbildung oder Abitur. Ich selbst war 19 Jahre alt, als ich in ein Kloster eintrat. - Und das war viel zu jung, viele Grüße, Matthias Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith Geschrieben 27. März 2003 Autor Melden Share Geschrieben 27. März 2003 Hi Mat, es geht um Benediktiner. Gibts da eine weltweite Regelung des Ordens? MUSS man volljährig sein? (Geändert von Edith um 9:47 - 27.März.2003) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mat Geschrieben 27. März 2003 Melden Share Geschrieben 27. März 2003 Zitat von Edith am 9:30 - 27.März.2003 Hi Mat, es geht um Benediktiner. Gibts da eine weltweite Regelung des Ordens? MUSS man volljährig sein? (Geändert von Edith um 9:47 - 27.März.2003) Hallo Edith 1. Es gibt keinen Benediktinerorden so wie es etwa einen Zisterzienserorden gibt. Die Bendiktiner sind in verschiedene Kongregationen aufgeteilt, die jeweils ihr eigenes Oberhaupt (zumeist Abtpräses oder Erzabt) haben und eigene Konstitutionen. 2. Daraus folgt, dass die einzelnen Kongregationen das Eintrittsalter unterschiedlich regeln können. 3. Ich vermute (ohne es genau zu wissen), dass je kontemplativer eine Kongregation ausgerichtet ist, desto höher das Eintrittsalter sein dürfte. 4. In Deutschland dürfte allein schon aus rechtlichen Gründen die Volljährigkeit Vorassetzung für einen Klostereintritt sein. Für andere Länder weiß ich es nicht. 5. Man sollte nicht allzu jung in ein Kloster gehen, sondern schon etwas Lebenserfahrung mitbringen. Viele Grüße, Matthias Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith Geschrieben 27. März 2003 Autor Melden Share Geschrieben 27. März 2003 Zitat von Mat am 9:58 - 27.März.2003 Zitat von Edith am 9:30 - 27.März.2003Hi Mat, es geht um Benediktiner. Gibts da eine weltweite Regelung des Ordens? MUSS man volljährig sein? (Geändert von Edith um 9:47 - 27.März.2003) Hallo Edith 1. Es gibt keinen Benediktinerorden so wie es etwa einen Zisterzienserorden gibt. Die Bendiktiner sind in verschiedene Kongregationen aufgeteilt, die jeweils ihr eigenes Oberhaupt (zumeist Abtpräses oder Erzabt) haben und eigene Konstitutionen. 2. Daraus folgt, dass die einzelnen Kongregationen das Eintrittsalter unterschiedlich regeln können. 3. Ich vermute (ohne es genau zu wissen), dass je kontemplativer eine Kongregation ausgerichtet ist, desto höher das Eintrittsalter sein dürfte. 4. In Deutschland dürfte allein schon aus rechtlichen Gründen die Volljährigkeit Vorassetzung für einen Klostereintritt sein. Für andere Länder weiß ich es nicht. 5. Man sollte nicht allzu jung in ein Kloster gehen, sondern schon etwas Lebenserfahrung mitbringen. Viele Grüße, Matthias Es gibt keinen Benediktinerorden? Von was ist dann der Abt-Primas Primas? (Geändert von Edith um 10:08 - 27.März.2003) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ralf Geschrieben 27. März 2003 Melden Share Geschrieben 27. März 2003 Von den Ordensleuten (obwohl schon der Begriff komisch klingt, da es keinen Benediktinerorden gibt). Daher ist Mönch wohl eher angebracht, denn das sind Benediktiner sicher (im gegensatz zu Franziskanern bspw.). Außerdem hat der Abt-Primas ziemlich wenig zu sagen - die Abteien bzw. Kongregationen sind vollkommen autark. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith Geschrieben 27. März 2003 Autor Melden Share Geschrieben 27. März 2003 Steht das "O" in "OSB" nicht auch für "ordo"? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Juergen Geschrieben 27. März 2003 Melden Share Geschrieben 27. März 2003 Der CIC macht zum Alter nur wenige Angaben: Novitiat - canon 643 §1 Nicht gültig wird zum Noviziat zugelassen: 1. wer das siebzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat; ... Profeß - canon 656: Zur Gültigkeit der zeilichen Profeß ist erforderlich, daß: 1. derjenige, der sie ablegen sill, wenigstens das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith Geschrieben 27. März 2003 Autor Melden Share Geschrieben 27. März 2003 Zitat von Juergen am 10:14 - 27.März.2003 Der CIC macht zum Alter nur wenige Angaben: Novitiat - canon 643 §1 Nicht gültig wird zum Noviziat zugelassen: 1. wer das siebzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat; ... Profeß - canon 656: Zur Gültigkeit der zeilichen Profeß ist erforderlich, daß: 1. derjenige, der sie ablegen sill, wenigstens das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; ... DANKE Jürgen!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mat Geschrieben 27. März 2003 Melden Share Geschrieben 27. März 2003 Zitat von Ralf am 10:07 - 27.März.2003 Von den Ordensleuten (obwohl schon der Begriff komisch klingt, da es keinen Benediktinerorden gibt). Daher ist Mönch wohl eher angebracht, denn das sind Benediktiner sicher (im gegensatz zu Franziskanern bspw.). Außerdem hat der Abt-Primas ziemlich wenig zu sagen - die Abteien bzw. Kongregationen sind vollkommen autark. Hallo, das Amt des Abtprimas wurde Ende des 19 Jhds. geschaffen, damit der Papst ein en Ansprechpartner für alle Benediktiner hatte. Auch in Rom tat und tut man sich mit dieser Zersplitterung der Benediktiner schwer. Diese Zersplitterung ist historisch gewachsen. Zunächst waren Mönchsklöster nur ihrem jeweiligen Gründungsherren untergeordnet. D.h. im Mittelalter haben Adelige Klöster auf ihrem Grund und Boden gegründet, die für ihr Seelenheil zuständig waren. Entsprechend haben die Grundherren auch Einfluss auf das Klosterleben genommen und aus diesem Grund kam es auch zu Missständen. Die Benediktsregel war damals die populärste und aufgrund des Einflusses der Bendiktiner dann auch die einzige zugelassene Klosterregel für monastische Orden. So ist die große Anzahl an v.a. ehemaligen Bendeiktinerklöstern zu erklären. In Reformen (v.a. Benedikt von Aniane) haben sich die Klöster dann den Grundherren entzogen und wurden selbst zu Grundherren. Von Orden im heutigen Sinn konnte da noch nicht die Rede sein. Mit Reformbewegungen (v.a. Cluny) entstanden zum ersten Mal größere Klosterverbände. Der Abt von Cluny war der Obere aller Klöster, die von Cluny abhingen. Dennoch kann man hier auch nur von einer Vorform eines Ordens reden. Der erste Orden im strengen Sinn waren die Zisterzienser. Sie haben ihre Abteien dadurch anneinader gebunden, dass das Gründungskloster einer Abtei (d.h. das Kloster, aus dem die ersten Mönche des neu gegründeten Klosters gekommen sind) weitreichende Visitationsrechte in dieser Abtei hat. D.h. das Gründungskloster achtet bis heute darauf, dass das zisteziensische Leben in den Gründungen (und wenn diese Jahrhunderte zurückliegen) auch auf rechte Weise gelebt wird. Die Zisterzienser kennen daher auch einen Generalabt, der wirklich als oberster Zisterzienser agiert. Damit ist ein Klosterverband entstanden, der trotz der Strukturierung in Abteien (die immer noch ein Eigenrecht besitzen) als ein gemeinsamer Verband, mit gemeinsamen strategischen Zielen, agieren kann. Deshalb waren die Zisterzienser dann im späten Mittelalter wohl auch erfolgreicher als die Benediktiner. Die Bettelorden stellen auf diesem Weg den letzten Schritt dar. Diese kennen keine eigenständigen Häuser mehr, sondern die einzelnen Klöster sind in Provinzen eingeteilt unter einem Provinzial, der wiederum dem Ordensgeneral untergeordnet ist. Das sind natürlich nur ganz grob ezeichnete Entwicklungen. Viele Grüße, Matthias Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mat Geschrieben 27. März 2003 Melden Share Geschrieben 27. März 2003 Zitat von Edith am 10:09 - 27.März.2003 Steht das "O" in "OSB" nicht auch für "ordo"? Hallo Edit, ordo heißt ja zunächst Stand: Und die Benediktiner bilden eine große Familie desselben ordo. Sie zählen übrigens Zisterzienser und Trappisten zu ihrer Familie dazu (das kann man bei Heiligengedenken beobachten, wenn ein Heiliger Bendeiktiner, Zisterzienser oder Trappist gefeiert wird, steht in benediktinischen Festalendern der Zusatz o.n. = ordinis nostri). Das ist aber eine andere Verwendung des Begriffes 'Orden', nicht im Sinne einer regulierten geistlichen Organisation, viele Grüße, Matthias Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith Geschrieben 27. März 2003 Autor Melden Share Geschrieben 27. März 2003 Zitat von Mat am 10:37 - 27.März.2003 [ Hallo Edit, ordo heißt ja zunächst Stand: Und die Benediktiner bilden eine große Familie desselben ordo. Sie zählen übrigens Zisterzienser und Trappisten zu ihrer Familie dazu (das kann man bei Heiligengedenken beobachten, wenn ein Heiliger Bendeiktiner, Zisterzienser oder Trappist gefeiert wird, steht in benediktinischen Festalendern der Zusatz o.n. = ordinis nostri). Das ist aber eine andere Verwendung des Begriffes 'Orden', nicht im Sinne einer regulierten geistlichen Organisation, viele Grüße, Matthias Na gut, na gut. Wie hätte ich die Frage denn sonst stellen sollen, ohne das Wort "Orden" zu verwenden?? Hätte ich "bei den Benediktinern" sagen sollen... Ich konnte ja nicht ahnen, daß Du da gleich reininterpretierst, ich ginge von " einer regulierten geistlichen Organisation" aus.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mat Geschrieben 27. März 2003 Melden Share Geschrieben 27. März 2003 Hallo Edith, ich wollte eigentlich nicht Deine Fragestellung kritisieren, sondern lediglich darauf hinweisen, dass die Frage des Eintrittsaltern bei den Benediktinern nicht einheitlich geregelt ist, viele Grüße, Matthias Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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