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11. Café Katakombe


Frollein

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konnte sogar noch 1-2 kluge Sätze zu den Konkurrenzen sagen,

Sehr schön!

 

Na, ob das so schön war, weiß ich nicht. Ich stand vor dem Problem, ob eine versuchte Nötigung die Bedrohung nach 241 I konsumiert oder ob letztere erhalten bleibt. Ich habe dann behauptet, das Klarstellungsinteresse erfordere, dass auch die Bedrohung im Schuldspruch erhalten bleibe, um den Rechtsgutsangriff auf das Opfer deutlich zu machen (ich hatte da die Rechtsprechungsänderung beim Verhältnis versuchter Totschlag/Körperverletzung im Hinterkopf). Naja, Konkurrenzen bringen einen ja nicht um und da sowieso keiner richtig weiß, wie die funktionieren ... :angry:

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Naja, Konkurrenzen bringen einen ja nicht um und da sowieso keiner richtig weiß, wie die funktionieren ... :angry:

Das Gemeine ist, dass die Strafrichter und Staatsanwälte es nachher ziemlich genau wissen. Ähnliches gibt es auch in meinem Gebiet. so ist mir die einfache / notwendige Beiladung so richtig erst "on the job" begegnet. Angesichts der Stofffülle kann es nur eins geben: Mut zur Lücke!

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Naja, Konkurrenzen bringen einen ja nicht um und da sowieso keiner richtig weiß, wie die funktionieren ... :angry:

Das Gemeine ist, dass die Strafrichter und Staatsanwälte es nachher ziemlich genau wissen. Ähnliches gibt es auch in meinem Gebiet. so ist mir die einfache / notwendige Beiladung so richtig erst "on the job" begegnet. Angesichts der Stofffülle kann es nur eins geben: Mut zur Lücke!

 

Ich hab jetzt mal nachgeguckt, nach st Rspr tritt die Bedrohung hinter die versuchte Nötigung im Wege der Gesetzeseinheit zurück, ich hab wohl danebengegriffen (aber vll gibt's ja eine Mindermeinung, die mich rettet).

Dass StA und Strafrichter das recht gut wissen, ist klar, mir ging es mehr darum, dass niemand, an der Uni jedenfalls, so richtig erklären kann, wann etwas konsumiert wird, wann es subsidiär ist etc. Das macht auch in der Rspr gelegentlich den Eindruck, dass da die dogmatische Erläuterung über ein "Das haben wir schon immer so gemacht" nicht hinausgeht. Und wenn dann noch ein so merkwürdiger Tatbestand wie 241 involviert ist, bei dem niemand genau sagen kann, was er eigentlich schützt ...

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Ich hab jetzt mal nachgeguckt, nach st Rspr tritt die Bedrohung hinter die versuchte Nötigung im Wege der Gesetzeseinheit zurück, ich hab wohl danebengegriffen (aber vll gibt's ja eine Mindermeinung, die mich rettet).

Das scheint mir hier klar zu sein, da jede Nötigung doch notwendig eine Bedrohung ("Drohung mit einem empfindlichen Übel", oder ist das nicht deckungsgleich?) beinhaltet (während beim versuchten Totschlag nicht in jedem Fall notwendig eine Körperverletzung vollendet sein muss).

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Würdet ihr bitte mal einem juristisch unbeleckten User erklären, worum es sich eigentlich handelt? Dann könnte man noch was lernen, aber sooo nicht! :angry:

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Ich hab jetzt mal nachgeguckt, nach st Rspr tritt die Bedrohung hinter die versuchte Nötigung im Wege der Gesetzeseinheit zurück, ich hab wohl danebengegriffen (aber vll gibt's ja eine Mindermeinung, die mich rettet).

Das scheint mir hier klar zu sein, da jede Nötigung doch notwendig eine Bedrohung ("Drohung mit einem empfindlichen Übel", oder ist das nicht deckungsgleich?) beinhaltet (während beim versuchten Totschlag nicht in jedem Fall notwendig eine Körperverletzung vollendet sein muss).

 

Naja, häufig ja, fast immer vielleicht auch, aber notwendig?

A schreibt B einen Brief, in dem er ihm die Ermordung von Bs Kindern in Aussicht stellt, wenn er ihm nicht ... A bringt den Brief auch zur Post, doch geht der Brief dort verloren. Es liegt ein Nötigungsversuch vor, da B aber niemals etwas von der Bedrohung mitbekommen hat, keine Bedrohung (denn der Bedrohungsversuch ist ja nicht strafbar). Aber das war wahrscheinlich etwas zu sehr um die Ecke gedacht.

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Würdet ihr bitte mal einem juristisch unbeleckten User erklären, worum es sich eigentlich handelt? Dann könnte man noch was lernen, aber sooo nicht! :angry:

 

Es geht hier, ganz generell, um die Frage, was passiert, wenn jemand mehrere Gesetze auf einmal bricht. In den USA ist die Frage relativ einfach zu beantworten, es wird einfach für jeden Verstoß eine Strafe gebildet und dann addiert. In Deutschland ist das anders. Hier gibt es drei prinzipielle Möglichkeiten, mit mehreren Gesetzesbrüchen umzugehen. Die ersten beiden sind Tateinheit und Tatmehrheit und werden im §§ 52 f. StGB beschrieben, hier geht es darum, in welchem Verhältnis, die im Schuldspruch auftauchenden Normverstöße stehen. Vorgeschaltet ist hingegen die dritte Möglichkeit, nämlich was überhaupt im Schuldspruch auftaucht, die sog. Gesetzeskonkurrenz. So tritt nämlich bei einem Wohnungseinbruchdiebstahl der Hausfriedensbruch vollständig zurück, wird von diesem konsumiert. Oder die Unterschlagung ist stets subsidiär zum Diebstahl, sodass diese im Urteil gar nicht mehr erwähnt werden. Leider schweigt sich das Gesetz weitestgehend aus, was nun im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktritt und was nicht, sodass der Rechtsanwender da auf seinen Bauch und Einzelfallkenntnis verwiesen ist.

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Würdet ihr bitte mal einem juristisch unbeleckten User erklären, worum es sich eigentlich handelt? Dann könnte man noch was lernen, aber sooo nicht! :angry:

 

Wenn es so einfach wäre, könnte man niemand dafür Geld abnehmen...Grüße, KAM

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Würdet ihr bitte mal einem juristisch unbeleckten User erklären, worum es sich eigentlich handelt? Dann könnte man noch was lernen, aber sooo nicht! :angry:

 

Wenn es so einfach wäre, könnte man niemand dafür Geld abnehmen...Grüße, KAM

 

So war es ja auch nicht gemeint. Aber außer dass heute Strafrechtsklausur war, wusste ich als gemeiner User nichts. Und ein paar Andeutungen über den Fall und die Problematik sind da schon interessant, Geld genommen wird ja erst für die Lösung , und danach hatte ich nicht gefragt.

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In Kurzform:

1. Teil

 

A denkt, dass B ihn bei der Polizei verpfiffen hat, was aber nicht stimmt. A lockt den B unter Verdeckung seiner Absichten in sein Auto, bringt ihn in ein abgelegenes Waldstück, bedroht ihn mit einem Messer und sagt, dass er ein toter Mann sei, wenn er die Aussage bei der Polizei nicht widerrufe.

 

2. Teil

 

A glaubt, nachdem er eine Vorladung erhalten hat, B sei seiner Aufforderung nicht nachgekommen. Er verfolgt B, der mit seinem Freund C, der von gleicher Statur ist spazierengeht, nachdem B seine Wohnung verlassen hat. Sie verschwinden hinter einer Ecke, wo sie die Positionen tauschen (B geht nun links, C rechts). A schießt auf die rechtsgehende Person, die er fälschlicherweise für B hält, trifft aber, obwohl er als sicherer Schütze nicht mit einem Fehlschuss gerechnet hat, die linksgehende Person, den B.

 

Strafbarkeit des A nach dem StGB, 211 ist nicht zu prüfen.

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1. Teil

 

A denkt, dass B ihn bei der Polizei verpfiffen hat, was aber nicht stimmt. A lockt den B unter Verdeckung seiner Absichten in sein Auto, bringt ihn in ein abgelegenes Waldstück, bedroht ihn mit einem Messer und sagt, dass er ein toter Mann sei, wenn er die Aussage bei der Polizei nicht widerrufe.

 

2. Teil

 

A glaubt, nachdem er eine Vorladung erhalten hat, B sei seiner Aufforderung nicht nachgekommen. Er verfolgt B, der mit seinem Freund C, der von gleicher Statur ist spazierengeht, nachdem B seine Wohnung verlassen hat. Sie verschwinden hinter einer Ecke, wo sie die Positionen tauschen (B geht nun links, C rechts). A schießt auf die rechtsgehende Person, die er fälschlicherweise für B hält, trifft aber, obwohl er als sicherer Schütze nicht mit einem Fehlschuss gerechnet hat, die linksgehende Person, den B.

 

Strafbarkeit des A nach dem StGB, 211 ist nicht zu prüfen.

 

Naja, im Zweifel iat immer der Gärtner der Schuldige :ph34r:

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1. Teil

 

A denkt, dass B ihn bei der Polizei verpfiffen hat, was aber nicht stimmt. A lockt den B unter Verdeckung seiner Absichten in sein Auto, bringt ihn in ein abgelegenes Waldstück, bedroht ihn mit einem Messer und sagt, dass er ein toter Mann sei, wenn er die Aussage bei der Polizei nicht widerrufe.

 

2. Teil

 

A glaubt, nachdem er eine Vorladung erhalten hat, B sei seiner Aufforderung nicht nachgekommen. Er verfolgt B, der mit seinem Freund C, der von gleicher Statur ist spazierengeht, nachdem B seine Wohnung verlassen hat. Sie verschwinden hinter einer Ecke, wo sie die Positionen tauschen (B geht nun links, C rechts). A schießt auf die rechtsgehende Person, die er fälschlicherweise für B hält, trifft aber, obwohl er als sicherer Schütze nicht mit einem Fehlschuss gerechnet hat, die linksgehende Person, den B.

 

Strafbarkeit des A nach dem StGB, 211 ist nicht zu prüfen.

 

 

 

Die Menschen benehmen sich schon sehr "kompliziert". Mich würde es nicht wundern, wenn das ganz auf Tatsachen beruhen oder nur leicht verändert sein würde.

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1. Teil

 

A denkt, dass B ihn bei der Polizei verpfiffen hat, was aber nicht stimmt. A lockt den B unter Verdeckung seiner Absichten in sein Auto, bringt ihn in ein abgelegenes Waldstück, bedroht ihn mit einem Messer und sagt, dass er ein toter Mann sei, wenn er die Aussage bei der Polizei nicht widerrufe.

 

2. Teil

 

A glaubt, nachdem er eine Vorladung erhalten hat, B sei seiner Aufforderung nicht nachgekommen. Er verfolgt B, der mit seinem Freund C, der von gleicher Statur ist spazierengeht, nachdem B seine Wohnung verlassen hat. Sie verschwinden hinter einer Ecke, wo sie die Positionen tauschen (B geht nun links, C rechts). A schießt auf die rechtsgehende Person, die er fälschlicherweise für B hält, trifft aber, obwohl er als sicherer Schütze nicht mit einem Fehlschuss gerechnet hat, die linksgehende Person, den B.

 

Strafbarkeit des A nach dem StGB, 211 ist nicht zu prüfen.

 

 

 

Die Menschen benehmen sich schon sehr "kompliziert". Mich würde es nicht wundern, wenn das ganz auf Tatsachen beruhen oder nur leicht verändert sein würde.

 

 

Der erste Teil ist ein Standardproblem der Geiselnahme, und gibt es in dieser Form sicher so in der Gerichtspraxis, beim zweiten Teil ist mir kein realer Fall bekannt, das ganze nimmt sich auch sehr schulmäßig aus.

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1. Teil

 

A denkt, dass B ihn bei der Polizei verpfiffen hat, was aber nicht stimmt. A lockt den B unter Verdeckung seiner Absichten in sein Auto, bringt ihn in ein abgelegenes Waldstück, bedroht ihn mit einem Messer und sagt, dass er ein toter Mann sei, wenn er die Aussage bei der Polizei nicht widerrufe.

 

2. Teil

 

A glaubt, nachdem er eine Vorladung erhalten hat, B sei seiner Aufforderung nicht nachgekommen. Er verfolgt B, der mit seinem Freund C, der von gleicher Statur ist spazierengeht, nachdem B seine Wohnung verlassen hat. Sie verschwinden hinter einer Ecke, wo sie die Positionen tauschen (B geht nun links, C rechts). A schießt auf die rechtsgehende Person, die er fälschlicherweise für B hält, trifft aber, obwohl er als sicherer Schütze nicht mit einem Fehlschuss gerechnet hat, die linksgehende Person, den B.

 

Strafbarkeit des A nach dem StGB, 211 ist nicht zu prüfen.

 

D.h. er hat den "richtigen" getroffen? Hat er einen Linksdrall in der Waffe?

Ist C tot?

Ist das Mord? Ist ja Vorsatz, oder?

 

Scheint mir komplizierter als HP7.

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1. Teil

 

A denkt, dass B ihn bei der Polizei verpfiffen hat, was aber nicht stimmt. A lockt den B unter Verdeckung seiner Absichten in sein Auto, bringt ihn in ein abgelegenes Waldstück, bedroht ihn mit einem Messer und sagt, dass er ein toter Mann sei, wenn er die Aussage bei der Polizei nicht widerrufe.

 

2. Teil

 

A glaubt, nachdem er eine Vorladung erhalten hat, B sei seiner Aufforderung nicht nachgekommen. Er verfolgt B, der mit seinem Freund C, der von gleicher Statur ist spazierengeht, nachdem B seine Wohnung verlassen hat. Sie verschwinden hinter einer Ecke, wo sie die Positionen tauschen (B geht nun links, C rechts). A schießt auf die rechtsgehende Person, die er fälschlicherweise für B hält, trifft aber, obwohl er als sicherer Schütze nicht mit einem Fehlschuss gerechnet hat, die linksgehende Person, den B.

 

Strafbarkeit des A nach dem StGB, 211 ist nicht zu prüfen.

 

D.h. er hat den "richtigen" getroffen? Hat er einen Linksdrall in der Waffe?

Ist C tot?

Ist das Mord? Ist ja Vorsatz, oder?

 

Scheint mir komplizierter als HP7.

 

 

Er hat den "Richtigen" getroffen, C lebt und Mord war nicht zu prüfen (Totschlag reicht hier). Ich hab versuchten Totschlag in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung angenommen (aberratio ictus).

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Einen späten guten Morgen!

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Guten Morgen, Elisabeth.

 

Sind die Juristenquatscher weg? *michvorsichtigumguck*

 

Dann hätte ich gerne eine Tasse Kaffee und einen Aschenbecher.

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Guten Morgen, Elisabeth.

 

Sind die Juristenquatscher weg? *michvorsichtigumguck*

 

Dann hätte ich gerne eine Tasse Kaffee und einen Aschenbecher.

Bedienung leider in Urlaub:

 

Kaffe

bitte

 

und

 

Aschenbecher

 

Der letzte nur bis Oktober, dann wird nur draußer geraucht :angry:

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Stefan Halsweh!

Oh! Armer Stefan. *mirsorgenmach*

 

Damit ist nicht zu spaßen. Am besten Du legst Dich ins Bett. Und KEIN INTERNET!

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Stefan Halsweh!

Oh! Armer Stefan. *mirsorgenmach*

 

Damit ist nicht zu spaßen. Am besten Du legst Dich ins Bett. Und KEIN INTERNET!

 

Viel trinken, aber nicht so kalt....(hilft bei vielen "Erkältungskrankheiten")

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Guten Morgen, Elisabeth.

 

Sind die Juristenquatscher weg? *michvorsichtigumguck*

 

Dann hätte ich gerne eine Tasse Kaffee und einen Aschenbecher.

 

Ich habe nichts gegen Juristen, es ist nur nervend, wenn man als einzige Nicht-***** (ergänze: Medizinerin, Juristin, Lehrerin, Informatikerin usw usf) in der Runde sitzt.

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Gast
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