Clown Geschrieben 18. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2007 (bearbeitet) Es gibt hier ja einige Kirchenrechtsexperten, daher hoffe ich, ein paar Antworten hier zu finden. Das Thema ist ja auch in der Arena gerade wieder ein wenig aufgekommen, es geht mir um die Annullierung einer (kirchlichen) Ehe. Ich habe dazu folgende Fragen: 1. Ist die Nichtigkeitserklärung konstituierend für die Nichtigkeit oder rein deklaratorisch? Also, hängt die Nichtigkeit einer Ehe davon ab, ob sie für nichtig erklärt wird und gilt dann ex tunc als nichtig oder war sie von Anfang an nichtig, auch bevor sie für nichtig erklärt wird? 2. Aufbauend auf 1.: A heiratet B. Später strebt A eine Annullierung der Ehe an, und täuscht arglistig einen Nichtigkeitsgrund vor. Das Kirchengericht erkennt fälschlicherweise diesen Nichtigkeitsgrund an und annulliert die Ehe zwischen A und B. A heiratet nun die C (zu Lebzeiten der , kurz darauf wird die Täuschung des As entdeckt. Sind A und C kirchlich gültig verheiratet? bearbeitet 18. Juli 2007 von Clown Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rosario Geschrieben 18. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2007 (bearbeitet) Es gibt hier ja einige Kirchenrechtsexperten, daher hoffe ich, ein paar Antworten hier zu finden. Das Thema ist ja auch in der Arena gerade wieder ein wenig aufgekommen, es geht mir um die Annullierung einer (kirchlichen) Ehe. Ich habe dazu folgende Fragen: 1. Ist die Nichtigkeitserklärung konstituierend für die Nichtigkeit oder rein deklaratorisch? Also, hängt die Nichtigkeit einer Ehe davon ab, ob sie für nichtig erklärt wird und gilt dann ex tunc als nichtig oder war sie von Anfang an nichtig, auch bevor sie für nichtig erklärt wird? 2. Aufbauend auf 1.: A heiratet B. Später strebt A eine Annullierung der Ehe an, und täuscht arglistig einen Nichtigkeitsgrund vor. Das Kirchengericht erkennt fälschlicherweise diesen Nichtigkeitsgrund an und annulliert die Ehe zwischen A und B. A heiratet nun die C (zu Lebzeiten der B ) , kurz darauf wird die Täuschung des As entdeckt. Sind A und C kirchlich gültig verheiratet? zu 1: Sie war (logischerweise) von Anfang an nichtig, denn "nichts" kann ja nicht schon mal "etwas" gewesen sein. zu 2: Weiß ich nicht juristisch, aber ich würd mal praktisch sagen: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und selbst wenn B die Täuschung erkennen würde, was hätte er/sie von einer Rücknahme der Nichtigkeitserklärung? Ich glaube kaum, dass A daraufhin zurückkäme ... (Edit: man sollte im I-Net nicht gedankenlos B + ) ohne Leerzeichen schreiben. ) bearbeitet 18. Juli 2007 von Rosario Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 18. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2007 Es gibt hier ja einige Kirchenrechtsexperten, daher hoffe ich, ein paar Antworten hier zu finden. Das Thema ist ja auch in der Arena gerade wieder ein wenig aufgekommen, es geht mir um die Annullierung einer (kirchlichen) Ehe. Ich habe dazu folgende Fragen: 1. Ist die Nichtigkeitserklärung konstituierend für die Nichtigkeit oder rein deklaratorisch? Also, hängt die Nichtigkeit einer Ehe davon ab, ob sie für nichtig erklärt wird und gilt dann ex tunc als nichtig oder war sie von Anfang an nichtig, auch bevor sie für nichtig erklärt wird? 2. Aufbauend auf 1.: A heiratet B. Später strebt A eine Annullierung der Ehe an, und täuscht arglistig einen Nichtigkeitsgrund vor. Das Kirchengericht erkennt fälschlicherweise diesen Nichtigkeitsgrund an und annulliert die Ehe zwischen A und B. A heiratet nun die C (zu Lebzeiten der , kurz darauf wird die Täuschung des As entdeckt. Sind A und C kirchlich gültig verheiratet? Eine kirchenrechtlich gültig geschlossene, vollzogene und sakramentale Ehe ist absolut unauflöslich. Eine Ehe, die nur dem Anschein nach gültig geschlossen war, ist nichtig. Dies kann in einem Prozeß amtlich festgestellt werden, mit nur deklaratorischer Wirkung. Allerdings gibt es eine Vermutung für die Gültigkeit der Ehe, die durch Beweise vollständig widerlegt sein muß. Prozessual ist dein Fall theoretisch trotzdem vorstellbar, dann würde ausnahmsweise die Bewertung der Ehe nach dem forum internum und dem forum externum auseinanderfallen. Der gutgläubige zweite Ehepartner hat damit jedenfalls kein Problem und für die zweite Ehe gilt vor dem forum externum ebenfalls die Vermutung der Gültigkeit. Grüße, KAM Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katta Geschrieben 18. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2007 Wir haben da auch so einen Fall, bei dem sich B von A hat scheiden lassen, um C zu heiraten. Dabei hat B von A ein Kind ab', das nachweislich nach der Hochzeit gezeugt wurde. Nun hat B behauptet, b' sei vor der Hochzeit mit A gezeugt worden (ein echtes 11 Monatskind!) und A und B hätten die Ehe nie vollzogen. Ächz. Ich weiß ja echt nicht. Nun hat B mit C bereits zwei weitere Kinder bc' und bc''und haben standesamtlich geheiratet. Die beiden haben es nun irgendwie geschafft die Ehe zwischen A und B annulieren zu lassen und heiraten demnächst kirchlich. Tja. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rosario Geschrieben 18. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2007 Wir haben da auch so einen Fall, bei dem sich B von A hat scheiden lassen, um C zu heiraten. Dabei hat B von A ein Kind ab', das nachweislich nach der Hochzeit gezeugt wurde. Nun hat B behauptet, b' sei vor der Hochzeit mit A gezeugt worden (ein echtes 11 Monatskind!) und A und B hätten die Ehe nie vollzogen.Ächz. Ich weiß ja echt nicht. Nun hat B mit C bereits zwei weitere Kinder bc' und bc''und haben standesamtlich geheiratet. Die beiden haben es nun irgendwie geschafft die Ehe zwischen A und B annulieren zu lassen und heiraten demnächst kirchlich. Tja. "Ehe nicht vollzogen" ist auch kein Grund für eine Annulierung, sondern einer der wenigen für eine mögliche wirkliche Auflösung. Can. 1142 — Die nicht vollzogene Ehe zwischen Getauften oder zwischen einem getauften und einem ungetauften Partner kann aus einem gerechten Grund auf Bitten beider Partner oder eines Partners, selbst wenn der andere dem widerstrebt, vom Papst aufgelöst werden. (zitiert nach: http://www.codex-iuris-canonici.de/indexdt.htm) Das ist natürlich irgendwie ein Witz ... leicht Sex-fixiert, das ganze ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katta Geschrieben 18. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2007 Wir haben da auch so einen Fall, bei dem sich B von A hat scheiden lassen, um C zu heiraten. Dabei hat B von A ein Kind ab', das nachweislich nach der Hochzeit gezeugt wurde. Nun hat B behauptet, b' sei vor der Hochzeit mit A gezeugt worden (ein echtes 11 Monatskind!) und A und B hätten die Ehe nie vollzogen. Ächz. Ich weiß ja echt nicht. Nun hat B mit C bereits zwei weitere Kinder bc' und bc''und haben standesamtlich geheiratet. Die beiden haben es nun irgendwie geschafft die Ehe zwischen A und B annulieren zu lassen und heiraten demnächst kirchlich. Tja. "Ehe nicht vollzogen" ist auch kein Grund für eine Annulierung, sondern einer der wenigen für eine mögliche wirkliche Auflösung. Can. 1142 — Die nicht vollzogene Ehe zwischen Getauften oder zwischen einem getauften und einem ungetauften Partner kann aus einem gerechten Grund auf Bitten beider Partner oder eines Partners, selbst wenn der andere dem widerstrebt, vom Papst aufgelöst werden. (zitiert nach: http://www.codex-iuris-canonici.de/indexdt.htm) Das ist natürlich irgendwie ein Witz ... leicht Sex-fixiert, das ganze ... Vor allem in dem Fall mit dem 11-Monatskind doch etwas... naja. Irgendwie geht das auf Kosten des Jungen. Ich hoffe, dass der das nie erfährt, was seine Mutter da zusammenlügt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lutheraner Geschrieben 18. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2007 Wir haben da auch so einen Fall, bei dem sich B von A hat scheiden lassen, um C zu heiraten. Dabei hat B von A ein Kind ab', das nachweislich nach der Hochzeit gezeugt wurde. Nun hat B behauptet, b' sei vor der Hochzeit mit A gezeugt worden (ein echtes 11 Monatskind!) und A und B hätten die Ehe nie vollzogen.Ächz. Ich weiß ja echt nicht. Nun hat B mit C bereits zwei weitere Kinder bc' und bc''und haben standesamtlich geheiratet. Die beiden haben es nun irgendwie geschafft die Ehe zwischen A und B annulieren zu lassen und heiraten demnächst kirchlich. Tja. Das heißt Ehe vollziehen gilt nur nach der kirchlichen Trauung? Wenn man vorher miteinander geschlafen hat, nach der kirchlichen Trauung aber nicht mehr, kann man die Ehe als nicht vollzogen annullieren lassen? D.h. um das RK-Sakrament gültig zu empfangen gehört erst kirchliche Trauung und dann Sex? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 18. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2007 D.h. um das RK-Sakrament gültig zu empfangen gehört erst kirchliche Trauung und dann Sex? Nicht ganz. Eine nicht vollzogene Ehe ist nicht nichtig, aber aufhebbar (ex nunc). Wenn die Eheleute sie nicht aufheben lassen, bleibt sie gültig. Sonst wäre ja eine sog. "Josefsehe" nicht denkbar. Grüße, KAM Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katta Geschrieben 18. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2007 D.h. um das RK-Sakrament gültig zu empfangen gehört erst kirchliche Trauung und dann Sex? Nicht ganz. Eine nicht vollzogene Ehe ist nicht nichtig, aber aufhebbar (ex nunc). Wenn die Eheleute sie nicht aufheben lassen, bleibt sie gültig. Sonst wäre ja eine sog. "Josefsehe" nicht denkbar. Grüße, KAM Aber ich kapier einfach nicht, wie sie das mit dem Kind gemacht haben. Ich mein, der Kleine ist doch da und er hat doch ein Geburtsdatum. Ansonsten interessiert es mich ja eher nicht, ob und wann sie Sex hatten. Ich meine nur: Wie erklärt man ein menschliches Beweismittel für nicht gültig? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lutheraner Geschrieben 18. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2007 D.h. um das RK-Sakrament gültig zu empfangen gehört erst kirchliche Trauung und dann Sex? Nicht ganz. Eine nicht vollzogene Ehe ist nicht nichtig, aber aufhebbar (ex nunc). Wenn die Eheleute sie nicht aufheben lassen, bleibt sie gültig. Sonst wäre ja eine sog. "Josefsehe" nicht denkbar. Grüße, KAM Aber wie ist das mit dem Sakrament? Das spendet sich nach RK-Theologie das Ehepaar beim ersten Sex nach der Trauung (kath.: kirchlich/evang.: standesamtlich) gegenseitig, oder? Das heißt bei der "Josefsehe" gibt's auch kein Sakrament? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rosario Geschrieben 18. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2007 D.h. um das RK-Sakrament gültig zu empfangen gehört erst kirchliche Trauung und dann Sex? Nicht ganz. Eine nicht vollzogene Ehe ist nicht nichtig, aber aufhebbar (ex nunc). Wenn die Eheleute sie nicht aufheben lassen, bleibt sie gültig. Sonst wäre ja eine sog. "Josefsehe" nicht denkbar. Grüße, KAM Aber wie ist das mit dem Sakrament? Das spendet sich nach RK-Theologie das Ehepaar beim ersten Sex nach der Trauung (kath.: kirchlich/evang.: standesamtlich) gegenseitig, oder? Das heißt bei der "Josefsehe" gibt's auch kein Sakrament? Doch. Das Sakrament spendet man sich in der Trauungsfeier, vollzogen wird es beim ersten Sex (danach ). Warum man das "unauflösliche Sakrament", von dem ja ansonsten immer gesprochen wird, dann (ohne den Sex danach) doch noch auflösen kann? Frag mich nicht! Hab mal in einer Kirchenrechtvorlesung (90% geht da sowieso nur um Eherecht) gehört, dass einige Unstimmigkeiten im aktuellen kath. Eherecht daher kommen, dass da zwei Stränge (römisches Recht und germanisch-fränkisches Recht?) ineinandergeflossen sind (also einerseits Vertragsrecht und andererseits die Sache mit dem Sex). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 18. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2007 D.h. um das RK-Sakrament gültig zu empfangen gehört erst kirchliche Trauung und dann Sex? Nicht ganz. Eine nicht vollzogene Ehe ist nicht nichtig, aber aufhebbar (ex nunc). Wenn die Eheleute sie nicht aufheben lassen, bleibt sie gültig. Sonst wäre ja eine sog. "Josefsehe" nicht denkbar. Grüße, KAM Aber wie ist das mit dem Sakrament? Das spendet sich nach RK-Theologie das Ehepaar beim ersten Sex nach der Trauung (kath.: kirchlich/evang.: standesamtlich) gegenseitig, oder? Das heißt bei der "Josefsehe" gibt's auch kein Sakrament? Doch. Das Sakrament spendet man sich in der Trauungsfeier, vollzogen wird es beim ersten Sex (danach ). Warum man das "unauflösliche Sakrament", von dem ja ansonsten immer gesprochen wird, dann (ohne den Sex danach) doch noch auflösen kann? Frag mich nicht! Hab mal in einer Kirchenrechtvorlesung (90% geht da sowieso nur um Eherecht) gehört, dass einige Unstimmigkeiten im aktuellen kath. Eherecht daher kommen, dass da zwei Stränge (römisches Recht und germanisch-fränkisches Recht?) ineinandergeflossen sind (also einerseits Vertragsrecht und andererseits die Sache mit dem Sex). Jetzt sind wir aber bei sehr theoretischen Fragestellungen angelangt, die selbst das geschulte Abstraktionsvermögen von Clown strapazieren dürften. Grüße, KAM Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katta Geschrieben 18. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2007 dass da zwei Stränge (römisches Recht und germanisch-fränkisches Recht?) ineinandergeflossen sind (also einerseits Vertragsrecht und andererseits die Sache mit dem Sex). Ach? Wie spannend! Mittelalterlich oder spätantikes Thing-Gesetz? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 18. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2007 dass da zwei Stränge (römisches Recht und germanisch-fränkisches Recht?) ineinandergeflossen sind (also einerseits Vertragsrecht und andererseits die Sache mit dem Sex).Ach? Wie spannend! Mittelalterlich oder spätantikes Thing-Gesetz?Der Witz ist ja, das Papst Soterus irgendwann vor 500 noch erklärt hat, daß eine sakramentale Ehe durch den Segen des Priesters zustandekommt. Aber ich hatte hier mal einen uralten Eherechtsschinken verlinkt in dem diese beiden Stränge recht deutlich rauskamen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SpaceRat Geschrieben 18. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2007 Wir haben da auch so einen Fall, bei dem sich B von A hat scheiden lassen, um C zu heiraten. Dabei hat B von A ein Kind ab', das nachweislich nach der Hochzeit gezeugt wurde. Nun hat B behauptet, b' sei vor der Hochzeit mit A gezeugt worden (ein echtes 11 Monatskind!) und A und B hätten die Ehe nie vollzogen.Ächz. Ich weiß ja echt nicht. Nun hat B mit C bereits zwei weitere Kinder bc' und bc''und haben standesamtlich geheiratet. Die beiden haben es nun irgendwie geschafft die Ehe zwischen A und B annulieren zu lassen und heiraten demnächst kirchlich. Tja. Da kann man nur dem Herrgott danken wenn man evangelisch und damit auserwählt ist, nicht in Versuchung geführt zu werden, zu lügen. Und führe mich nicht in Versuchung, sonder erlöse mich von dem Bösen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rosario Geschrieben 18. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2007 Der Witz ist ja, das Papst Soterus irgendwann vor 500 noch erklärt hat, daß eine sakramentale Ehe durch den Segen des Priesters zustandekommt. Das erklärt nicht nur ein Papst vor über 1500 Jahren, sondern für den ostkirchlichen Ritus sogar der KKK: 1623 In der lateinischen Kirche ist man allgemein der Auffassung, daß die Brautleute selbst als Übermittler der Gnade Christi einander das Ehesakrament spenden, indem sie vor der Kirche ihren Ehewillen erklären. In den östlichen Liturgien wird dieses Sakrament, das „Krönung" genannt wird, durch den Priester oder Bischof gespendet. Nachdem dieser den gegenseitigen Konsens der Brautleute entgegengenommen hat, krönt er zum Zeichen des Ehebundes den Bräutigam und die Braut. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 18. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2007 Der Witz ist ja, das Papst Soterus irgendwann vor 500 noch erklärt hat, daß eine sakramentale Ehe durch den Segen des Priesters zustandekommt.Das erklärt nicht nur ein Papst vor über 1500 Jahren, sondern für den ostkirchlichen Ritus sogar der KKK: 1623 In der lateinischen Kirche ist man allgemein der Auffassung, daß die Brautleute selbst als Übermittler der Gnade Christi einander das Ehesakrament spenden, indem sie vor der Kirche ihren Ehewillen erklären. In den östlichen Liturgien wird dieses Sakrament, das „Krönung" genannt wird, durch den Priester oder Bischof gespendet. Nachdem dieser den gegenseitigen Konsens der Brautleute entgegengenommen hat, krönt er zum Zeichen des Ehebundes den Bräutigam und die Braut. Und ich würde mich wundern wenn auch nur ein Theologe der Welt erklären könnte, warum in der lateinischen Kirche das Eheband gültig auf andere Art geknüft wird als in der Orthodoxie. Soweit ich weiß werden doch trotzallem die im jeweiligen Ritus geschlossenen Ehen als gültig anerkannt. Der Historiker kann es - keine Frage. Aber der Theologe dürfte ziemlich im Regen stehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rosario Geschrieben 18. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2007 Der Witz ist ja, das Papst Soterus irgendwann vor 500 noch erklärt hat, daß eine sakramentale Ehe durch den Segen des Priesters zustandekommt.Das erklärt nicht nur ein Papst vor über 1500 Jahren, sondern für den ostkirchlichen Ritus sogar der KKK: 1623 In der lateinischen Kirche ist man allgemein der Auffassung, daß die Brautleute selbst als Übermittler der Gnade Christi einander das Ehesakrament spenden, indem sie vor der Kirche ihren Ehewillen erklären. In den östlichen Liturgien wird dieses Sakrament, das „Krönung" genannt wird, durch den Priester oder Bischof gespendet. Nachdem dieser den gegenseitigen Konsens der Brautleute entgegengenommen hat, krönt er zum Zeichen des Ehebundes den Bräutigam und die Braut. Und ich würde mich wundern, wenn auch nur ein Theologe der Welt erklären könnte, warum in der lateinischen Kirche das Eheband gültig auf andere Art geknüft wird als in der Orthodoxie. Beim Schmökern im KKK stößt man auf einige solcher "Aufweichungen" unseres römisch-katholischen Bildes von Kirche und Glaubenslehre. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 18. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2007 Beim Schmökern im KKK stößt man auf einige solcher "Aufweichungen" unseres römisch-katholischen Bildes von Kirche und Glaubenslehre.Ich weiß - und das macht es nicht besser. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Platona Geschrieben 18. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2007 (bearbeitet) Frag mich nicht! Hab mal in einer Kirchenrechtvorlesung (90% geht da sowieso nur um Eherecht) gehört, dass einige Unstimmigkeiten im aktuellen kath. Eherecht daher kommen, dass da zwei Stränge (römisches Recht und germanisch-fränkisches Recht?) ineinandergeflossen sind (also einerseits Vertragsrecht und andererseits die Sache mit dem Sex). Hm, ich versuche mal eine Verfassungsvorlesung aus dem Geschichtsstudium im Kopf zu reaktivieren: Im fränkischen Recht gab es zwei Formen der Ehe: die Muntehe und die Fridelehe. Bei der ersteren wurde ein Brautpreis gezahlt und die Frau ging von der Munt (Vormundschaft) ihrer Eltern in die Munt ihres Mannes über. Neben dieser gesetzlichen Ehe, aus der die erbberechtigte Nachkommenschaft stammte, konnte der Mann auch noch eine oder mehrere Fridelehen eingehen. Diese Ehen wurden aus Neigung geschlossen und es wurde kein Brautpreis entrichtet, jedoch erhielt die Frau nach der ersten Nacht eine Morgengabe. Die Fridelfrau war zwar in ihren Entscheidungen meist selbständiger als die Muntehefrau, war jedoch bei der Beendigung dieser Ehe durch den Mann oft in wirtschaftlich schlimmer Lage. Die Kirche hat die Fridelehe immer bekämpft, unter anderem auch, um dieser Rechtlosigkeit der Frau Einhalt zu gebieten. Auch bei der Muntehe setzte sie durch, daß die Braut wenigstens vor dem Altar der Ehe zustimmen mußte. Es ging ihr anfangs also nicht um das Sakrament, sondern sie wollte den Rechtsstatus verändern. Zu Anfang hatte sie bei der Eheschließung im Reich keinerlei Befugnis, sondern durfte die jeweilige Eheschließung nur segnen. Nach und nach wurde sie allerdings zur bestimmenden Kraft. Jedoch noch bis ins 18. Jhd. hinein war es üblich, daß im Hochadel "Ehen linker Hand" geschlossen wurden und die Fürsten setzten alles daran, daß ihre Nachkommenschaft aus diesen Verbindungen Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der Gesellschaft hatten. bearbeitet 18. Juli 2007 von Platona Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rosario Geschrieben 18. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 18. Juli 2007 (bearbeitet) Beim Schmökern im KKK stößt man auf einige solcher "Aufweichungen" unseres römisch-katholischen Bildes von Kirche und Glaubenslehre.Ich weiß - und das macht es nicht besser. Nanana! Ein bisschen Pluralität kann doch nicht schaden ... "Et ... et"! Das zeigt uns halt, dass manches, was wir für slebstverständlich katholisch halten ("Wandlung" bei den Einsetzungsworten, Zölibat, Sakramentenspendeformeln und -materie, etc.), nur ein Teil der kirchlichen Realität ist. Das weitet doch den Geist ... bearbeitet 18. Juli 2007 von Rosario Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 18. Juli 2007 Autor Melden Share Geschrieben 18. Juli 2007 Prozessual ist dein Fall theoretisch trotzdem vorstellbar, dann würde ausnahmsweise die Bewertung der Ehe nach dem forum internum und dem forum externum auseinanderfallen. Der gutgläubige zweite Ehepartner hat damit jedenfalls kein Problem und für die zweite Ehe gilt vor dem forum externum ebenfalls die Vermutung der Gültigkeit. Grüße, KAM Wenn nun aber die Gültigkeit der ersten Ehe vollumfänglich bewiesen könnte, müsste der gutgläubige zweite Ehepartner C sich dann vom ersten Ehepartner A trennen, bzw. müssten sie von da an eine Josefsehe führen, da es sich bei der zweiten Ehe ja kirchenrechtlich nur um ein Konkubinat handelt oder wirkt der Rechtsschein der zweiten Ehe fort, auch wenn sie ja eigentlich nichtig wäre? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lutheraner Geschrieben 19. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 19. Juli 2007 Der Witz ist ja, das Papst Soterus irgendwann vor 500 noch erklärt hat, daß eine sakramentale Ehe durch den Segen des Priesters zustandekommt. Im 5. Jahrhundert? Damals gab es meines Wissens noch wenige Theologen, die die Ehe als Sakrament definiert hatten. Die ältestes Quelle ist zwar das Philippus-Evangelium aus dem 2. Jahrhundert, wo von einem Mysterium des Brautgemachs die Rede ist (es werden aber eher gesellschaftliche Dinge festgelegt, wie dass Braut und Bräutigam sich vor der Eheschließung nicht sehen dürfen), in den Aufzählungen der Sakramente in theologischen Schriften fehlt die Ehe aber meist bis weit über das 5. Jahrhundert hinaus. Das erklärt nicht nur ein Papst vor über 1500 Jahren, sondern für den ostkirchlichen Ritus sogar der KKK: 1623 In der lateinischen Kirche ist man allgemein der Auffassung, daß die Brautleute selbst als Übermittler der Gnade Christi einander das Ehesakrament spenden, indem sie vor der Kirche ihren Ehewillen erklären. In den östlichen Liturgien wird dieses Sakrament, das „Krönung" genannt wird, durch den Priester oder Bischof gespendet. Nachdem dieser den gegenseitigen Konsens der Brautleute entgegengenommen hat, krönt er zum Zeichen des Ehebundes den Bräutigam und die Braut. Ich denke das Problem ist bei dieser Festlegung, dass sich ein Ehesakrament so nicht auf Jesus Christus zurückführen liesse. Seit wann gibt es kirchliche, von einem Priester durchgeführte, Trauungen? Es ist auch durch keine Evangelium und keine Apokryphe überliefert, dass Jesus oder die Apostel selbst jemanden getraut hätten. Bis auf die Ehe lassen sich alle von der RKK als Sakramente festgelegte kirchliche Handlungen immerhin bis in den Briefteil des NT oder die Apostelgeschichte zurückverfolgen. Die heutige RK-Theologie "rettet" die Ehe als von Jesus Christus eingesetztes Sakrament: Sie besagt doch im Grunde, dass jeder, der nicht von einem Ehesakrament weiß, wie heute die Protestanten oder die Urchristenheit (um sie wird es in erster Linie gehen), es sich trotzdem ohne kirchliche Trauung spenden können. Insofern ist diese Regelung konsequent, auch wenn sie etwas verwirrend erscheint. Dass der KKK für die unierte Ostkirche eine eigentlich konträre Ansicht zuläßt, ist sehr interessant. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Steffen Geschrieben 19. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 19. Juli 2007 (bearbeitet) - bearbeitet 19. Juli 2007 von Steffen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 29. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 29. Juli 2007 Ich denke das Problem ist bei dieser Festlegung, dass sich ein Ehesakrament so nicht auf Jesus Christus zurückführen liesse. welche Sakramente liessen sich denn, "so" (was auch immer Du damit meinst), auf Jesus Christus zurückführen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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