kam Geschrieben 29. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 29. Juli 2007 Prozessual ist dein Fall theoretisch trotzdem vorstellbar, dann würde ausnahmsweise die Bewertung der Ehe nach dem forum internum und dem forum externum auseinanderfallen. Der gutgläubige zweite Ehepartner hat damit jedenfalls kein Problem und für die zweite Ehe gilt vor dem forum externum ebenfalls die Vermutung der Gültigkeit. Grüße, KAM Wenn nun aber die Gültigkeit der ersten Ehe vollumfänglich bewiesen könnte, müsste der gutgläubige zweite Ehepartner C sich dann vom ersten Ehepartner A trennen, bzw. müssten sie von da an eine Josefsehe führen, da es sich bei der zweiten Ehe ja kirchenrechtlich nur um ein Konkubinat handelt oder wirkt der Rechtsschein der zweiten Ehe fort, auch wenn sie ja eigentlich nichtig wäre? Die zweite Annahme trifft zu. Die Entscheidung genießt sozusagen "Guten Glauben". Außerdem gibt es mE kein Verfahren, das eine rechtskräftige Feststellung der Nichtigkeit einer Ehe wiederaufgreifen ließe, sowas wie eine Restitutionsklage etwa. Nein, wer da mogelt, ist erst am Jüngsten Gericht dran. Übrigens beschränkt sich die Wirkung der Ehe auf das diesseitige Leben, im Jenseits kann es deshalb keine konkurrierenden Ansprüche von mehreren Ehepartnern ein und derselben Person geben. Grüße, KAM Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 29. Juli 2007 Autor Melden Share Geschrieben 29. Juli 2007 Prozessual ist dein Fall theoretisch trotzdem vorstellbar, dann würde ausnahmsweise die Bewertung der Ehe nach dem forum internum und dem forum externum auseinanderfallen. Der gutgläubige zweite Ehepartner hat damit jedenfalls kein Problem und für die zweite Ehe gilt vor dem forum externum ebenfalls die Vermutung der Gültigkeit. Grüße, KAM Wenn nun aber die Gültigkeit der ersten Ehe vollumfänglich bewiesen könnte, müsste der gutgläubige zweite Ehepartner C sich dann vom ersten Ehepartner A trennen, bzw. müssten sie von da an eine Josefsehe führen, da es sich bei der zweiten Ehe ja kirchenrechtlich nur um ein Konkubinat handelt oder wirkt der Rechtsschein der zweiten Ehe fort, auch wenn sie ja eigentlich nichtig wäre? Die zweite Annahme trifft zu. Die Entscheidung genießt sozusagen "Guten Glauben". Außerdem gibt es mE kein Verfahren, das eine rechtskräftige Feststellung der Nichtigkeit einer Ehe wiederaufgreifen ließe, sowas wie eine Restitutionsklage etwa. Nein, wer da mogelt, ist erst am Jüngsten Gericht dran. Übrigens beschränkt sich die Wirkung der Ehe auf das diesseitige Leben, im Jenseits kann es deshalb keine konkurrierenden Ansprüche von mehreren Ehepartnern ein und derselben Person geben. Grüße, KAM Das ist beruhigend zu wissen (wirklich!). Aber kommt denn dann das Sakrament der Ehe überhaupt zustande? Wenn ich das richtig verstanden habe, geht die katholische Kirche ja davon aus, dass sie nicht trennen kann, was Gott zusammengefügt hat. Wenn sie es in diesen Fällen aber doch kann, wieso kann sie es dann ansonsten nicht? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lutheraner Geschrieben 29. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 29. Juli 2007 Übrigens beschränkt sich die Wirkung der Ehe auf das diesseitige Leben Da gab es mal so ein Zitat: "Die Ehe ist ein weltlich Ding". Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lutheraner Geschrieben 29. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 29. Juli 2007 Ich denke das Problem ist bei dieser Festlegung, dass sich ein Ehesakrament so nicht auf Jesus Christus zurückführen liesse. welche Sakramente liessen sich denn, "so" (was auch immer Du damit meinst), auf Jesus Christus zurückführen? Von den sieben kirchlichen Handlungen, die die Kat. Kirche als Sakramente definiert, lassen sich anhand der Bibel drei auf Jesus und drei auf die Apostel zurückführen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 29. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 29. Juli 2007 Prozessual ist dein Fall theoretisch trotzdem vorstellbar, dann würde ausnahmsweise die Bewertung der Ehe nach dem forum internum und dem forum externum auseinanderfallen. Der gutgläubige zweite Ehepartner hat damit jedenfalls kein Problem und für die zweite Ehe gilt vor dem forum externum ebenfalls die Vermutung der Gültigkeit. Grüße, KAM Wenn nun aber die Gültigkeit der ersten Ehe vollumfänglich bewiesen könnte, müsste der gutgläubige zweite Ehepartner C sich dann vom ersten Ehepartner A trennen, bzw. müssten sie von da an eine Josefsehe führen, da es sich bei der zweiten Ehe ja kirchenrechtlich nur um ein Konkubinat handelt oder wirkt der Rechtsschein der zweiten Ehe fort, auch wenn sie ja eigentlich nichtig wäre? Die zweite Annahme trifft zu. Die Entscheidung genießt sozusagen "Guten Glauben". Außerdem gibt es mE kein Verfahren, das eine rechtskräftige Feststellung der Nichtigkeit einer Ehe wiederaufgreifen ließe, sowas wie eine Restitutionsklage etwa. Nein, wer da mogelt, ist erst am Jüngsten Gericht dran. Übrigens beschränkt sich die Wirkung der Ehe auf das diesseitige Leben, im Jenseits kann es deshalb keine konkurrierenden Ansprüche von mehreren Ehepartnern ein und derselben Person geben. Grüße, KAM Das ist beruhigend zu wissen (wirklich!). Aber kommt denn dann das Sakrament der Ehe überhaupt zustande? Wenn ich das richtig verstanden habe, geht die katholische Kirche ja davon aus, dass sie nicht trennen kann, was Gott zusammengefügt hat. Wenn sie es in diesen Fällen aber doch kann, wieso kann sie es dann ansonsten nicht? Du hast jetzt den Fall konstruiert, daß eine Ehe versehentlich für nichtig erklärt wird. Daraus kann man aber nicht ableiten, daß die Kirche in ihrer Entscheidung frei wäre, Ehen nach Gusto aufzuheben. Grüße, KAM Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 Prozessual ist dein Fall theoretisch trotzdem vorstellbar, dann würde ausnahmsweise die Bewertung der Ehe nach dem forum internum und dem forum externum auseinanderfallen. Der gutgläubige zweite Ehepartner hat damit jedenfalls kein Problem und für die zweite Ehe gilt vor dem forum externum ebenfalls die Vermutung der Gültigkeit. Grüße, KAM Wenn nun aber die Gültigkeit der ersten Ehe vollumfänglich bewiesen könnte, müsste der gutgläubige zweite Ehepartner C sich dann vom ersten Ehepartner A trennen, bzw. müssten sie von da an eine Josefsehe führen, da es sich bei der zweiten Ehe ja kirchenrechtlich nur um ein Konkubinat handelt oder wirkt der Rechtsschein der zweiten Ehe fort, auch wenn sie ja eigentlich nichtig wäre? Die zweite Annahme trifft zu. Die Entscheidung genießt sozusagen "Guten Glauben". Außerdem gibt es mE kein Verfahren, das eine rechtskräftige Feststellung der Nichtigkeit einer Ehe wiederaufgreifen ließe, sowas wie eine Restitutionsklage etwa. Nein, wer da mogelt, ist erst am Jüngsten Gericht dran. Übrigens beschränkt sich die Wirkung der Ehe auf das diesseitige Leben, im Jenseits kann es deshalb keine konkurrierenden Ansprüche von mehreren Ehepartnern ein und derselben Person geben. Grüße, KAM Das ist beruhigend zu wissen (wirklich!). Aber kommt denn dann das Sakrament der Ehe überhaupt zustande? Wenn ich das richtig verstanden habe, geht die katholische Kirche ja davon aus, dass sie nicht trennen kann, was Gott zusammengefügt hat. Wenn sie es in diesen Fällen aber doch kann, wieso kann sie es dann ansonsten nicht? Du hast jetzt den Fall konstruiert, daß eine Ehe versehentlich für nichtig erklärt wird. Daraus kann man aber nicht ableiten, daß die Kirche in ihrer Entscheidung frei wäre, Ehen nach Gusto aufzuheben. Grüße, KAM Ich sag nur eins: Wer ein solch abstruses, absurdes, in sich selbst widersprüchliches, und groteskes Eherecht in seinen Gesetzbücher stehen hat, der macht sich nur lächerlich, wenn er anderen Leuten das Untergraben der "heiligen Institution Ehe" vorwirft, nur weil diese eine Partnerschaft für's Leben eingehen wollen. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 [ich sag nur eins: Wer ein solch abstruses, absurdes, in sich selbst widersprüchliches, und groteskes Eherecht in seinen Gesetzbücher stehen hat, der macht sich nur lächerlich, wenn er anderen Leuten das Untergraben der "heiligen Institution Ehe" vorwirft, nur weil diese eine Partnerschaft für's Leben eingehen wollen. Werner Die Polemik beweist nur, daß du uns intellektuell nicht folgen wolltest. Grüße, KAM Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 [ich sag nur eins: Wer ein solch abstruses, absurdes, in sich selbst widersprüchliches, und groteskes Eherecht in seinen Gesetzbücher stehen hat, der macht sich nur lächerlich, wenn er anderen Leuten das Untergraben der "heiligen Institution Ehe" vorwirft, nur weil diese eine Partnerschaft für's Leben eingehen wollen. Werner Die Polemik beweist nur, daß du uns intellektuell nicht folgen wolltest. Grüße, KAM Hört, hört! achso, wenn du dich auf den Schlips getreten gefühlt hast, tut mir leid, ich hab natürlich die Kirche gemeint und nicht dich, denn es geht ja um die Gesetzbücher der Kirche, und nicht um deine und Vorwürfe der Kirche und nicht um deine. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 30. Juli 2007 Autor Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 Prozessual ist dein Fall theoretisch trotzdem vorstellbar, dann würde ausnahmsweise die Bewertung der Ehe nach dem forum internum und dem forum externum auseinanderfallen. Der gutgläubige zweite Ehepartner hat damit jedenfalls kein Problem und für die zweite Ehe gilt vor dem forum externum ebenfalls die Vermutung der Gültigkeit. Grüße, KAM Wenn nun aber die Gültigkeit der ersten Ehe vollumfänglich bewiesen könnte, müsste der gutgläubige zweite Ehepartner C sich dann vom ersten Ehepartner A trennen, bzw. müssten sie von da an eine Josefsehe führen, da es sich bei der zweiten Ehe ja kirchenrechtlich nur um ein Konkubinat handelt oder wirkt der Rechtsschein der zweiten Ehe fort, auch wenn sie ja eigentlich nichtig wäre? Die zweite Annahme trifft zu. Die Entscheidung genießt sozusagen "Guten Glauben". Außerdem gibt es mE kein Verfahren, das eine rechtskräftige Feststellung der Nichtigkeit einer Ehe wiederaufgreifen ließe, sowas wie eine Restitutionsklage etwa. Nein, wer da mogelt, ist erst am Jüngsten Gericht dran. Übrigens beschränkt sich die Wirkung der Ehe auf das diesseitige Leben, im Jenseits kann es deshalb keine konkurrierenden Ansprüche von mehreren Ehepartnern ein und derselben Person geben. Grüße, KAM Das ist beruhigend zu wissen (wirklich!). Aber kommt denn dann das Sakrament der Ehe überhaupt zustande? Wenn ich das richtig verstanden habe, geht die katholische Kirche ja davon aus, dass sie nicht trennen kann, was Gott zusammengefügt hat. Wenn sie es in diesen Fällen aber doch kann, wieso kann sie es dann ansonsten nicht? Du hast jetzt den Fall konstruiert, daß eine Ehe versehentlich für nichtig erklärt wird. Daraus kann man aber nicht ableiten, daß die Kirche in ihrer Entscheidung frei wäre, Ehen nach Gusto aufzuheben. Grüße, KAM Wieso? Wenn die versehentlich nichtig erklärte Ehe nichtig bleibt, dann hat die Kirche ja offenbar auch die Vollmacht, auch wirksame Ehen als nichtig zu behandeln, denn wenn die Nichtigkeitserklärung rein deklaratorisch wäre, dann müssten die Partner der zweiten Ehe sich ja wieder trennen - oder sie lebten in einem kirchlich geduldeten Konkubinat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 Wieso? Wenn die versehentlich nichtig erklärte Ehe nichtig bleibt, dann hat die Kirche ja offenbar auch die Vollmacht, auch wirksame Ehen als nichtig zu behandeln, denn wenn die Nichtigkeitserklärung rein deklaratorisch wäre, dann müssten die Partner der zweiten Ehe sich ja wieder trennen - oder sie lebten in einem kirchlich geduldeten Konkubinat. Die Nichtigkeit einer Ehe wird durch ein kirchliches Urteil nicht geschaffen, sondern nur festgestellt. (Du solltest da mal einen Blick auf das Verfahrensrecht werfen, es wird wirklich das Menschenmögliche versucht, Fehler auszuschließen.) Eine objektiv falsche Feststellung kann Folgen auslösen, die in zivilrechtlicher Terminologie Guter Glaube heißen. Die Kirche darf aber nicht vorsätzlich falsche Feststellungen treffen. - Stell dir mal vor, einem Grundbuchrichter unterläuft ein Fehler, sei es, weil er schusselt, sei es, weil er ein gefälschtes Dokument untergeschoben bekommt. Dann ist das Grundbuch objektiv falsch, genießt aber Guten Glauben. Aber deshalb hat der Richter doch kein Recht, einzutragen was er will. Grüße, KAM Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 (bearbeitet) Wieso? Wenn die versehentlich nichtig erklärte Ehe nichtig bleibt, dann hat die Kirche ja offenbar auch die Vollmacht, auch wirksame Ehen als nichtig zu behandeln, denn wenn die Nichtigkeitserklärung rein deklaratorisch wäre, dann müssten die Partner der zweiten Ehe sich ja wieder trennen - oder sie lebten in einem kirchlich geduldeten Konkubinat. Die Nichtigkeit einer Ehe wird durch ein kirchliches Urteil nicht geschaffen, sondern nur festgestellt. (Du solltest da mal einen Blick auf das Verfahrensrecht werfen, es wird wirklich das Menschenmögliche versucht, Fehler auszuschließen.) Eine objektiv falsche Feststellung kann Folgen auslösen, die in zivilrechtlicher Terminologie Guter Glaube heißen. Die Kirche darf aber nicht vorsätzlich falsche Feststellungen treffen. - Stell dir mal vor, einem Grundbuchrichter unterläuft ein Fehler, sei es, weil er schusselt, sei es, weil er ein gefälschtes Dokument untergeschoben bekommt. Dann ist das Grundbuch objektiv falsch, genießt aber Guten Glauben. Aber deshalb hat der Richter doch kein Recht, einzutragen was er will. Grüße, KAM Das Grundbuch geniesst Öffentlichen Glauben, nicht Guten Glauben, aber das nur nebenbei, ich weiss was du meinst. Die Frage drängt sich aber tatsächlich auf: Eine Ehe wurde unter Vorspiegelung falscher Tatsachen anulliert. Wenn sie damit tatsächlich anulliert ist, obwohl sie nach tatsächlicher Sachlage ein unauflösliches Sakrament ist, dann kann man nicht behaupten, dem Sakrament sei die Unauflöslichkeit immanent. Offensichtlich kann die Ehe nämlich doch aufgelöst werden, sogar rückwirkend, zwar durch Betrug, aber immerhin. Sie ist also nicht so unauflöslich wie behauptet wird. Werner bearbeitet 30. Juli 2007 von Werner001 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 (bearbeitet) Offensichtlich kann die Ehe nämlich doch aufgelöst werden, sogar rückwirkend, zwar durch Betrug, aber immerhin. Ist das nicht sogar das Prinzip? Kann mir doch keiner erzählen, die ganze Eheauflösungen würden durch ehrliche Aussagen zustande kommen. bearbeitet 30. Juli 2007 von Sokrates Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katta Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 Offensichtlich kann die Ehe nämlich doch aufgelöst werden, sogar rückwirkend, zwar durch Betrug, aber immerhin. Ist das nicht sogar das Prinzip? Kann mit doch keiner erzählen, die ganze Eheauflösungen würden durch ehrliche Aussagen zustande kommen. Bei den drei Annulierungen, die ich mitbekommen habe, wurde gelogen, dass sich die Balken gebogen haben. Ich sag nur "11-Monatskind"... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 Offensichtlich kann die Ehe nämlich doch aufgelöst werden, sogar rückwirkend, zwar durch Betrug, aber immerhin. Ist das nicht sogar das Prinzip? Kann mit doch keiner erzählen, die ganze Eheauflösungen würden durch ehrliche Aussagen zustande kommen. Bei den drei Annulierungen, die ich mitbekommen habe, wurde gelogen, dass sich die Balken gebogen haben. Ich sag nur "11-Monatskind"... Das Eheauflösungsverfahren ist per se Anstiftung zur Lüge. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 widerspruch - fast jeder kann zwar irgendwelche haarsträubenden geschichten über eheverfahren erzählen. aber man sollte hier, wie auch in den fällen von z.b. sozialbetrügereien, nicht vorschnell verallgemeinern. und ich verwahre mich dagegen, dass grundsätzlich immer betrügereien und lügen im spiel sind. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 Wieso? Wenn die versehentlich nichtig erklärte Ehe nichtig bleibt, dann hat die Kirche ja offenbar auch die Vollmacht, auch wirksame Ehen als nichtig zu behandeln, denn wenn die Nichtigkeitserklärung rein deklaratorisch wäre, dann müssten die Partner der zweiten Ehe sich ja wieder trennen - oder sie lebten in einem kirchlich geduldeten Konkubinat. Die Nichtigkeit einer Ehe wird durch ein kirchliches Urteil nicht geschaffen, sondern nur festgestellt. (Du solltest da mal einen Blick auf das Verfahrensrecht werfen, es wird wirklich das Menschenmögliche versucht, Fehler auszuschließen.) Eine objektiv falsche Feststellung kann Folgen auslösen, die in zivilrechtlicher Terminologie Guter Glaube heißen. Die Kirche darf aber nicht vorsätzlich falsche Feststellungen treffen. - Stell dir mal vor, einem Grundbuchrichter unterläuft ein Fehler, sei es, weil er schusselt, sei es, weil er ein gefälschtes Dokument untergeschoben bekommt. Dann ist das Grundbuch objektiv falsch, genießt aber Guten Glauben. Aber deshalb hat der Richter doch kein Recht, einzutragen was er will. Grüße, KAM Das Grundbuch geniesst Öffentlichen Glauben, nicht Guten Glauben, aber das nur nebenbei, ich weiss was du meinst. Die Frage drängt sich aber tatsächlich auf: Eine Ehe wurde unter Vorspiegelung falscher Tatsachen anulliert. Wenn sie damit tatsächlich anulliert ist, obwohl sie nach tatsächlicher Sachlage ein unauflösliches Sakrament ist, dann kann man nicht behaupten, dem Sakrament sei die Unauflöslichkeit immanent. Offensichtlich kann die Ehe nämlich doch aufgelöst werden, sogar rückwirkend, zwar durch Betrug, aber immerhin. Sie ist also nicht so unauflöslich wie behauptet wird. Werner Nein, die irrtümlich anullierte Ehe bleibt eine gültige Ehe. Nur derjenige, der auf das kirchliche Urteil vertraut, wird in seinem guten Glauben geschützt. Er wird so behandelt, als sei seine neue Ehe gültig. Eine sakramentale vollzogene Ehe kann auch von der Kirche nicht aufgelöst werden. Grüße, KAM Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 Offensichtlich kann die Ehe nämlich doch aufgelöst werden, sogar rückwirkend, zwar durch Betrug, aber immerhin. Ist das nicht sogar das Prinzip? Kann mit doch keiner erzählen, die ganze Eheauflösungen würden durch ehrliche Aussagen zustande kommen. Bei den drei Annulierungen, die ich mitbekommen habe, wurde gelogen, dass sich die Balken gebogen haben. Ich sag nur "11-Monatskind"... Ich mag hier nicht darüber sppekulieren ob das Lügen da "eh die Regel" ist oder ob es um Ausnahmen gibt, worum es mir geht, ist dieser Aspekt: Eine Ehe wird nur durch Lüge anulliert. Ohne Lüge wäre sie nicht anulliert worden, angenommen es gibt tatsächlich keinen ehrlichen Anullierungsgrund. Dann wird hier also ein heiliges, angeblich unauflösliches Sakrament durch einen Federstrich aus der Welt geschafft. Wie ist das möglich? Das ist nur möglich, wenn die Kirche die Vollmacht hat, auch die angeblich unauflöslichen Ehen zu lösen. Es mag ja sein, dass sie diese Vollmacht nicht in dem Sinne nutzen will, dass sie dieses Sakrament nach Belieben löst, aber sie hat ganz offensichtlich die Vollmacht. Es ist also nicht richtig, wenn in der Ehediskussion behauptet wird, die Kirche könne eine sakramentale Ehe gar nicht auflösen. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 @ werner. die ehe wird ja nicht aufgelöst. die kirche garantiert lediglich, dass sich derjenige, der an die annullierung der ehe glaubt, obwohl die ehe eine ehe war und ist, nicht schuldig macht. die feststellung, dass eine ehe keine war ist kein unfehlbarer akt der kirche. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 Wieso? Wenn die versehentlich nichtig erklärte Ehe nichtig bleibt, dann hat die Kirche ja offenbar auch die Vollmacht, auch wirksame Ehen als nichtig zu behandeln, denn wenn die Nichtigkeitserklärung rein deklaratorisch wäre, dann müssten die Partner der zweiten Ehe sich ja wieder trennen - oder sie lebten in einem kirchlich geduldeten Konkubinat. Die Nichtigkeit einer Ehe wird durch ein kirchliches Urteil nicht geschaffen, sondern nur festgestellt. (Du solltest da mal einen Blick auf das Verfahrensrecht werfen, es wird wirklich das Menschenmögliche versucht, Fehler auszuschließen.) Eine objektiv falsche Feststellung kann Folgen auslösen, die in zivilrechtlicher Terminologie Guter Glaube heißen. Die Kirche darf aber nicht vorsätzlich falsche Feststellungen treffen. - Stell dir mal vor, einem Grundbuchrichter unterläuft ein Fehler, sei es, weil er schusselt, sei es, weil er ein gefälschtes Dokument untergeschoben bekommt. Dann ist das Grundbuch objektiv falsch, genießt aber Guten Glauben. Aber deshalb hat der Richter doch kein Recht, einzutragen was er will. Grüße, KAM Das Grundbuch geniesst Öffentlichen Glauben, nicht Guten Glauben, aber das nur nebenbei, ich weiss was du meinst. Die Frage drängt sich aber tatsächlich auf: Eine Ehe wurde unter Vorspiegelung falscher Tatsachen anulliert. Wenn sie damit tatsächlich anulliert ist, obwohl sie nach tatsächlicher Sachlage ein unauflösliches Sakrament ist, dann kann man nicht behaupten, dem Sakrament sei die Unauflöslichkeit immanent. Offensichtlich kann die Ehe nämlich doch aufgelöst werden, sogar rückwirkend, zwar durch Betrug, aber immerhin. Sie ist also nicht so unauflöslich wie behauptet wird. Werner Nein, die irrtümlich anullierte Ehe bleibt eine gültige Ehe. Nur derjenige, der auf das kirchliche Urteil vertraut, wird in seinem guten Glauben geschützt. Er wird so behandelt, als sei seine neue Ehe gültig. Eine sakramentale vollzogene Ehe kann auch von der Kirche nicht aufgelöst werden. Grüße, KAM Aha! Also hat der zweite gar kein Ehesakrament und glaubt nur, er hätte eines. (ist nicht weiter tragisch, denn was das Sakrament für Wirkungen hat, konnte ja eh noch niemand erläutern) Er darf aber z. B. Sex mit seinem vermeintlichen "Ehepartner" haben, ohne dass es Sünde wäre. Was noch? Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 Aha!Also hat der zweite gar kein Ehesakrament und glaubt nur, er hätte eines. (ist nicht weiter tragisch, denn was das Sakrament für Wirkungen hat, konnte ja eh noch niemand erläutern) Er darf aber z. B. Sex mit seinem vermeintlichen "Ehepartner" haben, ohne dass es Sünde wäre. Was noch? Und man ist gegenseitig für sein geistiges und leibliches Wohl verantwortlich und zur Offenheit für Nachkommenschaft und Treue bis ans Lebensende verpflichtet. Wie in jeder gültigen Ehe auch. Die Zeiten von Schnitzer in denen die nichtsakramentale Ehe im Unterschied zur sakramentalen unauflösbar war (was das Kapitel Naturehe doch reichlich vereinfacht hätte) sind ja nunmal vorbei. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 Die Zeiten von Schnitzer in denen die nichtsakramentale Ehe im Unterschied zur sakramentalen unauflösbar war (was das Kapitel Naturehe doch reichlich vereinfacht hätte) sind ja nunmal vorbei. Verstehe kein Wort. Was meinst Du? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 Offensichtlich kann die Ehe nämlich doch aufgelöst werden, sogar rückwirkend, zwar durch Betrug, aber immerhin. Ist das nicht sogar das Prinzip? Kann mit doch keiner erzählen, die ganze Eheauflösungen würden durch ehrliche Aussagen zustande kommen. Bei den drei Annulierungen, die ich mitbekommen habe, wurde gelogen, dass sich die Balken gebogen haben. Ich sag nur "11-Monatskind"... Die schlechte Praxis kann aber das Prinzip nicht verändern. Grüße, KAM Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 Die Zeiten von Schnitzer in denen die nichtsakramentale Ehe im Unterschied zur sakramentalen unauflösbar war (was das Kapitel Naturehe doch reichlich vereinfacht hätte) sind ja nunmal vorbei. Verstehe kein Wort. Was meinst Du? da ist ein "un" zuviel. Bei der Materie vertut man sich leicht Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 Aha!Also hat der zweite gar kein Ehesakrament und glaubt nur, er hätte eines. (ist nicht weiter tragisch, denn was das Sakrament für Wirkungen hat, konnte ja eh noch niemand erläutern) Er darf aber z. B. Sex mit seinem vermeintlichen "Ehepartner" haben, ohne dass es Sünde wäre. Was noch? Und man ist gegenseitig für sein geistiges und leibliches Wohl verantwortlich und zur Offenheit für Nachkommenschaft und Treue bis ans Lebensende verpflichtet. Wie in jeder gültigen Ehe auch. Die Zeiten von Schnitzer in denen die nichtsakramentale Ehe im Unterschied zur sakramentalen unauflösbar war (was das Kapitel Naturehe doch reichlich vereinfacht hätte) sind ja nunmal vorbei. Ja, das ist ja eh alles klar (auch der sündenfreie Sex) Es geht darum, dass da jemand glaubt, ein Sakrament zu haben, aber er hat keines. Jetzt fällt mir etwas ein, was noch viel interessanter ist. Nun geht die zweite Ehe nach 5 Jahren auseinander. Der Zweitehepartner, der ja kein Sakrament hatte, sondern nur alle Wirkungen eines Sakramentes, klagt jetzt auf Anullierung, weil er zwischenzeitlich mitbekommen hat, dass die erste Anullierung nur eine Farce war und er deswegen kirchlich gar nicht verheiratet gewesen sein kann. Hat er eine Chance? Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2007 Die Zeiten von Schnitzer in denen die nichtsakramentale Ehe im Unterschied zur sakramentalen unauflösbar war (was das Kapitel Naturehe doch reichlich vereinfacht hätte) sind ja nunmal vorbei. Verstehe kein Wort. Was meinst Du? da ist ein "un" zuviel. Bei der Materie vertut man sich leicht Zu schnell getippt. Schnitzler hat 1890(+/-) noch geschrieben, daß der Hauptunterschied zwischen einer sakramentalen und einer nicht-sakramentalen Ehe in der Auflösbarkeit der letzteren besteht. Er hat sich dann verhaspelt, als er gleichzeitig feststellen wollte, daß die Ehe eines Katholiken immer sakramental ist, selbst wenn Religionsverschiedenheit vorliegt (wobei da die Frage nach dem ordentlichen Spender nicht hinreichend beantwortet wurde). Nebenbei: eine Ehe zwischen zwei Getauften gilt ja immer als Sakramental. Die Taufe ist nicht aufhebbar. D.h. doch eigentlich, daß die Ehe zwischen zwei ausgetretenen Getauften tatsächlich sakramental ist - oder? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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