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Kirchenrechtler Zapp aus der Kirche ausgetreten


kurwenal56

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Da gebe ich Dir ja vollkommen Recht, das ist ja auch das Schräge. Es ist auch gar nichts dagegen einzuwenden, daß die Kirche in Deutschland ein Partikularrecht hat, hier wegen ihrer Finanzierung.

 

Daß die Einheit der Kirche nicht ohne Einheit im Glauben mit und unter der Leitung des eigenen(!) Ortsbischofs geht, ist in beiden Lagern nicht immer so präsent.

 

Was dem einen sein Meisner ist dem anderen sein Kräutler sozusagen. Manche suchen sich ihre Bischofsidole eben selbst aus. Dabei hat jeder schon eins, eben den eigenen.

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Was dem einen sein Meisner ist dem anderen sein Kräutler sozusagen. Manche suchen sich ihre Bischofsidole eben selbst aus. Dabei hat jeder schon eins, eben den eigenen.

Kommt ja auch immer darauf an, wofür man das Idol braucht.

 

Als Tröster der Seele fällt bei etlichen Bischöfen ja immer mal wieder ein Satz den man brauchen kann, aber das entbindet einen nunmal nicht vom Gehorsam gegenüber dem eigenen Ortsordinarius. Mir ist auch klar, daß mir das in Vaduz auch tendenziell schwerer fiele als in Berlin (und ich bin selbst erstaunt, daß ich das schreiben kann), aber wie groß die Präsenz des Bischofs im eigenen Leben ist, ist immer noch eine Frage, die sich der einzelne stellen muss.

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Mir ist auch klar, daß mir das in Vaduz auch tendenziell schwerer fiele als in Berlin (und ich bin selbst erstaunt, daß ich das schreiben kann), aber wie groß die Präsenz des Bischofs im eigenen Leben ist, ist immer noch eine Frage, die sich der einzelne stellen muss.

 

Der Mann in Berlin ist eben durch die Düsseldorfer Schule gegangen :-)

 

Mir geht es weniger um die "Präsenz des Bischofs im eigenen Leben", sondern darum, daß man den eigenen Bischof mitmeinen muß, wenn man von der Kirche spricht.

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sondern darum, daß man den eigenen Bischof mitmeinen muß, wenn man von der Kirche spricht.

Dies würde jedoch bedingen, dass Bischofsernennungen nicht gegen das Kirchenvolk sondern für dieses erfolgen. Zur Zeit gibt es zu viele Bischöfe bei deren Namensnennung sich die Menschen zwar bekreuzigen, aber eben nicht aus Frömmigkeit.

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Mir ist auch klar, daß mir das in Vaduz auch tendenziell schwerer fiele als in Berlin (und ich bin selbst erstaunt, daß ich das schreiben kann), aber wie groß die Präsenz des Bischofs im eigenen Leben ist, ist immer noch eine Frage, die sich der einzelne stellen muss.

 

Der Mann in Berlin ist eben durch die Düsseldorfer Schule gegangen :-)

 

Mir geht es weniger um die "Präsenz des Bischofs im eigenen Leben", sondern darum, daß man den eigenen Bischof mitmeinen muß, wenn man von der Kirche spricht.

 

....und das ist mir in den vergangenen 45 Jahren nicht immer leicht gefallen ...in der Diözese Regensburg.

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Mir geht es weniger um die "Präsenz des Bischofs im eigenen Leben", sondern darum, daß man den eigenen Bischof mitmeinen muß, wenn man von der Kirche spricht.
Das auch.
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Der Rat hat sich 2006 gar nicht zur Frage des Kirchenaustritts nach deutschem Steuerrecht geäußert, sondern zur seit 1983 bestehenden Problematik, dass denn die Klausel actu formali ab ecclesiam deficere im Eherecht bedeuten möge. Die deutschen Offizialate haben hierin den Austritt nach staatlichem Recht gesehen, die amerikanischen Kollegen einen formellen Beitritt zu einer nichtkatholischen kirchlichen Entität. Nach nicht mal 23 Jahren der intensiven Prüfung und vielfältiger Fragen hat man dann erfahren dürfen, dass sich die genannten sowie die Rota allesamt geirrt hatten.

Was bedeutet das eigentlich hinsichtlich der Gültigkeit zahlloser Ehen, die dann ja offenbar in diesen Jahren falsch beurteilt wurde?

 

Werner

 

Darüber reden wir lieber nicht.

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Franciscus non papa

wieso denn das? er ist doch eindeutig anderer ansicht, als es das urteil sagt?

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wieso denn das? er ist doch eindeutig anderer ansicht, als es das urteil sagt?

Seiner Revision wurde stattgegeben, sein Austritt war nicht, wie das Erzbistum geklagt hatte, durch den Zusatz "Körperschaft des öffentlichen Rechts" unwirksam geworden.

 

Werner

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Franciscus non papa

naja, aber de facto wurde ihm mitgeteilt, er sei total ausgetreten, obwohl er genau das nun nicht wollte.

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P. Hans Langendörfer (Sekretär der Dt. Bischofskonferenz) steht ausführlich im ARD-Morgenmagazin zum Thema Rede und Antwort.

bearbeitet von Kirisiyana
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Der Rat hat sich 2006 gar nicht zur Frage des Kirchenaustritts nach deutschem Steuerrecht geäußert, sondern zur seit 1983 bestehenden Problematik, dass denn die Klausel actu formali ab ecclesiam deficere im Eherecht bedeuten möge. Die deutschen Offizialate haben hierin den Austritt nach staatlichem Recht gesehen, die amerikanischen Kollegen einen formellen Beitritt zu einer nichtkatholischen kirchlichen Entität. Nach nicht mal 23 Jahren der intensiven Prüfung und vielfältiger Fragen hat man dann erfahren dürfen, dass sich die genannten sowie die Rota allesamt geirrt hatten.

Was bedeutet das eigentlich hinsichtlich der Gültigkeit zahlloser Ehen, die dann ja offenbar in diesen Jahren falsch beurteilt wurde?

 

Werner

 

Darüber reden wir lieber nicht.

Und was, wenn wir es doch täten?

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Der Rat hat sich 2006 gar nicht zur Frage des Kirchenaustritts nach deutschem Steuerrecht geäußert, sondern zur seit 1983 bestehenden Problematik, dass denn die Klausel actu formali ab ecclesiam deficere im Eherecht bedeuten möge. Die deutschen Offizialate haben hierin den Austritt nach staatlichem Recht gesehen, die amerikanischen Kollegen einen formellen Beitritt zu einer nichtkatholischen kirchlichen Entität. Nach nicht mal 23 Jahren der intensiven Prüfung und vielfältiger Fragen hat man dann erfahren dürfen, dass sich die genannten sowie die Rota allesamt geirrt hatten.

Was bedeutet das eigentlich hinsichtlich der Gültigkeit zahlloser Ehen, die dann ja offenbar in diesen Jahren falsch beurteilt wurde?

 

Werner

 

Darüber reden wir lieber nicht.

Und was, wenn wir es doch täten?

Dann müßten wir zugestehen, dass wir Eheverfahren mit falschen Ergebnissen geführt haben. Wir haben Menschen jahre- und jahrzehntelang von den Sakramenten ausgeschlossen ohne Grund, wir haben Ehen genehmigt, die nie hätten geschlossen werden dürfen, und wir haben Genehmigungen verweigert, die hätten erteilt werden müssen. Die Kirche hat sich an diesen Menschen schlicht versündigt, weil man meinte, ein derart brisantes Thema 20 Jahre liegen lassen zu können und dann eine Antwort konträr zur Praxis geben zu können.

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sondern darum, daß man den eigenen Bischof mitmeinen muß, wenn man von der Kirche spricht.

Dies würde jedoch bedingen, dass Bischofsernennungen nicht gegen das Kirchenvolk sondern für dieses erfolgen. Zur Zeit gibt es zu viele Bischöfe bei deren Namensnennung sich die Menschen zwar bekreuzigen, aber eben nicht aus Frömmigkeit.

 

Nein, das würde gar nichts bedingen. Es geht darum, daß man Gehorsam übt (jeden Tag aufs Neue übt, denn das muß man eben üben), sich selber nicht in den Vordergrund stellt, seine eigenen Vorstellungen nicht verabsolutiert und einfach mal auf die Kirche hört. Es gibt Abermillionen Aufgaben für einen Laien in der Welt, wo die Kirche nicht im Detail reinredet, angefangen zuhause in der eigenen Erziehung der ggf. existenten Kinder. Für den Alltag ist die Kirchenleitung doch ehrlich betrachtet gar nicht wichtig, die eigene Ernsthaftigkeit in Glauben und Leben sind es.

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sondern darum, daß man den eigenen Bischof mitmeinen muß, wenn man von der Kirche spricht.

Dies würde jedoch bedingen, dass Bischofsernennungen nicht gegen das Kirchenvolk sondern für dieses erfolgen. Zur Zeit gibt es zu viele Bischöfe bei deren Namensnennung sich die Menschen zwar bekreuzigen, aber eben nicht aus Frömmigkeit.

 

Es geht darum, daß man Gehorsam übt (jeden Tag aufs Neue übt,

Genau darum geht es nicht und darf es nicht gehen....Für mich ist Gehorsam gerade für Österreicher und Deutsche keine Tugend ....gehorsam waren auch und in erster Linie KZ Wächter....

Ich bin noch immer leidenschaftlicher 68er und in diesen Jahren wurde der Grundstein dafür gelegt, dass eine Autorität kraft Amt, die in der Person des Amtsträgers keine Entsprechung findet, ein Nullum ist....

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Ich bin noch immer leidenschaftlicher 68er und in diesen Jahren wurde der Grundstein dafür gelegt, dass eine Autorität kraft Amt, die in der Person des Amtsträgers keine Entsprechung findet, ein Nullum ist....

 

Was ja nicht stimmt. Die Bundeswehr hat da mit der Regelung, daß Befehle nicht befolgt werden müssen, sofern sie gegen höherrangiges Recht verstoßen, eine bessere Lösung gefunden. Rechtsstaat beruht gerade auf der Abstraktion des Amtes vom Amtsinhaber, da war die Kirche sogar Vorreiter.

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Ich bin noch immer leidenschaftlicher 68er und in diesen Jahren wurde der Grundstein dafür gelegt, dass eine Autorität kraft Amt, die in der Person des Amtsträgers keine Entsprechung findet, ein Nullum ist....

 

Was ja nicht stimmt. Die Bundeswehr hat da mit der Regelung, daß Befehle nicht befolgt werden müssen, sofern sie gegen höherrangiges Recht verstoßen, eine bessere Lösung gefunden. Rechtsstaat beruht gerade auf der Abstraktion des Amtes vom Amtsinhaber, da war die Kirche sogar Vorreiter.

Wenn es um Autoritätsausübung geht die sich vom Wohl der Menschen abkoppelt, war die Kirche immer Vorreiter Und es gibt keine bessere Bestätigung für meine These als Deinen entlarvenden Vergleich von Militär und Kirche.

bearbeitet von Der Geist
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Ich bin noch immer leidenschaftlicher 68er und in diesen Jahren wurde der Grundstein dafür gelegt, dass eine Autorität kraft Amt, die in der Person des Amtsträgers keine Entsprechung findet, ein Nullum ist....

 

Was ja nicht stimmt. Die Bundeswehr hat da mit der Regelung, daß Befehle nicht befolgt werden müssen, sofern sie gegen höherrangiges Recht verstoßen, eine bessere Lösung gefunden. Rechtsstaat beruht gerade auf der Abstraktion des Amtes vom Amtsinhaber, da war die Kirche sogar Vorreiter.

Wenn es um Autoritätsausübung geht die sich vom Wohl der Menschen abkoppelt, war die Kirche immer Vorreiter Und es gibt keine bessere Bestätigung für meine These als Deinen entlarvenden Vergleich von Militär und Kirche.

 

Na, das muß ich jetzt nicht verstehen.

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Dann müßten wir zugestehen, dass wir Eheverfahren mit falschen Ergebnissen geführt haben. Wir haben Menschen jahre- und jahrzehntelang von den Sakramenten ausgeschlossen ohne Grund, wir haben Ehen genehmigt, die nie hätten geschlossen werden dürfen, und wir haben Genehmigungen verweigert, die hätten erteilt werden müssen. Die Kirche hat sich an diesen Menschen schlicht versündigt, weil man meinte, ein derart brisantes Thema 20 Jahre liegen lassen zu können und dann eine Antwort konträr zur Praxis geben zu können.

Was zu der Frage führt, ob die verweigerten Genehmigungen nunmehr doch noch eingeklagt werden können (die falsch ausgestellten wird man wohl oder übel dem ecclesia supplet überlassen müssen).
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(die falsch ausgestellten wird man wohl oder übel dem ecclesia supplet überlassen müssen).

Ob das gerade in diesem speziellen Fall die richtige Adresse ist? Aber ich würde es getrost dem Herrn überlassen.

 

Werner

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einfach mal auf die Kirche hört.

Wer ist denn für Dich in diesem Fall "die Kirche"?

 

Das Destillat aus 2000 Jahren gelebten Glaubens. Muß nicht immer das Lehramt sein (darf aber durchaus). Auf jeden Fall nicht das eigene Ich an erster Stelle.

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einfach mal auf die Kirche hört.

Wer ist denn für Dich in diesem Fall "die Kirche"?

 

Das Destillat aus 2000 Jahren gelebten Glaubens.

 

Da entwickelt jemand einen völlig neuen Kirchenbegriff, der noch schwammiger ist als die bestehenden Definitionen. Und erlaubt eine noch bessere Kritikimmunisierung.

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Das Destillat aus 2000 Jahren gelebten Glaubens.

Schön, das wird dann ja richtig bunt, je nachdem, von wo aus ich auf das Destillat schaue :)

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